seine Familie, was die Freunde derselben auf nähere Informationen hin schon länger gefürchtet, trat ein, das Ableben eines Mannes, der zeitlebens seinem König, seinem Vaterland, dem engeren und dem weiteren, mit selbstverleugnender Pflichttreue gedient, eines Mannes, den alle hochschätzen, die ihn kennen gelernt haben. Ein Edelmann im wahren Sinn des Wortes ist in unserem Reichstagsabgeordneten Freiherrn Wilhelm von Gültlingen von uns geschieden, und sein Gedächtnis wird bei uns und allen, die ihn kannten, stets im Segen bleiben. Die hohe Achtung und Verehrung, die sich der Verstorbene erworben, die Teil- nähme, welche sich bei diesem Todesfälle überall zeigt — auch Se. Majestät unser König hat sein Beileid aussprechen lassen — möge der jetzt so tief bekümmerten Familie des Verstorbenen zum Tröste gereichen. — Freiherr Wilhelm von Gültlingen ist am 20. September 1834 zu Wildbad geboren, studierte in Tübingen und Leipzig die Rechte und hat zuletzt das Amt eines Direktors beim Landgericht Stuttgart bekleidet. Seit 30 Jahren war er ununterbrochen Vertreter des ritter- schaftlichen Adels des Schwarzwaldkreises und als solcher eine Reihe von Jahren Mitglied der Finanz- und Justizgesetzgebungskommission. Seit dem Jahr 1889 war er Vertreter des VH. württembergischen Wahlkreises im Reichstag, wo er wie sein Vorgänger Stälin, den Freikonservativen angehörte. Er war mehrfach der Wortführer seiner Partei, wie er auch zu den wichtigsten Kommissionen des Reichtags gehörte, dessen Sitzungen er so häufig wie nicht viel andere Reichstags- Mitglieder anwohnte. Freiherr Wilhelm von Gültlingen war Ehrenritter des Ordens der Württ. Krone, Ritter des Friedrichsordens, Ehren- und Rechtsritter des Johanniterordens, Erbkämmerer, K. Kammerherr. — Möge sich für unseren Bezirk wieder ein Mann finden, der wie der Freiherr Wilhelm von Gültlingen die hingehendste Pflichterfüllung zeigt, der wie der Verstorbene stets einem besonnenen Fortschritt huldigt, und der wie Freiherr Wilhelm von Gültlingen ein ebenso echt patriotischer deutscher Mann wie ein guter Württem- berger ist.
*Ettmannsweiler, 20. Jan. Gutsbesitzer Schaible hier besitzt eine mit dem 2ten Kalb trächtige
sich der Verpflichtung zur Bezahlung der Jahresgebühren entschlagen.
Erfolgt seitens des Teilnehmers nicht 3 Monate vor Ablauf des bezüglichen Zeitraums eine schriftliche Kündigung, so läuft die Überlassung weiter auf unbestimmte Zeit unter Vorbehalt einer dreimonatlichen schriftlichen Kündigung.
Für die Benützung der Telephoncinrichtungen im „Nachbarschastsverkehr" haben die Teilnehmer bei einer Gesprächsdauer bis zu 5 Minuten eine Gebühr von 25 Pfg. zu entrichten. Für den Nachbarschaftsverkehr einzelner Telephonanstalten sind Jahresabonnements zugelassen, wobei durch die Entrichtung einer Gehühr von 50 Ml. im Jahr der Teilnehmer der Telephon- anstalt des andern Orts (Haupiort samt Vororten) von seiner Telephonstelle aus anzurufen, wie er auch von den Teilnehmern der Telephonanstalt des andern Orts (Hauptort samt Vororten) zum Gespräch aufgefordert werden kann, ohne daß die Anrufenden des andern Orts eine besondere Gebühr zu bezahlen haben.
Als „Fernverkehr" wird der über den Vorortsund Nachbarschaftsverkehr hinausgehende Verkehr bezeichnet. Die Gebühr beträgt für das einfache Gespräch innerhalb Württembergs 50 Pfg., nach dem Reichstelegraphengebiet, Bayern und Oesterreich 1 Mk. und nach der Schweiz 1 Mk. 20 Pfg.
Sämtliche Teilnehmer der württbg. Telephon - anstalten können unter sich verkehren.
Die einfache Dauer der gegen Entrichtung von Einzelgebühren geführten Gespräche ist für den innern württembergischen Verkehr und für den Verkehr mit Bayern auf fünf Minuten festgesetzt. Im Verkehr mit dem Reichstelegraphengebiet beträgt die einfache Sprechzeit teils 5, teils 3 Minuten, im Verkehr mit Oesterreich und der Schweiz nur 3 Minuten.
Für die Gebührenberechnung sind bezüglich der Dauer eines Gesprächs die Aufzeichnungen der Umschaltstelle maßgebend. Die Sprechzeit wird von dem Zeitpunkt ab gerechnet, zu welchem beide Teilnehmer in Verkehr getreten sind.
Die Ausdehnung eines Gesprächs über die einfache Sprechzeit hinaus ist nur zugelassen, wenn anderweitige Gesprächanmeldungen nicht vorliegen.
Für dringende Gespräche, welchen der Vorrang vor den gewöhnlichen Gesprächen zukommt, ist die drei-
Kalbin, welche das seltene Gewicht von 791 Kilogr. (— 15 Ztr. 82 Pfd.) aufweist. Das schöne Tier legt ein gutes Zeugnis dafür ab, daß Hr. Schaible die Viehzucht rationell betreibt.
* Freuden st adt, 18. Jan. Auf dem Ruhestein herrscht derartig schönes Wetter, wie es von Touristen selten im Sommer getroffen werden dürfte. Aus tiefblauem Himmel strahlt die Sonne beinahe heiß, Wald und Feld sind von Schnee befreit. Herr liche Aussicht auf die Alb, die Alpen rc. belohnt die Touristen.
* (Ko nk urs st a t i sti k.) Im Jahre 1897 betrug die Zahl der in Württemberg eröffneten Konkurse 370. Hievon entfällt auf die Haupt- und Residenzstadt Stuttgart allein die stattliche Zahl von 52. Der Rest verteilt sich auf die Oberamtsbezirke des Landes wie folgt: Heilbronn und Göppingen je 15, Ludwigsburg 13, Gmünd 11, Fceudenstadt, Herrenberg und Neuenbürg je 10, Hall, Marbach, Rottweil und Ulm je 9, Calw, Oberndorf und Tuttlingen je 8 , Backnang, Nagold, Oehringen und Stuttgart Amt je 7, Aalen, Biberach, Blaubeuren, Ehingen, Ravensburg, Sulz je 6 , Horb und Rottenburg je 5, Böblingen, Crailsheim, Gaildorf, Geislingen, Künzelsau, Maulbronn, Neresheim, Reutlingen, Schorndorf. Waiblingen, Wangen, Weinsberg je 4, Balingen, Mergentheim, Tettnang, Tübingen, Vaihingen, Welzheim je 3, Brackenheim, Gerabronn, Münsingen, Neckarsulm, Riedlingen, Saulgau, Spaichingen und Urach je 2 , Kirchheim, Leutklrch, und Nürtingen je 1 . Keinen Konkursfall hatten die Oberamtsbezirke Besigheim, Ellwaugen und Waldsee.
* (Verschiedenes.) Drei etwa 12 Jahre alte Schulknaben in Gmünd, welche sich zu einer Diebs- gesellschaft vereinigt und zahlreiche Diebstähle in Verkaufsbuden und Läden ausgeführt hatten, sind der Polizei in die Hände gefallen. Einer der jungen Langfinger, welcher auf frischer That ertappt wurde, machte seine Genossen namhaft. — In Thail- fingen wurde der verheiratete Maurer Joh. Hauser beim Holzfällen von einem Ast derart auf den Kopf getroffen, daß er tagsdarauf starb. — In Wolfegg wurde mitten in einem 100jährigen Bestand im fürstlichen Wald Gaisberg, einem Teil des Altdorfer Waldes, eine l80jährige Fichte gefällt, welche wegen ihrer seltenen Dimensionen der Erwähnung wert erscheint. Dieser Baum hatte einen Brusthöhenumfang von 4,31 in, einen Stockdurchmesser im Maximum von 2,27 m und eine Länge von 46 m. Sein Kubikinhalt beträgt 23 Festmeter. Trotz des hohen Alters fiel der kolossale Stamm verhältnismäßig gesund, so
fache Gebühr eines gewöhnlichen Gesprächs von gleicher Zeitdauer zu erlegen. Im Verkehr mit Oesterreich und der Schweiz sind dringende Gespräche nicht zugelassen.
Im inneren württembergischen Verkehr ist das Zusammenschalten mehrerer Teilnehmer an einem Ort behufs gleichzeitiger Entgegennahme einer Mitteilung von einer Teilnehmerstelle an einem andern Ort zugelassen, sofern technische oder Betriebsrücksichten nicht entgegenstehen. Im Falle dieses Zusammenschaltens wird neben der vollen Sprechgebühr für die erste angerufene Stelle noch für jede weitere gleichzeitige Verbindung eine Gebühr von 20 Pfg. für die einfache Sprechzeit erhoben.
Um auch Nichtteilnehmern den telephonischen Verkehr mit den Teilnehmern einer Telephonstelle zu ermöglichen, sind bei einzelnen Post- und Telegraphenanstalten öffentliche Telephonstellen eingerichtet. Ein Verzeichnis dieser Stellen mit Angabe der Dienststunden bei denselben ist dem Teilnehmer-Verzeichnis beigefügt.
Die Benützung der öffentlichen Telephonstellcn erfolgt durchweg gegen Zinzelgcbühren. Diese betragen für jedes Gespräch und für die einfache Sprechzeit: 1 ) im Orts- und Vorortsverkehr: 10 Pfennig, 2 ) im Nachbarschastsverkehr: bis 50 km Luftlinie 25 Pfg., 3) im Fernverkehr: innerhalb Württembergs 50 Pfg., nach dem Reichstelegraphengebiet und Bayern (soweit nicht 50 km mit 50 Pfg. in Betracht kommen) und Oesterreich 1 Mark, nach der Schweiz Mk. 1. 20.
Der Anschluß von Geschäftshäusern re. an solche öffentliche Telephonstellen, welche ohne gleichzeitiges Bestehen einer allgemeinen Telcphonanstalt an dem betreffenden Ort, in einer Telephonverbindungsanlage eingefügt sind, ist unter den nachstehenden Bestimmungen statthaft: 1 ) Für jede innerhalb des Ortsbestellbezirks oder nicht mehrmals 1 km von der öffentlichen Telephonstelle entfernt gelegene Stelle sind jährlich zu bezahlen 100 Mark. Bei den außerhalb des Ortsbestellbezirks oder mehr als 1 km von der öffentlichen Telephonstelle entfernt gelegenen Stellen erhöht sich die jährliche Vergütung für jeden vollen Kilometer oder einen Teil desselben von der vorbezeichneten Grenze ab gerechnet, um 25 Mark. 2 ) Für jede auf der Verbindungsanlage geführte telephonische Unterredung ist die bestimmte Sprechgebühr zu entrichten.
Redner fuhr fort: Ich möchte nun noch einige statistische Notizen über das Telephonwesen in Würt-
daß derselbe einen Wert von 350 Mk. repräsentiert.
— In Göppingen wurde der Eisenbahnvorarbeiter Christian Pauli, 73 Jahre alt, in der Nähe derKurtz- schen Fabrik von dem Orientexpreßzug überfahren. Ob ein Unglücksfall oder Selbstmord vorliegt, ist nicht bekannt. — In Rappertsbausen sind fünf Scheuern abgebrannt, sowie drei Wohnhäuser stark beschädigt worden. Der Brandstifter, ein 18jähriger Bursche, wurde in einem Garten erhängt aufgefunden.
— In Pfullingen wurde das zweijährige Kind des Metzgers Hagmeier auf der Straße von einem durchtrabenden Gefährt überfahren und war auf der Stelle tot.
* Ueber den Selbstmord eines Pforzheimer Liebespaares im Gasthofe zum Ochsen in Mühlacker wird gemeldet: Dienstag mittag durcheilte die schaurige Kunde unfern Ort, daß sich in einem hiesigen Gasthaus ein junges Paar erschossen habe. Leider bestätigt sich diese Nachricht. Wir erfahren über den Fall folgendes: Montag früh kam mit der Bahn ein junger Mann im Alter von ungefähr 19 Jahren in Begleitung eines 16jährigen Mädchens hier an und mietete in einem Gasthause für sich und seine angebliche Frau ein Zimmer. Nachdem dieselben vom Montag auf Dienstag übernachtet und durchaus kein auffälliges Wesen gezeigt hatten, machten sie gestern vormittag einen Ausgang, kehrten aber bald wieder auf ihr Zimmer zurück. Kurz darauf, etwa um 10 Uhr, hörten Anwohner 3 Schüsse fallen und als man in das verschlossene Zimmer drang, fand man die Beiden angezogen tot im Bette. Nach erfolgter telegraphischer Nachricht traf mittags das Gericht aus Maulbronn, sowie die Väter der Verlebten aus Pforzheim hier ein. Wie man hört, hatte der junge Mann, Sohn eines Bürstenfabrikanten aus Pforzheim, mit dem Mädchen, einer dortigen Kleidernäherin, ein Verhältnis, das die beiderseitigen Eltern bei der Jugendlichkeit ihrer Kinder nicht dulden wollten, worauf sich dieselben Montag mittellos von Hause entfernten und hier den unheilvollen Schritt vollführten. Nach dem Befund dürfte der junge Mann sich durch einen Schuß in die Schläfe zuerst entleibt und hierauf sich das Mädchen durch 2 Kugeln gelötet haben, da letzteres den abgefeuerten Revolver noch in der Hand hielt.
* Berlin, 19. Jan. Dem Reichstag werden in der laufenden Tagung von größeren Vorlagen noch die Novelle zur Konkursordnung und der Entwurf über die Postdampfschiffahrtsverbindung mit Ostasien zugehen. Beide Entwürfe liegen dem Bundesrat vor und dürften dort bald ihre Erledigung finden.
temberg beifügen. Die Zahl der an das Telephonnetz angeschlossenen Orte betrug im Jahr 1896 52 Orte, und zwar 46 mit Octstelephonanstalt, 6 mit öffentlicher Telephonstelle. Oeffentliche Telephonstellen waren es im Ganzen 56. Die Zahl der Teilnehmer betrug 4921, die Zahl der Sprechstellen 5301. Die Länge der Leitungen betrug 9782 Kilometer, die Zahl der Apparate 6738 und die der Batterie-Elemente 7150. Die Zahl der hergestellten Verbindungen betrug im Ganzen 10466730 und zwar im Ortsverkehr 7958456, im Vorortsverkehr 1624142, im Nachbarschaftsverkehr 613 229, im Fernverkehr 236 301, im Verkehr mit der Reichspost u. Bayern 34 206, mit dem Ausland 346, zus. 10 466 730. Darunter ist Stuttgart mit 6550573 Verbindungen, also mehr als die Hälfte, dann kommt Cannstatt mit 504 050, Ulm mit 498 791, Heilbronn mit 498 543, Gmünd mit 258 000, Eßlingen mit 256000 Verbindungen u. s. w. Briefliche Mitteilungen wurden vermittelt 36 000, Telegramme 39 004. Die Einnahmen aus dem Telephonverkehr betrugen 616673 Mark 56 Pfennig.
Meine Herren! Es dürfte sich wohl der Mühe gelohnt haben, diesen neuesten Zweig des öffentlichen Lebens zu betrachten, denn kein Zweig der Verkehrs- austalten hat in der kurzen Zeit von 2 Jahrzehnten so großartige Fortschritte gemacht wie das Telephon, welches die größten Entfernungen aufhebt, das gesprochene Wort auf ungeheure Entfernungen — wohl Kalo von einem Punkte des Erdballs zum andern — trägt, und welches für Handel und Verkehr, für das ganze öffentliche Leben der unermüdliche und unentbehrliche Vermittler geworden ist. Sie haben cs nun in der Hand, daß auch die hiesige Stadt an das Tslephonnetz angeschlossen wird, bringen Sie einige Opfer und Sie werden es gewiß nicht bereuen. Denn mancher wird später sagen, wie konnte man auch ohne das Telephon auskommen. Ich persönlich, der ich nun seit Jahren mit Ihren Verkehrsinteressen verwachsen bin und Ihre Bedürfnisse kenne, habe die feste Ueberzeugung, daß das Telephon Ihnen in Ihren gewerblichen und industriellen Unternehmungen nur Vorteile bringen wird. Indem ich hiemit meinen Vortrag schließe, danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und spreche zugleich die Hoffnung aus, daß sich die schwebende Angelegenheit zum Wohl der Stadt Altensteig entscheiden möge.