sterben gebracht. Dreyfusta nützltni bedroht in erster Linie unseren Tannennachwuchs". Schneider-Orelli schreibt: „Nach unseren Beobachtungen ist Dreifusia nnßlini für die Weißtanncnkrankhcit in Kahlschlagparzellen in erster Linie verantwortlich. Damit ist auch gleichzeitig die Richtung angedeutet, in der vom waldbaulichen Standpunkt aus Bekämp- fungsmasznahmen durchzuführen sind, nämlich die Aufzucht der Tannen unter Schirm. Besonders ungünstig hat sich plötzliche unvermittelte Freistellung ausgewirkt. Zur Abwehr und Eindämmung derDreyfusia-Krank- heit wird im wesentlichen eine naturgemäße Wirtschaftsform, welche den biologischen Ei
genheiten dieser Holzart gerecht lvird, das Haupterfordernis sein. Eine Bekämpfung mit chemischen Mitteln ist in allen Beständen außerhalb des natürlichen Verbreitungsgebietes der Tanne, die inbezug auf Standort und Wirtschaftsform den geforderten Ansprüchen nicht genügen, als wirtschaftlich unrentabel abzulehnen. Dagegen wäre es wünschenswert, überall da, wo die Tanne gutes Gedeihen zeigt, mit chemischen Mitteln den Kampf gegen Dreyfusia nüßlini aufzunehmen."
24« Gramm Tabak — 28« Reichsmark Trier. Schwer bereingefallen ist ein Aus
länder. der versuchen wollte. 240 Gramm Tabakfeinschnitt nach Deutschland einzuschmüg- gsln. An sich tveiß jeder Ausländer, der öfter größere Reisen macht, wie er sich in einen: fremden Lande zu verhalten hat. Jenen erfahrenen Leuten zuzurechnen ivar auch der Geschäftsreisende, der — zusammen mit einem Bekannten — eine Autotour nach Deutschland machte und bei Wasserbilligerbrück die mehrmalige Frage des deutschen Zollbeamten nach verzollbarem Gut jedesmal ausdrücklich verneinte. Er zeigte mehrere Utensilien vor, die seine ganze Habe darstellen sollten. Die Zollbeamten hielten jedoch eine Untersuchung des Kraftwagens für angezeigt. Und siehe da, ix einer Seitentasche versteckt, fanden sie 240 Gr.
Feinschnitt. Nach Lage der Umstände waren die Zollbeamten berechtigt gewesen, auch den Wagen zu beschlagnahmen; davon wurde jedoch abgesehen. Eine empfindliche Strafe mußte der Schmuggler allerdings bezahlen: nämlich mit den Zoll- und Steueraügabeu die runde Summe von 260 NM. ,, . ^
Jerusalem, 19. Juli. Die arabische Zeitung ! „Falasti" meldet, daß gestern nacht die Oellei- s tung in der Nähe von Kafrata im Haifabezirk § beschädigt wurde. Das ausfließende Oel wurde in Brand gesteckt. Erst am nächsten Morgen wurde von Militär der Brand gelöscht In Hebron wurde ein arabischer Garagenbesitzer s erschossen.
MurWWbiet WMsttWvr
bei Wildbad-Kaltenbronn.
Nachstehend gebe ich die vom Herrn Badischen Minister des Kultus und Unterrichts als höhere Naturschutzbehörde mit Zustimmung des Herrn Württ. Kultministers erlassene, im Amtsblatt des Bad. Min. des Kultus und Unterrichts veröffentlichte Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wildseemoor bei Wildbad-Kaltenbronn" in den Gemarkungen Reichental, Kreis Rastatt (Baden) und Wildbad, Kreis Calw, bekannt. Infolge Ermächtigung des Herrn Reichsforstmeisters gilt die Verordnung auch für die in das Naturschutzgebiet fallenden württembergischen Gebietsteile.
Calw, den 18. Juli 1939.
Der Landrat: D: ?> a ? l e.
Verordnung
über das „Naturschutzgebiet Wildseemoor bei Wildbad Kaltenbronn" in den Gemarkungen Reichental, Landkreis Rastatt (Baden) und Wildbad, Landkreis Calw (Württemberg).
Auf Grund der KZ 4,12 Abs. 2, 13 Abs. 2, 15 und 16 Abs. 2 des Reichsnaturschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 (RGBl, l S. 621) sowie des Z 7 Abs. 1, 5 und 6 der Durchführungsverordnung vom 31. Oktober 1935 (RGBl, l S- 1275) wird mit Zustimmung der obersten Naturschutzbehövde von mir zugleich auch für den im Larrüe Württemberg liegenden Teil des Schutzgebiets folgendes verordnet:
8 i
Das rund 1,5 Kilometer nordöstlich vom Jagdhaus Kaltenbronn und rund 7 Kilometer südwestlich von Wildbad in den Gemarkungen Reichental, Landkreis Rastatt (Baden) und Wildbad, Landkreis Calw (Württemberg) im Schwarzwald liegende Wildseemoor wird in dem im K 2 Abs. 1 näher be- zeichneten Umfange mit dem Tage der Bekanntgabe dieser Verordnung in das Reichsnaturschutzbuch eingetragen und damit unter den Schutz des Reichsnatnrschutzgesetzes gestellt.
8 2
(1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von rund 181 Hektar und umfaßt
s) in der Gemarkung Reichental, Gewann Hornmiß, ek»en Teil des Grundstücks Lagerbuchnummer 1 und b) in der Gemarkung Wildbad die Parzellen Nr. 1324 und 1325 sowie einen Teil der Parzelle Nr. 1509 g/3.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in eine Karte 1:25000 und eine Handzeichnung 1:5000 rot eingetragen, die bet der obersten Naturschutzbehörde in Berlin uiedergelegt sind. Weitere Ausfertigungen dieser Karten befinden sich bei der Reichsstelle für Naturschutz in Berlin, bei den höheren Naturschutzbehörden in Karlsruhe und Stuttgart, dem Badischen Finanz- und Wirtschaftsminister, Forstabteilung in Karlsruhe, der Württembergischen Forstdirektion in Stuttgart, den unteren Naturschutzbehörden in Rastatt und Calw und bei den Forstämtern in Gernsbach, Rastatt und Wildbad.
8 3
Im Bereich des Schutzgebietes ist verboten:
a) Pflanzen zu beschädigen, auszureißen, auszngraben oder Teile davon abzupflücken, abzuschneiden oder abzureißen, sowie Beeren zu sammeln,
b) freilebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubringen, sie zu fangen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester und sonstige Brut- und Wohnstätten solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen, unbeschadet der berechtigten Abwehrmaßnahmen gegen Kulturschädlinge und sonstige lästige oder blntsaugende Insekten,
c) Pflanzen oder Tiere einzubringen,
6) eine andere als die nach tz 4 Abs. 1 zugelassene wirtschaftliche Nutzung anszuüben,
e) die Wege zu verlassen, zu lärmen, Feuer anzumachen, zu Laden, Abfälle wegzuwerfen oder das Gelände auf andere Weise zu beeinträchtigen,
f) Bodenbestandteile abzubauen, Sprengungen oder Grabungen vorznnehmen, Schutt oder Bodenbestandteile einzubringen oder die Bodengestalt einschl. der Wasserläufe oder Wasserflächen auf andere Weise zu verändern oder zu beschädigen oder die Verhältnisse der Wasserzufuhr oder -Abfuhr ohne Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde zu verändern,
x) Bild- oder Schrifttafeln anzubringen, soweit sie nicht auf den Schutz des Gebietes Hinweisen.
8 4
(1) Unberührt bleiben
g) die rechtmäßige Ausübung der Jagd,
b) die Entfernung von Dürrhölzern in der Nähe des angrenzenden Wirtschaftswaldes.
(2) In besonderen Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung von mir genehmigt werden.
8 5
Wer den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird nach den KZ 21 und 22 des Reichsnaturschutzgesetzes und den KZ 15 und 16 der Durchführungsverordnung bestraft.
8 6
Diese Verordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe im „Amtsblatt des Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts" in Kraft; sie wird außerdem im „Regierungs-Anzeiger für Württemberg" bekanntgegeben.
Karlsruhe, den 4. April 1939.
Der Badische Minister des Kultus und Unterrichts — als höhere Naturschutzbehörde —.
IValärennack.
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IVir beehren un8, Verwandte, llreuncke unä Uekannie sowie Lcbulksmecsäen und Zckulkameradinnen ru unserer am Lsmstsg den 22. )ul> 1939 statlkindenden
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Kirckgsng nackm. 2.00 Dbr in dleuenbürg.
kirkenkeld, den 18 juli 1939.
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ksissn Lis ciahsr nicht ohns Ihr Usirnathlatt,
„Ssr LnrlslSr".
Freitag, 21. Juli
5.45: Morgenlied, Zeitangabe, Wetterbericht, Wiederholung der zweiten Abendnachrichten, Landwirtschaftliche Nachrichten. 6.00: Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. 7.00—7.10: Frühnachrichten. 8.00: Wasserstandsmeldungen, Wetterbericht und Marktberichte. 8.10: Gymnastik. 8.30: Morgenmusik. 9.20: Für Dich daheim. 9.30: Sendepause. 10.00: Werte aus Wertlosem. 10.30: Wenn Ihr in Ferien seidl 10.45: Sendepause. 11.30: Volksmusik und Bauernkalender mit Wetterbericht. 12.00: Mittagskonzert. 13.00: Nachrichten des Drahtlosen Dienstes, Wetterbericht. 13.15: Mittagskonzert (Forts.). 14.00: Nachrichten des Drahtlosen Dienstes. 14.10: Aus italienischen Meisteropern. 15.00: Sendepause. 16.00: „Und nun klingt Danzig auf!" 17.00: Musik zum Tee. 18.00: Heiterkeit und Fröhlichkeit. 18.45: Aus Zeit und Leben. 19.00: Einst und jetzt. 19.30: Kleine musikalische Formenlehre. 19.45: Kurzberichte. 20.00: Nachrichten des Drahtlosen Dienstes. 20.15: Unterhaltungskonzert. 21.00: „Musik der Nationen: Ungarn". 22.00: Nachrichten des Drahtlosen Dienstes, Wetter- und Sportbericht. 22.30: „Alcazar no se rendira jamas". Zum dritten Jahrestag des Heldenkampfes in Toledo. 23.00: Kammermusik. 23.30: Tanzmusik. 24.00 bis 2.00: Nachtmusik.
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über die Ferien
SsrcklVLLen!
Letzter Badetag:
22. Juli 1939
Isü« Wasser um! Wollen um! Loooepliolo zraplilsn mso am bestes llurcb eln kNter Welcber kille» — Ms ocker gelb —
ksrlrckrogi«!
in 8 icke nie ich Laimbach ksr- rsnsib, Neuenbürg. Lcköm- bsrg, Widbsd.
Das Heimatblatt sollte in keinem Hause fehlen!
ZMW-BMtzwW.
Es werden öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert am Freitag den 2l. Juli, vormittags 9 Uhr, in Dobel:
2 vollständige Betten, 1 Kasten, 1 Sofa. 1 Waschkommode, ein Tisch, 2 Sessel, 1 Spiegelschrank. Bonn. 9.30 Uhr in Neusatz:
1 Kasten.
Borm. io Uhr in Herrenalb:
I Schreibtisch, 1 Nähmaschine, Maschine, etwa 30 Stühle und 30 Bretter.
Vorm. 11 Uhr in BernLach:
1 Hobelbank.
Am Samstag den 22. Juli 1939, vorm. 10 Uhr, in Wildbad:
2 vollständige Betten, 1 Kasten, 2 Waschkommode, 1 Ladenkasse, 1 Posten Frisierartikel, I Schreibmaschine.
Zusammenkunft jeweils beim Rathaus.
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