Geüenktage

11. Februar.

1821 Der Marjchendichter Hermann Miners in Rechten­fleth a. d. Weser geboren.

1847 Der Physiker Thomas Alva Edison zu Milan in Ohio geboren.

1873 Der Schriftsteller Rudolf Hans Bartsch in Graz ged.

1905 Der Dichter Otto Erich Hartleben in Salonam (Gar- dasee) gestorben.

1926 Der Tiermaler Wilhelm Kuhnert in Waldhans-Flims in der Schweiz gestorben.

1927 Saalschlacht in den Pharussälen zu Berlin (Eröff­nung des Kampfes der NSDAP um die Hauptstadt).

Sonnenaufgang 8,44 Sonnenuntergang 18.33

Mondaufgana 19.22 Monduntergang 8 00

Oie Lagt» im Februar

Schußzeiten haben im Februar folgende Wildarten: Schwarzwild. Kaninchen. Wildgänse, Bläßhühner. Fisch­reiher, Haubentaucher. Säger. Müven. Bussarde. Hühner­habichte, Sperber. Rohrweihe. Füchse, Iltisse, Wiesel. Au? Schwarzwild werden dort, wo der Abschuß im Interesse der Landeskultur notwendig ist, noch Drückjagden veranstaltet. Da Schwarzwild in Waldgebieten durch die Vertilgung forst- schädlicher Insekten nützlich ist. wird man aber dort einen gewissen Bestand erhalten. Besondere Aufmerksamkeit ist im Februar dem Raubwild zu widmen. Unbedingt muß der Fuchs kurzgehalten werden, damit die Niederjaad gehegt Werden kann. Man kann den roten Räuber durch Erdhunde aus dem Bau sprengen oder mit einer Hasenguake locken und ihn dann abschießen. Iltis und Wiesel, die der Niederjagd großen Schaden zufügen, sind am besten in Kastenfallen zu fangen. Zur Jagd auf das gefiederte Raubwild wie Bus­sard, Hühnerhabicht, Sperber und Rohrweihe, hat sich die Krähenüütte bewährt. Rücksichtslos abzuschießen sind wil­dernde Hunde und Katzen, die besonders im Frühiahr eine große Gefahr für das Jungwild sind.

Für den Heger bringt der Februar ebenfalls viele Pflichten mit sich. Es ist darauf zu achten, daß die Fütte­rungen stets beschickt sind und die Heidekrautflächen mit dem Schneepflug freigelegt werden. Das Letztere ist deshalb wich­tig, weil das Wild natürliche Aesung immer bevorzugt. Gleichzeitig kann mit dem Aussehen von Fasanen begonnen Werden. Zu diesem Zwecke muß das Revier jedoch rau^eug- frei sein. Der ausgesetzte Fasan muß eine Fütterung vor­finden. die bis Ende April zu beschicken ist. Auch Trink­wasser muß der Fasan haben, sonst wandert er aus dem Re­vier aus.

Aandwerlsr-Bersicherrmgskarien umraumen!

WPD. Am 1. Januar 1941 war das Gesetz über die Al­tersversorgung des Handwerks zwei Jahre in Kraft. Hand­werker. welche ihre Altersversorgung über die Anaestellten- versicherung entweder durch volle Beitragszahlung oder durch Halbversicherung getroffen haben, müssen ab 1. Ja­nuar 1941 einen Umtausch der grünen Ängestellten-Bersiche- rungskarten vornehmen, die nach zweijährigem Gebrauch vellgcklebt sind. Es empfiehlt sich, diesen Umtausch möglichst bald vorzunehmen. Der Handwerker muß zu diesem Zweck die vollaeklebte Karte bei der zuständigen Kreishandwcrker- schaft abgebsn. Für die volle Ängestelltcn-Versicherüngskarrc erhält er eine Aufrcchuungsbescheinigung, Bisher wurde diese Aufrechnungsbescheinigung als lose Empfangsbeschei­nigung gegeben. Das hatte nicht selten ein Verlieren oder ein Verlegen dieser für die spätere Errechnung der Renke äußerst wichtigen Bestätigungen zur Folge. Um dies zu verhindern, hat der Reichsstand des Deutschen H-.-udwerks ein Kontroll- und Abrechnungsbuch geschaffen, das einen laufenden Ueberblick über das Versicherungsverhälinis gibt. Der Handwerker bekommt also bei der Kreishandwerker­schaft keine lose Empfangsbescheinigung, sondern ein Buch, m welchem die Aufrechnung der vollen Karte bescheinigt wird. Bei dem späteren Umtausch voller Karten wird eben­falls stets in diesem Buch die Aufrechnung vorgenommen. Der Handwerker hat nun nicht mehr auf die sorgfältige Auf­bewahrung vieler Einzelblätter Obacht zu geben, sondern le­diglich auf dieses Kontroll- und Abrechnungsbuch. Während die Handwerker, die nicht einberufen sind, den Umtausch der vollen AngssteÜtcn-Versicherungskarte möglichst bald vor­nehmen sollten müssen die Einberufenen im Lause dieses Jahres ihre Versicherungskarte Umtauschen, und zwar ganz unabhängig davon, wieviel Felder in der Bersickierungs- karte noch frei sind. Die Zeit der Einberufung gilt bekannt­lich als Ersatzzeit, für die später trotz Nichtzahlung von Bei­trägen Steigerungsbeiträge festgesetzt werden.

Wird« Telegramme nach Belgien und dem besetzten Frankreich. Der öffentliche Telegrafendienst zwischen Deutsch­land (einschließlich der deutschen Ostgebiete, des Protektorats Böhmen und Mähren, des Generalgouvernements), Luxem­burg, dem Elsaß und Lothringen einerseits und Belgien und dem besetzten Frankreich andererseits ist in beschränktem Um­fang wieder zugelafsen worden.

Erleichterte Ehestandsdarlehen bei Einberufung. Der Reichsfinanzminister hat nunmehr die zum Teil in der Pra­xis schon angewandten Erleichterungen für die Bewilligung von Ehestandsdarlehen bei Einberufungen zusammengefaßt und durch Erlaß allgemein vorgeschrieben. Während sonst der Antrag aus Gewährung des Ehestandsdarlehens vom Bräutigam bei der Gemeinde zu stellen ist, in der er seinen Wohnsitz hat, wird für Soldaten der Wehrmacht und Volks­genossen. die zu einem besonderen Einsatz einberusen sind, gestattet, daß der Antrag auf Gewähruna des Ehestands­darlehens bis auf weiteres auch bei der Gemeinde gestellt werden kann, in der die künftige Ehefrau ihren Wohnsitz hat. Ferner hat der Minister zugelassen, daß in den erwähnten Fällen von Einberufung auch die künftige Ehefrau selbst an Stelle des künftigen Ehemannes den Antrag einreichen kann. Für die Gewährung des Ehestandsdarlehens ist un­ter anderem auch dir Untersuchung auf die Ebeetgnung vor- geschrieben. Der Reichsfinanzminister bemerkt dazu, daß Eheeignungszeugnisse der Truppenärzte auch bei solchen Wehrmachtangehörigen genügen, die nicht zum Friedens­stand der Wehrmacht gehören. (Reichsgesctzblatt Nr. 2. Teil V. Seite 89).

Forderungen gegen als verfallen erklärte Vermögen.

Forderungen gegen das für verfallen erklärte Vermögen der Personen, die der deutschen Staatsangehörigkeit für ver­lustig erklärt worden sind, sind nach einer Zweiten Verord­nung des Reichsinnenministers zur Durchführung des Ge­setzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Ab­erkennung der deutschen Staatsangehörigkeit (Reichsgesetz­blatt l S 40) innerhalb von sechs Monaten nach der Ver­öffentlichung der Verfallerklärung im Reichsanzeiger beim Finanzamt Berlin-Moabit-West in Berlin anzumeldcn Forderungen, die nach Ablauf der Frist geltend gemacht werden können ohne Angabe von Gründen abgelehnt wer­den. Bei Forderungen gegen Personen, deren Vermögen bereits für verfallen erklärt worden ist, läuft die Frist vom Zeitpunkt deS Inkrafttretens der neuen VerorSnung an.

Gauleiter Reichsstatthalter Murr vor dem politischen Führerkorps in Reutlingen

NSG. Jtl der festlich geschmückten Friedrich-List-Halle in Reutlingen sprach am Sonntag vormittag Gauleiter Reichs­statthalter Murr vor dem politischen Führerkorps der Kreise Reutlingen, Tübingen, Horb, Nürtingen und Münsingen, da­mit die Reihe-der verpflichtenden Appelle im Gau Württem- berg-Hohenzollern fortsetzend. 1258 Männer und Frauen konnte Kreisleiter Rauschnabel von Tübingen dem Gauleiter melden, der in einer umfassenden mit zahlreichen demonstra­tiven Beispielen erfüllten Rede ein umfassendes Bild der Poli­tischen Lage entwarf und die Verpflichtung des deutschen Vol­kes für die Zukunft klar und mit Nachdruck aufzeichnete. Die Ausführungen des Gauleiters wurden mit herzlichem und be­geistertem Beifall ausgenommen. Zu dem Appell war auch Gangeschäftsführer Baumert erschienen.

Das Gauergebnis der S. Reichsstraßensammlung

NSG- Bei der fünften Reichsstraßensammlung des Kriegs- WHW waren Handwerker und Beamte die Sammler. Sie haben sich mit besonderem Eifer für die Sammlung eingesetzt und das hat sich gelohnt, denn es ergab sich im Gau Würt­temberg - Hohenzollern das hervorragende Ergebnis von «14110.16 RM. Aber auch die Spender haben bei diesen Sam­meltagen wieder einmal ihre große Gebefreudigkeit unter Be­weis gestellt.

Ein Mädel wird Lehrling

NSG. Damals, als Hanna gerade vor der Schulentlassung stand, begegnete ihr die Nachbarin. Man kannte sich schon viele Jahre hindurch vom Sehen, hatte auch hin und wieder ein paar Worte gesprochen.Nun, Hanna, jetzt ist es sa bald vorbei mit der Schulzeit", hatte die Nachbarin gemeint.Was hast du denn dann vor?" Wenn sie das nur wüßte, hatte Hanna geantwortet, sie sei so unschlüssig. Ein Büro locke gar nicht sehr. Das Sitzen Len ganzen Tag behage ihr nicht. Die Mut­ter hatte schon von der Fabrik gesprochen, aber auch dafür hatte sie sich nicht recht erwärmen können. Am liebsten sei ihr eben die Arbeit im Haushalt, das Kochen, Backen, Zimmer richten, Kinder hätte sie auch sehr gerne. Aber da hätte die Mutter wieder Bedenken und wolle sie nicht ohne weiteres in eine Stelle lassen. Sie selbst hätte später auch gerne so etwas wie eine selbständige Arbeit. Guter Rat sei also teuer.

Gar nicht teuer sei er, hatte die Nachbarin entgegnet und schon entwickelte sie ihr einen Plan.Wie iväre es. wenn du zu mir als hauswirtschaftlicher Lehrling kommen würdest? Du bist nicht die erste, die ich zwei Jahre lang in alle Kniffe des Haushaltes einlerne und du wirst auch nicht die letzte sein. Die Vertraueusfrau, die einen jeden Haushalt zuerst ansehen muß, ob er als Lehrhaushalt taugt, ist bei mir schon ein gut bekannter und lieber Gast geworden, denn sie kommt ja jedes halbe Jahr und schaut, was der Lehrling macht. Du wirst dich nun beim Arbeitsamt melden, ich mich Lei der örtlichen Stelle des Deutschen Frauenwerks, Abteilung Volkswirtschaft- Hauswirschaft ich könnte auch zum Arbeitsamt und daun wollen wir sehen, daß wir bald mit unserer Arbeit zusammen beginnen."

Zwei Monate später war dann Hanna als bauswirtschafr- , licher Lehrling Lei der Nachbarin eingetretcn. Sie hatte eure Lehrfran gefunden, wie sie es sich nicht besser wünschen konnte und sie lernte so viel, daß sie selbst darüber staunte, was alles in einem Haushalt zu lernen ist. Sie wohnte und schlief bei der Lehrfrau und sie bekam ein Taschengeld. Sie hatte ein nettes Zimmerchen, des Mittags saß sie selbstverständlich mit am Familientisch, denn der hauswirtschaftliche Lehrling gehört in den zwei Jahren seiner Lehrzeit ganz zur Familie, und die Lehrfrau muß ebensosehr auf die körperliche Ertüchtigung, die charakterliche Entwicklung sehen, wie auf die hauswirtschaft­liche Ausbildung.

Was alles lernte nun Hanna in den zwei Jahren? Zu­nächst einmal von Grund auf die Haushaltführung, sie mutzte Arbeitspläne und Küchenzettel aufstelleu, die Kosten für die Mahlzeiten berechnen lernen und sich mit einer einfache« haus­wirtschaftlichen Buchführung vertraut machen. Das Kochen wurde ebenfalls gründlich gelernt, daß sie einfache Gerichte selbständig Herstellen konnte und die Anwendung des Koch­buches beherrschte. Alle Putz- und Reinigungsarbeiten mußten gelernt sein. Waschen, Bügeln, Flicken, Stopfen und sogar ein wenig Nähen, das alles kam dazu. Daß sie auch mit den beiden Kindern, zu denen in den zwei Jahren noch ein drittes kam, umgehen lernte, war eigentlich selbstverständlich. Und der kleine Garten hinter dem Haus wollte auch gepflegt werdest. Aber es war eine Arbeit, die Hanna viel Freude machte. Nach zwei Jahren hatte sie dann die Prüfung abzulegeu. Da hieß» es dann sehr aufpassen, denn man wurde nicht nur in haus­wirtschaftlichen Fragen geprüft, man mußte auch zeigen, dag man selbständig und rasch denken konnte.

Nun, Hanna hat die Prüfung bestanden, ist also geprüfte Haushaltgehilfin geworden. Sie hatte eine planmäßige gründ­liche hauswirtschaftliche Fachausbildung, und konnte nun eine selbständige Stelle ausfüllen. Zugleich war aber diese Aus­bildung Grundlage für viele Frauenberufe, so zum Beispiel Hauswirtschaftsleiterin, Diätassistentin, Säuglings-, Kranken- und NS-Schwester, Kindergärtnerin, Volkspflegerin, Arbeits­dienstführerin und andere mehr. Hanna freilich hat sich zu­nächst entschlossen in einen Haushalt zu gehen, in dem der Vater im Felde ist und die Mutter neben Kindern noch für das Geschäft zu sorgen hat. Da schafft sie nun ganz selbständig und ist recht zufrieden mit ihrem Beruf.

Bezugsrechte der Halter von Angora-Kaninchen

V.A. Der Haltung und Zucht von Angora-Kaninchen kommt im Rahmen der Kleintierhaltung insofern ganz beson­dere Bedeutung zu, als das Angora-Kaninchen nicht nur eine zusätzliche Fleischration zu sichern vermag, sondern darüber hinaus auch einen wertvollen Textilrohstoff liefert. Das Fleisch der Angora-Kaninchen ist im Geschmack und im Nährwert dem der anderen Kaninchenraffen gleichwertig. Der Wollertrag je Tier beträgt etwa 40« Gr. im Jahr und für 1 Kg. Angora­wolle wird ein Preis von RM. 35. für die erste Klaffe, von RM. 28. für die zweite Klaffe und von RM. 14. für die dritte Klaffe gezahlt. Bei richNger Pflege u. Haltung kann mit einem Durchschnittserlös von RM. 25. je Kg. Angorawolle gerechnet werden. Da der derzeitiae Bestand an Angora-

Kaninchen bei weitem nicht ausrcncht, ist eine Verstärkung , r Zucht und Haltung dieses ioertvollen Kleintieres dringend zu empfehlen, zumal bei der ersten Anschaffung von Angora- Häsinnen Ankaufsbeihilfen gewährt werden.

In der heutigen Zeit, da die Bewirtschaftungsmaßnah: . n auch auf Textilerzeugnisse ausgedehnt sind, verdient die T : - suche besondere Erwähnung, daß den Angorakaninchen halte , a ei« Bezugsrecht auf Angorakanin-Mischgarn zusteht. Die ge­wonnene Angorakaninwolle muß bekanntlich an die Reichs- wollverwertung GmbH., Abt. Angorakaninwolle, Berlin- Spandau, Goltzstraße 46/53, abgeliesert werden. Für die Ab­lieferung wird aber ein Bezugsrecht zum Erwerb von An­gorakanin-Mischgarn gewährt. Dieses Bezugsrecht entspricht einem Fünftel des Wertes der abgelieferten Angorakanin­wolle, darf aber RM. 150. im Jahr nicht übersteigen. Die Auslieferung des Mischgarns erfolgt auf Grund eines Berech­tigungsscheines. Ausliefernde Firmen sind: Erich Genz, Bnnz- lau Schles-, Karl Brüning, Rhehdt/Westf. Das Angorakanin- Mischgarn wird in einer Stärke und in neun verschiedenen Farben geliefert. Mit dieser neuen Anordnung werden alle bisherigen Anordnungen im Hinblick auf die Verwertung der Angorakaninwolle aufgehoben. Jedenfalls bedeutet auch diese neue Anordnung einen Anreiz für die Verstärkung der An­gorakaninchenhaltung. Wo man überhaupt Kaninchen hält, da sollte sich jeder Züchter und Halter überlegen, ob nicht eine Erweiterung seines Bestandes um Angorakaninchen doch noch mehr Vorteile bringt als seine bisherige Wirtschaftsw.ise. Aber auch da, wo ausreichende wirtschaftseigene Futterm nl zur Verfügung stehen und bisher überhaupt keine Kaninu;en gehalten wurden, sollte man an die Haltung von Angora­kaninchen denken, zumal da wo Kinder sind, die sich der War­tung und Pflege des Bestandes widmen können. Die Haltung von Angorakaninchen gewährt gelegentlich einen zusätzlichen Braten und darüber hinaus die Gewinnung eines wertvollen Textilrohstoffes!

Die Büchersammlung für die Wehrmacht wird von de» staat­lichen Volksküche verstelle« unterstützt

NSG. Wie der Leiter der Reichsstelle für das Volks­büchereiwesen, Pg. Dr. Heiligenstaedt, soeben in einem Rund­schreiben mitteilt, werden auch alle Leiter staatlicher Volks­büchereistellen und städtischer Volksbüchereien die Büchersamm­lung der NSDAP unterstützen. Wenn jetzt, im zweiten Kriegs­winter, auch in Württemberg-Hohenzollern Gauleiter Reichs- stathalter Murr dazu aufruft, die im vorigen Jahre durch­geführte Büchersammlung Mieter aufzunehmen, so kann er auf die bewährte Mitwirkung der württembergsschen Volks­büchereien, ihrer Leiter und aller in ihnen tätigen Kräfte zählen. Sie alle leisten der Aufforderung der Partei Folge und fördern durch fachliche Hilfe bei der Sichtung der Bücher die Spende.

Auch die erste Büchersammlung der NSDAP für die Wehr­macht, zu der Reichsleiter Alfred Rosenberg 1939/40 aufge­rufen hatte, und die in Verbindung damit stehenden Arbeiten sind oft in den Räumen der dörflichen und städtischen Volks­büchereien durchgeführt worden und in unserem Gau in zahl­reichen Orten auch unter stärkstem persönlichen Einsatz volks­bibliothekarischer Kräfte. Wenn das Sammeln der Bücher am 22. Februar seinen Abschluß gefunden hat, setzt die im Vor­jahre bewährte engere personelle und räumliche Zusammen­arbeit der Partei mit den volksbibliothckarischen Kräften und denen des Buchhandels wieder ein: sie alle helfen zur geistigen Wehrbetrcuung und Zur selischen Mobilmachung des Soldateil!

Wenn es dir einmal schlecht geht, zerbrich' den Spiegel".

Eine seltsame Erbschaftsgeschichte wird aus dem Dörfchen unweit von Knittelfeld in der Steiermark berichtet. Vor län­gerer Zeit verstarb dort eine alte Frau. Kurz vor ihrem Tode hatte sie mehrfach zu ihrem Sohne geäußert:Falls cs dir einmal schlecht geht, zerbrich Len Spiegel!" Sei es nun, daß der Sohn diese Worte nicht ernst nahm, sei es, daß er sie Per, gaß er kam nicht dazu, nach dem Tode der Mutter zu Prü­fen, was es mit diesen Worten auf sich hatte. Zudem änderteil die großen geschichtlichen Ereignisse auch sein Schicksal. Er wurde eingezogen, und sein Soldatenlos entführte ihn dem Heimatort. Neulich war er aus Urlaub in Raachau. Am letzten Urlaubstage, kurz vor der Abreise, wollte er sich noch einmal rasieren. Dazu uahm er Leu Spiegel von der Wand, wollte ihn des besseren Lichtes wegen auf den Tisch stellen da ent­glitt er seinen Händen und zerbrach in viele Stücke. Unter den Scherben aber kam das Sparkassenbuch der Mutter zum Vorschein, das, wie sich Leim näheren Nachsehen erwies, einen ansehnlichen Betrag verzeichnete. So ka» der Sohn doch noch zu dem Vermächtnis der Mutter.

Altehrwürbige Poststempel. In früheren Zeilen, bevor die Briefmarke ihren Siegeslauf durch die Welt nahm, mußte der Empfänger von Poststücken das Porto selber bezahlen. Da­mals ernpsand man es geradezu als eine Beleidigung, für so mittellos angesehen zu werden, nicht einmal das Briefporto ausgeben zu können. Alt-Oesterreich kennt Poststempel aus dein Fahre 1749, aus Wien ist ein Poststempel aus dem Jahre 1751 ehralten. Es handelt sich hier mit um die ältesten Post­stempel, die wir kennen. Manche Briefe aus alter Zeit tragen einen, andere mehrere, acht, neun oder sogar zehn Stempel. Die älteren Poststempel Lefitzn nur Datumsangabe, aber weder Ort noch Jahr. Sie waren auf versiegelten Briefen das Zei­chen der Absendung oder des Empfanges. Briefumschläge gab es Wohl auch, aber sie wurden nicht fabrikmäßig hergestellt, sondern nach Bedarf jeweils zurechtgeschnitten.

Nachrichten vom Standesamt Biröenfeld

in -er Zeit vom 1. bis 31. Januar 1S41

Geburten: 1. 1.: Dieter, S. des Karl Rieth, Goiüar- Leiters, und der Mina, geb. Klittich; 5. 1.: Klaus Werner, S. des Ernst Oelschläger, Schlossers, und der Elisabeth, geb. Mühlthaler; 7. 1.: Hanspeter, S. des Karl Schöninger, Wag­nermeisters, und der Gertrud, geb. Trentzsch; 8. 1.: Doris Ingrid, T. des Karl Maisenbacher, Goldarbeiters, und der Amalie, geb. Bächtold; 13. 1.: Renate, T. des Alfred Koch, Maurermeisters, und der Marie, geb. Bott.

Eheschließungen: 4. 1.: Karl Gicbc, Bahnangcst li­ier, mit Adelheid Ergenzinger.

Sterbefälle: 5. 1.: Johannes Hüll, Steinhauer nid Landwirt, 82 Jahre alt; 7. 1.: Karl August Schroth, Gold­arbeiter, 59 Jahre alt; 11. 1. Rolf Bachmann, S. des Adolf Bachmann, ReichsLahnhetriebsaffistcnt, 4 Monate alt; 13. 1.: Anna Maria Oelschläger, geb. Leppla, Goldarbeitcrs Ehefrau, 48 Jahre alt: 26. 1.: Karl Winter. Bauer, 83 Jahre alt.