Aus Sen Nachbargauen
(l) Bruchsal. (Verkehrsunfall mit zwei Todesopfern.) Auf der Reichsautobahn Mannheim- Bruchsal ereignete sich bei Ubstadt ein Verkehrsunfall, der zwei Menschenleben forderte. Ein aus Richtung Mannheim kommender Lastzug mit Anhänger mußte infolge einer Panne halten; während der Fahrer und Beifahrer noch den entstandenen Schaden zu beheben versuchten, stieß ein Personenwagen mit voller Wucht auf den Anhänger des Lastzuges. Der Perionenkraftwagen der Firma Stumpen- fabrik Schweizer in Bühl wurde schwer beschädigt. Von den Insassen wurden zwei sofort getötet. Es handelt sich um die 32 Jahre alte Frau Emilie Schweizer, geb. Höckel, aus Bruchsal und den bei der Bruchsaler Städtischen Gutsverwaltung tätigen Fritz Schweizer. Eine weitere Insassin des verunglückten Kraftwagens. Frau Klara Fanz, Gefolg- schaftsmitglied der Stumpenfabrik Schweizer, mußte schwer verletzt ins Bruchsaler Krankenhaus verbracht werden.
(!) Brette«. (Jäher Tod in der Mühle.) In Zai- senhausen wurde der 71 Jahre alte Mühlenbesitzer Karl Engelhardt in seiner Mühle vom Treibriemen erfaßt, herumgeschleudert und tödlich verletzt.
(!) Unterh.armersbach. (Tödlicher Jagd Unfall) Bei einem Jagdunfall wurde der verheiratete etwa 60 Jahre alte Leonhard Kasper durch einen Schuß in die Brust getroffen. Man verbrachte den Verunglückten in das Offenburger Krankenhaus, wo er seinen Verletzungen erlag.
Das Freiburger Sondergericht gegen Staatsfeinde.
(—) Konstanz. Das Freiburger Sondergericht tagte im Laufe dieser Woche in Konstanz. Im ersten Fall hatte sich der 33jährige Johann Konrad Brunner zu verantworten, der in gemeiner Weise gegen den Führer und gegen die Einrichtungen des nationalsozialistischen Staates hetzte. Dabei war es gerade Brunner durch die nationalsozialistische Aufbauarbeit möglich geworden, in einem Konstanzer Betrieb bis zum Betriebsleiter aufzurücken. Wegen fortgesetzter Vergehen gegen das Heimtückegesetz wurde der Angeklagte unter Einrechnung einer bereits wegen Diebstahls. Betrugs und Untreue ausgesprochenen früheren Gefängnisstrafe zu einer Gesamtstrafe von 1'/- Jahren Gefängnis verurteilt.
Unter Ausschluß der Öffentlichkeit wurde der 29jäh- rige Friedrich Wilhelm Käs von Hagnau wegen Terge- hens gegen das Heimtückegesetz und Diebstahls zu drei Jahren neun Monaten Gefängnis verurteilt und nach der Strafverbüßung die Unterbringung in einer Heilanstalt an- aeordnet. Käs, ein erheblich vorbelasteter Mensch, hatte eine Zeitlang Briefkästen beraubt und einen Teil der gestohlenen Post mit Zusätzen versehen, aus denen seine staatsfeindliche Einstellung hervorging. Außerdem hatte er sich sittlicher Verfehlungen an halbwüchsigen Knaben und Mädchen schuldig gemacht.
Volksjchädling hingerichtet.
Berlin, 19. Dez. Heute früh ist der am 8. Januar 190S in Falkenberg, Bezirk Halle, geborene Felix Topper hingerichtet worden, den das Sondergericht Berlin als Volks» ichädling zum Tode verurteilt hatte Topper, ein schwer vorbestrafter Gewohnheitsverbrecher, hak nach seiner Entlassung aus dem Zuchthaus unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse erneut Betrügereien und Diebstähle begangen, u a. hat er die Wohnung seines zum Wehrdienst einberu- fenen. fungverheirateten Zimmernachbarn, während di« Frau der Arbeit nachging, erbrochen und geplündert.
2S Grad Kälte in Jugoslawien.
Belgrad, 18. Dez. In ganz Jugoslawien herrscht eine große Kälte, die sich noch weiter verschärft. In Bosnien wurden Temperaturen bis zu 23 Grad Kälte gemessen. In vielen Orten liegt der Schnee bereits über zwei Meter hoch. Der Bahn- und Autobusverkehr im aanzen Lande ist sehr gestört. An verschiedenen Orten kam es dadurch zu einem Lebensmittelmangel, doch versuchen vor allem die Militärbehörden solche Notstände sofort abzustellen. An der dalmatinischen Küste ist der Fjord von Jablanac südlich von Senj teilweise zugefroren, was nur alle Jahrzehnte vorzukommen pflegt. Aus der Drau hat bereits Eistreibsn eingesetzt.
Zieger aus amerikanischer Stadt vertrieben.
In der alten Hafenstadt Georgetown im Staate Süd- karolina vertrieb eine riesige Menschenmenge alle Neger gewaltsam von den Straßen. Mehr als 100 Männer durchfuhren die Stadt in Autos und sorgten für das Verschwinden der Neger. Die Geschäfte wurden gezwungen, die bei ihnen beschäftigten Neger zu entlassen. Staatsmiliz rückte mit Maschinengewehren an, um die Ruhe wiedsrherzu- stellen.
Mörder hingerichiet.
DNB. Berlin. 18. Dez. Am 17. Dezember ist der 1896 in Morzycin geborene Felix Babacz hingerichtet worden, den das Sondergericht Hohensalza wegen Mordes zum Tode verurteilt hatte. Babacz hatte bereits 1939 versucht, eine fünfköpfige Familie durch Gift zu töten, um sich der ihm lästig gewordenen Altenteiloerpslichtung zu entledigen. Jetzt hat er eine Angehörige dieser Familie bestialisch ermordet.
Wolfsplage in Rordsinnland.
Stockholm, 18. Dez. Wie schon verschiedentlich gemeldet wurde, ist der Norden Europas diesen Winter besonders schwer durch den sonst so selten gewordenen Wolf heimgesucht. Wölfe kommen in diesem Winter in großer Zahl in der finnischen Lappmark vor So beobachtete man, wie aus Haparanda gemeldet wird, in dem Bezirk von Enare Wolfsrudel von 10 bis 13 Wölfen. Durch die Wolfsplage sind zahlreiche Renntierherden der Lappen auseinandergetrieben worden.
Gefängnis für einen Ehrabschneider.
DNB. Berlin, 18 Dez. Das Sondergericht in Halle verurteilte am 12. Dezember 1910 den 33 Jahre alten Johannes Pabst zu einem Jahr Gefängnis, weil er die bereits einmal erhobene unwahre Behauptung erneut verbreite! hatte der Chef der Sicherheitspolizei lind des SD, - Gruppenführer Heydrich, und dessen Vater feien nichtarischer Abstammung. Der Vorsitzende des Gerichtes betonte bei der Urteilsbegründung, daß ff-Grimvensühi'?' Heydrich als leitender Beamter des Dritten Reiches, als hoher Führer einer Gliederung der NSDAP und als Träger des Goldenen Ehrenzeichens in besonderem Maße Anspruch aus Schutz gegen derartige Ehrabschneidung zu erheben habe. Zudem sei die Verbreitung eines solchen falschen Gerüchtes über den höchsten Beamten der Sicherheitspolizei geeignet, das Ansehen der Reichsregieruna erheblich zu schädigen Das Gericht erkannte auf ein Jahr Gefängnis unter Berücksichtigung der Tatsachen, daß der Angeklagte bisher unbestraft war. sich schon vor der Machtergreifung für die NSDAP eingesetzt und im jetzigen Krieg sein« Pflicht als Soldat erfüllt hat.
Kein Milet-, son-ern Achtung!
Rücksichtnahme auf unsere Kriegsopfer ist die vornehmste Aufgabe der Volksgemeinschaft.
RSG. Die Teilnahme des ganzen deutschen Volkes am Schicksal der beschädigten und verwundeten Frontsoldaten ist während des jetzigen Krieges größer, hingebender und herzlicher geworden. Aus dieser Einstellung heraus wurde auch die Rücksichtnahme auf die Kriegsopfer im täglichen Verkehr mehr und mehr die vornehmste Aufgabe der Volksgemeinschaft. Diese erfreuliche Wandlung in der Gesinnung ist die Frucht der stetigen Aufklärung der Partei für die Opfer des Krieges. Unermüdlich hat sich hier besonders die von der Partei mit der Betreuung der Kriegsopfer beauftragte NS-Kriegsopferversorgung für die rücksichtsvolle Behandlung der Kriegsbeschädigten unter anderem auch im täglichen Verkehr eingesetzt.
ungezählte kleine Aufmerr'amreuen uno unauffällige Hilfeleistungen werden heute dem Beschädigten überall auf der Straße, in der Straßenbahn oder bei sonstigen Gelegenheiten erwiesen. Da wird ein blinder Kamerad vorsichtig von einem Volksgenossen über die Straße geleitet. An Brennpunkten des Verkehrs kommt dem Beschädigten freundlich der Verkehrsschutzmann zu Hilfe. Dort läßt man ihm im Fahrstuhl den Vortritt. In der Verdunkelung geleitet ihn gern ein Volksgenosse sicher zum Ziel. Höflich wartet der Wagenführer an der Haltestelle noch eine Sekunde bis er heran und eingesiiegen ist. Selbst im dichtgefüllten Wagen wird ihm die Straßenbahnschaffnerin noch einen Platz freimachen: sie ist die Fürsorge selbst. .Ihr Mann steht ja auch an der Front. In den meisten Fällen ist dies aber nicht erforderlich: es steht schon von ielbst ein Volksgenosse auf. um ihm seinen Platz anzubieten. Ganz besonders lein Kamerad, der aktive Soldat, stellt ihm kameradschaftlich sofort leinen Platz zur Verfügung oder bietet ihm sonstwie leine Hilfe an. Was von der Straßenbahn gesagt ist. gilt ebenso von den anderen Verkehrseinrichtungen. Es besteht hier ein lobenswerter Wetteifer. Auch der motorisierte Straßenverkehr nimmt dank der zuvorkommenden Haltung des NSKK auf die Beschädigten die erforderliche Rücksicht.
Auch von Al.'.ts wegen ist dafür gesorgt, daß der Schwerbeschädigte überall sofort abgefertigt wird. Vielseitig sind die auch während des jetzigen Krieges nicht aufgehobenen Vergünstigungen, die aus besonderer Fürsorge die städtischen und staatlichen Berkehrseinrichtungen dem Beschädigten angedeihen lassen. Sei es, daß ihm unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrt in der 2. Klasse der Deutschen Reichsbahn, oder daß ihm sonstige Fahrtvergünstigungen oder Fahrpreisermäßigungen gewährt werden.
Die Kriegsopfer wollen kein Mitleid, sondern nur die verdiente Anerkennung und Achtung der anderen für das von ihnen für die Allgemeinheit dargebrachte Blutopfer. Sie wollen ganz besonders im täglichen Verkehr entsprechend diesem Opfer behandelt und nicht rücksichtslos beiseitegeschoben werden. Unvorstellbar sind oft für den Außenstehenden die Beschwerden und Schmerzen, die täglich von ihnen in stillem Heldentum ertragen werden. Der Führer selbst hat durch den Nationalsozialismus den deutschen Kriegsopfern wieder zu Ehre und Recht verhol- fen. Es muß daher seinem Willen gemäß eine Herzensangelegenheit des deutschen Volkes werden, den Kriegsopfern noch mehr als bisher ganz besonders im täglichen Verkehr die Zuvorkommenheit und Rücksichtnahme zuteil werden, auf die sie mit Rücksicht auf das von ihnen für die Volksgemeinschaft gebrachte Opfer einen berechtigten Anspruch haben.
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