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Geüenktage
8. Juni.
«Z2 Mohammed Abu! Kasim Jbn Abdallah, Stifter des Islams, in Medina gestorben.
1794 Der Dichter Gottfried August Bürger in Göttingen gest. MO Der Tondichter Robert Schumann in Zwickau geboren. W Schlußakt des Wiener Kongresses.
Sicherung historischer FtM-e
Zur Meldung verpflichtet.
Feder vorgeschichtliche Bodenfund, auch die unscheinbarste Scherbe ist eine Urkunde unserer ältesten Volksgeschichte. Daher ist die Sicherung und Bergung unserer zahlreichen Bodenaltertümer, die Jahr für Jahr bei Erdarbeiten aller Art in großer Zahl zutagetreten, auch vom Staat durch das Ausgrabungsgesetz geregelt. Denn es besteht das größte öffentliche Interesse, daß unser Wissen über unsere Vorfahren lückenloser wird. Nach den Bestimmungen des Ausgraöunas- gesetzes ist jeder Bodenfund zu melden. Ausgrabungen dürfen nur die damit beauftragten Stellen vornehmen, der Verbleib von Altertumsfunden unterliegt staatlicher Bestimmung und Aufsicht. Der Vertrauensmann für kulturgeschichtliche Bodenaltertümer wird vom Minister zur Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragt. Dem Vertrauensmann steht in den einzelnen Kreisen eine Anzahl ehrenamtlicher Pfleger zur Seite.
Wer auf Bodenkunde stößt, muß nach den Bestimmungen des Ausgrabungsgesetzes dem Orts- oder Amtsbürgermeister unmittelbar Meldung erstatten. Bis zum Eintreffen eines Fachmannes soll jeder Fund im Boden unberührt liegen bleiben, damit nicht wichtige und entscheidende Beobachtungen unmöglich werden. Auch die Ortspolizeibehörde sorgt gegebenenfalls für die Sicherung der Fundstelle. Zweifellos tnd bis jetzt auch manche Funde nicht zur Kenntnis der zu- tändigen Stellen gelangt und verloren gegangen. Daher ann die Mahnung zur Meldung jedes, auch des unschein- iarsten Fundes, nicht oft genug wiederholt werden.
— Wie bekämpft man Ameisen im Haus? Um eine gründliche Ameisenbekämpfuna im Hause durchzuführen, muß man die Lebensweise dieser Tiere berücksichtigen. Die Ameise gehört zu den staatenbildenden Insekten. Ihre Nester befinden sich draußen Unter den Steinen, in Mauerspalten. Wegrändern usw. Im Hause selbst können sie sich Unter dem Fußboden, hinter Wandverkleidungen, unter Treppenstufen usw. einnisten. Eine direkte Bekämpfung ist nur möglich, wenn man genau beobachtet, woher die Tiere kommen und die Straßen der Ameisen bis zu den Nesteingängen verfolgt. Ist das Nest gefunden, wird es entweder am frühen Morgen oder am späten Abend, da dann fast alle Ameisen drin sind, mit heißem Wasser äusgegossen oder mit einer schnell verdunstenden Flüssigkeit ausgegast. Lierzu eignen sich z. B. Tetrachlorkohlenstoff. Xhlamon. Zu diesem Zweck werden alle Ausgänge des Nestes aut abgedichtet, darnach stößt man ein Loch oder mehrere von 10 bis 1k> cm Tiefe in den Boden und gießt das Wasser oder die Flüssigkeit hinein und verschließt die Einbohrlöcher sofort wieder. Ist das Nest im .Hause, wird wohl in den meisten Fällen nur eine langsame Bekämpfung des Ameisenstaates Möglich sein. In der Drogerie erhält man hierfür Ameisen- freßlack und Köder, z. B. Alligol oder Rodax-Amejsenfretz- lack. die genau nach der Gebrauchsanweisuna anzuwenden sind. Ein weiteres Bekämpfungsmittel ist z. B. Duplinal, ein Streupulver, das man um das Nest und aus den Straßen der Ameisen täglich entlang streut. Jedenfalls gehört Ausdauer und Geduld dazu, um eine Ameisenbekämpfung richtig durchzuführen.
Weibliche Hilfskräfte im Polizeirevier. Der Reichssührer ff und Chef der Deutschen Polizei hat angeordnet, daß die aus den Reviermeldestellen und Zweigstellen tätigen Schutz- Polizeibeamten bis auf solche Meister und Wachtmeister, die aus Grund ihres Alters oder aus gesundheitlichen Gründen zu anderen Dienstverrichtungen nicht mehr herangezogen werben können, durch weibliche Angestellte ersetzt werden sollen. Die frei werdenden männlichen Kräfte sind, soweit sie selbst für einen auswärtigen Einsatz nicht in Frage kommen, zur Ablösung einsatzfähiger Männer im Straßendienst oder im Innendienst aus Arbeitsplätzen zu verwenden, für die aus dienstlichen Gründen ein Ersatz durch weibliche Kräfte nicht möglich ist.
Zwischenkulturen im Gemüsebau. Bei der Anpflanzung von Tomaten, Gurken, Sellerie und Zwiebeln wird infolge ihres weiten Standes der Boden zunächst nicht voll ausgenützt. Das Neichsheimstättenamt der Deutschen Arbeitsfront schlägt daher im Nahmen der Kletnsterzeugungsaktion vor, Zwischenfrüchte zu pflanzen: bei Tomaten als Hauptfrucht in den Reihen Blumenkohl, zwischen den Reihen Kopfsalat oder Kohlrabi, bei Gurken als Nandpflanzung Schnitt- oder Pflücksalat, zwischen den Reihen Rettich oder Kohlrabi, bei Sellerie Schnittsalat, Kopfsalat. Rettich, Radieschen, Kohlrabi oder Karotten, bet Zwiebeln und Porree Karotten (Frühsorte). Abgesehen von der durch diese Zwischenpflanzungen erreichten doppelten Ernte wird der Boden durch sie auch vor schädlichen Witterungs- einslüssen bewahrt.
Aendcriing und Ausbesserung geht vor. — Auch bei den Damenschneidern. Reichshandwerksmeister Schramm hat eine ahnliche Anweisung wie für das Herrenschnciderhandwerk sitzt auch für die Betriebe des Damenschneider-, des Putz- macher- und des Hutmacherhandwerks ergehen lassen. Danach dürfen Neuanfertigungen erst dann durchgesührt werden, wenn alle Arbeiten für Ausbesserung, Instandsetzung, Um- anderung, Modernisierung und Kleiderpflege erledigt sind. Reparaii,raufträge dürfen nicht deshalb zurückgewiesen wer- oen, weil Aufträge aus Neuanfertigungen Vorlieben. Die Tameiischneiderinnen müssen auch Arbeiten an Mädchen- newung annehmen. Bei Putzmachern gehört auch die Neu- Mierügung von Trauer- und Kinderhüten zu den Arbeiten, Ae vor sonstigen Neualisführungen gemacht werden müssen, berufstätige Frauen und kinderreiche Mütter soll das Putz- tw'*°rhai,dwerk bevorzugt bedienen, wobei Neparaturarbetten oen Renansertignngen Vorgehen.
Umzugskosiei, bei Mietaufhebuiig. Dem Mieterschutzgesetz >n! . das Gericht aus Antrag des Mieters den Ver-
?wrer dazu verpflichten, für die dem elfteren entstehenden jswzugskosten innerhalb der Gemeinde aufzukommen, wenn ^Mieter ans Grund dringenden Eigenbedarfs im Wege -Nwtausbebung die Erlaubnis zur Kündigung der bisher ?"wieteten Räume erhalten hat. Das Neichsheimstättenamt oer Deutschen Arbeitsfront weist zu der Frage der Fälligkeit A'V,eventuell zu leistenden Zahlung aus zwei diesbezügliche A"uel n der Zeitschrift „Deutsches Recht« hin. Im Oktober E. erklärte diese Zeitschrift, daß eine Zahlung erst nach DMtwhrung des Umzugs ui leisten sei, weil erst dann die U°ve der Unkosten berechn . werden könne. Im „Deutschen jAW (1942, 76) wird darüber hinaus aber ergänzend ans- Muyrt, daß die gleichzeitig mit der Zahlungsverpflichtung im AM der Schätzung zu bestimmende Aussetzung einer Pau- jwvsiumme entsprechend den Spediteurkoste» und Einkorn- mensverhaltnissen beider Parteien vorzuziehen sei, da bei einer AHrn Ordnung spätere Streitigkeiten, die womöglich einen »wenen Prozeß nach sich ziehen, vermieden werden können.
Die Spinnstoff-Sammlung steht augenblicklich im Vordergrund des öffentlichen Interesses. Wer irgend kann, gibt was ihm nur abzugeben möglich ist. Gewiß will auch niemand in Dingen, die kriegseuifcheidend sind, zurückstehen. Die bis jetzt angelieferten Mengen befriedigen allgemein, doch ist an- zunchmen, daß noch viel mehr geopfert wird.. Bedenke jeder, daß >wir eine Kampfes- und Schicksalsgemeinschaft sind. Die Sammlung ist jeden Tag geöffnet vom 17 bis IS Uhr.
Der gestrige Sonntag war so recht dazu angetan die Menschen hinauszulocken in Wald und Flur, sei es zur Entspannung, sei es zu unaufschiebbarer Gartenarbeit. Die Zeit der Heuernte ist gekommen — da und dort steht man schon die Mähder auf Len Wiesen. Köstlich duftet's überall. An Arbeit fehlt es nicht und vielfach müssen Verwandte und Bekannte in die Bresche springen, um die Fülle des Angefallenen zu bezwingen. Soweit man zu beurteilen in der Lage ist, kann man mit der Ernte sowohl mengen- als auch gütemäßig zufrieden sein.
Weitere Verbesserung der Krankenhilfeleistungen für Rentner und Kriegshinterbliebene
V-K. Durch einen gemeinsamen Erlaß des Reichsavbeits- Ministers und des Reichsministers des-Innern (Reichsversorgungsblatt Nr. 6) sind die Kvankenhilfeleistungen für Rentner der Invaliden- und Angestelltenversicherung, für knapp- sHwftliche Rentner und für Kriegshinterbliebene weiter verbessert worden. Die Rentner erhielten bisher ärztliche Versorgung, Heilmittel und, wenn notwendig, Krankenhausaufenthalt, an Barleistungen aber nur Sterbegeld. Sonstige Barleistungen wie Krankengeld, Hausgeld, Zuschüsse zu größeren Heilmitteln, Zuschüsse für Zahnersatz usw. und für ihre Frauen Wochengeld, Stillgeld usw. erhielten sie nicht.
Durch einen kürzlich erfolgten Erlaß des Reichsarbeitsministers erfolgte nun schon eine Lockerung für die Kassen, deren Satzungen Zuschüsse für Zahnersatz und größere Heilmittel und für Familienangehörige Zuschüsse zur Krankenpflege vorsehen. Diese Kassen können die notwendigen Zuschüsse in vollem Umfange gewähren, ohne daß dies als Barleistung angesehen wird. Darüber hinaus schafft nun aber der neue Erlaß die Möglichkeie, daß bei Hilfsbedürftig- keit des Rentners die Kosten, die der Rentner selbst zu tragen hätte, in vollem Umfange von den Fürsorgebe rbänd een übernommen werden) die übrigens vor Einführung der gesetzlichen Rentner-Krankenversicherung die gesamten Kosten für die hilfsbedürftigen Rentner zu tragen hatten.
Bei den Kriegshinterbliebenen ist die Lage ähnlich. Auch sie erhalten Krankenhilfe und Wochenhilfe, aber keine Barleistungen, d. h. hier vor allem Zuschüsse zu größeren Heilmitteln, für Zahnersatz usw. Diese Kosten übernahmen die Krankenkassen bisher nur, wenn sich die Versorgnngsdienst- stelle, die Hauptfürsorgestelle oder der Bezirksfürsorgeverband zum Ersatz verpflichteten. Durch den neuen Erlaß sind nun die Bezirksfürsorgevevbände, soweit sie für diese Verpflichtung in Frage kommen, von den beteiligten Ministern ersucht worden, hilfsbedürftigen Kriegshinterbliebenen möglichst entgegenzukommen und geg-Lenenfalls für die Kosten in verständnisvollem Zusammenwirken mit den beteiligten Stellen einzutreten.
Wenn ich eine Wette verliere, muß ich zahlen?
V. Wollen wir wetten, daß ich 10 halbe Liter Bier hintereinander austrinke? — Gut, worum geht's? — Der Verlierer bezahlt.
Zehn halbe Liter stehen einladend auf dem Schenktisch. Mein Freund trinkt ein Glas nach dem andern hinunter. Er schafft alle. Als ich nun zahlen soll, sage ich nein. Es fällt mir gar nicht ein, das schöne Geld für solch eine sinnlose Sache fortzuwerfen. Mein Freund wird böse und beruft sich auf unsere Abmachung. Es nutzt alles nichts. Ich weigere mich zu zahlen und berufe mich darauf, daß das Wettver- sprechen nach dem Gesetz unverbindlich ist, daß also mein Freund die vermeintliche Forderung an mich nicht einklagen kann. Auch wenn wir die Wette schriftlich abgeschlossen hätten, würde sich an den Folgen nichts ändern. Selbst dann würden keine Folgen für mich eintreten, wenn ich eine Anerkenntnis über die Schuld unterschrieben hätte. In keinem Fall kann mein Freund die Summe von mir verlangen.
Da mein Freund nicht genügend Geld bei sich hatte, um die Zeche zu bezahlen, lege ich die Summe aus und gebe sie dem Gastwirt. Als ich nach einigen Tagen meinen Freund ganz leise mahnte, sagt er zu mir — anscheinend hat er sich bei ejnem Rechtswahrer erkundigt — das Geld könne ich nicht bekommen, er brauche es mir auch gar nicht zurückzuzahlen. Das stimmt. Wenn auch die Wette keine Verbindlichkeit (also Zahlnngspslicht) begründet, so kann das auf Grund der Wette Geleistete nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat. Ich kann mich auch nicht darauf berufen, daß ich die Summe meinem Freund ja nur geliehen habe, damit er seine Schulden bezahlen kann. Ich muß mir immer entgegenhalten lassen, daß die Zahlung ja in Ansehung der Wette erfolgt ist.
Die Wette ist zwar nicht sittenwidrig, denn dann wäre sie nichtig, aber sie ist ohne Zweifel wirtschaftlich unfruchtbar, und darum hat der Gesetzgeber auch kein Interesse daran, sie zu fördern oder zu schützen.
Das gleiche gilt für das Spiel. Es ist oft schwer, das Spiel von der Wette zu scheiden. Es kommt auch nicht so sehr darauf an, denn beide sind in den Wirkungen gleich. Will man sie voneinander abgrenzen, so ist das entscheidende Merkmal das Motiv: Die Wette will eine Behauptung bekräftigen, das Spiel bezweckt dagegen Unterhaltung oder Gewinn (oder beides).
Selbst das schöne Skatfpisl muß darunter leiden. Max rechnet zusammen und stellt fest, daß Albert an jeden von uns RM. 2.40 zu zahlen hat. Wir zücken in der Vorfreude des omznheimsenden Gewinns schon die Brieftaschen, machen dann aber doch enttäuschte Gesichter, als Albert behauptet, er dächte gar nicht daran zu zahlen. Er hat recht. Max kann nun auch nicht damit kommen, daß er beim letzten Skatabend an jeden RM. 3— verloren und auch bezahlt hat, selbst
Albert hatte damals seinen Gewinn freudestrahlend eingestrichen. Max möchte nun gern von Albert das gezahlte Geld zurückhaben. Auch das geht nicht.
Bei Spiel und Wette muß man sich also merken, daß eine Zahlungspflicht nicht besteht. Ebensowenig kann das einmal Geleistete zurückgefordert werden. Darum Vorsicht! Man muß sich schon seine Skatbrüder aussnchen, bevor man anfängt M spielen.
Es gibt aber Fälle, wo der Staat Spiel und Wette schützt: Das öffentlich genehmigte Lotteriespiel und die erlaubten Rennwetten sind verbindlich. Or.
Steuerleistun- in Württem-er-
Das Statistische Reichsamt hat eine umfangreiche Veröffentlichung zur Feststellung der Steuerleistuna der Bevölkerung abgeschlossen, die auch über das Steueraufkommen in den einzelnen Finanzamtsbezirken wertvolle Ausschlüsse gibt. Um regionale Vergleiche zu ermöglichen, ist die Summe des Steueraufkommens aus den direkten Personalsteuern (Lohnsteuer, Veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Vermögenssteuer) und der auf den Kops der Bevölkerung entfallende Anteil an diesen Stenern errechnet. Nach den amtlichen Unterlagen betrug das Steueraufkommen aus den direkten Personalsteuern im Oberfinanzbezirk Württemberg tm letzten vollen Normaljahr vor Kriegsausbruch insgesamt 398 4SI 800 Mark oder 136,40 je Kovf der Bevölkerung.
Für die einzelnen Finanzamtsbezirke ergeben sich folgende Steuerfummen und Kopsguoten: Aalen Steueraufkommen aus direkten Personalsteuern 4 873 500 Mark (96,10 je Kopf der Bevölkerung). Altensteig 1388 000 Mark (53,00) Mark. Backnang 6 547980 (174,80) Mark. Bad Mergentheim 1098500 (34,10) Mark Balingen 8 878 300 (126,10) Mark. Biberach 3399 600 (58,50). Bietigheim 6 432 900 <183,80), Böblingen 3278600 (91,10). Crailsheim 1260500 <23,80). Ehingen 751000 «2180). Ellwangen 1165500 ,31.60). Eßlingen 16048 900 (218,990) Fr?udensiadt 2 310 300 (49.40),
Friedrichshafen 10563 200 (267,50). Geislingen 5244 600 (121.70). Göppingen 11 922 200 ,161,50). Heidenheim 8 427 800 (134,00). Heilbronn 16 514 600 >110.70«. Herrenbera 473 200 (22,80). Hirsau 1860600 (6510), Horb 328 300 ,15.10). Kirch- heim u. T, 3 911800 ,111,80), Künzelsan 647 800 C25.70). Laup- heim 860300 ,43,90). Leenberg 1432500 (34 M Lentki-ch
772 600 (20,40). Ludwigsburg 15 922 900 (170,70). Maulbronn 1513400 (51,70), Münsingen 532 600 (15,80), Neuenbürg 1701200 (43,90), Neuenstadt 3 656 900 (102,10), Nürtingen 2 838 800 (74,10), Oberndorf 6 050 000 (117,20). Oehringen 706 500 (20,50), Reutlingen 13 520 900 (184,50). Riedlingen 570500 (22,70). Rotenburg 1580100 (53,60), Rottweil 5736800 (106,50), Sauigau 984 800 (31,00). Schorndorf 2 152 000 (55,90), Siqmarinqen 4 901700 (66,50), Stuttgart 4 FA-Bez. 168 050 200 (338.20), Schwäbisch-Gnmünd 3 854 500 (60,10), Schwäbisch Hall 1500 300 ,32.30). Tübingen 3963500 ,70 50), Tuttlingen 5210 800 (91,70). Ulm 19 124 400 (159,60). Urach 3091400 (113,70,. Vaihingen a. E. SW900 (54.50). Waiblingen 8 397 600 (63 30). Waldsee 961 400 ,32.30). Wangen 1045400 (40,80), Weingarten 3 502 500 ,59,10).
— Ucbcrfttllung von Straßenbriefkästen. Von den Reichspostdirektionen wird darüber Klage geführt, daß Firmen, namentlich Grotzversender. in letzter Zeit in zunehmendem Maße Massenbriefsendungsn durch Straßenbriefkästen eingeliefert haben. Die dadurch vielfach eingetrctene Ueberfüllnng der Kästen gefährdet die Sicherung der Sendungen und erschwert die ordnungsgemäße Abwicklung des Kastenle-rnngs- dienstes infolge Uebcrlastung ganz erheblich. Zur Beseitigung Der Schwierigkeiten bei der durch die Erfordernisse des Krieges zurzeit eingeschränkten Briefkastenleerung ist es drinend erforderlich, Massensendungen am Postschalter oder bei en hierfür bestimmten Dienststellen (Stempelstubeii) abzu- eben. Im Interesse einer glatten Dienstabwicklung ergeht aher an alle Firmen die Bitte, den vorgebrachten Wünschen zu entsprechen.
Äus Aforztzelm
Der gestrige Sonntag
wurde wieder zu einem schönen Wandertag. Im Stadtgarten gab das städt. Orchester ein gut besuchtes Promenadenkonzert, am Auevbach-Gsdenkstein hatte der Männerchor „Erheiterung" für den Nachmittag seine traditionelle Auerbach-Gedenkstunde veranstaltet. Hier unterbrachen die ewig-schönen Melodien Auerbach'scher vertonter Dichtungen die feierliche Stille des Waldes. Professor Dr. Löffler sprach die Gedenkworte für den Heimatdichter Auerbach im Blick auf die Geschehnisse der Gegenwart. Hans Rewendt vom Stadttheater las aus der Gedichtsammlung Auerbachs. Der Verkehr bei der Eisenbahn war sehr stark, namentlich in Richtung Wildbad und Liebenzell. Auch die elektrische Straßenbahn mußte in Richtung Kupferhammer und Dillweißenstein Anhäugevwageu einsteven, um den Riesenverkehr bewältigen zu können. Auf der Kräheneck hatten die Freilichtspiele starken Zuspruch. Aehnlich zeigten Stadttheater am Abend und die Kinos das Bild großen Andranges.
Wochen-ienstpran der AI. und des vdM.
Mo.-Gef. 2/401. Die Motorschar tritt am Mittwoch Len 10. Juni, um 20.15 Uhr, am Sturmheim an.
Deutsches Jungvolk. Dienstag den 9. Juni: Fanfarenbläser 18.30 Uhr Schloß. Sport für Fähnleinsmannschaft und Jungzug NI 18.00 Uhr auf der Großen Wiese. Mittwoch den 10. Juni: Fungzüge I, II, III und FZ. um 16.00 Uhr auf dem Kirchplatz. Freitag den 12. Juni: Trommler 18.00 Uhr Schloß. Im Mittwochdienst sind Paßbilder für Sportausweise abzugeben.
BdM und BdM-Werk „Glaube und Schönheit", Gruppe 12/401. Mittwoch den 10. Juni: Sport um 20.15 Uhr in der Turnhalle. Es sind alle Mädels da. Banumädel-Sport- wartin kommt!
Aursaal-Lichtspiele Herrenalb Dienstag den 9. Juni: „Viel Lärm um Nixi"
Ein Film voller Launen, SPässe und Merkwürdigkeiten. Der Millionärstochter Nixi gefällt ihr Bräutigam nicht, da er anfängt, Trompete zu blasen. Ein fortdauerndes Gezetter ist die Folge, bis zur unvermeidlichen — Entladung. Um diese Zeit kreuzt ein anderer ihre Bahn, der ihr im Laufe der Zeit die übermütigen Grillen vertreibt und dorthin führt, wohin sie nach Lage der Dinge längst gehörte: vor das Standesamt. Es gibt viel zu lachen.
Im Vorprogramm: Die Deutsche Wochenschau.