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Kls Vermüblte gruben

Uttr.

A<retk

gcb. Orollinger

Uobndorf dleuenbürg

Svkren IViirtt.

Silvester 1942 >._

^ir baden unr verlobt

Atc'^c/e 2«te«tS

Utk.

Saar: ^ Wildbad

Silvester 1942

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Itire VermSvlunx geben bekannt

Oekr., r 2t. Im Osten

Akl/cie Ae ttnec

geb. Haag

Uirkenteld Lprollenbaus r. 2t. in Orlrud

28. Oerembsr 1942 <_2

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De. Lttge-t AecA

Ibre Verlobung geben bekannt

Amca Aäuecke

geb. IVildbrett

^Meitcec

VllkVlKUllBL

Usuptwacklmelster in einem Art,-Kegt.

Stultsart-Oöppingen

VVbddad

Conweiler 2 . 2t. im Orten

31. Oerember 1942

Silvester 1942

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! Seliliiü äer Lnrvigeiisvllsllms ! 8 vdr vormlttsg»

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Unser Berusskamerad

Sssrmsnn V/sIrr

«srrsnsid

ist gestorben. Beerdigung Sams­tag den 2. Januar nachm. 16 Uhr. Messerle Schuhmachermeister.

^nock Osbi'ovck fss^> vs5scklisüsn. visSiofi«». < pfSporots b»r rvm > ^^ivtrtsn Kost

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sud)t zum baldniöglichsten Eintritt eine geeignete

msnn». Esu«!' «SSL,».)

Nerrsnsid, den 29. Oerember 1942

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black kurzer, sckweier Kisnkkeit verschieb mein lieber, guter tVlsnn, der treusorgenäs Vater seines Salmes

SLbukn,srbsrm«Sst«r

>m r^lter von 52 jskren.

In stiller Brauer:

»«srls «sis» uns Sabn

nebst t^ngebörigen.

kserdigung Samstag 2. lan., nackm. ^/»4 llbr.

Virbsnkslel, äen 29. vsrember 1942 ^'iläbsäerstr. 26

1^SLl«LLSr,LS!ZIS

Verwandten, Lreunden une gekannten ä!e scbmerrllcbe dtacbricbt, äsk meine liebe unä treubesorgts brau

" von ihrem schweren unä langen beiden äurch einen saniten Bod erlöst wurde.

In tieier Brauer:

SLsrl dlsxsr, 2 . 2t. Uauptmann unä rXdt.-^äj. im Osten.

lZssrdlgung am breltsg äen 1. sanuar >943, nachmittags >/-4 Obr.

sIs k4slSrsr.

MRMW

gssurbt.

Evtl, für Halbtag oder für Heim­

arbeit.

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PkSirL^SÜNI

Kaiser brleärick-Strake 10

ksIAranna«!,, äen 30. Oer. 1942

Osnbrsynns

bür äie uns in so reichem 5ls3s bekundete -Xntellnahme beim Heldentod meines lieben lKannes, unseres guten Sohnes, Schwieger­sohnes unä dielten «iM. Lorssnbsrgar, Qetreiier, sagen wir herrlichen Dank, keron- äeren Dank äem Herrn Oelstlichen. äem lliederkranr sowie äem brsuenckor kür äen erhebenden Oessng, äem Burn- unä Sport­verein, äer Krisgerkameraäschait unä ab denen, äie an äer Brsuerteier teiliskmen In tiefem Leid: Lrns Sa»»an1»«rN«r, ged. Scbweikert mit Kinä.

Ssrssnbsrgsr.

8L!ksll8i«mit

Verkaufen Sie Untbekrliches, es nütrt einem anderen Volks­genossen okt gar sehr.

Kasch u. billig verkaufen Sie durch eins kleine tinreige in uns Leitung

hWMMserssrMg M 2 / 43 .

Die bislang günstige Wetterlage hat den Hausbrand- Verbrauchern die Möglichkeit gegeben, 10-15-8 ihrer Bezugs- mengen einzusparen. Die freigegebene Bezugsmcnge wird da­her in der Regel auf 90-z beschränkt.

Soweit allgemein oder in Einzelfällen bereits stärkere Beschränkungen verfügt wurden, z. B. bei den Vevbraucher- gruppen II und III, gelten diese.

Bei Verbrauchern, auf deren Bedarf die Wetterlage keinen Einfluh hat/z. B. Bäcker, Metzger, Schmiede und dergleichen, findet diese Beschränkung keiüe Anwendung.

Ich bemerke, daß Liefe Beschränkungen auf die bereits gekürzten Sollmengen anzuwenden sind, z. B. bei Ver­branchergruppe II 90-z von der auf 90-8 gekürzten Sollmenge.

Calw, den 28. Dezember 1942.

Der Landrat Wirtschaftsamt.

Stadt Neueavttrg.

MsBederLeheilMiltMsrtkS

für 11. Januar bis 7. Februar 1943

am Montag den 4 Januar 1843 im Rathaus-Taal

an die Familien mit den Anfangsbuchstaben

A bis B nachmittags 1.3»2.15 Uhr C bis E nachmittags 2.152.45 Ahr F bis 2 nachmittags 2.453.15 Uhr K bis N nachmittags 3.153.45 Uhr O bis S nachmittags 3.454.15 Uhr T bis 3 nachmittag» 4.154.30 Uhr

Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich des Bestell­scheines 45 der Reichseierkarte und des Marineladebestellscheines 45 de» Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 4. bis 9 Januar 1943 bei den Verteilern abzngeben.

Von jeder Familie hat ein Angehöriges zu erscheinen. Die Karten werden an Beauitragte (bei Krankheitsfällen) nur noch abgegeben, wenn sie im Besitz eines schriftlichen Ausweises sind. Kinder unter 14 Jahren werden abgewiesen.

Bitte pünktlich «nd rechtzeitig erscheinen!

Der Bürgermeister.

Luck rnit «srüy viel Lrfoly?

Osroäe blivso-Crsme ist so bs- rcbotlsn, äoO mon ouck im 1^/!rUsr mit weniger ruirisäen sein wirä. /»der. . . stets ärouk achten: Ver­nünftig verfahren. Klivsa sparen!

SOL»

9 i4,vk/v. ' /'cskt-15',

Wichtig für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber!

Es werden für 1943 keine neuen Lohnftenevkarten ausge­schrieben. Die Lohnstonerkarten 1942 gelten auch für die Lohn- steuerberechnnng 1943 mit der Maßgabe, Latz sich der steuerliche Personenstand (Steuergruppe und Zahl der Personen, für -die Kinderermäßigung gewährt wird) nach den Verhältnissen am

1. Januar 1943 bestimmt und daß Anträge wogen höherer Werbnngskosten und Sonderausgaben und wogen -außerge­wöhnlicher Belastungen auch für 1943 beim zuständigen Fi­nanzamt zu stellen sind.

Im einzelnen gilt das folgende:

I. Ist der steuerliche Personenstand am 1. Januar 1943 ein anderer als der steuerliche Personenstand, der bis dahin auf der Lohnsteuerkarte,1942 eingetragen war, so sind die folgenden Arbeitnehmer verpflichtet, die Ergänzung ihrer Lohnsteuerkarte 1942 bei der Gemeindebehörde ihres Wohn­sitzes spätestens am 15. Januar 1943 zu beantragen:

1. Arbeitnehmer, aus deren Lohnsteuerkarte 1942 die Stoner- gruppe IV und Kinderermäßigung eingetragen ist, wenn die Zahl Äer Personen, für die Kinderermäßigung ein­getragen ist, sich bis zum 31. Dezember 1942 vermindert hat. Das ist der Fall:

a) wenn Kinderermäßigung für minderjährige Kinder oder für andere minderjährige Angehörige wegen Haushaltszugehörigkeit eingetragen ist, und das Kind oder der andere Angehörige vor dem 2. Januar 1922 geboren ist oder vor dem 1. Januar 1943 aus dem Haushalt des Arbeitnehmers, z. B. durch Heirat oder durch Tod, ansgeschieden ist;

h) wenn Kinderermäßigung für minderjährige oder für volljährige Kinder odxr andere Angehörige wogen Uobernahme der Kosten dos Unterhalts und der Er­ziehung oder Berufsausbildung eingetragen ist, und das Kind oder der andere Angehörige vor -dem 2. Ja­nuar 1918 geboren ist oder die Kostenübernahme für die bezeichneten Zwecke vor dem 1. Januar 1943 weg­gefallen ist;

wenn Kinderermäßigung für Kinder eingetragen ist, die im Kalenderjahr 1941 als Wehrmachtange-hörige oder als den Wehrmachtangehörigen Gleichgestellte ge­fallen sind oder bei Luftangriffen getötet worden sind. (Kinderermäßigung für gefallene Kinder wird nur für das Kalenderjahr, in dem das Kind gefallen ist, und für das folgende Kalenderjahr gewährt.)

In den Fällen der Buchstaben a und b braucht die Ergänzung nicht beantragt zu werden, wenn es sich um Kinder des Arbeitnehmers (leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder) handelt, die im Ka­lenderjahr 1942 als Wehrmachtangehörigs oder als den Wehrmachtangehörigen Gleichgestellte gefallen sind oder bei Luftangriffen getötet worden sind.

2. Arbeitnehmer, die kinderlos verheiratet sind und auf deren Lohnsteuerkarte 1942 die Steuergruppe III eingetragen ist, wenn die Ehe schon am 31. Dezember 1937 bestanden hat. Den Antrag brauchen diese Arbeitnehmer nicht zu stellen:

a) wenn die Ehefrau spätestens am 1. Januar 1943 ein Kind geboren hat, das bei der Geburt gelebt hat, oder

d) wenn aus einer früheren Ehe eines der Ehegatten ein Kind lebend hervorgegangen ist, oder

c) wenn ein Ehegatte früher wegen eines ehelichen Stief­kindes oder wogen eines Adoptivkindes oder wegen eines für ehelich erklärten Kindes Kinderermäßigung gehabt hat oder bei Anwendung des geltenden Ein- - kommenstouerrechts gehabt hätte, oder ck) wenn ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1878 geboren ist oder

e) wenn ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1684 geboren

Ist und die Ehegatten im Kalenderjahr 1937 nicht mehr als 12 000 RM. Einkommen gehabt haben, oder k) wenn das Einkommen der Ehegatten (einschließlich der Einkünfte der Ehefrau aus nichtfelbständiger Arbeit) vorausstchMch im Kalenderjahr 1943 den Betrag von 1800 RM. nicht übersteigen wird.

3. Arbeitnehmer, die verheiratet waren und ans deren Lohn­steuerkarte 1942 die Steuergruppe ll oder III einge­tragen ist, wenn die Ehe am 1. Januar 1943 nicht mehr besteht und bis dahin aus dieser Ehe kein Kind hervor- gegangen ist. Den Antrag brauchen diese Arbeitnehmer nicht zu stellen:

a) wenn aus einer früheren Ehe spätestens am 1. Januar 1943 ein Kind lebend hervorgegangon ist, oder

b) wenn sie früher wogen eines ehelichen Stiefkindes oder wegen eines Adoptivkindes oder wegen eines für ehe­lich erklärten Kindes Kinderermäßigung gehabt haben oder bei Anwendung des geltenden Einkommenstcucr- rechts gehabt hätten, oder

c) wenn sie vor dem 2. Januar 1878 geboren sind, oder 6) wenn sie Frauen sind und spätestens am 1. Januar

1943 ein Kind geboren haben, -das bei der Geburt ge­lebt hat, oder

e) wenn sie Frauen sind und der Ehemann als Wehr­machtangehöriger oder als den Wehrmachtangehörigen Gleichgestellter nach dem 25. August 1939 gefallen ist, oder

f) wenn sie Frauen sind, vor dem 2. Januar 1893 ge­boren sind und auf ihrer Lohnsteuerkarte die Steiier- grnppe II eingetragen ist.

Polnische Arbeitnehmer, die verheiratet waren und auf deren Lohustencrkarte 1942 die Steuevgruppe II ein­getragen ist, haben den Antrag auf Ergänzung der Lohn­steuerkarte in jedem Fall zn stellen, wenn die Ehe am

* 1. Januar 1943 nicht mehr besteht.

4. Unverheiratete Arbeitnehmer, auf deren Lohnsteuerkarte 1942 die Stener'gruppL III nur deshalb eingetragen ist, weil sie Vollwaisen sind und sich in der Ausbildung für einen Beruf befinden, wenn sie vor dem 2. Januar 1918 geboren sind oder sich am 1. Januar 1943 nicht mehr in der Berufsausbildung befinden.

II. Arbeitnehmer, für die sich nach Lein Stand am 1. Ja­nuar 1943 eine günstigere ^tenergr-iippe ergibt oder die Zahl der Personen, für die Kinderermäßigung in Betracht kommt, sich erhöht hat, sind berechtigt, die Ergänzung ihrer Lohn- stenerkarte 1942 bei der Gemeind-ebehövde ihres Wohnsitzes zu beantragen.

III. Der auf der Lohnsteuerkarte 1942 eingetragene steuer­freie Betrag wegen höherer Werbnngskosten und Sonder­ausgaben, und wogen außergewöhnlicher Belastungen verliert mit Ablauf des 31. Dezember 1942 seine Gültigkeit. Anträge auf Gewährung eines steuerfreien Betrags für 1943 sind sofort bei dom für der; Wohnsitz des Arbeitnehmers zuständigen Finanzamt zn stellen. Antragsvordrucke sind beim Finanzamt erhältlich. Die Lohnsteuerkarte 1942 ist dem Antrag beizu­fügen.

Der Arbeitgeber darf Len bis zum 31. Dezember 1942 gültigen steuerfreien Betrag noch Lei der Lohnstouerberech» nnng für Lohnzahlungszeiträume, die im Januar 1943 enden, berücksichtigen, wenn die Lohnsteuerkarte 1942 bei der Zahlung des Arbeitslohns noch nicht ergänzt worden ist. Einen etwa erforderlichen Ausgleich kann der Arbeitgeber bei der Zahlung des Arbeitslohns in den Monaten Februar und März 1943 vornehmen.

IV. Lohnsteuerkarten 1943 werden nur in besonderen Fällen ausgeschrieben (z. B. wenn die Lohnstonerkarte 1942 verloren oder zerstört worden ist, oder wenn erst im Kalender­jahr 1943 ein Arbeitsvcrhältnis begründet wird). Ist die Lohnsteuerkarte 1943 vor dem 1. Januar 1943 ausgeschrieben worden, so ist der steuevliche Personenstand, soweit er nach den Verhältnissen am 1. Januar 1943 noch nicht zu übersehen ist, nach den Verhältnissen am Tag der Ausschreibung ein­getragen. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, die Ergänzung der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 1943 zu beantragen, wenn fein Personenstand (Stouergruppe und Zahl der Personen, für die Kinderermäßigung gewährt wird) am 1. Januar 1943 nicht mit dem auf der Lohnsteuer­karte 1943 eingetragenen Personenstand übeveinstimmt.

In Zweifelsfällen erteilen das Finanzamt und die Ge­meindebehörde Auskunft.

Finanzamt Neuenbürg (Württ.)

Im Dezember 1942.

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KirOliOer Anzeiger

Evang. Gottesdienste

Neuenbürg. 31. Dez: 4 Uln Iahressd,lußfeier Kirckenchor singt Neujahrsfest. 10 Uhr Predigt. Kirchenchor singt. 11 Uhr Kinderkirche.

Waldrenuach. Iah essch'utz. 7.30 Uhr Predigt. Neujahrsfest. 10 Uhr Predigt.

Wildbad. Donnerstag. 31. Dez. 16 Uhr Liturgischer Gottes­dienst. Neujahrsfest, Freitag, 1. Jan. 10 Uhr Predigt. 13.30 Uhr Besprechung mit Konfirmanden und Zuhörern.

ErSfenhauke». Donnerstag, 31. Dezember 16 Uhr Predigt. Neujahrsfest, 1. Ja». 10 Uhr Predigt.

Evang. Freikirche

Evana. Gemeinschaft Birkenfeld» Schillerstraße 10. 31. Dez. abends 8 Uhr Siloestergotlesdienst, Prediger Beihelmann. I. Jan. vormittags 10 Uhr Predigt, Prediger Beihclmann.

Katholische Gottesdienste

Neuenbürg. Silvester 31. Dez. 18 Uhr Ansprache mit Jahres« schluß eier. Neujahr 1. Jan. 7.30 Uhr Frühmesse. 0 Uhr Hauptgotte»» dienst mit Predigt. 14 Uhr Andacht.

Wildbad. Silvester: 16.30 Uhr Iahresschlußfeier.

Neujahr: 7.30 und S.30 Uhr.