Bekanntmachungen.
In einem Artikel des Beobachters (Nr. 237) über die Reutlinger Landtagswahl ist behauptet, daß der Abgeordnete für Nagold es gewesen sei, dessen Antrag das Land Württemberg die Abschaffung einer sehr guten liberalen Einrichtung, der Wahlcouverte, verdanke. Da der Inhalt dieser Einsendung dem wahren Sachverhalt nicht entspricht, theile ich letzteren hier mit.
Am 25. Mai 1877 habe ich in der Kammer der Abgeordneten den Antrag gestellt, die Vorschriften für die Reichstagswahlen, soviel als möglich, auch für die Wahlen der Städte und Oberamtsbezirke zu unserem Landtag anzunehmkn. Dabei habe ich jedoch hinsichtlich der Wahlcouverte folgendes bemerkt:
„Die in Württemberg bestehende Vorschrift, daß gestempelte Wahlcouverte zu benutzen sind, würde ich beibehalten, weil die Couverte dazu dienlich find, das Geheimniß der Wahl zu sichern und die Abgabe mehrerer Stimmzettel durch einen Wähler unwirksam zu machen. Man wird es bei dieser Einrichtung um so mehr belassen können, als neuerdings die Einführung von Wahlcouverten im deutschen Reichstage und in Belgien angeregt worden ist."
Die Kommission, welche meinen Antrag begutachtete, war mit Beibehaltung der Wahlcouverte einverstanden und auch die Regierung schloß sich dieser Austastung an, sofern der im Jahre 1882 angebrachte Gesetzesentwurf betr. die Aenderungen des Landtagswahlgesetzes die Beibehaltung der Couverte vorgesehen hatte. In der Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 31. Mai 1882 haben aber einige Abgeordnete darauf angetragev, die Vorschrift wegen der Couverte zu beseitigen, weil die Benützung der letzteren das Wahlgeschäft erschweren und die Möglichkeit nicht ausschließe, auch hier einen Einblick in die Wahlzettel zu bekommen. Diesem Antrag auf Abschaffung der Wahlcouverte, welcher mit 47 gegen 35 Stimmen angenommen wurde, habe ich nicht zugestimmt (vergl. III. Prot.Bd. v. 1882 S. 1682). Aus dem Vorstehenden ergiebt sich, daß jene Mittheilung im Beobachter eine völlig unrichtige ist.
Reutlingen, 12. Okt. 1884.
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Stuttgart, 12. Oktbr. 1884 .
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