Mus dem HcimlitgcbictP
Gedenktage
16 . November.
1632 Gustav Adolf fällt bei Lützen.
1831 Der preußische General und Militärschriftsteller Karl von Clausewitz in Breslau gestorben.
I8S5 Der Dichter Josef von Laufs in Köln geboren.
18K9 Eröffnung des Suezkanals.
1871 Der Bildhauer Hugo Lederer in Znaim in Mähren geboren.
W7 Der Begründer der deutschen Volkskunde, Wilhelm Heinrich von Riehl, in München gestorben.
1928 Adolf Hitler spricht zum ersten Male im Sportpalast. Sonnenaufgang: 7.38 Uhr Sonnenuntergang: 16.31 Uhr Mondaufgang: 12.03 Uhr Monduntergang: 21.17 Uhr
Ausweispslichi für jeden Oeulschen
Die Befolgung wird kontrolliert
Nach 8 2 der Verordnung über den Paß. »nd Sichtvermerkszwang sowie über den Ausweiszwang vom 10. September 1939 ist jeder über 15 Jahre alte oeutsche Staatsangehörige und jeder Angehörige des Protektorats Böhmen und Mähren verpflichtet, sich jederzeit durch einen von einer Behörde oder von einer parteiamtlichen Dienststelle ausgestellten Lichtbildausweis über seine Person auszuweisen. Ausländer sind verpflichtet, jederzeit einen Paß mit sich zu führen.
Diese Bestimmungen sind nicht erlassen worden, damit sie nur auf dem Papier stehen. Es liegt vielmehr im Interesse des Reiches wie der Bevölkerung selbst, daß die Ausweispflicht möglichst vollständig durchgeführt wird. Sie dient ebenso sehr der Sicherung des Reiches gegen Schädlinge jeder Art wie auch dem Schutz der Bevölkerung gegen Belästigungen und Beeinträchtigungen, z. B. während der Luftschutzverdunkelung. Denn wenn jedermann verpflichtet ist, sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis über seine Person auszuweisen, wenn er nicht zur Feststellung seiner Personalien festgenommen werden will, so bedeutet dies eine starke Hemmung für alle Elemente, die UebleZ im Schilde führen und dabei hoffen, sich gegebenenfalls durch Angabe falscher Personalien oder mit anderen Ausreden aus der Schlinge zu ziehen. Andererseits schafft die Ausweispflicht für jeden einwandfreien Volksgenossen eine Sicherung gegen falschen Verdacht und unnötige Belästigung, da er sich, wenn er die gesetzlichen Bestimmungen einhält, jederzeit über seine Person ausweisen und Verwechslungen aufklären kann
Im Interesse des Volkes und des Reiches wtro oesycno In steigendem Maße die Befolgung der Ausweispflicht kontrolliert und durchgesetzt werden. Jeder muß jederzeit und an jedem Ort damit rechnen, daß er von Polizeiorganen zur Vorlage seines Lichtbildausweises aufgefordert wird. Insbesondere ist die Polizei angewiesen, während der Luftschutzverdunkelung stichprobenweise die sich außerhalb ihrer Wohnung aufhaltenden Personen auf ihre Ausweise zu kontrollieren. Wer sich bei Dunkelheit ohne amtlichen Lichtbildausweis außerhalb seiner Wohnung bewegt, muß damit rechnen, zur Feststellung seiner Personalien vorübergehend festgenommen zu werden.
Es wird deshalb empfohlen, daß jeder, der noch keinen amtlichen Lichtbildausweis besitzt — ein großer Teil der Bevölkerung ist zweifellos bereits mit solchen Ausweisen versehen — sich alsbald einen solchen beschafft. Auf jeden Fall steht jedem deutschen Staatsbürger die Kennkarte zur Verfügung, deren Ausstellung jederzeit bei der zuständigen Ortspolizeibehörde beantragt werden kann. Die Erfüllung der im Interesse des Volkes und des Reiches anqeordnete Ausweis- Pflicht wird dazu beitragen, jedem Volksgenossen unnötige Unannehmlichkeiten und Schädigungen zu ersparen.
Fahrpreisermäßigung zum Be uch Verwundeier
Die Deutsche Reichsbahn gewährt ab 15. November folgenden Angehörigen deutscher Teilnehmer am gegenwärtigen Krieg eine Fahrpreisermäßigung von 50 Prozent zum Besuch der in ärztlicher Pflege befindlichen Verwundeten oder Kranken und zur Teilnahme an der außerhalb des Heimatortes stattfindenden Beerdigung von verstorbenen deutsche,, Teilnehmern am gegenwärtigen Krieg: a) den Eltern, Ehegatten, Kindern, Geschwistern und Verlobten, auch Stiefeltern oder -lindern und Adoptiveltern oder -lindem; b) Großeltern, Enkelkindern, Schwieger- und Pflegeeltern sowie Geschwistern der Ehefrau des Kriegsteilnehmers. Angehörige unter b) erhalten die Fahrpreisermäßigung nur, wenn sie die unter a) genannten nächsten Angehörigen vertreten, weil diese nicht mehr leben oder aus besonderen Gründen nicht reise- fähig sind. Die Entfernung für die einfache Fahrt muß mindestens 50 Kilometer betragen. Bei Benutzung zuschlagpflichtiger Züge sind die vollen Zuschläge zu zahlen. Minderbemittelte, die nicht in der Lage sind, das ermäßigte Fahrgeld zu zahlen, können von den NSV.-Dienststellen Gutscheine erhalten, gegen deren Vorlage am Fahrkartenschalter das Fahrgeld gestundet wird. Die erforderlichen Angaben zur Inanspruchnahme der Ermäßigung sind in einem der Fahrkartenausgabe vorzulegenden Antrag von der Polizeibehörde zu bescheinigen.
l k/s/' s/ra/S
Hohes Alter. Anwalt Karl Steudinger in Herrenalb- Zieflensberg feiert am 23. November seinen 79., Frau Mathilde Hanüeram 17. November ihren 81., Maria Waidner, geborene Waidner hier, Hindenburgstraße, ihren 70. und der Privatgelehrte Dr. Phil. Ludwig Fürsten Werth seinen 82. Geburtstag. Den Altersjubilaren unsere besten Glückwünsche!
/örn r/s/n -A/^sir/s/r/
Beratung mit den Gemeinderäten am 14. 11. 1939
Die Bauabrcchnungen für die Erstellung der Panoramastraße und den Ausbau der Alten Pforzheimer Straße vom Gasthaus zur „Sonne" bis zum Gewand Tiefenbach wurden bekanntgegeben. An Baukosten sind RM. 21000.— entstanden. Die restliche Teerung der Alten Pforzheimer Straße wird im Frühjahr 1910 vorgenommen. Die Entschädigungen für die anläßlich der Bauarbeiten entstandenen Flurschäden wurden gleichzeitig festgesetzt. Es wurde gleichzeitig bekannt gegeben, daß vorläufig sämtliche größeren Bauarbeiten nicht zur Ausführung kommen können.
Die mit einer Pionierkompagnie getroffene Vereinbarung über die Aufbereitung des im Waldteil „Oberes Erlach" zum Hieb kommenden Holzes sowie ein weiterer Holzhauereiakkordvertrag wurde gutgeheißen.
Zur Zeit wird ein Krankenpflegekurs von der NS-Frauen- schaft durchgeführt. Die erforderlichen Räume, Licht und Heizung wurden von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Die Vermessungsakten der Gemeinde Birkenfeld werden , künftig beim Messungsamt Calw, Zweigstelle Neuenbürg, auf- j bewahrt.
Die Anschaffung einer Alarmsirene für Luftschutzzwecke für den Ortsteil bei der „Sonne" wurde abgelehnt, da beim Vorhandensein der Alarmsirene des Rathauses ein Bedürfnis nicht vorhanden ist.
Für den zum Heeresdienst einberufenen Hausmeister Schmid an der Deutschen Volksschule wurde Karl Bester, Schlosser hier, mit der Heizung der Schulhäuser ab 1. 11. 1939 beauftragt.
Die Auszahlung der Familienunterstützungen für die Angehörigen der zum Heeresdienst Einberufenen wird künftig nicht mehr durch die Post, sondern durch die Gemeindekasse erfolgen.
Mühlacker, 15. Nov. (Bauplatz für ein Finanzamtsgebäude.) In der letzten Sitzung der Ratsherren teilte Bürgermeister Wörner mit, daß zur Erstellung eines Finanzamtsgebäudes in Mühlacker ein Bauplatz an der Bahnhofstraße überlasten wurde.
Wiebereingestelltc verheiratete Lehrerinnen werden Beamte.
Nach der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Beamtenrechts vom 1. September 1939 wird eine verheiratete Lehrerin entgegen den Vorschriften des Deutschen Beamtenrechts nicht deshalb entlasten, weil ihre wirtschaftliche Versorgung gesichert ist. Da die Verordnung keine rückwirkende Kraft hat, hat der Reichserziehungsminister angeordnct, daß auch die vorübergehend in den öffentlichen Schuldienst wieder eingestellten verheirateten, verwitweten oder geschiedenen früheren Lehrerinnen in das Bcamtcnverhältnis zu berufen sind.
Was soll der Junge werden?
Reichsarbeitsminister Seldte hat sich vor Pressevertretern über die Berussnachwuchslenkung geäußert und betont, daß vor allem den wehrwirtschastlich wichtigen Erwerbszweigen der erforderliche Nachwuchs zugeführt werden muß. Dabei hob er die Landwirtschaft, den Bergbau und die chemische Industrie hervor. Ferner sei besonders au das Baugewerbe zn denken, darin cs schon immer an Nachwuchs gefehlt hat, und auch den übrigen Berufen in Industrie und Handwerk sei im Hinblick auf die Zukunft ein angemessener Teil der schulentlassenen Jugend zuzuweisen. Eltern wie Jugendliche müßten sich darüber klar sein, daß Ausgangspunkt für die Berufswahl die persönliche Eignung ist und daß nur dort eine berufliche Ausbildung zugelastcn werden könne, wo die Kräfte auch in der Zukunft benötigt werden.
Diese grundlegenden Forderungen sind in der eisen- und metallverarbeitenden Industrie besonders zn berücksichtigen. Ter Krieg verlangt hier außerordentliche Leistungen. Andererseits wird nach dem Krieg mit einer scharfen Einschränkung der Rüstungsindustrie zu rechnen sein, denn der von unserem Führer erstrebte Friede sieht einen allgemeinen Abbau des Wettrüstens vor. Es ist also sowohl im Interesse der Kriegswirtschaft wie für das spätere Fortkommen der betreffenden Jugendlichen gleich Wichtig, daß jeder, der sich den metallverarbeitenden Berufen zuwcndet, den hohen Anforderungen tatsächlich genügt, sonst muß er in absehbarer Zeit wieder ausscheiden.
Die Landwirtschaft bietet gerade für die Zukunft glänzende Aussichten. Siedlung und Umsiedlung überall im Reich und zumal in den ehemalig polnischen Gebieten versprechen auch zweiten und dritten Bauernsöhnen und jedem tüchtigen Jungen überhaupt die Möglichkeit, selbst Erbhof- Lauer zu werden, und die Wiedererringung unserer Kolonien
eröffnet dem Landwirt ein FM für ganz großzügige Entfaltung.
Ebenso günstige Aussichten zeigt das-Baug ew e rb e. Gleich wichtig im Krieg wie im Frieden gewährt es gelernten Maurern, Zimmerleuten, Gipsern, Bauschlostern usw. ein gesichertes Dasein und leichten Aufstieg. Die Siedlungs-, Kanal- und Parteibauten und nicht zuletzt der private Wohnungsbau bringen auf Jahrzehnte hinaus Arbeit über Arbeit. Nach wie vor wichtig sind auch alle für den Export beschäftigten Betriebe, daran auch das Handwerk einen beträchtlichen Anteil hat. Und der seit 1931 in Südwestdeutschland stark belebte Bergbau bedarf ebenfalls geschulter Kräfte.
So haben die aus der Schule kommenden Jungen eine Fülle von Möglichkeiten, etwas Rechtes zu lernen und vorwärts zn kommen.
Westwall — unbezwingbar!
„Aufklärungsdienst zur Reichsvertcidigung" Nr. 2 erschienen
Immer wieder steht im In- und Ausland der Westwall als größtes Verteidigungswerk aller Zeiten im Brennpunkt der militärisch-politischen Diskussion. Wir können die Ueberzeu- gung haben, daß im Westen in einer verhältnismäßig kurzen Zeit eine nach den modernsten Grundsätzen ausgebaute Befestigungszone errichtet wurde, die jeden Angriff auf der Erde und aus der Luft scheitern läßt. Immer mehr trifft man auch in der ausländischen Presse auf sachliche Darstellungen über den Westwall. Andererseits versuchen die Kriegshetzer in England durch plumpe Flugblätter nnd Rundfunkpropaganda ihren Soldaten und auch dem deutschen Volke zu erzählen, daß der Westwall gar nicht so stark wäre und überhaupt erhebliche Lücken aufweisen würde. So unternimmt es zur rechten Zeit, da nun der Kampf der Kriegshetzer gegen Deutschland entbrannt ist, der „Aufklärungsdienst zur Reichsverteidigung", eine sachliche, mit bestem authentischem Material unterstützte Darstellung vom unüberwindlichen Westwall zu geben. „Westwall unbezwingbar", das ist der Titel des von R. Th. Kühne verfaßten Heftes, das in der wehrpolitischen Schriftenreihe des „Aufklärungsdienstes zur Reichsverteidigung" erschien. Wenn man diesen klaren und dabei äußerst interessanten, mit neuem Bildmaterial unterstützten Bericht liest, so wird man von der Unbezwingbarkeit des Westwalles überzeugt sein. Die Divisionen der Feinde würden an diesem Wall verbluten. Ein Einfall in deutsches Land über diese Zone hinweg ist eine Unmöglichkeit. So ist der Westwall für alle Zeiten ein Schützer unserer friedlichen Arbeit. — Das Heft ist für 10 Pf. überall erhältlich.
Schwäbische Heimat in Wort und Bild
Von der bekanntlich seit kurzem unter Mitwirkung des Landesfremdenverkehrsverbandes Württemberg-Hohenzollern herausgegebenen Zeitschrift „Schwabenland" (Verlag E. Wähl, Stuttgart) liegen uns jetzt die beiden letzten Ausgaben vor. Sowohl das Augustheft (Nr. 8) wie die entsprechend den obwaltenden Verhältnissen zu einem Doppelheft zusammengefaßten September/Oktober-Ausgaben beweisen in ihrer textlichen wie graphischen Gestaltung, daß die „Schwabenland" auf dem richtigen Wege ist, die Heimatzeitschrift für den Gau Württemberg-Hohenzollern, das schöne Reise- und Erholungsland, zu werden. Im Heft 8 wird vor allem eine liebevolle und eingehende Darstellung des nordwürttember- gischen Gebietsteiles gegeben. Durch sorgfältig ausgewählte und angeordnete Bilder > ebenso wie durch sachkundigen Text wird der Blick auf das > schöne hohenlohesche „Land der Schlösser und Burgen" gelenkt. Selbst wir Schwaben sind überrascht von der Fülle landschaftlicher Schönheiten und den überreichen und vielfach einzigartigen geschichtlich-kulturellen Zeugnissen. Gerade dieses Heft zeigt uns, daß wir vieles in unserem eigenen Lande besitzen, um das wir von anderen beneidet werden, ohne daß wir es selbst recht kennen. — Das Doppelheft für September und Oktober (Nr. 9—10) dagegen ist in Text und Bild vorwiegend auf den schwäbischen Herbst abgestellt und vermittelt einen lebendigen Eindruck von der Fruchtbarkeit der schwäbischen Erde und den hier geltenden charakteristischen Eigenheiten. Außerdem enthält das wie alle Hefte seit der Neugestaltung überaus geschmackvolle Doppelheft eine ebenfalls von zahlreichen Bildern belebte nnd belegte Führung durch den nördlichen Schwarzwald.
Wie wir hören, sind Probehefte der seit Juli dieses Jahres erschienenen Ausgaben vom Landesfremdenverkehrsverband. Stuttgart (Wilhelmsbau) gegen Einsendung von 50 Pfennig für das Heft erhältlich.
Äus Pforztzerru
Drei leichtsinnige Burschen:
Walter Glasier, Helmut Bauer und Otto Letsche standen wegen Untreue, Hehlerei u. a. vor der Strafkammer. Glasier hatte als Lehrling innerhalb eines halben Jahres seiner Firma in 82 Fällen Frachtbriefe mit Nachnahmegbühren weggenommen, die betreffenden Stückgüter den Empfängern selbst zugestellt oder durch Fuhrleute bestellen lassen, denen er aber die Frachtbriefe abnahm. Bauer half bei dem Schwindel selber mit und besorgte dazu noch den Letsche. Als „Vergütung" bekamen Bauer und Letsche von Glasier 260 bzw. 300 Mark. Insgesamt veruntreute Glasier weit über 1000 Mark. Das Geld wurde restlos in feudalen Lokalen, so in Pforzheim, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Baden-Baden mit Weibern verjubelt. Als die Tat ruchbar wurde, flüchteten Glasier und Bauer nach
Oss §t/fs
bekommen Slo zur lei« auf die mit einem«
A/:>lL/SL/s/ /7 s//cs/'. A/s/s/s/A
bekommen Sie zur Zeit auf die mit einem« gezeichneten 4 kchfchnilte der KoichsdrotktUk« für Kinder di» zu K fakren und zwar Ituurdalb 4 Wachen für jedes Kind 2 pLckWkt.
.veckmzen Li» de» üezexlblall für SeuML»- add AciaWd- krnäknmz een