Aus Sen Nachbargauen

(l) Bruchsal. (Verkehrsunfall mit zwei To­desopfern.) Auf der Reichsautobahn Mannheim- Bruchsal ereignete sich bei Ubstadt ein Verkehrsunfall, der zwei Menschenleben forderte. Ein aus Richtung Mannheim kommender Lastzug mit Anhänger mußte infolge einer Panne halten; während der Fahrer und Beifahrer noch den entstandenen Schaden zu beheben versuchten, stieß ein Personenwagen mit voller Wucht auf den Anhänger des Lastzuges. Der Perionenkraftwagen der Firma Stumpen- fabrik Schweizer in Bühl wurde schwer beschädigt. Von den Insassen wurden zwei sofort getötet. Es handelt sich um die 32 Jahre alte Frau Emilie Schweizer, geb. Höckel, aus Bruchsal und den bei der Bruchsaler Städtischen Gutsver­waltung tätigen Fritz Schweizer. Eine weitere Insassin des verunglückten Kraftwagens. Frau Klara Fanz, Gefolg- schaftsmitglied der Stumpenfabrik Schweizer, mußte schwer verletzt ins Bruchsaler Krankenhaus verbracht werden.

(!) Brette«. (Jäher Tod in der Mühle.) In Zai- senhausen wurde der 71 Jahre alte Mühlenbesitzer Karl Engelhardt in seiner Mühle vom Treibriemen erfaßt, her­umgeschleudert und tödlich verletzt.

(!) Unterh.armersbach. (Tödlicher Jagd Unfall) Bei einem Jagdunfall wurde der verheiratete etwa 60 Jahre alte Leonhard Kasper durch einen Schuß in die Brust ge­troffen. Man verbrachte den Verunglückten in das Offen­burger Krankenhaus, wo er seinen Verletzungen erlag.

Das Freiburger Sondergericht gegen Staatsfeinde.

() Konstanz. Das Freiburger Sondergericht tagte im Laufe dieser Woche in Konstanz. Im ersten Fall hatte sich der 33jährige Johann Konrad Brunner zu verantwor­ten, der in gemeiner Weise gegen den Führer und gegen die Einrichtungen des nationalsozialistischen Staates hetzte. Dabei war es gerade Brunner durch die nationalsozialistische Aufbauarbeit möglich geworden, in einem Konstanzer Be­trieb bis zum Betriebsleiter aufzurücken. Wegen fortgesetz­ter Vergehen gegen das Heimtückegesetz wurde der Ange­klagte unter Einrechnung einer bereits wegen Diebstahls. Betrugs und Untreue ausgesprochenen früheren Gefäng­nisstrafe zu einer Gesamtstrafe von 1'/- Jahren Gefängnis verurteilt.

Unter Ausschluß der Öffentlichkeit wurde der 29jäh- rige Friedrich Wilhelm Käs von Hagnau wegen Terge- hens gegen das Heimtückegesetz und Diebstahls zu drei Jah­ren neun Monaten Gefängnis verurteilt und nach der Strafverbüßung die Unterbringung in einer Heilanstalt an- aeordnet. Käs, ein erheblich vorbelasteter Mensch, hatte eine Zeitlang Briefkästen beraubt und einen Teil der gestohlenen Post mit Zusätzen versehen, aus denen seine staatsfeindliche Einstellung hervorging. Außerdem hatte er sich sittlicher Verfehlungen an halbwüchsigen Knaben und Mädchen schul­dig gemacht.

Volksjchädling hingerichtet.

Berlin, 19. Dez. Heute früh ist der am 8. Januar 190S in Falkenberg, Bezirk Halle, geborene Felix Topper hin­gerichtet worden, den das Sondergericht Berlin als Volks» ichädling zum Tode verurteilt hatte Topper, ein schwer vor­bestrafter Gewohnheitsverbrecher, hak nach seiner Entlas­sung aus dem Zuchthaus unter Ausnutzung der Kriegs­verhältnisse erneut Betrügereien und Diebstähle begangen, u a. hat er die Wohnung seines zum Wehrdienst einberu- fenen. fungverheirateten Zimmernachbarn, während di« Frau der Arbeit nachging, erbrochen und geplündert.

2S Grad Kälte in Jugoslawien.

Belgrad, 18. Dez. In ganz Jugoslawien herrscht eine große Kälte, die sich noch weiter verschärft. In Bosnien wurden Temperaturen bis zu 23 Grad Kälte gemessen. In vielen Orten liegt der Schnee bereits über zwei Meter hoch. Der Bahn- und Autobusverkehr im aanzen Lande ist sehr gestört. An verschiedenen Orten kam es dadurch zu einem Lebensmittelmangel, doch versuchen vor allem die Militär­behörden solche Notstände sofort abzustellen. An der dal­matinischen Küste ist der Fjord von Jablanac südlich von Senj teilweise zugefroren, was nur alle Jahrzehnte vorzu­kommen pflegt. Aus der Drau hat bereits Eistreibsn ein­gesetzt.

Zieger aus amerikanischer Stadt vertrieben.

In der alten Hafenstadt Georgetown im Staate Süd- karolina vertrieb eine riesige Menschenmenge alle Neger gewaltsam von den Straßen. Mehr als 100 Männer durch­fuhren die Stadt in Autos und sorgten für das Verschwin­den der Neger. Die Geschäfte wurden gezwungen, die bei ihnen beschäftigten Neger zu entlassen. Staatsmiliz rückte mit Maschinengewehren an, um die Ruhe wiedsrherzu- stellen.

Mörder hingerichiet.

DNB. Berlin. 18. Dez. Am 17. Dezember ist der 1896 in Morzycin geborene Felix Babacz hingerichtet worden, den das Sondergericht Hohensalza wegen Mordes zum Tode verurteilt hatte. Babacz hatte bereits 1939 versucht, eine fünfköpfige Familie durch Gift zu töten, um sich der ihm lästig gewordenen Altenteiloerpslichtung zu entledigen. Jetzt hat er eine Angehörige dieser Familie bestialisch er­mordet.

Wolfsplage in Rordsinnland.

Stockholm, 18. Dez. Wie schon verschiedentlich gemeldet wurde, ist der Norden Europas diesen Winter besonders schwer durch den sonst so selten gewordenen Wolf heimge­sucht. Wölfe kommen in diesem Winter in großer Zahl in der finnischen Lappmark vor So beobachtete man, wie aus Haparanda gemeldet wird, in dem Bezirk von Enare Wolfsrudel von 10 bis 13 Wölfen. Durch die Wolfsplage sind zahlreiche Renntierherden der Lappen auseinander­getrieben worden.

Gefängnis für einen Ehrabschneider.

DNB. Berlin, 18 Dez. Das Sondergericht in Halle ver­urteilte am 12. Dezember 1910 den 33 Jahre alten Johan­nes Pabst zu einem Jahr Gefängnis, weil er die bereits einmal erhobene unwahre Behauptung erneut verbreite! hatte der Chef der Sicherheitspolizei lind des SD, - Gruppenführer Heydrich, und dessen Vater feien nichtarischer Abstammung. Der Vorsitzende des Gerichtes betonte bei der Urteilsbegründung, daß ff-Grimvensühi'?' Heydrich als leitender Beamter des Dritten Reiches, als hoher Führer einer Gliederung der NSDAP und als Trä­ger des Goldenen Ehrenzeichens in besonderem Maße An­spruch aus Schutz gegen derartige Ehrabschneidung zu er­heben habe. Zudem sei die Verbreitung eines solchen fal­schen Gerüchtes über den höchsten Beamten der Sicherheits­polizei geeignet, das Ansehen der Reichsregieruna erheblich zu schädigen Das Gericht erkannte auf ein Jahr Gefängnis unter Berücksichtigung der Tatsachen, daß der Angeklagte bisher unbestraft war. sich schon vor der Machtergreifung für die NSDAP eingesetzt und im jetzigen Krieg sein« Pflicht als Soldat erfüllt hat.

Kein Milet-, son-ern Achtung!

Rücksichtnahme auf unsere Kriegsopfer ist die vornehmste Aufgabe der Volksgemeinschaft.

RSG. Die Teilnahme des ganzen deutschen Volkes am Schicksal der beschädigten und verwundeten Frontsoldaten ist während des jetzigen Krieges größer, hingebender und herzlicher geworden. Aus dieser Einstellung heraus wurde auch die Rücksichtnahme auf die Kriegsopfer im täglichen Verkehr mehr und mehr die vornehmste Aufgabe der Volksgemeinschaft. Diese erfreuliche Wandlung in der Gesinnung ist die Frucht der stetigen Aufklärung der Partei für die Opfer des Krieges. Unermüdlich hat sich hier besonders die von der Partei mit der Betreuung der Kriegsopfer beauftragte NS-Kriegsopferversorgung für die rücksichtsvolle Behandlung der Kriegsbeschädigten unter anderem auch im täglichen Verkehr eingesetzt.

ungezählte kleine Aufmerr'amreuen uno unauffäl­lige Hilfeleistungen werden heute dem Beschädig­ten überall auf der Straße, in der Straßenbahn oder bei sonstigen Gelegenheiten erwiesen. Da wird ein blinder Kamerad vorsichtig von einem Volksgenossen über die Straße geleitet. An Brennpunkten des Verkehrs kommt dem Beschädigten freundlich der Verkehrsschutzmann zu Hilfe. Dort läßt man ihm im Fahrstuhl den Vortritt. In der Ver­dunkelung geleitet ihn gern ein Volksgenosse sicher zum Ziel. Höflich wartet der Wagenführer an der Haltestelle noch eine Sekunde bis er heran und eingesiiegen ist. Selbst im dichtgefüllten Wagen wird ihm die Straßenbahnschaff­nerin noch einen Platz freimachen: sie ist die Fürsorge selbst. .Ihr Mann steht ja auch an der Front. In den mei­sten Fällen ist dies aber nicht erforderlich: es steht schon von ielbst ein Volksgenosse auf. um ihm seinen Platz anzu­bieten. Ganz besonders lein Kamerad, der aktive Soldat, stellt ihm kameradschaftlich sofort leinen Platz zur Verfü­gung oder bietet ihm sonstwie leine Hilfe an. Was von der Straßenbahn gesagt ist. gilt ebenso von den anderen Ver­kehrseinrichtungen. Es besteht hier ein lobenswerter Wett­eifer. Auch der motorisierte Straßenverkehr nimmt dank der zuvorkommenden Haltung des NSKK auf die Beschädigten die erforderliche Rücksicht.

Auch von Al.'.ts wegen ist dafür gesorgt, daß der Schwerbeschädigte überall sofort abgefertigt wird. Vielseitig sind die auch während des jetzigen Krieges nicht aufgehobenen Vergünstigungen, die aus besonderer Für­sorge die städtischen und staatlichen Berkehrseinrichtungen dem Beschädigten angedeihen lassen. Sei es, daß ihm un­ter bestimmten Voraussetzungen die Fahrt in der 2. Klasse der Deutschen Reichsbahn, oder daß ihm sonstige Fahrtver­günstigungen oder Fahrpreisermäßigungen gewährt wer­den.

Die Kriegsopfer wollen kein Mitleid, sondern nur die verdiente Anerkennung und Achtung der an­deren für das von ihnen für die Allgemeinheit darge­brachte Blutopfer. Sie wollen ganz besonders im täglichen Verkehr entsprechend diesem Opfer behandelt und nicht rück­sichtslos beiseitegeschoben werden. Unvorstellbar sind oft für den Außenstehenden die Beschwerden und Schmerzen, die täglich von ihnen in stillem Heldentum ertragen werden. Der Führer selbst hat durch den Nationalsozialismus den deutschen Kriegsopfern wieder zu Ehre und Recht verhol- fen. Es muß daher seinem Willen gemäß eine Herzens­angelegenheit des deutschen Volkes werden, den Kriegsopfern noch mehr als bisher ganz besonders im täglichen Verkehr die Zuvorkommenheit und Rücksichtnahme zuteil werden, auf die sie mit Rücksicht auf das von ihnen für die Volksgemeinschaft gebrachte Opfer einen berechtigten Anspruch haben.

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