Mus Württemberg

Stuttgart, den 4. Juni.

Die Bremse« versagten. Me berichtet wurde in der Charlottenstraße eine Frau bei einem Vastkraftwaaonunalück getötet. Die Ursache des Unglücks war wie der Ponzei- bericht meldet, ans ein Versagen der Bremsen ^urückzuführen. Bei dem Unglück wurden noch vier Personen leicht verletzt.

Zu Tode gedrückt. In einer Tampskssselfabrik in Bad Cannstatt wurde ein Arbeiter durch einen znrücklaufenden Rollwagen zu Tode gedrückt.

Schramberg. (40 Jahre im gleichen Betrieb.) Bei den Uhrenfabriken Gebrüder Junghans AG feierte das Gesolgscl-astsmitglied Maria Sckftocrer das 40 silbrige Ar- beitsjnbiläum.

- Ncu-Uim. «Kind tödl sich verbrüht.« Das fünf­jährige Söhnchsn Karl Heinz des Monteurs Mezaer fiel in ein mit heißem Wasser gefülltes Gekäst und zog sich 'übliche Verbrühungen zu. . .

Dürkheim. Kr, Tuttlingen. ("Schwerer Unfall.» Dieser Tage verunglückte der 53 Jahre alte Zimmermeistei Rudolf Mattes beiin Einbau eines Heuaufzunes in R>et- heim. Er wurde sofort m das Kreiskrankenhaus Tut.lingen übergeführt, wo ein Schädel- und Kieferbruch sestgestellt Wurde. ^ ^

Hiltensweiler. Kr. Friedrichshalen. (Der Neun­zigste.) Witwe Christine Hellmann feierte ihren SO. Geburtstag. Tie Altersjubilarin erfreut stch guter Gesund­heit und nimm' am Tagesgeschehen noch regen Ante- -

I Jahr Gefängnis kür schwere KmSesmisthanölung

Eine Rabenmutter stand m der Person der 48 iührigen Rosa Glemser in Stuttgart-Wangen unter der Anklage der Kinöesmisthandlung vor der Strafkammer. Sie batte ihr ienn Jahre altes Stiefkind Erika fast dreiviertel Jahre hin­durch beim nichtigsten Anlaß mit der -sanft oder mi: Holz­scheiten wahllos auf Kopf und Körper geschlagen, ihm ganze Büschel Haare allsgerissen, das Gesicht mit den Finger­nägeln verkratzt und es auch einmal mit dem bestiefelten Fuß auf den Körper getreten. Eine mitleidige Nachbarin brachte schließlich Vas körperlich und seelisch schwer heruntergekom­mene Kind hin er dem Rücken der entmenschten Stiefmutter zur Polizei, die es in ihre Obhut nahm und für seine ander­weitige Unterbringung sorgte. Die Strafkammer verur­teilte die Angeklagte, dieaus erzieherischen Gründen" ge­handelt haben will zu einem Jahr Gefängnis und ordnete ihre sofortige Inhaftnahme an.

Der Storch als Schüdlrngsbertilgcr.

Den Storch als schädliches Tier zu bezeichnen, weil er stch ab und zu einmal an Jungvögeln oder jungen Hasen ver­greift, wäre sehr unklug, weil der Nutzen, den er durch die Vertilgung tierischer Schädlinge bringt, weitaus größer und wichtiger ist Als man die Mägen von Störchen untersuchte, fand man, daß der übergroße Teil des Mageninhalts (rund SO v. H.) aus Käfern Heuschrecken. Raupen, Würmern. Flie­gen und anderen Insekten, wie auch aus Tausendfüßern und Asseln bestand, wozu noch die Reste von Feld- und Spitz­mäusen, Ratten, und Fröschen kamen. Neue Untersuchungen ergaben ferner, daß ein Storch im Verlauf einer einzigen Mahlzeit" über 70 Maikäfer, nahezu 70o andere kleinere. fer. ebcnsoviele Blattwespenlar..sn und rund 1300 Heuschrek- ken zu sich genommen hatte. Auch die sehr schädliche Maul­wurfsgrille wird vom Storch verzehrt, und wo die sogen. Wollhandkrabbe anftral. konnte man sesistellen, daß auch die­ser Schädling den Störchen zum Opfer fiel. Bor allem aber ist der Storch als Mäusevertilger nützlich. Es zeigte sich, daß Störche, einem Pfluge folgend, während einer Stunde über 40 Mchise erbeuteten.

,70 Mädel fuhren müs Land

Von den Schülerinnen der 7. Klasse der Stuttgarter Mädchenoberschulen traten am Mfttrvsch vormitcaa 240 die Fahrt zu ihren Einsaystsllcn au- dem Lande an. Die mei­sten von ihnen hatten die Kreise Blberach a. Riß und Wan­gen im Allgnu zum Ziel die übl-e"n kamen in die Kreise

Aalen und Crailsheim. Voll Begeisterung und Erwartung winkten sie den zum Bahnsteig begleitenden Angehörigen herrlichen Abschied zu. Die Mädchen wissen sehr Wohl, von welcher Wichtigkeit ihr dreimonatiger Kriegseinsatz zur Sicherung der Ernährung des deutschen Volkes ist und sind gewillt, nach bestem Können in den ihnen angewiesenen, meist kinderreichen bäuerlichen Haushalte zu helfen und damit ans ihre Weise in dieser großen Zeit dem Vaterland zu dienen.

Mus Sen Nachbargauen

(!) Karlsruhe. (Pflichtvergessener Müllermei- ster.) Der Müllrrmeister Gustav Rauch aus Markelfingen hat in seiner Mühle in erheblichem Umfange von Kriegsbe­ginn an bis in den Januar 1942 Schwarzvermahlungen von Brotgetreide vorgenommen. Er ließ sich von Kunden, die nicht zu den Selbstversorgern gehörten und deshalb reine Mahlkarten hatten, Getreide zur Vermahlung geben und lie­ferte ihnen dafür Mehl. Teilweile hat er auch Selbstversor­gern über die zugelassenen Mengen hinaus Getreide vermah­len. Er machte unzulässige Aufkäufe von Getreide und gab das schwarz gekaufte Getreide nach Vermahlung vhne Mar­ken ab. Das Svndergericht Freiburg verurteilte Rauch zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr sechs Monaten. Außer­dem wurde Berufsverbot auf die Dauer von zwei Jahren ausgesprochen. Nur sein hohes Alter und seine bisherige Un­bescholtenheit retteten ihn vor höherer Strafe.

Frankenthal. (Daserstickte" Schwein.) Der Ein­wohner Georg Schwöbel aus Dannstadt mußte sich wegen Schwarzschlachtens verantworten. Er gab an, daß er seine Jolanthe habe notschlachten müssen, da diesebeim Fressen einen Ersticknngsansall" erlitten habe. Der Mann hatte aber ganz außer acht gelassen, daß in jedem Falle das Ernäh­rungsamt zu verständigen bezw. die Genehmigung einzuho­len ist und auch der Fleischbeschaner hinzngezogen werden muß. Das Urteil lautte auf neun Monate Gefängnis.

Frankenthal. (Am Gehsteig vom Auto erfaßt.) Als ein Radfahrer zusammen mit seinem sechs Jahre alten Kind vom Rande des Gehsteiges wegfahren wollte, wurden Radler, Kind und Fahrrad von einem Auto erfaßt und zu Boden geschlagen. Während der Mann selbst mit dem Schrek- ken davonkam. trug das Kind schwere Verletzungen, davon..

Umtausch der Lebensmittelmarken der besetzten Gebiete.

Vom Landesernährungsamt, Abteilung B, wird mitge­teilt: Ein Umtausch der in den besetzten Gebieten und in dem Generalgouvernement geltenden Lebensmittelmarken im Reich war bisher nicht zulässig. Um zu verhindern, daß Rei­sende, die ans diesen Gebieten in das Reich einreisen, eines Teiles der ihnen zustehenden Lebensmittel verlustig gehen, hat sich der Reichsminister für Ernährung und Landwirt­schaft neuerdings mit dem Umtausch französischer und belgi­scher Lebensmittelmarken sowie der im Generalgouvernement geltenden Reise, und Gaststättenmarken in deutsche Lebens­marken bezw. Reise- und Gaststättenmarken einverstanden er­klärt. Der Umtausch in Baden erfolgt durch das Städtische Ernährungsamt, Abteilung B, in Karlsruhe, Rondellplatz 23, und kann während der Geschüftsstunden persönlich oder auf schriftlichem Wege vollzogen werden. Dis übrigen Ernäh­rungsämter, Abteilung B, und die Kartenausgabestellen sind niit dieser Aufgabe nicht befaßt.

Preiswucher mit Gemüse streng bestraft.

DNB Dresden, 4. Juni. Vor dem Sondergericht hatte stch die Gemüsegroßhänolerin Helena Damm zu verantwor­ten, die an Gemüsekleinhändler Waren zu überhöhten Prei­sen abgab. Als sich einmal ein Kunde weigerte, die überhöh­ten Preise, welche die Höchstpreise bis zu 10 v. P. überschrit­ten, zu bezahlen, wurde ihm die Weiterbelieferung mit Ge­müse von der Angeklagten einfach gesperrt. Die Angeklagte wurde wegen Wuchers und Preisüberschreitung zu einer Zuchtbausstrafe von vier Jabren und einer Geldstrafe von

0300 Marl verurteilt. Außerdem wurde der erzielte Mehr­erlös von 1200 Mark eingezogen und ihr die Ausübung öes Gewerbes auf die Dauer von fünf Jahren verboten.

Hamsterlager mit gestohlenen Lebensmittelmarken.

DNB Innsbruck, 4. Juni. Der in einer Kartenstelle der Stadt Innsbruck beschäftigte Amtsbote Willibald Praschl entwendete beträchtliche Mengen von Lebensmittelkarten und beschaffte damit für sich, seine Verwandten und Bekannten Lebensmtitel. In seiner Wohnung wurden neben großen Mengen unausgenützter Marken etwa 30 kg Wurst, S kg Speck, 125 Eier, Seife und Waschmittel gefunden. Er ließ üch auch einen Schuhbezugsschein ausstellen, obwohl er nicht weniger als 15 Paar Schuhe besaß. Das Sondergericht Inns­bruck verurteilte den Kriegsverbrecher zu 10 Jahren Zucht­haus und seine Frau zu drei Jahren Zuchthaus.

Tauschhkndler mit Zuchthaus bestraft.

DNB Dresden, 4. Juni. Der Fischhändler Willi Petschel aus Dresden stand vor dem Sondergericht, weil er sich von einem Landwirt aus Niederbahern, gegen den deshalb eben­falls ein Strafverfahren anhängig ist. gegen Abgabe von Zi- garetten und Tabak, Scheuertüchern und Strümpfen, die er noch vor Inkrafttreten der Bezugscheinpflicht zusammenge­hamstert hatte, markenfrei Fleisch und Butter, insgesamt etwa vier Zentner, im Tauschwege beschaffte. Der Angeklagte wurde zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren und zu zwei Jahren Ehrverlust verurteilt. Mit Zigaretten, Zigarren, Schnaps und Schuhen gut ausgerüstet, begab sich der Brenn- holzhnndler Ludwig Simmeth aus Zwickau aufs Land, um gelegentlich einer Geschäftsreise in seine Holzaufkaufgebiete auch Lebensmittel bei der bäuerlichen Bevölkerung einzu­tauschen. Dieser Fischzug lohnte sich jedoch für ihn nicht, denn nach anfänglichen Erfolgen trug es diesem Schleich­händler vom Sondergericht eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren und eine Geldstrafe von 2000 Mark ein.

VLZHPMs VM ME

LL-MWL-

MM.K

Äus AforZhmru

Die Altkleider- und Spinnstoffsammlung

hat bereits eingesetzt und bisher ein sehr gutes Ergebnis ge­zeitigt. In Scharen laufen die Volksgenossen und -Genossinnen zu den Sammelstellen, nachdem sie zu Hanse gründlich Aus- kehr gehalten haben im Bewußtsein, mit der Ablieferung den Krieg gewinnen zu helfen.

Ernennung

Der Meister der Schutzpolizei Heinrich Hug ist zum Re­vierleutnant der Schutzpolizei ernannt worden.

Unsere Hausfrauen

hatten durch das Deutsche Frauenwerk Abt. Volkswirtschaft- Hauswirtschaft Gelegenheit, in der Gasberatungsstelle ein Schaukochen Verwertung von Vollkorn- u. Noggenmehl mitzuerleben. Man erhielt dabei wertvolle Winke für den Kriegsküchenzettel.

Lsrksn, Aureliusstr. 2, Jausr i. 8cll>., Mitrtds«! i. 8ckvv., Ssrlin, 4. juni 1942 klart uncl sckwer Irak una ctie untakdare dlackriellt, dak mein über süea geliebter Qatte, de: treueorgenäe Vater seines Kin des, mein lieber 3okn u. 8ctiwie- gersolm, unser guter kruder, Onkel, 8ckwa ger uns blekks

Stsdsgskreiter

in soldatiseker stkliekterküNung an den ko! gen einer schweren lirankkeit im Alter vc> 41 jabren am 14. April gestorben ist.

In liekem 8ckmerr:

Oie Osltin: krsu Msgnsr, ge!

Orokmann und Kirnt Ksnst«. Oie Aluttei Icksris Ucksgnsr ged. 3tscksn

Oie 8ckwisgereitern. ksniitts Uunleei Lsrüsrei Vksgnsr, Major s. O. 6 krvder, rwei ciavon r. 2!t. im leide u. 5 8ckwestern Oie Lxequien bsben sctiori bereits in Aacbeu stattgekunden.

LproSIsnksus,

Wir erkielten die

4. ju-ii 1942 untakdare

dlacbrickt, daö unser lieber, ein­ziger und bottnungsvoller 8obn

und kruder

Qekreiter, Inkaber dea k. K. II sowie de- Inksntenesturmsbreicbens und Westwallab reicbens, im Alter von naberu 25 jabren am 12. Mai im Osten den Heldentod kam kr gab sein junges leben kür Kübrer, VW und Vaterland. Wer ikn kannte, wird unser- 8ckmerr versieben.

In liekem leid:

ksmikis SoMisd Viintünsr, 8ckmie Oie 8cbwestern: ttskens und t-lns un kcklegesobn ttsin» und alle Anverwandte Trauerkeier 8onntsg, 7. juni in 8prollenbau Mit der Kamille trauern sucb wir um eine lieben Kameraden und treues Oekolgsckakl Mitglied. Wir werden ibm ein ebrendes O- denken bewabren.

Vsli'isbsfUkt'ung ».Lslolgsoksll^sp^s. Soksnr, ZSseverk u. Kistentabr. Spi'vUsnmükIe

VNsnIisus«!«, 4. jun! 1942

Vsrtsssnmsig«

Tietersclliittert geben wir die traurige dlackrickt, dsk unsere liebe Mutter, Orok- mutter, 8ckwester, 8ekw3gerin und Tante

krs» 8Mv üvUvimvgvr

g«d. UUsssingsr Ksdsmms s. 0.

im Alter von 72fts jabren nsck scbwerem mit groker Oeduld ertragenem leiden beute abend 18.45 llbr von uns gegangen ist.

In liekem 8cbmerr:

krsu kmiiis Kderls, geb llollenwsger mit Oatten. kesu Ssrts XSnIg, geb

klollenweger mit Kamille, ki-su SoNs viirlrl«, geb. klollenweger mit Kamille.

krsu »Islsntz Sstr, geb. klollenweger mit Kamille.

keerdigung 8onnlsg nackmittag L-K llbr

I!!!z!i!!«!!I!!!!I!l

Mehr des KamffMskks.

l Anzeige- und Suchpflicht.

Auf Grund der neunten Verordnung zur Abwehr des Kartoffelkäfers vom 22. April 1941 (RGBl. I S. 227) sind die Nutzungsberechtigten von landwirtschaftlich oder gärtne­risch genutzten Grundstücken verpflichtet, auf das Auftreten des Kartoffelkäfers zu achten und sein Auftreten sowie alle verdächtigen Erscheinungen, die auf sein Vorkommen auf ihren oder anderen Grundstücken schließen lassen, unverzüglich der Ortspolizeibehörde anznzeigen. Die gleiche Anzcigepflicht hat auch jeder andere, der den Schädling findet.

Als wirksamste Maßnahme zur Bekämpfung'des Kartoffel­käfers hat sich bisher der Suchdienst erwiesen. Es werden deshalb wie in den Vorjahren in jeder Gemeinde wöchentlich einmal die Kartoffelfelder nach dem Kartoffelkäfer äbgesucht. Für die Gemeinden des Kreises Calw bleiben die Suchtage wie im Vorjahr festgesetzt. Zum Suchdienst verpflichtet siird hie Nutzungsberechtigten von Grundstücken, die mit Kartoffeln oder Tomaten bepflanzt sind. Soweit erforderlich können auch andere Personen zum Suchdienst herangezogen werden.

ll. Suchdienst

Ich ordne deshalb auf Grund des tz 2 der neunten Ver­ordnung zur Abwehr des Kartoffelkäfers in Verb, mit Ab­schnitt l Ziff. t des Erlasses des Württ. Wirtschaftsministers vom 5. Juni 1941 (Reg.Anz. Nr. 42) für den Kreis Calw folgendes an-

Der Kartoffelkäfersuchdienst ist in jeder Gemeinde des Kreises nach den Weisungen des Beauftragten des Pflanzen­schutzamts jede Woche einmal Lurch kolonnonweises Absuchen der Felder vorzunehmen. Die Suchtage in den einzelnen Ge­meinden werden von der Ortspolizeibehörde bekanntgegeben. Der Suchdienst beginnt am 8. Juni ds. Js. und endet nach Einbringung der Kartoffelernte.

Die Ortspolizeibehörde hat für eine entsprechende Durch­führung und für die Ueberwachung der Suchtage zu sorgen. Sie hat diese Bekanntmachung an der Ortstafel anzuschlagen und außerdem die einzelnen Suchtage jeweils ortsüblich be- kanntzumachcn.

Wer den Vorschriften der Verordnung zur Abwehr des Kartoffelkäfers zuwiderhandelt, wird bei vorsätzlicher Begeh­ung mit Gefängnis bis zu zwei Fahren und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen, bei fahrlässiger Begehung mit Geld­strafe bis zu 150 RM. und mit Haft oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Calw, den 3. Juni 1942.

Der Zanbrat: E h emann, A.V.

Ausschneiden!

wsuSNdLrg.

Bitte den 14. Juni 1942 für das

bei den 7 Eichen in Errrnbach nachm. 3 Uhr, sreihalten! Abmarsch 12.30 Uhr am Postamt.

Ichmöchteschonhaben,dastmeine Mitglieder sich restlos tzaran betei­ligen u. soweit möglich, ihre Buben und Mädel mitnehmen.

Siehe Anshang am Marktplatz!

Vorsitzender Essich.

VNläbuä

Neuen bürg.

Stempel

Kissen

mit größerem Inhalt im Juli 1941 am Bahnhof-Süd gefunden und vom Fundbüro Pforzheim hierher übergeben. Eigentümer?

Den 5. Juni 1942

Der Bürgermeister.

Stempelständer Firmenstempel S. Meeh'sche Buchdruckerei

ZeöKnet

von 912 unä 1420 Okr

AnArcittttZ)

Wir beebren uns, su unserer sin 6. juni stattkinclencien

kirclllicben Trauung kreunälicbst einsulsäen.

Qustav Klomanrr sohanna Xlomann

ged. Knüller

Alannbeiin Oobel

Kircbgang um I I Obr in Oobel

V-___

ab 8amsts8 äen 6. juni

jeweils von 14.30 vis 18 30Okr.

AM? -k-ch/iE/LA

kompl. mit m 8cklaucb

1 MiieN «kck-

sind eingetrokten.

jede Anssbl kann sokort

ab kager geliefert werden.

r-V a,k>s

»Isuendürg

-rel. 497