M.42.
Erscheint wöchentl. 3wal: Dienstag, Donnerstag u. Samstag u. kostet bei der Expeb., sowie im OA.- Bezirk Nagold 91) außerhalb 1 «4L das Quartal.
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Dienstag den 11. April
Einrückungsprris der lspalt. Zeile für Altensteig und nahe Umgebung bei Imal. Einrückung 8 ^ bei mehrmaliger je 6 auswärts je 8
1893.
Amtliches.
Bis auf weiteres ist das Flößen auf der Nagold bis in die Mohnhardter Wasierstube gestattet. Das Absahren aus dieser ist bis IS. April ds. Js. verboten.
Unter der auf Markung Ober-Schwandorf weidenden Schafherde des Friedlich Haag und Gottlieb Bolz von Egenhausen und der auf Markung Wald darf weidenden Schafherde des Gutspächters Treiber in Unter- Schwandorf und des Schäfers Schuster in Walddorf ist die Räude auSgebrochen.
Wüttermbergischer Landtag.
Kammer der Abgeordneten.
* Stuttgart, 7. April. (20. Sitzung.) Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend das landwirtschaftliche Nachbarrecht. Bei Art. 10, welcher die Entfernung der Hecken von der Grenze auf 1 m (bei Weinbergen auf 4 m) festsetzt, traten Egger, Nußbaume r. Frhr. W. v. König und Frhr. v. Wöllwarth für einen geringeren Abstand ein, da bei einem Abstand von 1 in zu befürchten sei, daß überhaupt weniger Hecken gepflanzt werden, was im Interesse des Vogelschutzes zu bedauern wäre. Dagegen verteidigten Stockmayer, Frhr. H. v. Ow, Bantleon, sowie Minister v. Schmid die Vorlage unter Hinweis auf die schädlichen Tiere, Mäuse und Raupen, die ln den Hecken ihre Zuflucht finden. Der Artikel wurde schließlich nach der Regierungsvorlage angenommen. Zu Art. 12, der die Grevzabstände bei Baumpflanzungen auf 2 bis tz ui, je nach der Art der Baumpflanzung, fest- fetzt, gegenüber von Weinbergen aber auf das Doppelte, wenn die Bäume oder Hölzer auf deren südlicher, südöstlicher oder südwestlicher Seite gepflanzt werden, sprach Stälin den Wunsch aus, daß gegenüber Weinbergen in bevorzugten Lagen, worüber die Gemeinden ein Register zu führen hätten, die Abstände verdoppelt werden möchten. Auch v. Hofacker unterstützte diesen Wunsch, und der Minister des Innern erklärte denselben für gerechtfertigt, bat jedoch, die angeregte Bestimmung rinem anderen Artikel (17) einzuverleiben. Art. 12 wurde darauf mit einer geringen Ab- Snderung angenommen, ebenso die Art. 13—16; Art. 17 wurve wegen der von Stälin angeregten Aenderung einstweilen zurückgestelll und darauf die Artikel 18 und 19 nach dem Entwurf angenommen. Bei Artikel 19, der die Abstände für neue Waldanlagcn auf 3—6 w (gegenüber Wembergen in südlicher, südwestlicher und südöstlicher Lage aufs Doppelte) und bei Verjüngung von Waldanlagen auf 2 w festsetzt, beantragte Hartmann gleiche Grenzabstände für alle Waldungen derart, daß auch die bestehenden Kulturen nach und nach snf diese größeren Abstände zu reduzieren wären. Hartmann begründete seinen Antrag damit, daß die Waldungen ohnedies meist in den Händen des Staates oder wohlhabender Familien sich befinden; man spreche gegenwärtig so viel davon, daß für die Landwirtschaft etwas geschehen müsse, so möge man dies auch Lei dieser Gelegenheit thun. Stockmayer, Spieß und Minister v. Schmid sprachen fick mit Entschiedenheit gegen den Antrag aus, dessen Annahme die ganze Vorlage wieder zum Scheitern bringen würde, nachdem bekanntlich schon die frühere Vorlage gerade über den Meinungsverschiedenheiten, die sich bezüglich der Abgrenzung von Waldanlagen ergeben hatten, zu Fall gekommen war; der Antrag würde einen ungeheuerlichen Eingriff in das Eigentumsrecht in sich schließen. Frhr. H. v. Ow» sowie Minister v. Riecke nannten den
selben eine förmliche Expropriation, der eine Entschädigung folgen müßte. Nur Hauß- mann-Gerabronn meinte, er sehe nicht ein, warum man gerade hier von einem Eingriff in das Privateigentum sprechen wolle, da doch das ganze Gesetz solche Eingriffe enthalte; er werde jedenfalls in erster Lesung für den Antrag stimmen. Essich hätte wenigstens größere Abstände gegenüber dcm Feld und den Weinbergen gewünscht. Der Antrag Hartmann wurde schließlich mit großer Mehrheit abgelehnt. Tie Beratung wurde bei Artikel 19 abgebrochen.
Lavdesvachrichteu.
* Alten steig, 10. April. Die hies. Haud- werkerbank hielt gestern nachm, im Gasthof zum Schwanen die jährl. Hauptversammlung ab. Hiebei erstattete der Direktor, Hr. Stadt- schultheiß Welker, den Rechenschaftsbericht. Demselben ist folgendes zu entnehmen: im Geschäftsjahr 1892 wurden Vorschüsse ausbezahlt (einschl. 166,777 M. in laufender Rechnung) 504,412 M. 90 Pfg., Wechsel wurden diskontiert im Betrage von 68,881 M. Der Stammanteil der Mitglieder beträgt '161,404 M., der Reservefond 13,856 M. 31 Pfg., der Spezial- Ncservefond 973 M., der Gesamtumsatz beziffert sich aus 2,047,329 M. 97 Pfg. Es wurde ein Reingewinn erzielt von 7831 M. 73 Pf. und konnte aus die Stammanteile der Mitglieder ein Zins von 5"/, gewährt werden. Mitgliederstand am 31. Dezbr. 1892: 368. Der Rechnungsabschluß wurde genehmigt und die Handlungen und Beschlüsse des Vorstands und Auffichtsrats gutgeheißcn. Dem Kassier wurde in Berücksichtigung des vermehrten Umsatzes für die nächste Periode ein jährl. Gehalt von 2000 M. ver- willigt. Die Wahlen lieferten für den Vorstand sowohl, als für die Mitglieder des Aufsichtsrats ein ehrendes Ergebnis, insofern der Vorstand einstimmig und die Auffichtsratsmitglieder nahezu einstimmig wiedergewählt wurden. An Stelle des Hrn. Mich. Moser, welcher eine Wahl nicht mehr anzunehmen erklärte, wurde Hr. Mühlebesttzer Faist in den Aufstchtsrat gewählt. Nächstfolgende in der Stimmenzahl waren Hr. Gerber Kemps und Hr. Stadtbaumeister Moser, welche als Ersatzmänner gelten. Die Versammlung war sehr zahlreich besucht.
-r. Am 10. April schon blühende Bäume in Allen steig, das ist etwas Seltenes. Im Garten des Schwonenwirt Maier steht ein Ap rikosenbaum, bei Schuhmacher Frei ein Pflaumenbaum, ebenso bei Adlerwirt Dünschnabel, am Hause des gewesenen Kaminfegermeistcrs Beutel- spocher ein Aprikosen- und ein Birnbaum in schönster Blüte. Viele andere Obstbäume haben ihre Knospen am Aufbrcchen. Alle Obstsorten haben Heuer reichlichen Ansatz an Blütenknospen. Leider ist zu befürchten, daß ein Rückschlag in der Temperatur die Hoffnungen auf ein gesegnetes Obstjahr bedeutend reduzieren wird.
' (Ständisches.) Der mit Spannung erwartete Gesetzentwurf, betreffend die Enthebung dienstunfähig gewordener Körperschaflsbeamter vom Amte, ist im Druck erschienen. Es sollen nach demselben die auf Lebenszeit, resp. auf einen festbestimwten Zeitraum angestellten Gemeinde-, Stiftungs- und Körperschaftsbeamten ohne ihre Zustimmung ihres Amtes enthoben werden können, wenn sie I) das siebzigste Lebensjahr zurückgelegt haben und durch ihr Alter in ihrer Thätigkeit gehemmt oder 2) wenn sie wegen eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte dienstunfähig geworden oder 3) durch Krankheit länger als ein Jahr von Versehung ihres Amtes abgehalten worden sind. Die Verfügung der Amtsenthebung steht der Kreisregierung zu. Der Antrag hierzu kann von der gesetzlichen Vertretung der Körperschait gestellt werden. Handelt es sich um einen Ortsvorsteher, so hat auf schriftlichen An
trag der einfachen Mehrheit der Mitglieder des Gemeind rats und Bürgerausschusfes der gesetzliche Stellvertreter des Ortsvorstehers bezw. sein Amtsverweser nach vorgängiger schriftlicher Benachrichtigung des Ortsvorstehers die bürgerlichen Kollegien zu berufen und die Verhandlungen zu leite». Zur Gültigkeit eines auf Beantragung der Amtsenthebung gerichteten Beschlusses ist in diesem Fall die Zustimmung der Mehrheit sämtlicher Mitglieder der Körperschaftsvertretung erforderlich. Gegen den Bescheid der Kreisregierung, soweit die Einleitung des Verfahrens abgelehnt oder genehmigt wird, kann von seiten der Körperschaftsvertretung binnen 4, von seiten der Beamten binnen 6 Wochen Beschwerde erhoben werden. Werden gegen die Amtsenthebung Einwendungen gemacht, so hat die Kreisregierung durch einen von ihr zu bestimmenden Beamten die streitigen Thatsachen erörtern und die erforderlichen Zeugen vernehmen zu lassen, auch sonst alle etwa noch gebotenen Ermittlungen anzustellen. Dem beteiligten Beamten ist zu gestatten, den Verhandlungen, zu welchen ein beeidigter Protokollführer zuzuziehen ist, bcizuwohnen. Die barm Auslagen für die etwa durch die Schuld des beteiligten Beamten veran- laßten erfolglosen Ermittlungen fallen diesem zur Last. Gegen die Entscheidung der Kreisregierung steht dem Beamten, bezw., wenn der Antrag auf Amtsenthebung abgelehnt worden, der Körperschaftsvertretung die Beschwerde an den DiSziplinarhof für Körperschaftsbeamte zu. Endlich spricht die Vorlage noch aus, daß die Amtsenthebung auf Grund dieses Gesetzes auch dann erfolgen kann, wenn die Voraussetzungen derselben schon vor dem Inkrafttreten des. Gesetzes sich erfüllt haben.
* (Ein Wort an Eltern.) Es naht die Zeit, in welcher sich manche Ellern fragen: „Sollen wir unser Kind mit sechs Jahren in die Schule schicken? — sollen wir noch ein Jahr warten?* — Obwohl die Frage für Aerzte, Kenner, Menschenfreunde überhaupt dahin gelöst ist, daß man am besten thm. ein Kind erst mit 7 Jahren in die Schule zu schicken, so straucheln doch in dieser Angelegenheit gerade die Eltern am öftesten. Es mag ja wohl in einzelnen Fällen, wenn z. B. das Kind körperlich recht gesund und kräftig und geistig gut angelegt, — oder wenn es ein Knabe ist, der zum sogen. „Landcxamen" muß, angezeigt sein, mit 6 Jahren anzufangen: aber in den meisten Fällen ist es für Körper und Geist deS Kindes geradezu schädlich. Bei aller Sorgfalt des Lehrers und trotz aller Fürsorge von Setten der Gemeinde ist eben die Schullust und das lange Sitzen in so zartem Alter für die Gesundheit nachteilig. Schenkt euern Kindern noch ein Jahr gesunde Luft und Bewegung! — Durch frühe und starke Inanspruchnahme der Körper- und Geisteskräfte habe» schon viele Kinder Schaden gelitten. An die Stelle naturgemäßer Entwickelung tritt der tote Mechanismus: das Kind wird blaß, ist nicht mehr so munter; der Unterricht flößt ihm Abscheu ein und es zeigt sich früher oder später eine verderbliche Reaktion, deren schlimme Folgen oft entscheidend fürs ganze Leben sind. — Macht eure Kinder nicht zu Treibhauspflanzen! Rückert hat hierin den Nagel auf den Kopf getroffen, wenn er sagt:
,Jm April gesteckte Bohnen Werden nicht die Mühe lohnen,
Werden, wenn nicht gar erfrieren,
Doch den frischen Mut verlieren,
Und verkrüppelt, wie sie stehen,
Bald sich überflügelt sehen Von den nachgewachs'nen spätern.
Sagt Erziehern das und Vätern,
Daß auch sie srühzeit'ge Ranken Nicht erkünsteln, die nur kranken;
Eh' die Fr.chlingswärm' im Boden,
In der Lust ist Frühlingsodem,
Wird, soviel ihr zieht, verderben,
Oder euch zum Aerger sterben.
Mit den Bohnen könnt' ihr's wagen;
Reihet aus, was umgeschlagen!
Aber um^esLlag'ne Knaben Müßt ihr stets vor Augen haben!
Hütet euch vor diesem Fluche,
Nicht mit Menschen macht Versucht!" —