Mus Sem HcimalgcbietP

Heüenktagr

19. März.

849 Großadmiral v. Tirpitz in Küstrin geboren.

873 Komponist Max Reger zu Brand (Oberpsalz) geboren. 1897 Schriftsteller Heinz Sleguweit in Köln geboren.

1602 Tondichter Heinrich Spltta in Straßburg geboren. 1912 Kampfflieger Oberst Adolf Galland in Westernholt geb. 1932 Kunstforscher Georg Dehio in Tübingen gestorben.

1940 Ergebnisloser britischer Luftangriff auf Insel Sylt.

Keine Osterreisen!

DNB Berlin. 17. März. Die Reichsbahn ist der größte Helfer der Front. Bei einer Vergrößerung ihres Einsatzrau. mes aus das fast Fünffache gegen die Vorkriegszeit hat sie außerordentlich wichtige Anforderungen der Wehrmacht zu befriedigen. Tausende von Lokomotiven und Wagen aus der Heimat mußten aus den langen, auf Normalspur umgebauten Strecken des weiten russischen Raumes eingesetzt werden um die Nachschubstrecken zu bewältigen und damit die notwendi­gen Voraussetzungen für den Kampf unserer Soldaten zu erfüllen. Große Abgaben an Personal und Material nach den besetzten Gebieten erschweren naturgemäß die heimatliche Verkehrsentwicklung.

Deshalb ist es Pflicht jedes Volksgenossen, stk diesem gabr rede Osterreise zu Unterlasten. Er erspart sich dadurch nicht nur srlbft viele Unannehmlichkeiten, weil die Beschrän­kung des Resteverkehrs auch zu Ostern in vollem Umfange anfrechterhalten bleib», sondern trägt in hohem Matze dazu bei. den Eisenbahnern ihre schwere Arbeit zu erleichtern. Bor allem aber hilft er der Front und trägt so seinen Teil zum Endsieg Dentschlanbs bx>. -E

Oer Hrimkehrerurlaub

Erholung nach Entlassung aus dem Wehrdienst

Der Reichsarbeitsminister hat die durch seinen Rund- rlaßvom 23. August 1940 und eine Anzahl Anordnungen »er Reichstreuhänder oer Arbeit geregelte Frage der Erho- üngszeit nach Entlastung aus dem Wehrdienst bei Rückkehr »er Soldaten in die alten Betriebe (sogenannter Leimkehrer- Urlaubs durch eine Allgemeine Anordnung vom 21. Februar 1942 (Reichsarbeitsblatt Nr. 7. Teil l. Seite 96s mit Wirkung >om 10. März 1942 neu geregelt. Diese Anordnung erstreckt ich jetzt auf alle Gefolgschasismitglieder der privaten Wirt- chaft. Die Anordnung übernimmt weitgehend die Regelung »er früheren Reichstreuhänderanordnungen. Es verbleibt bei der Erholungszeit von 14 Kalendertagen, wenn die Ge­folgschaftsmitglieder außerhalb ihres ständigen Wohnsitzes seit dem 1. September 1939 insgesamt mindestens drei Mo­nate Wehr. oder Reichsarbeitsdienst geleistet haben tund m«s betrifft auch die Arbeitsdienstmänner auch bei der Entlassung für die ersten 14 Tage nach der Entlastung Wehr- sokd erhalten).

Ae Anordnung stellt klar, daß der LeimkeLrurlaub nicht Gefolgschaftsmitgliedern zusteht, deren Entlassung aus dem Wehr-ober Reichsarbeitsdienst auf Grund einer UK-S'ellung erfolgt Er empfiehlt jedoch den Betrieben, den UK-Gestell- ren auf Wunsch einige Tage freie Feit vor der Wiederauf­nahme der Arbeit zur Erledigung ihrer persönlichen Ange- levenheiten zu belasten, wenn es die betrieblichen Verhält­nisse irgendwie gestatten. Das Gleiche empfiehlt er für die aus dem Reichsarbeitsdienst Entlassenen, die auf den Heim- kehrurlaub keinen Anspruch haben (das beißt soweit sie nicht den Wehrsold für die ersten 14 Tage erhalten). Der Heim­kehrurlaub braucht vom Betrieb nicht bezahlt zu werden, dp für die entlassenen Soldaten während dieser 14 Tage in anderer Weise gesorgt wird.

Die Anordnung des Reichsarbeitsministers trifft des weiteren noch eine besondere Bestimmung über den ersten Erholungsurlaub im Betrieb. Grundsätzlich bleiben die tariflichen und sonstigen Urlaubsregelungen unberührt. Die zurückkehrenden Gesolgschaftsmitglieder haben jedoch in dem bei Wiederaufnahme der Arbeit laufenden Urlaubsiahr auf den ihnen nach den sonstigen Bestimmungen zustehenden Er­holungsurlaub nur dann einen Anspruch, wenn sie in dem urlaubsjahr mindestens drei Monate im Betrieb Arbeit ge­leistet haben. Soweit die Gefolgschaftsmitglieder in dem be­treffenden Urlaubsjahr bereits den Keimkehrurlaub gehabt haben kann ihnen ein etwa nöch zustehender Erholungs­urlaub, wenn sie damit einverstanden sind, abgeqolren werden.

Die neue Anordnung d«S Reichsarbeitsministers gilt nicht nur für die aus. dem Wehr, und Reichsarbeitsdienst Ent­lassenen, sondern auch- die Gefolaichaftsmitalieder der Privaten WirtsMft, die nach dem Aufruf des Luftschutzes aus dem Sicherheits- und Hilfsdienst, Luftschutzwarndienst »der Fliiameldebienst oder nach Heranziehung zum lang­fristigen Notdienst ohne Begründung eines ihrem bisherigen Dienst- oder Ärbeitsverhältnis entsprechenden Beschstf- tigungsverbaltnis aus diesem entlassen werden, soweit sie von ihrer Dienststelle für die ersten 14 Tage nach der Ent­lassung d,e Barvergütung weiter erhalten.

^ Vor der Bestellung des Gemüsegartens

Jeder, der einen Garten sein eigen nennt, befaßt sich nun eingehender als bisher mit den Fragen der Bodenbestellung.

besonderes Augenmerk wird man der Keimfähigkeit der letvstgezogenen Waren zuwenden müssen. Aus einer Probe An», man ersehen, wieviel Prozent des Saatgutes keim- lähigstind und überschlägt danach, wenn nötig, den zu kaufen­den Samenbedarf. Den Samen selbst wird man am besten hei einem in der Nähe wohnenden Züchter oder Händler kaufen, da diese genau wissen, welche Sorten in der betref- fenden Gegend am -besten gedeihe» und auch über die nö­tigen Ersatzsorten am heften Bescheid wissen. Mehr denn fe kommt es heute darauf an, kein Samenkorn zu vergeuden. Es empfiehlt sich, die Frühsorten von Salat. Blumenkohl Kohlrabi, Weißkraut und Wirsing sowie die Junavilanz-r. Von Sellerie, Lauch. Tomaten usw. nicht selbst heranzuziehen. Bedeutend vorteilhafter ist es. die Jungvflanzen in diesen Gemusesorten heim Gärtner zu kaufen; denn wir kommen a>Udiese Weise zu bedeutend früheren Ernten. Natürlich mn ?n die jungvflanzen beizeiten beim Gärtner bestellt Werden, damit dieser sich entsprechend einrichten kann.

Für Tapferkeit vor dem Feinde wurde der Gefreite Erich Waidner bei einem Infanterie-Regiment im Osten, Sohn der Frau Emilie Waidner, mit dem E. K. II ausgezeichnet.

Arnbach, 18. März. Der Heldengedenktag wurde auch in unserer Gemeinde durch eine würdige Feier begangen. Gegen 2 Uhr nachmitags versammelten sich die Politischen Leiter, die Formationen und Gliederungen der Partei sowie die Ange­hörigen der Gefallenen am Ehrenmal. Zellenleiter Buchter hielt die Gedenkrede, in der er das Heldentum der Gefallenen des Weltkrieges sowie der Gefallenen im gegenwärtigen Krieg in den Vordergrund seiner Ausführungen rückte. Die Feier wurde umrahmt von Sprechchören des BdM und der HI. Kriegerkameradschastsführer Schaudt legte einen Kranz zu Ehren der Gefallenen am Ehrenmal nieder. Unter dem ge­meinschaftlichen Gesang der Nationallieder fand die erhebende Feier ihren Abschluß.

Arnbach, 18. März. Für Tapferkeit vor dem Feinde wur­den der Obergefreite Erwin Buchter und Soldat Erwin Mayer mit dem E. K. ll ausgezeichnet.

Loffenau, 16. März. Am Sonntag feierte die Gemeinde in würdiger Weise den Heldengedenktag. Nachdem die Einwoh­nerschaft am Vormittag im Rundfunk die Berichte über den Staatsakt am Ehrenmal in Berlin und die Führerrede gehört hatte, fand nachmittags am Kriegerdenkmal die örtliche Feier für die Gefallenen statt, an -der sich die Angehörigen der Ge­fallenen sowie sämtliche Vereine und Formationen beteiligten. Die Umrahmung der Gedenkstunde hatte der Gesangverein Liederkranz" unter Leitung von Heinrich Langenbach und Sprecher und Sprecherinnen aus den Reihen der HI übernommen. Die Gedenkrede hielt der hiesige Abteilungs­leiter der NSKOV Jakob Klenk. In seinen Ausführungen gedachte er der Gefallenen des ersten Weltkrieges, aber auch derer, die im gegenwärtigen schweren Ringen ihr Leben zu unser aller Schutz zum Opfer brachten. Er ermahnte in ernsten Worten, jederzeit sich der heiligen Verpflichtung be­wußt zu sein, die uns Las Sterben so vieler junger, hoff­nungsreicher Männer auferlögt. Ein Kranz aus Tannengrün wurde vom Redner im Gedenken an die Toten am Denkmal niedergelegt, während der Gesangverein das Lied vom guten Kameraden sang. Den Abschluß der Feier bildeten der Gruß an den Führer und die Nationallieder. ,

Arbeitsdienst der Mädchen führt nicht mehr zur Lösung bestehender Arbeitsverhältmffe

V. Bei vielen Betriebsführern hat in letzter Zeit die Bereitwilligkeit zur Ausbildung weiblichen Nachwuchses sehr nachgelassen, weil sie nicht damit rechnen konnten, daß die Milchen nach Ableistung ihrer Pslichtzeit im Reichsarbeits­dienst in ihren Betrieb zurückkehren würden, da viele Mädchen die Gelegenheit benutzten, den Beruf zu wechseln, insbesondere aus Mangelberufen zu anderen Berufen, vorzugsweise zu den Büroberufen, abzuwandern. Diese Tendenz, die sich für das gesamte Wirtschaftsleben in Kürze sehr unliebsam aus­wirken müßte, ist null durch eine neue Durchführungsverord­nung zum Führererlaß über den Kriegseinsatz des Reichs­arbeitsdienstes für die weibliche Jugend abgebogen worden. Diese Durchführungsverordnung datiert schon vom 29. 11. 41 (Reichsgesetzblatt I, Seite 742). Da sich jedoch viele Mißver­ständnisse herausgebildet haben, hat der Reichsarbeitsminister am 27. Januar in einem jetzt erst veröffentlichten Erlaß meh­rere Erläuterungen und Anweisungen gegeben. Danach wird das Beschäftigungsverhältnis für alle Mädchen, die seit dem 1. Oktober 1941 zum Arbeitsdienst einberusen wurden oder zu­künftig einberusen werden, durch die Einberufung nicht mehr gelöst. Dasselbe gilt auch für die Mädchen, die bereits seit dem 1. April 1941 einberufen wurden und als Längerdienende oder beim Kriegshilfsdienst beim Reichsarbeitsdienst für die weib­liche Jugend geblieben sind.

Wer jedoch zum Einsatz in der Rüstungsindustrie aus dem Arbeitsdienst entlassen wurde, ist an seinen früheren Betrieb genau wie bisher nicht mehr gebunden. Ferner besteht für Mädchen, die'unmittelbar nach beendeter Lehre oder Ausbil­dung zum Reichsarbeitsdienst einberusen wurden und keine Vereinbarung mit dem Lehrbetrieb haben, wonach das Aus­bildungsverhältnis ohne weiteres in ein Ärbeitsverhältnis übergeht, ebenfalls keine Verpflichtung zur Rückkehr in den alten Betrieb. Für den Regelfall werden jedoch in Zukunft die Arbeitsmaiden nach Ableistung ihres Dienstes aufgrund der genannten Durchführungsverordnung an ihren alten Ar­beitsplatz zurückkehren.

Eine Kündigung während der Arbeitsdienstzeit ist von seiten des Mädchens nur mit Zustimmung des Arbeitsamtes möglich, von seiten des Arbeitgebers nur mit Zustimmung des Reichstreuhänders und des Arbeitsamtes. Wer eine Ausbil­dung in einein für die Volksgemeinschaft wichtigen Berufe anstrebt, wird diese Zustimmung erhalten.

Ferner haben die Arbeitsämter Anweisung erhalten, die aus dem Reichsarbeitsdienst bzw. Kriegshilfsdienst entlassenen weiblichen Jugendlichen rechtzeitig zu erfassen, um auf diese Weise sicherzustellen,, daß die weiblichen Jugendlichen, die nicht in ihren alten Betrieb zurückkehren können, zweckmäßig ein­gesetzt werden, wobei solche Arbeitsmaiden, die vor ihrer Einberufung nickt in einem Beschäftigungsverhältnis gestan­den haben, nach den Grundsätzen der Berufsnachwnchslenknng der Berufsausbildung zuzuführen sind. .

Lsek« re?,

Itousmvrkersupp« Sertümpks gelbe Küken KsIIKarsosiksIn un«I braune Saks

L-nsr ksiscklossn b^ablrsil, vis geriömptts gelbe Kuben (tViöbrsn), sckmecK» eins knorr- »ousmocbsrsupps gonr bssonttsr» gu».

vis Lubsrsirung oller Knorr-Lvppsn ls» rlsnK- dar slntoek. Lls vsrslsn nur mit Wasser gs- Koek»olle oncisrsn Lutorsn vntköi» bereit» »Isr Knorr-Luppenvurksl.

Lbsr gsrorls bei einer tislscklosen sikoklrsi» Konnn» es ouk «iie Loks an. Wie slnkock es aber istokns klsisek unri obns ksttl eins gut» braune Loks ru Korben, sog» ibnen nack- »»skvnrlss ksrep»,

Den Loksnvürksl lein rerctrücicen,

glottrükren unri mit '/«Utsr Wasser unter Um- riibrsn 3 5/Unutsn Korken. Visse Lok» eigne» sieb ourk rum LtrsrKen, Verbessern un«I kin- «ien anrtsrsr Soksn.

R«s«p» ou>iU>n»I«I«n un«I ouidev-okrenl

8i» könnsn «» immer oucki v,«nn Lis tieute mal k»m»n

Xaorr-VSrkol bekommen Koben.

nirine V'euyenre ves Aruyim-s

Die etwas verspätete Gartenbestellung wird in diesem Fruhiahr voraussichtlich vielerorts eine zeitweise Knappheit an Gemüsen zur Folge haben. So bedauerlich das an sich -8. "lag-, so braucht diese Mangelerscheinung sich trotzdem

muszmvirken.^wenn es^uns gelingt, in den

. aber

-- o-.. zahlreichen

Aslogemufe benutzen, dre uns demnächst in Hülle und Fülle zur Verfügung stehen. Mag sein, daß ein Teil von ihnen ein wenig herber und strenger schmeckt als die im Garten gewachsenen. Aber an diese eigenartige Geschmacks- note gewohnt man sich leicht, ja man wird häufig bald manches als pikant schätzen, was uns zunächst ein wenig kremdartin anmutete

Die B'rennessel, die nun in den nächsten Wochen wie­der an allen Zäunen und Hecken zuhauf ins Kraut schießt, wird heute als wertvoller Spinat-Ersatz allgemein so ge­schätzt, daß sie kaum noch empfohlen zu werden, braucht. Es mag aber der Hinweis gestattet sein, daß sie möglichst jung und lichtgrün geschnitten werden soll. Später, wenn die Blätter sich dunkel verfärbt haben und die Stengel hart ge­worden sind, erleben wir natürlich keine Freude mehr an ihr. Das gleiche gilt von der weißblühenden Taubnes­sel, die man allerdings ebenfalls vor der Blüte sammelt und vorteilhaft mit den Brennesselblättern mischt. Während Brenn- und Taubnessel an sonnigen Standorten häufig schon Ende März oder anfangs April gefunden werden, steht uns ein dritter Spinatersatz der vielfach unsere Gar­tenhecken berankende wilde Hopfen, dessen junae Blätter und Triebe wir sammeln, erste einige Wochen spater zur Berfüauna. Aber auck ibn sollten wir nicht verschmähen.

Noch zahlreicher sind die Wildpflanzen, vie uns einen efflichen Salat liefern. Der aus Wurzeltrieben und den ngen Blättern des Löwenzahns gewonnene, der auf m Lande seit jeher Wertschätzung genoH. hat in den letzten ahren verdientermaßen auch bei der Stadtbevölkerung an eliebtheit gewonnen. Er schmeckt angenehm bitter und nn sich mit dem aus Chicoree in jeder Beziehung messen, inen recht annehmbaren Salat liefern uns auch andere Inkräuter", die 'zu bekannt sind, als daß sie umständlich schrieben zu werden brauchten: der. wie der Name besagt, ierall häufige Svitz- und Breitwegerich, die nirgends sei­ne Vogelmiere, das Scharbockskraut, die Sumvfdo ster­il me und viele andere mehr. Auch an Rohmaterial für sunde und wohlschmeckende Gemüsesuppen ist im zeitigen cühjahr kein Mangel. Ueberall wuchern, um nur einige r für diesen Zwea in Frage kommenden Pflanzen auf­zählen. Schafgarbe. Schlüsselblumen und Wiesenknöterich, lle diese guten Dinge sollten wir nicht verachten, sondern, !mal sie uns umsonst angeboten werden, uns zunutze ma- en. Aber auch diesmal heißt es: vom Guten nur das este. Und das ist in diesem Falle das erste zarte Grün. daS e Frühlingssonne dem Boden entlockt.

Du tällsl im deinem 2ur

wenn Du Dein I^eken versickert Kä8t.

Itu's lieber beute als morgen!