Bekanntmachungen.

Nagold..

Wekanntmachung.

Gemeinsame Ortskranken-Kaffe Altensteig Stadt

betreffend.

Wahl der Vertreter der General-Versammlung.

Nach den in Folge der oberamtlichen Bekanntmachung vom 9. Oktbr. d. I., Amtsblatt Nr. 121 durch die Arbeitgeber gemachten Anmeld­ungen und nach §. 51 des Kassenstatuts, welches in den Ratslokalen in Nagold, Altensteig, Haiterbach und Wildberg zur Einsicht durch die Beteiligten aufgelegt war, find für die General-Bersammlnng der gemeinsamen Ortskrankenkasse Altensteig, deren Obliegenheit zunächst die Wahl des Kassenvorstandes ist, die Vertreter auf 3 Jahre zu wählen und zwar je in einem besonderen Wahltermin:

Die Kassen-Mitglieder (Arbeiter), und die Arbeitgeber. Tie Wahl, geleitet von dem jeweiligen Ortsvorstand in Altensteig Stadt, beziehungsweise dessen gesetzlichem Stellvertreter und unter Assistenz zweier Urkundspersonen findet auf dem Rathaus in Altensteig Stadt, als Sitz der Kasse, statt

am Montag den IV. November 1884 für die Kasten-Mitglieder (Arbeiter);

am Dienstag de« 18. November 1884 für die Arbeitgeber

und zwar:

1. Von der Abteilung Altensteig Stadt in d.r Zeit von 910 Uhr,

2. Von der Abteilung Simmersfeld in der Zeit von 10 Uhr bis 10 Vs Uhr Vormittags.

8. Von der Abteilung Altensteig-Dorf, Berneck, Beuren, Ebershardt, Egenhausen, Enzthal, Ettmaunsweiler, Fünfbronn, Garrweiler, Gaugenwald, Spielberg, Ueberberg, Walddorf, Warth und Wenden in der Zeit von 10 Vr Uhr bis 11 Vr Uhr Vormittags.

Nach den statutenmäßigen Verhältnissen sind zu wählen für die Abteilung:

Ȋ. 1 9 Arbeiter und 4 Arbeitgeber,

. 2 2 Arbeiter und 1 Arbeitgeber,

. 3 3 Arb eiter und 1 Arbe itgeber,

14. 6.

Wahlberechtigt und wählbar sind nur diejenigen Kassenmitglieder, welche großjährig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind.

Jeder Arbeitgeber, welcher Beiträge aus eigenen Mitteln leisten wird, was für die erste Wahl bei sämtlichen vorausgesetzt wird, führt bei der Wohl auf jedes Kassenmitglied, sür welches er Beiträge ans eigenen Mitteln zahlt, eine Stimme.

Jeder Stimmberechtigte schreibt so viel Namen auf den Stimm­zettel, wie Mitglieder sür seine Abteilung zu wählen sind.

Alle Stimmen, welche auf nicht Wählbare fallen, oder welche den Gewählten nicht deutlich bezeichnen, werden nicht gezählt.

Gewählt find diejenigen, aus welche die meisten Stimmen gefallen find. Unter denjenigen, welche eine gleiche Stimmenzahl erhalten, ent­scheidet das Lcs, welches von dem die Wahl Leitenden gezogen wird.

Ueber die Wahl ist ein Protokoll aufzunehmen, welches von dem Wahlleitenden und den Beisitzern zu unterzeichnen ist.

Wird die Wahl von den Kassmu'itgliedern (Arbeitern) verweigert, so werden die Vertreter derselben durch das Oberamt ernannt.

Wird die Wahl von den Arbeitgebern verweigert, so ruht deren Vertretung in der General-Versammlung sür die 3jährige Wahl-Periode.

Die Ortsvorsteher haben diesen Erlaß in ortsüblicher Weise wieder­holt bekannt zu machen.

Den 5. November 1884.

K. Oberamt. Guntner.

300 Mark

können sofort gegen gesetzt.^ Sicherheit oder gute Bürg­schaft ausgeliehen werden.

Von wem, sogt die Expedition.

Vlttnäsioil Blasenschw. rc.

HM zuverlässig

Jb. Pfister, in Ormalingen,

(Schweiz.) Alters- und Geschlechts­angaben erwünscht.

Danksagung!

Bei der stattgehabten Reichstagswahl wurde mir wiederholt großes Vertrauen entgegengebracht, wofür ich herzlich und aufrichtig danke. Ich werde bemüht bleiben durch gewissenhafte Erfüllung der übernomme­nen Pflichten das in mich gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen.

Calw, den 4. November 1884.

Julius Stälin,

Reichstagsabgeordneter..

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(Ilkin OneLy nnck Anester) vsrssllsa.

vis L's.Nrik ist Nrsvstirts Visksrantin:

l.I. IVl.IVi. lies Kaisers Wilhelm, der Kaiserin Augusts, 8r. K. u. K. ttokeit des Kronprinren, 8r. Kaiserl. u. König!, apostoi. MajestL« ssranr iosepii, sovis der Höks von England, Italien, der lürkei, Kadern, Lsviisen, lioüand, Loigien, Laden, 8avhsen-Wsimar, IVIeok- ienburg, Anhalt, kiumanien, l-ipps-vetmold, Loinvarrblirg und 8ohaumburg-i.ippv.

2i goldene, silberne u. brvnvsne kkedaillsn. -MM

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sind in all Ltädtsu Oeutsolllauds 22 llabeu, sovis 22oll 22 dsu H22i>t-L2h2hok-Lull6ts, durvb Osvät - Lvldlder k622tlivd

In Altenstaig bei Cond. Chr. Burghard, in Nagold bei Cond. Heinrich Gauß.

Nagold.

Faudumtschkstljcher Kestrks- Nerem.

Am Sonntag den S. d. M nachmittags S Uhr,

findet im Gasthaus z.Ochse n" inRvhrdorf eins Ausschuß-Sitz ung statt, zu deren Teilnahme die Herren Ausschuß-Mitglieder einge­laden werden.

Hauptgegenstände der Verhandlung:

1. Wahl von 10 Schätzern in Ge­mäßheit Art. 9 Absatz 2 des Ausführungs-Gesetzes zum Reichsgesetz über die Abwehr und Unterdrückung von Vieh­seuchen vom 20. März 1881 Reasbl. S. 189 in geheimer Abstimmung auf die Dauer von 3 Jahren.

2. Anschaffung von Kunstdünger für die Mirglieder des Vereins.

Den 4. November 1884.

Vorstand Güntner.

Egenhausen.

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Grab-Accord.

Am nächsten

Sonntag den S. Novbr., nachmittags S Uhr,

verakkordisre ich die Grabarbeit zn einer 300 Meter langen Wasser­leitung.

Altenileig den 5. Nov. 1884.

Löwenwirt Schex.

Egenhausen.

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