Geüenktage
Mus Sem HeimatgebieO
10. Februar.
>!1482 Der italienische Bildhauer Luca della Robdia in Florenz gestorben.
1837 Der russische Dichter Alexander Sergewitsch Puschkin in Petersburg gestorben.
1880 Der Generaloberst Alexander von Linsingen in Hildesheim geboren.
870 Der Bildhauer Fritz Klinisch in Frankfurt a. M. geb.
879 Der französi'che Karikaturenzeichner Honore Dnumier in Valmondois gestorben.
1901 Der Hygieniker Max von Pettenkofer in München gestorben.
j1920 Nordschleswig abgetrennt (an Dänemark).
>1923 Der Physiker Wilhelm Konrad Röntge« in München gestorben.
Dem Frühling entgegen?
Ist es nicht reichlich früh, jetzt schon zu schreiben: dem Frühling entgegen? Daß der erste Maikäfer und der erste Schmetterling mittlerweile durch die Redaktionen gegangen ind, ist kein hinreichender Grund, in Frühlingsgefühlen zu chwelgen, dieweil wir kalendermäßig noch mitten im Winter Hetzen. Aber das läßt sich auch nicht leugnen, daß wir mit edem Tag den Winter weiter fortdrängen, mag er sich gebärden, wie er will. Wer würde es auch nicht als eine Wohltat empfinden, daß man den Tag jetzt schon mächtig spürt, am Morgen und am Abend feststellen kann, daß die Helle früher beginnt und später endet? Wenn die Tage länger werden, dann werden auch die Menschen froher. Alles Aufsteigende ist Bejahendes. Gin froher Geselle wird immer den Kopf hochtragen, ein düsteres Gemüt de» Blick zu Boden senken. Sr trägt jetzt auch das junge Jahr den Kopf hoch And wird ihn täglich höher tragen. Das heißt also dem erwachenden Frühling entgegen.
Uebrigens denken wir alle schon mehr an den Frühling als an den Winter. Man frage nur einmal bei seiner holden Frau Gemahlin oder seinen flügge gewordenen Töchtern nach And kann — wenn man dis Frage wagt — sehr leicht erfahren, daß der Frühling, das Frühlingskleid bereits mächtig rm Köpfchen spukt, was der Herr des Hauses in den meisten Fällen sowieso schon deutlich genug zu hören bekommen hat. Für die Frauen ist nun einmal die erste Frage des Frühlings, wie die erste Frage überhaupt: „Was ziehe ich an?" Frauen haben eben nie etwas anzuziehen. Wir Männer ziehen da an einem andern Strang. Unsere Frühlingssorgen beginnen bei den Eeranisntöpfen, dis bis jetzt im Keller standen und Aun angetrieben sein wollen. Gestattet es das erste milde Lüftchen, dann wird selbstverständlich im Garten nachgesehen, ob sich nicht schon eine erste Arbeit verrichten läßt. Man gewahrt auch auf einmal, daß man wieder mit einem Eimer Kohlen weniger den Tag über auskommt und verdaut infolgedessen die Gas- und Lichtrechnung des Januar besser, die die höchste des Jahres zu sein pflegt. So wendet sich ganz sachte und allmählich alles zum Bessern, denn ob wir auch jahveszsitlich noch mehr oder minder tief im Winter stecken, «s geht eben doch dem erwachenden Frühling entgegen.
Sozialversicherung unö Pflichtjahr
Zur Aufklärung von Zweifsln über die Frage, ob und inwieweit die das Pflichijahr ableistenden Mädchen den Vorschriften der Sozialversicherung unterliegen, bat der Neichs- arbeitsminister, nach Anhörung des Reichsversicherungsamtes, eine Verlautbarung erlassen. Wird das Pflichtjahr im ländlichen Haushalt, und zwar im freien Arbeitsverhältnis mit tariflicher Bezahlung abgeleistet, so ist das Mädchen kranken- versicherungsvflichtig: zum Reichsstock für den Arbeitseinsatz sind keine Beträge zu zahlen. Jnvalidenversicherungspflicht ist gegeben. Für die Unfallversicherung gelten die allgemeinen Vorschriften. Mit Ausnahme der Unfallversicherung gilt das gleiche für dis Ableistung im freien Arbeitsverhältnis im städtischen Haushalt. Im Hauswirtschaftlichsn Jahr auf dem Lande ist das Pflichtjahrmädchsn ebenfalls krankenversicherungspflichtig; zum Reichsstock für Arbeitseinsatz sind keine Beiträge zu zahlen. Zur Invalidenversicherung besteht Versicherungsfreiheit, wenn nur freier Unterhalt als Lohn gewährt wird. Dagegen ist Jnvalidenversicherungspflicht gegeben, wenn die Barvergütung ein Drittel des jeweiligen Ortslohns überschreitet bzw. wenn neben dem freien Unterhalt eine Barvergütung von mehr als ein Sechstel des jeweiligen Ortslohns gegeben wird. Für die Unfallversicherung gelten die allgemeinen Vorschriften. Im Hauswirtschaftlichen Jahr in der Stadt gilt, mit Ausnahme der Unfallversichrung, das gleich. In der ländlichen Hausarbeitslehre ist das Pflichtjahrmädchen krankenversichrungspflichtig; zum Reichsstock für Arbeitseinsatz sind keine Beträge zu zahlen. Für die Invalidenversicherung gilt dasselbe' wie im Hauswirtschaftlichen Jahr, ebenso liegt es in der ländlichen Haus- wirtschaftskehre und in der Hauswirtschaftlichen Lehre in der Stadt.
— Petroleum-Schlußleuchten bei Kraftfahrzeug-Anhängern. Der Verkehrsminister teilt in Sir. 3 des Neichsver- kehrsblattcs. Ausgabe B, mit, daß es nicht dem Sinn der Vorschriften widerspricht, wenn Petroleum-Schlußleuchten zum Schutz gegen Beschädigungen am Tage im ziehenden Kraftfahrzeug mitgesührt und erst bei Dunkelheit oder starkem Nebel am Anhänger angebracht werden.
— Auch im Februar die Vögel füttern! Man soll nicht v.'wa glauben, im Februar sei der Winter schon fast vorbei und es fänden a» schöneren Tagen, die sich einstellen könnten, dis Vögel Nahrung genug. Jetzt kommt nämlich die Zeit, in der Witterungsrückschläge gefährlicher und als längerer Frost hintereinander. Da muß der Vogel wissen, wo ihm der Tisch doch etwas gedeckt wird.
^ — Für Briefmarkensammler. Nach der kürzlich erfolgten Veröffentlichung im Amtsblatt der deutschen Reichspost hat die Versandstelle für Sammlermarken die Belieferung der Einzelbesteller mit den deutschen Neuheiten eingestellt. In Zukunft fällt den Sammlerorganisationen die Äufaabe zu, die deutschen Sammler mit den neuen Briefmarken zu versorgen. Wie der Reichsbund der Philatelisten mitteilt. hat er, um seine über daS ganze Reichsgebiet verstreuten Einzelsammler ordnungsgemäß zu versorgen, einen „Sammler- oienst" gegründet, der die Aufgabe hat, den deutschen Briefmarkensammlern regelmäßig die Neuerscheinungen zu beschaffen. Die Marken werden zum amtlichen Verkaufspreis abgegeben, und der Sammlerdienst ist der deutschen Reichs- Post für die ordnungsmäßige Verteilung verantwortlich. Die Bersandbestimmungen und alle näheren Einzelheiten erhält der deutsche Briefmarkensammler vom Samnrker- dtenst, Brxlin-LichiLrfkwe-West. Hortensienstraße 15.
Der gestrige Opferfonntag gestaltete sich wiederum zu einem Bekenntnis des Gemeinschaftssinns der Heimat. Gerne spendeten die Volksgenoffen den Sammlern für das Kriegs- winterhilfswerk ihr Scherflein; sie erfüllten damit eine ehrenvolle Pflicht gegenüber der großen deutschen Volksgemeinschaft. Die Hanssammlung wurde von den Warten der NSV dnrchgeführt.
Die 8. Reichsstraßensammlung ein großer Erfolg
16 815 RM. im Kreis Calw
Handwerker und Beamte haben bei der letzten Reichsstraßensammlung für das Kriegs-WHW in unserem Kreis einen stolzen Erfolg erkämpft. Ihrem'Einsatz, der im Zeichen der letzten, herrlichen Rede unseres Führers stand, ist es gelungen, die Gebe- und Opferfreudigkeit der Volksgenoffen so zu steigern, daß das Ergebnis der 5. Reichsstratzensammlung das aller voransgegangenen Straßensammlungen in diesem Kriegs-WHW Weit übertroffen hat. Insgesamt sind im Kreis Calw 16 815,15 RM. für das Kricgswinterhilfswerk gespendet Worden.
Jede Frau hilft mit
Büchrrsammlung für unsere Soldaten
NSG. Mit den Büchern, die bei der ersten Büchersamm- lüng in unserem Gau zusammenkamen, wurden vielen unserer Soldaten Stunden der Entspannung und Bereicherung gegeben. Wenn nun im Februar zum zweiten Mal zu einer solchen Sammlung aufgerufen wird, dann wollen vor allem auch wir Frauen dafür ein großes Verständnis zeigen, denn wir haben oft in den Feldpostbriefen gelesen, wie sehr ein Buch gewünscht wird. An jede Frau geht darum die Bitte, aus ihrem Bestand für unsere Soldaten ein Buch zu wählen. Die Frauen der NS-Frauenschaft stellen sich zur Sammlung und Sichtung der Bücher gerne zur Verfügung.
So wollen wir Frauen gemeinsam aus besten Kräften beitragen, unseren Soldaten eine schöne Lesestunde zn bereiten.
gez. Haindl, Gaufrauenschaftsleiterin und Führerin im Deutschen Fraueuwerk Gau Württcmbcrg- Hohenzollcru.
Das neue Pflichtjahr beginnt
V-Mit frischem Mut geheil unsere jungen Mädels ln den nächsten Wochen aus dem Elternhaus, um ihr Pflichtjahr zu machen und um nach abgelaufener Frist gesund und munter und vollgcfüllt mit vielem hausfraulichem Wissen znrück- zukommeu.
Für die Mutter bedeutet dieser Abschnitt im Leben ihrer jugendlichen Tochter eine große Veränderung: Zum erstenmal weilt das junge Mädel fern der Mutter, unter der Obhut einer fremden Frau — der Pslichtjahrfrau. Ferner heißt es, die Kleidung des Mädels instand zu setzen, dafür Sorge zn tragen, daß mit möglichst wenig Punkten und unter geringstem Kostenaufwand eine Praktische Ausstattung geschaffen wird.
Wie gut es für daS Mädel ist, sich einmal den Wind um die Nase' wehen zn lassen, nicht immer nur bei der Mutter zu hocken, wird diese erst richtig erkennen, wenn die Tochter wieder daheim ist. Wieviel mehr wird sie dann alles im eigenen Hanse anerkennen nnd schätzen. Bisher bedeutete alle mütterliche Sorge eine große Selbstverständlichkeit, und erst nach Erfüllung des Pflichtjahres kommt das junge Mädel gereift heim und schätzt plötzlich das „Zuhause". Jedoch sollte die Mutter cs nicht versäumen, sich mit der Pslichtjahrfrau in Verbindung zn setzen, wem» es nicht anders geht, schriftlich. Beide Frauen sprechen sich über den Charakter, über kleine Schwächen, besondere Begabungen des jungen Mädels aus. Und Leiden Frauen ist damit geholfen. Auch der letzte Rest von Bangigkeit bei der Mutter verschwindet; wiederum kann die Pslichtjahrfrau leichter ihrer übernommenen stellvertretenden Mutterpflicht am fremden jungen Mädel Nachkommen. Denn — nicht eine willige und billige Arbeitskraft übernimmt sie mit den: Pflichtjahrmädel allein, sondern während des Pflichtjahres vertritt sie Mutterstelle am jungen, noch unfertigen Menschcnkindc, ist ferner für dessen Wohl und Wehe vcrant- wvrtlich.
Was nun die Ausstattung des Mädels anbetrifft, so vergesse man nicht, daß die Hauptsache dabei das Praktische nnd Haltbare ist. Da cs zürn Sommer geht, werden die verschiedenen Dirndlkleider, die ja jedes junge Mädel hat, die größte Rolle spielen. Bequem muß die Kleidung sein, das Mädel muß sich richtig darin bewegen können, ohne vor dem Einreißen der Nähte Furcht znhaben. Große Taschen gehören an jedes Kleidungsstück. Falls keine Reste des Stoffes mehr vorhanden sind, so schadet das garnichts. Gerade die Dirndlmodc erlaubt ein ganz bunteS, natürlich geschmackvolles Zusammensetzen der Kleider. Alte Waschkleider ergeben Schürzen aller Art: Kleider-, Träger- nnd Latzschürzen, je nach Stoffvorrat. Auch hier dürfen die Taschen nicht vergessen werden. Ein buntes Kopftuch ist unerläßlich nnd kann auch aus Waschstoffresten genäht werden. Wenn möglich gebe man dem Mädel zwei warme Jacken zum Wechseln mit. Es kann ia immer einmal Vorkommen, daß eine Jacke sich vom sommerlichen Gewitterguß erholen muß. Eine Strickjacke ans anfgetrcnntcr Wolle tut gute Dienste, aber auch eine Jacke ans einem alten Mantel hergestellt. Strnmpfsragen sind leicht zu lösen: Nur feste Strümpfe kommen in Frage. Die seidenen, hauchdünnen bleiben daheim; dagegen nehmen alle Arten von Söckchen einen wichtigen Platz ein: Wolle oder Baumwolle wird gebraucht, je nach der Witterung. Beide kann man aus Resten stricken — je bunter, desto besser, oder auch aus alten Strumpflängen neu nähen. Feste Schuhe sind Bedingung für das Wohlbefinden des Pflichtjahrmädels.
Wenn nun alle Vorräte erschöpft sind, die Ausstattung aber noch nicht vollkommen ist, dann Lleiüt neben der Punktkarte immer noch eine Möglichkeit, ein Wollkleid und eine Schürze anzuschaffen. Pflichtjahrmädek erhalten einen zusätzlichen Bezugschein für Berufskleidung, wenn sie eine Bescheinigung des Arbeitsamtes über eine Pflichtfahrstellung auf dem Lande Nachweisen können. Auch ein Paar Lezugscheinfreie Schuhe mit Holzsohlen sind sehr Willkommen. Auf feste Wäsche lege die Mutter den gleichen Wert wie auf gntangenähte
IvoqjerkitteWtsn üerNMrjvljestü ü««l M
vom 16.—16. Februar 1011
HJ-Gef. 12 / 161 . Montag, 10. Febr.: Schar 1 tritt um 20.15 Uhr am neuen Schulhaus mit Instrumenten an. Schreibzeug und Noten sind mitzubringen. Mittwoch, 12. Februar: 20.15 Uhr Antreten der Scharen 1 und 2 am Heim. Bleistift und Schreibzeug mitbringen. Donnerstag, 13. Febr.: Führerdienst (vom Rottenführer aufwärts) um 20.15 Uhr im Heim. Bleistift und Schreibzeug mitbringen. Sonntag, 16. Februar: 9 Uhr Antreten der Scharen 1 (mit Instrumenten) und 2 am Heim.
Motor-HI. Donnersrag, 13. Febr.: 20.15 Uhr Antreten am NSKK-Sturmheim.
DJ-Fähnlein 12/161. Mittwoch, 12. Febr.: 11^ Uhr Antreten der Fg:. 1, 2 und 3 am Kirchplatz. Freitag,11. Febr.: Sport; wird noch bekanntgegeben. Sonntag, 16. Febr.: Antreten der Jgz. 1. 2 und 3 um 954 Uhr am Kirchplatz.
BdM-Gruppe 12/161. Dienstag, 11. Febr.: 20.15 Uhr Schaft 1, 2 und 3 im Heim.
BdM-Werk „Glaube und Schönheit". Freitag, 14. Febr?: 20.15 Uhr Heimabend im Heim.
JM-Gruppe 12/461. Mittwoch, 12. Febr.: Schaft 3 Antreten um 11.30 Uhr und Schaft 1 und 2 Antreten um 16 Uhr auf dem Schloß. Schaft 1 Antreten um'11 Uhr zum Spcrt in der Turnhalle. Sonntag, 16. Febr.: Die ganze Gruppe tritt unl 9.30 Uhr am Heim an. Zn jedem Dienst ist Schreibzeug mitzubringen! .
Knöpfe und bequeme Kleidung. Empfindliche Kleidung geht nicht nur schnell entzwei, sondern ihre Wiederherstellung nimmt die freien Abendstuirden des jungen Mädels in spruch. Stunden, die'der Erholung nnd Entspannung diene», sollen. H. v. L.
Mehrleistungen der Krankenversicherung
Das Gesetz über weitere Maßnahmen in der Reichsverfiche- rang aus Anlaß des Krieges hat auch für die Krankenverstchc rung wichtige Neuerungen gebracht. Insbesondere laß» das. Gesetz die Gewährung von Mehrleistungen, die nach den Notverordnungen erheblich eingeengt waren, wieder in einem bestimmten Umfang zu. Der Sachbearbeiter des Reichs arbeitsministeriums, Oberregierungsrat Dr. Grünewald, be handelt im Neichsarbeitsblatt die Bedeutung dieser Neuregelung. Wenn das neue Gesetz jetzt die Einführung und Ausgestaltung der Mehrleistungen wieder allgemein zuläßt, so darf dies selbstverständlich nicht zu Beitragserhöhungen führen. Für Beitragssenkungen reichen andererseits die Mittel der Kassen nicht aus. Den Versicherten ist auch ein besserer Versicherungsschutz lieber als ein unvollkommener Schutz für geringeren Beitrag. Die Kassen werden also jetzt die Möglichkeiten der Einführ ungvon Mehr leist«ngen zu prüfen haben. Der Referent weist daraus hin, wieviel Segen beispielsweise die Erhöhung der Altersgrenze für die unter die Familienhilfe fallenden Kinder bringen kann. Wieviel Sorge werde den Versicherten abgc- noinmen, wenn die Krankenkasse Leistungen der Familienhilse auch für Eltern und Großeltern gewährt, die mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft leben oder für Schwester». Weiter könne jetzt die Härte beseitigt werden, daß der ledige Versicherte bei Krankenhauspslege daneben keine Barleistungen erhält. Das seien nur einige Beispiele. Allgemein werde sie Ausdehnung der Leistungspflich 1 der Krankenkasse bei der Krankenhilfe im Vordergrund stehen. Der größte Teil der insgesamt zahlenmäßig geringen Beschwerden von Versicherten betreffe die Aussteuerung. Die neue Entscheidung des Reichsbersicherungsamtes zu dieser Frage werde »och nicht allen Bedürfnissen gerecht. Eine gesetzliche Reform sollte hier in Aussicht genommen werden. Zunächst müßten also die Krankenkassen noch selbst Aussteuerunqsfälle möglichst aus schließen. Das könne geschehen durch die Erweiterung wenigstens der Krankenpflege auf die Dauer eines JahrcS, die nach dem neuen Gesetz allen Kassen möglich sei.
Der
Die Apothekenhelferin
UN Interesse der Volksgesundheit so
wichtige, aber
früher oft umstrittene Berus der Apothekenhelferin ist jetzt geordnet. Das Amt für Berufserziehung und Betriebssuh- rung der Deutschen Arbeitsfront in Berlin-Zehlendorf stellt den Apotheken letzt einen „B e r u s s e r z I e h u n a sg an g der Apothekenhelferin" zur Verfügung, der den Richtlinien des vom Reichsinstitut iür Berufsausbildung m Handel und Gewerbe gemeinsam mit der Neichsavothekeu- kammcr und der Deutschen Arbeitsfront geschassenen Berufsbildes der Apothekenhelferin entspricht, das die Bm:- gung des Reichsministeriums des Innern gesunden bat Der Berufserziehungsgang unterteilt sich in die vol l ti sche Erziehung, die A r b e i tS e r z i e h u n g durch die Apotheke, die schulische Erziehung durch Berufsschule und DAn und die zusätzliche B e r u f s e r z i e h u n g, Die politische Erziehung umfaßt die weltanschauliche Erziehung und körperliche Ertüchtigung durch den BDM und die national- politische und betriebsgemeiuschaftllche Schulung durch die DAF und ihre Beauftragten. ^
Die Arbeitserziehung durch die Apotheke bildet euw zweijährige Anlernzeit, in der alle !u, ..Berufs- erziehungsgang" vorgesehenen Fertigkeiten und Kw.iutuiff: vermittelt werden müssen. Diese und unter anderem: 1. Ordnungs- und Säuberungsarbeite»: Pflege und Instandhaltung der Apothekenräume und Arbeitsgerät-, sauoe- rung und Einordnung der S andgefäße: 2. 2 .echnnchk Hufs- arbeiten in der Apothekendesektur «nur unter Aumcht einer pharmazeutisch vorgebildeten Person); 3. Kannnainusch- technische Hilfsarbeiteu,- 1. Kaufmännische Verwaltungs- arbeiteu: 5. Arbeiten m der Apothekenwerbung Ausliihr- lich wie die Arbeitserziehung ist auch die ichuliicke Erziehung in dem Berufserziehungsgang behandelt. Alle erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten und ausgenihrt Leu Schluß der zweijährigen Anlernzeit bildet che Ab sch! u 3 - Prüfung. Der Beruf der Apothekenhelferni ist nicht nur jetzt in der Kriegszeit für die Volksgemciiiichafl,mich.i,P eine endgültige Ordnung war daher unbedingt
erforderlich.
Am Vormittag cinkauscnl Das Frauenaml der Teuflchcn Arbeitsfront wendet sich nochmals an die Hausfrauen, die nicht berufstätig sind, und auch an die Hausgehilfinnen mit der Bitte, ihre Einkäufe am Vormittag und in den frühen Nachmittagsstunden zu erledigen, damit die Abendstunden frei bleiben für die Besorgungen der werktätigen Frauen. Die werktätigen Frauen baben meist nur zwischen 18 und 19 Uhr und an den Sonnabend-Nachmittagen Zeit zur Erledigung ibrer Einkäufe.
Abschlußprüfungen für Anlernberufe. Wie die ZeitschrM „Berufsausbildung in Handel und Gewerbe" mitteilt, sollen in zunehmendem Maße auch Abschlußprüfungen für die anerkannten Anlernberufe eingesührt werden. Die Voraus setzungen für solche Anlernabschlutzprüfungen sind für die wichtigsten industriellen Anlernberufe bereits in diesem Frühjahr gegeben. Für rund 30 Anlernberufe sind die Prüfungsanforderungen fertiggestellt, so daß die Industrie- und Handelskammern Abschlußprüfungen abnebmen können.