Tsus Württemberg

Raubmord in Stuttgart

Am Dienstag. I. Dezember, wurde der 38 Jahre alte In­haber einer Ledergroßhandluna. Eurt Wiedmann, in seiner Wohnung in Sin tgart W Rotebühlstraße 84. erschos­sen ansgcsnnden. Nach den kr'minalvolizeilichen Ermittlun­gen liegt Raubmord vor. Alle Personen. die irnendwelSv Angaben über den Umgang des Ermordeten seine Leben 5- gewoünhsiten usw. machen können, werden gebeten sich um­gehend an die Staatliche Krim'nalvolizei Kriminalvolizei- leitstelle Stut gart. Büch-ensiraße 87. 2. Stock Zimmer 73 (Fernruf 229 41 Umschalter 84 M oder an die nächste Poli- zeidienMelle zu wenden. Aus Wunsch werden die Mittei­lungen vertraulich behandelt. Für Angaben die zur Ermitt­lung des Täters führen, wird eine gröbere Belohnung zuge sickert.

Sicherungsverwahrung eines Rückfallbetrügers

Als Stoffreisender nahm der aus der Rheinpsalz gebür­tige 45 Fahre alte geschiedene Konrad Grimm zahlreiche Weitellungen auf Laichinger Leiuenwaren entgegen, ver­sprach »eweils rasche Belieferung und lieh sich eine Anzah­lung ^darauf geben, worauf er verschwand und nichts mebr Won nch hören ließ. Um sich vor einer Strafanzeige der Be­steller zu schützen -rat er stets unter sastchem Namen au? mit denen er auch die Quit ungen Unterzeichnete. FnsaesrnrV erbeutete er auf diese Weise mindestens 859 Mark an An­zahlungen. Den Kraftwagen, mit dem er bei den Leuten Worfuhr hatte er st'ir einen Tag gemietet dann aber wo­chenlang ohne Bezahluna weiterbenutz' und ichsiMjch irgendwo abgestellt, statt ihn dem Vermieter zurückzugeben. ^Leipzig erschwindelte sich Grimm unter Vorwois Wischer Ausweispapiere als angeblicher Flüchtling aus dem Saar- Kebiet eine Familienuuterstützung. Wegen all deser im Rück­fall verübten Betrügereien und Urkundenfälschungen wozu .noch ein Heira sbetrug kam wurde Grimm von der Strgs- ,Ammer Stuttgart zu drei Fahren Zuchthaus verurteilt. -Außerdem wurde seine Sicherungsverwahrung angeordnet

»

Benningen, Kr. L'ldwigsburg. (Beim Sviel er­trunken.) Der 8 Fahre alte Siegsried Wührer fiel beim sSPielen in den Neckar und ertrank. Die Leiche konnte noch picht geborgen werden.

Lonsingen. Kr. Münsingen. (Hoch betagt gehor­chen.) Altbürgermeister Rapp, der sich größter Wertschät­zung erfreute, starb dieser Tage im fast vollendeten 99. Le- chensjahr.

Nahrungsfreiheik geht vor

Wenn ein Vertrag Kleintierhaltung verbietet.

DNB. Berlin. 2. Dez. Im Kampf um die Nahrungsfrei­heit uuseres Volkes haben vertragliche Abmachungen, die in -Friedenszeiten getroffen sind, unter Umständen hinter all­gemeinen höheren Gesichtspunkten zurückzustehen. Diesen Ge­danken legt das Amtsgericht in Streikten (Schlesien) einem interessanten Urteil zugrunde. Auf dem Grundstück eines Landwirts befindet sich auch eine Gastwirtschaft mit Flei­scherei. Durch einen Pachtvertrag aus dem Fahre 1936,per-

! pachtete der Landwirt das Gasthaus zusammen mit oer Fier- ichcrei. Fn oem Pachtvertrag war ausdrücklich bestimmt, daß der Pächter Federvieh und Kaninchen nicht halten dürfe. Entgegen dieser Bestimmung hat der Pächter in diesem Sommer sieben Kaninchen und sechs Enten angeschafft, für die ihm ans den Abfällen der Gastwirtschaft genügend Fut­termittel zur Verfügung stehen. Der Verpächter erhob Klage mit dem Antrag, daß der Pächter das Halten von Geflügel und Kaninchen auf dem Pachtgrundstück zu unterlassen habe. Das Gericht wies die Anklage mit folgender Begründung nb:

Die Vereinbarung zwischen dem Kläger und Beklagten über das Halten von Klcintieren berührte zur Zeit des Ver­tragsabschlusses nur die Fnteressen der beiden Parteien. Dies ändere sich aber seit Kriegsbeginn. Durch'Verhängung der Blockade versuche der Feind das deutsche Volk auszuhun­gern. Es muß alles getan werden, um diese Absicht des Fein­des zunichte zu machen. Die Staatssllürnng ist deshalb daran interessiert, durch Förderung der Kleintierhaltnng im Nah­men der zur Verfügung stehenden Futtermittel die Fleisch- Versorgung der Bevölkerung günstiger zu gestalten. Damit erhält die, Vertragsabrede der Parteien über die Kleintier­haltnng eine Bedeutung über die Privaten Fntereyen lnn- aus; denn die strikte Durchführung dieser Vertragsbestim- mnng im Kriege hieße, den Feind in seiner Auslningernngs- absicht zu unterstützen. Der Kläger kann sich daher, solange wir um unsere Nahrungsfrciheit kämvfen müssen, auf die getroffenen Vereinbarungen nicht berufen.

Lebensmittelkarten verloren?

Gefängnis für Betrügereien.

DNB. Berlin, 2 Dez. Von Zeit zu Zeit versuchen Volks­genossen sich dadurch zusätzliche Lebensmittel zu verschaffen, daß sie unter falscher Angabe, ihre Lebensmittelkarten leien ihnen abhanden gekommen oder gestohlen worden, beim Wirtschaftsamt die Aushändigung neuer Karten beantragen. Sie überlegen dabei garnicht, daß sie sich durch diese Erschlei­chung von Bezugsberrchtigungen nicht nur des Betruges ge­genüber der Allgemeinheit, sondern auch unter Umständen einer Gefährdung des geregelten Verteilungssystems schuldig machen. So mutzte das Amtsgericht Berlin eine Frau ver­urteilen, die Anfang 1941 angegeben hatte, sie hätte ihre Lc- bensM'ttelkarten verloren, dann im März und Mai 1942 bei der Polizei eine Anzeige erstattete, ihr seien sämtliche Le­bensmittelkarten gestohlen worden. Da sie ihre Angaben zu­nächst sehr glaubhaft vortrug, erhielt sie tatsächlich neue Karten. Schließlich kam der Schwindel heraus: Ihre sämt­lichen Erzählungen über den Verlust der Lebensmittelkarten waren unwahr. Die Frau erhielt vier MonateGefäng- nis, wobei lediglich mit Rücksicht auf ihre bisherige Straf­losigkeit und ihre, wenn auch verspätete Erkenntnis des ver­werflichen und törichten Vorgehens auf keine höhere Strafe erkannt wurde. In einem anderen Falle hatte ein 62jähriger Mann den Verlust der Lebensmittelkarten angezeigt und nach Erhalt von Ersatzkarten nicht gemeldet, daß er bereits wenige Tage später die verlorenen Karten wiedergefunden hatte. Er hatte sich sogar nach diesem Zeitpunkt noch weitere Ersatzkarten aushändi'gen lassen. Das Amtsgericht Köln ver­urteilte ihn zu drei Monaten Gefängnis.

Diese Urteile zeigen daß es sich wirklich nicht lohnt, um einiger zusätzlicher Lebensmittel willen Ehre und Freiheit aufs Spiel zu setzen und eine mehrmonatige Gefängnisstrafe zu riskieren.

Auf den Erbhof zurückgekehrl

Der Richter hatte es gut gemeint.

DNB. Der Richterberuf birgt die hohe verantwortungs­volle Aufgabe in sich, die mannigfaltigsten Beziehungen oer. Volksgenossen untereinander und zueinander zu regeln und? zu gestalten, über Rechtsansprüche, ja unter Umständen über Menschenschicksale zu entscheiden. Hierbei hat der Richter die sittliche Pflicht, nicht nur den Forderungen der sozialen Ge­rechtigkeit zu genügen, sondern den Nechtsuchrndeu zugleich davon zu überzeugen, dassein Recht" nur unter dem schüt­zenden Dach des völkischen Gemeinrechts und in sinnvolles Abstimmung auf die Lebensgrundlagen der großen Familie eines ganzen Volkes sicheren Bestand haben kann. Die Er­fahrung des täglichen Lebens zeigt, daß zuweilen Volksge­nossen diese tieferen Zusammenhänge der nationalsozialisti­schen Rechtsfindung übersehen und sich in voreiliger unüber­legter Kritik gegen angebliche Nachteile einer Gerichtsentschei. düng wenden, die sich später bei ruhiger und besonnenerer Betrachtung der Dinge als Segen und Wohltat für die Be­teiligten erweist. Eine Entscheidung des Anerbengerichts Alsfeld gibt dafür ein treffendes Beispiel.

. Ein Anerbcnhofbauernehepaar, das mit dem Heldentod seines einzigen Sohnes und Anerben den Glaurben an seine bäuerliche Berufung verlor, beantragte bei dem Anerben­gericht die Genehmigung zum aufgeteilten Verkauf der Län­dereien, Wohn- und Wirtschaftsgebäude in fremde Hände.

OMster erkannte, daß dieser Wunsch nicht das Ergebnis reisluyer Ueberlegung, sondern die Folge einer menschlich be­greiflichen. aber zeitlich gebundenen Niedergeschlagenheit war. Dieser nachzugeben, hätte weder dem sippengebundenen Erbhofaedanken, noch den persönlichen Fnteressen der An­tragsteller entsprochen. Ablehnende Hinweise des Richters fanden zunächst kein Verständnis. Der Bauer und seine Ehe­frau sahen darin nur eine Bestätigung dafür, daß es dem Gericht gerade in seinem Falle an Rechtssinn und Mitemp­finden fehle. Fn schonender, aber zielbewußter Leitung ver« sagte das Nnerbengericht die Verkaussgenehmigungen., er­möglichte es aber dem Bauer, sich durch Verpachtung des Hofbesitzes von der bäuerlichen Pflicht der Bewirtschaftung zu entlasten und das vermeintliche Glück des Lebens durch Wegzug von der alten Heimat zu suchen. Ein Fahr verging, bis die Eindrücke des fremden Lebens das unechte und täu­schende Trugbild des entwurzelten Daseins enthüllten. Aufs neue erfaßt von dem Gedanken und der Verbundenheit zum ererbten Grund und Boden, kehrte das Bauernehepaar auf den alten Erbhof zurück nunmehr aber beherrscht von dem Gefühl des Dankes und der Einsicht gegenüber dem Richterspruch, der ihnen Haus und Hof erhalten hat. Dis sippen gebundene An erben folge ist gesichert, denn in den Dörfern der nächsten Umgebung sitzen Brüder des Bauern auf eigenen Höfen, aber mit Kindern, die bauernfähig das Erbe des kinderlos gewordenen Onkels übernehmen können. Er selbst aber weiß nun wieder, für welches Ziel er seinen mustergültig' aufgebanten Erbhof zu

So kann auch ein Richterspruch in der Gestaltung und Er­haltung rechtlicher Ansprüche sich zu einer Menschenführung in des Wortes bestem Sinne auswirken. Damit ist sowohl dem Rechtsfrieden innerhalb der Volksgemeinschaft wie auch dem Wohl des Einzelnen gedient.

Hsri-siBSld, 2. verember 1942

klart unck sckwer Irak uns ckie dlacbrickt, cksö unser lieber, enter 8obn, kruder, knkel unck blekke

Hlslrsr pßsMsr

«iokr. in «Inor S«I>llte«n-Komp.

lnbaber ckes Sturmabr., im biütiencken Mer von käst 19 ssbren in cken scbweren lläuser- kämpken in Stab'nersck sein junges kebsn gab. kr ruln auk ckem llelckenkrieckbok d. Staiingrsck.

In tieker Trauer-

Oie Litern: KsrI Pkolkkoe unck krau LopKIs, ged. Wiek. Oie Oescbwister: Kurt unck loplüo» Oie OroLeltern: ttug. IKIcK osn. u. alle Mverwanckten.

Trauergottesckienst am Sonntag cken 6. Oer., nacbm. V, 3 Obr in Ilerrensib.

vodel, cken 2. Oerember 1942

Unerwartet unck bart trat uns ckie unkaödare Xacbricbt, ckak unser lieber, berrensguter Sobn, Kinder unck Scbwager

Lckiltre in einoin mot. luk.-Ksgt.

lnbaber ckes k. K. Il

nacb sekwerer Verwundung der Krasnockar am 2. Sept. im bleibenden Mer von 20 sak- ren cken kislckeniock starb. kr wurde auk dem kbrenkrieckkok Krasnockar rur letzten stube gebettet.

In tieker Trauer:

kelt» bßsrKIo unck L au vsulins,

ged. kann. Oie krücker üsuo u. krirt«, r. 21. b. der Webrm. u. alle Unverwandte.

Trauerkeier am Sonntag den 6. Oersinder, vormittags 10 Obr in vobel.

üöksn a. k., 2. Oer. 1942

Wir erhielten ckie unkabbars dlacb- rrcbt, ckab unser lieber, bolfnungs- voller jüngster Sobn, kruder, Schwager, Onkel unck dlelks

Mdsrt Essl!

Lcdiitro in einem Ink.-Kegt.

lnbaber ckes Ink-Sturmabreicbens, bei cken scbweren Kämpfen um Stslingrack im TAter von 19 jabrcn cken Heldentod fand. kr gab sein junges beben kür kubrer, Volk unck Vaterland.

In tiekcm Heid:

Oie Litern: krsnr SssII unck krau Silos, geb. kay. Oie Oescbwister unck alle Unverwandten.

Trauerkeier am Sonntag cken 6. Oerember, nacbmittags */,4 Ohr in cker Kircbe.

«si-renstd-osistsl, cken 3. Oerbr. 1942

Ltultgset

lm Kampf kür kükrer uvck Vater­lanck starb am 31. Oktober bei lleningrsck unser lieber Lrucker unck dlekke

ttsns LckmsrZ

UnteroMrier

im Mer von 29 jsbrsn cken Heldentod.

In tiefem keick:

Oie Qesckwister: Kurt, vtllli unck tliliiesarrl. KnrI Slnurvnsnr unck krau Xurie sowie alle Verwandten.

Trsuergottesckienrt am Sonntag cken 6. Oer., nacbmittags V-3 Ukr.

>Vir erbielten ckie unksLbare unck barte klackricbt von ckem Helden­tod meines lieben, unvergekUcksn lVlsnnes, Vaters, Sobries u. kruckers

ttsresnsib-KuttLumiitit«, 2 Oer 1942

vt»«rgekr. in «in«r ^insnruek-Ldt.

kr gab sein junges keben für kübrsr, Volk unck Vaterland.

In tiekem beick:

Oie Qattin vnss Kuk mit Sobn vsr- t>sr«t. ver Vater <t«ti>i«l» Kut unck Qescbwister.

Oie Trauerkeier findet am Sonntag 6. Oer., nacbmittags */, 3 blbr statt.

ttrndsct», cken 2. Oer. l942 Onkakbar bart Irak uns ckie sckmsrr- licbe dlacbricbt, ckak unser lieber, botknungsvoüer Sobn, kruder, Scbwager unck Onkel

Lskr. In sinsm «-sdkrgs-HSssr-ksg».

bei cken scbweren Kämpfen im Kaukasus am 9. Okt. cken Heldentod fand. Im biüb. Mer von 20 labren gab er sein beben tür seine geliebte keimst.

In sbllerTrauer: Krnst ttiill u. krau Amms, geb. kockamer. tViik. ZseK, r. 2t i. IVesten unck krau kivms, geb Hält, küss t>ö!I, ttsrmsnn Köü, r. 2t. im Osten unck alle Mveiwanckten.

Trauerfeier am Sonntag cken 6. Oerember, nacbmittags 3 blbr in Oräfenbsusen.

Mt cken Mgebörigen trauern aucb wir um unseren kiüb. bebriing unck einen tieiüigon, pfücbtdewublen /trbeiter unck Hausgenossen Wir werden ibn nie vergessen, üsini'ic«, IVeimsr, IVagnermstr mil kam., köken-knr.

ilucb wir verlieren in Karl'I ein treues Oefoixscbgflsmitgiieck. Wir werden sein An­denken in kbren kalten. >üsg«e»'- s- Ks- »snsrleksus^ - Innung Klsusndiirg.

/lufforöerung zur Nlel-ung von Personenkraftwagen unö Krafträdern.

Alle Hauseigentümer und Garagenbesitzer werden hiermit ansgefovdert, die bei ihnen entgeltlich oder unentgeltlich unter­gestellten Personenkraftwagen und Krafträder unter Angabe des polizeilichen Kennzeichens und des Eigentümers der Wehr- ersatzinspsktion Stuttgart, Gruppe X,- mit Postkarte mitzu­teilen.

Stuttgart, Den 1. Dezember 1942.

Wehrersatzinspektion Stuttgart.

Stadt Wttdbad.

Die Ausgabe der für die 44. Zuteilungsperiode vom 14. Dez. 1942 bis 10. Januar 1943 geltenden

LebensmilteKarten

erfolgt am Freitag den 4? Dezember 1942 im Sitzungssaal des Rathauses und zwar: '

ak von 8 s UKp,

kI von S11 Unr,

KS von 1112 vkr,

K8 von 14IS zSKr,

T 2 von IS1? Uiur.

Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich des Bestell­scheins 44 der Reichseierkarie und des Marmeladebestellscheins 44 der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 7. bis 12. Dezember 1942 bei den Verteilern abzugeben.

Der Bürgermeister.

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Auch die Zeitungsanzeige ist nicht mehr in beliebiger Zahl und Größe zu haben. Aber wir können Ihnen immer wieder einen Platz freimachen. Nutzen Sie diesen mit einer gefälligen, zielst» ebenden Wer­beanzeige. die, »nenn auf das Wesentliche konzentriert, auch irn Kleinformat den gewohnt großen Erfolg jetzt und für später bringen wird.

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