Vermischtes

Höre« Eskimos das Licht? Eine seltsame Entdeckung will Ml Forscher gemacht haben, der sich zu Studienzwecken längere Zeit in Grönland aufhielt. Nur durch Zufall habe er, wie er berichtete, von einer merkwürdigen Veranlagung mancher Es­kimos erfahren. Eines Tages saß er in einer Hütte mit meh­reren Eskimos zusammen, mitten im Gespräch brach einer der Teilnehmer seine Rede ab und rief aus:Jetzt beginnt das Nordlicht, ich höre es ganz deutlich!" Mehrere Anwesende be­stätigten ihm diese Wahrnehmung, und als sie alle ins Freie eilten, sahen sie tatsächlich das schönste Nordlicht am Himmel stehen. Die Eskimos behaupteten weiter, das Licht nicht nür zu sehen, sondern auch zuhören", während der Forscher selbst gar nichts vernahm. Spätere Forschungen sollen ihm die Rich­tigkeit seines ersten Erlebnisses noch bestätigt haben. Anschei­nend besitzen die Eskimos teilweise noch ein besonders feines Wahrnehmungsvermögen für gewisse Töne, dienormalen" Kulturmenschen nicht hörbar sind.

Speisereste 3000 Jahre im Darm

Merkblatt für Hinterbliebene / Was P bei Todesfälle« zu m«?

Was Moorleichen erzählen

Es gehört zu den großen Seltenheiten, daß Moorleichen­funde gemacht werden. Vorwiegend wurden und werden diese Zeugen aus vorgeschichtlicher Zeit in nordwestdeutschen, nord- hollänoischen, dänischen und irischen Mooren aufgefunden. Der deutsche Boden hat in den letzten Jahren zweimal Moorleichen freigegeben: im Jahre 1940 wurde bei Dröbnitz, Kreis Oste­rode ^Ostpreußen) eine Mädchenleiche zutage gefördert, wäh­rend im Jahre 1943 bei Karwinden in Preußisch-Holland eine männliche Moorleiche geborgen werden konnte.

In den wenigsten Fällen sind die vor Jahrtausenden im Moor Umgekommenen durch einen unglücklichen Zufall in das Moor geraten und hier um das Leben gekommen. Immer deuteten und deuten die Umstände darauf hin, daß diese Men­schen absichtlich im Moor versenkt wurden. Die alten Ger­manen z. B. versenkten ehrlose Verbrecher, wie Fahnenflüch­tige, im Sumpf.

Die Frage, warum Moorleichen stets hervorragend konser­viert sind, beantwortet sich sehr leicht: der völlige Luftabschluß und die chemische Einwirkung des Moors erhält die Leichen, ihre Bekleidung, Gebranchsgegenstände und was sie sonst mit sich führten, in einem tadellosen Zustand. Das bezieht sich auch auf ihren Darminhalt. Der Chemiker, in diesem Falle ein wertvoller Helfer der archäologischen Wissenschaft, kann ans Grund der Nahrungsreste im Magen und Darm genau an- aeben, was der betreffende Mensch in den letzten Tagen vor feinerHinrichtung" im Moor gegessen hat. Die Nahrungs­reste im Magen und Darm der genannten Mädchenleiche stellten sich einwandfrei als Erbsen, Fleisch und Gemüse her­aus. Auf Grund anderer Feststellungen und Beobachtungen konnte festgesteltt werden, daß diese Leiche etwa 1000 Jahre vor unserer Zeitrechnung dem Moor überantwortet wurde.

Wann und wo Moorleichen gefunden werden, dort be­kommen die Vertreter der verschiedensten Wissenschaften Ar­beit. Mediziner, Anatom, Pathologe und Chemiker arbeiten Hand in Hand, um alle Fragen, die eine Moorleiche der Wissenschaft stellt, klar und überzeugend beantworten zu kön­nen. Das Lebensalter, etwaige Krankheiten, Todesursache ufw. Werden einwandfrei geklärt.

(Nachdruck verboten.)

Ein Todesfall stellt die Hinterbliebenen vor Aufgaben, denen sie nicht immer gewachsen sind. Das Wichtigste, was ! zunächst zu tun ist, wird nachstehend kurz gesagt. ..

! Nachdem der Arzt oder das Krankenhaus die ärztliche Sterbeurkunde ausgestellt hat, erstattet man Meldung Seim Standesamt. Weitere Papiers des Verstorbenen sind mitzunehmen. Name, Geburtstag. Geburtsort. Namen ^ des Ehegatten, der Kinder, seiner Eltern sollen feststellbar l sein. Auch Ser Anmeldende selbst muß sich über seine Person ausweisen können, wozu Einwohnermeldeschein oder Kenn­karte nötig ist. Gleichzeitig beantragt man die Zahl der Sterveurkunden, die man für Angehörige und für Versiche­rungen benötigt. Jeder Standesbeamte gibt Auskunft darüber,

! was wegen der Beerdigung zu geschehen hat. Bei völliger ! Armut übernimmt die Fürsorgebehörde die Bestattung. Mit ' dem zuständigen Seelsorger bespricht man die Bestattung hin­sichtlich besonderer Wünsche und Anliegen des Verstorbenen oder der Angehörigen

Schnellste Meldung mache man an Versicherungen und Sterbekassen. Vorher aber beachte man genau me Bedingungen des Versicherungsausweises oder der Sterbe- kassensätzungeu, die recht verschieden sein können. Versiche­rungsausweis, standesamtliche Stcrbenrkunde. amtlicher Al- ! tersnachweis, falls das Alter nicht aus der Sterbenrkunde er­sichtlich ist, werden immer verlangt. Die Auszahlung des Geldes wird durch unvollständige Anträge oft ganz erheblich' verzögert.

Findet sich ein Testament des Verstorbenen in der Wohnung vor, so sollte dessen sofortige Ablieferung an das , Amtsgericht erfolgen. Möglicherweise kann die Testaments- , eröffnung vor dem Amtsgericht in diesem Falle sofort nach , der Beerdigung erfolgen, so daß sich für die zur Bestattung ! erschienenen Erben eine nochmalige Reise erübrigt. Oft hat , der Verstorbene ein Testament hinterlegt. Dann wird sich ein Hinterlegungsschein vorfinden, der dem Gericht zurückgegeben werden muß.

Wenn ein gerichtliches oder notarielles Testament vor- l liegt, aus dem die Erben und Erbanteile ersichtlich sind, dann ist ein Erb scheid nicht erforderlich. Eine Ausfertigung j dieses Testaments mit Erösfnungsprotokoll gilt als Ausweis , und ersetzt den Erbschein. In allen anderen Fällen ist irgend- i welche Verfügung der Erben über Vermögenswerte des Ver- i storbenen ohne Erbschein unmöglich. Zur Ausstellung muß beim Nachlaßgericht vorgelegt werden: eine Heiratsurkunde von dem überlebenden Ehegatten, eine Geburtsurkunde von den Kindern, und für die während der Ehe gestorbenen Kinder , Sterbeurkunden.

Wegen der Erbschaftssteuer empfiehlt sich ein Gang zum 'Finau -mt. Diesss fordert an sich Vermögens- und Schuldenaufnellung von den Erben zwecks Festsetzung der ! Erbschaftssteuer, steht aber von dieser Formalität meist ab,

> wenn sich aus der persönlichen Besprechung ergibt, daß das ^ Erbe der Erbschaftssteuer nicht unterliegt, was meist der Fall ist.

i Vielfach wird die wichtige Kündigung von Mrt- ' gliedschaften zu Genossenschaften, denen der Verstorbene angehört hat, unterlassen. Daraus ergeben sich noch nach län­gerer Zeit unliebsame Nachforderungen, die man vermeiden : kann, wenn man den Todesfall recht bald meldet, j Ererbter Grundbesitz ist zunächst, wenn mehrere ! Erben vorhanden sind, deren Eigentum in ungeteilter Erb-

s gemeinschaft. Baldige Richtigstellung des Grundbuchs ist drin- " gend anzuraten. Besser ist es, durch Auseinandersetzung, wie die gesetzliche Bezeichnung lautet, diese Gemeinschaft aufzu­heben und sich mit dem auf jeden Erben entfallenden Anteil als Miteigentümer in das Grundbuch eintragen zu lassen.

Quittungen und bezahlte Rechnungen des Verstorbenen dürfen unter keinen Umständen vernichtet wer­den, sondern sind sorgsam aufzubewahren. Oft genug kommen nach Todesfällen Gläubiger mit Rechnungen, die von den Erben nicht als bezahlt nachgewiesen werden können, obwohl sie längst beglichen sind. Falls Quittung nicht vorgelegt oder Zahlung nicht anderweit glaubwürdig nachgewiesen werden kann, muß Urteil ergehen und die Hinterbliebenen, soweit sie Erben sind, müssen dann Beträge nochmals bezahlen, die längst bezahlt sind! ' *

? Sind minderjährige Erben (unter 21 fahren- vorhanden, so verlangt das Vormundschaftsgericht vom gesetz- i liehen Vertreter des Minderjährigen ein Nachläßverzeichnis ! des Verstorbenen, das hinsichtlich der Richtigkeit und Vollstän- ; digkeit mit einer diesbezüglichen Versicherung zu versehen ist.

§ Bilder und Papiere des Verstorbenen haben heute i erhöhte Bedeutung. Für die Ahnenforschung der Sippe sind l auch bedeutungslos erscheinende Dinge von Wert. Mitunter ! werden Papiere vernichtet, die nach vielen Jahren von irgend- ! einem Angehörigen unter erheblichem Kosten- und Zeitauf- ) wand neu beschafft werden müssen, sofern dies überhaupt I möglich ist.

Sind Schulden des Verstorbenen vorhanden, die sich in erträglichen Grenzen bewegen, dann wird es jeder Erbe > für selbstverständlich' halten, mit der Erbschaft der Vermögens­werte auch die gesetzliche Verpflichtung zur Schuldenrcgelung ' übernehmen zu müssen. Sind aber die Schulden höher als das ! Erbe, oder nur Schulden vorhanden, dann schlägt man die ! Erbschaft aus und ist von jeder Haftung frei. Ausschlagung , muß innerhalb von sechs Wochen in öffentlich beglaubigter Form beim Nachlaßgericht eingehen. W. H. D-

Die grotze Lhre

Ein berühmter Professor der Sorbonne hielt gelegentlich auch öffentliche Vorlesungen für jedermann. Schon Mederholt war einepi Pariser Kleinbürger, der diese Vorträge nicht aus Wissensdurst besuchte, sondern um damit zu prahlen, ausge­fallen, daß ihn der Gelehrte fortwährend anschaute. Eines Tages faßte sich der Eitle ein Herz und sprach den Gelehrten nachsder Vorlesung auf der Treppe an. Was ihm denn die große Ehre verschaffe, so fragte er geschmeichelt, daß ihm der Herr Professor eine so auß: ^gewöhnliche Aufmerksamkeit zu­wende.

Aus seinen Gedanken a rfgeschreckt, faßte der bedeutende Mann den Frager nähxr i rs Auge, und da schien er ihn wiederzuerkennen.

Ach so!" sagte er freun lich.Ich bin immer darauf be­dacht, von meinen Hörern r chtig verstanden zu werden. Um mich selbst zu kontrollieren, uche ich mir immer unter ihnen ! das dümmste Gesicht heraus Erst wenn ich darauf lese, daß ! ich verstanden werde, bin ich zufrieden". I. M. Ritter.

Ore Ver/obanF /brer kl/ncker Feöe/r Seks/mt

u/rckE>au

LMü, FeS. //aa-Smana

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KeF.-Vewri'aärrak O5. 5(e/a/r öec/rer u. /grau (Ea/7'e, §eb. Lerckr l/ebe/V/NFen /öoctrnsee

Aktttk Hantkiee Ataus Heckes

OSer/eu/naak r. See

beehren küre Ver/obunF anrurerFea

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-4/r VermäMe ^'Fe/r

Lweaba/mse/ire/är

Arttkr Httkke^

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//errena/ü

OeremSer /S4F

smNkUkir

vdorndonoon, cken 29. Oesember 1943

»»«lg«

Dem Herrn über beben unck lock bat es geksllen, meinen lieb. iVlann, meinen kerrens- guten Vater, Lrucker, Lebwsger unck Onkel

I rivürrck Mllinger

unerwartet rascb ru sicb in ckie ewige Heimat sbruruken.

Oie trsuerncksn Hinterbliebenen:

Oie Oattin t-In» VoMn^ov, ged. kantle. Oie locbter Hart» «oINngor.

Oie Oescbwister kHark« llkolkingor, kri»»t llfolßingor mit bam. u. alle /lnverwanckten.

keckrckigung am Donnerstag cken 30. Oer., nacbmittsgs ^3 Obr in OrSkenbausen.

's

Rotensol. Suche ehrliches, fleißiges

pßttrkriskr-

auf ,5. April. Ernst Pfeiffer.

' Metzger u Landwirt.

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kalmdact», 29. Oerembsr 1943

VSLtSSSNLSiS«

Oott ckem tlllmScktigen bat es gefallen, unser berrsnsgutes liinck

InZekorZ Xeller

im ^Iter von 3 jakren wiecker ru sieb ru nebmsn. ln tieker Iraner:

kmmilie Vttlkslm tlnttsr, ssubrunternebmer unck alle Anverwanckten.

Leerckigung Donnerstag nacbm. si,2 Obr.

Vksilirsnnsei,, cken 23. Oerember 1943

vsnkssgung

bür all ckie Diebe unck Iröstencke Teilnabme, ckie wir beim Heimgang unseres lieben knt- scklskenen Islrod INUnivinx«!', LtraLen- wsrt a. O. in so reicbem klake erkabren ckurk- ten, sagen wir berrlicben Dank. Lesonckeren Dank ckem Herrn Oeistlicben, ckem beicken- cbor, tür ckie vielen Xrsnr- unck ölumenspen- cken sowie allen ckenen, ckie ikn rur letalen °Uuks geleiteten.

Oie trsuerncksn Hinterbliebenen:

Oie Oattin »«Unrlilingsr

nebst tlngevörigen.

Neuenbürg.

Hierdurch laclen wir clie ;. Zt. anwesenden

wehrmcrchturlcsuber

auf morgen Donnerstag abenä 8 Uhr ;u einem kameraüschastlichen Beisammensein in äas Gasthaus zurEintracht" ein.

Der Bürgermeister: Lssich.

Der Grtsgruppenleiter: Mer;.

Unsere OescbLitsrüume sind wegen cker MressdsckluS-

arbeiten »m krsktsg 21. 1S42

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kisrgsstellt in cken psrsi! V/schcn. MV- SBA