sa,laa;t sei von größter Bedeutung. Die Darlegungen des Redners fanden lebhaften Beifall.

Mit Worten des Dankes an Direktor Dr. Schofer und mit dem Appell an die Mitglieder, das Gehörte zu beher­zige!, schloß Vorstand Buchter hierauf mit dem Führergvuß die Versammlung.

Können wir künstlichen Regen schaffen?

V. /l. Die Witterungsverhältnisse der letzten Jahre, die bekanntlich für die landwirtschaftliche Produktion recht un­günstig waren, haben wieder einmal eine Flut von Plänen und Problemen aufgeworfen, ob es nicht möglich ist, die Natur ein wenig zu überlisten. Den Winter versucht man durch Wärme, die sommerliche Hitzeperiode durch Abkühlung, Trockenheit durch künstlichen Regen und allzu große ^Nässe durch andere Mittel zu überwinden. Es ist viel uferlose Phantasie um diese Probleme, wenn auch Wissenschaft und Praxis tatsächlich ernsthaft bemüht sind, die Launen des Wet­ters, soweit es in des Menschen Hand steht, in ihrer Wirkung zu verringern. Nicht mit Unrecht wird dabei vor allem der künstlichen Bewässerung eine bedeutsame Rolle zugesprochen, und zwar nicht nur durch die entsprechenden Meliorations­arbeiten, sondern auch durch die sogenannte Beregnung mit­tels der verschiedenen Beregnungsanlagen. Es werden heute nicht geringe Flächen beregnet und dadurch wesentlich höhere Ertragsleistungen von der Flächeneinheit erzielt.

Von zuständiger Stelle ipurde mitgeteilt, daß setzt in Deutschland annähernd 60 000 Hektar landwirtschaftlicher Nutz­fläche durch die Beregnungsanlagen ausreichend bewässert werden. Die verschiedentlich geäußerten Wünsche nach einer größeren Ausdehnung der Anlagen können allerdings nicht in dem Maße erfüllt werden. Die Rohrleitungen der Bereg­nungsanlagen verlangen beträchtliche Mengen an Eisen, das heute bekanntlich für wichtigere Dinge eingesetzt werden muß. Nur in Gartenbaubetrieben können in geringem Umfange neue Beregnungsanlagen errichtet Werder:.

Es wird im übrigen bei Anträgen viel zu wenig der Tatsache Rechnung getragen, daß die Technik der Beregnungs­anlagen nicht so einfach ist wie es scheint. Um eine Bereg­nungsanlage mit Erfolg einsetzen zu lönnen, ist eine ent­sprechende Ausbildung im Arbeitsverfahren unumgänglich er­forderlich. Die notwendigen Lehrgänge sind vom Reichskura­torium für Technik in der Landwirtschaft bei der Deulakraft ^ in Berlin-Wartenberg eingerichtet worden. Diese betriebs­technische Ausbildung ist um so notwendiger, als die künstliche Beregnung besondere Beanspruchung an Boden und Pflanze stellt. Die Aufstellung eines sogenannten Beregnungsplanes, der alle auftretenden Probleme, die sich aus Bodengüte und Pflanzenart ergeben und darüber hinaus entsprechende Um­stellungen der Düngung berücksichtigt, gehört weiter zu den Notwendigkeiten eines fruchtbaren Einsatzes. Es ist also an dem künstlichen Regen schon etwas dran, nur in nüchterner und Prosaischer Form, als es die meisten sich vorstellen. Die rund 60 000 Hektar regelmäßig beregneter Flächen bedeuten, besonders für die Gartenbaukulturen, zweifellos eine beträcht­liche Ertragssteigerung, und es ist abzusehen, daß nach Kriegs­ende der künstliche Regen in dieser Form weiteste Verbreitung finden wird.

Einheitliche Regelung des Trennungszuschlages Die unterschiedliche Anrechnung der verschiedenartigen betrieblichen Trennungszulagen^fBarleistungen oder Sach­leistungen) auf den Trennungszuschkag, den die Heimarbeits­ämter Dienstverpflichteten ober Gleichgestellten gewähren können, hat zu ungleicher Bemessung dieses Trennungszu­schlages geführt. Um die Möglichkeit solcher Unzuträglich­keiten für die Zukunft auszuschalten, hat der Generalbevoll­mächtigte für den Arbeitseinsatz die Anrechnunabestimmun- gen vom 1. Juli 1942 an einheitlich geregelt. Er bat dabei den Höchstbetrag des Trennungszuschlages, den das Arbeits­amt für Dienstverpflichtete und Gleichgestellte nunmehr unter Anrechnung aller betrieblichen Leistungen gewähren kann, im Reichsgebiet auf wöchentlich 22,40 Mark, kalender- täglich 3,20 Mark heraufgesetzt. Für den Fall, daß sich ver­einzelt Üebergangshärten ergeben sollten, hat der General­bevollmächtigte die Arbeitsämter zu Ausgleichszahlungen für eine Uebergangszeit ermächtigt. Für die außerhalb des deut­schen Reichsgebietes einschließlich des Generalgouvernements eingesetzten Dienstverpflichteten und Gleichgestellten bleibt die bisherige Regelung weiter bestehen, da.für sie bisher schon einheitliche Trennungsleistungen galten.

Stuttgart, 9. Juli.

Todesurteil. Das Sondergericht Stuttgart verurteilte den 20 Jahre alten ledigen Ukrainer Peter Tschurowski als Mörder und Gewaltverbrecher zum Tode. Der Angeklagte war im Frühjahr dieses Jahres mit seiner Geliebten, einer 19 Jahre alten Landmünnin, zur Arbeit nach Deutschland gekommen, wo beide bei einem Bauern im Hohenloheschen Beschäftigung fanden. Als er dort bald darauf erkrankte und eirxe Heilanstalt aufsuchen mußte, knüpfte seine Geliebte Beziehungen zu anderen ukrainischen Landarbeitern und auch zu einem Polen an. An seine Arbeitsstelle zurückgekehrt, machte der Angeklagte dem Mädchen Hegen ihrer Untreue heftige Vorwürfe, wobei er sie mit Erstechen bedrohte. Am nächsten Morgen begab er sich, mit einem Handbeil versehen, auf das Zimmer des Mädchens, um den Streit sortzusetzen. Obgleich die Bedrohte es nunmehr für geraten fand, ihm Wegei: ihres Verhaltens Abbitte zu leisten, entging sie der Rache des Eifersüchtigen nicht. Dieser streckte sie durch einen Schlag mit dem stumpfen Teil des Beils auf den Kopf zu Boden und versetzte ihr dann noch weitere Beilhiebe über den Kopf, um sie, wie er zugab, zu töten. Seine ursprüngliche Absicht, mit ihr- zu sterben, führte er nicht aus, weil das Mädchen dies ,,nicht wert" gewesen sei. Am Morgen nach der Tat starb die Schwerverletzte infolge der erlittenen Schä- delzertrümmerung im Krankenhaus.

Kopflosigkeit am Autosteuer. Ein Schulbeispiel unver­nünftigen und verantwortungslosen Verhaltens lieferte der 22jährige Emil D. aus Bad Cannstatt, der von der Stutt­garter Strafkammer wegen fahrlässiger Tötung und lleber- tretung der Straßenverkehrsordnung zu drei Monaten Ge­fängnis verurteilt wurde. Der Angeklagte hatte eines Tages im Mai einen Bauaufseher und einige Arbeiter mit dem Lastkraftwagen nach Untertürkheim auf den Bahnhof zu bringen. Vor der Kreuzung der Mercedcsstraße mit dem dortigen Jndustriegeleis geboten ihm Warnposten Halt, da sich ein Rangierzug der Kreuzung näherte. Auf den Zuruf des Bauaufsehers, schnell durchzufahren, damit es auf den fahrplanmäßigen Bahnzug noch reich?, durchbrach der Ange­klagte die Postenkette, verlor aber dann bei den energischen Haltrufen der mit Flaggrn winkenden Männer vollends den Kopf, so daß er bremsend mitten auf dem Gleis anhielt. Die Insassen des Lastwagens versuchten sich durch Abspringen aus der Gefahr zu retten, wobei der Bauaufseher jedoch von dem Rangierzug überfahren und getötet wurde. Der Ange­klagte selbst erlitt einen doppelten Beinbruch.

Hälgerloch. (Beim Aufspringer tödlich ver­unglückt.) Als eine 28 Jahre alte Frau aus Haigerloch auf den schon in Fahrt befindlichen Hechinger Frühzug springen wollte, glitt sie aus und geriet unter die Räder. D:e Frau war sofort tot. Ihr Mann steht im Felde. Außer­dem hinterläßt sie ein drei Jahre altes Kind.

Wasseralfingen. (Im Kocherkanal ertrunke n.) Der etwa zwei Jahre alte Jürgen Ettelbrück geriet beim Spielen im Ortsteil Westheim in den Kocherkanal und er­trank.

Merklingen Kr. Ulm. (Schwerer Sturz vom D a ch.) Als der verheiratete Maurer A. Kohn mit Ausbesse- rungsarbeiten auf dem Dache einer Scheuer beschäftigt war, stürzte er aus großer Höhe herunter. In schwerverletztem Zustande wurde der Verunglückte in das Krankenhaus Blau­beuren einaeliekert.

Ravensburg. (Vom Wohnungswesen.) In ver Sitzung der Ratsherren gab der Bürgermeister bekannt, daß es notwendig geworden sei, die Anmeldepflicht sowie die Preisüberwachung, die bisher nur bei leeren Wohnungen be. stand, auf möblierte und unmöblierte Zimmer, Schlafstellen und möblierte Wohnungen auszudehnen. Im Zuge dieser Maßnahmen wurde eine ortszolizeiliche Vorschrift über die Ausdehnung der Anmeldepflicht erlassen und damit eine Preisanordnung für Wohnräums dieser Art für die Stadt Ravensburg einschließlich Stadtteil Weingarten ausgestellt. Mit der Durchführung ist der städtische Wohnungsnachweis beauftragt.

Ueber die Besucherzahl der württembergischen Hochsch:

Sommerhalbiahr 1942 wird amtlich mitgeteilt: D Universität Tübingen ist von 1759 Studenten besucht, dai unter, 787 weiblichen. Die weitaus stärkste Fakultät :st d medHinische, ste zah t 1110 Studenten. Es folgt die philos. Phische Fakultät (mit Philologie, Geschichte. Kunst) mit 2k Studenten. Mathematik und Naturwissenschaften studiere 88, Chemie 70 Wirtschaftswissenschaft 63, Rechtswissenscha SS, Evangelische Theologie 48. Pharmazie 26, Zahnheil künde 25, Katholische Theologie 11. Die Technisch? Hochschu! Stuttgart ist von 989 Studenten, darunter 94 weiblicher besucht. Maschineningenieurwesen studieren 39S, Bauing. nteurwesen 160, Architektur 118, Elektrotechnik 114 Studev ten. Die Landwirtschaftliche Hochschule Hohenhenn ist vo 41 Studenten besucht, darunter 8 weiblichen.

der Elektrizitätswerke

In ver Entwicklung eines Wirtschaftszweiges sind SO Zähre ein verhältnismäßig kurzer Zeitraum: Die Elektrizi. iätsversorgung gehört zu d?n jüngsten Wirtschaftszweigen. Sie ist praktisch geboren im Jahre 1891, als zum erstenmal hochgespannter Drehstrom über weiteer Entfernungen an. läßlich der 1. Internationalen elektrotechnischen Ausstellung in Frankfurt a. M. von Lauffen an: Neckar bis auf das Ausstellungsgelände in Frankfurt übertragen wurde. Seit­dem hat die öffentliche Elektrizitätsversorgung eine unge­ahnte Entwicklung durchgemacht und ist mit eine der we­sentlichsten Grundlagen unseres gesamten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens geworden.

Diese Entwicklung der deutschen Elektrizitätsversorgung ist in ihren großen Zügen betreut worden von der Vereini­gung der Elektrizitätswerke, die in diesen Tagen auf ihr 50- jähriges' Bestehen zurückblicken kann. Im Jahre 1892 fand sich eine Reihe leitender Männer der wenigen damals vor­handenen Elektrizitäts-Versorgungsunternehmen zusammen, um schon in den Anfängen der Entwicklung den notwendi­gen Erfahrungsaustausch zu Pflegen und gemeinsam an der Weiterentwicklung ihrer großen Aufgaben zu arbeiten. Aus diesem Kreis der damals führenden Elektrizitätswirtschajt- ler hat sich dann eine Organisation entwickelt, der im Jahre 1933 praktisch die gesamte deutsche Elektrizitätsversorgung augehörte und die unter ihren Mitgliedern auch eine große Anzahl ausländischer Elcktrizitätsvcrsorgungsunternehmen verzeichnen konnte.

Neben der Behandlung rein technischer Aufgaben, die rückschauend das Spiegelbild der vielseitigen technischen Ent­wicklung der Elektrizitätsversorgung sind und an deren An­fang die auch heute wieder aktuell? Erörterung über die Zweckmäßigkeit der Gleichstrom- oder Wechsel-Drehstrom- Nebertragung stand, traten in kurzer Zeit grundlegende Fragen des Energierechtes, der Strompreisgestaltung, der Elektrizitätsanwcnoung. der Betriebswirtschaft und derglei­chen.

Nachdem im Jahre 1934 di? Organisation der gewerblichen Wirtschaft und damit auch die Wirtschaftsgruppe Elektrizi­tätsversorgung geschaffen wurde, sind wesentliche innerdeutsche Aufgaben der Vereinigung der Elektrizitätswerke auf die Wirtschaftsgruppe Elektrizitätsversorgung übergegangen. Trotzdem hat die Vereinigung der Elektrizitätswerke eine eigene Bedeutung erhalten, die heute im wesentlichen darin besteht, die Forschung auf allen die Elektrizitätsversorgung berührenden Gebieten zu fördern, die Beziehungen zu den übrigen Gliedern der Elektrowirtschaft aufrechtzuerhalten und auszubauen sowie den notwendigen und so überaus er­folgreichen Erfahrungsaustausch mit der ausländischen Elek­trizitätsversorgung weiter zu pflegen.

Zus öen Nachbargauen

(I) Karlsruhe. (Aus dem Gerichts) aal.) Wegen er­schwerter Amtsunterschlagung, einfacher Urkundenbeseitignng und Falschbeurkundung im Amt erhielt der 36 Jahre alte Amalre Weber von hier von der Strafkammer des Landge­richts Karlsruhe eine Zuchthausstrafe, ersatzweise weitere 30 Tage Zuchthaus. Sie hatte als Postfacharbeiterin Nachnahme­gelder unterschlagen.

Mühlhausen bei Wiesloch. (Hermann Görin g als Pate.) Reichsmarschall Hermann Göring hat bei dem 10. Kind der Siedlerseheleut? Karl Kretz 2 die Ehrenpatenschaft übernommen, da der Führer bereits beim 9. Kinde die Pa­tenschaft übernommen hatte.

Neckargemünb. (Der älteste Veteran.) Im Alter von 93 Jahren starb der Veteran des Feldzuges 1870/71 Jo­sef Herold. An seinem Grab legten Partei, Gemeinde und Kriegerkameradschaft Kränze nieder.

Lautenbach bei Gernsbach. (QualvollevTod eines Kindes.) Ein 1^ Jahre altes Kind nahm in einem unbe­wachten Augenblick einen Becher vom Tisch, der mit heißem Waster gefüllt war. Es trank davon und erlitt schwere in­nere Verbrennungen, die den Tod zur Folge hatten.

() Horn. (Durch elektrischen Strom tödlich Verunglückt.) Der 45jährige Schmiedemeister Bruttel kam, als er an der Holzsäge arbeitete, über den nicht richtig geerdeten Antriebsmotor mit dem Strom in Berührung und wurde getötet. Bruttel war Vater von fünf Kindern.

() Ueberlingcn. (Tödlicher Verkehrsunfall.) Auf der Straße OwingenHerdwangen geriet bei einem Zusammenstoß mit einem Lieferwagen die 45 Jahre alte Ehefrau Barth von Herdwangen mit ihrem Fahrrad unter den Wagen und wurde so schwer verletzt, daß sie kurz nach Emlieferung ins Krankenhaus starb.

() Markolsheim. (Beim Baden ertrunken.) Beim Baden im Kanal ertrank der 14jährige Gerhard Fux. Bei dem Jungen, der des Schwimmens kundig war, waren Wiederbelebungsversuche erfolglos; er dürfte Wohl einem .Lemichlaa erleaen sein.

kalmliokmirkedskl

Ms Sakndoks«»>>'t»«l,»N I» »Isssn- bllrg (Wtirtt.) rum I. Oktober 1942

oller trüber neu vorpaedtat. Ange­bote suk amtlichem Vorllruck bis rum 3. ^ug. 1942, 12 Okr, an llas Orundverwaitungsbüro ller stelcbsbakn- llireklion Stuttgart. Angebots Vordrucke unll Lacbtbellingungen dort ollex beim öaknbok dieuenbllrg (VVürtt.) gegen kerablung (Voreinsendung) von 1 kdl. in bar. Oer Zuschlag wird am 10. September 1942 erteilt.

Stuttgart, den 6. suli 1942.

kslkdsdadllüirsktivll KluttMt.

Das Sammeln von veeeen

in den Staats- und Gemeindewaldungen

der unten genannten Forstämter ist

ab Donnerstag den s. Juli 1942

in der Zeit von morgens 6 Uhr bis abends 18 Uhr gestattet.

Preiselbeeren dürfen erst ab 1. September gesammelt werben.

Verboten ist: Das Sammeln der Beeren mittels Kamm oder Reff, das Usbernachten im Freien, in Zelten und Hütten, sowie das Feueranmachen und Abkochen.

Weiter wirb streng bestraft: Das Uebersteigeu und Be­schädigen der Zäune, das Offenstehenlassen der Zauntore und das Niedertreten der jungen Pflanzen. Das Forstpersonal ist angewiesen, Zuwiderhandelnde unnachsichilich zur Anzeige zu bringen.

Die Württ. Forstämter

Calmbach, Enzklösterle, Herrenalb-Ost, Hcrrenalb-West, Hirsau, Hofstett, Langenbrand. Licbenzcll, Neuenbürg und Wildbad.

Hs? cks lukunil mub v^iltzfWtzi'dön!

Freiwillige Feuerwehr

Wildbad.

Samstag den 11. Juli 1942

Schul-Uebung.

Antreten 19.30 Uhr. Der Wehrsiihrer.

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