Tsus Württemberg
Raubmord in Stuttgart
Am Dienstag. I. Dezember, wurde der 38 Jahre alte Inhaber einer Ledergroßhandluna. Eurt Wiedmann, in seiner Wohnung in Sin tgart W Rotebühlstraße 84. erschossen ansgcsnnden. Nach den kr'minalvolizeilichen Ermittlungen liegt Raubmord vor. Alle Personen. die irnendwelSv Angaben über den Umgang des Ermordeten seine Leben 5- gewoünhsiten usw. machen können, werden gebeten sich umgehend an die Staatliche Krim'nalvolizei Kriminalvolizei- leitstelle Stut gart. Büch-ensiraße 87. 2. Stock Zimmer 73 (Fernruf 229 41 Umschalter 84 M oder an die nächste Poli- zeidienMelle zu wenden. Aus Wunsch werden die Mitteilungen vertraulich behandelt. Für Angaben die zur Ermittlung des Täters führen, wird eine gröbere Belohnung zuge sickert.
Sicherungsverwahrung eines Rückfallbetrügers
Als Stoffreisender nahm der aus der Rheinpsalz gebürtige 45 Fahre alte geschiedene Konrad Grimm zahlreiche Weitellungen auf Laichinger Leiuenwaren entgegen, versprach »eweils rasche Belieferung und lieh sich eine Anzahlung ^darauf geben, worauf er verschwand und nichts mebr Won nch hören ließ. Um sich vor einer Strafanzeige der Besteller zu schützen -rat er stets unter sastchem Namen au? mit denen er auch die Quit ungen Unterzeichnete. FnsaesrnrV erbeutete er auf diese Weise mindestens 859 Mark an Anzahlungen. Den Kraftwagen, mit dem er bei den Leuten Worfuhr hatte er st'ir einen Tag gemietet dann aber wochenlang ohne Bezahluna weiterbenutz' und ichsiMjch irgendwo abgestellt, statt ihn dem Vermieter zurückzugeben. ^Leipzig erschwindelte sich Grimm unter Vorwois Wischer Ausweispapiere als angeblicher Flüchtling aus dem Saar- Kebiet eine Familienuuterstützung. Wegen all deser im Rückfall verübten Betrügereien und Urkundenfälschungen wozu .noch ein Heira sbetrug kam wurde Grimm von der Strgs- ,Ammer Stuttgart zu drei Fahren Zuchthaus verurteilt. -Außerdem wurde seine Sicherungsverwahrung angeordnet
»
— Benningen, Kr. L'ldwigsburg. (Beim Sviel ertrunken.) Der 8 Fahre alte Siegsried Wührer fiel beim sSPielen in den Neckar und ertrank. Die Leiche konnte noch picht geborgen werden.
— Lonsingen. Kr. Münsingen. (Hoch betagt gehorchen.) Altbürgermeister Rapp, der sich größter Wertschätzung erfreute, starb dieser Tage im fast vollendeten 99. Le- chensjahr.
Nahrungsfreiheik geht vor
Wenn ein Vertrag Kleintierhaltung verbietet.
DNB. Berlin. 2. Dez. Im Kampf um die Nahrungsfreiheit uuseres Volkes haben vertragliche Abmachungen, die in -Friedenszeiten getroffen sind, unter Umständen hinter allgemeinen höheren Gesichtspunkten zurückzustehen. Diesen Gedanken legt das Amtsgericht in Streikten (Schlesien) einem interessanten Urteil zugrunde. Auf dem Grundstück eines Landwirts befindet sich auch eine Gastwirtschaft mit Fleischerei. Durch einen Pachtvertrag aus dem Fahre 1936,per-
! pachtete der Landwirt das Gasthaus zusammen mit oer Fier- ichcrei. Fn oem Pachtvertrag war ausdrücklich bestimmt, daß der Pächter Federvieh und Kaninchen nicht halten dürfe. Entgegen dieser Bestimmung hat der Pächter in diesem Sommer sieben Kaninchen und sechs Enten angeschafft, für die ihm ans den Abfällen der Gastwirtschaft genügend Futtermittel zur Verfügung stehen. Der Verpächter erhob Klage mit dem Antrag, daß der Pächter das Halten von Geflügel und Kaninchen auf dem Pachtgrundstück zu unterlassen habe. Das Gericht wies die Anklage mit folgender Begründung nb:
Die Vereinbarung zwischen dem Kläger und Beklagten über das Halten von Klcintieren berührte zur Zeit des Vertragsabschlusses nur die Fnteressen der beiden Parteien. Dies ändere sich aber seit Kriegsbeginn. Durch'Verhängung der Blockade versuche der Feind das deutsche Volk auszuhungern. Es muß alles getan werden, um diese Absicht des Feindes zunichte zu machen. Die Staatssllürnng ist deshalb daran interessiert, durch Förderung der Kleintierhaltnng im Nahmen der zur Verfügung stehenden Futtermittel die Fleisch- Versorgung der Bevölkerung günstiger zu gestalten. Damit erhält die, Vertragsabrede der Parteien über die Kleintierhaltnng eine Bedeutung über die Privaten Fntereyen lnn- aus; denn die strikte Durchführung dieser Vertragsbestim- mnng im Kriege hieße, den Feind in seiner Auslningernngs- absicht zu unterstützen. Der Kläger kann sich daher, solange wir um unsere Nahrungsfrciheit kämvfen müssen, auf die getroffenen Vereinbarungen nicht berufen.
Lebensmittelkarten verloren?
Gefängnis für Betrügereien.
DNB. Berlin, 2 Dez. Von Zeit zu Zeit versuchen Volksgenossen sich dadurch zusätzliche Lebensmittel zu verschaffen, daß sie unter falscher Angabe, ihre Lebensmittelkarten leien ihnen abhanden gekommen oder gestohlen worden, beim Wirtschaftsamt die Aushändigung neuer Karten beantragen. Sie überlegen dabei garnicht, daß sie sich durch diese Erschleichung von Bezugsberrchtigungen nicht nur des Betruges gegenüber der Allgemeinheit, sondern auch unter Umständen einer Gefährdung des geregelten Verteilungssystems schuldig machen. So mutzte das Amtsgericht Berlin eine Frau verurteilen, die Anfang 1941 angegeben hatte, sie hätte ihre Lc- bensM'ttelkarten verloren, dann im März und Mai 1942 bei der Polizei eine Anzeige erstattete, ihr seien sämtliche Lebensmittelkarten gestohlen worden. Da sie ihre Angaben zunächst sehr glaubhaft vortrug, erhielt sie tatsächlich neue Karten. Schließlich kam der Schwindel heraus: Ihre sämtlichen Erzählungen über den Verlust der Lebensmittelkarten waren unwahr. Die Frau erhielt vier MonateGefäng- nis, wobei lediglich mit Rücksicht auf ihre bisherige Straflosigkeit und ihre, wenn auch verspätete Erkenntnis des verwerflichen und törichten Vorgehens auf keine höhere Strafe erkannt wurde. In einem anderen Falle hatte ein 62jähriger Mann den Verlust der Lebensmittelkarten angezeigt und nach Erhalt von Ersatzkarten nicht gemeldet, daß er bereits wenige Tage später die verlorenen Karten wiedergefunden hatte. Er hatte sich sogar nach diesem Zeitpunkt noch weitere Ersatzkarten aushändi'gen lassen. Das Amtsgericht Köln verurteilte ihn zu drei Monaten Gefängnis.
Diese Urteile zeigen daß es sich wirklich nicht lohnt, um einiger zusätzlicher Lebensmittel willen Ehre und Freiheit aufs Spiel zu setzen und eine mehrmonatige Gefängnisstrafe zu riskieren.
Auf den Erbhof zurückgekehrl
Der Richter hatte es gut gemeint.
DNB. Der Richterberuf birgt die hohe verantwortungsvolle Aufgabe in sich, die mannigfaltigsten Beziehungen oer. Volksgenossen untereinander und zueinander zu regeln und? zu gestalten, über Rechtsansprüche, ja unter Umständen über Menschenschicksale zu entscheiden. Hierbei hat der Richter die sittliche Pflicht, nicht nur den Forderungen der sozialen Gerechtigkeit zu genügen, sondern den Nechtsuchrndeu zugleich davon zu überzeugen, das „sein Recht" nur unter dem schützenden Dach des völkischen Gemeinrechts und in sinnvolles Abstimmung auf die Lebensgrundlagen der großen Familie eines ganzen Volkes sicheren Bestand haben kann. Die Erfahrung des täglichen Lebens zeigt, daß zuweilen Volksgenossen diese tieferen Zusammenhänge der nationalsozialistischen Rechtsfindung übersehen und sich in voreiliger unüberlegter Kritik gegen angebliche Nachteile einer Gerichtsentschei. düng wenden, die sich später bei ruhiger und besonnenerer Betrachtung der Dinge als Segen und Wohltat für die Beteiligten erweist. Eine Entscheidung des Anerbengerichts Alsfeld gibt dafür ein treffendes Beispiel.
. Ein Anerbcnhofbauernehepaar, das mit dem Heldentod seines einzigen Sohnes und Anerben den Glaurben an seine bäuerliche Berufung verlor, beantragte bei dem Anerbengericht die Genehmigung zum aufgeteilten Verkauf der Ländereien, Wohn- und Wirtschaftsgebäude in fremde Hände.
OMster erkannte, daß dieser Wunsch nicht das Ergebnis reisluyer Ueberlegung, sondern die Folge einer menschlich begreiflichen. aber zeitlich gebundenen Niedergeschlagenheit war. Dieser nachzugeben, hätte weder dem sippengebundenen Erbhofaedanken, noch den persönlichen Fnteressen der Antragsteller entsprochen. Ablehnende Hinweise des Richters fanden zunächst kein Verständnis. Der Bauer und seine Ehefrau sahen darin nur eine Bestätigung dafür, daß es dem Gericht gerade in seinem Falle an Rechtssinn und Mitempfinden fehle. Fn schonender, aber zielbewußter Leitung ver« sagte das Nnerbengericht die Verkaussgenehmigungen., ermöglichte es aber dem Bauer, sich durch Verpachtung des Hofbesitzes von der bäuerlichen Pflicht der Bewirtschaftung zu entlasten und das vermeintliche Glück des Lebens durch Wegzug von der alten Heimat zu suchen. Ein Fahr verging, bis die Eindrücke des fremden Lebens das unechte und täuschende Trugbild des entwurzelten Daseins enthüllten. Aufs neue erfaßt von dem Gedanken und der Verbundenheit zum ererbten Grund und Boden, kehrte das Bauernehepaar auf den alten Erbhof zurück — nunmehr aber beherrscht von dem Gefühl des Dankes und der Einsicht gegenüber dem Richterspruch, der ihnen Haus und Hof erhalten hat. Dis sippen gebundene An erben folge ist gesichert, denn in den Dörfern der nächsten Umgebung sitzen Brüder des Bauern auf eigenen Höfen, aber mit Kindern, die bauernfähig das Erbe des kinderlos gewordenen Onkels übernehmen können. Er selbst aber weiß nun wieder, für welches Ziel er seinen mustergültig' aufgebanten Erbhof zu
So kann auch ein Richterspruch in der Gestaltung und Erhaltung rechtlicher Ansprüche sich zu einer Menschenführung in des Wortes bestem Sinne auswirken. Damit ist sowohl dem Rechtsfrieden innerhalb der Volksgemeinschaft wie auch dem Wohl des Einzelnen gedient.
Hsri-siBSld, 2. verember 1942
klart unck sckwer Irak uns ckie dlacbrickt, cksö unser lieber, enter 8obn, kruder, knkel unck blekke
Hlslrsr pßsMsr
«iokr. in «Inor S«I>llte«n-Komp.
lnbaber ckes Sturmabr., im biütiencken Mer von käst 19 ssbren in cken scbweren lläuser- kämpken in Stab'nersck sein junges kebsn gab. kr ruln auk ckem llelckenkrieckbok d. Staiingrsck.
In tieker Trauer-
Oie Litern: KsrI Pkolkkoe unck krau LopKIs, ged. Wiek. Oie Oescbwister: Kurt unck loplüo» Oie OroLeltern: ttug. IKIcK osn. u. alle Mverwanckten.
Trauergottesckienst am Sonntag cken 6. Oer., nacbm. V, 3 Obr in Ilerrensib.
vodel, cken 2. Oerember 1942
Unerwartet unck bart trat uns ckie unkaödare Xacbricbt, ckak unser lieber, berrensguter Sobn, Kinder unck Scbwager
Lckiltre in einoin mot. luk.-Ksgt.
lnbaber ckes k. K. Il
nacb sekwerer Verwundung der Krasnockar am 2. Sept. im bleibenden Mer von 20 sak- ren cken kislckeniock starb. kr wurde auk dem kbrenkrieckkok Krasnockar rur letzten stube gebettet.
In tieker Trauer:
kelt» bßsrKIo unck L au vsulins,
ged. kann. Oie krücker üsuo u. krirt«, r. 21. b. der Webrm. u. alle Unverwandte.
Trauerkeier am Sonntag den 6. Oersinder, vormittags 10 Obr in vobel.
üöksn a. k., 2. Oer. 1942
Wir erhielten ckie unkabbars dlacb- rrcbt, ckab unser lieber, bolfnungs- voller jüngster Sobn, kruder, Schwager, Onkel unck dlelks
Mdsrt Essl!
Lcdiitro in einem Ink.-Kegt.
lnbaber ckes Ink-Sturmabreicbens, bei cken scbweren Kämpfen um Stslingrack im TAter von 19 jabrcn cken Heldentod fand. kr gab sein junges beben kür kubrer, Volk unck Vaterland.
In tiekcm Heid:
Oie Litern: krsnr SssII unck krau Silos, geb. kay. Oie Oescbwister unck alle Unverwandten.
Trauerkeier am Sonntag cken 6. Oerember, nacbmittags */,4 Ohr in cker Kircbe.
«si-renstd-osistsl, cken 3. Oerbr. 1942
Ltultgset
lm Kampf kür kükrer uvck Vaterlanck starb am 31. Oktober bei lleningrsck unser lieber Lrucker unck dlekke
ttsns LckmsrZ
UnteroMrier
im Mer von 29 jsbrsn cken Heldentod.
In tiefem keick:
Oie Qesckwister: Kurt, vtllli unck tliliiesarrl. KnrI Slnurvnsnr unck krau Xurie sowie alle Verwandten.
Trsuergottesckienrt am Sonntag cken 6. Oer., nacbmittags V-3 Ukr.
>Vir erbielten ckie unksLbare unck barte klackricbt von ckem Heldentod meines lieben, unvergekUcksn lVlsnnes, Vaters, Sobries u. kruckers
ttsresnsib-KuttLumiitit«, 2 Oer 1942
vt»«rgekr. in «in«r ^insnruek-Ldt.
kr gab sein junges keben für kübrsr, Volk unck Vaterland.
In tiekem beick:
Oie Qattin vnss Kuk mit Sobn vsr- t>sr«t. ver Vater <t«ti>i«l» Kut unck Qescbwister.
Oie Trauerkeier findet am Sonntag 6. Oer., nacbmittags */, 3 blbr statt.
ttrndsct», cken 2. Oer. l942 Onkakbar bart Irak uns ckie sckmsrr- licbe dlacbricbt, ckak unser lieber, botknungsvoüer Sobn, kruder, Scbwager unck Onkel
Lskr. In sinsm «-sdkrgs-HSssr-ksg».
bei cken scbweren Kämpfen im Kaukasus am 9. Okt. cken Heldentod fand. Im biüb. Mer von 20 labren gab er sein beben tür seine geliebte keimst.
In sbllerTrauer: Krnst ttiill u. krau Amms, geb. kockamer. tViik. ZseK, r. 2t i. IVesten unck krau kivms, geb Hält, küss t>ö!I, ttsrmsnn Köü, r. 2t. im Osten unck alle Mveiwanckten.
Trauerfeier am Sonntag cken 6. Oerember, nacbmittags 3 blbr in Oräfenbsusen.
Mt cken Mgebörigen trauern aucb wir um unseren kiüb. bebriing unck einen tieiüigon, pfücbtdewublen /trbeiter unck Hausgenossen Wir werden ibn nie vergessen, üsini'ic«, IVeimsr, IVagnermstr mil kam., köken-knr.
ilucb wir verlieren in Karl kö'I ein treues Oefoixscbgflsmitgiieck. Wir werden sein Andenken in kbren kalten. >üsg«e»'- s- Ks- »snsrleksus^ - Innung Klsusndiirg.
/lufforöerung zur Nlel-ung von Personenkraftwagen unö Krafträdern.
Alle Hauseigentümer und Garagenbesitzer werden hiermit ansgefovdert, die bei ihnen entgeltlich oder unentgeltlich untergestellten Personenkraftwagen und Krafträder unter Angabe des polizeilichen Kennzeichens und des Eigentümers der Wehr- ersatzinspsktion Stuttgart, Gruppe X,- mit Postkarte mitzuteilen.
Stuttgart, Den 1. Dezember 1942.
Wehrersatzinspektion Stuttgart.
Stadt Wttdbad.
Die Ausgabe der für die 44. Zuteilungsperiode vom 14. Dez. 1942 bis 10. Januar 1943 geltenden
LebensmilteKarten
erfolgt am Freitag den 4? Dezember 1942 im Sitzungssaal des Rathauses und zwar: '
a —k von 8 — s UKp,
k —I von S —11 Unr,
K —S von 11 —12 vkr,
K —8 von 14 —IS zSKr,
T 2 von IS —1? Uiur.
Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich des Bestellscheins 44 der Reichseierkarie und des Marmeladebestellscheins 44 der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 7. bis 12. Dezember 1942 bei den Verteilern abzugeben.
Der Bürgermeister.
6a-ank Kurs- rsit ^373 ^
6. m.b.s.
Auch die Zeitungsanzeige ist nicht mehr in beliebiger Zahl und Größe zu haben. Aber wir können Ihnen immer wieder einen Platz freimachen. Nutzen Sie diesen mit einer gefälligen, zielst» ebenden Werbeanzeige. die, »nenn auf das Wesentliche konzentriert, auch irn Kleinformat den gewohnt großen Erfolg jetzt und für später bringen wird.
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die am Sonntag den 22. Noo. abends mit dem 6.01 Uhr Zug ab Calmbach im 1. Wagen Nichtraucher einen
gefunden und ihn bis jetzt noch nicht abgegeben hat, wird gebeten, diesen sofort im Bahnhof Birken» seid abzugeben, andernfalls Anzeige erstattet wird. Der Finder ist gesehen ivorden.
in cker Preislage 50—60000 IM-
ru Ksuksn gssuckt.
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nock Qsbrouck vsrsciilieDsn. VIsLIona- < pfäpai'clfs dir ksrt
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