Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Calw.
84. ZahrMg.
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Lrscheinuirgörage: Montag, Dienstag, Mittwoct» , Donnerstag, Freitag und Samstag. JnsertionSpreis 10 Bsz.pro Zeile für Stadt u. Bezirksorte; außer Bezirk 12 Pfg.
K mtliche Bekarr«tmach«nge».
BekMtttmachuug.
Von der Zentcallcitung dcS Wohltäligkeits- vereins ist dem Privatier Gottlob Schwämmle die Agentur der Württ. Sparkasse in Teinach übertragen worden.
Calw, 3 Juli 1909.
K. Oberamt. K. Dekanatamt.
Voelter. Roos.
Bekanntmachung,
detr. die Verursachung von Bräudeu durch da- Spielen der Kinder «it Zündhölzern und sener- gesährlichen Stoffen.
Die Tatsache, daß unverhältnismäßiq viele Brände auf dem Lande durch Spielen unbeaufsichtigter Kinder mit Feuerzeug oder mit besonders feuergefährlichen Stoffen, wie Spiritus und dergl, verursacht werden, veranlaßt die Behörden, mit Nachdruck alle Maßregeln anzuwenden, welche tm Verein mit der in den Schulen «blichen Belehrung und Verwarnung der Kinder geeignet erscheinen, dem vorschriftswidrige» Heruryliegen oder »stehen- lafseu von Zündhölzern und besonders feuer- gesährllche« Stoffen und dem Alleinlaffeu von Kindern ohne Aufsicht, zumal auf dem Lande während der Feldgeschäfte zu steuern.
Es wird zugleich darauf hingewiesen, daß den durch einen Brand an ihren Gebäuden Beschädigten eine Entschädigung von der GrbSnde- braudverficherung nicht zuteil wird, wenn sie die Entstehung des Brandes selbst durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet haben, daß ebenso den Modi- liarseuerverficherungSaustalteu gesetzlich verboten ist, irgend eine Entschädigung an Brandbeschädigte anSznbezahleu, denen eine Feuerverwahrlosung zur Last fällt, und daß eine grobe Fahrlässigkeit oder eine Feucrverwahrlosung auch in dem Unterlassen genügender Beaufsichtigung der Kinder oder gehöriger Verwahrung der Zündhölzer und der besonders feuergefährlichen Stoffe gefunden werden kann.
Alle mit dem Gebrauch oder der Aufbewahrung von Zündhölzern, Spiritus und dergl. zusammenhängenden Verfehlungen gegen feuerpolizetche Vorschriften werden auch daun mit strenger Strafe abgerügt werden, wenn jene Verfehlungen keine unglücklichen Folgen gehabt haben.
Die Ortsvorsteher «erden beauftragt
1) vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden alsbald in wirksamer Weise, womöglich durch Ausrufen mit der Glocke zu veröffentlichen. Mit einem bloßen Aushang der Bekanntmachung am Rathaus wird die beabsichtigte Wirkung in der Regel nicht erzielt,
2) den Mitgliedern der Ortsfenerschaukom- Mission und den OrtSpolizeidienern die größte Wachsamkeit hinsichtlich der Uebertretungen der
1—3 der K. Verordnung, betreffend die Feuerpolizei vom 21. Dez. 1876 bis 4. Januar 1888 und der U 2 und 3 der Mintsterial- Verfügung in Betreff der Reibfeuerzeuge vom 15. Juni 1877 sowie die «nuachfichtliche Erstattung von Strafanzeige» auch in solchen Fällen, in denen aus den fraglichen Uebertretungen kein Brandunglück entstanden ist, zur besonderen Pflicht zu mache» und gegen solche Beamte, die sich in dieser Beziehung eine Nachlässigkeit zu Schulden kommen lassen sollten, das Geeignete wahrzunehmen.
Dabei wird darauf aufmerksam gemacht, daß besonders schwere Gefahren bei der un- vorschriftsmäßigen Aufbewahrung von Zündhölzern dann vorliegeu, wenn Kinder ohne Aufsicht in de» Wohnungen znrückgelaffen «erde«, ohne daß znvor für die Wegschaffung
Montag, den 5. Zuti 1909.
der Reibfeuerzeuge aus ihrem Bereich Sorge getragen worden ist.
Die Organe der Feuerpolizei sind deshalb anzuhalten, auf solche Fälle ein besondere- Augenmerk zu richten und in ihren Anzeigen diesen erschwerenden Umstand besonders hervorzuheben.
Den Ortsfeuerschaukommisstonen und den Polizeidienern ist unter Eintrag in das Schnlth.- AmtS-Protokoll geeignete Auflage Hiewegen zu machen und wird bis 15. Dez. d. I. einem Bericht über den Vollzug, sowie darüber ent- gegengesehen, in welcher Weise die angeordnete Bekanntmachung in der Gemeinde erfolgt ist.
Calw, 1. Juli 1909.
K. Oberamt.
Amtmann Rippmann.
Tages«enigketteu.
" Calw 5. Juli. Seit 1. Juli verkehren auf der Stuttgarter und Pforzheimer Linie 2 weitere Eisenbahnzüge. Auf letztererläuft der Saisonfchnellzug Frankfurt—Freudenstadt, der in Liebenzell, Calw und Teinach anhält. Der Stuttgarter Zug ist besonders für den Touristenverkehr eingerichtet, er erleichtert einen Ausflug von Stuttgart nach Wildbad und zurück in jeder Weise, indem er nicht zu früh in Stuttgart abfährt und nicht zu später Nachtzeit in Stuttgart ankommt. Schon gestern konnte man hier in der Stadt und auf dem Bahnhof bemerken, daß die Einlegung dieses neuen Zuges für den Fremdenverkehr von erheblichem Vorteil ist. Dieser Verkehr wird sich in der nächsten Zeit, wenn die eigentliche Reisezeit beginnt, noch erheblich steigern. Es ist ein Verdienst der Badverwaltungen und des hiesigen Vereins für den Fremdenverkehr, daß die Eisenbahnverhältnisse für das Nagoldtal wesentlich besser geworden und daß die schon lange berechtigten Wünsche nun teilweise in Erfüllung gegangen sind, lieber die Notwendigkeit und die Wirksamkeit des Fremdenverkehrs gehen zwar die Ansichten sehr auseinander. Die einen sind der Ansicht, daß die Interessenten, also die Geschäftsleute, für sich selbst eintreten sollen und daß demzufolge Mittel aus der Stadtverwaltung nicht zu bewilligen seien; die andern halten einen solchen Verein sogar für schädlich, da durch denZuzug von Fremden die Lebensmittel verteuert würden. Wenn man die Sache objektiv betrachtet, so wird man im allgemeinen sagen dürfen, daß ein großer Fremdenverkehr zahlungsfähige Geschäftsleute schafft und daß ein reger Verkehr auch Gelegenheit zu Arbeitsverdienst gibt. Auffallend bleibt immerhin, daß auch die Geschäftsleute über den Fremdenverkehr verschiedener Ansicht sind. Wie man vernimmt, haben die bürgerlichen Kollegien für den hiesigen Fremdenverein in dieser» Jahr nur einen Beitrag von 500 bewilligt, während der bisherige Betrag sich auf 1000 belief. Gegen den seitherigen Beitrag sollen auch Wirte und Metzger und andere Geschäftsleute gestimmt haben. Man ersieht daraus, daß selbst in den besonders interessierten Kreisen die Tätigkeit eines Fremdenverkehrsvereins nicht hoch eingeschätzt wird. Mit kühnen Hoffnungen ist der Fremdenverkehrsverein ins Leben getreten, getragen von der Unterstützung weiter Kreise der Einwohnerschaft, es läßt dies annehmen, daß der Verein
Bezugspr.i.d. Stadt'«jährl.m.Trägerl.Mk. 1.2S. Postbezugspr. s. d. Orts- u. Nachbarortsverk. '/.jährl. Mk. 1.20, im Fernverkehr Mk. l.so. Bestellg. in Württ. so Pfg., in Bayern u. Reich 42 Pfg.
nicht spurlos verschwinden wird. Zur Entfaltung einer erfolgreichen Tätigkeit sind aber Geldmittel notwendig; ohne diese ist nichts anzufangen. Das sehen auch unsere Nachbarn in Liebenzell ein, die schon viele Tausende für ihren Kurort geopfert haben und darauf ausgehen, immer mehr Mittel aufzubringen. Sie sind nun dazu übergegangen, bei den Kurkonzerten am Sonntag Eintritt zu erheben, während der Zutritt zu den Konzerten bisher frei war. Ob sich dieser Beschluß für Liebenzell aufrecht erhalten läßt und ob er bei dem Mangel einer Gelegenheit zur Erquickung der körperlichen Bedürfnisse nach einem Marsche überhaupt zweckmäßig war, wird die Zukunft lehren. In Teinach ist freier Zutritt zu den Konzerten, was für den Besuch des Bades gewiß kein Schaden sein wird.
8.V. Calw 4. Juli. Dank dem schönen Wetter fanden sich zur heutigen Frühtour des hiesigen Schwarzwaldvereins verhältnismäßig viele Teilnehmer ein. Dieselben machten dann von 7—V-12 Uhr eine überaus schöne und dabei auch bequeme Wanderung ziemlich in der Nähe von Calw. Ungewohnt schön war schon das Begehen des villengeschmückten „Neuen Wegs" mit dem Ausblick auf die in freundlicher Morgenbeleuchtung strahlende Stadt. Dann gings hinab ins Oeländerle und hernach auf dem Schleiftalweg halbwegs Stammheim zu. Rechts abbiegend wurde nun am Waldsaum entlang die schöne Forststraße benützt und sodann hinter Kentheim der mit Recht berühmte Stuben- felsen auf dem bequemen Schwardwaldvereins- weg erstiegen. Die prächtige Aussicht auf der Hauptplatte des Felsens hielt die Wanderer lange fest, sodaß auch einige photographische Aufnahmen möglich waren. Dank dem Entgegenkommen der Lützen- und Sommenhardter Gemeindeverwaltung konnte im vorigen Jahr die hochinteressante Weganlage ausgeführt werden. Unser heutiger Besuch galt daher in erster Linie diesen beiden Orten und wir stiegen vom Stubenfelsen noch höher bis Lützenhardt. In Sommenhardt wurde eine gute Vesperrast gehalten. Dann gings direkt über das Rötelbachtal und den Telefonstangen entlang dem Calwer Hof und der Stadt zu. Eine schöne Wanderung wars, die wir hiemit jedermann zur Nachahmung empfehlen möchten.
Calw 3. Juni. (Obstbau.) In der letzten Zeit konnte die Wahrnehmung gemacht werden, daß die Blattläuse an den Obstbäumen, namentlich am Steinobst sich in verheerender Zahl breit machen. Besonders mit Läusen behaftet sind die Triebspitzen, die dadurch vernichtet werden. Zur Bekämpfung dieser Schädlinge ist die Bespritzung der Bäume mit Petrolseife, nach dem Rezept von Professor Dr. Kirchner, zu empfehlen. Die Seife ist in nachstehender Mischung herzustellen: 125 gr. Seife werden zerkleinert und in 0,5 Ltr. Wasser gebracht, nach einem halben Tag bei Siedehitze aufgelöst und mit 2 Ltr. Petroleum, welches durch Stehen im Zimmer etwas erwärmt ist, mittelst eines Besens tüchtig gemischt und noch 0,5 Ltr. siedendes Wasser zugesetzt. Zum Gebrauch wird dieses Quantum Brühe mit 100 Ltr. Wasser verdünnt. — Oft dient auch eine gewöhnliche Seifenlösung diesem Zweck. Man löse 1,5—2 Klgr. Schmierseife in 100 Ltr. Wasser