257
daß z. B. der Calwer Verein, der von 1885 bis 1892 von 124 auf 73 Mitglieder zurückgegangen war (der Hauptverein zählte tu den gleichen Jahren 895 bezw. 835) von 1893 bis 1896 von 91 auf 182 Mitgliedern stieg. U»d auch heute noch find die Blätter „Aus dem Schwarzwald" einer der Hauptanziehungspunkte unseres Vereins. Mit be- fonderem Dank muffen wir daher des Mannes gedenken, der uns die Blätter schuf, trotzdem er in feiner nächsten Umgebung keine Zustimmung fand. 3'/. Jahr lang redigierte H. Rcktor Dr. Weizsäcker das Vereinsblatt; als dann aber der Verlag von Wildbad nach Stuttgart überging, trat auch er der Gefchäfrsvereinfachung wegen zurück, blieb aber roch lange Jahre ein fleißiger Mitarbeiter unserer BereinSschrtfl. Wer die hochinteressanten Artikel' ans jenen Jahren über Calw und seine Umgebung lesen will, der sei darauf anfmech'am gemacht, daß hier im Georgenäum sämtliche Jahrgänge der Blätter „AuS dem Schwarzwald" vom Anfang an vorhanden find.
Calw. Auf Veranlassung des Verbands Württ. Wasserkraftbesitzer fand am Mittwoch im Hotel Waldhorn hier eine Versammlung statt, in der Generalsekretär Dr. Marquard über das Wassergesetz vom Jahre 1900, über die Organisation des Wasserkraft- befitzerverbandes und über den Schutz der Wasserrechte sprach. Der Redner behandelte zunächst die verschiedenen Seiten des Gesetzes, die Regelung der Wafferrechte durch die Bestimmungen über die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Gewässer und über die Benützung der Gewässer, die Unterschiede zwischen öffentlichen und Privatgewässern und die 3 Gesichtspunkte, die für die Benützung öffentlicher Gewässer in Frage kommen: Der für jedermann freigegebene Gemeingebrauch, die Fälle, in denen polizeiliche Erlaubnis notwendig ist, und dann besonders die Nutzungsrechte einzelner, die nur durch staatliche Verleihung erworben werden können. Bei der Handhabung des Gesetzes aber haben sich eine Reihe von Schwierigkeiten heraus- gestellt, denen gegenüber der einzelne Waffer- werksbesitzer ohnmächtig ist. Abgesehen von den Reibungen, die zwischen den Wafferwerksbesitzern selber herbeigeführt werden, kommen namentlich immer mehr in Betracht, die Entziehung von Quellen und Wasserläufen fürdieWasserversorgung von Gemeinden und Städten und der Unfug des ungeregelten übermäßigen Wiesenwässerns. Seit Jahren streben nun zahlreiche Wasserkraftbesitzer darnach, dem Uebelstand durch einen gemeinschaftlichen Zusammenschluß entgegenzutreten und so sei vor 2 Monaten der Verband Württ. Wasserkraftbesitzer ins Leben gerufen worden. Zum Verband haben sich schon gegen 200 einzelne Besitzer und 4 Verbände, die von der Brenz, von der Echaz, von der oberen und unteren Enz angeschloffen. Die Zwecke und Ziele des Verbands umfassen: Förderung und Beratung der Mitglieder in Bezug ans ihre Wassernutzung z. B. bei Ableitung und Wegpumpen von Quell- und anderem Wasser, namentlich bei der Wasserversorgung von Städten und Gemeinden, auch bei Verwendung für andere
Zwecke, Aenderung von Quellfafsungen — bei unberechtigtem Anstauen und Zurückhalten von Wasserläufen — bei Ansprüchen der Fischerei- Interessenten — durch Einwirkung auf Gesetzgebung, Gesetzhandhabung und die öffentliche Meinung durch Einfluß auf das Sachverständigenwesen — durch Erwägungen, wie man die Wasserkräfte noch besser ausnützen könnte, namentlich bei Nacht — durch Erwägungen, ob an geeigneten Stellen späterhin bei uns nicht auch Stauweiher — sog. Talsperren — angelegt werden könnten, ähnlich wie in anderen Ländern bei Eintragungen in das Wafserrechtsbuch — in geeigneten Fällen bei Konzessionsgesuchen — durch Vertretung der Interessen Einzelner, wenn es sich nach Ansicht des Vorstands und Aus- schuffes um prinzipielle Fragen handelt, die einen größeren Kreis interessieren. Mit dem Äpell an die Anwesenden, auch ihrerseits sich dem Verband arrzuschließen, beschloß der Redner seine Ausführungen. Im Anlchluß daran kamen mehrere schwierige Wafserrechtsfälle zur Sprache, zu denen sich auch der anwesende Techniker des Verbandes äußerte. Eine große Zahl der Anwesenden schloß sich dem Verband an.
Berlin 11. März. (Reichstag.) Am Bundes ratstisch: die Staatssekretäre Delbrück und Krätke. Auf der Tagesordnung steht zunächst die Interpellation der Sozialdemok aten bet:. Verweigerung der Genehmigung zur Abhaltung einer im Treptower Park bei Berlin am 6. März d. I. beabsichtigten öffemlichen Versammlung unter freiem Himmel. Staatssekretär Delbrück erklärt sich bereit die Interpellation sofort zu beantworten. Ledebour (Soz.) begründet die Interpellation und führt ans: Der Hauptschuldige an dem System polizeilicher Willkür, wodurch die Verhandlung verhindert wurde, hat in der P esse fortgesetzt selbst sogenanntes EntlastungSmaterial veröffentlicht und uns dadurch Material zu seiner Belastung und die günstigste Handhabe für die Interpellation geliefert. Die Bevölkerung wünscht in wachsendem Maße die Wahlrechtsvorlage demonstrativ zu verurteilen. Das Verbot des Polizeipräsidenten war ungesetzlich. Der Polizeipräsident meinte, in den Parlamenten könnte genügend Kritik geübt werden. Für diese Unverschämtheit müßte der Polizeipräsident sofort entlassen werden. (Der Präsident rügt den Ausdruck.) Die Polizei hat sofort auf die Menge ein- g-hauen, sogar auf wehrlose Frauen. Redner wird alsdann zur Ordnung gerufen, uls er der Rechten Schamlosigkeit vorwirft. Redner schließt, wenn die Regierung den Polizeipräsidenten schützt, so haben wir es mit dem ganzen System der Regierung zu tun Wir werden nicht aufhörm. für das gleiche, direkte und geheime Wahlrecht für den Landtag einzutreten. Staatssekretär Delbrück: Der ablehnende Bescheid deS Polizeipräsidenten ist ordnungsmäßig erfolgt. Für den Treptower Park ist die dortige Ortspolizeibehörde verantwortlich. Sie v«h elt sich jedenfalls ablehnend und ersuchte den Polizeipräsidenten um Unterstützung zur Aufrecht- erhaltnng der Ordnung. Die Genehmigung von Versammlungen und Umzügen soll nur untersagt werden, wenn Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Die Beurteilung dieses Umstandes kann
talerhof gut aufgericht, der tät meine Rösser und mein sonstiges Viehzeug verscheuchen mit seinem Komödienspiel und aus meinem Hof zuletzt noch ein Komödienhaus machen. Der Breitmosersepp ist beim Zeug, den Hab ich mir gerichtet, der hat in der Zeit, die wir jetzt beisammen sind, keinen Grund zu einer Klag gegeben. Derselbige ist der Richtige für dich und du bist überhaupt keine,.die sich zu spreizen (zieren) braucht, du Hafts gar «it nötig.
Mit offenem Widerwillen schaute Gundi auf den Burschen nieder, der an der Seite ihres Vaters am Tische saß, gleichmütig die Karten mischte, sie hierauf verteilte und den Bauern zum Ausspielen aufforderte. Es war ein Sonntag Nachmittag und die Ehehalten teils zur Kirche, teils zu Vergnügungen ausgegangen.
„Ich glaube, in der Sache Hab ich das erste und das letzte Wort milzureden, Vater!" erwiderte sie furchtlos, „und dieses Wort ist und bleibt „Nein!" Der Sepp, der war der letzte, den ich nähm. Der will den Hof und die schöne Sach, nit mich. Meine Mutter selig, die hat ein großes Heiratsgut in die Ehe eingebracht, daSselbige gehört mir von rechtS- wegen, und das langt mir zu einem stillen, friedlichen Leben. Der Sepp kann ein braver Mensch und ein tüchtiger Oberknecht sein, doch nur in deinen Augen — die meinen schaun ein bissl schärfer, und ein Ehrgefühl hat der Bursch gar nit, sonst tät er sich nicht zwischen Vater und Tochter stellen und sich aufdrängen da, wo man ihn nit mag und nit will. All
meiner Lebtag Hab ich's ihm deutlich genug gezeigt, daß ich nichts von ihm
wissen will und dabei bleibt»!"
Sepp tat, al» ginge ihn da» Gespräch, rein gar nichts an. Ruhig
stach er dem Bauern mit der Trumpfaß die vierzig weg, hob ab und
an verschiedenen Orten und unter verschiedenen Voraussetzungen anders ausfallen. In diesem Falle ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes abzuwarten. Was das Ve: Haltes des Polizeipräsidenten bezüglich des Spazierganges betrifft, so ist der Präsident, wenn das Verbot zu Recht bestand, auch berechtigt, für seine Durchfäh rurg zu sorgen. Der Gang der Ereignisse hat dem Polizeipräsidenten Recht gegeben. Es handelte sich nicht um einen harmlosen Spaziergang. Ich bin auch im Tiergarten gewesen. (Bravo links; minutenlange Heiterkeit.) Wenn bei einem Spaziergang nach einem bestimmten Plan verfahre» wird, wenn rote Fahnen vorangetragen und Hochrufe auf das allgemeine gleich und direkte Wahlrecht aus gebracht werden, so will man d.amit dokumentieren, daß man nicht nur einen Spaziergang im Frühlingssonnenschcin machen w.ll. Dann kann man sich auch nicht beschweren, daß die zuständige Behörde eingriff. Die Aufgabe soll nicht immer zweckentsprechend erfüllt worden sein. Beamte seien zu scharf vorgegangen und unschuldige Frauen und Kinder feien gesundheitlich geschädigt worden. Darüber werden die preußischen Behörden zu entscheiden haben. Solche Vorgänge wären äußerst zu beklagen, nicht blos im Interesse der Opfer, sondern auch im Interesse der Polizei, die wochenlang schweren Dienst gehabt hat, so daß ihre Nerven wohl Nachlassen konnten. Die Verantwortung trifft aber in erster Linie diejenigen, die ohne Genehmigung den Umzug veranstalteten und damit den Behörden in gewissen Grenzen zur Pflicht machten, einzuschretlen. (Lebh. anhalt. Beifall rechts. Lachen links.) Auf Antrag der Abg. Bebel (Soz ) wird die Besprechung der Interpellation fast einstimmig beschlossen. Abg. Herkling (Ztr.)r In großen Städten finden sich bei solchen Demonstrationen leicht unerwünscht: Elemente ein. Derartige Leute dürfen wir nicht ihren Mutwillen ihren Zerstörungstrieb und sogar ihren verbrecherischen Instinkt befriedigen lassen. Die Sache liegt vor dem Gericht. In diesem Stadium ist eine Stellungnahme des Reichstages durchaus unangebracht. Abg. Iuuck (natl.): Es sollte nicht jede Einzelheit von angeblicher Verletzung des Vereius- gesetzes vor den Reichstag gebracht werden, jedenfalls nicht, solange noch keine Entscheidung des Gerichts ergangen ist. Richthofen (kons): Die Veranstalter des Umzugs haben bewußt etwas Ungesetzliches getan. Es liegt also Ungehorsam gegen die Behörden und eine Provokation vor. Ich spreche der Polizei meine Anerkennung auS für ihre Ruhe. Müller-Meiningen (frs. Vp.): Wir hätten nicht geglaubt, daß das Vereinsgesetz so ungefetztlich aus gelegt werden könnte. DaS Verhalten der Demonstranten war tadellos, was ich selber bestätigen kann. v. Dirksen (Rp): Die Bevölkerung muß bedenken, daß man politische Rechte nicht durch Straßenkundgebungen, sondern durch politische Reife erhält, v. CzarlinSki (Pole): Wir verurteilen die Uebergriffe der Polizei aufs Schärfste. Liebermann v. Sonnenberg (wirtsch. Vgg.) und »Abg. Werner (Refp.) erklären, vor der gerichtlichen Entscheidung keine Stellung nehmen zu können. Die Behörden hätten ganz recht gehandelt. Heine (Soz.): Der Spaziergang im Tiergarten war allerdings eine Demonstration, aber in loyaler Form. Die Polizei hat nicht bloß unpolitisch, sondern gesetzwidrig gehandelt. Sie hat nicht Torheiten sondern Verbrechen begangen. Damit schließt die Besprechung der Interpellation.
schob dem Raintaler eine neue Karte zu; dann erst rückte er seinen Stuhl ein wenig nach rechts, der Stelle zu, wo Gundi stand.
„Das muß man sagen, recht leicht redest du mit deinem Vater; ich wenn derselbige wär, ich tät dir schon einen Respekt beibringen und dir den Herrn zeigen! Ein Dirndel hat zu gehorchen, und nochmals zu gehorchen und mindestens nichts dreinzureden in das, was Männerleute beraten. Du hast es am Sack, so hoffärtig zu tun, hast selber deinem Vater noch keine große Ehr gemacht und dich vor allen Leuten zum Narren halten lassen! Ein anderer tät sich zwei- und dreimal besinnen, dich zu freien, nur ich bin der gute Lapp, der auf deine Schand nit aufpaßt und dich zu seinem rechtschaffenen Weibe machen will. In der Schneidmühl wenns erst so fortgeht, wie in den letzten Jahren, nachher wird der Lindhammer bald selbst zu den Abgehausten gehören, und mit samt seinem Loder, dem Sixt, Komödie spielen!"
Raintaler versuchte sich in die Höhe zu richten, doch mit einem Schmerzenslaut fiel er auf die Ofenbank zurück. Jeder Zug seines Angesichtes spannte sich in der Erwartung des Kommenden.
„In der Schneidmühl, beim Lindhammer, gehtS da abwärts?" fragte er ischier atemlos, „ach nein, das kann gar nicht möglich sein! Der Wendel ist doch der beste Hauser weit und breit, und hat sein Sach über die schwersten Zeiten fortgebracht. Vor drei Jahren, wie ich ihn das letzte Mal besucht Hab, da bin ich in eine Musterwirtschaft gekommen. An die 20 Stück Vieh ohne da« Jungvieh, Hab ich in seinem Stall zusammengezählt. Bei dem kann» soweit nit gefehlt sein. Und wenn auch, nachher müßt man ihm halt beisprinaen, e» wär ja Schuldigkeit und Christenpflicht, dem braven Mann beiznspringen!" (Forts, folgt.)