Gedenktage

14, Dezember

KA ^ Astronon, Thcho in Knudstruv geh.

D* Geschichtschreiber Justus Möser in Osnabrück gel-. Wd Konradiu 51reutzer in Riga gestorben.

D54 Der Radierer Peter Halm in Mainz geboren.

Wochenspruch der NSDAP

Dem Volke allein, das sein Herz hart «nd blank erhält, verleiht das Schwert Se­gen und Sieg." Zohannes Linke.

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NBA. Dieser Krieg verlangt uns die höchste, die totale DeE>rnng ab, damit wir die totale Gefährdung, die die­ser Krieg über uns und ganz Europa und die jungen Völ­ker in der Welt gebracht hat, durch den totalen Sieg über- svlnderr. Die Kraft zur Bewährung aber gibt die Kraft un­terer Herzen, der harten und blanken Herzen von denen der Dichter als Deuter des völkischen Schicksals spricht. In dem­selben Maße, wie wir an inneren Kräften stark sind, sind wir auch an äußeren Kräften stark. Wir sind vom Schick­sal zur höchsten Bewährung aukgerufen, und die letzte und «nNcheidende Antwort vermag stets nur unser Herz zu ge Ken Niemals aber dürfen wir in dem Ringen um Leben und Zukunft, in dem wir leben, vergessen, daß die eigent- uche Kraft unserer Zeit der Nationalsozialismus ist, die Idee des Volkes in seiner wahren Gestalt und die Idee des höchsten Einsatzes und Opfers um des Volkes und seines überzeitlichen Lebens willen! Aus der Kraft ihrer Herzen haben einst die früheren Getreuen, die alten Marschierer des Führers, gegen alle Not und Gewalten ihren Kamps um Deutschland gekämpft und ihn mit dem großen Beginn des 30. Januar 1933 gekrönt und aus der Kraft der Her- zen, die blank sind wie je, aber immer härter und unbeug­samer geworden in den Jahren des Krieges, werden wir unsere größte Bewährung erbringen und mit dem Schwerte Segen und Sieg uns vom Schicksal verdienen!

Volksunfallversicherung in Kraft

Im Reichsgesetzblatt Nr. 118 vom 7. November 1942 ist eine Verordnung zur Abänderung des Paragraph 189 des Versicherungsvertragsgesetzes erschienen. Dadurch wird be­stimmt, daß alle so-rmellen Erleichterungen, die für die Kleinlebensverstcheruna gelten, auch für die Klein-Unfall­versicherung anzuwenben sind. Praktisch bedeutet dies, daß der besonders vereinfachte Verwaltnngsaufbau der deut­schen Bolksunfallverficheruna nunmehr gesetzlich verankert K. Weiter ist im RA Nr. 287 vom 7. Dezember 1942 eine Anordnung des Reichswirtschikistsministers und des Präsi­denten dse Reichsaufsichtsamtes für Privatversilberung ver­öffentlicht. in der die allgemeinen VersiKerunasbedingungen für die Volksnnfallversicherung bekanntgegeben werden. Es Wurde angeordnet, baß die Bolksunfallverficheruna nur auf Grund dieser Bedingungen und der von der Wirtschafts- aruppe Unfallversicherung im Wnvernehmen mit den Be­hörden aufgestellten weiteren Betriebsgrundlaaen betrieben Werden kann. Durch die Anordnung werden alle Unfallver- ncherer und Zeitschriften-Unfallversicherer zum Betrieb der Volksnnfallversicherung zugelassen.

Damit sind alle rechtlichen Voraussetzungen zur sofor­tigen Aufnahme der praktischen Arbeiten der deutschen Volksunfallversicherung geschaffen. Die besondere Aufgabe der neuen Volksunfallverstcherung liegt im Familienunfall­schutz. Die Familienunfallversicherung gewährt aeaen einen monatlichen Beitrag von 1,50 Mark für den Familienvor­stand Versicherungsleistungen von 1009 Mark für Unfalltod Und 5000 Mark für Vollinvalibität bezw. bei teilweiser In­validität einen entsprechenden Teil. Die Versicherungslei- siungen für die Ehefrau betragen für alle außerberuslichen Unfälle IM) Mark für Unfalltod und 8900 Mark für Inva­lidität. Für jedes Kind im Alter von 4 bis 16 Jahren wer­den außerdem in der Familienunfallversicheruna bei Tod 109 Mark Bestattungskosten und 1969 Mark Invalidität gezahlt. Die Einzelversicherung, die als Versicherung für Alleinstehende gedacht ist, gewährt gegen einen monatlichen Beitrag von 1 Mark Verstcherungsleistungen von 1900 Mk, für Nnsalltod und 5969 Mark für Invalidität.

Die Volksunfallversicherung bedeute^ eine wertvolle Er­gänzung der Reichsunsallversicherung. Daß beim Familien- vorstanv berufliche Unfälle durch die Volksunfallversiche­rung gedeckt sind, wird zweifellos als zusätzliche Leistung zu denen der Sozialversicherung begrüßt werden. Die Einfüh­rung der Volksunfallversicherung erfolgt bewußt während dse Krieges, wenn auch, wie tu der gesamten Unfallver­sicherung, Unfälle, die unmittelbar mit den Kamvfbandlnn- aen zusammenhängen. der Entschüdigungsvflicht des Staa­tes überlassen bleiben, so wird doch die Volksunfallversiche­rung Versicherungsleistungen für die vielfachen sonst mit den Kriegseretgnissen zusammenhängenden Unfälle cmS der Verdunkelung, dem Aufsuchen der Luftschutzränme und triegsbedingten Maßnahmen in voller Löhe gs>

Angestellten, und Jnvalibenversicherungsmarken. Da

die Beiträge zur Sozialversicherung seit dem Inkrafttreten der Zweiten Lohnabzugsverordnung am 1. Juli 1942 nur noch ausnahmsweise durch Marken geklebt werden, hat sich di« Zahl der Verbraucher von Angestellten- und Jnvalideu- Versicherungsmarken wesentlich verringert. Die Deutsche Reichspost schränkt deshalb tm Einvernehmen mit dem Reichsarbeitsmintster vom 1. Dezember 1942 an die stahl der Postämter und Amtsstellen ein, bei denen Anaesiellten- und Jnvalidenversicherungsmarken geführt werden. Von diesem Tage an werden ferner neben den Angestelltenversicherungs­marken nur noch Zweiwochenmarken der Invalidenversiche­rung beveitgehalten. Die bisherigen Einwochenmarken und Dreizehnwochenmarken der Jnvalidenversicheruna bleiben gültig. Die Postämter und Ämtssiellen. die künftig keine Beitragsmarken zur Sozialversicherung mehr vorrätig haben, geben durch Aushang im Schalterraum das nächst­gelegene Postamt bekannt, das diese Marken weiterhin ab­gibt.

Frieöensspruch kostet keine Gerichtsgebühren. Von den

Maßnahmen zur Vereinfachung der Strafrechtspflege, die in jüngster Zeit ereagen sind, wird besonders auch dei Frie­densspruch eine wesentlich praktische Bedeutung bekommen weil er berufen ist die Fülle der Äagatell- und Klatfchpro- zesse zu beseitigen. Eine im Reichsgesetzbla t vom 27 No­vember erschienene Verordnung bestimmt nämlick daß Ge- ' richtsgebühren nicht erhoben werden, wenn die Privatklage ! durch Friedenswruch oder durch Vergleich erledigt wird Weiter bestimm: die Verordnung, daß auch ein Gebühren­vorschuß vom Privatkläger, Widerkläger oder Nebenkläger nicht erhoben wird Im Privatklageverfahren sieben dem Rechtsanwalt für die Mitwirkung in einer zur gütlichen Er­ledigung oder zur Fällung eines Friedenssprncks bestimm­ten Verhandlung keine weiteren Gebühren zu. Dasselbe gilt für seine Mitwirkung beim Abschluß eines Veraleichs in oder außerhalb der Hauptverhandlung. Mit dem Friedens- svruch wird also auch der Vergleich kostenmäßig begünstigt

Lrichenfund. Gestern vormittag zwischen 11 und 12 Nhr fanden Spaziergänger auf dem Piouicrweg, 590 Meter ober­halb des Bahnwärterhauscs zwischen Birkcnfcld und der Haltestelle EngelsLrand eine weibliche Leiche. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, daß es sich um die seit Sonntag den tz. Dezember als vermißt gemeldete 26 Jahre alte Elly G.rais ans Pforzheim handelt. Den Umständen nach zu schließen liegt Nnglücksfall vor, unö zwar schon einige Tage zurückliegend. Der Leichnam wurde ge­borgen.

Waldrennach, 13. Dez. In der Spielzeug-Ausstellung fand heute mittag das unermüdliche Wettrüsten des Jungvolks zum Kriegs-WHW seine Krönung. Die Eltern haben dem Basteln der Jungen ein lebhaftes Juteresse entgegengebracht. So klimmt es auch nicht Wunder, wenn die im Schulsaal aus­gestellten Spielzeuge über 50 an der Zahl die begeisterte Bewunderung aller Besucher fanden. Trotzdem der Verkauf erst nächsten Sonntag stattfindet, sind mehr als die Hälfte der zum Teil mit Künstlertalent gebastelten Arbeiten setzt schon vorgemerkt". Wenn etwa ein Stück, das die Jüngsten ge­bastelt haben, etwas ungeschickt ausgefallen ist, so sah man doch, daß alle, die mitgewirkt haben, das Ziel verfolgten, un­seren Soldatenkindern ein frohes Weihnachtsfest zu bereiten. Die Lösfelspende, die von der NS-Frauenschast organisiert und dieser Tage durchgeführt wurde, hatte ein gutes Ergebnis ausznweisen. Unter all den gesammelten Lebensmitteln ist die Spende an Weizenmehl und Zucker weit besser ausgefallen, als man es vermutet hatte, zumal die Familien unserer Ge­meinde selbst ganz auf die ihr zustehendenKarten" angewie­sen sind, und dabei ist es gerade hier die schönste Aufgabe die eigenen im Felde stehenden Angehörigen zuerst zu versorgen.

Nagold, 12. Dez. Mit dem Vieh- und Schweinemarkt war der um Liese Zeit seit Jahren und Jahrzehnten, vielleicht Iah rhu äderte schon, abgehaltene Christkindl'esmarkt verbunden. Er brachte überaus reges Leben in die Straßen. Die Zahl der Marktstände war recht bescheiden, der Krieg macht sich auch La bemerkbar. Ehedem war es freilich anders.

Heute sdenä von 17 29 »In bis morgen kriib 7.42 live dlonäsutzsng: 12,46 tllir dlvnckuntergsng:. Ubr

da reihte sich Stand an Stand. Da stellten ihre Waren nicht nur die auswärtigen Händler, sondern auch die einheimischen Kausleute und insbesondere die Handwerker aus.

Vorgriffe auf neue Lebensmittelkarten unstatthaft. Jede Lebensmittelkarte besitzt bekanntlich eine genau bestimmte, durch Aufdruck gekennzeichnete Gültigkeitsdauer, während der Ware auf sie bezogen werden kann und soll. Dieser auf der Karte angegeben« Zeitabschnitt muß im Interesse einer rei­bungslosen Versorgung aller Verbraucher unbedingt einge­hakten werben, d. h. es darf weder vor Beginn der Gültigkeit noch nach deren Ablauf auf eine Karte Ware bezogen werden. Trotzdem der Grund dieses ausdrücklichen Verbotes einleuch­tet, unternehmen es leider noch immer zahlreiche Volksgenos­sen, die Kaufleute in den Einzelhandelsgeschaften zu vorzei­tiger Abgabe von Ware zu bewegen. Der Einzelhandel bittet deshalb um Einsicht und Disziplin des Käufers. Vorgriffe auf noch nicht gültige Karten sind unstatthaft, Las gilt z. Zt. auch für die Abgabe der Weihnachtssonderzuteilung.

Feldpostgrütze

sandte Gefreiter Robert Fauth.

Anekdote

Gottfried Keller saß mit zwei Freunden, darunter dem bekannten Komponisten Baumgariner. gemütlich beim Wein im Gastzimmer derSchmiedestube" in Zürich Das eidge­nössische Sängersest stand vor der Tür. Keller batte vor etlichen Tagen den Auftrag bekommen, gemeinsam mit Baumgartner einen lchwung- und poesievollen Festa- zv schaffen. Nachdem man sich eine Weile gegenübergescssen hatte, sagte Baumgartner:Ist debn dein verwünschtes Ge­dicht nun bald ferng? Ich möchte an die Komposition gehen!" Schreib du nur deinen Schund nieder ich macke dann schon meinen Vers dazu", antwortete der gute Keller seeten- ruhia!

»»I.

BdGruppe 12/401. Sämtliche Mädels sind am Dienstag, 15. 12., pünktlich um 29.15 Uhr im Heim. Alle Spielsachen sind fertig mitEkringen.

Siegerehrung im Wettbewerb der Milcherzeugungsschlacht

Pforzheim, 14. Dezember.

Im Stadt. Saalbau fand am letzten Samstag in An­wesenheit von Vertretern 'der Partei und Stadt, von Staat und Wehrmacht die Siegerehrung im 2. Wettbewerb der Milcherzeugungsschlacht durch die Kreisbauernführer des Milcheinzugsgebietes der Milchversorgung Pforzheim G. m. b. H. statt. Erschienen waren außer den Gästen die Sieger in der Milcherzeugungsschlacht und deren Frauen aus den Kreis­bauernschaften Bietigheim und Stuttgart, Calw-Tübingen und Karlsruhe. Außerdem sah man noch als Gast den Vor­sitzenden des Milchwirtschaftsverbandes Württemberg. Nach einer Begrüßung durch den Kveisbauernführer Gustav Mül­ler und Aufklärungsworten über den Zweck der Veranstal­tung sprach Molkereidirektor Dr. Schober in großen Zügen über die vielseitige Verwertung der Milch unter Herausstel­lung der Wichtigkeit der Haupterzeugung in der Ernährungs- Wirtschaft. Er streifte die Lösung des Fettproblems und be­tonte, Laß wir in dieser Beziehung von der Oelerzeugung abhängig seien. Hinsichtlich der Verwertung der Milch seien Kriegsernährnngswirtschaft und Heeresversorgung nicht weg­zudenken. Interessant waren die Ausführungen über Mager­milch- und Molkenverwertung, auch die über die Einteilung von 25 Käsesorten. Der Vortrag war ans wissenschaftliche Probleme festgelegt und im ganzen genommen erfuhr man hier die raffinierteste Ausnutzung besonders von Milcheiweiß. Kreisleiter Kn ab hatte das Schlußwort, Las den Bauers­frauen im Kriegseinsatz besonderes Lob zollte. Sie beglück­wünschte er in erster Linie zu den Leistungen für den Sieg. Der Führergvuß und die Nationallieder schlossen die Veran­staltung ab. Umrahmt war sie von Orchestevvorträgen der städt. Kapelle.

Die Preisträger aus dem Kreisabschnitt Neuenbürg

(Urkunde und Geldprämie):

Arnbach: Proß Friederike, Proß Emil; Beinberg: Sei- bold Friedrich, Seibold Maria; Bieselsberg: Volle Fried­rich, Volle Berta; Birkenfeld: Melber Andreas, Melber Anna; Calmbach: Kiefer Eugen, Kiefer Johanna; Con­weiler: Dill Friederike Witwe, SchraftMaria Frau; Den­nach: Nenweiler Christian, Nenweiler Luise; Engels- brand: Reichstetter Rudolf, Reichstetter Emma Frl.; Enz- klösterle: Roller Christian, Roller Friederike; Feld- rennach: Ochs Eugen, Ochs Frida; -G räfenha use n: Müller Karl, Müller Marie; Grunbach: Merkle Ernst, Merkle Maria; Jgelsloch: Bnrkhardt Friederike, Burk­hardt Hedwig Frl.; Kapfenhardt: Mast Georg, Mast Berta; Langenbrand: Bott Gottfried, Bott Maria; Maisenbach: Steininger Friedrich, Steininger Margarete; Neuenbürg: Richter Friedrich, Richter Berta; Niebels­bach: Kappler August, Kappler Emma; Oberlengen­hardt: Bnrkhardt Karl, Bnrkhardt Elisabeth; Ottenhau­sen: Bäzner Wilhelm, Bäzner Wilhelmine; Salmbach: Dittus Friedrich, Dittus Marie; Schömberg: Maisen- I bacher Erwin, Maisenbacher Lina; Schwann: Schmidt Wil- I Helm, Wolfinger Berta Frl.; Schwarzenberg: Kusterer Alürecht, Kusterer Maria; Unterlengenhardt: Rath­felder August, Rathfelder Katharina; Waldrennach: Er- hardt Friederike Witwe, Erhardt Marie Frl.; Wildbad: Papierfabrik Wildbad, Arnold Britzelmaier; Pfinzweiler: Rapp Wilhelm I, Rapp Anna Frl.

Tödlicher Unglücksfall. Heute morgen, kurz nach 6 Uhr, Wurde an der Reichsbahnnnierführung im Stadtteil Brötzin­gen beim Ueberqneren der Straße ein 59 Jahre alter Manr überfahren und getötet.

Neue Wege im deutschen Recht

Dr. Rothenberger sprach z«

NSG. Württembergs Rechtswahrer trafen sich am Frei­tag zu einer großen Arbeitstagung des NS-Rechtswahrer- bundes in Stuttgart, deren richtungweisende Bedeutung durch die Anwesenheit des engsten Mitarbeiters des neuen Reichs­ministers 'der Justiz Dr. Thierack, des Staatssekretärs, Dienst­leiters Dr. Rothenberger, in besonderem Maße zum Ansdruck kam. Im Laufe des Tages stellten zuerst Oberlandes- gerichtsprästdent Dr. Küstner und Generalstaatsanwalt Wagner die leitenden Beamten der Gerichte und Staats­anwaltschaften des Oberlandesgerichtsbezirks Stuttgart dem hohen Gast vor, der mit ihnen eingehend wichtige Fragen ihrer Arbeitsgebiete besprach. Fm Anschluß daran nahm Staatssekretär Dr. Rothenberger in seiner Eigenschaft als stellvertretender Leiter des Nationalsozialistischen Rechtswah- rervundes von Gauobmann Justizrat Glück und dessen Mit­arbeitern im Gau Württemberg-Hohcnzollevn des NSRB einen Bericht über ihre Tätigkeit im Kriege entgegen.

Im Mittelpunkt der Tagung stand ein aufschlußreicher Vortrag von Dr. Rothenberger, den er vor einer stattlichen Anzahl von Hörern im Stadtgartenfaal hielt und bei welchem der Redner in fesselnder Art von der hohen Rechtsausfassung kündete, die dem Nationalsozialismus innewohnt und von welcher vor allem der Führer beseelt ist. Nach den einleitenden Grußworten durch Gauobmann Hauptabschnittsleiter Glück, der vor allem die stete Bereitschaft und innere treue Mitarbeit der württembergischen Rechtswahrer feststellcn konnte, ging Staatssekretär Dr. Rothenberger zuerst aus die gewaltigen, schier unfaßbaren Wandlungen seit der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus ein, die in stärkstem Maße auch das deutsche Rechtsivesen berühren und zu neuen Epochen in dessen weiterer Entwicklung führen mußten. Es gelte vor allem, Len Rechtswahrerftand von alten Bindungen frei zu machen und ihn im Gegensatz zu seiner bisher unpolitisch-neutrali- sierten Einstellung in ein enges politisches Verhältnis mit dem Nationalsozialismus zu bringen. Mit" Genugtuung könne sest-

Württembergs Mchtswahrern

gestellt werden, daß nun auch das deutsche Rechtsloben die Brücke zum Führer gefunden und in der Person von Reick-s- miuister Dr. Thierack bisher nie gekannte Vollmachten er­halten habe, die einen gewaltigen und zukunftsreichen Nem ansbau der 'deutschen Justiz ermöglichen. Der Redner ging in ausführlicher Weise aus das Wesen dieser Voll''- und die sich anbahnende Entwicklung ein, an deren der

Mensch stehen müsse. Da Rechtsfindcn dürfe uw', .'' ein

abstrakter Denkvorgang, sondern nichts anderes als die aller­dings hohe Aufgabe sein, die Menschen, die vor Gericht stehen und ihr Loben im Tiefsten zu erfassen. Bei der Ausbildung müsse nicht allein an den Verstand, sondern vor allem auch an das politische Gefühl und an Las Herz appelliert werden und es sei künftig eine der wichtigsten Voraussetzungen bei der Besetzung eines Richterstuhls, daß sich der zu diesem hohen Amt Berufene zuerst im Leben und in anderen Rcchtsberufcn in jahrelanger Laufbahn praktisch erprobt und dabei auch bewährt habe. Das zukünftige Richtergesetz müsse die Grund­lage eines gesunden rechtlichen Denkens in einem starken Deutschland und der neue Richterstand als eine Auslest ge­bunden an die nationalsozialistische Weltarffchanung, aber frei von allen persönlichen und materiellen Forderungen sein. In seinen Schlußbetrachtungen ging der Redner noch auf die ein­zelnen Ausgaben und orgauisatorssckeu Maßnahmen ein und seine Ausführungen ließen in überzeugender Weist erkennen, daß das Streben nach neuen hohen Zielen. Merten und Idealen im deutschen Rechtswahrerstand und die geplanten, tief einschneidenden Veränderungen von höchster Warte ans nicht nur entschlossen in die Tat umgesctzt, wildern auch mit höchstem Verantwortungsbcwußtseiu verwirklicht werden.

In begeisterter Wesse gaben die gespannt laissll""den Hörer ihren Dank für die trefflichen Ausfissirungm, kund "un nach einem stillen Heldengedenken auch Ganokm-ann Gluck durch ein aufrichtiges Trcnegelöbnis Ausdruck aller Rechts'- wahver verlieh.