l Kartenlexikon der Woche i

Gedenktage

7. März

1807 Der Zeichner, Dichter und Musiker Franz Graf v. Pocci in München geboren.

1922 Der Mediziner, Philosoph und Dichter Karl Ludwig Schlick in Saarow gestorben.

1936 Der Führer verkündet die Wiederherstellung der vol­len Souveränität des Reiches über die bisherige ent­militarisierte Rheinlandzone. Deutsche Friedens- Vorschläge: Nichtangriffspakt mit Frankreich und Bel­gien aus 25 Jahre. Lustpakt mit den Westmochten.

-Sonnenaufgang: 7.00 Uhr Sonnenuntergang: 1813 Uhr

Mondaufgang: 6.03 Uhr Monduntergang: 16.-12 Uhr

Oie (Me tm Volksglauben

Wenn man nicht genau hinsieht, kann man die Eibe mit der Edeltanne verwechseln. Aber sie wächst ungleich langsamer und hat darum auch ein härteres und wertvol­leres Holz als diese. Die Eibe ist leider fast völlig ausgerot­tet, und nur vereinzelte Eibenbäume stehen noch da und dort, wo sie dem Naturdenkmalschuh ihr Dasein verdanken. Und dabei hat gerade die Eibe von allen Nadelbäumen des deutschen Waldes die meisten volkstümlichen Beziehungen. Sie stand von ihnen allen unseren Vorfahren dereinst am nächsten. Die heute alsWsibnachtsbaum" volkstümlich ge­wordene Fichte ist in dieser Eigenschaft bei uns früher un­bekannt gewesen. Die Föhre hat im Volksglauben nie eine besondere Rolle gespielt. Die Eibe hingegen war nach Cäsars, des römischen Fsldherrn. Bericht zur Römerzeit bei uns weit­verbreitet und kam auch im Mittelalter noch in großer Zahl vor. Funde aus den Schweizer Pfahlbauten zeigen, daß das Eibenholz schon zur Steinzeit zu allerhand Geräten verwendet wurde. Allerdings gilt lie zu allen Zeiten für giftig, und man -glaubte, daß Weintrinken aus Eibenbolzbechern tödliche Ver­giftung bewirke, sa, wer unter einer Eibe schliefe, erwache nie mehr. Dies und die dunkle düstere Färbung der immergrünen Nadeln hat ihr wohl die BezeichnungTotenbaum" ein­getragen. Er wird heute noch, besonders in Irland, auf Friedhöfen häufig gepflegt.

Im Volksglauben und in Sagen und Märchen spielt hie Eibe die Rolle des schuhgebenden Baumes. In Thüringen werden an manchen Orten aus diesem Grunde Eibenzweige in allen Räumen von Haus und Stall angenagelt. Es ist bedauerlich, daß heute dieser mit dem Leben unserer Vorfah­ren so eng verwachsene Baum, dessen Nutzwert übrigens un­bestritten ist, fast völlig ausgerottet ist.

Hausfrauen, kocht die Kartoffeln in der Schale.

Meldepflicht für Abiturienten mit Studiumabsichten. Nach einer Vereinbarung des Reichsarbeitsführers mit dem Neichserziehungsminister haben ab 1. April 1940 sämtliche Abiturienten und Abiturientinnen mit Studiumabsichten vor Beginn ihres Studiums den Reichsarbeitsdienst abzuleisten. Die Einberufung erfolgt zum 1. April 1940. Für die ar- beitsdienst-volluntauglichen Abiturienten und Abiturientinnen wird ein Ausgleichsdienst durchgsführt. An alle Abiturienten mit Studiumabsichten ergeht daher der Aufruf, sich möglichst sofort, spätestens bis zum 15. 3. 1940, bei der Reichsstuden- tenfübrung, Sozialpolitisches Amt, Abtülung Arbeits-, Wehr­end Ausgleichsdienst, Berlin W 35, Friedrich-Wilhelm-Str. 22, zu melden. Der Ausgleichsdienst ist Pflicht. Der Aus- igleichsdienst der arbeitsdienstuntauglichen Abiturientinnen wird wie bisher bei der NSV. im Rahmen des HilfswerkesMut­ter und Kind" abgeleistet. Der Einsatz beginnt am 1. 4. 1940 und endet am 31. 8. 1940. Meldungen zum Ausgleichs- disnst der Studentinnen sind sofort an folgende Dienststelle zu richten: Retchsstudentenführung, Sozialpolitisches Amt, Ab­teilung Betreuung und Förderung für Studentinnen, Berlin, Eharlottenburg 2, tzardenbergstr. 34.

Bannt die Waldbrandgefahr! Ab 1. März ist das Feusrmachen und Rauchen in den Wäldern verboten! Auch aus den Wegen, die durch die Wälder führen, darf nicht ge­raucht werden. Wie oft kann man beobachten, daß Radler And Spaziergänger glimmende Zigarren- oder Zigarettenreste während der Fahrt oder des Spazierganges durch Feld und Wald achtlos fortwerfen. Wie häufig schon wurde durch ein solch leichtsinniges Verhalten ein verheerendes Feuer verur­sacht. Man beachte also die gesetzlichen Verbote und denke an die Strafandrohungen, die für jedes leichtsinnige Feuermachen gelten. Jeder deutsche Volksgenosse ist für die Erhaltung und Pflege unseres deutschen Waldes mitverantwortlich, ja jeder bat die Pflicht, auch seinen Nächsten bei Unvorsichtigkeit und leichtsinnigem Handeln entsprechend anzuhalten. Bald beginnen die Ausflüge in den Wald, der unserem Erholungs­bedürfnis nicht verschlossen bleiben soll. Denkt dabei aber au die Gefahren, die ungeheuren, kaum wiedergutzumachendeu Schäden, die ein Waldfsuer mit sich bringen kann! Seid euch dessen bewußt, wie leicht ein Waldbrand entsteht, wie rasch er in der nach dem Frühling kommenden trockenen Jahreszeit um sich greift, und wie schwer er zu löschen ist!

Hauptversammlung des Obst- und Gartenbauvereins. Letz­ten Samstag hielt der Obst- und Gartenbauverein seine Hauptversammlung-ab. Vorstand Redler sprach über die Wichtigkeit des Gartenbaus in der heutigen Zeit. Schrift­führer De ist gab einen kurzen Ueberblick über die Tätigkeit des Vereins im vergangenen Jähr. Anschließend erstattete

Kassier Kröner den Kassenbericht. Bei der hierauf erfolgten Aussprache wurde von einigen Rednern zur Düßmostzuberei- tung Stellung genommen. Vonseiten des Vereins wurde hiezu weitgehende Unterstützung zugesagt. Bei dieser Gelegenheit wurde auch ein anderweitiger Säfteapparat empfohlen. Ferner wurde angeregt, von Len zur Verfügung stehenden Spritz­mitteln, die in dankenswerter Weise unentgeltlich von der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt wurden, stärkeren Ge­brauch zu machen und die einzelnen Spritzungen gründlicher durchzuführen. Im Mittelpunkt der Tagesordnung stand ein Vortrag über das Thema:Der Gartenbau in der Kriegs­wirtschaft". Kreisbaumwart Scheerer sprach zuerst über die Bedeutung des Gartenbaus. In seinen weiteren Ausfüh­rungen zeigte er Mittel und Wege, wie die Erträge noch mehr gesteigert werden können. Hier sei besonders die richtige l Düngung der verschiedenen Obst- und Gemüsoarten und die Bodenbearbeitung sowie die sorgfältige Schädlingsbekämpfung erwähnt. Auch über Pkatzfrage und Platzeinteilung wurde ge­sprochen. Der Redner empfahl die P lanzung geeigneter Blu­men in Gärten und an den Fenstern, um dadurch zur Ver­schönerung der Heimat beizutiagen. Vorstand Redler dankte dem Kreisbaumwart für seine lehrreichen Ausführungen. Nach Dankesworten an die Erschienenen und die engeren Mitarbei­ter schloß er die gut verlau'ene Versammlung. Anschließend fand noch die übliche Grarstverlofung nützlicher Gegenstände und Pflanzen statt.

Zusatzkleiderkarle für Jugendliche

Jugendliche haben im allgemeinen einen erhöhten Bedarf an betzugsboschränkten Spinnstoffwaren, der aufgrund der Be- zugsmöglichkeiten nach der Reichskleiderkarte nicht immer in dem notwendigen Umfange gedeckt werden kann. Deshalb hat der Sonderbeauftragte für die Spinnstoffwirtschaft für die Jugendlichen, die in der" Zeit vom 2. 11. 22 bis 1. 11. 25 ge­boren sind, eine besondereZufatzkleiderkarte für Jugendliche" eingeführt, die auf Antrag ansgegeben werden wird.

Die Zufatzkleiderkarte ist nur in Verbindung mit der zu­gehörigen Reichskleiderkarte des Jugendlichen gültig. Sie ent­hält 60 Bezugsabschnitte im Sinne der Reichskleiderkarte, zwei Bezugsnachweife für Strümpfe oder Socken und zwei Bezugs­rechte auf Nähmittel im Gegenwert von 0,20 RM. Auf die Bezugsaüschnitte können Spinnstoffwaren nach Maßgabe des Warenwertverzeichnisses der zugehörigen Reichskleiderkarte be­zogen werden. Sämtliche Bezugsabschnitte sind sofort fällig; sie behalten jedoch Geltung bis zum 31. Oktober 1910.

Anträge auf Ausstellung einer Zufatzkleiderkarte müssen von den Jugendlichen selbst oder von ihren gofetzlichen Ver­tretern bis zum 1. April 1910 bei dem zirständigen Wirtschafts­amt gestellt werden.

Bezugscheine für bezugbeschränkte Spinnstoffwaren, die seit Einführung der Reichskleiderkarte an die in Betracht kommen­den Jugendlichen bereits ausgogeben worden stnd. werden auf die Zufatzkleiderkarte angerechnet.

Bevorzugte Einstellung von Beamten

Von früher her ist-vielfach noch die Ansicht verbreitet, daß Bewerber, die sine höhere als die vorgeschriebene SHulvorbil- dung haben, besonders im gehobenen Dienst bevorzugt einge­stellt würden. Das ist jedoch nicht der Fall. Eine bevorzugte Einstellung wird dagegen den Bewerbern zuteil, die den Ar- beiis- und Wehrdienst abgeleistet halben, und ebenso den Söh­nen kinderreicher Familien. Eine noch stärkere Bevorzugung genießen Bewerber, die zwölf Jahre bei der Wehrmacht oder beim Reichsarbeitsdienst gsiüent haben. Die Stellen des ein­fachen Dienstes sind deshalb sämtlich, Lie mittleren zu 90 A diesen Anwärtern Vorbehalten. Der Weg zu den Bcamten- stellungcn dieser beiden Laufbahnen führt also in der Regel über den RAD uud den Wehrdienst.

Äus Vkorzherru

Der ehrliche Müder wird gebeten!"

Wenn jemand etwas Wertvolles verloren hat, meldet er den Verlust dem Fundbüro. Nebenher benutzt man die Zei­tung, um der Anzeige noch etwas Nachdruck zu verleihen. Im Polizeibericht heißt es dann gewöhnlich:Die Sachen wurden vermutlich gefunden uud unterschlagen!" Verloren wird in der Hauptsache der Geldbeutel mit beträchtlichem Inhalt. Im letz­ter; Polizeibericht werden drei verloren gegangene Geldbörsen rrnt 10, 47 und 58 RM. Bargeld registriert. Man wird ver­wundert den Kopf schütteln über diesen Leichtsinn. Noch dazu in einer Zeit, in der man die Gedanken Ausammenuehmen muß, um sein Dasein meistern zu können. Uud wenn es dann einem Passiert, daß der Geldbeutel weg ist, wird gejannnert gewehklagt. In den seltensten Fällen kommt der Verlust wieder zum Vorschein. Derehrliche" Finder wird es sich gsiviß nicht dreimal überlegen, ob er zum Fundbüro laufen oder der; Fund an sich nehmen soll. Er ist gewissenlos genug, den Beutel mit dem Gelde einznsäckeln und für sich zu verwerten. Kein Hahn wird danach krähen, wenn nicht irgend eine Dummheit dazu führen sollte, den Spitzbuben zu verraten. Da helfen Fund­anzeigen und in Aussicht gestellte Belohnungen nichts. Da gibt es nur ein Mittel: die Handtasche zugchalten, den Ver­standskasten znsammcngenommen und im Bewußtsein der Tat­sache, daß man das verloren gegangene Geld nie wieder sehen wird, die Hand auf Las kostbare Gut gehalten. Und was jene Personen zu tun haben, die ihre Damenhandtasche mit Geld verloren haben, bleibt sin Kapitel für sich.

Nach einer vorläufigen Regelung können werdende Mütter im neunten Monat eine Ssifcuzufatzkartt auf Antrag unter Vorlage einer Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme erhalten. Auf den Teilabschnitt500 Gramm Seifenpuiver" dieser Karte können 500 Gramm Scifenpulver oder zwei Doppelpakere Waschmittel füv Feinwäsche oder zwei Stuck Kernseife im Gewicht von je rd. 100 Granim und außerdem ans je einen Teilabschnitt Feinseife" ein Stück Feinseife im Gewicht bis 100 Gramm bezogen werden.

Bezugsscheine auf Spinnstosfwaren können von wer­dend:» Müttern nur beantragt werden, wenn sie den fünften Schwangerschaftsmonat bereits überschritten haben. Für Erstlinge werden Bezugsscheine nur in besonderen Fällen und nur bis zum vollendeten 10. Leüensmonat aus­gestellt. Die NSV hat die Möglichkeit, den von ihr be­treuten Müttern die Ausnutzung ihrer Bezugsscheine durch Ausgabe von Wertgutschcincn zu erleichtern.

Durch sine Klarstellung ist festgelegt worden, daß sine Damenweste aus gewebtem Stoff mit acht Punkten der Reichskleiderkarte zu bewerten ist. Eine Damenweste aus gewirktem Stoff kostet ebenso viele Punkte wie ein Pullover, eine Eislaufhose die Hälfte der Punkzahl eines Trainingsanzuges. Krawatten für Knaben, Mädchen und Frauen werden wie Krawatten für Männer bewertet. Ein Kteinkinder-Trainingsanzug steht punltmäßig einem Som­meranzug für Kinder gleich. Gummierte Knaben- und Mädchenpeterinen erfordern 15 Punkte, bei Kleinkindern 8 Punkte.

Wie wird es Ostern mit dem Schulranzen?

Durch die Reichsstelle für Lederwirtschast ist der Ver­kauf von Schulranz:« uud Schülermappen aus Volleder (Länge von 42 bis 45 Zentimeter) an Letztverbraucher ge«

WO iil cl-s.-

OesurxZs unci tzlsncisniZ vesilZs Tödns eZurck storlrv/irlr- rome /«-knpstsgs mit

neymigt worden, unter der Voraussetzung, daß die Not­wendigkeit des Bezugs von den zuständigen Schullei­te rn ausdrücklich bestätigt wird. Auf Grund einer vom Schulleiter ausgestellten Bescheinigung ist der Einzelhänd­ler verpflichtet, den Verkauf vorzunehmen.

Um daswerkeigene" Schuhwerk.

Bei einer Reihe von Industriebetrieben besteht die Ge­pflogenheit, den Gesolgschaftsmitgliedern werkeigenes Schuhwerk zur Benutzung während der Arbeit auszu­leihen. Auch nachdem im Kriege die Bewirtschaftung von Schuhen eingeführt worden war, blieb jenen Betrieben zunächst die Möglichkeit erhalten, den Verleih von Schuh- werk teilweise nach eigenem Ermessen fortzuführen. Es liegt aber- auf der Hand, daß sich das verfügbare Schuh­werk um'gerechter verteilen läßt, je straffer dabei ein­heitliche Richtlinien eingehalten werden. Man hat deshalb die Beurteilung der Bedarfsfälle noch stärker bei den Wirt­schaftsämtern zusammengefaßt. Während die Industrie­betriebe also keine Schuhe mehr zum Verleih erwerben können, steht den Gefolgschaftsmitgliedern selbstverständlich der Weg offen, von sich aus bej dringendem und berech­tigtem Bedarf Bezugsscheine beiin Wirtfchaftsamt zu be­antragen.

Spezial-Arbcitsfchuhe zählen nicht mit!

Wird bsi einem BezugSschewantrag auf Straßen­schuhe die Berechtigung des Bedarfs geprüft, so bleibt bei der Beurteilung der Bestand des Verbrauchers an Spezial-Berufs- und Arbeitsschuhen, die nicht zum Gebrauch auf der Straße geeignet sind, außer Be­tracht. Diese Bestimmung bezweckt, den berechtigten Be­darf an Spezialarbeitsschuhen (hierunter sind z. B- Feuer­schuhe für Hüttenarbeiter, Unfallverhüti .-gsschuhe, Winter­schuhe für Straßenbahner, Dachschuhe für Dachdecker und Klempner zu verstehen) in jedem Frlle unabhängig von dem Bestand an Straßenschuhen zu decken. Als be­rechtigt wird der Bedarf an Arb: isschuhen dann ange­sehen, wenn der Verbraucher dieses Spezialschuhwerk im Beruf benötigt und kein gebrauchs- und ausbesserungs- kähiges Paar von diesem besonderen Schuhwerk besitzt.

Die Verbrauchergenossenschaft

veröffentlicht ihren Jahresbesicht 1939. Darnach schließt sie mit einem Gewinn von RM. 9968.19 ab. An Rückvergütungen für das Geschäftsjahr 1939 stnd RM. 51 680. eingesetzt.

Bautätigkeit im Arlinger

Die Bau- und Spargenossenschaft e. G. m. b. H. erstellt an der Brendlestraße in der Gartenstadt Arlinger wieder meh­rere Einfamilienhäuser.

Achtung, Taschendiebe!

In verschiedenen Läden kamen Käufern ihre Geldbeutel mit Inhalt abhanden. Auf diese Weise stnd Beträge von 10 bis M 27 Mark eingebüßt worden. Ans einem Kinderwagen, der in einem Hauseingang in der Bahnhofstraße stand, wurde ein brauner Geurbeutel mit 12.50 RM. Bargeld entwendet.

teig: 50 K Margarine oder Sckweine- fckmalz oder 5 kfll. Ol.

125 K Zucker, 1 ki. etwas Satz.

Vs ftäsckcken Pc. Oetker kack-Mama Zitrone, 1 päckcken I>e. Oetker Soflenvuloer.

vanille - Sesckmack, etwa t/S l entrakmte srisckmilck.

250 ß tveizenmekl,

g ß (5 gcstr. leel ) De. OetkerOackin". öela a: 500-750 g ft'pfel. lum Oestreuen

knack belieben); klwLS. Puderzucker.

Man rülirt die Margarine (Sckmalz) sckaümlg und gibt nack und nack Zucker (M sofort mit dem Zucker verrükrenl), Li. Sewücze sowie das mit etwas Milck angerükrle Soflenpuioec kinzu. Vas mitSockin" gemisckte und gesiebte Mekt wird abweckseind mit der übrigen Milck untcrgecükct. Man verwendet nur so oiei Mitck. dag der leig sckwer (reiflend) vom Löffel Mt. kr wird in eine gefettete Springform (vucckmeffer etwa 26 cm) gefüllt und mit einem Waffel, den man käufig in Wasser tauckt, giattgestricken.

für Len Oeiag sckäit man die Üpfei. sckncidei sie in viertel, ritzt sie mckrmalsüeckängo nack ein und legt sie auf den leig. Sackreit: ktwa 45 Minuten bei guter Mitteikihe.

stach dem Sacken Kana man den kucken mit Puderzucker bestäuben.

Vitt« auslrbneidan!

. "

FF