lttttttNMIl

w

r LnzMer

Bezugspreis!

Durch Träger monatlich RM. l.46 einschließlich 20 Rpsg. Zustell­gebühr, durch die Post NM. 1.76 (einschließlich 36 Rpsg. Post- -eitung-gebiihren). Preis ^ - Einzelnummer 16 Rpsg. In Süllen höherer Gewalt besteht Ke.., Anspruch aus Lieserung der Zeitung »der aus Rückerstattung des Bezugspreises. Gerichtsstand sür beide Test« Ist Neuenbürg sWürtt.) Fernsprecher 464. Berantwortiich kür den gesamten Inhalt Fridolin Biestnger, Neuenbürg <Wiirtt.)

parteiamtliche nationalsozialistische Tageszeitung

Amtsblatt -es Kreises Calw sür Neuenbürg un- Umgebung öirkenfelöer-, Calmbacher- un- Herrenalber Tagblatt

Anzeigenpreis,

Di« «ieinspaltige Miüimeler-Zeile < Rpsg., amtliche Anzeige» ö,S Rpsg., Teztzelle 24 Rpsg. Schluß der Anzeigenannahme 6 Uhr oormlttag». Gewähr wird nur sür schriftlich erteilte Aus­träge übernommen. Im übrige» gelten di« oom Werberat der deutschen Wirtschaft ausgestellten Bestimmungen. Vordrucke stehen zue Versitzung. Zurzeit ist Preisliste Nr. 8 gültig. Verlag und Rotations­druck: L. Meeh'sche Buchdruckerei, Inh. Fr. Biestnger, Neuenbürg.

Rr. «6

Neuenbürg, Donnerstag de« IS. März 1942

ISS. Jahrgang

Wieder vor Amerikas Küste

Abermals 41VVV BRT. und ein USA.-Kiistenschiff versenkt Weitere Angriffe abgeschlagen Der Gegner verlor 131 Panzer SS Flngzeuge an einem Tag abgefchoffe«

DNB. Aus dem Führerhauplqnartier, 18. März Das Oberkommando der Wehrmacht gebt bekannt:

Auf der Halbinsel Kertsch wurden weitere feindliche Angriffe teils abgewiesen, teils schon in der Bereitstellung durch Arkilleriefeuex und Bekämpfung in der Lust zerschla­gen. An der übrigen Ostfront griff der Feind an einzelnen Stellen auch gestern mit stärkere« Kräften ohne Erfolg an.

In der Zeit vom 15. bis 17. 3. verlor der Gegner an der Ostfront insgesamt 131 Panzer. Die sowjetischen Luft­streikkräfte verloren am gestrigen Tage 88 Flugzeuge, hier­von in Lufkkämpfenr ein eigenes Flugzeug wird ver- mißt.

In Nordafrika Spähtrnpptätigkeit.

Auf Malta verursachten Tages- und Nachtangriffe deut­scher Lampfflicgerverbände große Brände und heftige Ex­plosionen in Flugplatz- und Hafenantagen.

Im Mitketmeer griff ein deutsches ll-Boot östlich von Tobrnk einen stark gesicherten Geteikzug an und versenkte «Inen Tanker von 8000 BRT.

An der amerikanischen Küste versenkten deutsche Unter­seeboote fünf feindliche Handelsschiffe mit 41000 BRT und sin Küstenwachschiff der USA-Srlegsmarine. Dabei zeich­nete sich das Unterseeboot von Kapitänleutnant Rostin be- sanders ans.

Ein einzelnes britische« Flugzeug unternahm am Dag« jm Schuh« tiefliegender Wolken einen militärisch wirkungs­losen Angriff auf westdeutsches Gebiet."

Panzerabwehr besonders erfolgreich

DNB. Wie das Oberkommando der Wehrmacht mitteilt, griff der Gegner im Raum von Iuchow am 16. 3. die deut­schen Stellungen an. Die mehrfach vorgetragenen Angriffe brachen im zusammengefaßten Feuer der deutschen Waffen zusammen. Bei der Abwehr dieser Angriffe, die dem Feind hohe blutig» Verluste kosteten, war die deutsche Panzerab­

wehr besonders erfolgreich. Sieben Panzer wurden abge- schossen und zwei weitere so schwer beschädigt, dah sie be­wegungslos liegen blieben. Zwei weitere Panzer brachen beim Uebergang über einen kleinen Fluß in das Eis ein und gingen ebenfalls für die Gegner verloren. Bei diesem einen örtlichen Angriff verlor also der Gegner allein elf Panzer. Am 17. 3. setzten die Bolschewisten ihre vergeblichen Angriffe an dieser Stelle der Front fort. Im Laufe des Vormittags wurden drei feindliche Panzer ver­nichtet. Als im Laufe der Nachmittagsstunden die Bolsche- wisten, wiederum unterstützt von schweren Panzern, an- griffen. wurden auch diese Vorstöße nach Vernichtung von drei wetteren Panzern abgeschlagen. Damit wurden tn die­sem Gefechtsstreifen am 16. und 17. 3. insgesamt 17 feindliche Panzer, darunter drei 52-Tonner, ver­nichtet, ohne daß der Gegner auch nur den geringsten Er­folg erzielen konnte.

Auch im Raum nordöstlich Taganrogs erlitten die Bol­schewisten am 16 3. weitere Ausfälle an Panzerkampf­wagen. Während für den Feind verlustreicher Abwehr­kämpfe wurden fünf Panzer mit ausgesessener Infanterie durch Beschuß mit panzerbrechenden Waffen oder durch Auslaufen aut Minen vernicklet.

1S2 bolschewistische Flugzeuge in drei Tagen abgeschossen

Berlin, 18. März. Wie das Oberkommando der Wehr­macht mitteilt, stellten deutsche Jäger gestern über einzelnen Kampfräumen der Ostfront bolschewistische Luftstreitkräfte. In erbitterten Luftkämpfen blieben unsere Jäger Sieger und schossen ohne eigene Verluste 56 Flugzeuge des Feindes ab. Damit haben unsere Jagdvevbände innerhalb von drei Tagen bei nur sieben eigenen Verlusten 152 bolschewistische Flugzeuge zum Absturz gebracht. Darunter befanden sich über ein Drittel Bomber.

Australischer Notschrei an London

England muß zu Hilfe kommen" USA-Hilfe kein Ersatz

Genf, 19. März. (Eig. Funkmeldung.) Durch seine Nieder­lagen in Ostasten ist England in eine Peinliche Zwickmühle geraten. Australien ist auf dem besten Wege, sich von ihm akbzuwenden und sich hemmungslos in die Arme Roosevelts zu werfen, der nur auf den Augenblick wartet, wann er die bri­tische Erbschaft antreten kann. Diese Trennung vom Mutter­lands, für das die Australier wie im ersten Weltkriege auch jetzt wieder so harte Blutopfer brachten, kommt manchen Kolonialengländer hart an. Das beweist ein Notschrei, den der Eigentümer mehrerer großer australischer Zeitungen, Sir Keith Murdoch, in der LondonerDaily Mail" erhebt. Er fordert England dringend ans, seinem Dominion Australien zu Hilfe zu kommen.

Dabei verweist Murdoch darauf, daß es in ganz Austra­lien nur neun Millionen Weiße gebe, die sehr versprengt und auf große Entfernungen voneinander getrennt in den verschie­densten Teilen des Kontinents siedelten. Selbst längs der australischen Ostküste sei eine Verteidigung gegen einen An­griff dadurch erschwert, daß die Spurweite der dort bestehen­den Eisenbahnen nicht überall die gleiche sei, daß viele Flüsse keine Brücken hätten und man in früheren Jahren Straßen gebaut habe, ohne dabei an die Möglichkeit eines Krieges zu denken. Nun räche es sich, so fährt der Verfasser fort, daß die seit 1939 von Australien an England gegebenen Rüstungsauf­träge nicht erfüllt worden seien. Trotz der Kriegsanstrengun­gen Australiens selbst, trotz der von England geleisteten Hilfe an Truppen und Material könne Australien den Kampf mit den Japanern nicht siegreich bestehen, wenn es nicht sofort Hilfe bon England erhalte. Keine Hilfe aus den USA könne einen Ersatz darstellen, zumal Australien jetzt bereits große Schwierigkeiten durch die Verschiedenheit der gelieferten Flug­zeuge, Geschütze nsw. gehabt habe.

MacArihur geflohen

Von den Philippinen nach Australien.

DNB. Tokio, 18. März. Der Sprecher der Regierung -ab die Flucht des Oberbefehlshabers der Philippinen, des USA-Generals MacArkhur, mit Familie un- Stabsoffi­zieren aus der eingeschlossenen Jnselfestung Lorregidor nach Australien bekannt. Der Sprecher erklärte, dies sei sür Japan eine große Ueberraschumg. MacArthur sei von Sei- ten der USA alsHeld Nr. 1" bezeichnet worden, der die Philippinen bis zum letzten Atemzug verteidigen würde.

Nunmehr habe sich jedoch herausgestellt. daß auch MacArthur genau so wie zahlreiche andere Oberbefehls- Mber der Feindmächte, wie z. B. der General Polham, Wavell, BeNnet oder Admiral Hart, sei, die im gefährlich­sten Augenblick ihre Stellungen und damit die Völker ver­

ließen. die sie eigentlich beschützen sollten. Die USA-Regie- rung versuche natürlich, die Flucht MacArthurs damit zu entschuldigen, daß er nach seiner Ankunft zum Befehls­haber der verbündeten Streitkräft« im Südpazifik ernannt worden sei.

1909 Japaner aus Java «ach Australien verschleppt

Tokio, 19. März. (Eig. Funkmeldung.)Jomiuri Schim- Lun" berichtet aus Bandung, Nachforschungen haben ergeben, daß seit Kriegsausbruch 1606 japanische Staatsangehörige ein­schließlich 500 Frauen und Kindern von Holländisch-Jndien nach Australien verschleppt worden sind.

Fortschritte der japanischen Operationen auf der Philippinen-Infel Miudoro

Tokio, 18. März. (Ostasiendienst des DNB.) Die auf den Philippinen operierenden japanischen Truppen, die am 27. 2. auf der Insel Miudoro bei Calapan, dem Hauptort der Insel, landeten, besetzten am Montag, 16. 3., einem Sonderbericht vonTokio Nitschi Nitschi" zufoge, in Verfolg ihrer Operatio­nen den Stützpunkt San Jose im Süden der Insel. Der hier gelegene Flugplatz wurde erobert.

Die Insel Miudoro liegt südlich von Luzon und hat einen Flächeninhalt von 9826 Quadratkilometern mit etwa 200000 Einwohnern, meist malahischer Abstammung, die in der Hauptsache Reisanbau treiben. Die Insel ist sehr gebirgig und zerklüftet, so daß ihre Durchdringung den Japanern große Schwierigkeiten bereitete.

Briten in großer Besorgnis über die Rundfunksendungen Böses

Bangkok, 18. März. (Ostasiendienst des DNB.) Die Auf­rufe Böses und die Tätigkeit anderer indischer Patrioten außerhalb Indiens haben die britischen Behörden in große Besorgnis versetzt. Den an die Inder gerichteten Rundfunk­sendungen versuchte daher am Dienstag abend der Sender Delhi entgegenzutreten, indem er erklärte, die indischen Send- Lungen versuchten, die öffentliche Meinung in Indien zu be­einflussen, um den Kompromiß zu verhindern, der zwischen England und Indien ausgearbeitet werden soll. Der Sender Delhi mahnte die Inder in Indien dringend zur Zusammen­arbeit und beschwor sie, solche Sendungen ja nicht zu berück­sichtigen.

Aus verschiedenen Berichten geht aber hervor, daß die Mehrzahl der Inder durch die Aufm!« van Bas« tief bein­druckt worden sind

Die Versorgung der ArbeitSopfer

Bedenkende Verbesserung der Unfallversicherung.

Die Reichsregierung hat soeben das sechste Gesetz über Aenderungen in der Unfallversicherung verabschiedet. In diesem mit Wirkung vom 1. Januar 1942 in Kraft getre­tenen, sozialistisch bedeutungsvollen Gesetz wird der Schuh der Unfallversicherung auf alle Gefolgschastsmitglieder aus­gedehnt und die Rentenberechnung wesentlich vereinfacht un- verbessert; ferner werden die letzten Rentenkürzungcn aus der Zeit der Notverordnung aufgehoben, Härten be­seitigt, die sich aus unverschuldeter Arbettseinschränkmig früherer Jahre ergeben haben, und schließlich vcrattele Vor- schrifken an die fetzigen Bedürfnisse der Praxis angepasst

Das neue Gesetz läßt allen Gefolgschaftsmitgliedern den Schutz der Unfallversicherung zuteil werden und voll­endet damit die Entwicklung dieses Versicherungszweiges Während sich die gewerbliche Unfallversicherung ursprüng­lich nur auf besonders gefährliche Betriebe erstreckte, war die Zahl dieser der Unfallversicherungspflicht unterliegen­den Betriebe im Laufe der Jahre immer größer geworden Gleichwohl ergaben sich im Versicherungsschutz immer noch Lücken, die mit nationalsozialistischem Denken nicht verein­bar waren. Der durch einen Arbeitsunfall Verletzte und die Hinterbliebenen eines tödlich verunglückten Arbeiters sind der gleichen Not ausgesetzt, wenn der Unfall in einem ge­fährlichen oder wenn er in einem weniger gefährlichen und bisher nicht versicherten Betriebe sich ereignet hat. Diese Lücken sind nunmehr geschlossen worden. Gegen Ac- beitsunfaü sind künftig alle auf Grund eines Arbeits-, Dienst- oder Lohnverhältnisses Beschäftigten versichert, so daß z. B. alle kaufmännischen Angestellten und sämtliche Hausange st ellten und Hausgehil­finnen bei ihrer beruflichen Arbeit und auf dem Wege nach und von der Arbeits- und Ausbildungsstätte des ! Schutzes der Unfallversicherung teilhastig werden. Mit die­ser Regelung ist die frühere Betriebsversicherung in eine alle Gefolgschastsmitglieder umfassende Personenvsrsiö-- rung umgewandelt und damit der Versicherungsschutz nicht nur wesentlich ausgedehnt, sondern gleichzeitig die Rechts­anwendung außeroichentllch vereinfacht worden. Hierbei sei daraus hingewiesen, daß in organisatorischer Hinsicht das System der Berufsgenossenschaft und die Zuge­hörigkeit der einzelnen Betriebe zu Berufsaenosienichaftsn grundsätzlich' unberührt bleibt

Eil« einfache und vor allem gerate ei e n v e -. rechnung gewährleisten die neuen Vorschriften über.di« Festsetzung des Jahresorbeitsverdienstes, die bisher nicht nur sehr vielgestaltig und unübersichtlich waren, sondern m der praktischen Anwendung vor allem bei den derzeitige Verhältnisse zu erheblichen Schwierigkeiten führten. Nun­mehr gilt grundsätzlich als Jahresarbeitsverdienst der von dem Verletzten während des letzten Jahres vor dem Unfall bezogene Arbeitsentgelt. Um Härten zu vermeiden, ist, so­fern dies für den Verletzten günstiger ist, der Rentenberech­nung das Dreihundert fache des durchschnittlichen Verdien­stes für den vollen Arbeitstag in dem Unternehmen zu­grunde zu legen, in dem der Verletzte den Unfall erlitten hat, mindestens das Dreihundertfache des Ortslohnes für Erwachsene. Verletzte, die ihren Lebensunterhalt Haupt- sächlich aus einer anderen Tätigkeit gewinnen, erhalten im Falle eines Unfalles bei einer außer- oder nebenberuf­lichen Beschäftigung oder einem sonstigen besonderen Ein­satz eine nach ihrem Erwerbseinkommen berechnete Rente. Von besonderer Bedeutung ist die neue Vorschrift, daß dann, wenn die Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes im einzelnen nicht durchführbar ist oder zu Härten führt, der Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen festzu­setzen ist. Mit dieser Vorschrift ist u. a. sichergestellt, daß jeder, der z. B. vorübergehend in einem Unternehmen tätig ist, um einem Betriebsangehörigen einen bezahlten Urlaub zu verschaffen oder als Erntehelfer oder sonst vorüber­gehend in der Landwirtschaft eingesetzt ist, bei einem Ar- beitsunsall eine Rente erhält, die seine Fähigkeiten, sein« Ausbildung und seine gesamte Lebensumstellung berück­sichtigt. Die Verbesserung der Unfallrenten in der land­wirtschaftlichen Unfallversicherung, die in dem Ge­setz selbst noch nicht erfolgen konnte, ist in Vorbereitung.

Bei Unfällen, die sich seit dem 1. Januar 1929 und in den nachfolgenden Krisenjahren ereignet haben, war es keine Seltenheit, daß infolge von Kurzarbeit und Feier­schichten der Rentenberechnung nur eine außerordentlich ge­ring« Zahl von Arbeitstagen zugrunde gelegt werde« konnte. Es wäre unbillig wenn ein Verletzter, der sich ohne sein Verschulden mit Kurzarbeit begnügen mußte, für die ganze Dauer des Rentenbezuges auch nach dem w.rt- schaftlichen Wiederaufstieg unter den damaligen Verhält­nissen leiden müßte. Das Gesetz bestimmt deshalb aanz all­gemein, daß derartige Renten mit Wirkung vom 1. Januar 1942 zu erhöhen sind, und zwar derart, daß die Zahl der Arbeitstage im Jahre auf mindestens 280 und bei Saison- arbeitern auf mindestens 240 festzusetzen ist. Eine weiter« Rentenerhöhung sieht das Gesetz bei den Renten sür Un­fälle aus der Zeit bis zum 31. Dezember 1932 vor. Nach dem bisher noch bestehenden Recht der Notverordnungen waren nämlich die Renten für Unfälle aus der Zeit vom 1. Juli-1927 bis zum 81. Dezember 1931 um 15 v. H. und di« Renten für di« Unfälle in der voraiifaeeane-'N'