Reich sfeftspiele Heidelberg 1939
Von KurtMaßman n
An über 190 Stellen wird im Sommer innerhalb des Reiches im Freien gespielt. Wenn Werber der Rahmen auch sehr weit gespannt ist vom schlichten Hennatspie! bis zu den Heidelberger Reichsfestspielen als den großen reprä- sentativen Festspielen deutscher Schauspiel- kultur, von der schlichten Offenbarung von Helmatgefchlchte und Volkstum bis zum tiefsten Erlebnis hoher Dichtung, so ist doch allem Spiel IL^ien eines gemeinsam: der Wille zum Echten und Wahren, der sich frei gemacht hat von den Wucherungen und dem Ballast einer Zeit, die nicht mehr dem Wirklichen und Wesentlichen, sondern allzu oft dem bloßen Schein verhaftet war. Von der immer unfruchtbaren Sensation fort geht der Weg zum vertieften inneren Erlebnis.
In dieser Feststellung liegt auch die Tatsache begründet, daß das Spiel im Freien seit 1939 seinem zahlenmäßigen Umfange wie seiner künstlerischen Entwicklung nach einen außerordentlichen Aufschwung genommen hat. Hier ist eine Kunstform in der Entwicklung begriffen, ein neuer Stil, der in besonderem Mage entscheidenden Voraussetzungen nationalsozialistischer Haltung und Kunstanschauung entspricht! Es ist jener Stil, von dem Franz Mocller gesagt hat, daß er ein fester Baustein sein werde im Knlturwerk des Dritten Reiches. So hat auch der nationalsozialistische Staat in der Erkenntnis der Bedeutung des Spiels im Freien für die innere Beeinflussung und seelische Ausrichtung deS deutschen Volkes im nationalsozialistischen Sinne unter der Initiative des Neichs- ministers Dr. Goebbels dem Freilichtspiel weitgehende Unterstützung und Förderung zukom- meu laliau.
Der Rcichsbund der deutschen Frcilicht- und Votksschauspiele hat in diesem Jahr unter der Parole „Deutschland — das Land der Freilichtspiele" eine Ucbersicht über sämtliche Spiclortc herausgebracht, aus der hervorgeht, daß die politische Gestaltwerdung Großdentschlauds auch für das Spiel im Freien eine wesentliche Bereicherung gebracht hat. Auf der Dentschland- karte reichen die roten Punkte, mit denen die Spielstätten angezeigt sind, bis zur südlichen Grenze mit Len Orten Wörth und Klagenfnrt. Im Gau Oberdonau finden wir als Spielort das historische Frankenbnrg, das durch Möllers Spiel weithin bekannt geworden ist. Der Gan Sndetenland ist mit der Spielstätte in Eger (Schillers „Wallenstein"!) sowie mit acht weiteren geplanten Spielarten ebenfalls reich vertreten.
Der weitgefaßte Rahmen der Spielplangcstal- tnng reicht von den ewigen Kunstwerken unserer Größten: von Goethe, Hebbel, Schiller und Kleist, von Shakespeare und vielen anderen über Opern, Operetten und Musikwerke von Strauß bis Nicolai, von Lortzing bis zu Handel, über die Repräsentanten des neuen Spiels, wie Eberhard Wolfaang Möller und Ortner, bis zu den an Ort und Stunde gebundenen Hcimatsvielen.
Die Krönung aber des sommerlichen Spiels Im Freien bringt Heidelberg mit seinen Reichs- sestspicleu, die in diesem Jahre Eickcndorfss „Die Freier", Shakespeares „Ein Sommer- nachtstranm". Schillers „Die Räuber" und Hauptmanns „Schluck und Jan" umfassen.
Für die Inszenierung des Shakcspearcschcn Sommernachtstraumes konnte Hans Schwcikart (München) gewonnen werden, der bereits 1936 und 1937 :m Heidelberger Schloßhof Paul Ernsts „Pantaleon und seine Söhne" und Heinrich von Kleists „Amphitryon" in Szene gesetzt hat.
Die Regie des romantischen Lustspiels „Die Freier" von Josef von Eichendorfs, das seines großen Erfolges wegen aus dem Programm des letzten Jahres wieder ausgenommen ist, liegt wieder bei Richard Weichert (Berlins
Gerhart Hauptmauns „Schluck und Jan" steht unter der Szcnenführung von Karl Heinz Stroux (Berlin), der im vorigen Jahr die Inszenierung „Der Widerspenstigen Zähmung" leitete.
Walter Bruno Iltz (Wien), der bereits 1937 i > Heidelberg bei „Romeo und Julia" die Re-
- nihrte, inszeniert in diesem Jahr die Schil- ' ..Räuber". Die Gesmntleitung der Reichsfestspiele liegt wieder in den Händen von Jngolf Knntze.
An dieser Stelle sei noch eine grundsätzliche Feststellung getroffen: es ist keineswegs etwa so, als hätte die zunehmende Zahl der Spicl- stätten unter freiem Himmel gewissermaßen eine „Inflation an Theaterraum" geschaffen, sondern im Gegenteil: die zunehmende Zahl der Aufführungen vermag kaum Schritt zu halten mit der zunehmenden Zahl der Zuschauer, die in immer größeren Scharen den Spiclnätten. Zuströmen! Diese Latsache mag als der gültigste und schlüssigsw Beweis für die Richtigkeit der Feststellung Franz Morallcrs dienen, daß das deutsche Freilichtsvicl zu einer der volkstümlichsten Ausdrncksformen deutschen Kultnrschaffens geworden ist.
Die Stadt Heidelberg faßt ihren Rang als Vorort des Spiels im Freien als eine Verpflichtung von wesentlicher Bedeutung im allgemeinen Nahmen der aktiven nationalsozialistischen kulturpolitischen Bestrebungen auf und versucht, ihr mit weitgehender eigener Initiative gerecht zu werden.
In der Erkenntnis, daß die weitere fruchtbare Entwicklung des Spiels im Freien aus dem unmittelbaren Erlebnis unserer heute großen Gegenwart wesentlich einen Auftrag an die Dichtung bedeutet, hat die Stadt Heidelberg einen Dichterprcis ausgeschrieben, der von Neichsminister Dr. Goebbels bestätigt und genehmigt wurde. Diese Ausschreibung stellt einen Appell an die Dichter dar. Möge sie vielfachen Widerhall finden! Die Aufgabe ist gestellt, und sie ist eine der schönsten, die unsere Zeit ans künstlerischem Gebiet stellen kann!
. Die sommerlichen Festspiele im unvergleichlichen Heidelberger Schloßhof sind in den vergangenen Jahren zu einer ständigen Veranstaltung des Reiches geworden, als Höhepunkt und Krönung des Spiels iin Freien und als festliche Spiele der deutschen Schauspielkultur. Sie werden, getreu ihrer Tradition, auch in diesem Jahre wieder unbedingtes und würdiges Zeugnis ablegen für unseren Willen znm Echten und Wahren und also zum eigentlich Deutschen im hohen Bezirke der Kunst!
Gegen Tabak- und Alkoholgefahreil
Der Neichsgesundheitsminister übernimmt die Leistung einer Aufklärung«-
offevfive auf breitester Vast«
Berlin, 12. Juli. Reichsgesundheitsführer Staatsröt Dr. Conti hat in Verbindung mit der ersten Tagung der „Reichsstelle gegen die Alkohol- und Tabakgefahren" zur Vereinheitlichung u. Erweiterung der Arbeit gegen die Alkohol- und Tabakgefahren eine Anordnung erlassen, in der es u. a. heißt:
„Im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern wird die „Reichsstelle gegen die Alkohol- und Tabakgefahren" mit dem Sitz in Berlin-Dahlem errichtet, die die Aufgaben der „Reichsarbeitsgemeinschaft für Nauschgiftbekämpfung", sowie der ihr ange- schlosscnen „Reichsfachgcmeinschäft zur Bekämpfung des Alkoholismus" und des unter der Bezeichnung „Reichsstelle gegen den Alkoholmißbrauch" bekannten „Deutscher Verein gegen den Alkoholismus" übernimmt. Im Hauptamt für Volksgesundheit der NSDAP verbleibt die Abteilung „Genußgifte". Der zuständige Abteilungsleiter ist wie bisher der Ganamtsleiter im Hauptamt für Volksge- sundheit der NSDAP Pg. Dr. med. Bruns. Bei den Gau- und Kreisämtern des Hauptamtes für Bolksgesundheit der NSDAP wird ebenfalls die Stelle „Genußgifte" errichtet. Die Reichsstelle gliedert sich im Reich in Gaue
Berlin, 12. Juli. Im Reichsgesetzblatt vom 11. Juli 1939 wird das neue Reichsbahngesetz verkündet. Auf Grund der denkwürdigen Erklärung des Führers in der Neichstags- sitzung vom 30. Januar 1937 war durch das Gesetz vom 10. Februar 1937 die Verfassung der Reichsbahn grundlegend geändert und die Reichsbahn in die unmittelbare Verwaltung des Reiches zurückgeführt worden; fedoch konnte damals der Text des Neichs- bahngesetzes dem nicht angcpatzt werden. Die Bedeutung des neuen Gesetzes liegt jetzt auch darin, daß es auf dem Gebiet der Reichsbahn- Verwaltung ein einheitliches Reichsrecht für ganz Großdeutschiand schafft. Auf diese Weise erhalten nun auch die Ostmark und das Sudetenland eine klare Rechtsordnung.
Das neue Reichsbahngesetz bezweckt demgemäß in der Hauptsache, den Zustand, wie er sich nach dem Gesetz vom 10. Februar 1937 ergeben hat. endgültig festzu legen. Namentlich werden setzt auch die finanziellen Beziehungen zwischen Reichsbahn und Reich genau geregelt. Die Reichsbahn leistet allfährlich an. die Allgemeine Reichskasse eine Abgabe, die sich nach der Höhe der V e r ke h r se inua hm en richtet. Bei Verkehrseinnahmen von 4,6 Milliarden NM im Jahr sind 3 v. H. dieser Einnahmen als Abgabe zu leisten. Sind die Verkehrseinnahmen in einem Geschäftsjahr höher oder niedriger als 4,6 Milliarden RM., so steigt oder ermäßigt sich die Abgabe um 10 v. H. des von 4,6 Milliarden RM. abweichenden Betrages; sie beläuft sich aber mindestens auf l00 Millionen RM. Zu dieser Abgabe kommt noch die von der Reichsbahn zu leistende B e f ö r d e r u n g s st e u e r hinzu, die in den Fahrpreisen und Frachten der Eisenbahn mit- enthaltcn ist und die z. B. im Jahre 1938 die Summe von 287 Millionen RM. erreicht hat.
Mit dem neuen Gesetz wird das Ziel verfolgt, das seit dem Gesetz vom 10. Februar 1937 geltende Stecht in euve neue Form zu bringen; einschneidende, grundlegende Ae n der ungen der Rechtsverhältnisse der Reichsbahn gegenüber dem Stechtszustand nach dem Gesetz vom 10. Februar 1937 dagegen sind nicht vorgesehen. Wie schon nach dem Gesetz vom 10. Februar 1937, so ist auch nach dem neuen Reichsbahngesetz der Grundgedanke der Reichsba Huri erfassung, daß die Reichsbahn dem Reich gehört, daß sie als ein Teil der Reichsvcrwaltung unmittelbar vom Reich, nämlich vom Reichsverkehrsminister und von den Eisenbahnabteilungen des Reichsverkehrsmini- sterinms, verwaltet wird, daß sie aber als „S o n d c rv e rm ö g e n" desReiches unter dem eigenen Namen „Deutsche Reichsbahn" wirtschaftlich bestehend selbständig sowohl gegenüber den übrigen Zweigen der Reichsverwal- tnng als auch nach außen hin verwaltet wird.
Dementsprechend werden auch die mit dem Sondcrvermögen der Deutschen Reichsbahn verbundenen Rechte und Verbindlichkeiten des Reiches streng gesondert gehalten. Daraus folgt z. B. auch, daß die Vorzugsaktien das bleiben, was sie bisher waren: eine Kreditverpflichtung der Reichsbahn, für die die Reichsbahn mit ihrem Sondervermögen haftet, das seinerseits für Verpflichtungen des Reiches nicht aufznkommen hat.
Ans dem Inhalt des Gesetzes ist sonst noch folgendes hervorzuheben: Die bewährte Einrichtung des Beirates, der den Reichs- vcrkehrsminister in wichtigen Fragen der Deutschen Reichsbahn zu beraten hat, bleibt aufrechterhalten. Die Zahl der Mitglieder, bisher 18, beträgt künftig 11, darunter, wie bisher, zwei Vertreter der Vorzugsaktionäre. Besonders betont ist im neuen Gesetz im Gegensatz zu bisher, daß die Reichsbahn kein Gewerbebetrieb, sondern daß die Erfüllung ihrer Aufgaben öffentlicher Dienst ist. Daraus folgt ohne weiteres, daß die Dienststellen der Reichsbahn Behörden und daß die Reichsbahn beamten unmittelbar Reichsbeamte sind, für die das Deutsche Beamtengesetz gilt.
Besondere Bestimmungen des Reichsbahngesetzes regeln, teilweise ähnlich wie bisher, die finanziellen Beziehungen der Reichsbahn zu anderen Verwaltungen, die Sorge für die. Si-
und Kreise, die den Gauen und Kreisen der NSDAP entsprechen. In den Gauen wird die „Gaustelle gegen die Alkohol- und Tabakgefahren", in den Kreisen die „Kreisstelle gegen die Alkohol- und Tabakgefahren" als Verwaltungsstelle der Reichsstelle errichtet. Die Leitung der „Reichsstelle gegen die Alkohol -und Tabakgefahren" übernehme ich selbst. Zu meinem Stellvertreter als Leiter der Reichsstelle ernenne ich im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern den Pg. Dr. med. Paulstich, Berlin."
Gleichzeitig hat Hauptamtsleiter Hilgcn- feldt die Mitarbeit des Hauptamtes für Volkswohlfahrt der NSDAP durch eine Anordnung sichergestellt, durch die die Kräfte der NSV an der Arbeit maßgebend beteiligt werden.
Grundsätzlich unterstehen alle den Mißbrauch der Genußgifte bekämpfenden Verbände, Vereine und deren Untergliederungen in dieser Frage der Reichsstelle. Der Deutsche Bund zur Bekämpfung der Alkoholgefahren und der Deutsche Bund zur Bekämpfung der Tabakgefahren treten in eine enge Arbeitsverbindnng mit der neu errichteten „Reichsstelle gegen die Alkohol- und Tabak- gcfahren".
cyeryett des Betriebes, sie Feststellung der Baupläne durch den Reichsverkehrsminister und die Enteignung. Gleichzeitig mit dem Reichsbahngesetz tritt das neue Gesetz über die Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen in Kraft. Dieses Gesetz hängt insofern mit dem Reichsbahngesetz eng zusammen, als die Verteilung der Kosten von Straßenkreuzungen bisher durch das alte Neichsgesctz geregelt war.
Einheit im Behördenaufbau
Lanöcsbehördrn zugleich Reichsbehörden
Berlin, 12 . Juli. Im Reichsgesetzblatt vom 11. Juli ist das von der Reichsregierung unter dem 5. Juli 1939 verabschiedete „Gesetz über die Vereinheitlichung im Behördenaufbau" verkündet worden. Durch dieses Gesetz werden die Behörden der Länder zugleich Behörden des Reiches. Die in ihnen tätigen Beamten werden unmittelbare Reichsbeamte. Wenn auch die zuständige Reichszentrale schon bisher in der Lage war, Beamtenversetzungen von Land zu Land, vom Land zum Reich und vom Reich zum Land vorzunehmen, so war diese Versetzungsmöglichkeit doch durch Hoheitsrechtliche Bestimmungen erschwert. Diese Erschwerung ist nunmehr beseitigt.
Unterhaltsträger sämtlicher Landesbehörden, die nunmehr zugleich Reichsbehörden sind, bleiben die Länder. Im ührigen wird durch die Neuregelung die Organisation der Länder und die Stellung ihrer obersten Organe nicht berührt. Bezüglich der Personal- Verwaltung verbleibt es beim bisherigen Zustand.
Doch ist für alle Beamten außer den Gemeindebeamten und Beamten der sonstigen Körperschaften Dienstherr nicht mehr das Land, sondern nur noch das Reich. Die dienstauf- sichtlichen Befugnisse werden auch weiterhin von den Obersten Landcsbehörden als Oberste Dienstbehörden wahrgenommen.
Von Bedeutung ist für die zukünftige Entwicklung im öffentlichen Verwaltungsaufbau die Bestimmung, daß neue Aufgaben oes Reiches und der Länder, die in der Mittel- und Unterstufe durch die staatliche Verwaltung wahrgenommen werden sollen, den Behörden der allgemeinen Verwaltung zu übertragen sind, sofern die neuen Aufgaben nicht wegen ihrer Wesensverwandtschaft in den Änfgaben- kreis bereits bestehender Sonderverwaltungsbc- hörden fallen Selbständige Behörden für neue Verwaltungsausgaben dürfen nur durch Führererlaß oder durch Gesetz eingerichtet werden. Damit wird einem Nebeneinander von Verwaltungsstellen vorgebeugt und dem wichtigen Grundsatz der „Einheit der Verwaltung" weitgehend Rechnung getragen.
Schließlich ermöglicht das Gesetz die Schaffung brauchbarer Verwaltungsränme für bestimmte Sachgebiete.
Pariser „Liebesbeweis"
Italienischer Schriftleiter ausgewiesen
Rom, 12. Juli. Die bekanntgewordene Ausweisung des langjährigen Pariser Vertreters des „Popolo di Rom a", Dr. Pettinato, aus Frankreich wird von der gesamten italienischen Presse als neuer Beweis für die Lüge von den demokratischen Freiheiten und von der „Liebe zur lateinischen Schwester" groß aufgemacht. Offiziell sei die Ausweisung als Gegenmaßnahme gegen die Ausweisung des römischen Vertreters des „Journal" ansgegeben worden.
In Wirklichkeit aber hätten die Amtsstellen des Quai d'Orsay, wie auch aus Aeußerungen der ihnen nahestehenden Presse hervorgeht, es aus alle jene italienischen Journalisten abgesehen, die sachlich, aber unerbittlich die Manöver der französischen Politik klarzustellen wüßten. Ausweisungen wie diese würden jedoch nichts nützen, denn, so stellt „Popolo di Roma" fest: Der gute Kampf könne auch von jedem anderen Posten aus erfolgreich geführt werden.
Unerwünschte Ausländer aus Bozen ausgewiesen
Auf Grund von Berichten der italienische» geheimen Staatspolizei
Rom, 12. Juli. Ueüer die Maßnahmen der italienischen Behörden in der Provinz Bozen' wird folgende amtliche Verlautbarung ausgegeben:
„Auf Grund von Berichten der geheimen Staatspolizei (Opra) über die Tätigkeit gewisser in der Provinz Bozen wohnhaften, den westeuropäischen Staaten angehörenden Elementen hat der Innenminister aus politischen und militärischen Gründen folgende Maßnahmen getroffen: Alle Ausländer, die sich vorübergehend in der Provinz Bozen nuf- halten, haben diese sofort zu verlassen und sich entweder nach dem Ausland oder in eine der übrigen 93 Provinzen zu begeben. Allen Ausländern mit ständigem Wohnsitz im Gebiet der oberen Etsch wird eine längere Frist gewährt, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Angelegenheiten zu ordnen. Verschiedene Vertreter der ausländischen Staaten, wie Frankreichs, der Schweiz und Englands, haben im Palazzo Chigi vorgesprochen, nicht um Proteste zu erheben, die zurückgewiesen worden wären, sondern um sich über die Lage zu erkundigen. Der Staatssekretär im Außenministerium hat ihnen die entsprechenden Aufklärungen gegeben, die sie zur Kenntnis genommen haben."
Autofallenräuber und Mörder
zum Tode verurteilt — Schnelle Sühne für gemeines Verbrechen
Hanau, 12. Juli. Das Sondergericht am Oberlandesgericht in Kassel, das heute in Hanau tagte, verurteilte den 1919 in Fulda geborenen Kurt Franke wegen räuberischen Stel- lens einer Autofalle in Tateinheit mit Mord und schwerem Raub zum Tode. Die bürgerlichen Ehrenrechte wurden ihm auf Lebenszeit aberkannt.
Franke hatte am 13. Juni in Frankfurt a M. den 52jährigen Reisevertreter Engelhardt aus Mühlhausen in Thüringen kennen gelernt und war mit ihm in den Wald bei Neu-Isenburg gefahren. Dort erstach er den Autofahrer und fuhr in die Nähe von Hanau, wo er die Leiche in einem Kleeacker verbarg.
Grubenunglück auf Westerhott
Gelsenkirchen, 12. Juli. Auf der Schacht anlage Westerholt in Gelsenkirchen-Buer gin> am Dienstag um die Mittagsschicht ein Strel in steiler Lagerung in einer Erstreckung voll 20 Meter zu Bruch. Dabei gerieten zwei Hauex unter die Gesteinsmassen. Mit dem eine» Hauer, der noch lebte, aber festgeklemmt wap wurde sofort die Verbindung hergestellt. Trot opferbereiten Einsatzes der Rettungsmannschaften gelangen infolge nachürcchenden Gesteins die Bergungsarbeiten nicht, so daß leides beide Hauer tödlich verunglückt sind.
Zum neuen belgischen Botschafter in Japan wurde der frühere Minister Fort h o m m 4 ernannt. Forthomme war mehrmals Kabinctts< Mitglied, u. a. als Verteidigungsminister sowie als Post- und Verkehrsminister.
DiebesLager im Kornfeld
Münster, 12 . Juli. Bei einer Razzia faßte die Kriminalpolizei in den frühen Morgenstunden einen 18jährigen Burschen, der i» einem Roggenfeld ein Lager aufgeschlagen hatte. Von hier aus unternahm der Bursche in der Hauptsache nachts seine Ranbzüge. Es konnten ihm bisher sieben Einbruchsdicüsttthls und mehrere einfache Diebstähle nachgewiesen werden. Unter dem sichergestellten Diebesgut befinden sich ein Fahrrad, eine Ziehharmonika, ein Feldstecher, ein Photoapparat, Zeltbahnen. Bekleidungsstücke usw. Der junge Bursche hatte sich vor längerer Zeit aus den: Elternhaus entfernt.
Waldbrand in Süddakota
Bereits 18 888 Margen Wald den Flammen zum Opfer gefallen
Newhork, 12. Juli. Wie aus Denver gemeldet wird, wütet im Nationalpark in den Schwarzen Bergen in Süddakota rin riesiger Walddrand, dem bereits 18 868 Morgen Wald zum Opfer gefallen sind. Mehrere Dörfer sind eingeüschert worden. Das Feuer, das sich in. folge der starken Hitze — der ganze Mittel- Westen verzeichnet 45 Grad Celsius im Schatten — und der furchtbaren Dürre rasend schnell ausbreitet, wird immer wieder von neuem durch starke Winde angcfacht. Die Forstbehörden haben 858« Mann zur Bekämpfung aufgc- boten. Flugzeuge, die dabei zahllose neue Brandherde feststclltcn, warnten die Einwohner.
Bergwerksrmglü«: in Toscana
Mailand, 12. Juli. Bei einer Explosion im Braunkohlenbergwerk Carpincta in Toscana wurden sechs Arbeiter verschüttet; vier von ihnen waren auf der Stelle tot. zwei weitere erlitten schwere Verletzungen. Das Unglück ereignete sich etwa 800 Meter von der Eingangsstelle des Hauptstollens. Hilfsexpeditionen wurden ausgerüstet, um den Verunglückten in dem Stollen, in dem auch das elektrische Licht versagte, schnellste Hilfe zu brinoen.
Einheitliches Reichsrecht iiir alle Bahnen
Kein Gewerbebetrieb sondern öffentlicher Dienst — Reichsbahnbeamte find
uv mittelbare Reichsbeamte
Reichsbahn gehört dem Reich