Wichtiger, weil ergiebiger, aber war in ältester Zelt oer Salzbergbau. In Hallstatt, Ostmark, wurde schon in der Bronzezeit und dann weiter ununterbrochen bis ins römische Kaiserzeitalter hinein Salz unter Tage abgebaut. Stein» salzbergbau trieb man im gotischen Spanien des 5. Jahr­hunderts; und in Deutschland lagen am Ende der wirtschaft­lich sehr wichtigen, ebenfalls bis in die Bronzezeit zurück­gehendenSalzstraßen" zahlreiche Salzorte.

Der Wert des Salzes und seine Haltbarkeit bei richtiger Aufbewahrung hatten es zur Folge, daß Salz häufig wie auch andere Edelprodukte als Zahlungsmittel verwendet wurde. Salz als Geld kursierte schon mindestens im 13. Jahrhundert in Abessinien, im Sudan, in Hinterindien und China; hier wurden wie Marco Polo erzählt Salz­packungen staatlich gestempelt und als Barmittel zugelassen. ^Wenn wir also täglich in unserem Haushalt Salz verwen­den, so wird uns dies nicht als einzige Verwendungsart des edlen Minerals erscheinen dürfen. Vielmehr benötigt die Industrie Salz für viele Erzeugungs- und Veredelungsver- 'fahren, so zur Herstellung von Chlor, Soda und Salzsäure, (zur Glasierung von Tonwaren, zum Härten von Stahl und Hzur Seifenerzeugung, um nur einige Beispiele zu nennen.

Werner Lenz.

Aus -en Nachbargauen

(I) Karlsruhe. 21. Dezember.

'!) Zwei Fr»««, von einem Lastkraftwagen «rgefahre-n. Am Donnerstag, 18. Dezember 40, etwa um 8 Uhr wurden in der Houssllstratze auf dem südlichen Gehweg zwei Frauen von einem Lastkraftwagen, der gerade ein anderes Fahrzeug Aberholt hatte, angefahren und verletzt. Die eine der Frauen erlitt einen komplizierten Unterschenkelbruch, di« ander« hat leine Gehirnerschütterung davongetragön. Der Fahrer des Lastkraftwagens fuhr unbekümmert weiter. Es handelt sich Um rin Fahrzeug mit dunkelgrauem Anstrich und grauem ^Verdeck. Personen, welche über den Hergang des Unfalles oder bezüglich des Kraftfahrzeuges sachdienliche Angaben machen können, werden gebeten, sich bet der Kriminalpolizei Karlsruhe, Karl-FriedriH-Strahe 18, Zimmer 5, zu melden.

, (!) Unerlaubter Umgang mtt Kriegsgefangenen. Weg«,

unerlaubten Umganges mit einem Kriegsgefangenen hatte sich vor dem Schnellrichter die 28sährige verheiratete Maria Binder aus Neibsheim bei Bruchsal zu verantworten. Di« Angeklagte hatte, trotzdem ihr die Vorschriften über den Um­gang mit Kriegsgefangenen bekannt waren, von September bis November d. I. in Neibsheim mit einem französischen 'Kriegsgefangenen, welcher in der Landwirtschaft ihrer Eltern beschäftigt war, freundschaftliche Beziehungen unterhalte« Und mit ihm Zärtlichkeiten ausgetauscht. Das würdelos« Verhalten der Angeklagten erregte bei der Nachbarschaft be­

rechtigten Anstoß. Das Gericht verurteilte die Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten und ordnete die sofortige Strafvollstreckung an.

(!) 25000 Mark veruntreut. Wegen Untreue und Un­terschlagung hatte sich vor der Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe der 52'ährige Paul Beschorner aus Karlsruhe zu verantworten. Der Angeklagte hatte als Verwaltungsführer einer Organisation von November 1936 bis März 1937 ins­gesamt 3709 Mark, die er an eine auswärtig« Innung hätte auszahlen müssen, unterschlagen und für sich verbraucht. Ferner hat der Angeklagte von November 1933 bis Juni d. I. als Beamter einer Grnossenschaftskasse insgesamt 21285 Mark unterschlagen. Mt den veruntreuten Geldern finan­zierte er den Kauf eines Autos und machte weite Vergnü­gungsreisen. Das Gericht verurteilte den geständigen An­geklagten wegen Untreue und Unterschlagung zu vier Iah­ten Zuchthaus, 25 000 Mark Geldstrafe und fünf Jahvey Ehrverlust.

(!) Hastigen. (Autobrand noch glimpflich ab­gelaufen.) Auf der Fahrt nach Döggingen geriet ein Personenwagen in Brand, der einen mit vier Stück Vieh be­ladenen Anhänger mit sich führte. Zum Glück kamen andere Autofahrer hinzu, die den Anhänger von dem brennenden Wagen etwas abfkvßen konnten. Doch war ein Kalb be­reits verendet. Vor Eintreffen der Helfer war der offenbar kopflos gewordene Fahrer des brennenden Autos zu Fuß nach Hüfingen gelaufen, um Hilfe zu holen, statt sich um die Siche, rung des Viehs zu kümmern.

^ Bugging.it. (Paßt auf die Kinder auf!) Ein vierjähriges Kind griff nach dem auf dem Herd stehenden Kochtopf. Die heiße Milch ergoß sich auf das arm« Geschöpf, das mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht wer­den mußte.

y Bühlertal. (Wieder ein Kind verbrüht.) Da» dveijährige Kind des Stsinhauers Hermann Beck kam eiirem Behälter mit heißem Wasser zu nahe und zog sich so schwere Verbrennungen zu, daß es starb.

9 VM::g:n. (Gefolgschaftsfürsorge.) Zur Er­innerung an ihren im Oktober verstorbenen Gründer Josef Kaiser hat die Firma Kaiser-Uhren in Mllingen mit einem Betrag von 100000 Mark eine Josef-Kaiser-Eefolgschafts- fürssrg« in das Leben gerufen, aus der Beiträge an Eefola- fchaftsmitglieder gegeben werden, die in Not geraten sind, durch Krankheit heimgesucht oder altersinvalid wurden. Auch die Angehörigen solcher Eefolgschastsmitglieder werden unter­stützt.

Flachslanden (Lls.). (Unbeteiligter bei Wort­wechsel erschossen.) In einer Wirtschaft geriet ein Jagdaufseher mit einem Mann, der schon lange Zeit im Verdacht steht, gewildert zu haben, in einen Wortwechsel. Dabei äußert« sich der Jagdaufseher im Zorn, er werde dem andern noch einmal einen' Denkzettel versetzen. Spät abends

brach der Iagdausteljer aus, um sein Revier noch zu vegeyeu, und lud vor der Wirtschaft sein Gewehr. Der andere Mann glaubte, daß das gegen ihn gerichtet sei, sprang auf den Jagdaufseher zu, um ihm das Gewehr aus der Hand zu rei­ßen. Während des Handgemenges ging plötzlich ein Schuß los und traf den gänzlich unbeteiligten Viktor Knöpflin, der in der Nähe stand. Der junge Mann erhielt einen Schutz, in die Hüstengegend und starb kurz darauf. Der Iagdaus-^ feher und der ^andere Mann wurden noch in der Nacht von der Mülhausener Gendarmerie verhaftet.

Neues aus aller Welt

** In kochendes Wasser gefallen. In Ziemetshausen (Bayerns fiel das viereinhalbjährige Söhnchen des Bauern Martin Schmig in kochend.s Käsewasser. Das Kind wurde so schwer verbrüht, daß es wenige S unden später starb.

** Frau verbrannt. Die Ehefrau des Schuhmachers Sal­zer in der Ortschaft Schälchen (Bayerns war mit den Klei­dern dem geheizten Zimmerofen zu nahe gekommen, so daß die Kleider Feuer fingen. Ehe Hilfe herbeikam. erlrtt die .Frau so schwere Brandwunden, daß sie unter großen Schmer­zen starb.

** Zwei Knaben vom Ertrinken gerettet. Zwei Knaben, die sich auf einem Weiher in der Umgebung von Schwandorf tummelten, kamen Plötzlich in die Gefahr des Ertrinkens. Der Reichsbahnbedienstete Weigl von Schwandorf sah vom Bahngelände aus den Vorfall und eilte den gefährdeten ungen zu Hilfe. Mt Unterstützung des FuhrwerksbefitzerS raus gelang es ihm, die beiden Knaben dem sicheren Tode zu entreißen.

** Gewohnheitsverbrecher zum Tode verurteilt. Der 2S- iährige Eduard Mertel von Augsburg wurde durch Urteil des Sondergerichts Bamberg wegen einer Reibe von schwe­ren Einbrüchen, die er unter Ausnutzung der Verdunkelung in Naumburg. Saalfeld und zuletzt in Bamberg begangen hat, zum Tode verurteilt. Der Verurteilte, der seit irühxster Jugend Straftaten begangen hat und mehrfach vorbestraft ist, war aus dem Zuchthaus ausgebrochen und hatte in der Zeit vom 31. Juli bis zu seiner am 8. August in Bamberg erfolg en Festnahme die schweren Straftaten verübt.

Die Kleider fingen Feuer. Die Kleider eines ManneS aus Wanne-Eickel, der sich zum Wärmen an einen Ofen ge­setzt hatte, gerieten plötzlich in Brand. Obwohl er selbst so­fort die brennenden Kleider herunterritz, erlitt er so schwer« Brandwunden, daß seine Ueberführung in das Krankenhaus notwendig war, wo er den Verletzungen erlag.

** Sie wollte jünger sein. Der Standesbeamte in Vel­bert mußte eine kleine Fälschung einer 43 jährigen Frau be­anstanden, die die Zahl ihrer Lenze um fünf mittels einer Radierung herabgesetzt hatte, um ihrem um 19 Jahre jün­geren Bräutigam begehrenswerter zu sein. Die Trauung kam unter diesen Umständen zunächst nicht zustande. DoH die Frau hatte einen treuen Mann erwählt, dem es auf sol­che Kleinigkeiten nicht ankam. Binnen weniger Tage wurde alles richtiggestellt und die Ehe geschlossen. Auch das Ge­richt hatte Verständnis für die reuige Sünderin und ließ eS mit einer Geldstrafe van 45 Mark bewenden. . , ^ .

AllsMih -er Mml- mb Klmuseuche.

Im Gehöft des Adlerwtrts Roser in Kleinsteinbach. Landkreis Karlsruhe, ist die Maul- und Klauenseuche ausge­brochen. Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet liegen außerhalb des Kreises Calw.

Zum 15 Km.-Umkreis gehören folgende Gemeinden des .Kreises Calw: Niebelsbach, Birkenfeld, Gräfenhausen-Obern- 'hausen (Rudmersbach), Arnbach, Feldrennach - Pfinzweiler, Schwann, Neuenbürg, Conweiler, Ottenhausen.

In diesen Gemeinden ist verboten:

1. Die Abhaltung von Viehmärkten sowie der Auftrieb von Klauenvieh auf Jahr- und Wochenmärkten. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf marktähnliche Veranstaltungen.

2. Der Handel mit Klauenvieh sowie mit Geflügel, der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb des Gemernde- Lezirks der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen stattfindet. Ms Handel i. S. dieser Vorschrift gilt auch das Aufsuchen von Be­stellung durch Händler ohne Mitführen von Tieren oder das Aufkäufen von Tieren durch Händler.

S. Die Veranstaltung vvn Versteigerungen von Klauenvieh.

4. Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen.

5. Das Weggeben von »ichtausreichend erhitzter Milch aus Sammelmolkereie« an landwirtschaftliche Betriebe, in denen Klauenvieh gehalten wird, sowie die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkerei, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Milchrückstäude benutzten Gefäße aus der Molkerei, bevor sie desinfiziert sind.

6. Die Abhaltung von Jahr- und Wochenmärkten, auch wenn auf ihnen Vieh nicht gehandelt wird.

7. Das Betreten von Ställen und Standorten von Klauen­vieh durch Schlächter, Händler, Viehkastrierer und andere Personen, die gewerbs- oder berufsmäßig in Ställen ver­kehren, sowie durch Personen, die ein Gewerbe im Nmher- ziehen ansüben.

Gegen Zuwiderhandlungen werde ich unnachsichtig ein- Jchreiten. Es muß erwartet werden, daß zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Seuche alle Volksgenossen durch genaue Einhaltung der Bestimmungen beitragen.

Calw, den 20. Dezember 1940.

Der Landrat.

Nauandürg, <len 23. veremder 1940

7oktsr-^nLv!gs

Der tterr über l-eben uncl l' Kai meinen lieben mann, meinen xulen Vater

v^ilbeim Tau6er

von »einem »ebneren lleläen erlort.

lim »tili» Teilnahme bitten: Xsroliae LsuLer rmä 5olni 8iegtri«ä

VIe Leercklgung i»t »m 2. Weidnscktstsg. vonner,- lag, clen 27. veremder vom Kr-mkenksu, au»

Velkmnlinachung

öber d!e Bm»s>altW m Ta»zWb»rdelteu.

Wie bereits bekanntgegeben, sind bis auf weiteres öffent­liche Tanzlustbarkeiten an 3 Tagen der Woche wieder zu­gelassen.

Auf Grund der mir erteilten Ermächtigung bestimme ich:

1. Tanzlustbarkeiten können z^-Lassen werden

Mittwochs von 1923 Uhr,

Samstags Mn 1823 Uhr,

Sonntags von 1023 Uhr.

2. Die TanzerlaubM ist wie bisher jeweils rechtzeitig bei Len Bürgermeistern zu beantragen.

3. Gebäude, in denen öffentliche Tanzlustbarkeiten stattfinLen sollen, müssen über ausreichende Luftschutzräume verfügen. Bei evtl. Fliegeralarm oder Fliegerangriff sind die Veran­staltungen sofort abzubrechen und die Besucher der Ver­anstaltungen in den Luftschutzräumcn unterzubringen.

Calw, den 21. Dezember 1940.

Der Lanbrat.

Oompelrcbeuec - d/onnenmik.

V/ir beehren uns, Vervvsnclte, Treuncle un«t Leksnnte ru unserer am 2. IVeiknacktskeiertag clen 26. veremder 1940 ststtklncienäen

In tl»s Osstbsus rum »IVsIäkorn« in Lnrklösterle kreuncllickst elnrulaäen.

Lohn «ler Uolrksuers Christian Vurster in Oompeiscbeuer

HtüiMer?

Tochter cles Uolrksuers Karl Tr. Ollntbner in dlonnenmik Kirchgang 11 vkr in llnrklösterle

Krndael», «len 20. veremder 1940.

VLNKSLAUNA.

Tür «lle vielen Leveise liebevoller Tellnsdm«, «II« vlr beim Heimgang unseres lieben Onkel»

kvltlol» SeiMM

von allen Leiten erkahren rlurkten, «lanken vlr allen. Lesoncterenvankclem Herrn Oelstllcben, «ler Xranken- sck vesier kür ihre »ukopkerncke pflege un«l «kein krauen- cbor kür «len erbedenlien Oessng, rovie allen «lenen, klla ihn ru seiner lelrlen kukesllltte begleitet baden.

Ms üsllvmäM MtvrdUvdvllo».

Mronenaroma '

Prospelt« durch dl« Mlneralbrunuea AS. Sod Überllugeu

Stadt Wtldbad.

Die Kehrichtabsuhr

findet am Dienstag, den 24. Dezember statt.

kslstmrWiöncv,

allaBmuS

seinen Lekannten unck Oescbäktr- kreunäen IWujalirsgrüks ru ent­bieten. -lm besten geschieht «lies «lurcb eine

' im »LnrtLIer«

t i I d b a d.

Putzfrau

gefuchl.

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Karl Kircherstr. 88

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Deutsche Christen

Neuenbürg. Am Christfest, nachm. 3'/, Uhr. Weihnachtsfelgt mit familiärem Beisammensein im Bärensaal (Pfarrer Dollbergech.

Katholische Gottesdienste

Neuenbürg. Dienstag abend '/,« Uhr Engelamt. Weihnacht«» I g Uhr Predigt und Amt. Stephansrag '/, 10 Uhr.

Birkeufeld. Weihnachten '/.II Uhr.

Wildbad. Hl. Abend 17»,. bl, 18'/- Uhr Lhristmett« und Engelamt. Weihnachten. Nur 9'/, Uhr Predigt und Hochamt.