* Stuttgart, 27. April. (205. Sitzung.) Man fährt fort in der Beratung des Art. 3 des Ortsvorstehergesetzes (Rückwirkung). Zunächst spricht Staatsminister des Innern v. Pischek. Es sei seinem Gefühle nach in der Sache genug geredet; daß er heute nochmals rede, habe seinen Grund in den gefrrigen Ausführungen des Abg. Gröber, gegen die sich der Minister in längerer Rede wendet. — Hartmann. Das Volk wolle in der Frage der Abschaffung der Lebenslänglichkeit keinen Wechsel auf die Zukunft. Ein Zwitterzustand auf Jahrzehnte hinaus werde unerträglich sein. Er bitte für den Regierungsentwurf einzutreten. Stockmayer: Er bedauere, daß der Art. 3 fallen werde, dadurch würden nicht nur zweierlei Schultheißen, sondern auch zweierlei Gemeinden geschaffen. Er sei der Ansicht, daß die Rückwirkung des Gesetzes wohl durchgesührt werden könne, denn die Frage sei im Wesentlichen doch eine finanzielle. Kiene vertritt den Centrumsstandpunkt, wie ihn gestern Gröber dargelegt hatte. Sachs betont, daß der Beschluß des Hauses vom Juli 1895 keineswegs die Rückwirkung des Gesetzes gewollt habe. Kloß spricht für die Rückwirkung des Gesetzes. Haußmann - Balingen: Es habe sich eine Lebenslänglichenpartei gebildet und gezeigt, daß die Worte wahr seien: wo kein Wille ist, da ist auch kein Weg. Der Redner hat, wie gestern Gröber, die juristischen in Frage stehenden Punkte formuliert und bringt diese Sätze zur Verlesung. Im fiebrigen spricht er in scharfsinnigen Ausführungen zu Gunsten der Rückwirkung und gegen die Empfindsamkeit der Orts- vorsteher. Der Weg mit Verschärfung der Disziplinarmittel vorzugehen, sei nicht gangbar, die Form der einfachen Vertrauensfrage sei für die Ortsvorsteher eine viel würdigere, als die möglichst vielen Disziplinaruntersuchungen. Die Ortsvorsteher sollen sich von dem persönlichen Standpunkte frei machen und auch an die Gemeinden denken. Der Borwurf des Abg. Schrempf gegen die Volkspartei, daß sie vielleicht den Ortsvorstehern gegenüber liebenswürdiger wäre, wenn diese ihr gefügiger gewesen wäre, sei völlig unberechtigt, er erinnere daran, daß der Abg. Schrempf gerade mit Hilfe der Schultheißen, von denen sich einige als sehr unbrauchbar erwiesen (Schlör-Beutelsbach) gewählt worden sei. Schrempf sei mit seinem Programm Eklektiker, der was gerade populär sei darin aufnehme und dann sage, es sei konservativ. Als Gegner viel gefährlicher sei Gröber, der zwar mehr gegen die Regierung als gegen die Volkspartei gesprochen habe. Die Ausführungen Gröbers enthalten juristisch nicht vertretbare Sätze. Der Staat habe die Rechtszustände zu normieren, dies sei zweifellos. Gröber sei in das Gebiet der Moralgesetze zurückgekommen, die nicht ins Staatsrecht gehören. Gröber habe Recht und Gerechtigkeit verwechselt. Ebenso verfehlt sei das rechtsphilosophische Kolleg, das Gröber gestern gelesen habe, dagegen verweise er auf das schöne Werk von Jhering „Der Kampf ums Reckt." Auf den Appell Gröbers an die Volkspartei, „mäßig" zu sein, müsse er erwidern, die Volkspartei sei mäßig, ihre Gegner aber sollen nicht unmäßig sein. Gröber: (Retourchaise !) Aber eine gute, Herr Kollege! Die Volkspartei werde auf ihrem Prinzip verharren und es, wenn nicht heute, so doch morgen zur Durchführung bringen; sie werde nicht im Schmollwinkel stehen bleiben, sondern hinaustreten und die Aufhebung des beantragten Abs. 2 zu Art. 1 in ihr Programm aufnehmen. Das Centrum möge auch in andern Fragen (Verfassungsreform), wenn nicht alle seine Wünsche hier in Erfüllung gehen, sich nicht in den Schmollwinkel stellen. Die Volkspartei werde in erster Linie für den Antrag Haußmann stimmen, in zweiter für den Entwurf und dann vielleicht noch für den Antrag Heining auf Rückwirkung des Gesetzes nur auf die seit 95 im Amt befindlichen Ortsvorsteher. Wenn der Art. 3 abgelehnt werde, so sei der Kampf gegen die Lebenslänglichkeit nicht beendigt, es sei nicht klug, den glänzenden Vergleich,
den heute die Regierung den Ortsvorstehern biete, zuriick- zuweisen. Henning spricht für seinen Vermittlungsantrag. Mitberichterstatter v. Seckendorfs tritt diesem entgegen. Hähnle beantragt Wiederherstellung des Regierungsentwurfs. Minister des Innern v. Pischek erklärt den Antrag Henning nicht für annehmbar. Schmidt- Besigheim: Die Stimmung seiner Wähler und die seine als Laie gehe dahin, daß die Rückwirkung des Gesetzes ausgesprochen werden solle. Gröber erwidert auf die Ausführungen Haußmann's, er habe gestern nicht nur als Jurist gesprochen, er setze auch bei denen, zu welchen er spreche, mehr voraus als nur juristisches Verständnis. Im klebrigen kommt der Redner wieder auf die juristische Frage zurück. Die Situation sei die, daß keine Partei die andere zu überzeugen vermöge. Nach persönlichen Bemerkungen und nach kurzen Ausführungen Remboldt's wird die Diskussion geschlossen. Der Antrag Haußmann- Balingen (modifizierte Rückwirkung des Gesetzes) wurde mit 51 gegen 30 Stimmen abgelehnt. Für den Antrag stimmt die Volkspartei und der Abg. Kloß. Ein Antrag Hähnle auf Wiederherstellung des Regierungsentwurfs wurde mit 51 gegen 31 Stimmen abgelehnt. Für den Antrag stimmt die Volkspartei und die Abgg. Kloß und Stockmayer. Hierauf wurde ein Antrag Seckendorfs auf ausdrückliche Feststellung in Artikel 1 des Gesetzes, dahingehend, daß das Gesetz auf die im Amte befindlichen Ortsvorsteher keine Anwendung finden soll, mit 51 gegen 31 Stimmen angenommen. Eine Resolution des Abgeordneten Geß und Genossen, die Regierung möge eine Verschärfung der Disziplinarmittel in Bezug auf die Ortsvorsteher in Erwägung ziehen, wird angenommen.
r) Altensteig, 28. April. Zu Ehren des scheidenden Herrn Bezirksschulinspektors Stadtpfarrer Dieterle in Nagold versammelten sich gestern in Ebhausen, mit wenig Ausnahmen, die Lehrer des Bezirks Nagold. Liebe, Verehrung und treue Anhänglichkeit gegen den Scheidenden gaben den Lehrern den Impuls zu dieser Abschiedsfeier. In seltener Weise waltete Herr Stadtpfarrer Dieterle seines Amtes als Bezirksschulinspektor. Sieben Jahre lang war es ihm vergönnt in dem Bezirk, in welchem er geboren ist. zum Wähle der Schulen und Lehrer zu wirken. In welchem Sinn er dies gethan hat, davon zeugt insbesondere sein streng christlicher Lebenswandel. Lehrer, Schüler und Gemeinden sehen ihn deshalb ungern scheiden. Der überaus ersprießlichen, umfangreichen, gesegneten Wirksamkeit des Scheidenden, und des schweren Verlustes, welchen der Bezirk erleidet, wurde von mehreren Rednern gedacht. In welch guten Beziehungen er als Vorgesetzter zu seinen Lehrern gestanden ist, davon zeugen verschiedene warme Abschiedsworte von Lehrern mit der Bitte, es möge das Band, das Lehrer und Bezirksschulinspektor umschlungen, auch nach der Trennung nicht zerreißen. Der Scheidende dankte, sichtlich gerührt für alle Liebe, die auch ihm von den meisten Lehrern entgegengebracht worden sei und versprach seinen lieben Bezirk Nagold auch in der Ferne nicht zu vergessen. Wir wünschen dem scheidenden Bezirksschulinspektor auf das Dekanat und Be- zirksschulinspektorat Münsingen Gottes reichsten Segen.
:!-. Alten steig. 28. April. Das Sitzen auf steinernen Bänken, Schwellen, Treppenstufen und dergleichen im Frühling bringt große Gefahren für Gesundheit und Leben bei Kindern und Erwachsenen mit sich! Darm- und Magenkatarrh, Brechruhr, Unterleibsentzündung, rheumatisches Fieber und wie die unheimlichen Feinde der Menschheit sonst noch heißen, können durch ein kurzes Verweilen auf einem solchen Steinsitz hervorgerufen werden. Schon das längere Niedersitzen auf hölzernen Bänken kann in kühler Jahreszeit unangenehme Erkältungen zur Folge haben; allein die steinernen Bänke sind wahre Todfeinde für jugendliche
Menschenleben. Ein Kind darf auf solchem Steinsitz nur 10 bis 15 Minuten sitzen und es kann sich eine Krankheit zuziehen, die den Tod zur unmittelbaren Folge hat. Möchten doch Eltern, Lehrer und Lehrerinnen den Kindern und Kinderwärterinnen diese Gefahr schildern und sie wieder und wieder ermahnen und warnen: „Hütet euch um diese Jahreszeit vor jedem Steinsitz!"
* Calw, 27. April. In dankbarer Erinnerung an die Verdienste, die sich der Generalkonsul v. Georgii-Georgenau in Stuttgart um die hiesige Stadt erworben hat, wurde am Eingang zum Georgenäum gestern ein Denkmal aufgestellt. Auf einem Postament erhebt sich ein großer Granitblock. In diesen ist ein Reliefbild des Verstorbenen, sowie eine Widmungstafel in Bronzeguß eingelassen. Das Denkmal ist von einer hübschen Anlage umgeben und gereicht der Stadt zur Zierde. Außer dem jedem Besucher Calws bekannten prächtigen Gebäude mit reicher Bibliothek hat die Stadt seinem früheren Ehrenbürger sehr reiche Geldstiftungen zu verdanken; die Zinsen kommen zu einem Teil Lehrlingen und Arbeitern zu gute.
* Freudenstadt, 27. April. Gestern abend traf S. Hoh. Prinz Hermann zu Sachsen-Weimar hier ein und begab sich auf den Kniebis zur Auerhahnenjagd. Das Jagdglück war dem Prinzen hold. Er kehrte heute früh mit der seltenen Beute hieher und per Bahn nach Stuttgart zurück. — Von morgen ab wird der Fürst von Fürstenberg auf dem Zwieselberg einige Tage der Auerhahnjagd obliegen.
* Stuttgart, 27. April. Die Zahl der Telephonteilnehmer in Stuttgart ist andauernd in lebhafter Zunahme begriffen; aus dem jüngst erschienenen ersten Nachtrag zum Hauplverzeichnis pro 1898 geht hervor, daß die Rufnummern sich jetzt schon dem 37. Hundert nähern, somit in einem halben Jahre etwa um 150 zugenommen haben. Aber auch viele der übrigen Telephonstellen, darunter namentlich die kleineren, haben einen Zuwachs zu verzeichnen, der den Beweis dafür liefert, daß der Fernsprecher besonders auch für entlegenere Gemeinden ^in unentbehrliches Verkehrsmittel geworden ist.
* Stuttgart, 26. April. Die Frage der Aufhebung der Dienstkautionen m Württemberg unterliegt, wie man hört, derzeit der Beratung des K. Staatsministeriums. Da dem Vernehmen nach sämtliche Ministerien im Prinzip für die Aufhebung der Kautionen sich ausgesprochen haben, steht zu erwarten, daß die Frage in Bälde ihre endgültige Lösung auch in Württemberg — entsprechend dem Vorgang im Reich und in Preußen — findet.
* Stutttgart, 28. April. Nachdem durch die kaiserliche Verordnung vom 22. dieses Monats die Vornahme der neuen Wahlen zum Reichstag auf Donnerstag den 16. Juni 1898 anberaumt worden ist, wird laut „St.-Anz." verfügt, daß die öffentliche Auslegung der Wählerlisten in sämtlichen Gemeinden des Königreichs am Samstag den 14. Mai 1898 zu beginnen hat. — Zum Wahlkommiffar wird im 7. Wahlkreis (Calw, Nagold, Neuenbürg, Harenberg) Oberamtmann Völter in Calw, im 8. Wahlkreis (Freudenstadt, Oberndorf, Horb, Sulz) Oberamtmann Bames in Freudenstadt ernannt.
* Berlin, 28. April. Der Kreuzer „Gefion" mit dem Prinzen Heinrich an Bord ist am 27. April in Pagoda Anchorage angekommen und beabsichtigt am 30. d. M. wieder in See zu geben.
* B e r l i n, 28. April. Der „Reichsanzeiger" meldet: Einer amtlichen Nachricht zufolge, ist von den spanischen Behörden damit begonnen worden, die Häfen der Inseln Cuba, Portorico und der Philippinen durch Torpedolinien zu sperren. Die Einfahrt in die genannten Häfen kann nur unter Führung der dortigen Hafenlootsen bewerkstelligt werden, welche sich auf der Außenseite der Verteidigungslinie aufhalten werden.
* Der „Berl. Korresp." zufolge bewilligte der Kaiser
erwachte in ihr, sich unter die Andächtigen zu mischen. Sie zog den Schleier vors Gesicht und trat ein. Es war eine schmucklose Dorfkirche. und der Geistliche, der die Kanzel betrat, ein schlichter Mann und kein hervorragender Redner. Aber was er sprach, kam aus einem rechtschaffenen, frommen Herzen und fand daher auch den Weg zu den Herzen seiner Zuhörer. Er sprach über das Thema, daß niemand, der in Sünde beharrt, die ewige Seligkeit erringen kann, und seine Worte waren so überzeugend, daß Leonie sich ihrem Eindruck nicht entziehen konnte.
Lange ehe er geendet, hatte sie das Haupt geneigt und bittere Thränen flößen aus ihren Augen. Keine Hoffnung, keinen Himmel sollte es für die Sünder geben, würde sie auch unter den Verstoßenen sein?
Als sie wieder aufsah, war der Gottesdienst zu Ende und die Gemeinde hatte die Kirche verlassen. Der Prediger stand in der Thür der Sakristei, und Leonie trat rasch entschlossen auf ihn zu. Hier kannte niemand sie, warum sollte sic ihr Herz nicht durch eine Frage erleichtern?"
„Ich möchte Ihre Ansicht über eine Sache hören," begann sie, „es betrifft eine Unglückliche, Verzweifelnde, wollen Sie mich anhören?"
„Gewiß", erwiderte er.
„Vor längerer Zeit standen zwei Personen mit Erb- anfprüchen auf ein großes Besitztum sich gegenüber, ein Mann und ein Mädchen. Letzterem wurde durch das zuständige Gericht die Erbschaft zuerkannt, und sie trat dieselbe an. Als sie lange genug im Besitz war, um den Wert desselben voll zu würdigen, fand sie ein Testament, welches ihren Mitbewerber zum Erben einsetzte. Was sollte sie nun thun?"
„Selbstverständlich ihm den Besitz übergeben," antwortete der Prediger.
„Aber es war ihr zu schwer, sie konnte sich nicht von dem Reichtum trennen. Sie beschloß, das Testament zu
vernichten und den Mann, der sie schon lange liebte, zu heiraten. Auf diese Weise kam er auch zu seinem Rechte. War das nicht genügend? Hatte sie damit nicht ihre Pflicht erfüllt?"
„Nein", sagte der alte Mann bestimmt. „Sie hatte damit weder menschlichem noch göttlichem Gesetz genügt."
„Aber verstehen Sie denn nicht, wie ich es meine?" rief sie leidenschaftlich. „Wenn sie ihn heiratet, kommt das Vermögen doch eben so gut in seinen Besitz!"
„Nein", entgegnete er, „das ist nicht ehrlich. Die Sünde, die das Mädchen begangen hat, indem sie das Testament unterschlug, ist damit nicht gesühnt."
„Würde solche That einst vor Gott Vergebung finden?"
„Das kann ich nicht unbedingt bejahen. Ich für meinen Teil möchte nicht mit solchen Verbrechen auf der Seele vor Gott treten."
Sie wandte sich zum Gehen. „Beten Sie für eine Unglückliche," bat sie, und ehe der Geistliche antworten konnte, war sie verschwunden.
Das Gespräch hatte tiefen Eindruck auf Leonie gemacht, aber als sie langsam durch die sommerfrische Natur zurückging, schüttelte sie ihn wieder ab.
„Ich will mein Leben genießen", sagte sie zu sich, „warum soll ich mir etwas versagen, wenn ich mir doch schon den Himmel verscherzt habe."
„Und von neuem stürzte sie sich in den Strudel des Gesellschaftslebens und lachte über Lady Fanshawes Bedenken. Die, welche sie vor dem „Zuviel" warnten, wußten ja nicht, daß sie einen hohen Preis dafür gezahlt hatte, Lady Charnleigh zu bleiben und ihre Rolle in der Gesell- schüft weiter zu spielen. Sie wollte es nickt umsonst gethan haben.
Eines Morgens war ein kleiner Kreis mehrerer Bekannter in Leonies Salon vereinigt, und im Laufe des
Gesprächs fragte Lord Seaton, ob die Domen den Prozeß verfolgt hätten, der augenblicklich die Spalten der Zeitungen füllte.
Leonie verneinte und fragte, wovon er handelte.
„Ein Bruder hat ihn gegen den anderen, jüngeren angestrengt, um in den Besitz seines väterlichen Erbes zu kommen," versetzte Lord Seaton. „Ich gestehe, daß es ein hartes Schicksal ist, man hielt den älteren Bruder seit vierzehn Jahren für tot, nun kehrt er zurück und beansprucht die Herausgabe des Erbes. Der jüngere hat die ganze Zeit in dem Glauben gelebt, Eigentümer zu sein, und soll nun alles abgeben."
„Es ist sehr schwer," warf Lady Westgrove ein.
„Wer einmal im Besitz ist, sollte halten, was er hat," sagte Leonie.
„Das würde sehr unehrenhaft sein," widersprach Paul. „Ich finde cs unrecht von dem jüngeren Bruder, daß er es überhaupt zur Klage kommen läßt, er mußte die Rechte des älteren anerkennen."
„Aber es muß nicht leicht sein, alles aufzugeben, was man hat," erwiderte Leonie.
„Ich denke es mir noch schwerer," meinte Nelly, „wenn man ein anständiger Mensch ist, das für sich zu behalten, was einem andern gehört."
„Das ist auch meine Ansicht," sagte Paul Barlow. „Es gibt verschiedene Arten von Unehrlichkeit; nach meinem Dafürhalten ist ein Mensch, der seinem Nächsten einen Besitz vorenthält, gerade so ein Dieb als der, welcher eine Börse stiehlt."
„Ein Dieb," rief Leonie aus und erbleichte, „ein Dieb, Paul?"
„Gewiß," erwiderte er, „ich habe keinen andern Namen dafür, und es wäre besser, wenn man jede Unterschlagung und Veruntreuung einfach Diebstahl nennen würde."
(Fortsetzung folgt.)