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Srdenttoge

15. November

ISIS Sieg der Eidgenossen über Leopold I. von Oesterreich bei Morgarten.

1630 Der Astronom Johannes Kepler in Regensbura ae- storben. " "

17S0 Der Generalinspektor der nordamerikanischen Armee, Friedrich Wilhelm v. Steuben, in Magdeburg geboren 1787 Der Tondichter Christop Willibald Ritter v. Gluck in Wien gestorben.

1862 Der Dichter Gerhart Hauptmann in Salzbrunn ge­boren.

1862 Der völkische Literarhistoriker Adolf Bartels In Wes- selburen geboren.

1910 Der Dichter Wilhelm Raabe in Braunschrveia ge- storben.

1S3S Eröffnung der am 1. November gegründeten Reichs- kultimkammer.

Leimringe für die Obstbaume

Der Stamm des Obstbaumes muß von Rindenschuppen gründlich gereinigt werden, ehe der Leimring angelegt werden kann. Das Papier wird möglichst eng anliegend um den Stamm gelegt, Lei Hochstämmen etwa in Brusthöhe, bei Formbäumen unter den Aesten. Sind dis Bäume mit einem Stühpfahl versehen, so erhält auch dieser einen Leimring. Die Pergamentpapierftreifen müssen am unteren und oberen Rand fest auf die Rinde gebunden werden. Etwaige Uneben­heiten müssen ausgefüllt werden, damit das Frostspannerweib­chen nicht unter dem Leimring hindurchkriechen kann. Man verwende nur das für diesen speziellen Zweck hergestellte Rau- penleimpapier. Der Leim soll von hoher und langer Kleb- kraft sein und seine Fängigkeit auch bei ungünstiger Witterung nicht einbühen. Jetzt ist die beste Zeit zum Anlegen der Leim­ringe. Sie sollen bis zum Januar hinein füngig sein. Ist der Leim trocken geworden oder abgelaufen oder infolge zu star­ken Besatzes mit Insekten unwirksam geworden, so ist er zu erneuern.. Ende Februar werden die Leimringe abgenommen und vernichtet. Unterhalb des Leimringes findet man häufig auf der Baumrinde in größerer Menge abgelegte Eier. Diese müssen ebenfalls unschädlich gemacht werden. Dies erfolgt durch gründliches Abwaschen und -bürsten des unteren Stamm­teiles mit einer zehnprozentigen Obstbaumkarbolineumlösung. Durch strenge Winter kann der Frostspanner nicht ausge- rottet werden, denn die Eier halten ohne Schaden eine Ab- kühtung auf minus 21 Grad Celsius aus. Nach den wissen- schaftlichen Versuchen und nach den Erfahrungen der Praxis können sich die Raupen des kleinen Frostspanners an Pfir­sichbäumen nicht entwickeln und vermehren. Infolgedessen brauchen an Pfirfichbäumen keine Leimringe angebracht zu werden.

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Prüfung von TAL-Auümrtcrinnen. Im festlich geschmück­ten Rathaussaal fand am Dienstag nachmittag die Prüfung von 11 RRK-Anwärterinnen aus Neuenbürg, Birkenfeld und Waldrennach statt. Anwesend waren der DRK-Kreisführer Landrat Dr. Haegele, DRK-Hauptf. Schäfer-Wildbad, Bürgermeister Essich, Ortsfrauenschaftsleiterin Müller, die Bereitschaftsführerinnen von Neuenbürg und Calw sowie sonstige geladene Gäste. Zu Beginn der Prüfung nahm der Kreisführer die Gelegenheit wahr, seiner Freude darüber Aus­druck zu geben, daß sich so viele Frauen und Mädchen zu den Kursen gemeldet haben und daß auch die Aerzte sich mit bei­spielhaftem Eifer in den Dienst der guten Sache stellten. In den Dank an die Kursleiter Dr. Kern und Dr. Stübinger bezog er auch LenB ürgermeister der Stadt Neuenbürg ein, der den Bestrebungen des DRK stets warmes Interesse entgegen­bringt. Sodann richtete der Kreissührer verschiedene Fragen an die Prüflinge, die die Entstehung des Roten Kreuzes, dessen

Zweck und Ziele anbetrafen, wobei er selbst wissenswerte Er­läuterungen gab. Die Prüfung des theoretischen und Prak­tischen Teiles nahm der Knrsleiter, Afsiftenzart Dr. Stübin- ger, vor. Es war ein besonderes Vergnügen zuhören zu dürfen, mit welcher Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit der Kursleiter den ganzen Fragenkomplex durchbesprach, ohne sich in Schablonifierungen zu verlieren. Daß hier gründliche Ar­beit geleistet wurde, vernahm man aus dem Frage- und Ant­wortspiel. Die Knrsteilnehmerinnen selbst werden den größten Nutzen aus einem solchen Lehrgang ziehen. Dies zeigte sich auch beim praktischen Teil der Prüfung. DRK-Oberfeldführer Dr. Haegele nahm nach Beendigung derselben Gelegenheit, allen Männern zu danken, die sich dem Kurs zur Verfügung stellten, insbesondere dem Lehrgangleiter Assistenzarzt Dr. Stübinger. Er richtete anfmunternde Worte an die Anwärterinnen, das Gelernte zum geistigen und praktischen Besitz zu machen und damit der inneren Front zu dienen, die gleich der äußeren be­reit ist durchzuhalten bis zum siegreichen Ende in dem Kampf, den uns eine haß- und neiderfüllte Welt aufgezwnngen hat. Im HotelBären" versammelten sich anschließend die Kursteil­nehmerinnen mit ihren Gästen noch zu einer gemütlichen Kaffeestnnde, wobei noch Frohsinn und Humor zu ihrem Recht kamen.

Gesegnetes Alter. Heute vollendet Privatier Karl Eugen Maier, Besitzer des Strandbades und Fremdenheims Groß­mann, in geistiger Frische und körperlicher Rüstigkeit sein 80. Lebensjahr. Seit 50 Jahren steht er im geschäftlichen Leben der Badestadt und erfreut sich in seinem großen Bekannten­kreise allseitiger Wertschätzung. Der Altersveteran zählt zu den ältesten Lesern desEnztälers" am hiesigen Ort und verfolgt auch in seinem hohen Alter darin die vielen Welt- und Tages­ereignisse. Möge sich der rüstige Achtzigjährige noch viele Jahre der Gesundheit erfreuen dürfen.

Nagold, 15. Nov. Montag nachmittag gegen 2 Uhr stieß an dem schienengleichen Nebergang beim Staütbahnhof ein Personenkraftwagen mit dem in den Bahnhof einfahrenden Zug zusammen. Der Kraftwagen wurde gegen den Zaun un­terhalb der Bahnlinie gedrückt und schwer beschädigt. Glück­licherweise wurde von den Insassen niemand ernstlich verletzt. Der Zug nach Altensteig hatte größere Verspätung, so daß die Fahrgäste mit dem Postomnibus nach Altensteig gebracht wur­den. Wie vorsichtig Fußgänger bei Dunkelheit gehen sollen, um sich vor Schaden zu hüten, zeigt wieder ein Vorfall, der sich am Montag abend gegen 8 Uhr am Adolf-Hitler-Platz ereig­nete. Ein älterer Mann verließ plötzlich den Bürgersteig, im gleichen Augenblick fuhr ein Lastkraftwagen vorüber, von dem er zu Boden geworfen wurde. Glücklicherweise erlitt der un­vorsichtige Fußgänger nur leichte Beinverletzungen.

Bietigheim, 13. Nov. (Der Tod im Wasser.) Am Sonntag wurde hier unterhalb des Enzwehrs die Leiche einer Frau aus dem Wasser gezogen. Es handelt sich um eine Biettgheimer Einwohnerin, die seit Samstag vermißt worden war. Es steht noch nicht fest, ob ein Unfall vorliegt oder ob die Frau Selbst­mord verübt hat.

Böhringen bei Neu-Ulm, 13. Nov. (Kind tödlich verbrüht.) Das dreijährige Töchterchen der Familie Knoll in der Ulmer- straße fiel in ein Gefäß mit kochendem Wasser. Es erlitt der­artige Verbrühungen, daß cs trotz sofortiger Ue-berführung ins Ulmer Krankenhaus nicht mehr gerettet werden konnte.

Lehrzet endet mit der Lehrabschlußprüfung

Aus den Leitsätzen, die vor kurzem mit Billigung des Neichswirischaftsministers von der Reichswirtschaftskammer erlassen wurden, geht hervor, daß die Berufsausbildimg auch im Kriege unbedingt in der bisherigen Weise durchgeführt werden soll. Größter Wert wird darauf gelegt, daß der Lehr- '

ling die Lehrzeit mit der Lchrabscylußprüfung beendet. Eine vorzeitige Zulassung zur Lehrabschlußprüfung kommt nach den Richtlinien der Reichswirtschaftskammer rurr in den Aus» nahmesällen in Frage, die in LeuGrundsätzen für die Zu» lassung zur Lehrabschlußprüfung üi Ausnahmesallen" vorge­sehen stud. Die hier angegebenen Zeiten können bei Einbe­rufung zum Wehr- oder Arbeitsdienst bis zu einem halben , Jahre unterschritten werden, sofern das Arbeitsziel als er­reicht angesehen werden kann.

Diejenigen Handwerkslehrlinge, die sich bereits zu Len Herbstgesellenprüfungen 1939 angemeldet hatten und inzwi­schen zum Heeresdienst einberufen wurden, können nach einer Anweisung des Itoichsstaudes des deutschen Handwerks den Gesellenbrief ohne Gesellenprüfung erhalten, sofern sie zur Ablegung ihrer Prüfung Urlaub nicht erhalten bzw. bereits . im Felde stehen. Diese Ausnahmcregelung gilt jedoch nur für die Herbstgesellenprüfuugeu 1939 und nur dann, wenn . bestimmte Voraussetzungen erfüllt find.

Ueberblick Mer ine Kriegsverordmmgen im Arbettsrecht

Das Arbeitsverhnltms hat im Kriege manche Verändern!!» gen erfahren, die durch die Kriegswirtschaft notwendig wurden. Nachdem in den letzten Wochen fortlaufend neue Bestimmungen ergingen, ist nunmehr ein gewisser Abschluß eiugetreten, sodaß es angebracht erscheint, in einem Ueberblick die wichtigsten Vor­schriften auszuzählen. Der für geioisse Berufe schon vor Krtegs- bcginu bestehende Lohn- und Gehaltsstop wurde für alle Lohn- und Gehaltsempfänger für verbindlich erklärt. Es dürfen grundsätzlich also weder höhere noch niedrigere Löhne oder Ge­hälter gezahlt werden. Dem Gehalt oder Lohn gleichgestellt find einmalige oder regelmäßige Anwendungen, sog. Gratifika­tionen, ans die ein Rechtsanspruch der Gefolgschaftsmitglieder besteht. Aendernngcn sind nur mit Zustimmung des Reichs- trenhänders der Arbeit zulässig. Wird die Gehaltserhöhung je­doch durch Aufnahme einer höher bewerteten Tätigkeit oder durch Erreichung einer anderen Altersstufe bedingt oder ergibt sie sich aus einer für Len Betrieb anwendbaren Tarif- und Be­triebsordnung, so bedarf es keiner besonderen Genehmigung. Auch Herabsetzungen der Arbeitsverdienste sind ohne Genehmi- gung möglich, wenn infolge von Betriebscinschränkungen Ge- folgschaftsmitgliedcr mit Arbeiten beschäftigt werden, für die ein niedrigerer Lohn- oder Gehaltssatz gilt. Vor Mißbrauch dieser Bestimmung sei jedoch nachdrücklich gewarnt. Sollten solche Aendernngcn der Arbeitsverdienste in einem Betriebe häufiger Vorkommen, so bedarf cs auch hier der Einwilligung des Reichstreuhänders.

Um die Wirtschaft vor jedem unnötigen Energieverlnst zu bewahren, wurde auch der Arbeitsplatzwechsel allgemein unter­sagt. Kündigungen dürfen von beiden Seiten erst ausgespro­chen werden, wenn das Arbeitsamt zugestimmt hat. In keinem Falle aber bedeutet die Zustimmung des Arbeitsamtes eine rechtswirksame Entscheidung über die Rcchtmäßigkeit der Kün­digung . Zum Heeresdienst Einberufene müssen ebenfalls die Zustimmung des Arbeitsamtes haben, wenn sie aus irgend­einem Grunde ihr bisheriges Arbeitsverhältnis zu lösen wün­schen. Umgekehrt gilt das Gleiche. Die Zustimmung des Ar­beitsamtes ist jedoch nicht erforderlich, wenn sich Betriebssich­rer und Gesolgschaftsmitglied über die Beendigung des Ar­beitsverhältnisses zu einem bestimmten Termin geeinigt haben. Das ansscheidenbe Gesolgschaftsmitglied ist sedoch dann ver­pflichtet, sich beim Arbeitsamt zu melden. Weiterhin ist die Zu­stimmung des Arbeitsamtes nicht erforderlich bei Aushilfe­arbeiten sowie bei Einstellungen zur Probe, solange das Ver­hältnis nicht länger als einen Monat Lauert. Auslernende Lehrlinge, die in einem anderen Betrieb als Gehilfe eintreten wollen, bedürfen der Zustimmung des Arbeitsamtes. Eine Verpflichtung des Lehrlings, nach beendeter Lehrzeit in dem Lehrbetrieb weiterznarbeiten, besteht jedoch nicht.

Bei Betriebsstillegung ist keine Zustimmung des Arbeits­amtes notwendig. Das Gleiche gilt für die Auflösung von Betriebsabteilungen. Es ist jedoch zu beachten, daß eine Mel­dung an den Reichstreuhänder der Arbeit zu erstatten ist, wenn innerhalb von 1 Wochen mehr als 9 Gefolgschaftsmitglieder in Betrieben mit mindestens 100 Beschäftigten 10 Prozent oder

SWeüiriks vsr us Istzre?

Neuenbürger und Pforzheimer Amtsangchörige beim Auf­bauwerk Friedrichs des Großen im Netzcgau ü. Weichselland

Von Friedrich Fick, Höfen a. d. Enz (Schluß)

Friedrich der Große gewann Westpreußen und das Ermland zurück und gab dem verarmten und verkommenen Weichsellande sein deutsches Gesicht wieder.Leider reichte die geringe Zahl der nach 1772 angesiedelten Deutschen 12000 nicht hin, das Mischungsverhältnis der Deutschen und Polen auf den Stand von 1166 zurückzufühven, wo das ganze Gebiet bis auf unerhebliche Striche im Süden rein deutsch gewesen war" (Plenzat).

Die Zielorte der Schwarzwälder Ostsiedler vor 150 Fahren verteilen sich auf zwei deutsche Landschaften, denen die Nachkriegszeit die schwere Last des Volkstums- Kampfes aufgebürdet hat: das K ulmer Land samt Pome- sanien rechts der Weichsel (zwischen Thorn und Riesenburg bei Maricnwerder) und die kujawischen Frnchtauen M den Golopsee zwischen Hohensalza und Strelno. Dort sind die 20 Jahre lang vom Reich losgerissenen Kreise Nnislaw, Kulm und Kulmsee Mischgebiete mit heute noch überwiegend deutscher Bevölkerung; dagegen bleibt die deutsche Einwohner- E des Netzegaus in den Aemtern Kruschwitz und Strelno Mter der polnischen zurück. Beide Siedlungsgebiete zählen zu den fruchtbarsten Garten des Weichsellandes. Weizenfelder und öuckerrübcnäcker bestimmen das Gesicht der Landschaft hier düe dort, und fast möchte man glauben, die Ottenhäuser Kolo­riten hätten im Geist vorausgesehen, was deutsche Arbeit aus einer Wüste zu machen vermagund süß ist der Sitz!"

Es ist eine ergreifende Schicksalsverkettung, daß die Ge­schlechter, denen so lange in des Reiches Westmark die Last «es Grenzlandes auf die Schultern gelegt war, nun im 5. und u- Glied in dem Volkstumskampf der jüngsten Vergangenheit «ach zur Wacht im Osten berufen waren. Der deutsche Sieg r Polen hat diese Leidenszeit beendet; die Heimkehr ins Großdeutsche Reich ist das gewaltige Erleben dieser Tage. "Mediele Nachkommen jener Auswanderer vor 150 Jahren

mögen um Weichsel und Netze heute rwch auf der Scholle der Väter sitzen? Wieviele mögen von neuem hoffnungsvoll die Hände rühren, jetzt, wo Las prophetische Wort in nie ge­ahntem Umfang zur Tat wird:

Drüben geht es an ein Bauen, das ist größer als die Zeit...

Und Wievielen unter ihnen mag noch ein leis Erinnern dunkle Kunde geben von der Väter Heimat unter Schwarz­waldtannen, von der sie auszogen ein verschwindend Häuf­lein im werk- und schwertgewaltigen Heerbann der Ostland­fahrer ...

Es klingt das Lied, ich kenn es Ton um Ton, ausklang der Ton poreinst dem Ahnherrn schon, des Ahnherrn Ahn und weiter, fort und fort, Jahrhunderten, Geschlechtern, Wort um Wort:

Das Lied des Kampfes und der Liebe Lied, das Lied von Not und Tod um Rain und Ried, das Lied des Glaubens und das Lied der Kraft, das Lied der Sehnsucht, Lied der Leidenschaft,

Las nie verklungne Lied der Ostlandschar, von tausend Jahren hin zu tausend Jahr!

(Franz Lüdtke.)

Liste der Auswanderer nach Westpreußcn und in den Netzegau (1781-178«)

Neuenbürg. 1785: Georg Adam Lotsch; 1786: Chri­stian König.

Arnbach. 1782: Adam Bartel (5).

Bieselsberg. 1783: Ernst Friedrich Erhardt (Schnei­der in Strelno); 1765: Maria Katharine Erhardt, seine Ehe-

frau^ch).^^feih. Johann Philipp Ott samt seiner

Mutter Marie (3), Amt Riesenburg.

Calmbach. 1781: August Friedrich Keppler (Baren-

wirt).

Dobel. 1781: Johannes Schenkel (2), Brosowo; Johann Friedrich Schenkel (3), Westpreußen; Gottsr. Bott (1). Okonin, Amt Engelsburg; Jakob Friedrich Kull (3), Okonin, Amt Engelsburg (alle ins Marienwerdersche); 1782: Mat­thias Schenkel, Holzhauer (12), Skompe, Amt Knlmsee.

' Enzklö steile. 1782: Hilarius Zimmermann (West­preußen?).

Feldrennach. 1782: Lorenz Schönthaler (P, Siera- kowo (Kruschwitz); Friedrich Klein.

Grafen Hausen. 1782: Gras (3), Kobelnika (Krusch­witz). ^ ...

Herrenalb. 1785: Christoph Zimmermann; Chrinine Zimmermann.

Kapfenhardt. 1781: Jakob Fricker (12),

Ottenhausen. 1761: Paul Spiegel (10), Zinsbancr in Groß-Slawsk, Amt Strelno; Johann Schroth (2), Ackerwirt in Groß-Slawsk, Amt Strelno; Georg Mich. Nördlinger (2); Johann Jakob Dns (2); Georg Dus. (Im Protokoll der Verhandlungen beim Generaldircktorium erscheint unterm 15. 12. 1781 ein Andreas Schroth mit seiner Ehefrau, 3 Söh­nen und einer Tochter; es ist Wohl derselbe, der 1762 für Klein-Czhste als Ackerwirt verzeichnet ist. Besonders genannt ist der Sohn Philipp mit seiner Braut Christine Niedlcrin; er wohnt 1762 ebenfalls in Klein-Czhste (4). Wahrscheinlich handelt es sich hier um die in den beiden obigen Briefen erwähnte Familie, die ihren Verwandten nachgezogen ist. Möglicherweise stammen auch der Schuhmacher Michael Schroth (4) und der Leineweber Aakob Knüller samt seiner Braut und seinem Schwiegervater Christian Knüller (5) aus dem Neuenbürger Amt, sodaß sich die Zahl der Auswanderer um 20 (aus 112) erhöhen würde. Vielleicht geben Nachfor­schungen in den Kirchenbüchern Ausschluß.)

Schwann. 1781: Ludwig Merkte.

Zainen. 1781: Hans Marlin Meininger (6), Klein- Czhste, Amt Unislaw; Georg Weber.

Auswandernugsderlnst

1. der Bezirksorte: Neuenbürg 2, Arnbach 5, Bieselsberg 4, Birkenfeld 3, Calmbach 1, Dobel 24, Enz- klösterle 1, Feldrennach 10, Gräsenhausen 3, Herrenalb 2, Kapfenhardt 12, Ottenhausen 17, Schwann 1, Zainen 7.

Zahl der Familien: 25; Zahl der Personen 92.

2. der Geschlechter: Schenkel 17, Fricker 12, Spiegel 10, Schönthaler 9, Steininger 6, Bartel 5, Bott 4, Erhardt 4, Dus 3, Graf 3, Kull 3, Ott 3, Zimmermann 3, Nördlinger 2, Schroth 2, Keppler 1, Klein 1, König 1, Lotsch 1, Merkle 1, Weber 1.

Zahl der Geschlechter: 19.