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Gedenktage

16 . November.

1632 Gustav Adolf fällt bei Lützen.

1831 Der preußische General und Militärschriftsteller Karl von Clausewitz in Breslau gestorben.

I8S5 Der Dichter Josef von Laufs in Köln geboren.

18K9 Eröffnung des Suezkanals.

1871 Der Bildhauer Hugo Lederer in Znaim in Mähren geboren.

W7 Der Begründer der deutschen Volkskunde, Wilhelm Heinrich von Riehl, in München gestorben.

1928 Adolf Hitler spricht zum ersten Male im Sportpalast. Sonnenaufgang: 7.38 Uhr Sonnenuntergang: 16.31 Uhr Mondaufgang: 12.03 Uhr Monduntergang: 21.17 Uhr

Ausweispslichi für jeden Oeulschen

Die Befolgung wird kontrolliert

Nach 8 2 der Verordnung über den Paß. »nd Sichtver­merkszwang sowie über den Ausweiszwang vom 10. Sep­tember 1939 ist jeder über 15 Jahre alte oeutsche Staats­angehörige und jeder Angehörige des Protektorats Böhmen und Mähren verpflichtet, sich jederzeit durch einen von einer Behörde oder von einer parteiamtlichen Dienststelle ausge­stellten Lichtbildausweis über seine Person auszu­weisen. Ausländer sind verpflichtet, jederzeit einen Paß mit sich zu führen.

Diese Bestimmungen sind nicht erlassen worden, damit sie nur auf dem Papier stehen. Es liegt vielmehr im Inter­esse des Reiches wie der Bevölkerung selbst, daß die Aus­weispflicht möglichst vollständig durchgeführt wird. Sie dient ebenso sehr der Sicherung des Reiches gegen Schädlinge jeder Art wie auch dem Schutz der Bevölkerung gegen Belästigungen und Beeinträchtigungen, z. B. während der Luftschutzverdunkelung. Denn wenn jedermann verpflich­tet ist, sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis über seine Person auszuweisen, wenn er nicht zur Feststellung seiner Personalien festgenommen werden will, so bedeutet dies eine starke Hemmung für alle Elemente, die UebleZ im Schilde führen und dabei hoffen, sich gegebenenfalls durch Angabe falscher Personalien oder mit anderen Ausreden aus der Schlinge zu ziehen. Andererseits schafft die Ausweispflicht für jeden einwandfreien Volksgenossen eine Sicherung ge­gen falschen Verdacht und unnötige Belästigung, da er sich, wenn er die gesetzlichen Bestimmungen einhält, jederzeit über seine Person ausweisen und Verwechslungen aufklären kann

Im Interesse des Volkes und des Reiches wtro oesycno In steigendem Maße die Befolgung der Ausweispflicht kon­trolliert und durchgesetzt werden. Jeder muß jederzeit und an jedem Ort damit rechnen, daß er von Polizeiorganen zur Vorlage seines Lichtbildausweises aufgefordert wird. Ins­besondere ist die Polizei angewiesen, während der Luftschutz­verdunkelung stichprobenweise die sich außerhalb ihrer Woh­nung aufhaltenden Personen auf ihre Ausweise zu kontrol­lieren. Wer sich bei Dunkelheit ohne amtlichen Lichtbildaus­weis außerhalb seiner Wohnung bewegt, muß damit rech­nen, zur Feststellung seiner Personalien vorübergehend fest­genommen zu werden.

Es wird deshalb empfohlen, daß jeder, der noch keinen amtlichen Lichtbildausweis besitzt ein großer Teil der Bevölkerung ist zweifellos bereits mit solchen Ausweisen ver­sehen sich alsbald einen solchen beschafft. Auf jeden Fall steht jedem deutschen Staatsbürger die Kennkarte zur Ver­fügung, deren Ausstellung jederzeit bei der zuständigen Orts­polizeibehörde beantragt werden kann. Die Erfüllung der im Interesse des Volkes und des Reiches anqeordnete Ausweis- Pflicht wird dazu beitragen, jedem Volksgenossen unnötige Unannehmlichkeiten und Schädigungen zu ersparen.

Fahrpreisermäßigung zum Be uch Verwundeier

Die Deutsche Reichsbahn gewährt ab 15. November folgenden Angehörigen deutscher Teilnehmer am gegenwär­tigen Krieg eine Fahrpreisermäßigung von 50 Prozent zum Besuch der in ärztlicher Pflege befindlichen Verwundeten oder Kranken und zur Teilnahme an der außerhalb des Hei­matortes stattfindenden Beerdigung von verstorbenen deut­sche,, Teilnehmern am gegenwärtigen Krieg: a) den Eltern, Ehegatten, Kindern, Geschwistern und Verlobten, auch Stief­eltern oder -lindern und Adoptiveltern oder -lindem; b) Großeltern, Enkelkindern, Schwieger- und Pflegeeltern sowie Geschwistern der Ehefrau des Kriegsteilnehmers. Angehörige unter b) erhalten die Fahrpreisermäßigung nur, wenn sie die unter a) genannten nächsten Angehörigen vertreten, weil diese nicht mehr leben oder aus besonderen Gründen nicht reise- fähig sind. Die Entfernung für die einfache Fahrt muß min­destens 50 Kilometer betragen. Bei Benutzung zuschlagpflich­tiger Züge sind die vollen Zuschläge zu zahlen. Minderbemit­telte, die nicht in der Lage sind, das ermäßigte Fahrgeld zu zahlen, können von den NSV.-Dienststellen Gutscheine erhal­ten, gegen deren Vorlage am Fahrkartenschalter das Fahr­geld gestundet wird. Die erforderlichen Angaben zur In­anspruchnahme der Ermäßigung sind in einem der Fahrkar­tenausgabe vorzulegenden Antrag von der Polizeibehörde zu bescheinigen.

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Hohes Alter. Anwalt Karl Steudinger in Herrenalb- Zieflensberg feiert am 23. November seinen 79., Frau Mathilde Hanüeram 17. November ihren 81., Maria Waidner, ge­borene Waidner hier, Hindenburgstraße, ihren 70. und der Privatgelehrte Dr. Phil. Ludwig Fürsten Werth seinen 82. Geburtstag. Den Altersjubilaren unsere besten Glückwünsche!

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Beratung mit den Gemeinderäten am 14. 11. 1939

Die Bauabrcchnungen für die Erstellung der Panorama­straße und den Ausbau der Alten Pforzheimer Straße vom Gasthaus zurSonne" bis zum Gewand Tiefenbach wurden bekanntgegeben. An Baukosten sind RM. 21000. entstanden. Die restliche Teerung der Alten Pforzheimer Straße wird im Frühjahr 1910 vorgenommen. Die Entschädigungen für die anläßlich der Bauarbeiten entstandenen Flurschäden wurden gleichzeitig festgesetzt. Es wurde gleichzeitig bekannt gegeben, daß vorläufig sämtliche größeren Bauarbeiten nicht zur Aus­führung kommen können.

Die mit einer Pionierkompagnie getroffene Vereinbarung über die Aufbereitung des im WaldteilOberes Erlach" zum Hieb kommenden Holzes sowie ein weiterer Holzhauereiakkord­vertrag wurde gutgeheißen.

Zur Zeit wird ein Krankenpflegekurs von der NS-Frauen- schaft durchgeführt. Die erforderlichen Räume, Licht und Hei­zung wurden von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.

Die Vermessungsakten der Gemeinde Birkenfeld werden , künftig beim Messungsamt Calw, Zweigstelle Neuenbürg, auf- j bewahrt.

Die Anschaffung einer Alarmsirene für Luftschutzzwecke für den Ortsteil bei derSonne" wurde abgelehnt, da beim Vor­handensein der Alarmsirene des Rathauses ein Bedürfnis nicht vorhanden ist.

Für den zum Heeresdienst einberufenen Hausmeister Schmid an der Deutschen Volksschule wurde Karl Bester, Schlosser hier, mit der Heizung der Schulhäuser ab 1. 11. 1939 beauftragt.

Die Auszahlung der Familienunterstützungen für die An­gehörigen der zum Heeresdienst Einberufenen wird künftig nicht mehr durch die Post, sondern durch die Gemeindekasse er­folgen.

Mühlacker, 15. Nov. (Bauplatz für ein Finanzamtsgebäude.) In der letzten Sitzung der Ratsherren teilte Bürgermeister Wörner mit, daß zur Erstellung eines Finanzamtsgebäudes in Mühlacker ein Bauplatz an der Bahnhofstraße überlasten wurde.

Wiebereingestelltc verheiratete Lehrerinnen werden Beamte.

Nach der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Beamtenrechts vom 1. September 1939 wird eine verheiratete Lehrerin entgegen den Vorschriften des Deutschen Beamten­rechts nicht deshalb entlasten, weil ihre wirtschaftliche Versor­gung gesichert ist. Da die Verordnung keine rückwirkende Kraft hat, hat der Reichserziehungsminister angeordnct, daß auch die vorübergehend in den öffentlichen Schuldienst wieder eingestell­ten verheirateten, verwitweten oder geschiedenen früheren Leh­rerinnen in das Bcamtcnverhältnis zu berufen sind.

Was soll der Junge werden?

Reichsarbeitsminister Seldte hat sich vor Pressevertretern über die Berussnachwuchslenkung geäußert und betont, daß vor allem den wehrwirtschastlich wichtigen Erwerbszweigen der erforderliche Nachwuchs zugeführt werden muß. Dabei hob er die Landwirtschaft, den Bergbau und die chemische Indu­strie hervor. Ferner sei besonders au das Baugewerbe zn denken, darin cs schon immer an Nachwuchs gefehlt hat, und auch den übrigen Berufen in Industrie und Handwerk sei im Hinblick auf die Zukunft ein angemessener Teil der schul­entlassenen Jugend zuzuweisen. Eltern wie Jugendliche müß­ten sich darüber klar sein, daß Ausgangspunkt für die Be­rufswahl die persönliche Eignung ist und daß nur dort eine berufliche Ausbildung zugelastcn werden könne, wo die Kräfte auch in der Zukunft benötigt werden.

Diese grundlegenden Forderungen sind in der eisen- und metallverarbeitenden Industrie besonders zn berücksichtigen. Ter Krieg verlangt hier außerordentliche Leistungen. Ande­rerseits wird nach dem Krieg mit einer scharfen Einschrän­kung der Rüstungsindustrie zu rechnen sein, denn der von unserem Führer erstrebte Friede sieht einen allgemeinen Ab­bau des Wettrüstens vor. Es ist also sowohl im Interesse der Kriegswirtschaft wie für das spätere Fortkommen der betref­fenden Jugendlichen gleich Wichtig, daß jeder, der sich den metallverarbeitenden Berufen zuwcndet, den hohen Anforde­rungen tatsächlich genügt, sonst muß er in absehbarer Zeit wieder ausscheiden.

Die Landwirtschaft bietet gerade für die Zukunft glänzende Aussichten. Siedlung und Umsiedlung überall im Reich und zumal in den ehemalig polnischen Gebieten ver­sprechen auch zweiten und dritten Bauernsöhnen und jedem tüchtigen Jungen überhaupt die Möglichkeit, selbst Erbhof- Lauer zu werden, und die Wiedererringung unserer Kolonien

eröffnet dem Landwirt ein FM für ganz großzügige Ent­faltung.

Ebenso günstige Aussichten zeigt das-Baug ew e rb e. Gleich wichtig im Krieg wie im Frieden gewährt es gelernten Maurern, Zimmerleuten, Gipsern, Bauschlostern usw. ein ge­sichertes Dasein und leichten Aufstieg. Die Siedlungs-, Ka­nal- und Parteibauten und nicht zuletzt der private Woh­nungsbau bringen auf Jahrzehnte hinaus Arbeit über Ar­beit. Nach wie vor wichtig sind auch alle für den Export be­schäftigten Betriebe, daran auch das Handwerk einen beträcht­lichen Anteil hat. Und der seit 1931 in Südwestdeutschland stark belebte Bergbau bedarf ebenfalls geschulter Kräfte.

So haben die aus der Schule kommenden Jungen eine Fülle von Möglichkeiten, etwas Rechtes zu lernen und vor­wärts zn kommen.

Westwall unbezwingbar!

Aufklärungsdienst zur Reichsvertcidigung" Nr. 2 erschienen

Immer wieder steht im In- und Ausland der Westwall als größtes Verteidigungswerk aller Zeiten im Brennpunkt der militärisch-politischen Diskussion. Wir können die Ueberzeu- gung haben, daß im Westen in einer verhältnismäßig kurzen Zeit eine nach den modernsten Grundsätzen ausgebaute Befe­stigungszone errichtet wurde, die jeden Angriff auf der Erde und aus der Luft scheitern läßt. Immer mehr trifft man auch in der ausländischen Presse auf sachliche Darstellungen über den Westwall. Andererseits versuchen die Kriegshetzer in England durch plumpe Flugblätter nnd Rundfunkpropaganda ihren Soldaten und auch dem deutschen Volke zu erzählen, daß der Westwall gar nicht so stark wäre und überhaupt erhebliche Lücken aufweisen würde. So unternimmt es zur rechten Zeit, da nun der Kampf der Kriegshetzer gegen Deutschland ent­brannt ist, derAufklärungsdienst zur Reichsverteidigung", eine sachliche, mit bestem authentischem Material unterstützte Darstellung vom unüberwindlichen Westwall zu geben.West­wall unbezwingbar", das ist der Titel des von R. Th. Kühne verfaßten Heftes, das in der wehrpolitischen Schrif­tenreihe desAufklärungsdienstes zur Reichsverteidigung" er­schien. Wenn man diesen klaren und dabei äußerst interessanten, mit neuem Bildmaterial unterstützten Bericht liest, so wird man von der Unbezwingbarkeit des Westwalles überzeugt sein. Die Divisionen der Feinde würden an diesem Wall verbluten. Ein Einfall in deutsches Land über diese Zone hinweg ist eine Unmöglichkeit. So ist der Westwall für alle Zeiten ein Schützer unserer friedlichen Arbeit. Das Heft ist für 10 Pf. überall erhältlich.

Schwäbische Heimat in Wort und Bild

Von der bekanntlich seit kurzem unter Mitwirkung des Landesfremdenverkehrsverbandes Württemberg-Hohenzollern herausgegebenen ZeitschriftSchwabenland" (Verlag E. Wähl, Stuttgart) liegen uns jetzt die beiden letzten Ausgaben vor. Sowohl das Augustheft (Nr. 8) wie die entsprechend den ob­waltenden Verhältnissen zu einem Doppelheft zusammenge­faßten September/Oktober-Ausgaben beweisen in ihrer text­lichen wie graphischen Gestaltung, daß dieSchwabenland" auf dem richtigen Wege ist, die Heimatzeitschrift für den Gau Württemberg-Hohenzollern, das schöne Reise- und Er­holungsland, zu werden. Im Heft 8 wird vor allem eine liebevolle und eingehende Darstellung des nordwürttember- gischen Gebietsteiles gegeben. Durch sorgfältig ausgewählte und angeordnete Bilder > ebenso wie durch sachkundigen Text wird der Blick auf das > schöne hohenlohescheLand der Schlösser und Burgen" gelenkt. Selbst wir Schwaben sind überrascht von der Fülle landschaftlicher Schönheiten und den überreichen und vielfach einzigartigen geschichtlich-kultu­rellen Zeugnissen. Gerade dieses Heft zeigt uns, daß wir vieles in unserem eigenen Lande besitzen, um das wir von anderen beneidet werden, ohne daß wir es selbst recht kennen. Das Doppelheft für September und Oktober (Nr. 910) dagegen ist in Text und Bild vorwiegend auf den schwäbi­schen Herbst abgestellt und vermittelt einen lebendigen Ein­druck von der Fruchtbarkeit der schwäbischen Erde und den hier geltenden charakteristischen Eigenheiten. Außerdem ent­hält das wie alle Hefte seit der Neugestaltung überaus geschmackvolle Doppelheft eine ebenfalls von zahlreichen Bil­dern belebte nnd belegte Führung durch den nördlichen Schwarzwald.

Wie wir hören, sind Probehefte der seit Juli dieses Jahres erschienenen Ausgaben vom Landesfremdenverkehrs­verband. Stuttgart (Wilhelmsbau) gegen Einsendung von 50 Pfennig für das Heft erhältlich.

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Drei leichtsinnige Burschen:

Walter Glasier, Helmut Bauer und Otto Letsche standen wegen Untreue, Hehlerei u. a. vor der Strafkammer. Glasier hatte als Lehrling innerhalb eines halben Jahres seiner Firma in 82 Fällen Frachtbriefe mit Nachnahmegbühren weggenommen, die betreffenden Stückgüter den Empfängern selbst zugestellt oder durch Fuhrleute bestellen lassen, denen er aber die Fracht­briefe abnahm. Bauer half bei dem Schwindel selber mit und besorgte dazu noch den Letsche. AlsVergütung" bekamen Bauer und Letsche von Glasier 260 bzw. 300 Mark. Insgesamt veruntreute Glasier weit über 1000 Mark. Das Geld wurde restlos in feudalen Lokalen, so in Pforzheim, Stuttgart, Karls­ruhe, Mannheim und Baden-Baden mit Weibern verjubelt. Als die Tat ruchbar wurde, flüchteten Glasier und Bauer nach

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