Gedenktage
2 6. September.
1759 Generalfeldmarschall Johann David Ludewig Graf Jork von Wartenbuvc, in Klein-Gustkow, Kreis Bü- tow, geboren.
1815 Stiftung der heiligen Allianz in Paris, zunächst zwischen Rußland, Oesterreich und Preußen.
1914 Der Dichter Hermann Löns vor Reims gefallen.
Giß und Heilmittel
Vom Roten Fingcrhnt
Wen entzücken nicht die hellkarmiuroteu Blütenkerzen des Roten Fingerhutes, der im lichten Gebüsch und auf Waldschlägen leuchtet! Und wen lockte es nicht, einige dieser farbenfrohen Kinder der Natur mitzunehmen, um sie daheim in dip'Vase zu stellen! Daß sie aber lebensgefährlich giftig sind, wissen nur die Wenigsten: Der State Fingerhut ist. genau Wie der unter Naturschutz stehende Gelbe Fingerhut — in allen Teilen äußsrst giftig.
Aber es ist des naturnahen Menschen Streben, bei allen Manzen und Blüten eine Nutzwirkung. herauszufinden. Huch der Rote Fingerhut enthält für den Kundigen Heilstoffe, deren Bedeutung so groß ist, daß die moderne ärztliche Wissenschaft ohne sie überhaupt nicht mehr auskommt. Wobei übrigens erwähnt werden soll daß der Note Finger- Hut ein uraltes Volksheilmittel ist, bas bereits in Kräuier- üüchern di^ 16. Jahrhunderts empfohlen wird. Doch erst im 18. Jahrhundert wurde die Bedeutung dieser Pflanze bei Herzerkrankungen erkannt.' Bald gelang es auch, den eigentlichen Wirkstoff, Digitalis genannt, in reiner Form zu gewinnen. Seine Anwendung ist heute so wichtig, daß ein bekannter Mediziner den „Herzarzt ohne Digitalis als Sollten ohne Waffe" bezeichnet«. Das menschliche Herz ist in her Lage, gewisse Herzfehler von sich aus durch beschleunigte pchlagfolge auszugleichen. Aber einmal ist dies Vermögen zu Ende, und dann hilft oft nur Digitalis. Früher glaubte Man, Digitalis sei nur ein Aufpeitschungsmittel. das der Arzt ebenso verwenden könnte wie der Chirurg das Messer. Bald aber zeigte sich, daß dieses Mittel von direktem Einfluß auf das Funktionieren des Sästestromes ist. Man verglich seine Wirksamkeit und Aufgabe gewissermaßen mit denen der Vitamine und Hormone. Es lag daher nahe, dem - . - sichtbaren Ausbrecher! der
Wenn eine Digitalis- ,....-.müßten Digitalisgaben vor
beugend wirken. Tatsächlich konnten auch geradezu verblüffende Erfolge erzielt werden. Nun aber meldeten sich die Kritiker zu Wort und bezweifelten, daß derartig geringe Digitalismengen überhaupt eine Wirkung ausüben könnten, daß mithin die Erfolge auf Jrrtümern beruhten, denn die Gaben erfolgten in geradezu „Vitaminhafter" oder ..hormonaler" Verdünnung. Der Beweis konnte lange Zeit nicht erbracht werden, weil auch der Tierversuch versagte, bis der Stuttgarter Arzt und Forscher auf dem Gebiet der Herzkrankheiten Fahrenkamp auf Len Gedanken kam. Pflanzen mit Digitalis zu behandeln. Zu diesem Zweck stellre er gewöhnliche Rosen in Leitungswasser und andere in solches, dem eine geringe Menge Digitalistinktur zugesetzt war. Ter Erfolg: Die ersteren verwelkten ganz normal, die anderen wurden nicht welk, sondern wurden nach längerer Zeit gewissermaßen zu Mumien. Auch die Knospen blühten in dem digikalishchltigen Wasser auf, was sie sonst Wohl nur sehr selten tun. Diese und noch weitere Pflanzenversuche beweisen, daß in diesem Falle Digitalis kein Gift- sondern ein Wirkstoff ist, der als Ursache der Lebenssteigerung anzusehen ist. Er hat also geradezu Funktionsbedeutung.
Und wenn man schließlich den chemischen Aufbau des Digitalis betrachtet, dann findet man eine neue Ueüerra-
und Hormonen gleichzusetzen sind. Auch ist noch unbekannt, ob Wir sie vielleicht in unseren Nahrungsmitteln gleich lenen zu uns nehmen, so daß deshalb gewisse Herzkrankheiten als Mangelkrankheiten anzusehen sind. Aber die Forschung sieht nicht still und wird eines Tages auch dieses Rattel losen. Wer hätte dem Roten Fingerhut Wohl Liese Kräfte angesehen?
«
— Blühendes Gift. Aus dem Wiesengrund drängen jetzt überall die lieblich keimenden Herbstzeitlosen ans Licht. Warnt Eure Kinder! Nicht nur das Jndenmundurhmen ist tödliche Gefahr, sondern schon das Pflücken der hübschen Blumen. Saftreste aus ihren Stengeln, die an den Händen bleiben, bringen den Tod, wenn man mit ungesäuberten Händen sein Frühstücksbrot zum Munde führt.
— Niemand darf heute uiitätig fein! Dieser Krieg wird geführt sind entschieden von der geballten Kraft des ganzen Volkes. Niemand darf sich ausschließen, wenn der Ruf kriegswichtiger Aufgaben und lebensnotwendiger Arbeiten ergeht, sich zur Stärkung der Rüstung und zur Erledigung einzusehen. Das gilt auch für unsere Frauen und Mädel, von denen noch sehr viele eine wichtige Arbeit innerhalb der schaffenden Heimatfront übernehmen könnten. Unsere Soldaten an der Front haben das Vertrauen der Heimat. Ein solches Vertrauen darf nicht ohne Antwort und Tat bleiben. Während sie draußen schier Uebermenschliches leisten, darf in der Heimat niemand untätig und müßig beiseite stehen. Und da, wo es heut« an männlichen Kräften fehlt, müssen unsere Frauen und Mädel unverzüglich einspringen. Jede kriegswichtige Arbeit ist heute Ehrendienst und kameradschaftliche Hilfe für unsere kämpfenden Soldaten. Die Front kämpft — dis Heimat schafft! Aus solcher Gemeinschaft wird der Sieg der deutschen Waffen hervorgehen.
— Woher kommt der Name Sirene? Jeder hat schon von den Irrfahrten des Odysseus gehört, der seinerzeit nach dem Trojanischen Kriege nicht nach Hause finden konnte und auf seiner Fahrt vielerlei erlebte. Es -wird erzählt, er sei auch asi einer Insel vorbeigiesegelt, wo Jungfrauen, Sirenen genannt, ini't Zaubergesang die Vorüberfahrenden anlockten. Für die Schiffer war es gleichzeitig eine Warnung, anzulegen, denn wer sich anlocken ließ, also dis Warnung nicht beachtete, wurde getötet. Odysseus ließ seinen Gefährten die Ohren mit Wachs verstopfen, sich selbst aber am Mast festbinden. Sein Schiff fuhr so vorbei, ohne anzuiegen. Die Sirenen stürzten sich ins Meer, da sie nur so lange leben sollten bis jemand durch ihren Gesang unbetört bliebe. So erzählt der alte Homer. Vorrichtungen, die weit über das Wasser reichende Töne erzeugten, wurden seitdem Sirenen genannt. Sie warnen also vor Gefahren.
— Freimarkenheftchen mit Fühttrmarken. Freimarken- heftchrn mit den neuen Freimarken, die das Bild des , Führers zeigen, werden in nächster Zeit bei den Postämtern abgegeben. Das Heftchen enthält Freimarken zu 1, 3, 4, 5, 6, 8 und 12 Pfg. im Gesamtwert von 2 Mark.
Respekt vor dem Schlaf
V. Ein ruhiger Schlaf bedeutet für den Menschen fast noch mehr als Nahrungsaufnahme, denn von seiner Beschaffenheit hängen körperliches Befinden wie Gesundheit der Nerven ab. Für den erwachsenen Menschen rechnet man eine siebenstniidige Nachtruhe, wenngleich es. zu allen Zeiten Menschen gibt, die mit weitaus wenigen Stunden Schlaf aus- kommen. Die Anzahl der Stunden ist im allgemeinen durch das Lebensalter bedingt. Der Säugling schläft fast ununterbrochen in das Leben hinein, die drei-,bis fünfjährigen Kinder bedürfen neben eines frühen Zubettgehens einer ausgedehnten Mittagsruhe, sind natürlich, da sie zeitig niedergelegt wurden, am Morgen frühzeitig auf, sehr zum Leidwesen d« Mutter, die gerade am Sonntagmorgen gern noch ein halbstündiges Nickerchen machen möchte! Werden sie älter, ist es eine Plage für die Erzieher, die Jugendlichen morgens zur Schule oder zur Lehre rechtzeitig aus den „Federn" zu bekommen. In den Entwicklungsjahren braucht der Jugendliche besonders viel Schlaf. Alte Leute dagegen sind mit wenigen Stunden zufrieden.
Ganz gleich, wie lange der Mensch schläft — seine Ruhe muß respektiert werden, ob er gesund oder krank, alt oder jung ist, ob es sich um Ruhestunden nach der Nachtarbeit oder um ein Mittagsschläfchen handelt! Letzteres darf übrigens nur auf eine viertel bis eine halbe Stunde ausgedehnt werden,, da es sonst schlapp und übellaunig macht. Und in dieser Beziehung wird von den Kindern meist sehr gesündigt: Unsere kleinen Trabanten sind fast alle kleine Egoisten, die auf dem Standpunkt stehen, daß für sie die ganze Familie ständig zur Verfügung zu stehen hat, deren- Eltern auch vielfach so abgöttisch in sie verliebt sind, daß sie sich wegen jeder Kleinigkeit von den Kindern stören lassen. Das ist natürlich nicht richtig. Der Respekt vor dem Schlaf eines Menschen muß jedem jungen Menschenkiilde eingeschärst werden, denn wie bereits erwähnt, ist der ruhige Schlaf Bedingung für das Wohlbefinden. Da die Kleinen überhaupt dazu neigen, im Eifer des Spiels sich zu überschrcien, fällt ihnen das Ruhigsein für den Anfang bestimmt nicht leicht. Allmählich aber werden sie es lernen, auf Zehenspitzen zu gehen, die Stimme zum Flüstern zu neigen, die Türen vorsichtig zu schließen, wenn jemand im Hause zu schlafen beabsichtigt. Hat das Kind erst den Respekt vor dem Schlaf gelernt, dann — schläft es auch selbst schnell ein: Wenn es sich mittags an die Mutter ankuschelt, um deren Nickerchen zu „bewachen", dann wird das Rücksichtnehmen aus die schlafende Mutter langweilig. Man darf sich nicht bewegen, darf sie auch durch Aufstehen nicht stören; und in diesem stillen Warten überrascht dann der Sandmann das Kleine, das zu Mntters großer Freude noch eine ganze Stunde schläft, wenn Mutter schon längst wieder ihre Hausarbeit aüfnahm...
Wer seinen Kindern rechtzeitig den Respekt vor dem Schlafe lehrte, kann keine Scherereien mit ihnen haben, wenn ein Krankheitsfall das ganze Haus in Aufregung bringt. Gleichermaßen sind keine Verhaltiingsmaßnahmen mehr im Luftschutzkeller notwendig. Jedes Kind, das den wichtigen Wert des Schlafes kennenlersite, verhält sich ruhig im Keller, wenn es merkt, daß andere Hausbewohner, die am nächsten Morgen wieder ihrer Arbeit nachgehen müssen, dort unten weitcrschlafcn möchten, um möglichst wenig von der not- wenigen Nachtruhe einzubüßen. . H. v. L.
Hervorragender schwäbischer Opfersinn
Das Kricgswmterhilfswcrk 1910/11 erbrachte in unserem Gau beinahe 30 Millionen Mark
NSG- Der erste Opsersonntag des neuen Winterhilfs- Werkes 1941/12 liegt hinter uns, in wenigen Tagen werden die Turner und Sportler des Nationalsozialistischen Reichs- Hundes für Leibesübungen bei der ersten Reichsstraßensamm- luiig das Straßenbild beherrschen. „Wie hat sich nun dieses dritte Kriegswinterhilfswcrk angelassen?" Das war die Frage, die wir an den Gauücauftragten für das WHW„ Gauamts- leiter der NSV Th urner, richteten, als wir ihm kürzlich in seinen Tiensträumen gegenübersaßen. Das Ergebnis des ersten Opsersomitags, so erklärte uns der Gauamtsleiter, sei als guter und verheißungsvoller Auftakt zu bezeichnen. Es feien dabei in unserem Gau 1114 311,64 Mark, gespendet worden, während die Vergleichszahlen ans den Jahren 1940, 1939 und 1938 nur rund 0,9 bzw. 0,4 und 0,3 Millionen seien. Ist schon aufgrund dieser Steigerung der jeweiligen Ergebnisse des ersten OPfersonntags anzunehmen, daß sich die Heimat der Opfer unserer Soldaten in steigendem Maße würdig erweist, so geht dies ganz klar aus dem Ergebnis des vorjährigen, zweiten Kriegswinterhilfswerks 1940/41 hervor, das erst jetzt der Oessentlichkeit bekanntgcgeben wird. Dieses erbrachte im Gail Württemberg-Hohenzollern 28355 258,31 Mark an Geldspenden und 902 733,40 Mark an Sachwerten, also ein Gesamtaufkommen von 29257 991,71 Mark. Gegenüber dem vorausgegangenen Kriegswinterhilfswerk 1939/40 bedeutet dies eine Erhöhung um 8636 056,47 Mark oder 41,88 v. H. Hält man sich vor Augen, daß das Aufkommen der bisherigen acht Winterhilfswerke in unserem Gau 124424 928,09 Mark betrug, was einem Durchschnittsergebnis von rund 15 Millionen entspricht, dann ist im zweiten Kriegswinterhilfswerk fast eine Verdoppelung des Durchschnittsergebnisses festziistellen.
„Was machen Sie für dieses wirklich hervorragende Ergebnis des zweiten Kriegswinterhilfswerkes verantwortlich, Gauamtsleiter? Viele Spender ebenso wie Sammler sind doch heute an der Front, so daß sogar schon ihre bisherige Leistung durch Mehrleistung der Volksgenossen in der Heimat ausgewogen werden muß."
„Es freut mich ganz besonders, sagen zu können, daß es lediglich der Hinweis auf die Leistungen unser^r^Aoldaten war, der die Heimat zu diesem wirklich schönen Opfer verarr- laßte, das — dessen bin ich gewiß — im neuen Kriegswinter- hilfswerk noch in den Schatten gestellt werden wird."
„Noch etwas würde uns interessieren. Man hört da und dort die Auffassung, die Gelder des Kriegswinterhilfswerkes würden für Rüstungszweckc ausgegeben. Wie steht es damit?"
„Davon ist keine Rede. Der Führer hat genügend andere Quellen für diese Zwecke, so daß wir tatsächlich sagen können: Mit den Geldern des Winterhilfswerkes werden ausschließlich volkspflegerische Maßnahmen durchgeführt. Dabei ist es interessant, daß für WHW-Betreute immer weniger ansgeworsen werden muß, so daß der größte Teil der Spenden für die
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Einrichtungen der NSV, die im Dienste der Zukunft unseres Volkes stehen, verwendet werden kann. Beispielsweise wunden vom Ergebnis des letzten Kriegswinterhilfswerkes nur fünf Millionen Mark an WHW-Betreute ausgegeben, während für das Hilfswerk „Mutter und Kind", für Kriegskindertagesstätten und weitere NSV-Einrichtungen 10)4 Millionen verwendet werden konnten. Natürlich muß auch immer ein gewisser Satz der aufgebrachten Gelder an das Reich überwiesen werden, doch ist es für uns erfreulich, festzustellen, daß die an Württemberg zurückfließenden Reichsmittel im Steigen begriffen sind. Diese Reichsmittel sind natürlich notwendig, um erweiterte Aufgaben der NSV, so zum Beispiel die Betreuung befreiter Volksdeutscher aus der Sowjetunion, durchzuführen.
Nun, wir glauben bestimmt, daß das schwäbische Volk auch am kommenden Sonntag seinen Opfersinn wieder unter Beweis stellen wird, zumal dann die Vorführungen des NSRL, der sich vor zwei Jahren erstmals in Württemberg, seit dem letzten Jahr im ganzen Reich, an den Reichsstraßensammlun- gen beteiligte, alt und jung auf die Straße herauslocken werden."
Nunmehr auch betriebliche Vitaminaktionen
V. ^4. Die Erfahrungen, die der Bergbau mit der Verabreichung von Vitamin L an seine Gefolgschäftsmitglieder gemacht hat, führten dazu, daß in allen Bergbaubetrieben des Reiches im Fahre 1940/41 eine große Vitamin-OAktion Lurchgeführt wurde. Die Kosten wurden vom Bergbau und der Reichsknappschaft aufgebracht; sie betrugen RM. 800 000.—, Der Erfolg ist durch eingehende Untersuchungen bewiesen, der Krankenstand lag weit unter den sonst üblichen Zahlen. Im Frühjahr 1941 dehnte die Deutsche Arbeitsfront diese Aktion auf die Lon ihr betreuten Gemeinschäftslager und auf die Betriebe der Eisen -und Metallindustrie aus.
Die guten Erfolge haben verschiedene große Industrieunternehmen bewogen, nunmehr selbst im Einvernehmen mit der DAF und nach Vorschlägen der Betriebsärzte Vitamin im eigenen Betrieb zu verabreichen. Die Kosten werden von den Unternehmern getragen, und auch hier werden die Ergebnisse sich günstig ans den Gesundheitsziistaiid der Belegschaften aus- wirken.
Das Pflichtjahrmädchen im elterlichen Haushalt ist nicht krankenversicherungspflichtig, aber trotzdem kranken- . dersicherungsbetrent
V-Der Reichsarbeitsminister hat in einem Schreiben an das Zentralbüro der Deutschen Arbeitsfront, das im neuesten Reichsarbeitsblatt Nr. 26, Teil II, Seite 361, veröffentlicht wurde, einen siir kinderreiche Haushalte sehr wichtigen Fall klargestellt. Bei solchen Haushaltungen ist das Arbeitsamt nach Prüfung der Verhältnisse oftmals damit einverstanden, daß einer der Kinder, das das Pflichtjahr abzuleisten hat, dieses im elterlichen Haushalt ableisten darf. Es entstand nun die Frage, ob ein solches Mädchen von seinen eigenen Eltern krankenverstchert werden muß. Von Seiten der Eltern sprach dagegen, daß das Kind, wenn es ohne die Pflichtjahreigen- schast im Hanse geblieben wäre, selbstverständlich nicht hätte versichert werden brauchen und trotzdem aufgrund des Z 1617 des BGB verpflichtet ist, in einer seinen Kräften entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
Von Seiten des Pflichtjahrmädchcns sieht der Fall aber insofern ganz anders aus,,als cs bei einer Erkrankung wesentlich schlechter gestellt sein'könnte als ein anderes Pflichtjahrmädchen, das in einem fremden Haushalt tätig ist. Nicht jeder Vater ist in der gesetzlichen Krankenversicherung oder freiwillig versichert, so daß bei einer schweren Erkrankung eines solchen Mädchens der Fall eintreten könnte, daß bei schmalem Einkommen der Eltern, sei es schon für die Behandlung des Krankheitsfalles selbst oder für die Erholung, nicht das notwendige Geld zur Verfügung steht. Das Reichs- versicheruiigsamt hat nun unter Zustimmung des Reichsarbeitsministers den Fall in sehr zufriedenstellender Weise dahin gelöst, daß die im Elternhaus oder bei Verwandten tätigen Pflichtjahrmädchen nicht krankenverstcheruiigspslichtig sind, aber trotzdem bei Erkrankung unter den Voraussetzungen des 8 205 der Rcichsversichcrungsordnung Familienkrankenpflege erhalten. Bei der Frage, ob ein elterliches oder verwandtschaftliches Verhältnis im vorliegenden Sinn besteht, wird von den Krankenversicherungen nicht kleinlich Verfahren werden. Im allgemeinen müssen — so heißt es in dem Schreiben -- besondere Umstände gegeben sein, die für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung unter Verwandten sprechen, wenn Las Bestehen lediglich einer familicnhasten Gemeinschaft verneint werden soll.
Wehrüberwachung im Krieg?
Verkürzung von Meldefristen.
Im Reichsgesetzblatt ist eine Abänderung der Verordnung über die Wehrüberwachung veröffentlicht worden. Darin werden zunächst die kriegsmäßigen Verkürzungen der Meldefristen bekanntgegeben. Die Meldungen bei jedem Wechsel der Wohnung oder des dauernden Aufenthaltsortes sind binnen 48 Stunden zu erstatten. Ferner ist der zustän. Ligen Weyrerfatzdienststelle zu melden: Der Antritt und die Rückkehr von einer Reise, einer Wanderschaft oder einer Arbeitsaufnahme außerhalb des dauernden Aufenthaltsortes, wenn diese längeralsHTage dauert. Wenn der Aufenthalt an dem neuen Arbeitsort voraussichtlich langer als 60 Tage dauert und dort eine Wohnung oder Schlafstelle bezogen wird, hat der Wehrpflichtige sich beim Wehrmeldeamt (Offiziere und Reserveosfiziersanwärter im Feld- webelrang sowie Wehrrnachweamke und Wehrmachtbeamtenanwärter im entsprechenden Rang beim Wehrbezirkskommando) des bisherigen Wohnortes persönlich oder schriftlich unter Vorlegungbezw. Einsendung des Wehrpasses abzumelden und beim Wehrmeldeamt bezw. Wehrbezirkskommando des Arbeitsortes anzumelden, auch wenn die Wohnung am bisherigen dauernden Aufenthaltsort beibehalten wird. Hier, bei ist es gleichgültig, ob die Aufnahme der Arbeit freiwillig oder aus Grund behördlicher usw. Anordnung (z. B. eine Dienstverpflichtung) erfolgt. . .
Im übrigen bleiben die Meldepflichten im bisherigen Umfang für alle Wehrpflichtigen bestehen. Ihre genaue Beachtung ist im Krieg mehr denn je Ehrensache irdes Wehrpflichtigen.