Mus -en Nachbargauen

Heidelberg. (92 Jahre alt.) Die Einwohnerin Frau Katharine Bischofs im benachbarten Ziegelhaufen beging am Dienstag ihren 92. Geburtstag.

Buchen. (Motorrad un fall.) Im nahegelegeiren Höpfingen wurde ein 12jähriger Knabe durch einen Motor­radler angefahren. Der Junge brach dabei unterhalb des Knies den linken Fuß. Der Motorradler hat sich beim Sturz nicht verletzt. Das Fahrzeug wurde demoliert.

Wertheim. (An Blutvergiftung gestorben.) Durch ein kleines Geschwür im Gesicht erlitt der 13jährige Sohn der Familie Karl Scheurich 1. in Grünenwörth eine Blutvergiftung, an der der Junge in kurzer Zeit starb.

(!) Langensteinbach b. Ettlingen. (Diamantene Hochzeit.) Die Eheleute Johann Ried und Julianne geb. Schmidt begingen das Fest ihrer Diamantenen Hochzeit. Beide Jubilars stehen im 83. Lebensjahr« und sind noch rüstig.

(!) Ncug-rrhnus-n. (Ein 93 -Jähriger.) In dem an der württembergischen Grenze gelegenen Reugershausen feierte der Gemeindeälteste, Altveteran Fridolin Mühleck, seinen 93. Geburtstag.

(!) Pforzheim. (850 Jahre Niefern.) Der Ort Niefern bei Pforzheim blickt auf ein 650jähriges Bestehen zurück; er wurde 1090 erstmals urkundlich genannt.

() Taunheim. (Vermißter tot aufgefunden.) Seit einigen Tagen wurde der Landwirtssohn Oskar Wehrte vermißt. Er wurde nun in einem Waldstück der näheren Umgebung tot aufgefunden.

Haßmersheim. (Im Neckar ertrunken.) Erbhof­bauer Robert Kühner sen. kam auf dem Heimwege von dem Nachbardorf Böttingen in der Dunkelheit vom Gehweg ab und stürzte an einer steilen Stelle die hohe Böschung hinab, direkt in Len Neckar. Nach langem Suchen fand man seinen Hut neben einer Blutspur auf dem Leinpfad. Seine Leiche konnte an der Staustufe Neckarzimmsrn geborgen werden.

Rimbach i. O. (Wenn Frauen hassen.) Die hiesige Einwohnerin M. W-, 35 Jahre alt, erhielt wegen schwerer Beleidigung durch anonyme Briefe sechs Monate Gefäng­nis. Um ihrem arbeitslosen Mann eine Stellung zu verschaf­fen, hatte ne sich vor einigen Jahren einem Manne einmal hingegeben, der sein durch die W. behauptetes Verspre­chen nicht hielt, worauf die W. ihn mit haßerfüllten.Zu­schriften verfolgte, die ihr Ende 1937 vor dem Bensheimer Gericht 50 Mark Geldstrafe eintrugen. Trotzdem schickte sie weiter anonyme Karten und Briefe, allerdings an Bekannte und Vorgesetzte des fraglichen Mannes. Ein Schriftsachver­ständiger wicS sie als Urheberin nach.

Ludwigshafen. (Angefahren und schwer ver­letz t.l Im Stadtteil Oppau wurde ein vier Jahre alter

Junge, der plötzlich auf die Fahrvayn lief, von einem Kraftrad angefahren und erlitt dabei einen Schlüsseloem- bruch. Beim Versuch, den Unfall zu verhindern, fuhr der Lenker des Kraftrades an ein Hoftor. Während daher das Fahrzeug beschädigt wurde, blieb der Fahrer unverletzt.

Bad Dürkheim. (Bergrutsch.) Durch plötzlichen Bergrutsch wurden Scheuer und Stallung des Winzers Heinrich Grauer zerstört. Dach und Gebälk der Scheuer wurden durch die schweren Stein- und Erdmassen geknickt und zusammengeschlagen, darunter Heu- und Strohvorräte begrabend. Das Vieh konnte gerade noch gerettet werden. Weitere am Berge hängende Felsen wurden losgelöst, da sie auch abzustürzen drohten.

Leimersheim. (Tödlich verbrüht.) Das einjährige Töchterchen des Arbeiters Kuhn zog einen Topf brühheißen Kaffees vom Küchenherd und erlitt schwere Verbrühungen, denen das Kind inzwischen im Karlsruher Krankenhaus er­lesen ist. . ,

Heppenheim. lWiedcrWinterdcmWito z uz e.y- te.)" Wie auf einer Versammlung der Hegeringleiter der Bergstraße, die dieser Tage hier stattfaud, festgcstellt wurde, hat der lauge und strenge Winter doch großen Schaden un­ter dem Wildbestand angerichtct. Beim Rehwild liegen die Verluste zwischen 8 und 10 Prozent. Bei den Hasen ist er et­was geringer. Bedeutend stärker sind die Verluste an Reb­hühnern, bei denen der Verlust nahezu 20 Prozent beträgt. Bei einem Gesamtbestand von ungefähr tausend Rehen im Jagdkreis Bergstraße dürften etwa 80 bis 100 Rehe cinge- gaugen sein. Die Verluste wären ohne Zweifel noch größer, wenn nicht eine Planmäßige Fütterung die Tiere des Wal­des über ihre größte Futternot hinweggeholfen Härte. Im allgemeinen ist das Wild stark abgemagert. Die Fasanen sind verhältnismäßig gut durch den Winter gekommen.

Grenzstreifen-Verordnung

Besondere Ausweispflicht. '.

Am 15. d. M. tritt eine Verordnung des Oberbefehls­habers der Armee in Kraft, die eine besonder« Aus- weispslicht in einem Grenzstreifen längs des Rheins vorschreibt. Dieser Grenzstreifen umfaßt das Ge­biet zwischen dem Rhein und dem Straßenzug Wörth, Mörsch, Rastatt, Ofsenburg, Freiburg, Müllheim, Feldberg, Ober- eagenen, Kandern, Steinen, Manlburg, Karsau, Rheinfelden- Nord. Alle Gemeinden an diesem Straßenzug, auch wenn sie von diesem durchschnitten werden, liegen außerhalb des Grenzstreifens, sodaß z. B. für dis Städte Karlsruhe mit feinen Vororten, Rastatt, Offenbnrg und Freiburg die ver­schärfte Ausweispflicht nicht vorgeschrieben ist. Im Grenz­streifen müssen nach der Grrzstreifenverordnnng alle über 15 Jahre alten Zivilpersonen, die in einer Gemeinde des nicht freigemachten Teiles des Grenzstreifens ihren Wohnsitz oder dcunrnien Aufenthalt haben, mit einer non der Ortspolizer-

behörde ausgestellten grünen W a hn sitzbefcheinTguNU versehen sein. Dies gilt auch für Ausländer und Staatenlose.

Die Einreise in den Grenzstreifen von außerhalb ist nur zulässig mit einer gelben Einreisebescheinigung, dis von dem für den Zielort zuständigen Landrat an Personen ausgestellt wird, die ans wirtschaftlichen oder dringenden per­sönlichen Gründen dis nicht freigemachten Teile des Grenz­streifens betreten wollen.

Das Betreten der freigemachten Teile des Grenzstreifens durch Personen, die der Wehrmacht nicht angehören, ist nur mit einer roten AnsnahmeerlauLnis zulässig, die von dem Armeeoberkommando oder den von ihm bestimmten Dienststellen erteilt wird.

Die Bescheinigungen sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbilds nsweis gültig, für dessen Be­schaffung bei den Wohnsitzbescheinigungen noch eine Frist bis zum 1. Mai 1940 gegeben ist.

Die Ausstellung der Bescheinigungen erfolgt gebühren­frei. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift» der Verord­nung werden, unbeschadet zwangsweiser Abschiebung, bestraft.

Arzitum und Wehrwille

Krefeld, 12. März. Die Sanitätsoffiziere eines westlichen Frontabschnittes hörten in einer Großveranstaltung des NS-Deutschen Aerztebundes den stellvertretenden Reichs­ärzteführer und stellvertretenden Leiter des Hauptamtes für Volksgesundheir der NSDAP, Hauptamtslsiter Dr. Blome, über aktuelle Fragen, die den Frontarzt ebenso in­teressierten wie den Arzt der Heimat. Dr. Blome. selbst ein alter, verdienter Frontoffizier des Weltkrieges, kennzeich­nete die Entschlossenheit der Reichsgesundheitsführung, den Arzt der Front vor jeder beruflichen Benachteiligung nach Beendigung des Krieges zu bewahren. Er stellte fest, daß die Zusammenfassung der Maßnahmen von Partei und Staat auf volksgefundheitlichem Gebiet ebenso wie die Or­ganisationskunst der Partei von großem Nutzen für die Volksgesundheit sind. Zur Frage der ärztlichen Schweigepflicht erklärte Dr. Blome,wir denken gar nicht daran, in der ärztlichen Schweigepflicht, wie sie heute als Grundlage des Vertrauens zwischen Arzt und Patient besteht, in irgendeiner Form eine Lockerung eintreten zu lassen. Wir machen im Gegenteil aufmerksam darüber, daß sie voll gewahrt bleibt".

** Feuer in einer schwedischen Waffenfabrik. Die Presse Stockholms meldet den Ausbruch eines schweren Feuers' in der schwedischen Waffenfabrik Huskvarna in Südfchweden, / in der mehrere Maschinenwerkstätten, die zur Waffenfabrik gehören, niederbrannten. Erst nach mehreren Stunden konnte die Feuerwehr mit Hilfe von auswärtigen Brandzü­gen Herr des Brandherdes werden. Der Schaden soll sich auf 400 000 Kronen belaufen.

Maul- und Klauenseuche

Die Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden GrLfeuhaufen, Obernhauseu, Dobel, Birlenfeld und Niebelsbach ist erlösche».

Die erlassenen Anordnungen werden mit sofortiger Wirkung

aufgehoben.

Calw, den 12. Mürz 1940.

Der Landrat:

Haas, Assessor.

Wir sind wieder unter der alten

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In tiekem Zctmierr teilen vir Verwandten, llreun- den und gekannten mit, dak mein lieber iVlann, unser treubesorgter Vater, Lcbwiegervater, Orokvatsr, Lcbwager und Onkel

Oottkrieä Lücliert

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nacb langem Leiden im Mer von nakeru 65 sali reu Dienstag krük um Hz 1 Dbr 8ankt in dem Herrn ent- scblaken ist.

In tieker Trauer:

Oie Oattin: krioelsriks SSedsrl, ged. Lärner.

krNr »üekeri und brau. l»sul viieksrt mit brau und Kind.

»o»s variiert.

Lmil variier».

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Oie 8ckwagerin: vkiliisimine VSrnsr

mit Mgeköri'gen. ^

vitenksusen, den 13. dlarr 1940.

Oie Beerdigung findet am llreitag den 15. dlärr, nacbmittsgs V, 3 Obr, statt.

^0äe8-^^12e!8e

Verwandten, breunden und keksnnten dis trau­rige dlackiickt, dak mein lieber öäann, unser guter Vater, Orokvster, 8cbwiegervater, 8ckwsger und Onkel

dletrßer und Röllleswirt

im Mer von nakeru 66 fakren nacb sckwerer Krank- beit sankt versckieden ist.

im dlamen der trauernden Hinterbliebenen:

Christine kicktler, §eb. I-ambart.

tiiei»ei»i»ari>, den l l. lMrr 1910.

Leerdigung: Donnerstag, 14. Narr, nacbmittass Hz 3 Okr.

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