Nus dem HelnmtsebieW

Gedenktage

15. Januar.

1180 Heinrich der Löwe wird durch Friedrich Barbarossa seiner Lehen für verlustig erklärt 1791 Der Dichter Franz Grillparzer in Wien geboren. 1793 Der Genre- und Bildnismaler Ferdinand Waldmüller in Wien geboren.

1859 Der italienische Maler Giovanni Segantini in Arco geboren

1871 (bis 17 ) Schlacht an der Lisaine 1909 Der Dichter Ernst 0 Wildenbruch in Berlin gestorben 1933 Der Wahlsieg der NSDAP in Lippe beweist ihre un gebrochene Kraft und führt zur Machtübernahme durch den Nationalsozialismus am 30 Januar 1933 1038 Eröffnung des Instituts für Seegeltung in Magde­burg ^

Sonnenaufgang 9.19 Sonnenuntergang 17 54

Monduntergang 10.04 Mondaufgana 20.42

Ium Uamvi bereit»

Zum Wochmsvruch der NSDAP.

Adolf Hitler sagt: zu kämpfen sind wir geboren, denn aus dem Kamvk sind wir gekommen!"

NSG. Wenn es fr einen MenMn asqeben bat, der von sich behaupten konnte, sein Leben dem kämpferischen Einsatz gewidmet zu haben, fr ist das Adolf Ln'tler. Dieser Einsah hat niemals persönlichen Dinaen aegolten, sondern er war immer darauf gerichtet, di» Lsbensbedinaungen des deutschen Volkes zu bessern und darüber binaus seine kulturelle Hal- tung aut immer böbrre Ebenen binaukzufübren. Ans diesem Kampf kam Adolf Hitler, als er im Jahre 1933 die Füh­rung des deutschen Volkes übernahm, und diesem Kampf ist »r treu geblieben.

Es mag in den Reihen unserer Gegner Politiker gegeben haben, die in den Jahren nach 1933 darauf warteten, daß der Führer an kämpferischer Tatkraft Nachlassen würde, weil er seine persönlichen Ziele mit der Machtübernahme in Deutschland erreicht hätte. Diese Leute hatten das Beisviel zahlreicher liberalistischer Politiker vor Augen, die den Weg gegangen waren, kein Mittel unversucht zu lassen, bis sie an die berüchtigteFutterkrippe", wie wir sie aus dem Deutsch­land der Systemzeit noch alle im Gedächtnis haben, gelangt waren, um dann auf ihrenLorbeeren" auszuruhen.

Das Wesen Adolf Hitlers als Staatsmann und Feld­herr werden diese Geister aus kapitalistisch-piurokratischem Geblüt nie verstehen. Sie werden niemals begreifen, dast ein Mann das ganze Handeln seines Lebens von Selbstlosigkeit und Idealismus bestimmen läßt, wie es der Führer tut. Daß Mser Idealismus die konkreten Tatsachen nicht außer acht lästt, wenn es gilt, die Rechte des deutschen Volkes in der Welt zu wahren, das haben die Ereignisse der letzten Iah« zur Genüge bewiesen. Sie haben zugleich uns allen gezeigt, dast wir hinter einem Mann stehen, der den Kampf Um höchste geistige' Werte zu führen bereit war und bereit ist, her aber keineswegs davor zurüäfcheut, den Kampf auch Mit der scharfen Waffe des deutschen Schwertes aufzunehmen. Ein Mann führt uns, zum Kampf geboren, aus dem Kampf 'gekommen,, zum Kampf bereits

Rauhreif

Wenn die lauge Winternacht dem Morgen weicht, dann bietet sich dem Auge oft ein eigenartig schönes Bild: Rauh- relf liegt auf den Dächern und Zäunen, auf den Bäumen, Sträuchern und Drähten. Der Reif ist der elegantere Bru­der des Schures. Er überzuckert mit seinem schimmernden Be­lag alle Dinge und dann glitzern sie millionenfach und aber­millionenfach, wenn Sonnenschein darüber gleitet. Auch ein Künstler ist er. Mit Rauhreif geschmückte Bäume gleichen wahrhafte,, Märchsngebikden und sind Kunstwerke wie aus einem besonders zerbrechlichen und kostbaren Material.

Zum deutschen Winter gehört der Rauhreif genau so gut wir der Schnee, und oft genug kommt es vor, dast dieser winterliche Reif fehlenden echten Schnee ersetzt. Spatzen und Amseln Hüpfen hurtig im Geäst der bereiften Bäume und vielleicht druki an einem sonnigen Nachmittag dis Amsel ge­rade auf dem höchsten Ast an das erste Einstudicren ihres Frühlingsliedes, wem zwischen ihren Füßen der Reif zer­schmilzt. Im Lichte belebender Wintersonns aufglitzernd hellt der Reif unseren Tag auf und läßt das Wunder des Lichtes, um das so viele trübe Wintertage die Menschen bringen, auch in dir Herzen einströmen. Turm und Haus, Dach und Gi'e- bei, Strauch und Wiese im Rauhreif: auch das ist schöne deutsche Heimat, die wir lieben, weil sie die Natur für alle Zeiten liebenswert macht!

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Höchjtlangr der Lastzüge. Der RKB. weist in den Deutschen Mrkehrsnachrichten Nr. 3 darauf hin, daß jed? mißbräuch'iche Ausnutzung der Auflockerungsanordnung über die Höchstlängs der Lastzüge, die durch Runderlaß vom 30. August 1939 erfolgte, schw^wiegende Folgen für den Besitzer das Lastzuges haben kann. Es ist festgestellt worden, daß bei tahlreicheu Lastzügen sehr erheblich die Länge von 22 Meter überschritten wurde. Wenn es schon schwer ist, einen Lastzug aus drei Fahrzeugen, der in der Regel 22 Meter lang ist, in den Wintermonaten bei erhöhter Schleudergefahr mit der nötigen Sicherheit zu fahren, so ist es bei längeren Lastzügen fast unmöglich. Der Reichsverkehrsministsr hat deshalb auf eine Anfrage des RKB. einen Bescheid erteilt, in dem er Ausdruck bringt, dast die Ueberwachungsorgane angewie- M sind, jede mißbräuchliche Ausnutzung der Auflockerung zu ahnden. Außerdem besteht bei zu langen Lastzügen die Ge­fahr, daß dze Güterversicherung des RKB. unter Umständen von dem ihr zustehenden Regreßrecht Gebrauch macht, falls sich die Nichtbeachtung der Vorschriften der Straßenverkehrs, zulästungsardnung als ein Verschulden des Unternehmers in eigener Person und als Ursache eines Güterschadens her» ansstellt. ^ -

Zahlkartcndienst mit dem Protektorat. Vom 1 . Ja­nuar 19-11 an wurde der Zablkartendienst zwischen dem Reichspostgebiet (einschließlich Elsaß. Lotbringen und Lu­xemburg) und dem Protektorat in beiden Richtungen zu den innerdeutschen Gebührensätzen und Bedingungen ansgenom­men. Bon diesem Zeitpunkt an können daher den Nachnah­me- und Vestaikstragssendungen nach und aus dem Protek­torat zur Abführung der eingezaaenen Be räge Zählkarten beigefügt werden. Zn sämtlichen Zahlungen nach dem Pro­tektorat sind die gewöhnlichen Formblätter d?S innerdeut, schen PoAahInngSbienstes zu verwenden, zu Zahlungen ävS dem Protektorat dienen den innerdeutschen Formblättern weitgehend angeglichene zweisprachige Formblätter.

Dev erste Opfersonntag im neue» Jahr gestaltete sich auch hier zu einem starken Bekenntnis der Opferbereitschaft. Jede Familie erachtete es als ihre Ehrenpflicht, eine größere Geld­summe zu spenden als bisher, und so'-onnte dem Ortsbeauf­tragten des Kriegswinterhilfswerkes ein recht ansehnlicher Betrag abgeliefert werden. Die Haussammluug wurde von den Pol. Leitern dnrchgeführi.

Loffenau, 12. Jan. Vor einigen Tagen.wurde die Frau des hiesigen Ortsbauernführers Gottlieb Klenk beim Ver­richten von Stallarbeiten schwer verletzt. Beim Abnehmen der Verdunkelungsvorrichtung cn wu.de eines der Pferde scheu und drückte die Frau so heftig gegen die Stallwand, daß sie einen Becken- und einen Knöchelbruch davontrug.

Mit Schcff und Farbfilm um die Welt

Das Deutsche Volksbildungswerk in der NSG. .Kraft durch Freude" vermittelt uns einen interessanten Lichtbilder­vortrag. Der bekannte.Bordphotograph Pg. Franz Grasser, München, spricht über seine Erlebnisse und zeigt dazu wun­derschöne Farbbilder und Farbschmalsilme. Die Fahrt geht von Hamburg aus an das Mittelmeer nach Vorderindien, in die Märchenwelt der Südsee nach Australien, durch den Pa­namakanal nach Brasilien. Das Wesentliche fremder Länder, Meere, Menschen und Bräuche wird in farbigen Bildern ge­zeigt. Unsere heutige Zeit verlangt von jedem Volksgenoffen, daß er sich auch um Fragen kümmert, die nicht in seinem Alltagsleben ständig auftauchen. Das Deutsche Volksbildungs­werk ist bemüht, jedem deutschen Menschen das Wissen zu ver­schaffen, das ihn Lesähigt die weltpolitischen Fragen, um die es heute nun einmal geht, auch zu verstehen.

Der am 19. Januar in Wildbad (Turnhalle) statt­findende Lichtbildervortrag führt uns in Gegenden, von denen wir heute viel hören.

Pforzheimer Kunstausstellung

In die Räume des Kunstgowerbepereins im Jndustriehaus hat die Graphik-Ausstellung der Woensampresse (Köln) Ein­zug gehalten. Woensampresse nennt sich ein Kreis deutscher Künstler nach dem mittelalterlichen Graphiker Anton Woen- sam. Er gibt gesunde bodenständige Originalgraphik in Ein-, zelblnttern und Mappen heraus- Was man da sieht, über­rascht angenehm. Ein gut Teil der Blätter ist dem Lobe der Arbeit gewidmet und die Mehrzahl davon zeigt in landwirt­schaftlichen Motiven das Smarwerken der Bauern von der Bodenbearbeitung 'und der Saat an bis zur Ernte. So ist die Ausstellung geeignet, auch die der Kunst bis jetzt noch ziemlich fernstehenden Kreise, namentlich die. Bewohner *>s Platten Landes, für das Wirken der Künstler zu begeistern. Diese Graphiken füllen Haupt- und Nebensaal. Der Gang aber und das Turmzffi.cr zeigen in ebenso verschwenderischer Fülle Bleistift-, Fedet-, Kohle-, Kreide- und Tuschzeickmungen sowie Aguarelle des im Porigen Jahre in patriarchalischem Alter gestorbenen Karlsruher Malers Professor Ludwig Dill ans den verschieden stell Schaffensperioden rds Meisters. Erfreu­licherweise wird die Ausstellung sehr gut besticht.

./'...N ° Otto Ballen.

Wenn dergestrenge Herr" regiert...

Kleine winterliche Chronik

Mit Beginn des neuen Jahres hat der Winter, der sich bis dahin von einer sehr milden Seite zeigte, seinstrenges Regiment" angetreten. Immerhin hat sich die Kälte bislang in erträglichen Temperaturen gehalten. Einen so strengen Winter wie im vergangenen Jahr, der uns das Wort von eisiger Todesstarre" nur allzu deutlich vor Augeu führte, seine Wahrheit bitter empfinden ließ, brauchen wir bestimmt nicht zu befürchten.

Der Winter ist ein recht veränderlicher Geselle. Nicht allein, daß jeder Winter den oft sehr schroffen Wechsel von strenger Kälte und Tauwetter bringt fast jeder Winter zeigt sich von einer anderen Seite. Wie oft hatten wir in den letz­ter: Jahrengrüne Weihnachteil", überhaupt Winter, deren ausfallendstes Merkmal ihre Schneearmut war! Da liest es sich für uns wie ein winterliches Märchen wenn wir hören, daß unsere Vorfahren oft wochenlang winters in ihren Häusern von undurchdringlichen Schneewällen eingeschlossen waren, daß Frau Holle so im Uebermaß ihre Betten schüttelte, daß der Verkehr überall empfindlich durch Schneeverwehungen litt und daß oft eine so grimmige, sibirische Kälte herrschte, daß viele Menschen selbst bei kurzem Aufenthalt im Freier: den Er­frierungstod fanden!

Blättern wir einmal in der winterlichen Chronik. lassen wir uns von Wintern erzählen, dis wahrhaftgestrenge, ja. inan möchte sagen: brutale Herreil" waren. Das Jahr 763 brachte einen so grimmig kalten Winter, daß Menschen, Vieh und Bäume davon argen Schaden genommen". Die Kälte setzte bereits im Oktober ein und peinigte Natur und Men­schen bis tief in den März hinein. Sehr kalt war auch der Winter des Jahres 821. Wie es heißt, konnts« über Elbe, Saale und Unstrut Lastwägen ohne Sorge fahren so dick und tragfähig war das Eis, Von dem gleichfalls sehr harten Winter des Jahres 1020 heißt es in der Chronik kurz und bündig:Viele Leute erfroren jämmerlich".

Grausam kalt muß auch der Winter des Jahres 1100 ge­wesen sein. Sehr vielsagend heißt es in einem zeitgenössischen Bericht:Die Menschen, die sich aus dem Hause wagten, er­froren, armer Leute Kinder gingen in den Zimmern am Frost zugrunde, die Vögel fielen hartgefroren tot aus der Luft, Weinstöcke und Korn im Acker erstickten". Der Winter des Jahres 1211 ließ die Müller vor Kälte nicht zum Mahlen kommen; 23 Jahre später, 1234, verstummten die Mühlen, vom Frost zum Schweigen gebracht, ebenfalls entstand in­folgedessen eine große Hungersnot, und, so berichtet die Chro­nik,nachmals ein großes Sterben". Wie kalt auch der Winter I6Ä gewesen sein muß, geht aus der kurzen Feststellung des Chronisten hervor, daß die Hunde vor Kälte toll wurden!

Einen Rekord an grimmiger Kälte, der seitdem wohl kaum erreicht worden ist, brachte der sogenanntesächsische Winter" des Jahres 1739 40. Der Chronist berichtet von ihm:Die Luft war vor Kälte so verdichtet, dag man das Läuten der Glocken nicht hörte, die Toten *-"wten nicht bestattet werden.

weil der Erdboden steineichenhart gewxjen, das. Wild in den Wäldern wurde von der Kälte beinahe ausgerottet, erst im Juni begannen die Blumen und Bäume zu blühen".

Von langer Dauer und von strenger Kälte begleitet wa­ren ebenfalls die Winter in den Jahren 1887, 1890 und 1894/95, die sich vor allem durch ungewöhnliche Schneesälle auszeichneten; wie es heißt, blieben die Schneemassen bis weit in das Frühjahr hinein liegen. Der kalte Winter von 1927/28 und der des letzten Jahres sind uns noch in lebhafter Er­innerung. Wir stnd zufrieden, daß sich der diesjährige Winter bisher von einer so verständigen, um nicht zu sagen menschen­freundlichen Seite, gezeigt hat, und wir sind überzeugt, daß er uns auch nicht mehr bis ins Mark gefrieren lassen wird..,

Vermeidbare Tiernol im Winter

NSG. Der bittere Frost stellt an Mensch und Tier harte Anforderungen. Jeder strebt nach Abhilfe und Erleichterun­gen, aber unsere Haustiere können sich nicht selbst helfen. Hier ist der Mensch allein verantwortlich, er hat ja auch den Nutzen und den Gewinn von seinen Tieren. Einer Anstands­pflicht sei zuvor gedacht. Sie betrifft den Kettenhund. Es ist eine -Selbstverständlichkeit, den Hund im Winter ms HauS zu nehmen. Und wer am Tage glaubt, nicht darauf verzichten zu können, der erspare seinem Hund wenigstens eine lange Ket­tenhast. Das Hundehaus muß . warm sein, dasselbe gilt vom ^ Futter. Das lange Stehenlassen von Gespannen im Freien, noch dazu bei ungenügender Bedeckung, ist eine Rohheit. Wcr seine Tiere schon nicht aus Liebe zu ihnen verpflegen mag. der tue es wenigstens aus Eigennutz, denn gesunde, gut ge­haltene Tiere stellen einen hohen wirtschaftlichen Wert dar, an dessen Erhaltung die Allgemeinheit sehr interessiert ist. Auch die Kleintiere bedürfen im Winter bester Wartung; Ge­flügel und Kaninchen wollen warme Ställe, von Kühen und § Schweinen weiß dies Wohl jeder, doch sei noch besonders be­fürwortend der Ziegen gedacht. Wenn ein Tierhalter uichts für seine Tiere übrig hat, darf er sich über den jämmerlichen Zustand derselben nicht Wundern. Wer seine gute Hauskatze draußen herumirren läßt und ihr weder eine warme Stuüen- ecke noch ausreichendes Futter gönnt, zeigt, daß er wenig Herz hat. Auch die Vögel, unsere nützlichsten Helfer in der Schäd­lingsbekämpfung, stnd für zusätzliche Fütterung aus allerlei Abfällen dankbar. Ein Näpfchen mit ungefrorenem Trink­wasser wird von ihnen besonders geschätzt. Kurzum, der Mensch soll bei winterlicher Kälte auch der Tiere fürsorglich gedenken und ihnen unnötiges Leiden ersparen.

Ablauf der Verjährungsfristen verschieden

Die zum Ende des Kriegsjahres 1S4» abgelaufene« Ver­jährungen um 87 Tage verlängert Zahlreiche Ab­weichungen von der regelmäßigen 3»jährigen Frist

NSG. Während früher am 31. Dezember eines jeder: Jahres die meisten Ansprüche verjährten, ist das seit Kriegs­ausbruch nicht mehr der Fall. Genau wie im letzten Jahre verlängern sich die zum Ende dieses Kalenderjahres ablausen­den Verjährungsfristen um jene 87 Tage, die die Verjährung auf Grund der aus Anlaß des Krieges ergangenen Sonder- bestimmungengehemmt" War. Der Zeitraum, in dem die Verjährung gehemmt ist, wird nämlich zu der Verjährungs­frist hinzugerechnet. Deshalb tritt an die Stelle des 31. De­zember jetzt der 27. März 1941.

Die.regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre und beginnt mit der Entstehung des Anspruchs. Sie gilt züm Beispiel. für Darlehens-, Kaufpreis-, Vergleichsforderungen u. a. m. Aber von dieser regelmäßigen Frist gibt es zahl­reiche im Bürgerlichen Gesetzbuch (HH 196 ff.) einzeln aufge­führte Ausnahmen. Aus der Fülle dieser Ausnahmen seien nur die wesentlichsten aufgeführt. Am schnellsten, verjähren die Mängelansprüche beim Kauf beweglicher Sachen. Hier be­trägt die Verjährungsfrist nur sechs Monate, beim Kauf von Grundstücken dagegen ein Jahr. In drei Jahren verjähren die Pflichtteilsansprüche und die Ansprüche ausunerlaubter Handlung". Auch die sechsmonatige, die ein- und dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit der Entstehung des Anspruches, ist also nicht an das Ende eines Kalenderjahres gebunden.

In zwei Jahren verjähren die Honorarforderungen der Aerzte und Rechtsanwälte, die Forderungen der Fuhrunter­nehmer, Gastwirte, Lohnempfänger und die der Kaufleute, Fabrikanten und Handwerker für Warenlieferungen und Ar- beitsausführungen, sofern diese für den Haushalt des Schuld­ners erfolgten. Entstanden die Forderungen jedoch aus Lei­stungen für den Gewerbebetrieb des Schuldners, so verjähren sie erst in vier Jahren, genau wie die Forderungen für Woh- nuugsmiete beziehungsweise Grundstückspacht.

Ter Ablauf der Verjährungsfristen ist je nach der Art der Ansprüche verschieden. Die Verjährung derjenigen Ansprüche, die der zwei- und vierjährigen Verjährung unterliegen, be­ginnt regelmäßig erst mit den: Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Deshalb verjähren sie nur zum Ende eines Kalenderjahres, es sei denn, daß dieVerjährung" ge­hemmt war. Gehemmt wird sie zum Beispiel durch die vom Gläubiger dem Schuldner bewilligte Stundung oder durch eine gesetzliche Regelung, wie sie oben dargelegt ist. In jener Ver­ordnung sind außerdem für alle, die'durch die Auswirkungen , des Krieges besonders betroffen sind, nocb wcitergeüende Be­stimmungen erlassen worden. Darnach ist die Verjährung zu­gunsten. aber auch zuungunsten folgender Personen noch wei­terhin gehemmt:

1. Wehrmachtsangehörige.

2. Sonstige Personen, ..die wegen der Kriegsauswirküngen zu ständigen Dienstleistungen außerhalb ihres regelmäßigen Aufenthaltsortes herangezogen sind.

3. Personen, die sich wegen der Kriegsauswirküngen dienst­lich im Ausland aufhalten oder als Gefangene oder Gei­seln in fremder Gewalt befinden.

4. Personen, die infolge anderer aus den Auswirkungen des Krieges beruhender, unabwendbarer Ereignisse gezwungen sind, ihren bisherigen regelmäßigen Aufenthaltsort zu verlassen.

Bei den ersten beiden Personengruppcn beginnt die Hem­mung der Verjährung mit der Einbcrnsnng, bei den übrigen mit dem Eintritt der dort bezeichnet?:: Ereignisse, in allen Fallen jedoch frühestens mit dem 25. 3. 1939. Die Hemmung endigt aber mit dem Wegfall der Gründe, am denen sie be­ruht. Anschließend läuft also die vor dem Eintritt der Hem­mung begonnene Verjährungsfrist weiter.

Neben der Hemmung gibt es dieUnterbrechung" de: Verjährung, die allerdings richtigerAbbruch" hieße, weil die bis zun: Eintritt dieses Ereignisses abgelaufene Frist über­haupt nicht gerechnet wird und eine gänzlich neue Frist mit dem Ende der Unterbrechung zu laufen beginnt.