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Geüenktage

7. Oktober

1794 Der Dichter Wilh. Müller (Dichter von Schuberis ..Müller-Liedern") in Dessau aeboren.

1866 Der Schriftsteller Heinrich Federer in Brienz geboren. 1900 Der Reichsleiter der NSWlP, Reichsführer ss und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler in Mün­chen geboren.

1916 bis S. Oktober Schlacht bei Kronstadt.

Oie Lag- im Oktober

Der Oktober ist der Hauptmonat für den Abschuß von Rehgeißen. Hierbei muß man sich bemühen, die Wild­dichte, das Geschlechterverhältnis und den Altersaufbau zu regeln. Mit Rücksicht auf die Belange der Land- und Forst­wirtschaft sollen auf IM ha Gesamtfläche nicht mehr als 12 bis 14 Rehe stehen. Das naturgewollte Geschlechterverhält­nis ist 1:1, das heißt es sollen ebensoviele Böcke wie Geißen im Revier vorhanden sein, alle Jahrgänge eingerechnet. Die Zahl der abzuschießenden Rehgeißen muß möglichst auf alle Altersklassen verteilt werden, damit später nicht einzelne Jahrgänge ganz fehlen oder zu gering besetzt sind. Es sind vor allem körperlich schwache und überalterte sowie etwa kranke Geißen u. U. mitsamt ihren Kitzen zu erlegen, dann aber zuerst die Kitze und dann die Geiß. Die Jagd auf den Rehbock endet mit dem 15. Oktober als letztem Jagdtag. Die Jagd auf zu schwache Kitzböcke ist noch offen.

Die am 1. Oktober ausgehende Hasenjagd ist volks­wirtschaftlich von großer Bedeutung, weil der Hase das meiste Wildbret liefert. Daher dürfen die Hasenbestände nicht übermäßig genutzt werden. Man läßt am besten jähr­lich ein Drittel der Gesamtfläche unbujagt, damit genug Besatzhasen übrig bleiben. Aus dem gleichen Grunde wird der hegende Weidmann auch nur entweder die Suchjagd oder den Ansitz ausüben oder eine Treibjagd veranstalten, nicht aber alle drei Jagdarten nebeneinander betreiben. Er wird auch die einzelne Jagdart nicht zu oft wiederholen, um eine zu starke Beurruhignng zu vermeiden. Eine Treibjagd oder auch ein einzelnes Treiben darf niemals wiederholt werden.

Bei der am 1. Oktober ausgehenden Jagd auf Fasanen sollen nur voll ausgewachsene Fasanenhähne erlegt werden. Hähne, die die Mauser noch nicht vollendet haben, sind zu Wonen, weil sie noch im Wachstum stehen. Fütterungen für Rebhühner und Fasanen müssen jetzt ehestens herqerichtet und Eicheln sowie Roßkastanien für die Wintersütterung des Rehwildes geerntet und trocken gelagert werden.

Vorschriftsmäßig^ Bezeichnung im Bahnverkehr. Der Bezeichnung der Stückgüter wird noch immer viel zu wenig Beachtung geschenkt. Tausende von Sendungen können zum Nachteil der Verfrachter und der Allgemeinheit wegen un­genügender Bezeichnung erst verspätet oder überhaupt nicht dem Empfänger ausgeliesert werden. Zur Ueberwindung dieser Schwierigkeiten hat die Reichsbahn schon im Vorjahr neue Muster und Vorschriften für Bsklebezettel und Anhän­ger eingeführt und neuerdings nochmals durch den Tarif- und DerkehrsanzeigSr I Stück Nr. 22 vom 16. Juni 1941 bekanntgegeben. Von den neuen Mustern abweichende An­hänger und Beklebezettel dürfen nicht mehr verwendet wer­den. Voraussichtlich vom 1. Januar 1942 an werden auch die übergangsweise besonders zugestandenen Abweichungen von den neuen Mustern nicht mehr zulässig sein. Dis Güter­abfertigungen werden sodann nicht vorschriftsmäßig bezeich­net« Güter zurückweisen. Es wird deshalb empfohlen, sich bei den Güterabfertigungen über die neuen Bezeichnungsvorschrif­ten zu unterrichten und rechtzeitig Anhänger und Beklebe­zettel nach den neuen Mustern zu beschaffen. Den Verfrach­tern wird außerdem dringend empfohlen, ein Doppel der Be­zeichnung in die Stücke einzulegen, damit bei Verlust der Bezeichnung die Hingehörigkeit des Gutes sofort festgestellt

werden kann.

Immer noch zu viel Kettenhunöe. In den Vororten und auf dem Lande begegnet man bedauerlicherweise immer noch Wachhunden, die an die Kette gelegt und dabei teil­weise sogar so kurz angebunden sind, daß damit eine unver­zeihliche Tierquälerei verbunden ist. Gerade jetzt beini Her­annahen der kälteren Jahreszeit wird auf die Verordnung des Tierschutzgesetzes hingewiesen, die Hofhunden mindest:»? drei Stunden freien Lauf täglich zusichert. Es sind Fälle bekanntgeworden, in denen junge Hunde an die Kette gelegt »nd nicht mehr losgemacht wurden, bis das Halsband oder die Kette in den Hals gewachsen waren. Derartige Tier­quälereien sind, wie allmählich jedem Tierhalter bekannt sein dürfte, unter empfindliche Strafe gestellt.

»-e wi-sr -ie Gemeinschaft

DK Berbunkelungspflicht kann nicht ernst genug genommen werden

Welche Missetat hat Wohl die schwersten Folgen- Diese ,age kann man nicht nur darnach beantworten, welche strafe der einzelne Sünder auferlegt bekommt, sondern wie sich die Auswirkung auf die Gemeinschaft zeigt. Da ist zum Beispiel der Verkehrssünder. Er gefährdet in erster Linie stch selbst und die anderen Verkehrsteilnehmer. Noch schwe­rer aber ist das Gewissen des Verdunkelungssünders belastet, er gefährdet nicht nur sich selbst und seine Hausgenossen, sondern die ganze Stadt.

Immer wieder kann man leider die Beobachtung machen,

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wird:

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im nicht verdunkelten Raum das Licht einschalten, zum Beispiel beim Nachhausekommen. Sie wollen sich dann damit ausreden, daß ja doch dieser eine Moment unmöglich eine ' ' limme Wirkung haben kann. Gerade aber dieses kurze

llüfleuchten stellt eine besondere Gefahr dar, denn man muß a das Gesamtbild berücksichtigen. Wenn viele Volksgenossen ö leichtsinnig sind, dann ergibt sich von oben gesehen ein kleines Feuerwerk. Einmal leuchtet es im Süden.' dann im Norden, im Westen und Osten aus. Besser.,kann man über­haupt nicht verraten, daß es sich bei dem überflogenen Ge­biet um eine Stadt handelt. Das darf unter gar keinen Umständen Vorkommen! Erst verdunkeln, dann Licht ma­chen, das ist eine'unumstößliche Forderung. Das ailt auch für die nach Len Höfen gelegenen Fenster und für Ober- lichtfenster. Hier sind noch die weitaus meisten Mängel zu beklagen. Dem Feind ist es gleich, ob .Straßen- oder Hof­front, er wirft seine Bomben aus jede Lichtquelle.

In den Ladengeschäften, wo es ja meist etwas dunkel ist, wird schon beizeiten Licht gemacht. Das ist verständlich, aber es darf niemals vergessen werden, die Verdunkelungszeiten einzuhakten. Am besten ist es, wenn sich die Geschäftsleute oder das Personal einen Wecker auf. den entsprechenden Verdunkelungsbeginn einstellen, der sie dann kategorisch an ihre Pflicht mahnt. Die Kundschaft wird bestimmt Verständ­nis auchrmgen und den Augenblick warten, bis alles ver­dunkelt ist.

Auch die Lichtschleusen sind vielfach noch nicht so in Ord­nung, wie das vorgeschrieben ist. Wenn schon ein Vorhang an der Tür den Austritt des Lichtes verhindern soll, dann muß auch darauf Machtet werden, daß dieser Vorhang recht­zeitig vorgezogen wird und dann auch später in diesem Zu­stand verbleibt. Am einfachsten ist die Anbringung blauen Lichtes in den Vorräumen.

Sünder sind auch vielfach die fleißigen Reinmackefrauen. Sie fangen sehr früh mit ihrer Arbeit an und veranstalten oft in den Hauptstraßen eine wahrhaft bengalische Beleuc" tung, da sie vorzeitig entdunkeln. Sie müssen sick auch, e! sie anfangen, vergewissern, ob die Fenster verdunkelt sind.

Wer darf hausschlachien?

Alle hauptberuflich in der Landwirtschaft Tätigen sollen laut Ministerialerlaß in den Genuß der Vollselbstversorgung in Fleisch und Schlachtfetten kommen, also auch Landarbei. ter und landwirtschaftliche Jreiarbeiter und deren Haushalts­angehörige. Jeder Selbstversorger der Gruppe A soll sich Weitgehend aus Hausschlachtungen versorgen. Nur solche ohne Möglichkeit hierzu dürfen sich zum größten Teil oder auch ganz mit Fleischberechtigungsscheinen versorgen, müssen dann aber mit einem geringeren Rationssatz (750 Gramm je Kopf und Woche anstatt 860) zufrieden sein, worin die Fleischration und die an Schlachtfetten (außer Butter) ent­halten sind. Bei Abgabe der Hausschlachtungsgenehmigung Wird zwischen Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe (land­wirtschaftliche Selbstversorger) mit ständigem Wohnsitz in ihrem Anwesen und wirklichem Einsatz ihrer Arbeitskraft hierfür unterschieden unü'den in der Stadt lebenden Eigentümern. Letztere gelten bei Fleisch nicht mehr als Selbstversorger der Gruppe A, sondern der Gruppe B. In die Selbstversorgergemeinschaft werden bei den in Ser Stadt lebenden Eigentümern alle zur Haushaltsgemeinschaft gehö­renden unmittelbaren Familienangehörigen, die nicht selb­ständig berufstätig sind, einbezogen, nicht aber die Hausan­gestellten.

Zur Gruppe B (nichtlandwirtschaftliche Selbstversorger) zählen auch Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die selbst nicht hauptberuflich in der Landwirtschaft, sondern in einem anderen Beruf tätig sind (Forstarbeiter, Steinbrucharbeiter, Arbeiter in anderen gewerblichen Betrieben.) Sie können also in Fleisch und Schlachtfetten die Selbstversorgerrations, sätze nur solange erhalten, als sie Kausschlachtungen vorneh-

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men. Fleischberechtigungsscheine erhallen sie nlchl. vtlcyi. landwirtschaftlichen Selbstversorgern, die schon frü­her regelmäßig, mindestens im Winter 1938/39 Hausschlach­tungen Vornahmen, werden solche genehmigt, wenn sie die Tiere wenigstens drei Monate selb st gehalten und gefüttert haben. Ausnahmegenchmigungen sind also nur noch da erforderlich, wo Personen Hausfchlachtungen vorneh­men wollen, die nicht mindestens im Winter 1938/39 und in den dann folgenden Jahren bereits schlachteten. Eine Ver­mehrung der nichtlandwirtschastlichen Schlachtungen wird aber nur zugelassen, wenn sie auf zusätzlichen Futterquellen gegründet sind, also nicht auf Kosten der landwirtschaftlichen Schweinehaltung gehen. Pensionsschweinehaltungen bleiben weiter verboten.

^reuerpsucynges Entgelt

Weiterer Erlaß zur Vereinheitlichung des Steuerabzugs.

Im Reichssteuerblatt Nr. 7? veröffentlicht der Reichsmi. "sster der Finanzen einen neuen Erlaß zur weiteren Verein, heitlichung der Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug vom Arbeitslohn und für die Sozialversicherung. Der Erlaß hat folgenden Wortlaut:

Als steuerpflichtiger Arbeitslohn und als Entgelt sind anzusehen: 1. alle Erschwerniszuschläge (Hitze- zuschlage, Wasserzuschläge, Gefahrenzuschläge usw.) mit Aus», nähme von solchen Schmutzzulagen, die in einer Tariford­nung, einer Anordnung eines Reichs- oder Sondertreuhän­ders der Arbeit, einer Betriebs- oder Dienstordnung oder in einem Arbeitsvertrag festgesetzt sind. Die bezeichnet«« Schmutzzulagen sind picht steuerpflichtiger Arbeitslohn und nicht Entgelt; 2. die gesetzlichen Arbeitnehmeranteile zur So­zialversicherung, die durch den Arbeitgeber übernommen 'Werden; 3. der Arbeitslohn, der in den ersten drei Tagen der Arbeitsunfähigkeit (Karenztage) weitergezahlt wird; 4. Spar, raten für KdF-Wagen, die der Arbeitgeber für seine Arbeit­nehmer zahlt

, Als steuerpflichtiger Arbeitslohn und als Entgelt sind 5 i H t anzusehen: 1. Abfindungen auf Grund des Erlasses des Reichsministers der Finanzen über die'Vereinfachung der Kinderzuschläge vom 6. Februar 1941;

2. der Wert der unentgeltlich überlassenen Arbeitsklei­dung, wenn es sich um typische Berufskleidung, insbesondere um Arbeitsschutzkleidung handelt, die dem Arbeitnehmer nur wahrend des Dienstes zur Verfügung steht;

3. Auslösungen unter den Voraussetzungen des Ab­schnitts 29 der Lohnsteuer-Richtlinien 1940 und des Erlasses des Reichsministers der Finanzen vom 13. Dezember 1940 S 2173 - 142 III;

4 Entschädigungen wegen Entlassung aus einem Dienstverhältnis (Abgangsentschädigungen) auf Grund des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit und des Ge­setzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwqltun.

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kogelder) der Arbeitnehmer, die im Kassendienst oder im Zähldienst beschäftigt sind, soweit sie in einer Tarifordnung, einer Anordnung eines Reichs- oder Sondertreuhänders der Arbeit, einer Betriebs- oder Dienstordnung oder in einem Arbeitsvertrag vorgesehen sind und 30 Mark im Monat nicht übersteigen; »

6. Freitabak, Freizigarren,. Freizigaretten an Arbeit­nehmer in tabakverarbeitenden Betrieben, wenn die gewähr­ten Erzeug sie nicht verkauft werden dürfen;

7. Heirats- und Geburtsbeihilfen im Sinne des 8 6 Ziffer 12 der Lohnsteuerdurchführungsbestimmungen

8. Zuschüsse zu Kd F.-R eisen, wenn die Zuschüsse ,e Arbeitnehmer den Betrag von 60 Mark im Kalenderjaht nicht übersteigen;

9. der Mletwert bei Gewährung von freien oder ver­billigten Wohnungen in werkseigenen Gebäuden (Werkswoh. nungen, Dienstwohnungen), wenn der Unterschiedsbetrag zwischen dem Pi^is, zu dem die Wohnung überlassen wird, und dem ortsüblichen Mietpreis 20 Mark nicht übersteigt:

10. Notstands unter stütz ungen im Sinne des Abschnitts 9 der Lohnsteuerrrchtlinien 1940 und Notstands­unterstützungen, die der Arbeitgeber selbst nach Anhörung des Vertrauensrats oder des Betriebsobmannes zahlt und die 100 Mark im Kalenderjahr nicht übersteigen;

11. Unterstützungen (z. B. Trennunasentschäkpj«

MW» M s -, «-,

Dopzu-iM d; Katt Köhler L Lo Berlin-Scbmaigendoif.

(Nachdruck verboten.)

55

Vater und Tochter blitzten sich an. Sie hatten eigentlich die gleichen Augen: ernst, herb, dunkel und im Innern tief leiden- schaftlich. Die Mutter versuchte das Drohende der Situation zu retten. Sie griff nach einem Heft, das neben Barbara im Sessel lag; sie hatte es weggelegt, als der Tee gebracht wurde.

Sieh an, welch ein schönes Heft. Der schöne Druck. Und was für Bilder!" Sie blätterte hastig und ängstlich, hin und wieder auf ihren Mann und Barbara blickend.Sieh mal, sind das nicht unsere Bauten? Mit einem Aussatz von Kühne. Ein tüchtiger Mensch, dieser Kühne. Im Kränzchen habe ich schon sehr viel von ihm gehört. Die Mütter heiratsfähiger Töchter interessieren sich sehr für ihn. Er ist noch jung, unverheiratet und hat Zukunft."

Dann müßtest du dich auch interessieren, Mutter", neckte Barbara Marie, innerlich kochend und äußerlich von kalter Ueberlegenheit.

Wieso ich?" entsetzte sich die Mutter.

Nun. Papa hat doch eben behauptet, daß ich bald heiraten

Hier siel der Kommerzienrat ein:Aber so etwas nicht, mein Kind."

Bitte, er ist noch jung, unverheiratet und hat Zukunft", zählte Barbara spöttisch auf.Er ist ein gesuchter Architekt."

Solch ein Mann ohne Herkunft! Architekt? Architekt?! Jeder Maurer kann Architekt werden. Der Besuch einer Bau­gewerbeschule oder ähnliches genügt schon dazu!"

Glänzend! Er lernt also sein Handwerk von der Pike auf."

Man hat sein Geschäft zu kennen von Geburt an", erwiderte der Kommerzienrat.

Es erbt aber nicht jeder eine fertige Fabrik", lacht« Barbara boshaft.Habt ihr nicht auch einmal angefangen?"

..Ihr sagt sie", ereiferte sich die Mutter.Als ob sie gar

nicht dazugehörte... Dein« Vorfahren sind seit zweihundert Jahren Tuchfabrikanten."

Aber sie haben doch einmal angefangen", beharrte Barbara. Und das muß dann doch schließlich auch heute wieder ein Mensch tun, um einmal Ahn zu werden."

Die Mutter fürchtete, das Gespräch gleite schon wieder aus eine gefährliche Bahn, und sie gab ihre neueste Entdeckung zum Besten: Abbildungen neuer Keramikarbeiten als Wand- und Ballustradenschmuck. Prüfungsarbeiten junger Kunstgewerble- rinnen.

Barbra, da ist ja eine Bruuns darunter. Agelin Bruuns! Das ist doch nicht etwa deine Schulfreudin. deine Unzertrennliche, dieses nette, einfache, blonde Ding, von dem Ludwig neulich sagte, sie wäre wieder in der Stadt? Ihre Mutter ist wohl gestorben? Da braucht der Vater sie."

Es gibt nur eine Agelin Bruuns." Barbara sagte das so feierlich, daß die Mutter eine Weile aufblickte. Dann hielt sie ihrem Mann die Bildseite hin.

Nein, sieh nur, Theodor Emanuel, was so ein junges Geschöpf heute kann! Unglaublich! Auch dieser Goldschmuck kst von ihr entworfen. Man möchte ordentlich solch ein Teilchen besitzen. Eine Tochter unserer Stadt! Nein, es ist staunenswert."

Agelin ist Innenarchitektin geworden. Aber vielleicht kann das auchjeder Maurer" werden!"

Theodor Emanuel, du mußt wirklich einmal Hinsehen. Kennst du denn die kleine Agelin nicht mehr, die so hübsch sang, früher, mit einem kleinen, Hellen Sümmchen.. Sie tollte mit unseren Kindern über den Rasen, wenn wir nachmittags auf der Veranda beim Tee faßen. Sie hatte immer soviel Angst vor dir, Theodor Emanuel, du ärgertest dich darüber."

Der Kommerzienrat, als verweile er in Gedanken längst bei anderen Dingen, entgegnete nebenher:Erinnere mich nicht. Ist ja auch so unwichtig. Viele Kinder haben mit den unseren gespielt."

Diesmal widersprach die Mutter geradezu heftig.Da irrst du, lieber Mann. Agelin Bruuns gehörte fast zur Familie. Die Kinder hingen zärtlich an ihr. Sie war fo elfenhaft und so be­weglich. Barbara war immer viel schwerfälliger und ernsthafter." Und sich an die Tochter wendend:Hast du sie besucht, Barba? Ich freue mich geradezu, sie wieberzusehen. Was für ein nettes Mädchen sie wohl geworden ist?!"

- Nach diesen Worten kam eine merkwürdige Stille in den

Raum. Der Kommerzienrat hätte sich ruhig erheben und seine Fabrik Vorschüßen können; daß er blieb, zeugte davon, baß auch er diese Angelegenheit eigentlich nicht fo leicht abtat, wie er sich ' den Anschein gab.

Die Aommerzienrätin sah unwillig von einem zum andern. Keine leiseste Ahnung kam ihr. Sie sagte nur ungeduldig zu Barbara:Nun?"

Es ist also so weit, dachte Barbara, jetzt'kommt es zur Sprache und jetzt werde ich zum erstenmal erfahren, wie Papa wirklich über die Sache denkt. Sie gab sich einen sichtbaren Ruck und sagte:

Ja, Mama, so einfach, wie du das denkst, kann das nun nicht mehr sein. Agelin wird'wohl jede Einladung hierher ab­lehnen."

Ablehnen? Aber, wieso, mein Kind? Habt ihr euch ver­kracht, du und Agelin?"

lNein, Mama, sie steht mir sogar näher als bisher. Aber seit Papa sie so behandelt hat-"

Papa? Was hat denn Papa damit zu tun?" Frau Sophie Therese schaute verständnislos auf ihren Mann.

Dieser Tage hatte Ludwig, unser Ludwig. Mama, Agelin Bruuns plötzlich aus der Straße wiedergetroffen und sich unend­lich gefreut. Kannst du dir doch denken: wenn man eine Iugend- gespielin nach zwei Jahren so wiedertrifft. Er begleitete sie über die Straße."

Der Kommerzienrat ließ sie nicht weitersprechen. Schroffs riß er das Wort an sich und fuhr fort:Zufällig kam -ich des Weges, hielt an und forderte Ludwig auf, mit mir zu kommen. Ich hatte mit ihm zu sprechen."

Mein Gott, Theodor Emanuel, so mitten von der Straße? Hatte das nicht Zeit? Er brachte gerade eine junge Dame nach Hause-Wie beleidigend für das Mädchen."

An solche Gefühlsduseleien kann ich mich nicht stören. Und rund herausgesagt: es paßte mir auch nicht. Die beiden gin­gen per Arm, wie ein Liebespaar. Ich nehme an, das Fräu­lein ist für eine Liebelei zu schade?" Er sagte es mit einem bos­haften Seitenblick auf Barbara.

Für eine Liebelei? Allerdings." Barbara sagte e' rasch und zornig dagegen.

(Fortsetzung folgt.)