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»rschetnungStaz«: Montag. Dienstag, MtttwoH, Donnerstag, Freitag und Samstag. JnsrrtionSpritS " Vsg. pro Zeile für Stadt u. BezirkSorte; außer Bezirk 12 Psg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung von Unterrichtskurscn über Obstbaumzucht.
Im kommenden Fcühjahc wird wieder ein Unterrichtskurs über Obstbaumzucht an der K. landwirtschaftlichen Anstalt in Hohenheim und an der K. Weinbauschule in Weinsberg, sowie erforderlichenfalls noch an anderen geeigneten Orten abgehalten.
Hiebei erbalten die Teilnehmer nicht nur einen leicht faßlichen, dem Zweck und der Dauer des Kurses entsprechend bemessenen theoretischen Unterricht, sondern auch eine geeigneie praktische Unterweisung für die Zucht und Pflege der Obft- bäume. Zu diesem Zweck find dieselben verpflichtet, nach Anweisung des Leiters des Kurses tu der Baumschule und in den Baumgütern der betreffenden Lehranstalt die entsprechenden Arbeiten zu verrichten, um die Erziehung junger Obstbäume, die Veredlung, den Baumschnitt und die Pflege älterer Bäume praktisch zu erlernen.
Die Dauer des Kurses ist auf zehn Wochen — acht Wochen im Frühjahr und zwei Wochen im Sommer — festgesetzt.
Der Unterricht ist unentgeltlich; für Kost und Wohnung aber haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. Außerdem haben dieselben das etwa bei dem Unterricht notwendige Lehrbuch, die erfo derlichen Hefte, sowie ein Veredlungsmesser und eine Baumsäge anjuschaffen, was am Ort des Kurses selbst geschehen kann.
Die Gesamtkosten für den Besuch des Kurses mögen nach Abzug der Arbeitsvergütung noch etwa 150 betragen.
Unbemittelten Teilnehmern kann ein Staatsbettrag bis zu 50 in Aussicht gestellt werden.
Für ihre Arbeit erhalten die Teilnehmer nach Ablauf der ersten vierzehn Tagen eine tägliche Vergütung von 35
Donnerstag, den 13. Januar 1910.
Bedingungen der Zulassung sind: zurück- gelegtes siebzehntes Lebensjahr, ordentliche Schulbildung, guter Leumund. Uebung in ländlichen Arbeiten. Vorkenntntsse in der Obstbaumzucht begründen einen Vorzug.
Gesuche umZulaffung zu diesem Unterrichtskursus sind bis längstens 20. Februar ds. Js. an das „Sekretariat der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft in Stuttgart" einzusenden. Den Aufnahmegesuchen sind beizulegen:
1. ein Geburtsschein;
2. ein Schulzeugnis;
3. ein Nachweis über die Uebung des Bewerbers in landwirtschaftlichen Arbeiten und etwaige Vorkenntnisse in der Obstbanmzucht.
4. wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Einwilligungserklärung des Vaters oder Vormunds, in welcher zugleich die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten, insoweit solche nicht auf andere Weise gedeckt werden, übernommen wird;
5. ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Leumundszeugnis, sowie eine Bescheinigung darüber, daß der Bewerber bezw. diejenige Persönlichkeit, welche die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten für denselben übernommen hat, in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen;
6. wenn ein Staatsbeitrag erbeten wird, was zutreffendenfalls immer gleichzeitig mit der Vorlage des Aufnahmegesuchs zu geschehen hat, ein gemeinde- rätliches Zeugnis über die Vermögensverhältnisse des Bewerbers und seiner Eltern, sowie ein Nachweis darüber, ob die Gemeinde, der landwirtschaftliche Bezirks verein, oder eine andere Korporation dessen Aufnahme befürworten und ob dieselben ihm zu diesem Zweck einen Beitrag und in welcher Höhe zugesagt oder in Aussicht gestellt haben.
Die Zuteilung zu den verschiedenen Kursen
B«,ugSpr.i.d.Stadt'/gährl.m.Driigerl.Mk. I.2S. Postbezug»,», std. OrtS- u. NachbarortSverk. -/^jährl. Mk. 1.2», Im Fernverkehr Mi. I.so. Bestellg. in Württ. so Psg., in Bagern u. Reich 4L Pfg.
behält sich die Zentralstelle vor und wird hiebei die Entfernung zwischen dem Wohnort des Bittstellers von dem einen oder anderen Ort des Kurses, soweit möglich, in Betracht z'ehen.
Die Bezirks- und Gemeindebehörden, sowie die landwirtschaftlichen Vereine werden auf diese Gelegenheit zur Heranbildung von Bezirks- und Gemrindebauir wäriern besonders aufmerksam gemacht, mit dem Ersuchen, geeignete Persönlichkeiten zur Beteiligung an diesem Kurse zu veranlassen.
Stuttgart, 3. Januar 1910.
Sting.
Tagesu entgleiten.
Stuttgart 12. Jan. Heute nachmittag 1 Uhr brachte sich ein 30 Jahre alter, verheirateter Konditor in der Wohnung eines Hauses in der Moltkestraße in selbstmörderischer Absicht einen Schuß in die Schläfe bei. Eheliche Zwistigkeiten sollen der Grund der Tat sein. Die Schußwunde ist lebensgefährlich.
Stuttgart 12. Jan. Das 16jährige Dienstmädchen Maria Stimer von Salzburg verübte im Dezember hier in der Weise Betrügereien, daß sie in verschiedene Häuser ging, wo möblierte Zimmer zu vermieten waren und der Hausfrau eine Flasche Kognak unter dem Vorbringen, der Logisherr habe sie bestellt, abgab und sich weit über den wirklichen Wert hinausgehende Beträge bezahlen ließ. Der Kognak erwies sich in allen Fällen nicht als solcher, sondern als ganz mindewertiges Erzeugnis. Die Strafkammer verurteilte die Schwindlerin zu 3 Wochen Gefängnis, verbüßt durch die Untersuchungshaft.
Nufringen OA. Herrenberg 12. Jan. Ein frecher Einbruch wurde in der Nacht vom 10. auf den 11. im hiesigen Pfarrhaus verübt. Der offenbar ortskundige Dieb stieg durch ein
Die reute vom Lleekamphos.
Roman von Erich Eben st ein.
(Fortsetzung.)
„Wenn er aber doch kommt der Fried! ?"
„So keck wird er nicht sein. Die Tür sperr ich ihm vor der Nase zu, wenn . . . sag' ihm das nur!"
Und sie kehrt wieder an das Krankenbett zurück, wäre aber beinahe mit einem Schrei zurückgeprallt, denn Lori liegt auf einmal mit offenen Augen da und blickt neugierig um sich.
„Gott sei's gelobt!" ruft Viktl freudig, „daß Du wieder zu Dir gekommen bist! Schier verzagt hält' eins werden können über den ellenlangen Schlaf!"
„Schlaf?" murmelte Lori erstaunt. „Geschlafen Hab' ich?" sie schüttelt den Kopf und betrachtet Viktl.
„Du — wer bist denn eigentlich?"
„Die Trautwein-Viktl aus Frieda»."
„So. Und wie kommst denn nachher zu mir?"
Viktl lacht.
„JefsaS, jetzt weißt nicht einmal, daß Du an vier Wochen krank warst und geschlafen hast! Schier totgeschofsen hätten's Dich beinahe im Höllgraben drin! Da haben sie Dich hergebracht wegen der Pfleg'. Bleib' nur schön ruhig liegen, Du wirst noch schwach sein!"
Lori schüttelt den Kopf.
„Gar nicht. So frisch und stark bin ich, wie lange nicht. Mir scheint, das Schlafen hat mir recht gut getan . . . aber jetzt sag mir, wo bin ich denn da?"
„Am Kleekamphof."
Lori macht einen Ruck, als wollte sie aufspringen.
Dann schaut sie Viktl aus großen Augen unruhig an.
„Du, Dirndl, mein Gewand möcht ich haben. Fort muß ich! . . ."
„Aber warum denn? Wirst doch nicht gleich auf der Stell . . ."
„Wohl, wohl. Gleich will ich fort! Bei dem ist meines Bleibens nicht ..."
„Aber geh'! Der Bauer ist gar nicht so arg, wie sie's machen. Wahr ist'S, daß er die Weiberleut' nicht mag, aber grad für Dich ist er bester gewesen, wie mancher andere. Seine eigene Stuben hat er Dir geben und ist ins Stöckl hinübergezogen und alleweil hat er gesorgt um Dich. Heut' ist er hinüber nach Egydy Pferde kaufen. Du kannst doch nicht heimlicherweis' fort! Ein gutes Wort hat er sich schon verdient um Dich."
Lori preßt die Lippen zusammen und schweigt. Der Ausdruck ihres harten Gesichtes ist nicht milder geworden.
„Aber morgen in aller Früh' geh ich heilig und gewiß!" sagt sie nach einer Weile.
Als Viktl an diesem Abend früher als sonst heimgehen will und die Treppe vom ersten Stockwerk hinabsteigt, greift aus dem Dunkel des Flurs plötzlich eine Hand nach ihr und umspannt ihren Arm mit festem Griff.
„Glaubst wirklich, Trautweindirndl, daß Deine Hochnäsigkeit mir weh tut?" sagt ihr Friedls Stimme ins Ohr, und ohne sie loszulafsen, tritt er mit ihr ins Freie hinaus.
Viktl ließ ihn, um Aufsehen zu vermeiden, gewähren, solange sie im Hause waren. Jetzt macht sie sich mit einem Ruck zornig frei und sagt: „Nicht wohl und nicht weh will ich Dir tun, Kleekampbub, aber wenn Du glaubst, ich müßt' Dir aufwarten, wenn Du reden willst mit mir, dann irrst Dich! Gib Fried und laß mich allein!"
„Justament nicht! Heut' geh ich mit Dir nach Friedau!"
Viktl zuckt die Achseln und schreitet rascher aus, ohne den Burschen zu beachten. Er aber hält Schritt mit ihr. Nach einer Weile beginnt er weicher: