Plus dem HcimatgcbiM

Geöenktage

2 0. Dezember.

1852 Katharina (Käthe) Luther, geb. v. Bora, Martin Lu­thers Frau, in Torgau gestorben.

1850 Der Schriftsteller Ferdinand Avenarius in Berlin geb.

1882 Der Geschichtsforscher Karl Alexander von Müller, Präsident der Bayerischen Akademie der Wissenschaf­ten, in München geboren.

1924 Adolf Hitler aus der Festungshaft entlassen.

1931 Der Vorgeschichtsforscher Gustav Kossinna in Berlin gestorben.

1934 Gesetz zur Abwehr heimtückischer Angriffe auf Staat und Partei.

1934 Der Heerführer des Weltkrieges General Erich Lu­dendorff in München gestorben.

Sonnenaufgang 9.19 Sonnenuntergang 17.28

Monduntergang 12.33 Mondaufgang

Mr glauben an den Steg!

Zum Wochenstnr-ch der NSDAP.

An den Führer glauben heiht an den Sieg glauben!

NSG. Wenige Tage erst sind seit der Stunde vergan­gen, in der Adolf Hitler unter die Arbeiter eines gro­ßen Rüstungsbetriebes trat, um zu ihnen über seine Pläne nach dem Siege zu sprechen und um ihnen zugleich Dank ftr alles das zu sägen, was. sie als die Säulen der inneren Front in dem hinter uns liegenden Jahre geleistet haben. Adolf Hilter trat damit nicht nur in die Werkhalle eines einzelnen Betriebes, er ging vielmehr mitten hinein in die Reihen der deutschen Arbeiter in ihrer Gesamtheit. Zu ihnen allen sprach er, sie alle hörten seine Worte, verspürten den Hauch des hohen Fluges seiner Gedanken.

Kein nach demokratischen Grundsätzen regiertes Land der Welt kennt diese direkte Verbindung zwischen dem Staatsoberhaupt und dem Mann im Arbeitskittel. Das mutz man sich immer wieder vor Augen halten, weil wir uns schon daran gewöhnt haben, diese innige Verbundenheit kür Großdeutschland als etwas Selbstverständliches anzu­sehen. Unter den wahrhaft weltgeschichtlichen Ereignissen, wie wir sie seit 1933 erlebten, gehört diese Tatsache der Verschworenheit zwischen Führer und Volk zu den groß­artigsten, zu den die Welt am meisten in Erstaunen setzen­den Erscheinungen.

Das große deutsche Volk glaubt an seinen Führer, glaubt an ihn bedingungslos in allen seinen Reihen. Dieter Glaube an den überragenden Mann an der Spitze des Staa­tes aber ist gleichzeitig der Ausdruck unerschütterlichen Glaubens an den Sieg unserer Ideen und unserer Waffen. Ein solcher Block des Vertrauens läßt sich nicht erschüttern! Wir glauben an den Führer, und wir glauben, daß der Sieg mit ihm und mit uns sein wird!

Le-errsmittel-Gonöerzuteilung

In nächster Zeit werden aus Anordnung des Reichs­ministers für Ernährung und Landwirtschaft nachstehend ausgesührte Sonderzuteilungen an Lebensmitteln ausaege- ben. Die Einzelheiten der Durchführung dieser Sonderzu­teilung werden, wie zum Teil bereits erfolgt, örtlich von den Ernährungsömtern bekanntgeaeben.

1. In der Zeit vom 16. Dezember ds. Is. bis 9. Mörz 1941 werden dreimal ie 250 Gramm Hülsenfrucht e, insgesamt also 750 Gramm se Kops der Versorgungsoerech- tigten, zur Verteilung gelangen.

2. In der Zeit vom 13. Januar 1941 bis 4. Mai 1941 werden für die Versorgungsberechtigten viermal für se vier Wochen je 125 Gramm Reis als Sonderzuteilung ausgegeben werden.

3. In der Zuteilungsperiode vom 16. Dezember.1940 bis 12. Januar 1941 werden se Kops der Bevölkerung 500 Gramm Zucker als Sonderzuteilung gewährt.

4. Die M a r m e l a d e r a t i o n wird vom 13. Januar 1941 ab bis auf weiteres um 100 Gramm für se vier Wo­chen je Kops der Bevölkerung erhöht. Die Marmelade- ration wird von diesem Zeitpunkt ab je Kops der Bevöl­kerung für vier Wochen also nicht mehr 600 Gramm, son­dern 700 Gramm betragen.

5. Die Zuteilung von B o h n e n k a s f e e, mit der Ende Oktober bezw. Anfang November begonnen wurde, wir! bis zum März 1941 fortgesetzt werden.

6. In der Zeit nach dem 20 Januar 1941 wird sür Per­sonen über 18 Jahre die einmalige Möglichkeit geschaffen anstelle von 125 Gramm Kaffee-Ersatz 25 Gramm Tee zr beziehen.

Lockerung des Tanzvervois

DNB Berlin, 19. Dez. Mit sofortiger Wirkung wird das bestehende Tanzverbot insofern aufgelöst, als bis auf zveiteres an drei Tagen in der Woche von 16 Uhr ab wie­der getanzt werden darf. Diese Tage sowie der Beginn der Tanzunterhaltungen werden nach Berücksichtigung der ört­lichen Verhältnisse durch dieLreispolizeibehörden bestimmt. In der Zeit vom 25. Dezember 1940 bis 1 Januar 1941 ein­schließlich, also zwischen Weihnachten und Neujahr darf an allen Tagen in der Woche getanzt werden. Dabei ist selbst­verständliche Voraussetzung, daß die festzusetzende Polizei­stunde bei Abhaltung von Tanzveranstaltungen genau ein­gehalten wird.

Aufstiegmöglichketten für den Handarbeiter.

BSG. Lehrlinge und Jungarbeiter der Elektroin­dustrie, die Elektroingenieur werden wollen, finden durch Teilnahme an dem technischen Fernunterricht der DAF «Weg zur Ingenieurschule" Gelegenheit zum beruflichen Vorwärtskommen. Tüchtige Elektriker. Elek­trotechniker und Elektroingenieure werden heute und in Zukunft von der deutschen Industrie dringend gesucht. Da­rum melde sich jeder, der die technischen Grundwissenschaf­ten erwerben will, bei der DAF, Abteilung für Berufser­ziehung und Betriebsführung oder bei seinem Betriebsob­mann, um Näheres über die Teilnahme zu erfahren.

Vorweihnachtliche Feierstunde in den Lazaretten. Ein stim­mungsvoller Abschluß der von der KdF im Laufe des Jahres in den Lazaretten gehaltenen Veranstaltungen war dievor­weihnachtliche Feierstunde", die von einer ausgezeichneten Künstlergruppe bestritten und von Pg. Etter, Stuttgart ge­leitet wurde. Weihegedichte und' packende Erzählungen von Gert Bernhardt trotz einer Erkältung formvoll vorgetragen, wechselten ab mit klassisch schönen Violinstücken (Liesel Schied!) und weihnachtlich gestimmten Liedern, die das Sängerpaar Hilde Volk und Franz Sautter ausgezeichnet zu Gehör brach- >ten. Die Begleitung auf dem Klavier lag bei Max Ladewig, dem Pianisten des Reichssenders Stuttgart, in besten Händen. Höhepunkt der Stunde war die mitreißende Ansprache von Pg. Etter, der, ausgehend von einem Erlebnis bei dem Einzug der siegreichen Truppen in der Gauhaupstadt, auf den Sinn der deutschen Weihnacht und das Opfertum des deutschen Soldaten hinwies. Lichterglanz und Weihnachtspäckchen, liebe­voll zusammcngestellt und hochanfgetürmt, bildeten den frohen Rahmen, der von der NS-Frauenschaft Wildbad unter Lei­tung von Frau Illmann und der Kreisfrauenschaftsführe- rin.Frau Treutle. in hingebender Arbeit gelegt worden war. Strahlenden Auges nahmen die Verwundeten und Kranken ihr Päckchen in Empfang. Den Dank des Lazaretts brachte der Chefarzt zum Ausdruck, der auf die enge Ver­bundenheit zwifchen Heimat und Heer und vorbildliche kultu­relle Betreuung dieses Jahres durch die NS-Gemeinschaft Kraft durch Freude" hinwies.

Großbottwar, Kr. Ludwigsburg. (Von stürzendem Balken schwer getroffen.) Bei Bauarbeiten in einer Scheuer stürzte ein Balken herab und schlug dem Küblermeister Karl Ebinger einen Arm ab. Ebinger, der auch schwere innere Verletzungen davongetragen hatte, mutzte in das Krankenhaus gebracht werden.

Bietigheim. (Deutsche Linoleum-Werke erstellten einen Kindergarten.) Die Deutschen Linoleum-Werke errichteten einen vorbildlich ausgestattetcn, mit Warmwasserheizung ver­sehenen Werks-Kindergarten, der nun seiner Bestimmung übergeben wurde. Diese soziale Einrichtung, die über 50 Kin­dern Gelegenheit zu fröhlichem Spiel bietet, wird nach den Grundsätzen der NSV-Kindergärten geleitet.

Tuttlingen. (Bei der Arbeit vom Tode ereilt.) Am Dienstag sank auf seinem Arbeitsplatz in einem Tuttlinger Betrieb der verheiratete Instrumentenmacher Johann Goeller aus Wurmlingen von einem Herzschlag getroffen tot um. Goeller stand im 44. Lebensjahr.

Bad Mergentheim. (Marder im Hühnerstall.) Eine Frau, der die große Unruhe in ihrem Hühnerstall auffiel, entdeckte beim Nachsehen in der hintersten Ecke des Stalles einen Mar­der. Die Frau rief einen Jäger herbei, der den Räuber er­legte, noch ehe er allzu großen Schaden hatte anrichten können.

Friedrichshafen. (Soldaten gls treue Helfer des Weih­nachtsmannes.) Die Soldaten hatten in ihrer Freizeit für Buben und Mädel Spielzeug als Weihnachtsüberraschung ge­bastelt. Sie haben sich nun entschlossen, diese Spielzeuge es handelt sich um über 1000 Stück der NSV zur Verteilung an Kinder, deren Eltern nicht so sehr vom Glück begünstigt sind, zur Verfügung zu stellen. Auch Kinder der Volksdeut­schen aus Bessarabien,- die in den Kreisen Ravensburg und Saulgau untergebracht sind, sollen Anteil an diesen reizenden Geschenken haben. Kreisamtsleiter Schwebe! und Kreisamts­leiter Buck sprachen bei der Uebernahme der Geschenke für die großherzige Spende, durch die vielen Kindern eine unver­hoffte Weihnachtsfrende bereitet werden kann, ihren wärmsten Dank aus.

Aus Baden. (Statt des Rehs den Treiber getroffen.) Bei einer Treibjagd am vergangenen Sonntag in Oberharmers­bach, an der zwei Jäger und zwei Treiber beteiligt waren, befanden sich die Treiber beim Aufspüren von Rehwild etwa 300 Meter von den Jägern entfernt. Ein von einem Jäger auf ein flüchtendes Reh abgegebener Schuß ging fehl und traf unglücklicherweise den Treiber Leonhard Kasper aus Ober- harmersbach in die Brust. Durch die Zersplitterung des Ge­schosses traten schwere innere Verletzungen ein, sodaß der Ge­troffene im Krankenhaus verstarb.

Aus Baden. (Zwei Todesopfer bei Zusammenstoß mit parkendem Lastzug.) An einem der letzten Abende ereignete sich auf der Reichsautobahn HeidelbergKarlsruhe bei Ub- stadt ein Verkehrsunfall, der zwei Menschenleben forderte. Ein aus der Richtung Mannheim kommender Lastzug mit An­hänger mußte infolge einer Panne halten. Während der Fah­rer und Beifahrer noch den entstandenen Schaden zu beheben versuchten, stieß ein Personenkraftwagen mit voller Wucht auf den Anhänger des Lastzuges. Der Personenkraftwagen wurde schwer beschädigt, zwei der Insassen wurden sofort getötet. Es handelt sich um die 32 Jahre alte Frau Emilie Schweizer, geb. Höckel, aus Bruchsal und den bei der Bruchsaler Stadt. Gutsverwaltung tätigen Fritz Schweizer. Eine weitere In­sassin, Fräulein Klara Fanz, mußte schwerverletzt ins Bruch­saler Krankenhaus gebracht werden. Die Untersuchung über die Unfallsnrsache ist noch im Gange.

Die Kinos am 24. Dezember geschlossen.

Wie in den Vorjahren, bleiben sämtliche deutschen Lichtspieltheater in diesem Jahre am 24. Dezember ge- schlossen.

Kaninchen- und Wildfelle sammeln und adNefern! Wie der Reichskommissar für Altmaterialverwertung mitteilk, mutzte in der letzten Zeit häufiger beobachtet werden, datz Felle von Kaninchen aus Hausschlachtungen in den Mülleimer wunderten oder verbrannt wurden. Damit gehen wichtige Rohstoffe für die Pelzherstellung, für die Filz- und Gelatine-Industrie usw. verloren. Der Spezial- »nd der Altstoffhandel übernimmt diese Felle gern gegen Bezahlung, soweit sie pfleglich behandelt werden, d. h. gewendet und dann aufgespannt oder mindestens ausgestopst wurden. Für die Wilddccken (Hasen, Wild kaninchen, Füchse, Rot-, Reh- und Damwild. Sauen und Dachsei sei aus eine entsprechende Anordnung des Reichs- lägermcisters von, 29. November 1940 verwiesen, die die Ab lieferimg zur Pflicht macht und die Vernichtung unter Stralr

LtrLaubsfragen

Der rückständige Urlaub für 1840. Wenn der eingezogene Wann in Urlaub kommt.

Der Reichsarbeitsminister hal in einer Anordnung vom 11. Dezember d. I. einige Urlaubssrvgen für die gesamte Privatwirtschaft neu geregelt. Er hat zunächst entsprechend der für das vergangene Jahr ergangenen Anordnung klar­gestellt, daß der noch r ü ck st ä n d i g e U r l a u b für das Jahr 1940 noch bis zum 30. Juni 1941 genommen werden kann. Damit ist im weitesten Umfange sichergestellt, daß die Gefolgschastsmitglieder auch in der Kriegszeit den notwendigen Urlaub erhalten können. Ist ausnahms­weise eine Bewilligung von Freizeit selbst bis zum 30. Juni 1941 nicht möglich, können die Reichstreuhänder der Arbeit eine Abgeltung des Urlaubs ganz oder teilweise zulassen. Zumindest muß aber dafür gesorgt wer­den, daß Gefolgschastsmitglieder, denen schon 1939 wegen der Kriegsverhältnisse kein Urlaub bewilligt werden konnte, die zur Ausspannung unbedingt erforder­liche Freizeit erhalten.

Der Reichsarbeitsminister hat weiter angeordnet, daß Soldaten, die für den Einsatz in der Kriegswirtschaft einen sogenannten Arbeitsurlaub erhalten, nach drei­monatiger Beschäftigung in dem Betrieb, dem sie zur Arbeit zugewiestn sind, ein Erholungsurlaub von sechs Arbeitsta­gen zusteht, falls sie nicht bereits für das an diesem Zeit­punkt laufende Urlaubsjahr ihren Erholungsurlaub erhal­ten haben.

Schließlich hat der Reichsarbeitsminister für die Be- urlaubuna werktätiger Kriegerfrauen wäh­rend des Wehrmachtsurlaubs ihrerEhemänner neue Weisungen gegeben Er hat anqeordnet, daß werktätige Frauen, deren Ehemänner infolae Einberufung zum Wehrdienst mindestens drei Monate vom Wohnort abwe­send waren, aus ihren Antrag anläßlich der Anwesendest des Ehemannes bis zur Dauer von 18 Arbeitstagen im Urlaubsjahr unter Anrechnung des der Ehefrau zustehen­den Erholungsurlaubs von der Berufsarbeit sreizustellen sind Sollte in Ausnahmefällen eine Freistellung kür eine so lange Zeit nicht möglich lein, so kann der zuständige Reichstreuhänder der Arbeit die Zeit der Freistellung bis aus zwölf Arbeitstage herabietzen. Der Reichsarbeitsmini­ster erwartet, daß die Betriebsführer den Wünichsn dieser Frauen hinsichtlich des Zeitpunktes der Beurlaubung in weitgehendem Maße Rechnung tragen, daß andererseits aber auch die Frauen und ihre von der Wehrmacht beur­laubten Ehemänner aus die Belange der Betriebe die not­wendige Rücksicht nehmen.

Wegen weiterer Einzelheiten der Anordnung wird auf die einschlägige Veröffentlichung im Reichsarbeitsblatt vom 20. Dezember verwiesen.

Lugendarrest ein Zuchimiitel

Kcin Eintrag in das Strafregister

Der Reichsminister des Innern regelt durch einen an alle Polizeibehörden gerichteten Runderlaß aus Grund der Ver­ordnung zur Ergänzung des Jugendstrafrechtes vom 4. Ok­tober 1940. durch die der Jugendarrest eingeführt worden ist. das polizeiliche Strafverfügungsverfahren gegenüber Jugendlichen. Einleitend wird festgestellt daß der durch po­lizeiliche Strafverfügung festzustellende Jugendarrest nicht zu verwechseln ist mit demJugenddienstarrest" einer Dienststrafe der HI. Der Jugendarrest ist ein Zuchrmittel, aber keine Strafe. Die Verhängung des Jugendarrestes wird daher nicht in das Strafregister eingetragen. Damit werden die oft mit einer Bestrafung verbundenen nachteiligen Folgen für das Fortkommen des Jugendlichen vermieden.

Durch die gesetzliche Verordnung vom 4. Oktober 1940 wird ferner der Polizei die Verhängung von Hakt gegen Jugendliche ermöglicht. Hast wird jedoch als nicht jugend- gemäßes Strafmittel nur in Ausnahmefälleu auszusprechen fein. Die Polizei wird, so heißt es in dem Runderlaß des Reichsministers h-s Innern, soweit sie gegen Jugendliche auf Freiheitsentziehung erkennen will in sinngemäßer Durch­führung der genannten gesetzlichen Verordnung in der Regel Jugendarrest zu verhängen haben. Bei der Bemessung des Jugendarrestes ist zu berücksichtig.«, datz das Höchstmaß von einem Monat bei gerichtlicher Bestrafung auch noch sür Straftaten. die mit Gefängnis bedroht und. als ausreicheiHe Sühne anzusehen ist. In sinnvoller Abstufung wird aber die Polizei bei geringeren Verstößen Jugendlicher entsprechend kürzeren Zeitraum bestimmen und es regelmäßig bei der Anwendung des Wochmendarrestes sür ein oder mehrere Wochenenden bewenden lassen können. In die Polizeilichen Listen wird die Verhängung des Jugendarvestcs nicht ein­getragen.

Geldstrafe soll nach einer Weisung des Ministerratrs für die Reichsverteidigung gegen Jugendliche nur in Ans- nahmefällen verhängt werden. Sie ist ebenfalls nicht ange­bracht. wenn das Verhalten das Jugendlichen bereits auf eine beginnende Verwahrlosung schließen läßt. Die Ver­hängung einer Geldstrafe wird aus bloße Ordnunaswidrig- ketten, wie zum Beispiel bei geringfügigen Uebertretungen der Verkehrsvorschriften zu beschränken sein. Zur Ergän­zung ihrer eigenen Maßnahmen wird die Polizei durch eine entsprechende Benachrichtigung des Erziehungs­berechtigten und gegebenenfalls der hiermit beauftrag­ten Stellen darauf Hinweisen, die Erziehung der Jugend­lichen zu fördern. Von jeder polizeilichen Strafverfügung, in der Jugendarrest oder Haft gegen Jugendliche ausgespro­chen wird, werden die Erziehungsberechtigten, das Jugend­amt und die NSV benachrichtigt.

20.3 Millionen ha Wald in Großdeutschland.

DNB. Berlin. 19 Dez. Unter dem Vorsitz des ständigen Stellvertreters des Reichsforstmeisters. Generalforstmeister Alpers, fand in Berlm eine Sitzung der Chefs der Länder­forstverwaltungen. der leitenden Forstbeamten der Reichs­gaue und der Leiter der forstlichen Mtttelbehördeii von Preußen und Bayern statt Die Tagung befaßte sich mit den neuen Aufgaben, die der deutschen Forstwirtschaft durch den seitherigen Verlaus des Krieges gestellt sind Ge­neralforstmeister Alpers gab Richtlinien für die Bewirt­schaftung der Waldunoen Großdeutschlands, die sich von 12.4 Millionen ha im Altreich aus 20.3 Millionen ha er­höht haben. Mit dieser bedeutenden Flächenvergrößerung sind die Aufgaben aus allen Teilgebieten gewachsen, und es bedarf des Einsatzes jedes einzelnen, um im Rahmen der Kriegswirtschaft nach den gegebenen Richtlinien allen Anforderungen zu genügen, zumal ein besonders großer Teil der Forstbeamten-lchaft den grauen Rock trägt.

Ministerialdirektor Parchmann gab einen Ueberblick über die Fragen der Holzversorgung. die trotz der im Kriege auftretenden Schwierigkeiten sowohl von der Eigenerzeuoung her gesehen, als auch im Nahmen der not­wendigen Ergänzung durch Einfuhr gesichert ist. Oberland- sorstmeister Lüder umritz die durch die Schaffung Groß­deutschlands erforderlichen Verbesserungen und Erweite­rungen der Organisation der forstlichen Verwaltung.