Mus Württemberg
— Stuttgart, den 4. Juni.
Die Bremse« versagten. Me berichtet wurde in der Charlottenstraße eine Frau bei einem Vastkraftwaaonunalück getötet. Die Ursache des Unglücks war wie der Ponzei- bericht meldet, ans ein Versagen der Bremsen ^urückzuführen. Bei dem Unglück wurden noch vier Personen leicht verletzt.
Zu Tode gedrückt. In einer Tampskssselfabrik in Bad Cannstatt wurde ein Arbeiter durch einen znrücklaufenden Rollwagen zu Tode gedrückt.
— Schramberg. (40 Jahre im gleichen Betrieb.) Bei den Uhrenfabriken Gebrüder Junghans AG feierte das Gesolgscl-astsmitglied Maria Sckftocrer das 40 silbrige Ar- beitsjnbiläum.
- Ncu-Uim. «Kind tödl sich verbrüht.« Das fünfjährige Söhnchsn Karl Heinz des Monteurs Mezaer fiel in ein mit heißem Wasser gefülltes Gekäst und zog sich 'übliche Verbrühungen zu. . .
— Dürkheim. Kr, Tuttlingen. ("Schwerer Unfall.» Dieser Tage verunglückte der 53 Jahre alte Zimmermeistei Rudolf Mattes beiin Einbau eines Heuaufzunes in R>et- heim. Er wurde sofort m das Kreiskrankenhaus Tut.lingen übergeführt, wo ein Schädel- und Kieferbruch sestgestellt Wurde. ^ ^
— Hiltensweiler. Kr. Friedrichshalen. (Der Neunzigste.) Witwe Christine Hellmann feierte ihren SO. Geburtstag. Tie Altersjubilarin erfreut stch guter Gesundheit und nimm' am Tagesgeschehen noch regen Ante- -
I Jahr Gefängnis kür schwere KmSesmisthanölung
Eine Rabenmutter stand m der Person der 48 iührigen Rosa Glemser in Stuttgart-Wangen unter der Anklage der Kinöesmisthandlung vor der Strafkammer. Sie batte ihr ienn Jahre altes Stiefkind Erika fast dreiviertel Jahre hindurch beim nichtigsten Anlaß mit der -sanft oder mi: Holzscheiten wahllos auf Kopf und Körper geschlagen, ihm ganze Büschel Haare allsgerissen, das Gesicht mit den Fingernägeln verkratzt und es auch einmal mit dem bestiefelten Fuß auf den Körper getreten. Eine mitleidige Nachbarin brachte schließlich Vas körperlich und seelisch schwer heruntergekommene Kind hin er dem Rücken der entmenschten Stiefmutter zur Polizei, die es in ihre Obhut nahm und für seine anderweitige Unterbringung sorgte. Die Strafkammer verurteilte die Angeklagte, die „aus erzieherischen Gründen" gehandelt haben will zu einem Jahr Gefängnis und ordnete ihre sofortige Inhaftnahme an.
Der Storch als Schüdlrngsbertilgcr.
Den Storch als schädliches Tier zu bezeichnen, weil er stch ab und zu einmal an Jungvögeln oder jungen Hasen vergreift, wäre sehr unklug, weil der Nutzen, den er durch die Vertilgung tierischer Schädlinge bringt, weitaus größer und wichtiger ist Als man die Mägen von Störchen untersuchte, fand man, daß der übergroße Teil des Mageninhalts (rund SO v. H.) aus Käfern Heuschrecken. Raupen, Würmern. Fliegen und anderen Insekten, wie auch aus Tausendfüßern und Asseln bestand, wozu noch die Reste von Feld- und Spitzmäusen, Ratten, und Fröschen kamen. Neue Untersuchungen ergaben ferner, daß ein Storch im Verlauf einer einzigen „Mahlzeit" über 70 Maikäfer, nahezu 70o andere kleinere Kä. fer. ebcnsoviele Blattwespenlar..sn und rund 1300 Heuschrek- ken zu sich genommen hatte. Auch die sehr schädliche Maulwurfsgrille wird vom Storch verzehrt, und wo die sogen. Wollhandkrabbe anftral. konnte man sesistellen, daß auch dieser Schädling den Störchen zum Opfer fiel. Bor allem aber ist der Storch als Mäusevertilger nützlich. Es zeigte sich, daß Störche, einem Pfluge folgend, während einer Stunde über 40 Mchise erbeuteten.
,70 Mädel fuhren müs Land
Von den Schülerinnen der 7. Klasse der Stuttgarter Mädchenoberschulen traten am Mfttrvsch vormitcaa 240 die Fahrt zu ihren Einsaystsllcn au- dem Lande an. Die meisten von ihnen hatten die Kreise Blberach a. Riß und Wangen im Allgnu zum Ziel die übl-e"n kamen in die Kreise
Aalen und Crailsheim. Voll Begeisterung und Erwartung winkten sie den zum Bahnsteig begleitenden Angehörigen herrlichen Abschied zu. Die Mädchen wissen sehr Wohl, von welcher Wichtigkeit ihr dreimonatiger Kriegseinsatz zur Sicherung der Ernährung des deutschen Volkes ist und sind gewillt, nach bestem Können in den ihnen angewiesenen, meist kinderreichen bäuerlichen Haushalte zu helfen und damit ans ihre Weise in dieser großen Zeit dem Vaterland zu dienen.
Mus Sen Nachbargauen
(!) Karlsruhe. (Pflichtvergessener Müllermei- ster.) Der Müllrrmeister Gustav Rauch aus Markelfingen hat in seiner Mühle in erheblichem Umfange von Kriegsbeginn an bis in den Januar 1942 Schwarzvermahlungen von Brotgetreide vorgenommen. Er ließ sich von Kunden, die nicht zu den Selbstversorgern gehörten und deshalb reine Mahlkarten hatten, Getreide zur Vermahlung geben und lieferte ihnen dafür Mehl. Teilweile hat er auch Selbstversorgern über die zugelassenen Mengen hinaus Getreide vermahlen. Er machte unzulässige Aufkäufe von Getreide und gab das schwarz gekaufte Getreide nach Vermahlung vhne Marken ab. Das Svndergericht Freiburg verurteilte Rauch zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr sechs Monaten. Außerdem wurde Berufsverbot auf die Dauer von zwei Jahren ausgesprochen. Nur sein hohes Alter und seine bisherige Unbescholtenheit retteten ihn vor höherer Strafe.
Frankenthal. (Das „erstickte" Schwein.) Der Einwohner Georg Schwöbel aus Dannstadt mußte sich wegen Schwarzschlachtens verantworten. Er gab an, daß er seine Jolanthe habe notschlachten müssen, da diese „beim Fressen einen Ersticknngsansall" erlitten habe. Der Mann hatte aber ganz außer acht gelassen, daß in jedem Falle das Ernährungsamt zu verständigen bezw. die Genehmigung einzuholen ist und auch der Fleischbeschaner hinzngezogen werden muß. Das Urteil lautte auf neun Monate Gefängnis.
Frankenthal. (Am Gehsteig vom Auto erfaßt.) Als ein Radfahrer zusammen mit seinem sechs Jahre alten Kind vom Rande des Gehsteiges wegfahren wollte, wurden Radler, Kind und Fahrrad von einem Auto erfaßt und zu Boden geschlagen. Während der Mann selbst mit dem Schrek- ken davonkam. trug das Kind schwere Verletzungen, davon..
Umtausch der Lebensmittelmarken der besetzten Gebiete.
Vom Landesernährungsamt, Abteilung B, wird mitgeteilt: Ein Umtausch der in den besetzten Gebieten und in dem Generalgouvernement geltenden Lebensmittelmarken im Reich war bisher nicht zulässig. Um zu verhindern, daß Reisende, die ans diesen Gebieten in das Reich einreisen, eines Teiles der ihnen zustehenden Lebensmittel verlustig gehen, hat sich der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft neuerdings mit dem Umtausch französischer und belgischer Lebensmittelmarken sowie der im Generalgouvernement geltenden Reise, und Gaststättenmarken in deutsche Lebensmarken bezw. Reise- und Gaststättenmarken einverstanden erklärt. Der Umtausch in Baden erfolgt durch das Städtische Ernährungsamt, Abteilung B, in Karlsruhe, Rondellplatz 23, und kann während der Geschüftsstunden persönlich oder auf schriftlichem Wege vollzogen werden. Dis übrigen Ernährungsämter, Abteilung B, und die Kartenausgabestellen sind niit dieser Aufgabe nicht befaßt.
Preiswucher mit Gemüse streng bestraft.
DNB Dresden, 4. Juni. Vor dem Sondergericht hatte stch die Gemüsegroßhänolerin Helena Damm zu verantworten, die an Gemüsekleinhändler Waren zu überhöhten Preisen abgab. Als sich einmal ein Kunde weigerte, die überhöhten Preise, welche die Höchstpreise bis zu 10 v. P. überschritten, zu bezahlen, wurde ihm die Weiterbelieferung mit Gemüse von der Angeklagten einfach gesperrt. Die Angeklagte wurde wegen Wuchers und Preisüberschreitung zu einer Zuchtbausstrafe von vier Jabren und einer Geldstrafe von
0300 Marl verurteilt. Außerdem wurde der erzielte Mehrerlös von 1200 Mark eingezogen und ihr die Ausübung öes Gewerbes auf die Dauer von fünf Jahren verboten.
Hamsterlager mit gestohlenen Lebensmittelmarken.
DNB Innsbruck, 4. Juni. Der in einer Kartenstelle der Stadt Innsbruck beschäftigte Amtsbote Willibald Praschl entwendete beträchtliche Mengen von Lebensmittelkarten und beschaffte damit für sich, seine Verwandten und Bekannten Lebensmtitel. In seiner Wohnung wurden neben großen Mengen unausgenützter Marken etwa 30 kg Wurst, S kg Speck, 125 Eier, Seife und Waschmittel gefunden. Er ließ üch auch einen Schuhbezugsschein ausstellen, obwohl er nicht weniger als 15 Paar Schuhe besaß. Das Sondergericht Innsbruck verurteilte den Kriegsverbrecher zu 10 Jahren Zuchthaus und seine Frau zu drei Jahren Zuchthaus.
Tauschhkndler mit Zuchthaus bestraft.
DNB Dresden, 4. Juni. Der Fischhändler Willi Petschel aus Dresden stand vor dem Sondergericht, weil er sich von einem Landwirt aus Niederbahern, gegen den deshalb ebenfalls ein Strafverfahren anhängig ist. gegen Abgabe von Zi- garetten und Tabak, Scheuertüchern und Strümpfen, die er noch vor Inkrafttreten der Bezugscheinpflicht zusammengehamstert hatte, markenfrei Fleisch und Butter, insgesamt etwa vier Zentner, im Tauschwege beschaffte. Der Angeklagte wurde zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren und zu zwei Jahren Ehrverlust verurteilt. — Mit Zigaretten, Zigarren, Schnaps und Schuhen gut ausgerüstet, begab sich der Brenn- holzhnndler Ludwig Simmeth aus Zwickau aufs Land, um gelegentlich einer Geschäftsreise in seine Holzaufkaufgebiete auch Lebensmittel bei der bäuerlichen Bevölkerung einzutauschen. Dieser Fischzug lohnte sich jedoch für ihn nicht, denn nach anfänglichen Erfolgen trug es diesem Schleichhändler vom Sondergericht eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren und eine Geldstrafe von 2000 Mark ein.
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Die Altkleider- und Spinnstoffsammlung
hat bereits eingesetzt und bisher ein sehr gutes Ergebnis gezeitigt. In Scharen laufen die Volksgenossen und -Genossinnen zu den Sammelstellen, nachdem sie zu Hanse gründlich Aus- kehr gehalten haben im Bewußtsein, mit der Ablieferung den Krieg gewinnen zu helfen.
Ernennung
Der Meister der Schutzpolizei Heinrich Hug ist zum Revierleutnant der Schutzpolizei ernannt worden.
Unsere Hausfrauen
hatten durch das Deutsche Frauenwerk Abt. Volkswirtschaft- Hauswirtschaft Gelegenheit, in der Gasberatungsstelle ein Schaukochen — Verwertung von Vollkorn- u. Noggenmehl — mitzuerleben. Man erhielt dabei wertvolle Winke für den Kriegsküchenzettel.
Lsrksn, Aureliusstr. 2, Jausr i. 8cll>., Mitrtds«! i. 8ckvv., Ssrlin, 4. juni 1942 klart uncl sckwer Irak una ctie untakdare dlackriellt, dak mein über süea geliebter Qatte, de: treueorgenäe Vater seines Kin des, mein lieber 3okn u. 8ctiwie- gersolm, unser guter kruder, Onkel, 8ckwa ger uns blekks
Stsdsgskreiter
in soldatiseker stkliekterküNung an den ko! gen einer schweren lirankkeit im Alter vc> 41 jabren am 14. April gestorben ist.
In liekem 8ckmerr:
Oie Osltin: krsu Msgnsr, ge!
Orokmann und Kirnt Ksnst«. Oie Aluttei Icksris Ucksgnsr ged. 3tscksn
Oie 8ckwisgereitern. ksniitts Uunleei Lsrüsrei Vksgnsr, Major s. O. 6 krvder, rwei ciavon r. 2!t. im leide u. 5 8ckwestern Oie Lxequien bsben sctiori bereits in Aacbeu stattgekunden.
LproSIsnksus,
Wir erkielten die
4. ju-ii 1942 untakdare
dlacbrickt, daö unser lieber, einziger und bottnungsvoller 8obn
und kruder
Qekreiter, Inkaber dea k. K. II sowie de- Inksntenesturmsbreicbens und Westwallab reicbens, im Alter von naberu 25 jabren am 12. Mai im Osten den Heldentod kam kr gab sein junges leben kür Kübrer, VW und Vaterland. Wer ikn kannte, wird unser- 8ckmerr versieben.
In liekem leid:
ksmikis SoMisd Viintünsr, 8ckmie Oie 8cbwestern: ttskens und t-lns un kcklegesobn ttsin» und alle Anverwandte Trauerkeier 8onntsg, 7. juni in 8prollenbau Mit der Kamille trauern sucb wir um eine lieben Kameraden und treues Oekolgsckakl Mitglied. Wir werden ibm ein ebrendes O- denken bewabren.
Vsli'isbsfUkt'ung ».Lslolgsoksll^sp^s. Soksnr, ZSseverk u. Kistentabr. Spi'vUsnmükIe
VNsnIisus«!«, 4. jun! 1942
Vsrtsssnmsig«
Tietersclliittert geben wir die traurige dlackrickt, dsk unsere liebe Mutter, Orok- mutter, 8ckwester, 8ekw3gerin und Tante
krs» 8Mv üvUvimvgvr
g«d. UUsssingsr — Ksdsmms s. 0.
im Alter von 72fts jabren nsck scbwerem mit groker Oeduld ertragenem leiden beute abend 18.45 llbr von uns gegangen ist.
In liekem 8cbmerr:
krsu kmiiis Kderls, geb llollenwsger mit Oatten. kesu Ssrts XSnIg, geb
klollenweger mit Kamille, ki-su SoNs viirlrl«, geb. klollenweger mit Kamille.
krsu »Islsntz Sstr, geb. klollenweger mit Kamille.
keerdigung 8onnlsg nackmittag L-K llbr
I!!!z!i!!«!!I!!!!I!l
Mehr des KamffMskks.
l Anzeige- und Suchpflicht.
Auf Grund der neunten Verordnung zur Abwehr des Kartoffelkäfers vom 22. April 1941 (RGBl. I S. 227) sind die Nutzungsberechtigten von landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken verpflichtet, auf das Auftreten des Kartoffelkäfers zu achten und sein Auftreten sowie alle verdächtigen Erscheinungen, die auf sein Vorkommen auf ihren oder anderen Grundstücken schließen lassen, unverzüglich der Ortspolizeibehörde anznzeigen. Die gleiche Anzcigepflicht hat auch jeder andere, der den Schädling findet.
Als wirksamste Maßnahme zur Bekämpfung'des Kartoffelkäfers hat sich bisher der Suchdienst erwiesen. Es werden deshalb wie in den Vorjahren in jeder Gemeinde wöchentlich einmal die Kartoffelfelder nach dem Kartoffelkäfer äbgesucht. Für die Gemeinden des Kreises Calw bleiben die Suchtage wie im Vorjahr festgesetzt. Zum Suchdienst verpflichtet siird hie Nutzungsberechtigten von Grundstücken, die mit Kartoffeln oder Tomaten bepflanzt sind. Soweit erforderlich können auch andere Personen zum Suchdienst herangezogen werden.
ll. Suchdienst
Ich ordne deshalb auf Grund des tz 2 der neunten Verordnung zur Abwehr des Kartoffelkäfers in Verb, mit Abschnitt l Ziff. t des Erlasses des Württ. Wirtschaftsministers vom 5. Juni 1941 (Reg.Anz. Nr. 42) für den Kreis Calw folgendes an-
Der Kartoffelkäfersuchdienst ist in jeder Gemeinde des Kreises nach den Weisungen des Beauftragten des Pflanzenschutzamts jede Woche einmal Lurch kolonnonweises Absuchen der Felder vorzunehmen. Die Suchtage in den einzelnen Gemeinden werden von der Ortspolizeibehörde bekanntgegeben. Der Suchdienst beginnt am 8. Juni ds. Js. und endet nach Einbringung der Kartoffelernte.
Die Ortspolizeibehörde hat für eine entsprechende Durchführung und für die Ueberwachung der Suchtage zu sorgen. Sie hat diese Bekanntmachung an der Ortstafel anzuschlagen und außerdem die einzelnen Suchtage jeweils ortsüblich be- kanntzumachcn.
Wer den Vorschriften der Verordnung zur Abwehr des Kartoffelkäfers zuwiderhandelt, wird bei vorsätzlicher Begehung mit Gefängnis bis zu zwei Fahren und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen, bei fahrlässiger Begehung mit Geldstrafe bis zu 150 RM. und mit Haft oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Calw, den 3. Juni 1942.
Der Zanbrat: E h emann, A.V.
Ausschneiden!
wsuSNdLrg.
Bitte den 14. Juni 1942 für das
bei den 7 Eichen in Errrnbach nachm. 3 Uhr, sreihalten! Abmarsch 12.30 Uhr am Postamt.
Ichmöchteschonhaben,dastmeine Mitglieder sich restlos tzaran beteiligen u. soweit möglich, ihre Buben und Mädel mitnehmen.
Siehe Anshang am Marktplatz!
Vorsitzender Essich.
VNläbuä
Neuen bürg.
Stempel
Kissen
mit größerem Inhalt im Juli 1941 am Bahnhof-Süd gefunden und vom Fundbüro Pforzheim hierher übergeben. Eigentümer?
Den 5. Juni 1942
Der Bürgermeister.
Stempelständer Firmenstempel S. Meeh'sche Buchdruckerei
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von 9—12 unä 14—20 Okr
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Wir beebren uns, su unserer sin 6. juni stattkinclencien
kirclllicben Trauung kreunälicbst einsulsäen.
Qustav Klomanrr sohanna Xlomann
ged. Knüller
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Kircbgang um I I Obr in Oobel
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ab 8amsts8 äen 6. juni
jeweils von 14.30 vis 18 30Okr.
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kompl. mit m 8cklaucb
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sind eingetrokten.
jede Anssbl kann sokort
ab kager geliefert werden.
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-rel. 497