Der Euztäler
Donnerstag den 20. Oktober 1938
96. Jahrgang Nr. 246
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Lhamberlams Aeinde
Drei Gruppen der Gegnerschaft.
Gegen alle diejenigen, die in letzter Zeit die Friedenspolitik Chamberlains, insbesondere wegen seines Münchener Abkommens, angegriffen haben, wendet sich die Londoner Zeitung „Times". Die Feinde der Politik Chamberlains, so schreibt das Blatt, könne man in drei Kategorien einteilen. Noch am logischsten seien diejenigen, die sich für einen Präventivkrieg einsetzten. Diese glaubten also noch an Machtpolitik und hätten nichts von 1914 und I9l9 gelernt. Ihnen könne man antworten, daß sie genau das erreicht haben Würden, was Chamberlain verhinderte, nämlich einen Weltkrieg im Jahre 1938.
„Die Entehrten"
Die zweite Kategorie vertrete die Lehre des Prestiges. Bezeichnend für sie sei, das; sie das Münchener Abkommen als eine entehrende „Uebergabe vor Drohungen" hiustelle. Selbstverständlich, so meint die „Times", Würde es besser gewesen sein, wenn man das dem deutschen Volke durch die Grenzen von Versailles zugefügte Unrecht wiedergutgemacht hätte, während Deutschland noch verhältnismäßig schwach gewesen sei. »
Jetzt aber eine Wiedergutmachung einfach zu verweigern, weil Deutschland stark genug geworden sei, würde die Zukunft Europas wegen der in der Vergangenheit gemachten Fehler noch mehr gefährden.
Die dritte Kategorie seien diejenigen, die behaupteten, daß Chamberlains Versöhnungs- Politik gegenüber Deutschland auf nichts anderes abziele als auf eine Allianz mit den „faschistischen Staten" gegen Sowjetrußland. Diese wiesen besonders darauf hin, -daß man Sowjetrußland in München nicht gefragt, habe. Dafür gebe es nur eine Antwort, so meint die „Times", nämlich die, daß „Sowjetrußland nicht am tschechischen Streit beteiligt gewesen sei".
Haltlosigkeit des Versailler Systems
Abschließend erklärt das Blatt, Chamberlain habe sich mit Problemen befaßt, die ein Ergebnis des Werkes von Versailles und der Pläne zur Einkreisung Deutschlands gewesen seien. Dieses ganze System, dessen Haltlosigkeit man mittlerweile «ungesehen habe, sei in den vergangenen Jahren trotzdem aufrechterhalten worden, und zwar nicht von der britischen Regierung, sondern von anderen Mächten, die „im eigenen Interesse zu handeln glaubten". Chamberlain habe mit dieser traurigen Erbschaft aufgeräumt.
Kurznachrichten
TN.-Führer dürfen Waffen tragen. Nach einem Erlaß des Reichsinnenmimsters sind die Dienststellen des Reichsamtes und der Landesgruppen der Technischen Nothilse von der Notwendigkeit eines Waffenerwerbsscheines befreit. Eines Waffenerwerbsscheines oder eines Waffenscheines bedürfen nicht die Führer der TN. vom Kameradschaftsführer auswärts und die Führer selbständiger Dienststellen und Einheiten der TN.
Milch und ULct bei der Arbeitsfront. General der Flieger Staatssekretär Milch und Generalmajor Udet besuchten gemeinsam mit Reichsorganisationsleiter Dr. Ley das Amt für Berufserziehung und Betriebsführnng in der Deutschen Arbeitsfront. Nach einer Besichtigung der einzelnen Abteilungen des Amtes verabschiedeten sich General der Flieger Staatssekretär Milch und Generalmajor Uoet mit Worten höchster Anerkennung für die gewonnen ?n Eindrücke.
Betrücbsobmann ist Hoheitsträger! Der Gauobmann der Deutschen Arbeitsfront in Ostpreußen, Magu » ia. führt zur Zeit Besichtigungen der einzelnen Betriebe durch. Dabei war von besonderer Bedeutung, daß Gauobmann Magunia im Auftrag des Gauleiters mitteilte: Jeder Betriebsobmann ist Hoheitsträger der Partei in seinem Betrieb. Diese Entscheidung gibt dem Sprecher der Gefolgschaft im Betrieb eine noch stärkere Stellung als bisher.
Korpsführer Hühnlein traf in London ein und wird am Sonnabend dem großen internationalen Autorennen in Donington Park beiwohnen.
Das Emigrantenblatt „Prager Mittag" hat sein Erscheinen eingestellt. Damit verschwindet eines der übelsten Hetzblätter, das die internationalen Brunnenvergifter fünf Jahre hindurch während der Regierungszeit eines Benesch in Prag herausbringeii konnten.
HI.-Führer besuchen Rumänien. Der Stabsführer des Reichsjugendführers, Hartman» Laute rbach er. traf an der Spitze einer aus 69 HJ.-Führern bestehenden Abordnung in Czeniowitz ein. Es handelt sich um die Erwiderung des Besuches, den die rumänische Staatsjugend „Wacht des Landes" im September der HI. abgestattet hat.
Sender Mlnik hetzt nicht mehr
Endlich hat der berüchtigte deutschsprachige Sender der Tschecho-Slowakei. der im tschechischen Melnik aufgestellt worden war, entsprechend der Entwicklung der Ereignisse sein verdientes Ende als Sender in deutscher Sprache gefunden. Der Melniker Sender hatte ausschließlich den Interessen der Juden und Marxisten in der Tschecho-Slowakei gedient und mit seinen bekannten Lügen- und Hetznachrjchten gegen alles, was deutsch ist, zur Verschärfung des deutsch-tschecho-slowaki- schen Gegensatzes beigetragcn.
Der Reichsmiuister für die kirchlichen Angelegenheiten hat in einem Erlaß an die zuständigen Stellen der Protestantischen und katholischen Kirche die Verwendung der staatlichen Psarrbesoldungsfonds klargestellt. Danach dürfen die Mittel der im Preußischen Haushalt und im Haushalt für das Saarland zur Pfarrbesoldung und zur Versorgung der Ruhestandspfarrer und Pfarrhinterbliebenen bereitgestellten Fonds nur. für solche Personen Verwendung finden, die sich der Fürsorge des Staates würdig erweisen.
Die staatlichen Stellen find angewiesen worden, in Zukunft nach eingehender Prüfung des Einzelfalles die Sperre der staatlichen Pfarr- bcsoldungsbeihilfcn bei denjenigen Personen herbeizufnhren, die sich gegen Gesetze und Anordnungen des Staates vergehen.
Die Staatsbehörden werden gegebenenfalls die zuständige kirchliche Behörde ersuchen, die Bewilligung von Besoldungsbeihilfen aus dem staatlichen Psarrbesoldungsfonds für die genannten Personen einzustellen. Diesem Ersuchen ist sofort zu entsprechen. Die durch die Zahlungssperre verfügbar werdenden Staatsmittel können beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zur Bewilligung von Beihilfen an andere Kirchengemeinden verwendet Werden, deren Pfarrbesoldungsbedarf nicht mit den vorhandenen Mitteln gedeckt werden kann.
Im Reichsgesetzblatt wird eine Zweite Verordnung zur Durchführung des Deutschen Beamtengesetzes verkündet. Die Verordnung regelt den Uebertritt eines Beamten von einem Dienstherr« zu einem anderen und von einer Verwaltung zu einer anderen, ferner die Verjährung von Ersatzansprüchen des Dienstherr« gegen den Beamten.
Bisher war es zweifelhaft, ob ^inc Beamtin die ihr nach ß 64 DBG. zustchmde Abfindung auch dann erhalten kann, wenn sie erst nach ihrem Ausscheiden heiratet; nunmehr ist zu- gclasscu, daß die Abfindung auch dann zu zahlen ist, wenn die Ehe drei Monate nach der Entlastung, geschlossen wird.
pensionsrechtliche Fragen
Einen größeren Umfang nehmen die Vorschriften aus pensionsrechtlichem Gebiet ein. So ist bestimmt, daß der Antrag auf Versetzung in den Ruhestand nicht an Bedingungen geknüpft sein darf und daß der Antrag nicht einseitig zurückgenommen werden kann. Die Dienstzeit im österreichisch-ungarischen Heere ist der Dienstzeit in der Wehrmacht gleichgestellt.
Einem häufig ausgesprochenen Bedürfnis entsprechend sind die an Kindes Statt angenommenen Kinder für die Zahlung des Waisengeldes den für ehelich erklärten Km- der« gleichgestellt, d. h. wenn ein Beamter vor Beendigung seines Beamtenverhältnisses ein Kind an Kindes Statt angenommen hat, so erhält es Waisengeld ebenso wie ein eheliches Kind.
Durch diesen Erlaß wird dem Mißbrauch der Besoldungsmittel durch solche Personen und Gruppen vorgebeugt, die sich nicht auf ihr innerkirchliches, glaubensmätziges Gebiet beschränken, sondern gegen staatsrechtlich« Grundsätze und die staatliche Rechtsordnung verstoßen. __
Jugend ohne Standesunterschiede
Reichserziehungsminister Rust setzte seine Besichtigungsreise durch das Sudetenland fort und sprach in verschiedenen Städten und Orten des befreiten Landes zu den sudeten-- deutschen Erziehern. Bei diesen Gelegenheiten erklärte der Minister u. a.: „Ich will in Deutschland keine höheren Knaben und keine höheren Mädchen mehr sehen, sondernnur deutsche Jugend." Ein anderes Mal erklärte Reichserziehungsminister Rust: „Arbeitslose gibt es nicht in Deutschland, Wehrlose auch nicht — und Gesinnungslose erst recht nicht!" Wieder ein anderes Mal erklärte der Minister: „Was jetzt kommt i st Arbeit, aber auch Deutschlands größte Zeit." Die Zustimmung, die diese Ausführungen des Reichserziehungsministers überall fanden, bewiesen, daß die fudetendeutsche Er- zicherschaft ihre schwere, aber auch schöne Aufgabe, die sie im nationalsozialistischen Grobdeutschland zu erfüllen hat, verstanden hat.
Das Ehegesetz vom 6. Juli 1938 hat eine Aenderung der Vorschriften über die Gewährung eines Unterhaltsbeitrages an die geschiedene Ehefrau erforderlich gemacht. Diese kann einen Unterhaltsbeitrag nach dem Tode ihres geschiedenen Ehemannes erhalten, wenn der Verstorbene für überwiegend schuldig erklärt war oder wenn er der Frau im Falle der Scheidung ohne Verschulden beider Ehegatten Unterhalt zu gewähren hatte. Auch bei ausgehobenen oder' für nichtig erklärten Ehen kann nach dem Tode des früheren Ehemannes unter gewissen Voraussetzunoen ein Unterhaltsbeitrag gewährt werden.
Malle auf Dienstwegen
Nach dem Borbilde des Sozialverficherungs- gesetzes ist bestimmt, daß auch die Zurücklegung des Weges nach und von der Dienststelle Dienst im Sinne des § 107 DBG. und daß daher ein Unfall auf diesem Wege als Dien stun fall zu behandeln ist.
Die Ruhensvorschriften sind entsprechend einem schon im August 1938 bekanntgegebenen Erlaß des Reichsministers der Füranzen erheblich gemildert worden, so daß Härten bei minderbemittelten Volksgenossen, besonders Witwen, mit Wirkung vom 1. Juli 1937 ab beseitigt werden. Die Verlängerung der Altersgrenze von Ehren beamten über das fünfundsechzigste Lebensjahr rst erleichtert worden. Es können bis auf weiteres auch Personen zu Ehrenbeamten ernannt werden, die das 65. Lebensjahr bereits erreicht haben. Im Falle eines Dienstuu falls haben Ehrenbeamte einen Anspruch auf das Heilverfahren.
Klosterrcichknbach, Kr. Freudenstadt, 19. Oktober. (Vom Zug überfahren.) Am Montag abend geriet auf dem Bahnhof Kloster- -reichenbach ein 55 Jahre alter Werkmeister beim Aussteigen aus dem Zug, den er erst verließ, als dieser schon wieder an gefahren war, unter die Räder. Der Mann mußte schwer verletzt in das Krankenhaus nach Freudenstadt verbracht werden. Bei dem Unfall wurde ihm sein linker Arm oberhalb des Armgclenks abgefahren.
Ensingen, 20. Okt. Am Samstag mittag stieß in der unübersichtlichen Kreuzung der Bahnhof- und Jllinger Straße ein Personenkraftwagen mit einem Radfahrer zusammen. Der Radfahrer, ein älterer Mann, wurde durch die Wucht des Anpralls auf die Straße geschleudert n. erlitt erhebliche Verletzungen.
Illingen, 29. Okt. Beim Eintreffen des 7-Uhr-Zuges am letzten Sonntag abend bot' sich den Fahrgästen ein wüstes Bild der Gemeinheit einiger betrunkener Radaubrüder. Der diensttuende Beamte hatte vorschriftsmäßig den Durchgang zu den Bahnsteigen geschlossen, was einigen Spätlingen nicht gerade Paßte. . Unter Schimpfen verlangten sie den Durchgang; als der Beamte ihrem Wunsch trotzdem nicht Nachkommen wollte, schlugen die Radaubrüder auf ihn ein. Ter Vorfall dürfte noch ein gerichtliches Nachspiel haben und den Burschen wird für ihre Frechheit ein entsprechender Denkzettel sicher sein.
Grotzsachsenheim, 20. Okt. Die Zuckerrübenernte hat begonnen. Letzten Freitag wurde die erste Fuhre zum Bahnhof gefahren. In den nächsten Tagen wird sich auf dem Verladebahnhof ein recht lebhafter Umschlagsbetrieb entwickeln und täglich Werden vollbeladene Waggons au die Bestimmungsorte abrollen. Der Anbau von Zuckerrüben wird hier seit etwa 85 Jahren betrieben.
Baihingen a. ö. E., 20. Okt. Landrat Ba- reth, bis 1. Oktober 1938 Landrat in Ehingen an der Donau, wurde im Zuge der Durchführung des Landeseinteilungsgesetzes vom 25. April 1938 zum Amtsvorstand des Kreises Vaihingen ernannt. Der neue Landrat hat die Dienstgeschäfte am 1. Oktober angetreten. Er hat eine erfolgreiche juristische Laufbahn hinter sich und besitzt auf dem Gebiet der Verwaltung reiche Erfahrungen. Durch die Vereinigung der Kreise Vaihingen und Maulbronn zu einem Großkreis ist er vor große Aufgaben gestellt. Landrat Bareth, der im' 51. Lebensjahre steht und in Weingarten gebürtig ist, war als Regierungsassessor auch schon am Oberamt Neuenbürg tätig.
Alpirsbach, 18. Okt. (19000 Uebernach- tungen mehr als 1937.) Die Kurzeit im Luftkurort Alpirsbach hat mit dem 15. Oktober ihr Ende erreicht. Während im Vorjahre bis zu diesem Tage 6438 Fremde mit 39 463 Uebernachtungen gezählt wurden, waren eS 1938 6709 Fremde mit 49 430 Uebernachtungen. Alpirsbach steht damit unter den ersten zehn Kurorten Württembergs.
Gündringen, 19. Okt. Am Kirchweihsonntag kam es auf dem hiesigen Bahnhof abends kurz vor Abfahrt des Zuges unter einigen Burschen zu Streitigkeiten, die in Tätlichkeiten ausarteten. Ein älterer Mann wollte in guter Absicht auf die frechen Burschen einreden, wurde aber angegriffen. Im Verlauf der tätlichen Auseinandersetzung wurde er von einem der Raufbolde durch drei Messerstiche verletzt. In schwerverletztem Zustand mußte er in das Nagolder Krankenhaus verbracht werden, wo der Arzt sofort eine Operation vornahm. Der Zustand des Verletzten ist ernst, doch besteht Hoffnung, daß er mit dem Leben davonkommt.
Funde aus der mittleren Steinzeit
Backnang, 18. Okt. Die schon in einem Teil des Mainhardter und Welzheimer Waldes und der Limpurger Berge durch die Geländeforschungen des Historischen Vereins für Württembergisch Franken erkannte Besiedlung der Keuperwaldhöhen durch Jäger und Sammler der mittleren Steinzeit vor rund 8000 Jahren konnte neuestens ^ruch im Kreis Backnang nachgewiesen werden. Unter Führung von Dr. Kost-Schw. Hall ist es mehreren Vorgeschichtssreunden aus Backnang gelungen, Rastplätze der genannten Vorzeit auf den sandigen Randhöhen über Oberbrüden bei Sechseiberg, Rottmannsberg und besonders in der Gegend des Trailhofes zu erkunden an Hand von kennzeichnenden Feuerstein-Kleinwerkzeugen jener bis jetzt ältesten nachweisbaren Vorzeitbevölkerung unserer Keuperwälder. Der Nachweis ihres Daseins ist auch für die Gegend von Grab im Mainhardter Wald erbracht worden. Beim Trailhof zeugt ein Steinbeilfund, den Bauer Gotthilf Gruber dort beim Ackern in der Nähe einer Quelle machen konnte, auch vom einstigen Dasein jungsteinzeitlicher Jäger im früheren' Jagdgelände der Mittelsteinzeitleute. Die Geländeforschungen werden durch Mitglieder des NS-Lehrerlmndes fortgesetzt.,
Aus Vaden
Von der Maul- und Klauenseuche .^Karlsruhe, 20. Okt. Seit dem 11. Oktober ist die Maul- und Klauenseuche in Baden in sechs Gemeinden neu und >„ kO»? wieder ausgebrochen; in sieben badischen Ge- meinden ist die Seuche emom-en . tober waren in Baden 60 Gemeinden uno Vororte und 194 Gehöfte verseucht gegen 46 Gemeinden und Vororte am 11 . Oktober. N e u bezw w i ed e r a u s g e bro ch e n ist die Seuche m folgenden Gemeinden: Amt Bühl: Weitenung,- Amt Emmendingen: Mo'"ck; Amt Freiburg: Ebringen, Umkirch; Amt Heidelberg: Heidelberg-Handschuhsheim: Amt Ueberlmgen: Homberg, Markdorf, Mimmenhausen; Amt Waldshut: Degernau. Oberlauchringen, Ofteringen. Die Seuche ist erloschen in folgenden Gemeinden: Amt Buchen: Gommersdorf, Winzenhofen; Amt Bühl: Oberachern; Amt Lörrach: Eimeldln- gen; Amt Pforzheim: Eisingen: Amt Rastatt: Sandweier; Amt Waldshut: Tiengen.
Das Ende eines Verbrechers Baden-Baden, 20. Okt. Im Stadtteil Oos wurde nachts kurz vor 12 Uhr ein auswärtiger Kraftwagenführer, der sich der behördlichen Kontrolle zu entziehen versuchte und trotz dreimaligen Anrufes nicht anhielt, durch den diensttuenden Beamten erschossen. Zu dem Vorfall erfährt der Oberrheinische Landesdienst des DNB noch: Bei der Kontrolle der m der Ooser Hauptstraße parkenden Kraftwagen stellte sich heraus, daß der Krafr- fahrzeugschein mit dem Kennzeichen eines Wagens nicht übereinstimmte. Der fragliche Fahrer gab sofort Gas, worauf der Beamte in den Wagen sprang und den Fahrer dreimal vergeblich zum Halten auffovderte. Zunächst gab her Beamte noch einen Schreckschuß ab.
Als das aber nichts fruchtete, schoß er schärf und tötete den Flüchtenden. Der Beamte konnte noch rechtzeitig aus dem herrenlos wei- terfahrenden Fahrzeug herausspringeu. dies landete mit dem Toten im Mühlbach. Die bisherigen Ermittelungen lassen darauf schließen. daß es sich bei dem Erschossenen um Lilien schwervorbestrafteu, gefährlichen Autodieb handelt.
Baden-Baden, 20. Okt. (Koch- und Kellnerlehrlingsprüfung.) Hier fand im Kurhaus die Prüfung von 13 Koch- und Kellnerlehrlingen des Landes Baden nach dem Abkommen zwischen der Neichsarbeitsge- meinschaft für Berufserziehung im deutschen Gaststättengewerbe und der Reichswirtschasts- kammer statt. Die Industrie- und Handelskammer nahm die theoretische und müiidlick/.- Prüfung am ersten Tag und die praktische Prüfung am zweiten Tag ab, deren Ergebnis sehr befriedigend war. Erfolgreich wirkten sich die Sonderkurse aus, die von der Gauarbeitsgemeinschaft für Berufserziehung im Gaststättengewerbe an der Handelsschule Baden-Baden eingerichtet wurden. Nach dem von den Kvchlehrlingen zubereiteten und von den Kellnerlehrlingen servierten Prüfungs- essen fand im Marmorsaal des Kurhauses die feierliche Lossprechung statt. Sämtliche Lehrlinge bestanden ihre Prüfung.
Pforzheim, 20. Okt. (Salzsäure im Mostkrug.) Im hiesigen Krankenhaus starb ein 50iähriger Mann aus Stein, den man in seiner Scheuer in Krämpfen aufgr- funden hatte. Neben ihm war der Mostkrug gestanden, und der Sohn hatte mit Schrecken festgestellt, daß darin Salzsäure enthalten war. Ob Unfall oder Freitod vorliegt, konnte noch nicht festgestellt werden.
Ergänzungen rum Venmlenrecht
Hörte« werden gemildert