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Mus dem HcimatgebicW

Geüenktage

4. Juni

1745 Sieg Ftiedrichs des Großen bei Hohenfriedberg.

1841 Der Rechtslehrer Karl BinLing in Frankfurt a. M. geboren.

1667 Der finnische Feldmarschall Frhr. v. Mannerheim in Villnäs geboren.

1§ Der Dichter Eduard Möricke in. Stuttgart gestorben..

Liebe Hau-feau, brauchst Vu wirklich alles?

Altstoffe sind Rohstoffe und ohne Rohstoffe keine Wirt­schaft. Die Hausfrau weiß schon: nicht nur Altsvinnstoffe wll sie der Wiederverwertung in der Textilwirtschaft zur Verfügung stellen, auch alte, nicht mehr getragene Klei­der. Mäntel. Anzüge für Mann und Frau sind begehrte Dinge.Aber", sagt die Hausfrau,meine alten Sachen kann ich selbst nicht entbehren; sie dienen mir noch als Flik- Zen, als Staub- und Wischtücher, aus den alten Kleidern, die ich nicht flicke mache ich Kleidungsstücke für die wilden Jungen und die Mädchen im Hause. Nein, nein, meine Alt- jpinnstoffe kann ich nicht entbehren." Schön, liebe Hausfrau, noch Brauchbares wird von Dir auch nicht verlangt, aber brauchst Du wirklich alles, was Du so sorgfältig auf­hebst. Wie vieles davon hast Du jahrelang nicht mehr an­gesehen und wirst es für die Zukunft kaum noch eines Blickes würdigen! Andere können die Altkleider aber viel notwendiger sofort gebrauchen. Alles was nicht bedürftigen Arbeitskräften unmittelbar zugute kommt, der jämmerliche Lumhengruscht wrd den Reißwölfen in den Nachen gewor­fen. Gegen diese ist die Altweibermühle aus dem Märchen ein reiner Stümper. Schon 1933 haben sie aus SS 000 Ton­nen Lumpen wieder 26000 Tonnen Reißwolle, 16 000 Ton­nen- Reißbaumwolle gemacht, vier Jahre später haben sich diese Zahlen fast verdreifacht.

Gemüse besser aus-ermtzt

Wüte Hausfrauen behandeln die zartesten Frühgemüfe ebenso wie zähe und trocken gewordene Wintergemüse. ..ch der Abfall ist meistens viel zu groß, wie sich schon beim ^«rzelspinat zeigt. Viele Hausfrauen schneiden näm­lich die Wurzeln samt den Stielen knapp unter den Blatt­ansätzen weg, ohne zu bedenken, daß Blätter und Stiele über die völlig gleichen Wertstoffe verfügen und daß zwischen den Stielen noch die zarten kleinen Blättchen sitzen, die auf diese Weise restlos verloren gehen. Mengenmäßig macht dies zu­sammen oft bis zur Hälfte des Gewichts aus. Bei jungem Salat auch bei Treibhausköpfen kann es Vorkommen, daß die äußeren Blätter wohl tadellos frisch, aber durch Druck «sw. unansehnlich geworden find. Es ist jammerschade, wenn diese Gemüseteile achtlos weggeworfen werden. Will man sie auch zum Rohs^at nicht mitverwenden, so können doch solche Deckblätter eine ausgezeichnete und gesunde Suppe ergeben. Auch die Auswertung der Radieschen gehört hierher. Aus zartestem grünem Laub schauen die roten und weißen Köpfchen hervor. Die Radieschen, also die Wurzeln der Pflanze, werden mit Begeisterung verzehrt, ihre zarten Blät­ter aber kommen in den Abfalleimer. Und doch würde ein einziger Versuch die Hausfrauen darüber belehren, daß fri- sthes, junges und zartblättriges Radieschengrün entweder streifig geschnitten, einen ganz köstlichen Salat liefern oder mitsamt feinen Weichen Stielchen zu einer überaus gesunden Suppe oder, je nach Menge, auch zu einer Soße oder einem Gemüse von besonders feinem pikantem Geschmack verarbei­tet werden kann «öfter und da sind auch junge Kohlrabi.

Art/

Rcichssportwettkampf 1942. Im Nachgang zum gestrigen Bericht über den Verlauf der Wettkämpfe folgt untenstehend die Siegerliste.

Einzelsieger mit über 180 Punkten wurden:

Hitlerjugend

1. Rudi Wicker 332 Punkte, 2. Karl Kießling 330, 3. Hans Bott 325, 4. Günther Hoffmann 323, 5. Rudolf Wurster 312. 6. Walter Kübler 307, 7. Kurt Epting 297, 8. Erich Mun- dinger 296, 9. Fritz Hammer 294, 10. Paul Kern 253, 11. Georg Reichle 252, 12. Gerhard Eitel 243, 13. Hermann Hammer 233, 14. Gustav Müller 231, 15. Erwin Proß 227, 16. Karl Weber 226, 17. Werner Gräter 223, 18. Heinrich Haag 222, 19. Rudolf Keppler 282, 20. Eberhard Schildknecht 221, 21. Hermaiin Trippner 217, 22. Ewald Schill 217, 23. Erwin Seitz 215, 24. Hansjörg Pfeiffer 213, 25. Walter Hummel 211, 26. Gerhard Pfeiffer 210, 27. Wilhelm Rothfuß 209. 28. Otto Bausert 203, 29. Werner Krauß 201, 30. Walter Kallfaß 198, 31. Emil Grünwedel 196, 32. Walter Schill 195, 33. Hans Seyfried 193, 34. Werner Schober 190, 35. Alfred Rau 189, 36. Karlheinz Eitel 188, 37. Hermann Krauß 187, 38. Walter Schaible 186, 39. Robert Klauß 185, 40. Werner Lampart 181 Punkte.

Jungvolk

1. Helmut Gräter 271 Punkte, 2. Kurt Krimmel 253, 3. Willi Nonnenmacher 248, 4. Hermann Mutterer 236, 5. Willi Schrafft 234, 6. Gerhard Wildbrett 233, 7. Hermann Nägele 225, 8. Wilhelm Proß 225, 9. Paul Eitel 225, 10. Herbert Epting 225, 11. Helmut Fröhlich 222, 12. Adalbert Hübner 216, 13. Gerhard Baumann 214, 14. Erich Hammer 205, 15. Fritz Keßler 204, 16. Otto Ott 200, 17. Kurt Eitel 198, 18. Paul Günthner 198, 19. Fritz Krauß 193, 20. Karl Gösling 192, 21. Kurt Dold 192, 22. Siegfried Standenmaier 192, 23. Harry Stirner 189, 24. Helmut Weinmann 188, 25. Karl Keßler 184, 26. Kurt Schlüter 183, 27. Herbert Wengert 183, 28. Hermann-Ottmar 181, 29. Hans Zwadsich 181, 30. Werner Wdinger 181, 31. Werner Treiber 180, 32. Michael Pfeiffer 180, 33. Hans Rau 180 Punkte.

BSM-WerkGlaube und Schönheit"

1. Gisela Friz 237 Punkte, 2. Anneliese Knau PP 230, 3. Anneliese Fahrbach 219, 4. Hilde Rau 216, 5. Gertrud Frank 197, 6. Helene Treiber 195 Punkte.

BdM

1. Else Jordan 265 Punkte, 2. Anneliese Walter 265, 3. Elisabeth Walker 250, 4. Johanna Rentschler 234, 5. Hilde Ottmar 229, 6. Ruth Haag 215, 7. Gretel Kübler 202, 8. Ger­trud Aberle 198, 9. Liese Großmann 196, 10. Ruth Gaiser 189, 11. Martha Nägele 189, 12. Hedwig Schmid 189, 13. Ruth Fahrbach 188, 14. Else Schneider 188, 15. Else Schmidt 182 Punkte.

Jungmädel

1. Margot Pfau 240 Punkte, 2. Inge Sohl 237, 3. Marg. Bott 232, 4. Ursula Wnlz 230, 5. Gertrud Lutz 223, 6. Hilde­

gard Krauß 218, 7. Elfriede Schmid 217, 8. Marianne Dold 215, 9. Anneliese Krauß 214, 10. Käthe Hübner 210, 11. Emilie Klaus 209, 12. Waltraut Knöller 200, 13. Elfriede Schaible 199, 14. Helene Rahher 197, 15. Rose Staudenmaier 194, 16. Liselotte Klink 193, 17. Lina Tubach 193. 18. Lotte Eberhardt 192, 19. Fridel Riexinger 192, 20. Margarete Bechtle 192, 21. Margot Metzler 189, 22. Erika Schmid 188, 23. Gretel BE 188, 24. Martha Riexinger 187, 25. Paula Häberlein 187, 26. Frida Wengert 183, 27. Helene Schaible 181, 28. Annero se Reichle 181, 29. Liesel Hammer 180 Punkte.

BdM Haushaltungsschule

1. Helen Letsch 311 Punkte, 2. Raiser 286, 3. Hagedorn 259, 4. Kunze 256, 5. Pantle 247, 6. Beuthin 236, 7. Sftnlze 229, 8. Stößer 225, 9. Schütz 222, 10. Lezzeri 211, 11. Gär in 201, 12. Schwöbel 199, 13. Grünewald 199, 14. Fickenscher 1! > 15. Wobst 198, 16. Wächter 195, 17. Oshm 190, 18. Wieg, .r 188, 19. Beßler 184, 20. Inge Letsch 180. 21. Brachmann . 0 Punkte.

Von den Herrenalber Schützen. Am Sonntag fand das diesjährige Meisterschaftsschießen der Schützengssellschaft Her- renalb statt. Nachdem ein großer Teil der aktiven Mitglieder zum Heeresdienst einberufen ist, bewiesen die Heimatsi tzen, daß der alte Geist d« Schützengesellschast immer noch vor­herrscht und sie mit ihren jüngeren Kameraden hinsichtlü der Schußleistungen auf die gleiche Stufe gestellt werden können. Geschossen wurde in drei Anschlagarten: liegend freihändig, knieend und stehend freihändig. Als bester Jahresschütze er­zielte der bisherige Schützenkönig Richard Lacher 149 Ringe und errang wiederum die Würde des Schützenkönigs, Die nächstbesten Schützen waren als zweiter: Karl Müller mit 145 Ringen, als dritter: Hermann Weiß mit 132 Ringen und als vierter: Wilhelm Krumm mit 124 Ringen. Auf die Festscheibe gab Wilhelm Krumm den besten Schuß ab. Nach Beendigung des Wettkampfes ehrte der Oberschützen­meister Wilhelm Walther die besten Schützen mit Aus­zeichnungen und dankte den Mitgliedern für das bewiesene Vereinsinteresse.

Marinefilmstunbe. Im Rahmen einer Sonderaktion füllet das Deutsche Volksbildungswerk in der NSG. ,Kraft durch Freude" in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Seegeltungs­werk am Sonntag den 7. Juni eine Filmstunde durch. Vier Kurzfilme Stapellaus vom SchlachtschiffTirpitz" SegelschulschiffGorch Fock" - U-Boote am Feind - Der Prisenhof tagt geben uns einen Einblick in das Schaffen der deutschen Marine und veranschaulichen in ansprechender Wiedergabe die Bedeutung ihres Wirkens. Durch den be­gleitenden Vortrag von Oberleutnant M. A. Schlauch er­reicht diese Filmstunde einen besonderen Höhepunkt. Die Veranstaltung interessiert vor allem die männliche Jugend und deren Erzieher.

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Die Schlüsselgewalt

meist Treibhausware, anzutreffen. Auch hier kann es gesche­hen, daß die Hausfrauen diese zarten kleinen Knollen dick abschälen wie die holzigste Winterknolle. Von den jungen Kohlraben ist die Schale nur soweit abzulösen, als sie hart ist. also nur um die Schnittfläche herum. Von den Blättern sind zwar die dicksten Stile zu entfernen doch bindet man sie zusammen und läßt sie als Geschmacksbereicherung mit aus- bünsten. Die Blätter selber aber sind sein geschnitten als wertvollste Gemüseerqänzung mitzuverwenden Daß Rha­barberstiele wohl gewaschen, aber nicht geschält zu wer­den brauchen, ist schon sehr oft gesagt worden.

Senkung der Gemeindegebühren bei verminderter Leistung. Der Preiskommissar weist im Runderlaß 38/42 vom 11. Mai 1942 darauf hin, daß Gebühren und Beiträge ihrem Wesen nach Entgelte für besondere Leistungen sind und daher den Verordnungen über das Verbot von Preiserhöhungen unterliegen. Aus diesen Verordnungen und aus ZZ 22 ff. KWVO ergibt sich für die Gemeinden die Verpflichtung, die msherigen Gebühren zu überprüfen, sofern die gebühren­pflichtigen Leistungen infolge der Kriegsverhältnisse auf eine Nicht nur vorübergehende Zeit eingeschränkt werden. Hier­zu haben der Reichsminister des Innern und der Reichsmi. Ulster der Finanzen im Einverständnis mit dem Preiskom- Mnsar einen Runderlnß an die Gemeinden und Gemeinde- Hera'Zgegeben, der folgenden Wortlaut hat: Auf Grund der Kr! 'sverhältnisse sind die Gemeinden ver. .chtedentlich genötigt, chei einzelnen ihrer Veranstaltungen, i. Benutzuna Gebühren erhoben werden. Leistnngs-

;mschrankungen voi nehmen. Das gilt z. B. für die Stra- genremigung. Sow die Gemeinden durch solche nicht nur vorübergehende Le .nngseinschränkungen Ersparnisse erzie- ten, müssen sie zu einer entsprechenden Senkung der für die Akrmistaltung festgestellten Gebühren schreiten. Wir ersuchen me Aufsichtsbehörden, darüber zu Wachen, daß die Gebühren- senkung bei Vorliegen der Voraussetzungen unverzüglich vorgenommen wird, sofern das Ausmaß der Senkung die m -Ä. entstehende Verwaltungsarbeit rechtfertigt. Die Vreisbildungs- und Preisüberwachungsstellen werden An. regungen auf Senkung gemeindlicher Gebühren an die Ge- meindeaussichisbehörden abgeben. Diese haben den betreffen- üA.R^isbehörden in solchen Fällen von ihrer Entscheidung Mitteilung zu machen." .

Sicherung des Gcsolgschaftsttandes. Der Beauftragte Är Len Bierjahresplan hat eine Verordnung über die Si- Aorung des Gesolgschastsstandes in der Kriegswirtschaft vom 20- Mai 1942 erlassen. Um Höchstleistungen in bcr kriegs­wirtschaftlichen Erzeugung zu erreicht», ist es erforderlich Len unbedingt notwendige» Bestand an Arbeitskräften m kriegswirtschaftlich wichtige» Betrieben unter.n Umstän­den sicherzustellen. Insbesondere muß der Arvntsruaywech- sel aus Betrieben der Kriegswirtschaft auf ganz besonders gelagerte und besonders dringliche Emzelfälle neschränki werden. Daher dürfen in Betrieben der Lkriegswi.lschait von nun an Arbeitsverhältnisse nur durch das Arbeitsamt gelöst werden. Soweit Arbeitsverhältnisse bereits zu einem kllnf- Ngeil Zeitpunkt gelöst wurden sind, werden sie bis auf wei- pies verlängert. Das gleiche gilt für befristete A-oeltsrer- yaltnisse. die durch Zr 'ablaus enden würden. Wer ohne An- oronung des Arbeitsamtes seinen Arbeitsplatz m rinem Be­trieb der Krjegswirr'kMt verläßt oder einen Gefolgsmann aus einem Betrieb der Kriegswirtschaft entlaßt wird mit Gefängnis und Geldstrafe letztere in nilbegrenzter Höhe, ooer mit einer dieser Strcnen besnast. Das Nähere regelt oei Generalbevvllmächi gie ftir den Arbeitseinsatz Er ve- Niv.mt insbesondere oie Betriebe die im Sinne dieser Ver- or..'iilng zur Kriegswirtschaft gehören, und den Personen- treis. D:e Verordn!' » K ,wl der Verkündung in Kraft ge-

V-K. Wenn die Ehefrau den gemeinsamen Haushalt ordentlich führen soll, dann müssen ihr auch bestimmte Frei­heiten eingeräumt werden. Das deutsche Recht hat die Mög­lichkeit geschaffen, daß auch ohne Zustimmung des Mannes die Ehefrau bestimmte Handlungen vornehmen kann, die den Mann berechtigen und verpflichten. Diese Befugnis innerhalb des häuslichen Wirkungskreises nennt man Schlüsselgewalt.

Die Schlüsselgewalt ist das Geschäftsführungs- und Ver­tretungsrecht der Ehefrau in Angelegenheiten ihres häuslichen Wirkungskreises. Damit ist der Kreis der Geschäfte auch schon Umrissen. Mit Bewußtsein hat der Gesetzgeber daraus ver­zichtet, die einzelnen Geschäfte aufzuzählen. Was zum häus­lichen Wirkungskreis gehört, kann nicht allgemein gültig be­stimmt werden, sondern richtet sich nach der örtlichen Sitte, nach den Familiengewohnheiten und nicht zuletzt auch nach-den Vermögensverhältnissen der Ehegatten. Der Wirkungskreis der Ehefrau erweitert sich naturgemäß auch dann, wenn wie jetzt im Kriege der Mann aus längere Zeit von Hause entfernt ist oder wegen Krankheit sich um die ordentliche Be­sorgung des Haushaltes nicht kümmern kann.

Als Hauptbeispiele für die Geschäfte im Rahmen der Schlüsselgewalt sind vor allem zu nennen: Anschaffung des täglichen Bedarfs; Bezahlung von Miete, Licht, Gas, Holz, Kohlen; Beschaffung der Kleidung für die Frau und die Kinder und in gewissen Grenzen auch für den Mann; An­stellung einer häuslichen Hilfe; Kauf von Wirtschafts- und Haushaltungsgerät; Anschaffung von Geschenken für die Fa­milie und auch von Gelegenheitsgeschenken für Bekannte; Be­auftragung eines Arztes usw.

Die Schlüsselgewalt kann aber auch über diese notwendigen Anschaffungen hinausgehen und auch die Anschaffung von Luxusgegenständen erlauben. Hierfür dürften in erster Linie die Vermögensverhältnisse und die Gepflogenheiten der Fa­milie maßgebend sein.

Die Handlungen innerhalb der Schlüsselgewalt wirken für und gegen den Mann. Der Ehemann allein wird aus diesen Geschifften berechtigt und verpflichtet.

Die Schlüsselgewalt kann vom Manne beschränkt oder der Frau sogar ganz entzogen werden. Es genügt hierzu die formlose einseitige Erklärung der Frau gegenüber. Aber fol­gendes ist zu beachten: Weiß der Außenstehende von dieser Beschränkung nichts, dann hastet der Mann trotzdem. ^Der Mann muß also jedem Gläubiger beweisen, daß er von der Entziehung üzw. Beschränkung gewußt hat- Das dürfte in den meisten Fällen sehr schwer sein, auch wenn der Mann eine entsprechende Anzeige in der Zeitung erlassen hat. Um dem Ehemann zu helfen, kann er die Beschränkung bzw. Ent­ziehung in das Güterrechtsregister eintragen lassen. Nunmehr wirkt die Beschränkung oder Entziehung gegen jeden, auch wenn er keine Kenntnis davon hatte.

Außer durch Entziehung endet die Schlüsselgewalt noch durch die Auflösung der Ehe und durch die Aufhebung der ehelichen Hausgemeinschaft.

Wie steht es aber mit den Schulden, die die Frau c ißer- halb der Schlüsselgewalt macht? Hierfür haftet der Mann nicht. Es fragt sich aber nun. welches Vermögen der Frau haftet.

Um die Frage beantworten zu können, müssen wir erst einmal klären, welche verschiedenen Vermögen überhaupt vor­handen sind. Es soll davon ausgegangen werden, daß die Es- leute im gesetzlichen Güterstand leben, d. h. daß keine bsso.r« deren vertraglichen Abmachungen zwischen den Ehegatten ge­troffen worden find.

Grundsätzlich gibt es keine gemeinschaftlichen Schulden der Eheleute sondern nur Sonderschulden: Schulden des Manins und Schulden der Frau. Die Ehefrau kann Schuldnerin wur­den (ebenso natürlich auch der Mann) auf Grund eines von ihr geschlossenen Rechtsgeschäfts (z. B. Kauf eines Radioappa­rates), auf Grund einer Haftung aus unerlaubter Handlung (z. B. Körperverletzung), auf Grund einer Unterhaltspflicht Verwandten gegenüber (z. B. die kranke Mutter) usw.

Je nach der Haftung unterscheidet man in der Hauptsache folgende Arten von Schulden der Ehefrau: Vollschul Len, -das sind Schulden, für die das gesamte Vermögen der Frau haftet. Das heißt, es haftet sowohl das eingsbrachte Gut ( das was die Frau in die Ehe mitbringt und während der Ehe erwirbt), als auch das Vorbehaltsgut ( die Dinge des persönlichen Bedarfs, der Erwerb ans Geschäft und Persön­licher Arbeit, der Erwerb aus Erbschaft usw.) und Borbe­halt s s ch n l d e n, für die nur das Vorbehaltsgut haftet.

Grundsätzlich sind alle Schulden der Frau Vollschuldcn. Insbesondere gehören hierher: die vor der Ehe eingogangenen Schulden (es soll sich keine Frau durch Eheschließung dem Zu­griff der Gläubiger entziehen können), die während der Este begründeten Schulden unbedingt dann, wenn sie nichtrechte­geschäftlicher Art sind (z.-B. Haftung aus unerlaubter Hand­lung, Unterhaltspflichten, Prozeßkosten, usw.). Schulden aus Rechtsgeschäften sind nur dann Vollschulden (z. B. aus Kauf, Darlehn, Miete usw.), wenn der Ehemann diesen Geschäften zugestimmt hat oder die Zustimmung entbehrlich war.

Zu den Vorbehaltsschulden gehören insbesondere die Schulden aus Rechtsgeschäft, zu dem der Mann die erforder­liche Zustimmung nicht gegeben hat, und die Schulden, die eine Ehefrau aus Erbschaft erwirbt (Nachlaßverbindlichkeitenft

Die Zustimmung des Mannes ist entbehrlich für Geschäfte, die die Frau über ihre Persönlichen Sachen abschließt und vor allem in gewissen Eilfällen, wenn bei Abwesenheit oder Krankheit des Mannes mit dem Aufschub des Geschäftes Ge­fahren entstehen können. Dagegen ist die Zustimmung zu Ver­fügungen und Verpflichtungen über das eingebrachte Gut er­forderlich (abgesehen von den Eilfällen).

Gibt der Mann die Zustimmung nicht, dann kann sie auf Antrag der Frau durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden, aber nur dann, wenn das Geschäft zur ordentlichen Besorgung einer persönlichen Angelegenheit der Frau er­forderlich ist. Dr. Tw.