Bon der Hochkalter-Ostwand gerettet

Drei Tage auf einem schmalen Felsband Die vier Bergsteiger wohlbehalten

Berchtesgaden. 27. Juli. Dem hingebungs­vollen Einsatz und dem kameradschaftlichen Zusammenwirken der Männer der Rettungs­stelle Berchtesgaden unter Führung von Jo­sef Aschauer und der Reichenhaller Gebirgs­jäger unter Führung des Leutnants von Kauffmann ist es gelungen, die vier Men­schen, die sich seit 64 Stunden in der Hoch- kalter-Ostwand befanden, zu retten.

Die Geretteten waren von Gewitter und Nebel überrascht worden und konnten wegen des Schneefalles den Rückweg nicht mehr an- treten.

Bei den Geborgenen handelt es sich um ein Ehepaar aus Nürnberg, das sich erst am Samstag verheiratet hatte, nämlich den 29 Jahre alten Glaspolierer Gustav Walther und seine 19jährige Ehefrau Rosa, ferner um den 19 Jahre alten Schreiner Karl Pellmann aus Fürth, denen sich der 19jährrge Hilfs­

arbeiter Karl Henkel aus Okrilla bei Dres­den angeschlossen hatte. Alle befinden üch nun wohlbehalten im Tal.

Die Verstiegenen wurden in erstaunlich frischem Zustande angetroffen. Dis drei Nürnberg-Fürther waren auch recht gut aus­gerüstet und hinreichend mit Proviant ver­sehen. Auch der junge Sachse, der nur mit kurzer Hose und Brotbeutel versehen war, hat sehr gut durchgehalten.

Mordprozeß Lange

Paderborn, 27. Juli. Der dritte Verhand­lungstag im Wiederaufnahmeverfahren gegen den Anton Lange aus Paderborn brachte zunächst noch einige Zeugenvernehmungen. Der als Zeuge vernommene, von den Angehörigen des Angeklagten beauftragte Privatdetek­tiv erklärte, das; er bei seiner ersten Begeg­nung mit dem Angeklagten sofort den Ein­druck gewonnen habe, dieser sei unschuldig. Diesen Eindruck hätten auch Beamte aus der Zuchthausanstalt in Münster geteilt, sowie der Zuchthausgeistliche. Beobachtungen, die zu einer Erforschung des Privatlebens der Frau Schäper, der früheren Ehefrau des Ermor­deten, in Lipporg hätten führen sollen, seien

aus dem Grunde aussichtslos gewesen, wen di^ Frau sich völlig menschenscheu verhalte,^ habe. Diese Ermittlungen, zu deren Aufnahme der Zeuge beauftragt war, sollten schon damals zur Wiederaufnahme des Verfahrens führen.

Auf eine entsprechende Frage des Vorsitzen­den, ob er, der Zeuge, den Eindruck gehabt habe, daß Anton Lange die Tat nicht began­gen habe, die Frau aber die Täterin sei, er­klärte der Zeuge: Jawohl!

Rechtsanwalt Dr. Rempe aus Paderborn erklärte, daß er noch eine Szene in der Er­innerung hätte, die sich unmittelbar nach der im alten Schwurgerichtssaal in Paderborn mit­ten in der Nacht erfolgten Urteilsverkündung, ereignete. Vater Lange habe damals ein außerordentlich gefühlskaltes Wesen an den Tag gelegt. Ueber die Brüstung der Anklagebank gelehnt, habe er seinen Verteidi­ger gefragt:Wann wett hei dann uu köppet?"

Am Nachmittag nahm der S t a a t s a nw a l t Henneke das Wort zu seinem Plädoyer, nach­dem der Vorsitzende die Beweisaufnahme ge­schlossen hatte. Der Staatsanwalt ging davon aus, daß zu Prüfen sei, ob das Geständnis der Frau richtig und glaubwürdig sei. Er ver­neinte beides. Gegen den Angeklagten aber und seinen Vater bestände noch eine solchc

meine von -rreroacyrsmomenren, vag es «US diesem Grunde ausgeschlossen erscheine, daß die Frau die Tat allein begangen haben könne. Da damals zu Beginn der Ermittlungen sehr vieles versiebt worden sei, so betonte der Staatsanwalt, sei cs erfreulich, daß unsere heu­tigen Ermittlnngsmethoden erfolgreicher und exakter seien. Sein Antrag, den er znsam- menfassend stellte, lautete auf Freispruch mangels Beweises und auf Kosten der Reichskasse.

Nach einer kurzen Pause ergriff Rechts­anwalt Bücker-Mirenbrock das Wort. Ans den mehr als einstündigen Ausführungen ging hervor, daß der Verteidiger des um seine Ehre kämpfenden Angeklagten Anton Lange restlos von der Unschuld desselben überzeugt sei. Er zerpflückte im einzelnen alle Indizien, die bis­her gegen seinen Mandanten sprachen. Das Geständnis der Frau dagegen hielt er für rest­los richtig und glaubwürdig. Sein Antrag lautete auf Freispruch wegen erwiese­ner Unschuld. Gespannt lauschten nun dir Zuhörer, unter denen man auch viele prakti­sche Strafjuristen bemerkte, dem letzten Wort des Angeklagten, der erklärte, kein! Gnade zn wollen, sondern die Wiederher­stellung seiner Ehre und seines gutes Namens.

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Diese Anordnung tritt mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft.

Calw, den 21. Juli 1939.

Der Landrat:

(gez.): Dr. Haegele.

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