Reich sfeftspiele Heidelberg 1939

Von KurtMaßman n

An über 190 Stellen wird im Sommer inner­halb des Reiches im Freien gespielt. Wenn Werber der Rahmen auch sehr weit gespannt ist vom schlichten Hennatspie! bis zu den Heidel­berger Reichsfestspielen als den großen reprä- sentativen Festspielen deutscher Schauspiel- kultur, von der schlichten Offenbarung von Helmatgefchlchte und Volkstum bis zum tiefsten Erlebnis hoher Dichtung, so ist doch allem Spiel IL^ien eines gemeinsam: der Wille zum Echten und Wahren, der sich frei gemacht hat von den Wucherungen und dem Ballast einer Zeit, die nicht mehr dem Wirklichen und We­sentlichen, sondern allzu oft dem bloßen Schein verhaftet war. Von der immer unfruchtbaren Sensation fort geht der Weg zum vertieften inneren Erlebnis.

In dieser Feststellung liegt auch die Tatsache begründet, daß das Spiel im Freien seit 1939 seinem zahlenmäßigen Umfange wie seiner künstlerischen Entwicklung nach einen außer­ordentlichen Aufschwung genommen hat. Hier ist eine Kunstform in der Entwicklung begriffen, ein neuer Stil, der in besonderem Mage ent­scheidenden Voraussetzungen nationalsozialisti­scher Haltung und Kunstanschauung entspricht! Es ist jener Stil, von dem Franz Mocller ge­sagt hat, daß er ein fester Baustein sein werde im Knlturwerk des Dritten Reiches. So hat auch der nationalsozialistische Staat in der Erkennt­nis der Bedeutung des Spiels im Freien für die innere Beeinflussung und seelische Ausrich­tung deS deutschen Volkes im nationalsoziali­stischen Sinne unter der Initiative des Neichs- ministers Dr. Goebbels dem Freilichtspiel weit­gehende Unterstützung und Förderung zukom- meu laliau.

Der Rcichsbund der deutschen Frcilicht- und Votksschauspiele hat in diesem Jahr unter der ParoleDeutschland das Land der Freilicht­spiele" eine Ucbersicht über sämtliche Spiclortc herausgebracht, aus der hervorgeht, daß die po­litische Gestaltwerdung Großdentschlauds auch für das Spiel im Freien eine wesentliche Be­reicherung gebracht hat. Auf der Dentschland- karte reichen die roten Punkte, mit denen die Spielstätten angezeigt sind, bis zur südlichen Grenze mit Len Orten Wörth und Klagenfnrt. Im Gau Oberdonau finden wir als Spielort das historische Frankenbnrg, das durch Möllers Spiel weithin bekannt geworden ist. Der Gan Sndetenland ist mit der Spielstätte in Eger (SchillersWallenstein"!) sowie mit acht wei­teren geplanten Spielarten ebenfalls reich ver­treten.

Der weitgefaßte Rahmen der Spielplangcstal- tnng reicht von den ewigen Kunstwerken unse­rer Größten: von Goethe, Hebbel, Schiller und Kleist, von Shakespeare und vielen anderen über Opern, Operetten und Musikwerke von Strauß bis Nicolai, von Lortzing bis zu Handel, über die Repräsentanten des neuen Spiels, wie Eber­hard Wolfaang Möller und Ortner, bis zu den an Ort und Stunde gebundenen Hcimatsvielen.

Die Krönung aber des sommerlichen Spiels Im Freien bringt Heidelberg mit seinen Reichs- sestspicleu, die in diesem Jahre Eickcndorfss Die Freier", ShakespearesEin Sommer- nachtstranm". SchillersDie Räuber" und HauptmannsSchluck und Jan" umfassen.

Für die Inszenierung des Shakcspearcschcn Sommernachtstraumes konnte Hans Schwcikart (München) gewonnen werden, der bereits 1936 und 1937 :m Heidelberger Schloßhof Paul ErnstsPantaleon und seine Söhne" und Hein­rich von KleistsAmphitryon" in Szene gesetzt hat.

Die Regie des romantischen LustspielsDie Freier" von Josef von Eichendorfs, das seines großen Erfolges wegen aus dem Programm des letzten Jahres wieder ausgenommen ist, liegt wieder bei Richard Weichert (Berlins

Gerhart HauptmaunsSchluck und Jan" steht unter der Szcnenführung von Karl Heinz Stroux (Berlin), der im vorigen Jahr die In­szenierungDer Widerspenstigen Zähmung" leitete.

Walter Bruno Iltz (Wien), der bereits 1937 i > Heidelberg beiRomeo und Julia" die Re-

- nihrte, inszeniert in diesem Jahr die Schil- ' ..Räuber". Die Gesmntleitung der Reichsfestspiele liegt wieder in den Händen von Jngolf Knntze.

An dieser Stelle sei noch eine grundsätzliche Feststellung getroffen: es ist keineswegs etwa so, als hätte die zunehmende Zahl der Spicl- stätten unter freiem Himmel gewissermaßen eine Inflation an Theaterraum" geschaffen, sondern im Gegenteil: die zunehmende Zahl der Auf­führungen vermag kaum Schritt zu halten mit der zunehmenden Zahl der Zuschauer, die in immer größeren Scharen den Spiclnätten. Zu­strömen! Diese Latsache mag als der gültigste und schlüssigsw Beweis für die Richtigkeit der Feststellung Franz Morallcrs dienen, daß das deutsche Freilichtsvicl zu einer der volkstümlich­sten Ausdrncksformen deutschen Kultnrschaffens geworden ist.

Die Stadt Heidelberg faßt ihren Rang als Vorort des Spiels im Freien als eine Ver­pflichtung von wesentlicher Bedeutung im all­gemeinen Nahmen der aktiven nationalsoziali­stischen kulturpolitischen Bestrebungen auf und versucht, ihr mit weitgehender eigener Initia­tive gerecht zu werden.

In der Erkenntnis, daß die weitere frucht­bare Entwicklung des Spiels im Freien aus dem unmittelbaren Erlebnis unserer heute gro­ßen Gegenwart wesentlich einen Auftrag an die Dichtung bedeutet, hat die Stadt Heidelberg einen Dichterprcis ausgeschrieben, der von Neichsminister Dr. Goebbels bestätigt und ge­nehmigt wurde. Diese Ausschreibung stellt einen Appell an die Dichter dar. Möge sie vielfachen Widerhall finden! Die Aufgabe ist gestellt, und sie ist eine der schönsten, die unsere Zeit ans künstlerischem Gebiet stellen kann!

. Die sommerlichen Festspiele im unvergleich­lichen Heidelberger Schloßhof sind in den ver­gangenen Jahren zu einer ständigen Veran­staltung des Reiches geworden, als Höhepunkt und Krönung des Spiels iin Freien und als festliche Spiele der deutschen Schauspielkultur. Sie werden, getreu ihrer Tradition, auch in die­sem Jahre wieder unbedingtes und würdiges Zeugnis ablegen für unseren Willen znm Echten und Wahren und also zum eigentlich Deutschen im hohen Bezirke der Kunst!

Gegen Tabak- und Alkoholgefahreil

Der Neichsgesundheitsminister übernimmt die Leistung einer Aufklärung«-

offevfive auf breitester Vast«

Berlin, 12. Juli. Reichsgesundheitsfüh­rer Staatsröt Dr. Conti hat in Verbindung mit der ersten Tagung derReichsstelle gegen die Alkohol- und Tabakgefahren" zur Verein­heitlichung u. Erweiterung der Arbeit gegen die Alkohol- und Tabakgefahren eine Anord­nung erlassen, in der es u. a. heißt:

Im Einvernehmen mit dem Reichsmini­ster des Innern wird dieReichsstelle gegen die Alkohol- und Tabakgefahren" mit dem Sitz in Berlin-Dahlem errichtet, die die Auf­gaben derReichsarbeitsgemeinschaft für Nauschgiftbekämpfung", sowie der ihr ange- schlosscnenReichsfachgcmeinschäft zur Be­kämpfung des Alkoholismus" und des unter der BezeichnungReichsstelle gegen den Alko­holmißbrauch" bekanntenDeutscher Verein gegen den Alkoholismus" übernimmt. Im Hauptamt für Volksgesundheit der NSDAP verbleibt die AbteilungGenußgifte". Der zuständige Abteilungsleiter ist wie bisher der Ganamtsleiter im Hauptamt für Volksge- sundheit der NSDAP Pg. Dr. med. Bruns. Bei den Gau- und Kreisämtern des Haupt­amtes für Bolksgesundheit der NSDAP wird ebenfalls die StelleGenußgifte" errichtet. Die Reichsstelle gliedert sich im Reich in Gaue

Berlin, 12. Juli. Im Reichsgesetzblatt vom 11. Juli 1939 wird das neue Reichsbahn­gesetz verkündet. Auf Grund der denkwürdi­gen Erklärung des Führers in der Neichstags- sitzung vom 30. Januar 1937 war durch das Ge­setz vom 10. Februar 1937 die Verfassung der Reichsbahn grundlegend geändert und die Reichsbahn in die unmittelbare Ver­waltung des Reiches zurückgeführt wor­den; fedoch konnte damals der Text des Neichs- bahngesetzes dem nicht angcpatzt werden. Die Bedeutung des neuen Gesetzes liegt jetzt auch darin, daß es auf dem Gebiet der Reichsbahn- Verwaltung ein einheitliches Reichsrecht für ganz Großdeutschiand schafft. Auf diese Weise erhalten nun auch die Ostmark und das Sude­tenland eine klare Rechtsordnung.

Das neue Reichsbahngesetz bezweckt demgemäß in der Hauptsache, den Zustand, wie er sich nach dem Gesetz vom 10. Februar 1937 ergeben hat. endgültig festzu legen. Namentlich werden setzt auch die finanziellen Beziehungen zwischen Reichsbahn und Reich genau ge­regelt. Die Reichsbahn leistet allfährlich an. die Allgemeine Reichskasse eine Abgabe, die sich nach der Höhe der V e r ke h r se inua hm en richtet. Bei Verkehrseinnahmen von 4,6 Mil­liarden NM im Jahr sind 3 v. H. dieser Ein­nahmen als Abgabe zu leisten. Sind die Ver­kehrseinnahmen in einem Geschäftsjahr höher oder niedriger als 4,6 Milliarden RM., so steigt oder ermäßigt sich die Abgabe um 10 v. H. des von 4,6 Milliarden RM. abweichenden Betra­ges; sie beläuft sich aber mindestens auf l00 Millionen RM. Zu dieser Abgabe kommt noch die von der Reichsbahn zu leistende B e f ö r d e r u n g s st e u e r hinzu, die in den Fahrpreisen und Frachten der Eisenbahn mit- enthaltcn ist und die z. B. im Jahre 1938 die Summe von 287 Millionen RM. erreicht hat.

Mit dem neuen Gesetz wird das Ziel verfolgt, das seit dem Gesetz vom 10. Februar 1937 gel­tende Stecht in euve neue Form zu bringen; einschneidende, grundlegende Ae n der ungen der Rechtsverhältnisse der Reichsbahn gegenüber dem Stechtszustand nach dem Gesetz vom 10. Fe­bruar 1937 dagegen sind nicht vorgesehen. Wie schon nach dem Gesetz vom 10. Februar 1937, so ist auch nach dem neuen Reichsbahn­gesetz der Grundgedanke der Reichsba Hu­ri erfassung, daß die Reichsbahn dem Reich gehört, daß sie als ein Teil der Reichsvcrwaltung unmittelbar vom Reich, näm­lich vom Reichsverkehrsminister und von den Eisenbahnabteilungen des Reichsverkehrsmini- sterinms, verwaltet wird, daß sie aber als S o n d c rv e rm ö g e n" desReiches unter dem eigenen NamenDeutsche Reichsbahn" wirtschaftlich bestehend selbständig sowohl gegen­über den übrigen Zweigen der Reichsverwal- tnng als auch nach außen hin verwaltet wird.

Dementsprechend werden auch die mit dem Sondcrvermögen der Deutschen Reichsbahn ver­bundenen Rechte und Verbindlichkeiten des Rei­ches streng gesondert gehalten. Daraus folgt z. B. auch, daß die Vorzugsaktien das bleiben, was sie bisher waren: eine Kredit­verpflichtung der Reichsbahn, für die die Reichsbahn mit ihrem Sondervermögen haftet, das seinerseits für Verpflichtungen des Reiches nicht aufznkommen hat.

Ans dem Inhalt des Gesetzes ist sonst noch folgendes hervorzuheben: Die bewährte Einrichtung des Beirates, der den Reichs- vcrkehrsminister in wichtigen Fragen der Deut­schen Reichsbahn zu beraten hat, bleibt auf­rechterhalten. Die Zahl der Mitglieder, bisher 18, beträgt künftig 11, darunter, wie bisher, zwei Vertreter der Vorzugsaktionäre. Beson­ders betont ist im neuen Gesetz im Gegensatz zu bisher, daß die Reichsbahn kein Gewer­bebetrieb, sondern daß die Erfüllung ihrer Aufgaben öffentlicher Dienst ist. Daraus folgt ohne weiteres, daß die Dienststellen der Reichsbahn Behörden und daß die Reichs­bahn beamten unmittelbar Reichsbe­amte sind, für die das Deutsche Beamtengesetz gilt.

Besondere Bestimmungen des Reichsbahnge­setzes regeln, teilweise ähnlich wie bisher, die finanziellen Beziehungen der Reichsbahn zu anderen Verwaltungen, die Sorge für die. Si-

und Kreise, die den Gauen und Kreisen der NSDAP entsprechen. In den Gauen wird dieGaustelle gegen die Alkohol- und Tabak­gefahren", in den Kreisen dieKreisstelle gegen die Alkohol- und Tabakgefahren" als Verwaltungsstelle der Reichsstelle errichtet. Die Leitung derReichsstelle gegen die Alko­hol -und Tabakgefahren" übernehme ich selbst. Zu meinem Stellvertreter als Leiter der Reichsstelle ernenne ich im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern den Pg. Dr. med. Paulstich, Berlin."

Gleichzeitig hat Hauptamtsleiter Hilgcn- feldt die Mitarbeit des Hauptamtes für Volkswohlfahrt der NSDAP durch eine An­ordnung sichergestellt, durch die die Kräfte der NSV an der Arbeit maßgebend beteiligt werden.

Grundsätzlich unterstehen alle den Miß­brauch der Genußgifte bekämpfenden Ver­bände, Vereine und deren Untergliederungen in dieser Frage der Reichsstelle. Der Deut­sche Bund zur Bekämpfung der Alkoholge­fahren und der Deutsche Bund zur Bekämp­fung der Tabakgefahren treten in eine enge Arbeitsverbindnng mit der neu errichteten Reichsstelle gegen die Alkohol- und Tabak- gcfahren".

cyeryett des Betriebes, sie Feststellung der Bau­pläne durch den Reichsverkehrsminister und die Enteignung. Gleichzeitig mit dem Reichsbahn­gesetz tritt das neue Gesetz über die Kreuzun­gen von Eisenbahnen und Straßen in Kraft. Dieses Gesetz hängt insofern mit dem Reichs­bahngesetz eng zusammen, als die Verteilung der Kosten von Straßenkreuzungen bisher durch das alte Neichsgesctz geregelt war.

Einheit im Behördenaufbau

Lanöcsbehördrn zugleich Reichsbehörden

Berlin, 12 . Juli. Im Reichsgesetzblatt vom 11. Juli ist das von der Reichsregierung unter dem 5. Juli 1939 verabschiedeteGesetz über die Vereinheitlichung im Behördenaufbau" verkündet worden. Durch dieses Gesetz werden die Behörden der Länder zugleich Behörden des Reiches. Die in ihnen tätigen Beamten werden unmittelbare Reichsbeamte. Wenn auch die zuständige Reichszentrale schon bisher in der Lage war, Beamtenversetzungen von Land zu Land, vom Land zum Reich und vom Reich zum Land vorzunehmen, so war diese Versetzungsmöglichkeit doch durch Hoheits­rechtliche Bestimmungen erschwert. Diese Er­schwerung ist nunmehr beseitigt.

Unterhaltsträger sämtlicher Landes­behörden, die nunmehr zugleich Reichsbehörden sind, bleiben die Länder. Im ührigen wird durch die Neuregelung die Organisation der Länder und die Stellung ihrer obersten Organe nicht berührt. Bezüglich der Personal- Verwaltung verbleibt es beim bisherigen Zu­stand.

Doch ist für alle Beamten außer den Ge­meindebeamten und Beamten der sonstigen Kör­perschaften Dienstherr nicht mehr das Land, sondern nur noch das Reich. Die dienstauf- sichtlichen Befugnisse werden auch weiterhin von den Obersten Landcsbehörden als Oberste Dienstbehörden wahrgenommen.

Von Bedeutung ist für die zukünftige Ent­wicklung im öffentlichen Verwaltungsaufbau die Bestimmung, daß neue Aufgaben oes Rei­ches und der Länder, die in der Mittel- und Unterstufe durch die staatliche Verwaltung wahrgenommen werden sollen, den Behörden der allgemeinen Verwaltung zu übertragen sind, sofern die neuen Aufgaben nicht wegen ihrer Wesensverwandtschaft in den Änfgaben- kreis bereits bestehender Sonderverwaltungsbc- hörden fallen Selbständige Behörden für neue Verwaltungsausgaben dürfen nur durch Füh­rererlaß oder durch Gesetz eingerichtet werden. Damit wird einem Nebeneinander von Ver­waltungsstellen vorgebeugt und dem wichtigen Grundsatz derEinheit der Verwaltung" weit­gehend Rechnung getragen.

Schließlich ermöglicht das Gesetz die Schaf­fung brauchbarer Verwaltungsränme für be­stimmte Sachgebiete.

PariserLiebesbeweis"

Italienischer Schriftleiter ausgewiesen

Rom, 12. Juli. Die bekanntgewordene Aus­weisung des langjährigen Pariser Vertreters desPopolo di Rom a", Dr. Pettinato, aus Frankreich wird von der gesamten italie­nischen Presse als neuer Beweis für die Lüge von den demokratischen Freiheiten und von derLiebe zur lateinischen Schwester" groß aufgemacht. Offiziell sei die Ausweisung als Gegenmaßnahme gegen die Ausweisung des römischen Vertreters desJournal" ans­gegeben worden.

In Wirklichkeit aber hätten die Amtsstellen des Quai d'Orsay, wie auch aus Aeußerungen der ihnen nahestehenden Presse hervorgeht, es aus alle jene italienischen Journalisten abge­sehen, die sachlich, aber unerbittlich die Manöver der französischen Politik klarzustellen wüßten. Ausweisungen wie diese würden je­doch nichts nützen, denn, so stelltPopolo di Roma" fest: Der gute Kampf könne auch von jedem anderen Posten aus erfolgreich geführt werden.

Unerwünschte Ausländer aus Bozen ausgewiesen

Auf Grund von Berichten der italienische» geheimen Staatspolizei

Rom, 12. Juli. Ueüer die Maßnahmen der italienischen Behörden in der Provinz Bozen' wird folgende amtliche Verlautbarung ausgegeben:

Auf Grund von Berichten der geheimen Staatspolizei (Opra) über die Tätigkeit ge­wisser in der Provinz Bozen wohnhaften, den westeuropäischen Staaten angehörenden Ele­menten hat der Innenminister aus politischen und militärischen Gründen folgende Maß­nahmen getroffen: Alle Ausländer, die sich vorübergehend in der Provinz Bozen nuf- halten, haben diese sofort zu verlassen und sich entweder nach dem Ausland oder in eine der übrigen 93 Provinzen zu begeben. Allen Ausländern mit ständigem Wohnsitz im Ge­biet der oberen Etsch wird eine längere Frist gewährt, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Angelegenheiten zu ordnen. Verschiedene Vertreter der ausländischen Staaten, wie Frankreichs, der Schweiz und Englands, ha­ben im Palazzo Chigi vorgesprochen, nicht um Proteste zu erheben, die zurückgewiesen worden wären, sondern um sich über die Lage zu erkundigen. Der Staatssekretär im Außenministerium hat ihnen die entsprechen­den Aufklärungen gegeben, die sie zur Kennt­nis genommen haben."

Autofallenräuber und Mörder

zum Tode verurteilt Schnelle Sühne für gemeines Verbrechen

Hanau, 12. Juli. Das Sondergericht am Oberlandesgericht in Kassel, das heute in Ha­nau tagte, verurteilte den 1919 in Fulda ge­borenen Kurt Franke wegen räuberischen Stel- lens einer Autofalle in Tateinheit mit Mord und schwerem Raub zum Tode. Die bürger­lichen Ehrenrechte wurden ihm auf Lebenszeit aberkannt.

Franke hatte am 13. Juni in Frankfurt a M. den 52jährigen Reisevertreter Engelhardt aus Mühlhausen in Thüringen kennen gelernt und war mit ihm in den Wald bei Neu-Isen­burg gefahren. Dort erstach er den Autofahrer und fuhr in die Nähe von Hanau, wo er die Leiche in einem Kleeacker verbarg.

Grubenunglück auf Westerhott

Gelsenkirchen, 12. Juli. Auf der Schacht anlage Westerholt in Gelsenkirchen-Buer gin> am Dienstag um die Mittagsschicht ein Strel in steiler Lagerung in einer Erstreckung voll 20 Meter zu Bruch. Dabei gerieten zwei Hauex unter die Gesteinsmassen. Mit dem eine» Hauer, der noch lebte, aber festgeklemmt wap wurde sofort die Verbindung hergestellt. Trot opferbereiten Einsatzes der Rettungsmann­schaften gelangen infolge nachürcchenden Ge­steins die Bergungsarbeiten nicht, so daß leides beide Hauer tödlich verunglückt sind.

Zum neuen belgischen Botschafter in Japan wurde der frühere Minister Fort h o m m 4 ernannt. Forthomme war mehrmals Kabinctts< Mitglied, u. a. als Verteidigungsminister so­wie als Post- und Verkehrsminister.

DiebesLager im Kornfeld

Münster, 12 . Juli. Bei einer Razzia faßte die Kriminalpolizei in den frühen Morgen­stunden einen 18jährigen Burschen, der i» einem Roggenfeld ein Lager aufgeschlagen hatte. Von hier aus unternahm der Bursche in der Hauptsache nachts seine Ranbzüge. Es konnten ihm bisher sieben Einbruchsdicüsttthls und mehrere einfache Diebstähle nachgewiesen werden. Unter dem sichergestellten Diebesgut befinden sich ein Fahrrad, eine Ziehharmonika, ein Feldstecher, ein Photoapparat, Zeltbahnen. Bekleidungsstücke usw. Der junge Bursche hatte sich vor längerer Zeit aus den: Elternhaus entfernt.

Waldbrand in Süddakota

Bereits 18 888 Margen Wald den Flammen zum Opfer gefallen

Newhork, 12. Juli. Wie aus Denver ge­meldet wird, wütet im Nationalpark in den Schwarzen Bergen in Süddakota rin riesiger Walddrand, dem bereits 18 868 Morgen Wald zum Opfer gefallen sind. Mehrere Dörfer sind eingeüschert worden. Das Feuer, das sich in. folge der starken Hitze der ganze Mittel- Westen verzeichnet 45 Grad Celsius im Schatten und der furchtbaren Dürre rasend schnell ausbreitet, wird immer wieder von neuem durch starke Winde angcfacht. Die Forstbehör­den haben 858« Mann zur Bekämpfung aufgc- boten. Flugzeuge, die dabei zahllose neue Brandherde feststclltcn, warnten die Ein­wohner.

Bergwerksrmglü«: in Toscana

Mailand, 12. Juli. Bei einer Explosion im Braunkohlenbergwerk Carpincta in Toscana wurden sechs Arbeiter verschüttet; vier von ihnen waren auf der Stelle tot. zwei weitere erlitten schwere Verletzungen. Das Unglück ereignete sich etwa 800 Meter von der Ein­gangsstelle des Hauptstollens. Hilfsexpeditio­nen wurden ausgerüstet, um den Verunglück­ten in dem Stollen, in dem auch das elektri­sche Licht versagte, schnellste Hilfe zu brinoen.

Einheitliches Reichsrecht iiir alle Bahnen

Kein Gewerbebetrieb sondern öffentlicher Dienst Reichsbahnbeamte find

uv mittelbare Reichsbeamte

Reichsbahn gehört dem Reich