I
OB"
-V 276.
Amts- und Anzelgeblatt für den Gberarnkbezkk La!w.
84. Iahrgasg.
«rstz-inunL»ta,e: Montag, Dienstag, Mittwoch, »»nnerStag, Freitag und Samstag, Jnsertionsprels td Bfg.pro für Stadt», Bezirksorte,' außer Bezirk 1» Pfg.
Donnerstag, den 25. November 1909.
Be,ugspr.t.d.Stadtl/^ährl.m.Träger!.Mk. I.LS, BostbezugSpr, i, d. Orts- u. Nachbarortsverk. >/,jährl. Mk. I.L0, im Fernverkehr Ml. l.go. Bestellg. in Württ. so Pfg., in Bagern u. Reich 4S Psg,
Amtliche Bekanntmachunge«.
Bekanntmachung.
Die früher bet der K, Siadtdirektion Stuttgart und den einzelnen Oberämiern abgehaltenen Prüfungen der Kaminfeger siud der Meisterprüfung tm Sinne des Z 133 letzter Absstz der Reich -Gew. - Ordnung in der Fassung desG.sitzes vom 30. Mai 1908 gleichgestellt worden.
^ Calw, 24. Nooember 1909.
K. Oberamt. Voelter.
Die Gemeindebehörden
werden auf den Mm -Crl. v 25, Mat 1909, Min.- Amtsbl S. 243, betreffend die Ausstellung von LeumundS.Zeugniss n, aufmerksam gemacht. Calw, 25. November 1909.
K. Oberamt. Voelter.
Die Gemeindebehörden
werden auf den Mmist.-Erl. von 11. Oktober d. I., Min -Amtsbl. S. 347, betr. die Staatsangehörig, leit unehelicher Kinder, hingewiesen mit dem Auftrag, in Zukunft nach jeder außerehelichen Geburt einer Angehörigen von Frankreich, Belgien, Italien, Lux mburg und der Niederlanden darauf hinzuwirken, daß die unehelichen Kinder durch die Mutter gerichtlich oder notariell anerkannt werden.
Calw, 25. November 1909.
K. Oberamt. Voelter.
Bekanntmachung,
betreffend die Beleucht««- der Fuhrwerke bei Nacht.
Die Verfügungen des Ministeriums des Innern vom 16, September 1888 und vom 29. September 1909, betreffend die Beleuchtung der Fuhrwerke bet Nacht, werden hiemtt in Erinnerung gebracht. Nach derselben muß zur Nachtzeit, d. h. vom Eintritt der Dunkelheit des Abends bis
zum Beginn der Morgendämmerung, wenn die Nacht n chi vollständig mondhell ist, jedes auf öffentlicher Straße sich befindliche Fuhrweik einschließlich der mit Geläute oder Schelle fahrenden Schlitten, m t Ausnahme bloßer Handfuhiwrrke, vorschriftsmäßig beleuchtet werden. Die Beleuchtung hat zu geschehen:
1. bei Fubrwerkm, welche vorzugsweise zur Per- sonenbefö derung bestimmt sind, durch eine oben am Verdrck in zweckentsprechender Weise angebrachte Laterne, oder durch zwei Laternen, welche an den Seiten soweit wie möglich nach vorn anzubrtnggn sind,
2. bet anderen Fuhrwerken durch eine in der Mitte der Vorderseite des Fuhrwerks, wo dies aber vermöge der Beschaff nheit oder der Ladung des Fuhrwerks ausführbar ist, durch eine an den Zugtieren.'der Deichsel, oder einer sonst geeigneten Stelle in der Weise anzubringenden Laterne, daß das Licht derselben möglichst ungehindert nach vorn fällt.
Die Laternen muffen in gutem Zustande und mit hell leuchtendem Licht versehen sein. Die Verwendung rot oder grün geblendeter Laternen ist durch Verfügung des Ministeriums des Innern vom 29. September 1893 verboten worden.
Verfehlungen gegen vorstehende Vorschriften werden auf Grund des § 366 Z. 10 des R-Str,- G.-B. mit Geldstrafe bis zu 60 oder mit Haft oder bis zu 14 Tagen bestraft.
Die Ortsbehörden wrrden beauftragt, ihre Polizeibedi,«stete« unter Eintragung tn das Schulth.-Amts-Protokoll geuau hierüber z« instruiere«, auf die Beachtung dieser Vorschriften zu dringen und im Mchtbrachtunysfalle mmachficht- lich mir strenge» Strafe» einzuschreiten. Da diese Vorschrift im Bezirk nicht genügend beachtet wird, so muß die Erwartung ausgesprochen werden, daß die OrtSbehörden dieselben nachdrücklichst handhabe« werde».
Calw, 24. November 1909.
K. Oberamt.
Voelter.
Preußische Schulpolitik in der Ostmark.
Die Polen begründen ihre staatsfeindliche Haltung und ihren Haß gegen alles, was deutsch heißt, mit der Behauptung, daß die Deutschen sie ihrer Muttersprache zu berauben suchten, der Deutschenhaß bei den Polen sei somit nur eine natürliche Folge dieser Bedrückungspolitik. Tatsächlich verhalten sich die Dinge jedoch umgekehrt; denn erst die staatsfeindliche Haltung der Polen hat diese preußische Schulpolitik gezeitigt. In der ersten Zeit allerdings, nachdem die Provinz Posen in preußischen Besitz übergegangen war, wurde das Deutsche als Unterrichtssprache in den Schulen gefördert. Bald jedoch griff trotz der gelegentlichen polnischen Aufstände eine mildere Handhabung Platz. Im Jahre 1842 wurde sogar mit der bisherigen Politik gebrochen und bestimmt, daß der Unterricht in den Volksschulen in der Sprache zu erteilen sei, die die Mehrzahl der Kinder von Haus aus sprechen.
Mit dieser Bestimmung waren damals weite Kreise des Polentums keineswegs einverstanden, da sie zur Folge hatte, daß die Kinder die ihnen im Leben nützliche deutsche Sprache überhaupt nicht lernten. Gerade aus Gegenden, die inzwischen vollständig polnisch geworden sind, liegen zahlreiche Bittgesuche aus jener Zeit um Wiedereinführung der deutschen Sprache als Unterrichtssprache vor. Jene Bestimmung würde wahrscheinlich heute noch in Kraft sein, wenn nicht das Polentum unter der Führung der polnischen Geistlichkeit sie rücksichtslos zu einem Kampfmittel den Deutschen gegenüber benutzt und zahlreiche urdeutsche Ortschaften, wie die um Polen gelegenen von Deutschen aus der Bamberger Gegend bewohnten Dörfer, polnisch gemacht hätte.
Die Folge davon war die viel angegriffene
Im Llokerhof.
Roman von B. v. Lancken.
(Fortsetzung,)
„Aber Inge, liebes Kind, welche Idee, nur nicht sentimental werden, nein? Gute Nacht — auf baldiges Wiedersehen!"
„Wann, wann?" rief sie beinahe angstvoll, sich aus dem Wagen beugend, der schon im Fortrollen war; aber der Wind ließ Armands Antwort nicht mehr zu ihr dringen. Hatte er überhaupt geantwortet? Inge drückte den Kopf in die seidenen Polster, zog ihr Taschentuch hervor und schluchzte bitterlich.
Aus Graf Calleins Aufzeichnungen.
Neudeck, 7. 11. 19 . .
Eben komme ich vom Klosterhof. Sie war da, und ich weiß jetzt, daß sie unglücklich ist und — daß ich sie liebe; da steht es ganz einfach und schlicht, ohne jedes Beiwort: Ich liebe sie! — Wenn es noch Stunden gegeben hat, in denen ich mir über meine Gefühle nicht klar war, seit heute bin ich es vollständig. Ich liebe sie und sehe sie unglücklich neben dem Mann, dem sie sich verlobt, und ich werde es nicht dulden, daß dieses Bündnis weiter besteht, und daß sie sich darin seelisch und körperlich aufreibt. Sie liebt ihn ja eigentlich auch nicht mehr, aber sie weiß es selbst noch nicht, und es wird für sie furchtbar werden, wenn sie sich über alles klar wird. Erstens, was für ein Schwächling dieser Armand ist, und zweitens, daß sie nicht mehr das für ihn fühlt, was sie sich eingebildet von Anfang an. Für solche Charaktere wie Inge Herrnstein ist es immer eine schwere Krisis, wenn sie durch dergleichen Erfahrungen hindurch müssen, aber meine Menschenkenntnis müßte mich ganz im Stich
lassen, wenn ich sie nicht daraufhin taxierte, daß sie die Krisis übersiehen und als Siegerin daraus hervorgehen, nämlich, daß sie den Mut haben wird, das Band zu zerreißen. Wüßte ich Inge glücklich, bei Gott, ich würde, ebenso sehr den Mut haben, fortzugehen und nie mehr ihren Weg zu kreuzen, wie ich ihn jetzt habe, unser Glück zu erringen. Ich sage unser Glück, denn die Stunde wird kommen, wo ihr und mein Geschick sich miteinander verknüpfen und das eine sich nicht mehr vom andern wird lösen können. Ob sie es ahnt, was ich heute in ihrem Blick gelesen, was dieser Blick mir verraten hat?
Tappt sie noch im Dunkeln oder ist sie schon eine Sehende geworden? Arme Inge, der Kampf ist unausbleiblich, ich kann ihn Dir nicht ersparen, aber Du wirst ihn nicht allein kämpfen, ich werde an Deiner Seite stehen, und meine Liebe wird der Schild sein, der Dich schützt. Vielleicht wird alles, wie man zu sagen pflegt, „glatt" abgehen, vielleicht auch nicht, vielleicht sogar nicht ohne „Schuld", und, wenn einer schuldig werden muß, so werde ich es sein. Inge, mein Gewissen ist schon mit manchem fertig geworden, woran andere ihr Leben lang gekränkelt hätten. Ich nicht. Wenn ich einmal gesagt habe: „Ich will", so nehme ich jede Konsequenz auf mich — ob gut oder böse. — Ob zum Leben oder zum Tode.-
Damit schloß das Buch.
Inge verbrachte eine Nacht halbwachend, dann in kurzen, unruhigen Schlummer fallend, aus dem sie in späterer Morgenstunde als gewöhnlich erschreckt und verstört emporfuhr. Sie setzte sich in ihrem Bett aufrecht, legte die Arme um die in die Höhe gezogenen Kniee, und starrte mit brennenden Augen und klopfendem Herzen vor sich hin; sie vergegenwärtigte sich den gestrigen Abend in allen Einzelheiten. Sie war in Dunkelheit gewandelt, nun war es Licht, sie war blind gewesen und sehend
>ri