Mus Württemberg

Stuttgart, 10. Dezember.

Bon Kraftwagen angefahren. In Bad Cannstatt wurde eine 69 Jahre alte Iran be-im Ueberschrei en ^er Fahrbahn von einem Kraftfahrzeug angefahren und .wer verletzt Die Frau schwebt in Lebensgefahr. Abends wurde aui dem Hindenburgplatz vor dem Hanpteingang zum Bahnhol ein 22 Jahre aller Metzger von einem Lastkraftwagen an- gefahren und zu B den geworfen. Er erlitt eine Wunde am Hinterkopf sowie Prellungen am rechten Bein.

Freudenstad'. (Vor der Schlacht bank ausge­rissen) Dieser Tage wurde ein Rind, das in die Schlacht­halle geführt werden sollte unterwegs plötzlich wild war» den Bealeiter zur Seite, riß sich los und rannte rasend durch die Stadt, übersprang mit riesmen Sätzen mehrere Zäune und lanate schließlich in einem Privatgar en an. Hier ge­lang es den Verfolgern das schwer zu zähmende Rwd ein- Aufangen und unter Sicherheitsmaßnahmen dem Bestim- munaDweck zuzu führen.

Mössingcn, Kr. Tübingen. (Die Ge me in de älteste 9 3 Jahre alt.) Dieser Tage konnte Frau Christine Bog ihr 93. Lebensjahr vollenden.

Ehingen. (Ausbrecher gefaßt.) Der aus dem

Gefängnis ausgebrochene Einbrecher, der Pole Stanislaus Srowvon, welcher m der Umgegend eine Reibe von Ein­brüchen ausgeführt hatte, konnte bei Schwörzkirch gefaßt werden. Bis zu seiner Festnahme hat er inzwischen wieder eine Reibe von Einbrüchen verübt. , .

Oberalfingen, Kr.'Aalen. (Kind unter den Gü­terzug geraten.) Das 4 Jahre alte Söbnchen des Schmiedes Albert geriet dieser Tage unter die Räder eines Güterzuges, wobei es so schwere Verletzungen erlitt, daß der Tod sofort eintrat.

Mm. (Teure Hose und Weste.) Der verheiratete Karl Schöffel, der zuletzt in Beimerstetten wohnte, hatte bei einer Kriegersfrau gegen billiges Entgelt ein Zimmer erhalten. Es war ihm gestat et, den Kleiderschrank des im Felde stehenden Mannes mitzubenutzen. Dieses große Ent­gegenkommen dankte der wegen Diebstahls schon mehrfach vorbestrafte Angeklagte aber damit, daß er eine Hose und eine Weste aus dem Schrank stahl und für sich verwandte. Er erhielt. 1 Jahr 6 Monate Zuchthaus.

Atzmannshardt, Kr. Biberach. (Von scheuendem Pferd geschlagen.) Auf der Birkenbarder Steige scheute eines der vor ein vollbeladenes Fuhrwerk gespannten Pferde infolge eines herabfallenden Gegenstandes. Der Fuhrwerkslenker, ein Bauer aus Aßmannshardt, wurde dabei durch einen Hufschlag am Kopf ge.roffey. Mit einer schwe­ren Gehirnerschütterung mußte er in das Kreiskrankenhaus gebracht werden.

Wohmbrechts. Kr. Wangen. lGes unde Lu kt.) In Wohmbrechts leben zurzeit 22 Personen, 14 Männer und 8 Frauen, die das 75. Lebensjahr überschritten haben. Die älteste Einwohnerin ist 96, der älteste Einwohner 8S Jahre alt. Zählt man die Lebensjahre dieser 22 Personen zusam­men, dann ergibt es 1485 Fahre.

Württembergs Landwirtschaft unter Reichsdurchschnitt verschuldet

Die Verschuldung der landwirtschaftlichen Betriebe Wer S ha betrug am 1. Juli 1941 durchschiff tlich 48 Prozent des Einheitswertes das sind 517 Mark je Hektar landwirt­schaftliche Nutzfläche. Hierbei zeigen die einzelnen Wirt­schaftsgebiete erhebliche Unterschiede. Der Osten ist wesent­lich stärker verschuldet als die übrigen Gebiete. In Würt­temberg stellt sich die Schuldenlast je ha landwirtschaft­licher Nutzfläche auf 374 Mark. Am stärksten beteiligt sind

die württembergischen Betriebe der Klane iio va und zwar -mit 25 Prozent gegen 12 Prozent im Reichs­durchschnitt. Der Personalkredit überwiegt die Darlehens­kassen und Volksbanken sind vorwiegend die Hypotheken- geber der Landwirtschaft. Der Anteil beträgt bier S1 Pro­zent gegen 21 Prozent im Retchsdurchschnitt. Für die Ge­samtverschuldung ergibt sich aus den Zinsleistungen ein durchschnittlick'er Zinssatz von 4,4 bis 4,5 Prozent. Die Ab­nahme der Verschuldung stellt sich im Gcsamtdurchschnitt des Nltreichs, gemessen am Schuldenstand des Vorjahres auf 2.1 Prozent, sie ist gesunken um 250 Millionen Mark und- betrug am 1. Juli noch 12,W Milliarden Mark.

Mi 77 Jahren noch einmal ins Zuchthaus

Bor der Ulmer Strafkammer hatte sich der 77 Jahre alte Jakob Beroth aus Steinheim wegen Diebstaffls im Rück­fall zu verantworten. Nicht weniger als 39 Jahre seines Lebens verbrachte er hinter schwedischen Gardinen. Beroth der ste s in weitem Bogen nm die Arbeit bernmaina. hatte es natürlich auch in der Beschäftigungsanstalt in Butten­hausen nicht gefallen wo er zuletzt untergebracht war. Nicht nur. daß er Reißaus nahm er ließ dabei auch Ebsen und eine Fraueniacke mitlaufen. Wer weiß, was er nicht wieder alles anaestell hätte, wenn er nicht schon auf dem Bahnhok aufaearifsen worden wäre Das Gericht verurteilte den Un­verbesserlichen als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher zu zwei Jahren Zuchtbans und ordnete Sicherungsverwahrung an. Für das Zuchthaus emittierte der Angeklagte mit einem danke schön", aber weniger erbaut war er von der Siche­rungsverwahrung.

Was lehrt uns die diesjährige Kartoffelernte?

Wenn wir heute den Ursachen der günstigen Kartoffel­ernte in diesem Jahre nachqehen, dann müssen wir feststellen, daß die Niederschläge im August und September einen we­sentlichen An eil an dem hervorragenden Ergebnis hatten: denn sie hoben den Durchschnittsertrag je Hektar um 20 dz. Doch ergaben sich bei näherer Untersuchung ganz große Er- lragsnnterfchiede. So wirkten sich die Niederschläge nur bei gesundem, einwandfreiem Pflanzgut und bei bewährten miffeffväten und sväten Sorten nutzbringend aus. Dies stellt Landwirtschaftsrat Martini in einem Ar ikelBedeu­tung des Pflanzgutes im Kartoffelbau" im letzten Wochen­blatt der Landes^anernschaft Wnr temberg rückblickend fest. Die durch den Saatgutwechsel erzielten Erfolge sprechen, wie im Jahre 1941 für sich selbst, so daß man für das Jahr 1943 die Verwendung von neuem Pflanzgut nicht erst zu empfeblen braucht. Weiter behandelt der Aussatz aus Grund von Erfahrungen aus der Praxis die großen Vorteile die die Verwendung des V'elfachoerä s mit sich bringt. Einge­bend nimmt der Verfasser auch zur Fraae der Sortenwahl Stellung. Hier wird besonders dem Anbau der Sorte Ackersegen" das Wort gesprochen, die die fpätfallenden Nie­derschläge am besten auszunützen vermag.

Mus -en Nachbargauen

Frelvurg i. B. (Tod durch Ertrinken.) Der SO Jahre alte ledige Franz Georg, der hier als Malergehilfe beschäftigt war, kam in der Dunkelheit auf der Straße nach Wolfenweiler vom Wege ab und fiel in den Bach, wo man ihn als Leiche fand.

Maulburg Kr. Lörrach. (Im Gewerbekanal er­trunken.) Am Abend verfehlte der 63 Jahre alte Karl Kirchofer auf dem Nachhauseweg die Straße und fiel bei der alten Mühle in den Gewerbekanal. Seine Leiche wurde am Kanalrecken aeländet.

Neues aus aller Welt

** Tödliche Fahrt auf dem Trittbrett. Auf dem Heim»

weg von der Arbeit sprang in Duisburg ein 14 jähriger Lehrling auf eine überfüllte Straßenbahn. Er fand nur noch Platz aus dem Trittbreff. An der Schwanentorbrücke traten die Brückenpfeiler aber so dicht an die Geleise heran, daß der Lehrling zwiscken Pfeiler und Straßenbahn geriet und vom Trittbrett gestcefft wurde. Bewußtlos fand man ihn neben dem Geleis auf. Er hatte so schwere innere Ver­letzungen erlitten, daß er an den Folgen starb.

** Das geladene Jagdgewehr aus dem Schrank. Auf traurige Weise kam ein 15 jähriges Mädchen in Duisburg zu Tode, das in der Wohnung seines Arbeitgebers mit einer Kameradin beim Hausputz war. Als diese einen Schrank putzen wollte, hob ste das auf dem Schrank liegende Jagd­gewehr des Arbeitsgebers herunter. Die Waffe war. wie nachträglich einwandfrei festgestellt wurde, geladen und ent­sichert auf den Schrank gelegt worden. Als das Mädchen sie herunrernahm, löste sich Plötzlich ein Schuß, und die andere .Hausgehilfin wurde so schwer verletzt, daß der Tod bald darauf ein Wat.

** Reitpferde fuhren im Kraftwagen ins Bad. Im ver­gangenen Jahr hatte ein jüngerer Solinger Fabrikant durch die Vermittlung eines Reitstallbesitzers seine beiden Reit­pferde mit einem zum Transport von Renn- und Turnier- Pferden bestimmten Lastkraftwagen nach Bad Wildlingen überflihren lassen, wo der Fabrikant seinen Urlaub verlebte. Da Benzin jedoch schon seit geraumer Zeit nur noch für kriegswirtschaftliche Zwecke zur Verfügung gestellt wird, rief dieser Transport nicht nur Helle Empörung hervor, sondern veranlaßt? auch ein gerichtliches Nachspiel. Uiffer Anklage gestellt wurden der Fabrikant der Reitsiallbesitzer sowie auch der Fuhrunternehmer. Der Fabrikant erhielt einen Monat. Gefängnis, die beiden Mitangeklagten je 600 Mark Geld­strafe. Das Reichsgericht verwies die Dache zur erneuten Verhandlung an das Wupvertaler Landgericht. Nach An­gehender Beweisaufnahme kam das Gericht zu der Auffas­sung. daß unter den obwaltenden Umständen eine höbers Strafe am Platze sei. Der Fabrikant wurde zu einem Mo­nat Gefängnis und 10OM Mark Geldstrafe, der Fubrnnter- nehmer zu zwei Monaten Gefängnis und 1000 Mark Geld­strafe und der Reitsiallbesitzer zu einem Monat Gesängms und 500 Mark Geldstrafe verurteilt.

** Tod nach einem Leichenbegängnis. Auf noch rätsel­hafte Weise ist ein älterer Mapn aus dem Orte Schweich (Mosel) zu Tode gekommen. Er hatte am Donnerstag der vorigen Woche an einer Beerdigung bei Verwandien teil- genommen und war seitdem vermißt worden. Dieser Tage hat man seine Leiche in einem Gestrüpp an der Mosel ge­funden. Ueber die Todesursache konnte nichts festgestellt werden.

Calw, 10. Dez. (Vieh- und Schwein-emarkt.) Dem gestern in Calw abgöhaltenen Vieh- und Schweinemarkt waren ins­gesamt 49 Stück Rindvieh zu,geführt. Darunter befanden sich 1 Ochse, 2 Stiere, 17 Kühe, 11 Kalb innen, 18 Stück Jungvieh. Bezahlt wurden für Ochsen 730, für Stiere 700, für Kühe von 390780, für Kalbinnen von 430800 und für Jungvieh von 190390 RM. je pro Stück. Verkauft ,wurden insgesamt 40 Stück Rindvieh.

Auf dem Schweinemarkt waren 128 Milchschweine und 5 Stück Läuferschweine zugsführt. Bezahlt wurden für Läufer- fchweine von 110170 RM. und für Milchschweine 6595 Reichsmark je das Paar.

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des Leiters der Landesversicherungsanstalt Würt­temberg über die Durchführung der Zweiten Lohn­abzugsverordnung vom 15.6.1942 (RGBl. IS. 403) und über die Versicherungspfl cht der Lehrlinge.

Quittungskarten von Versicherten, für die die Jnvalidew- verstchevungsbeiträge seit 29. Juni 1942 an die zuständige Krankenkasse abzufühven sind, werden, auch wenn sie voll- geklebt sind, erst umgetaufcht, wenn auf dem Einlageblatt kein Raum für einen weiteren Eintrag mehr vorhanden ist oder wenn Beitragsmarken bis zum 28. 6. 1942 noch nachgekisbt werden müssen und die laufende Quittungskarte hiesür nicht mehr genügend Markenfelder enthält.

Die Quittungskarten sind vom Arbeitgeber gut aufzu­bewahren .

Bei Stellenwechsel oder sonstiger Beendigung des Be- schäftigungsverhältiffsses hat der Arbeitgeber dem Gefolg­schaftsmitglied, für das er die Jnvalidenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse bezahlt hat, auf dem in die Quittungs­karte einzuklebenden Einlageblatt die Zeit, in der er den Versicherten seither gegen Entgelt beschäftigt hatte, sowie den gesamten Entgelt einschließlich des Werts der Sachbezüge, den der Versicherte in dieser Zeit erhalten hat, zu be­scheinigen.

Der Wert der Sachbezüge beträgt u) für männliche Versicherte in Stuttgart monatlich 42 RM.,

in alleic anderen Gemeinden des Landes monatlich 36 RM., b) für weibliche Versicherte und für Lehrmädchen in Stutt­gart monatlich 36 RM., in allen anderen Gemeinden des

Landes monatlich 30 RM.

Zum Entgelt gehören u. a. auch die vom Arbeitgeber übernommenen Arbeitnehmeränteile zur Sozialversicherung und Lohnsteuevbeträge.

Zuschläge für Mehrarbeit, für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bei der Ermittlung des gesamten Ent­gelts abzuziehen. Die Eisernen Sparbeträge dagegen dürfen vom Entgelt nicht abgezogen werden.

Liegt der Entgelt wöchentlich abwechselnd unter oder über 70 RM., so ist der tatsächliche Entgelt und nicht der der Bei­tragsberechnung zu Grunde gelegte Entgelt zu bescheinigen.

Arbeitsunterbrechungen von mehr als 4 Wochen wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen (z. B. unbezahlter Urlaub), für die kein Entgelt gezahlt wird, müssen aus der Quittungskarte eingetragen toerden.

Ich weife ausdrücklich darauf hin, daß die Bescheinigung auf dem Einlageblatt zur Quittungskarte nach Ablauf des Jahres 1942 für alle Versicherten zu erteilen ist, die über den 31. Dezember 1942 hinaus weiterbeschäftigt werden. Die Be­

scheinigung hat sich auf den Zeitraum zu erstrecken, für den die Jnvalidenversicherungsoeitrage im Jahre 1942 an die Krankenkasse abgeführt worden sind.

Vom 1. Januar 1943 an sind alle Lehrlinge, die ein Bar­entgelt (Lehrlingsvergütung, Erziehungsbeihilfe usw.) be­ziehen, ohne Rücksicht auf die Höhe dieses Barentgelts inva- lidenverstchevungspflichtig. Wird jedoch nur freier Unterhalt gewährt, so besteht nach wie vor Versicherungsfveiheit in lder Invalidenversicherung.

Die bisherigen Richtlinien für die Versicherungspflicht der Lehrlinge werden hiermit auf 31. Dezember 1942 aufgehoben.

Es sind daher für alle Lehrlinge, die versicherungspflichtig sind, aber noch keine Quittungskarte besitzen- nunmehr Quittungskarten auszustellen.

Stuttgart, den 5. Dezember 1942.

Dr. Münzenmaier.

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