General der Artillerie Halber

besucht Estland und Finnland auf Ein­ladung der estnischen und finnischen Armee

- Berlin, 20. Juni. In Erwiderung der Be­suche, die der estnische Generalstabschef, General Reck, und der finnische Armee-Befehlshaber, General Ostermann, vor einiger Zeit beim deutschen Heer gemacht haben, wird der Chef des Generalstabes des Heeres, General der Art. Halder. einer Einladung der estnischen und finnischen Armee folgen. General Halder wird vom 26. bis 29. Juni Reval besuchen und an ver­schiedenen Truppenbesichtigungen teilnehmen. Es sind Empfänge durch die höchsten estnischen Persönlichkeiten vorgesehen. Bon Reval aus wird sich General Halder nach Helsinki begeben, wo für seinen Besuch ein ähnliches Programm vorgesehen ist.

Französischer Dank

für die Anteilnahme Ser deutschen Kriegsmarine anläßlich des Unterganges derPhönix"

Berlin, 20. Juni. Der Chef des Admiralstabes der französischen Kriegsmarine hat dem Ober­befehlshaber der deutschen Kriegsmarine, Groß­admiral Dr. h. c. Raeder, für die anläßlich des Unterganges des N-BootesPhsmt? übermit­telte Anteilnahme telegraphisch seinen Dank Ausgesprochen.

Haftbefehl gegen Lipinski

Danzig, 20. Juni. Der in der vergangenen Woche verhaftete Polnische Zollinspektor Li- '»inski wurde am Dienstag dem Ermitt­lungsrichter in Danzig zugeführt, um sich nach Abschluß der polizeilichen Ermittlungen wegen jer Beschuldigung des versuchten Menschen­raubes und der Störung des öffentlichen Frie­dens zu verantworten. Lipinski hat die ihm zur Last gelegten Taten auch vor dem Richter zugegeben, versucht sie aber zu bemänteln. Er hat aber weiterhin gestanden, die Absicht ge­habt zu haben, die Leiden Danziger SA.-Män- ner in voller Uniform nach Gdingen zu schaffen. Die Danziger SA.-Männer hätten sich dort, zumal sie die polnische Sprache nicht beherrschen, in völlig hilfloser Lage befun­den. Außerdem wäre gegen sie infolge des Tragens der in Polen verbotenen Uniform sofort ein Strafverfahren anhängig gemacht worden. Darin wird der Versuch des Verbre­chens des Menschenraubes erblickt. Die beleidi­genden Acutzerungen des Lipinski gegenüber führenden Persönlichkeiten im Reich haben zu einer Störung des öffentlichen Friedens ge- Aihrt. Der Ermittlungsrichter hat daher den richterlichen Haftbefehl mit dem dringenden Verdacht der Störung des öffentlichen Frie­dens und des versuchten Menschenraubes be­gründet. Lipinski wird sich in den nächsten Wochen vor dem Danziger Gericht zu verant­worten haben.

Jbn Saud stellte England ein Ultimatum

Rom, 20. Juni. Die Stellung Jbn Sauds, also der stärksten Persönlichkeit Arabiens, ist im Zusammenhang mit Len Vorgängen in Pa­lästina schon mehr als einmal in der inter­nationalen Presse erörtert worden. Man weiß sehr Wohl, daß der Herrscher über Nedsched und Hedschas, der das im Laufe der Zeit zu­grundegegangene erste Reich der Wahabiten wieder aufrichtete, in keiner Weise eng- landhörig ist, wie etwa der Herrscher über Transjordanien.

Endgültige Klarheit über die Haltung Jbn Sauds hat man allerdings nie erhalten, da sich der König des Hedschas bisher sehr zurückge­halten hat, wenn auch der saudische Kron­prinz während seines Sommerbesuches im vergangenen Jahr eine Denkschrift zur Palä­stina-Frage überreichte, in der eine ganze An­zahl saudischer Forderungen hin­sichtlich der Berücksichtigung der Interessen des Hedschas gestellt wurden.

Nunmehr dürfte Jbn Saud aber aus seiner Reserve herausgetreten sein, denn dasGior- nale d' Italia" läßt sich aus Kairo von einem Ultimatum berichten, das Emir Fei - s a l, also der zweite Sohn Jbn Sauds und Vizekönig des Hedschas. an den englischen Ko­lonialminister gerichtet habe. Daß in diesem Zusammenhang die Unterredung des Führers mit dem Abgesandten König Jbn Sauds in italienischen politischen Kreisen starkes Inter­esse erregt und besondere Beachtung findet, ist selbstverständlich. In der Meldung desGior- nale d'Jtalia" heißt es, daß Jbn Saud den Abbruch der Beziehungen zwischen Saudisch-Arabien und England angedroht habe, falls England nicht endlich zu einer ra­schen und die gerechten Forderungen der Ara­ber befriedigenden Lösung in Palästina komme. Das Blatt berichtet weiter, daß der englische Gesandte von London Instruktionen erhalten hahe, sofort eine Audienz beim Emir Feisal Herbeizuführen, um die England interessieren­den Fragen zu erörtern.

Überschwemmungen in Böhmen

Prag, 20. Juni. In den späten Nachmittags­stunden des Montags haben die Regenfälle in Mittelböhmen, die am Sonntag zu großen Uebersck^ mmungen geführt haben, zwar aus­gesetzt, doch ist das Hochwasser noch nicht wesentlich zurückgegangen. Der Bahnhof Be- raun ist von der Stadt vollständig abgeschnit­ten. Die Eisenbahnstrecke Beraun Prag ist einigemale von Wasser überflutet und unterbrochen worden. Auch in Mähren hat das Unwetter großen Schaden angerichtet. Den Schaden, den das Hochwasser in Westböh­men. besonders im Beraun-Tal, angerichtet hat, schätzen die tschechischen Blätter als in die Mil­lionen gehend. Ministerpräsident Elias be^ab sich in das Ucberschwemmungsgebiet und ließ sich über das Ausmaß der Katastrophe berich­ten.

Verzicht kommt nicht in Frage

RvmSuie» «ad die Frage der Dobrudscha

Bukarest, 20. Juni. Bukarester politische Kreise sind in letzter Zeit durch die Gerüchte beun­ruhigt worden, daß Rumänien in kürzester Zeit die südliche Dobrudscha an Bulgarien abtreten werde. Dieses Gebiet ist im Rumäni­schen alsQuadrilatcr" bekannt, eigentlich also Viereck", was ungefähr mit den geographischen Verhältnissen übereinstimmt, wenn man parallel zur heutigen bulgarisch-rumänischen Grenze eine Linie zieht, die an der Donau ungefähr bei Silistra beginnt und zum Schwarzen Meer führt.

Dieses Gebiet ist erst 1919 an Rumänien ge­fallen, und es waren vornehmlich strategi­sche Gründe, die Rumänien zur Besitznahme veranlaßten. Denn beispielsweise die Eisenbahn­brücke, die bei Ceerna-Voda über die Donau führt, und die die wichtigste Strecke Bukarest- Konstanza überhaupt erst ermöglicht hat, lag bei der alten Grenze unter bulgarischem Feuer. Als Rumänien die Süddobrudscha in Besitzt nahm, befanden sich dort so gut wie keine Rumänen, einzelne wenige Ortschaften wie Turtucaia an der Donau ausgenommen. Im nördlichen Teil überwog die türkische Bevölke­rung, im südlichen die bulgarische. Außer diesen beiden Völkern waren es Tartaren, Zigeuner und andere Mischvölker, die der Süddobrudscha ihr noch heute bestehendes malerisches Bild gaben.

In den vergangenen 20 Jahren hat sich in die­ser Bevölkerungszusammensetzung aus mehre­ren Gründen einiges geändert. Zunächst sind die Türkenabgewandert, was von der Tür­kei planmäßig gefördert wurde. An ihre Stelle wurden rumänische Kolonisten gesetzt. Nun genügte aber der türkische Landbesitz nicht. Wo ern Türke gesessen hatte, konnte noch lange nicht ein Rumäne leben, weil es sich um aus­gesprochenen Zwergbesitz handelte, und im Durchschnitt mußten drei bis vier türkische Güt­chen zusammengelegt werden, um einem Rumä­nen ausreichend Land zu bieten.

Dadurch hat sich der Hundertsatz der.Bulga-

genug Rumänen ins Land gekommen, und zwar Mazeoorumänen, die aus Mazedonien kamen, ein besonders guter und harter Schlag, der sich kräftig an seine Aufgabe herangemacht hat und heute gar nicht daran denkt, etwa freiwillig wieder abzuziehen.

Selbstverständlich hat Rumänien alles getan, um seinen Besitz sicherzustellen, sei es durch Schulen oder durch die Kirche. So ist die bul- garisch-orthodoxe Kirche nicht anerkannt, diö' orthodoxen Bulgaren gehören zur rumänisch- orthodoxen Kirche und müssen sich von rumä­nischen Pfarrern predigen lassen. Die aufkom- mende Jrredentabewegnng der Bulgaren hat dre Rumänen besonders hellhörig gemacht. Auf der einen Seite versuchen sie, die bulgarische Volksgruppe an den rumänischen Staat zu ? < .-2 dem neuen Parlament wurden

bulgamche Abgeordnete zugesellt, ohne daß man sagen konnte, ob diese Männer Anhang m der Bevölkerung haben (in einem reinen Bauernvolk immer eine schwer zu bestimmende Angelegenheit^

Anoererseits kam es vor nicht allzu langer Zeit zu einem Zwischenfall, der drüben ne.Bulgarien die Gemüter hochgehen ließ und die Spannung beträchtlich verschärft hat, als Angehörige rumänischer Staatsangehörigkeit, ans der Flucht erschossen" wurden. Die Bulga­ren haben das als Abschlachtung bezeich­net- weil diese Menschen sich nichts hätten zu Schulden kommen lassen, als daß sie Bulgaren waren, die ein Auto überfallen hatten und dafür sestgenommen worden sind. Meinung steht ge- gen Meinung es, ist unmöglich zu sagen, wer Recht hat. Auf keinen Fall sieht es danach aus. als ob Rumamen leichten Herzens auf die Süd- dobrudicha verzichten würde. Eine Denkmals­einweihung in Selistra bot Gelegenheit, das an Ort und Stelle festzustellen. Mit der Waffe in der Hand, versicherte man uns. will Rumänien diesen Teil seines Gebietes verteidigen.

Ernteeinsatz -er Schuljugend

Amtliche Richtlinie«

Berlin, 20. Juni. Auch an die Schul­jugend ergeht der Aufruf zum landwirt­schaftlichen Hilfsdienst. Damit die Kräfte er­folgreich zur Verfügung gestellt werden, hat der Reichserziehungsminister im Einverneh­men mit dem Reichsarbeitsminister und dem Reichsernährungsminister Richtlinie» er­lassen. Der Einsatz der Schuljugend erfolgt in erster Linie in den Ferien. In den ländlichen Volksschulen ist bei der Feriengestal­tung schon weitgehend den Erfordernissen der Landwirtschaft Rechnung getragen. Soweit in einzelnen Fällen trotzdem eine Verlänge­rung der Ferien notwendig wird, wer­den die Regierungspräsidenten für Preußen und die Unterrichtsverwaltungen für die übri­gen Länder ermächtigt, die Gesamtdauer der Sommer- und Herbstferien der betreffen­den Orte für die Schüler der vier oberen Klas­sen um eine Woche zu verlängern. Beson­dere Anordnungen gelten für die Schuljugend der Städte. Um den Unterrichtsausfall so niedrig wie möglich zu gestalten, darf die Fe­rienordnung erforderlichenfalls in geringem Ausmaße, z. B. durch Verkürzung der Som­merfellen und Verlängerung der Herbstferien, verändert werden. Der Einsatz erfolgt auf Anforderung des Arbeitsamtes und wird durch die HI. geregelt und betreut.

Der Einsatz außerhalb der Ferien darf nur in dringenden Notfällen erfolgen, wenn andere Hilfsmittel erschöpft sind. Hier­für gelten folgende Richtlinien: Die Hilfelei­stung der Schüler und Schülerinnen der Schu­len ln den Städten wird von den Arbeitsäm­tern angefordert. Damit die Arbeitsämter die Einberufung möglichst gleichmäßig und rasch auf die Schulen verteilen können, sind die Schulleiter verpflichtet, Verzeichnisse über die für den Einsatz in Frage kommenden Schüler und Schülerinnen zu führen.

Schüler und Schülerinnen, die für die land­wirtschaftliche Arbeit körperlich nicht geeignet erscheinen, oder für die durch den Unterrichts­ausfall schwerwiegende schulische Schäden zu erwarten sind, dürfen nicht beurlaubt werden. Bei der Hilfeleistung ist zwischen Einzeleinsatz und Klasseneinsatz zu unterscheiden. Der Einzeleinsatz soll sich aus die Fälle beschränken, in denen Schüler und Schülerinnen im landwirtschaftlichen Betrieb der Eltern oder Verwandten helfen wollen Durch planvollen Einsatz muß vermieden wer­den, daß einzelne Schulen und Schüler über­lastet, andere zu wenig herangezogen werden Die Beurlaubung vom Unterricht darf für je- den Schüler grundsätzlich höchstens anderthalb Unterrichtswochen umfassen.

Der Klasseneinsatz beschränkt sich auf die höheren und Mittelschulen, und zwar dürfen die Klassen 5 und 6 der Mittelschüler und der höheren Schulen, sowie die Klasse ^ der letzteren unter Aufsicht eines Lehrers ge­schlossen eingesetzt werden. Die Klasse k soll grundsätzlich nicht während der Unter­richtszeit herangezogen werden; es wird fedoch erwartet, daß sie sich während der Fe­rien weitgehend zur Verfügung stellt. Du schulfugend wird nur für Arbeiten eingesetzt die nach Art und Dauer dem Lebensalter unk den Kräften der Schüler und Schülerinner entsprechen. Städtische Schuljugend unter 1' nähren soll im allgemeinen nicht zur land­wirtschaftlichen Hilfsarbeit herangezogen wer­den. Die Hilfeleistung der Jugendlichen ist vor der Zustimmung der Erziehungsberechtigter abhängig zu machen. Es wird aber selbstver nandlich erwartet, daß diese ihre Zustimmung nur in woblbegründeten Ausnabmefällen ver

sagen. Den zur Landwirtschaftshilfe eingesetz­ten Schülern und Schülerinnen über 11 Jah­ren wird grundsätzlich der Tariflohn gezahlt.

Schützt die Ernte vor Brand­gefahr

Berlin, 20. Juni. Der Reichsführer s- und Chef der deutschen Polizei stellt in einem Erlaß, der angesichts der beginnenden Ernte­arbeiten besondere Beachtung verlangt, fest, daß trotz der vorjährigen, von der Reichsarbeits­gemeinschaftSchadenverhütung" im Einver­nehmen mit der Polizei durchgeführten Auf­klärungsaktion immer noch Leichtsinn und Fahrlässigkeit die deutsche Ernte gefähr­den. ^

Die Revisionen der polizeilichen Hilfsorgane, der sogenannten hauptamtlichen Br an ti­sch au er, haben ergeben, daß zu den häufig­sten Mißständen, die den Erntebestand gefähr­den, immer noch in erster Linie das ver­botswidrige Rauchen auf Dresch- und Lagerplätzen, weiter das Verbrennender Spreu in der Nähe von Getreidevorräten, vor allem aber der schlechte Zustand und brandgefährliche Betrieb von Kraftmaschinen gehören. Auch ist es gedankenlos, Getreide­schober in unmittelbarer Nähe von Feldscheu­nen, die schon große Getreidevorräte enthal­ten, oder in unmittelbarer Nähe von ausge­dehnten Waldungen aufzustellen.

Weiter haben die Revisionen häufig Kraft­maschinen, deren mangelhafter Zustand eine ständige Brandursache bedeutet, mitten im Ge­treide stehend angetroffen. In einem einzigen Kreise mußten 1000 geflickte Sicherun­gen an Erntemaschinen beschlagnahmt werden, in einem anderen mußten 90 v. H. aller Mo­toren oder Zubehörteile wegen Gefährdung der Ernte beanstandet werden.

Der Reichsführer ^ und Chef der deutschen Polizei ordnet daher bis zum Beginn der Ernte eine Ueberprüfung aller bei der Ernte benutzten Kraftmaschinen und ständige Kon­trolle der Dresch- und Lagerplätze auf Einhal­tung der feuerpolizeilichen Bestimmungen an. Verstöße gegen die feuerpolizeilichen Bestim­mungen seien strengstens zu ahnden, da in An­betracht der wiederholten Aufklärungsaktionen Milde nicht mehr am Platze sei

England nicht Weltdiktator

Schanghai, 20. Juni. Die japanische Pres weist am Dienstag energisch englisch Greuelmärchen über Tientsin zurück. D den japanischen Behörden nahestehende Pres stellt dabei ausdrücklich fest, daß die Absperrm der englischen Niederlassung in Tientsin nie den Zweck habe, sie durch Aushungern zi llebergabe zu zwingen, sondern sie als He politischer und wirtschaftlicher Intrigen Ln lands gegen die tatsächlichen Machthaber Nordchina mattzusetzen.

Die japanische Presse weist weiter dara hin, daß diese Einstellung grundsätzlich au für alle anderen englischen Niederlassungen i von Japan besetzten chinesischen Gebiete gell Es sei also lediglich Englands Schuld, wer es in Nichtachtung seiner Pflicht als Neutral im lapanisch-chinesischen Konflikt eines Tag auch die Angehörigen anderer Mächte Schanghai in die gleichen Unannehmlichkeit, bringe wie in Tientsin, die Japan nicht gewö habe. England müsse endlich erkennen, daß nicht der Diktator der Welt sei.

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Ei» Kanaltunncl von England nach Frankreich

Frankreich und England, die treibenden Kräfte der Einkreisung der Achsenmächte, haben ein altes Problem wieder ans Tageslicht gezogen, das bereits vor Jahren durchgeführt werden sollte: den Bau eines Tunnels unter dem Aermelkanal. Der in unserer Karte dargestellte Tunnelplan tauchte erstmalig 1805 auf und wurde bereits 1866 als ausführbar erwiesen, 187580 waren von Frankreich aus Probeboh­rungen vorgenommen worden, die ergaben, daß unter dem Meeresgrund (bis 63 Meter lieh eine Kreideschicht von 50 bis 60 Meter Stärke liegt. Diese Schicht ist leicht zu bearbeiten und wasserundurchlässig. Der Tunnel würde etwa 53 Kilometer lang werden. Die Kosten für Len Vau sind heute auf etwa vier bis fünf Milli­arden Franc veranschlagt. Weltbild (M

Tag des deutschen Volkstums

Berlin, 18. Juni. Am 21. und 25. Juni ver­anstaltet der Bolksbund für das Deutschtum im Ausland den Tag des deutschen Volkstums unter der Schirmherrschaft des Stellvertre­ters des Führers. Dieser Tag soll die Deutschen im Ausland und die 20 Millionen Deut­sche in aller Welt in dem Bewußtsein zusam­menschließen, daß wir alle ein Volk sind. Iw ganzen Reich wird an diesem Tage der Lei­stungen des Volksdeutschtums jenseits der Grenzen gedacht. Die deutschen Volksgruppen sind Brücken zwischen den fremden Völkern und dem deutschen Volk. Das Bekenntnis zu dieser gesamtdeutschen Verbundenheit iibei Grenzen und Meere hinweg soll am Tage des deutschen Volkstums im Reichsvolk ebenso le­bendig sein, wie es bei den Volksdeutschen im­mer durch die Tat bezeugt wird.

Die Hauptkundgebungen dieses gesamtdeut­schen Festtages werden auf traditionsreichem Boden des völkischen Kampfes durchgeführt: in der alten Kaiserstadt Eger. Am 21. Juni um 20 Uhr richtet der Stellvertreter des Führers seinen Appell an das deutsche Volk zum Tag des deutschen Volkstums

Erstattung von Verdienstausfall

bei Unfällen im Luftschutz

Berlin, 20. Juni. Der Reichsluftfahrtministei und Oberbefehlshaber der Luftwaffe hat eine Anordnung über die Erstattung von Ver­dienstausfall bei Unfällen im Luftschutzdiensi erlassen. Danach können den Luftschutzdienst- Pflichtigen bei Unfällen, die sie im Lustschutz­dienst erleiden, außer den gesetzlichen Leistungen auf Grund der Reichsversicherungsorduung zum Ausgleich für einen eingetretenen Ver­dienstausfall Beihilfen gewährt werden.

Voraussetzung ist. daß dem Betroffe­nen ohne diese der Verdienstausfall unter Be­rücksichtigung seiner gesamten wirtschaftli­chen Verhältnisse billigerweise nicht zugemutet werden kann. Die Beihilfen werden nur bst zur Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit ober bis zum tatsächlichen Beginn einer Ren­tenzahlung gewährt. Sie betragen im Höchst­fälle 7 5 v. H. des durch den Unfall verur­sachten Verdien st ausfalle s. Auf dm Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch Anträge auf Beihilfengewährung sind an das Versorgungsamt 1 in Berlin zu richten.

Eine weitere Anordnung des Reichsluftfahrt­ministers regelt im Einvernehmen mit dem Reichsgesundheitsamt das Verhalten von an- steckungsfähigen Tuberkulösen und Ba­zillenträgern bei Ausbildungsveranstal-

lungen und Hebungen im Luftschutz. Anstei- kungsfähige Lungentuberkulöse, die Masseu- üreuer von Bazillen sind; dürfen bei -Nst- schutzübungen Luftschutzräume nicht betreten- Alle übrigen ansteckungsfähigen Lungentuber­kulösen sind auf Antrag durch den Leckers Uebung von der Verpflichtung zum Aussuchen der Luftschutzräume zu befreien.

Basillenausscheider von Erregern des Typhus, Paratyphus oder der Ruhr o»r- sen sich bei Luftschutzübungen nur kurz dauernd in Luftschutzräumen aufhalten- «ss Gesundheitsämter und die Tuberkulosefurw- gestellen stellen den betreffenden Personen ' scheinigungen über ihre Krankheit oder w Zustand aus. Zur Luftschutzdienstpfücht V ' angezogene Personen dürfen an AusmlouW Veranstaltungen oder Uebungen im nicht teilnehmen, solange sie an einer der u nannten Krankheiten erkrankt sind.