Bon der Hochkalter-Ostwand gerettet
Drei Tage auf einem schmalen Felsband Die vier Bergsteiger wohlbehalten
Berchtesgaden. 27. Juli. Dem hingebungsvollen Einsatz und dem kameradschaftlichen Zusammenwirken der Männer der Rettungsstelle Berchtesgaden unter Führung von Josef Aschauer und der Reichenhaller Gebirgsjäger unter Führung des Leutnants von Kauffmann ist es gelungen, die vier Menschen, die sich seit 64 Stunden in der Hoch- kalter-Ostwand befanden, zu retten.
Die Geretteten waren von Gewitter und Nebel überrascht worden und konnten wegen des Schneefalles den Rückweg nicht mehr an- treten.
Bei den Geborgenen handelt es sich um ein Ehepaar aus Nürnberg, das sich erst am Samstag verheiratet hatte, nämlich den 29 Jahre alten Glaspolierer Gustav Walther und seine 19jährige Ehefrau Rosa, ferner um den 19 Jahre alten Schreiner Karl Pellmann aus Fürth, denen sich der 19jährrge Hilfs
arbeiter Karl Henkel aus Okrilla bei Dresden angeschlossen hatte. Alle befinden üch nun wohlbehalten im Tal.
Die Verstiegenen wurden in erstaunlich frischem Zustande angetroffen. Dis drei Nürnberg-Fürther waren auch recht gut ausgerüstet und hinreichend mit Proviant versehen. Auch der junge Sachse, der nur mit kurzer Hose und Brotbeutel versehen war, hat sehr gut durchgehalten.
Mordprozeß Lange
Paderborn, 27. Juli. Der dritte Verhandlungstag im Wiederaufnahmeverfahren gegen den Anton Lange aus Paderborn brachte zunächst noch einige Zeugenvernehmungen. Der als Zeuge vernommene, von den Angehörigen des Angeklagten beauftragte Privatdetektiv erklärte, das; er bei seiner ersten Begegnung mit dem Angeklagten sofort den Eindruck gewonnen habe, dieser sei unschuldig. Diesen Eindruck hätten auch Beamte aus der Zuchthausanstalt in Münster geteilt, sowie der Zuchthausgeistliche. Beobachtungen, die zu einer Erforschung des Privatlebens der Frau Schäper, der früheren Ehefrau des Ermordeten, in Lipporg hätten führen sollen, seien
aus dem Grunde aussichtslos gewesen, wen di^ Frau sich völlig menschenscheu verhalte,^ habe. Diese Ermittlungen, zu deren Aufnahme der Zeuge beauftragt war, sollten schon damals zur Wiederaufnahme des Verfahrens führen.
Auf eine entsprechende Frage des Vorsitzenden, ob er, der Zeuge, den Eindruck gehabt habe, daß Anton Lange die Tat nicht begangen habe, die Frau aber die Täterin sei, erklärte der Zeuge: Jawohl!
Rechtsanwalt Dr. Rempe aus Paderborn erklärte, daß er noch eine Szene in der Erinnerung hätte, die sich unmittelbar nach der im alten Schwurgerichtssaal in Paderborn mitten in der Nacht erfolgten Urteilsverkündung, ereignete. Vater Lange habe damals ein außerordentlich gefühlskaltes Wesen an den Tag gelegt. Ueber die Brüstung der Anklagebank gelehnt, habe er seinen Verteidiger gefragt: „Wann wett hei dann uu köppet?"
Am Nachmittag nahm der S t a a t s a nw a l t Henneke das Wort zu seinem Plädoyer, nachdem der Vorsitzende die Beweisaufnahme geschlossen hatte. Der Staatsanwalt ging davon aus, daß zu Prüfen sei, ob das Geständnis der Frau richtig und glaubwürdig sei. Er verneinte beides. Gegen den Angeklagten aber und seinen Vater bestände noch eine solchc
meine von -rreroacyrsmomenren, vag es «US diesem Grunde ausgeschlossen erscheine, daß die Frau die Tat allein begangen haben könne. Da damals zu Beginn der Ermittlungen sehr vieles versiebt worden sei, so betonte der Staatsanwalt, sei cs erfreulich, daß unsere heutigen Ermittlnngsmethoden erfolgreicher und exakter seien. Sein Antrag, den er znsam- menfassend stellte, lautete auf Freispruch mangels Beweises und auf Kosten der Reichskasse.
Nach einer kurzen Pause ergriff Rechtsanwalt Bücker-Mirenbrock das Wort. Ans den mehr als einstündigen Ausführungen ging hervor, daß der Verteidiger des um seine Ehre kämpfenden Angeklagten Anton Lange restlos von der Unschuld desselben überzeugt sei. Er zerpflückte im einzelnen alle Indizien, die bisher gegen seinen Mandanten sprachen. Das Geständnis der Frau dagegen hielt er für restlos richtig und glaubwürdig. Sein Antrag lautete auf Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Gespannt lauschten nun dir Zuhörer, unter denen man auch viele praktische Strafjuristen bemerkte, dem letzten Wort des Angeklagten, der erklärte, kein! Gnade zn wollen, sondern die Wiederherstellung seiner Ehre und seines gutes Namens.
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Diese Anordnung tritt mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft.
Calw, den 21. Juli 1939.
Der Landrat:
(gez.): Dr. Haegele.
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IVir deekren uns, Verwandte, Lreunde unck Lekannte sowie Lckulkameracken unck 8ckulksmerackinnen ru unserer am 8onntag cken 30. füll 1939 ststtkinckencken
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