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Viele Krbeitskameradin hilft dir!

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In letzter Zeit setzte sich ein moderner Frauenberuf immer mehr durch: der Beruf der Sozialen Betriebsarbeite» r i n. Schon die Jahre vor dem Kriege kann­ten diese Frauenarbeit in Fabriken mit vor­wiegend weiblicher Gefolgschaft: doch hatte sich damals die Werkpslegerin weniger um die sozialen Aufgaben am Arbeitsplatz selbst zu kümmern. Sie entschieden lediglich bei Unterstützungssragen. bei Nnfallhilfe und sorgten für die Unterbringung der Kinder wahrend der Arbeitszeit.

Tie Erfahrung hat gelehrt, daß die soziale Betreuung der arbeitenden Frau am Ar­beitsplatz selbst zu beginnen hat. Und das Frauenamt der Deutschen Arbeitsfront hat der sozialen Betriebsarbeiterin. wie sie sich bereits an vielen Arbeitsstätten bewährt hat, ihren Weg erleichtert. Es sorgt aber gleich­zeitig für eine ausgezeichnete Schulung die­ser sozialen Kräfte, so daß es verständlich ist, daß heute zahlreiche Betriebssichrer sich an das Frauenamt wenden, um sich eine So­ziale Betriebsarbeiterin schicken zu lassen.

Da sich nun die Arbeit solcher Kräfte um so segensreicher auswirken muß. je enger die Frauen mit dem einzelnen Betrieb und ihren Ärbeitskameradinnen verwachsen sind, sollen die Sozialen Betriebsarbeite, rinnen in Zukunft aus dem Betrieb selbst erwählt werden. Fünf Jahre soll die Anwärterin zunächst in ihrem Betrieb arbei­ten und sich in dieser Zeit möglichst schon als Vertrauensfrau des Frauenamtes der DAF. bewähren. So ist ihr reichlich Gele­genheit geboten worden, sich im Betrieb durchzusetzen und ihre sozialen Eigenschaf­ten zu beweisen. Wird sie dann vom Be­triebszellenobmann und vom Betriebssichrer für ihren Betrieb als Soziale Betriebsarbei­terin vorgeschlagen, so nimmt das Frauen­amt die Anwärterin noch in eine besondere Schule. Sie muß einen Samariterkursus besuchen, leistet sechs Wochen freiwilligen Arbeitsdienst, arbeitet sechs Wochen im Krankenhaus und praktiziert die gleiche An­zahl von Wochen bei der NSB. Darauf folgen noch ein vierzehntägiges Schulungs­lager und ein vierzehntägiges Praktikum bei einer Sozialen Betriebsarbeiterin.

Ihre Arbeit erstreckt sich nach der Anstel­lung hauptsächlich darauf, die Frauen vor gesundheitlichen Schädigungen

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durch ihre Arbeit zu bewahren. Dazu gibt die Soziale Betriebsarbeiterin An­regungen zur Verbesserung der Maschinen und des Arbeitsplatzes; sie sorgt in vielen Fällen für eine zusätzliche Ernährung, be­treut die werdenden Mütter und überwacht die hygienischen und sozialen Einrichtungen des Betriebs. Daneben macht sie Hausbesuche bei Kranken, richtet Kurse zurErsten Hilfe bei Unglücksfällen" ein und befürwortet Ge­

»Bild: Brätle»

suche an die Unterstützungseinrichtungen des Betriebs. Schließlich hat sie auch noch ein wichtiges Wort mitzureden bei Einstellungen und Entlassungen weiblicher Gefolgschafts- Mitglieder.

Um diese vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können, muß die Soziale Betriebsarbei­terin eine tätige und starke Persönlichkeit und ihren Schutzbefohlenen eine treue Ar- beitskameradin sein­

Aniere Zugend sol! gesund heranwach'en!

Wichtiges aus dem Gesetz über Kinderarbeit und die Arbeitszeit der Jugendlichen

Es ist das Ziel des heutigen Staates, alle Jugendlichen zu seelisch und körperlich ge­sunden, leistungssähigen Volksgenossen zu erziehen. Dieses Ziel kann nur durch einen erhöhten Arbeitsschutz herbeigeführt werden, der dem Krästemaß des noch in der Ent­wicklung befindlichen Jugendlichen Rech­nung trägt, wie es in dem Gesetz über Kin­derarbeit und die Arbeitszeit der Jugend­lichen erstrebt wird, das die augenblicklich

Nillwr an« kan Nnäntokriinla ^noch geltenden unzureichenden Bestimmun- Sllver aus oer oromeiaiuie -gen ablösen wird. Besonders die Mutter, de-

der NS-Hrauenschaft in Tübingen ßren Junge oder Mädel als Lehrhilng oder

- ;junge Arbeiterin tätig ist. wird interessiert ßdaran sein, einiges aus dem neuen Gesetz -zu hören, ist es doch von jeher ihre größte ^ ^ ; -Sorge gewesen, ihre Kinder vor Ueberan-

sstrengung bewahrt zu sehen.

- . . ^ Das neue Jugendschutzgesetz findet auf

lalle beschäftigten Kinder und Jugendlichen l ^ ^Anwendung. Es betrifft lediglich einige Ge-

ßwerbegruppen und Beschäftigungsarten me­ngen der Eigenart ihrer Arbeitsbedingungen lnicht, die deshalb einer besonderen Regelung s Vorbehalten bleiben. Hierzu gehören vor al­lem die Hauswirtschaft, die Landwirtschaft, -die Fischerei, die See- und Binnenschiffahrt, l Nach dem Jugendschutzgesetz ist Kind, ßwer noch nicht vierzehn Jahre. Jugendlicher, S lwer über vierzehn aber noch nicht achtzehn E ßJahre alt ist. Kinderarbeit ist grundsätzlich 5. " ^verboten. Damit hat Punkt 21 des Pro-

sgramms der NSDAP, seine Verwirklichung ^gefunden. Ausnahmsweise dürfen jedoch , lv olksschulpflichtige Kinder über -zwölf Jahre mit leichten Arbeiten beschäftigt ^ lwerden. Voraussetzung ist. daß sie im Be- Ifitze einer Arbeitskarte sind die dann ^ z ausgestellt wird wenn die geistige und kör- L ßperliche Entwicklung des Kindes eine Be- ^ lschäftigung gestattet und die Familienver- zuken,d-it8 un6 Sekreib'-um Mltnisse die Mitarbeit erfordern. Auch für

las Kind, das rm elterlichen Betriebe mit- s arbeitet. ist eine Arbeitskarte notwendig. zB. lsür die mithelfenden Kinder der Zeitungs- sfrau oder die Kinder des Heimarbeiters. Die -noch volksschulpflichtigen Kinder genießen ! natürlich einen besonderen Arbeitsschutz. Sie t dürfen zB- nur zwischen 8 und 19 Uhr täg­lich zwei Stunden und nicht vor dem Vor­mittagsunterricht beschäftigt werden. Ihre -Heranziehung an Sonn- und Feiertagen ist ^grundsätzlich verboten. Lediglich kleine Hand­leichungen beim Sport werden zugelassen. Micht mehr volksschulpflichtige Kinder dür- ßfen dagegen täglich bis zu 6 Stunden be­schäftigt werden. Sind sie schon Lehrling, so -können sie. wenn dies dem Gewerbeaufsichts- -amt angezeigt wurde wie Jugendliche her- s angezogen werden.

i Die Jugendlichen werden durch Be­schränkung der Arbeitszeit, die Festsetzung ler Ruhepausen und durch das Verbot der ^Nachtarbeit vor Ueberanstrengung geschützt. tJhre tägliche Arbeitszeit beträgt 8. die Wo- sHenarbeitszeit <8 Stunden. Für Jugend­liche unter sechzehn Jahren ist eine Mehrar- leit nur noch in Notfällen möglich. Die Ar- -beitszeitverlängerungen für die Sechzehn- sbis Achtzehnjährigen können aus wichtigen -Gründen nur vom GewerbeaufsichtSamt zu- I, i,»-r «i'-kiokrsum EM-»lch>nk»'gelasjen werden. Aber auch daun darf die

tägliche Arbeitszeit im Höchstfall nur 10 Stunden, die Wochenarbeitszeit 54 Stunden betragen. Die Berufsschulzeit, die für die Weiterbildung der Jugendlichen von großem Wert ist, gilt als Arbeitszeit. Für sie wird also auch Lohn gezahlt.

Die Freizeit der Jugendlichen ist so bemessen, daß genügend Zeit für Er­holung und Ertüchtigung vorhanden ist. Die ununterbrochene Ruhezeit ist allgemein aus 12 Stunden festgesetzt. Für die in Bäcke­reien oder Gast- und Schankwirtschaften be­schäftigten Jugendlichen über 16 Jahre muß sie mindestens >0 Stunden betragen. Ein längeres Wochenende, von Sonnabend 14 Uhr bis Montagmorgen 6 Uhr. dient eben­falls der Entspannung. Es gewährt zugleich die Zeit zur staatspolitischen Erziehung durch die HI. Der gleiche Frühschluß gilt für Vorabende vor Weihnachten und Neu­jahr. um den Jugendlichen Gelegenheit zu geben, sich in den Familien zu betätigen. Die Betriebe, die aus besonderen Gründen diese Vergünstigungen nicht ermöglichen können, müssen an anderen Tagen eine entspre­chende Freizeit gewähren. Das gleiche gilt für die Sonntagsarbeit, die grundsätzlich ver­boten ist, sich jedoch nicht für alle Betriebe durchführen läßt.

Auch das Verbot der Nachtarbeit ließ sich mit Rücksicht auf die Art und Leistungs­fähigkeit einiger Betriebe. zB. der Gast- und Schankwirtschaften und der mehrschichtigen Betriebe, nicht überall verwirklichen. Her­vorzuheben ist aber, daß Jugendliche unter sechzehn Jahren beispielsweise in Gast- und Schankwirtschasten nur noch bis 21 Uhr be­schäftigt werden dürfen. In Bäckereien dür­fen sie nicht vor 6 Uhr morgens die Arbeit aufnehmen.

Durch das neue Jugendschutzgesetz wird auch der U r l a u b g ü n st i g e r als bis­her geregelt. Bei Fortzahlung des Lohnes oder der Erziehungsbeihilfe erhalten die Vierzehn- bis Sechzehnjährigen einen Min- desturlaub von 15, die übrigen Jugend-

Sonnenaufgang

von Max Bevern

Sieh, wie dle Sterne im Oämmern verwelken! Blaues Geäder -rängt über Land!

Wachsende Kote blutfarbener Nelken glüht an wolkiger Berge Rand.

Nun leuchten die Wipfel, und steiler erhoben durchrieselt die Sonne der Bäume Geäst- Schon hellt sich die Tiefe, schon schimmerl's

verwoben!

bald funkelt der Morgen zu freudigem .'fest!

<Aus dem Jahrbuch der iunaen DichtungWir ret- ten gen Tag". Zentralverlaa der NSDAP. Urz. Eber Nach?.. München.»

lichen einen solchen von >2 Tagen. Er erhöht sich ohne Rücksicht aus daS Alter aus t8 Werktage, wenn der Jugendliche mindestens 10 Tage an einem Lager oder einer Fahrt der HI. teilnimmt. Diese Urlaubsregelimg gilt sofort, während die übrigen Bestimmun­gen des Jugendschutzgesetzes erst am l. 1. 1939 in Kraft treten, um der Wirtschaft eine allmähliche Umstellung zu ermöglichen. Das neue Gesetz wird nicht nur eine seelisch und körperlich gesunde Jugend, sondern als Folge besten einen zu höchstem Einsatz säht- gen Menschen heranbilden Helsen.

100 Mark für das beste Rezept

Um alle Hausfrauen zur Mitarbeit an. den gemeinsamen Aufgaben des Neichsnähr» standes und der Abteilung Volkswirtschaft - Hauswirtschaft im Deutschen Frauenwerk anziiregen, wurde vom Gau Hessen-Nassau ein Preisausschreiben für die besten Rezepte veranstaltet. Es sollten neue Rezepte zur Verwertung von Kartoffeln. Fisch) Ham­melfleisch. Rindfleisch und Magerkäse vcr- sucht werden. Außerdem wurden 30 weitere Preise im Gesamtwert von 250 RM. aus­geschrieben. An diesem Wettbewerb beteilig, ten sich insgesamt 2000 Hausfrauen, und nicht allein dieser zahlenmäßige Erfolg, sondern auch die Rezepte selbst beweisen, wie stark sich die Frauen heute bereits ihrer volkswirtschaftlichen Verantwortung bewußt sind und auch tatsächlich in der Ver­brauchslenkung einsehen.

LinHandbuch der Weberei"

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Die Kunst des Webens wird in den nor- bischen Ländern seit Jahrhunderten gepflegt und hat sich bis heute rem erhalten. Vor allem Norwegen kann auf eine uralte Web- kultur zurückblicken und die Webmuster seiner Bäuerinnen sind heute vielfach noch dieselben, wie vor Hunderten von Jahren. Aus diese alten Ueberlieferungen ist das schon 1904 erschienene Handbuch der We­berei von Karoline Halworsen auigebaut. Tie inzwischen erfolgten Neuauflagen haben zu dem guten Alten manche Verbesserungen auf technischem Gebiet und vor allem Aende- rungen der Werkstoffe mit einbezogen. So­eben ist nun im Reichsnährstandsverlag eine deutsche Uebersetzung von Tabitha von Do- nin dieses Standardwerks der Webkunst er­schienen und damit ein Wunsch vieler Frauen, die sich heute auch bei uns wieder dieser alten Volkskunst zuwenden, in Erfül­lung gegangen. Doch wendet sich das Buch keineswegs an Anfängerinnen, sondern an solche, die sich bereits einiges Können im Weben erworben haben. Diesen aber wird es mit seinen vielen Abbildungen und in seiner klaren Darstellung wichtige Kenntnisse und eine Fülle von Anregungen vermitteln.

praktische Winke für die Hausfrau

Wenn man: 1. versteckte Aluminiumtöpse schnell reinigen will, so koche man Rhabarber in ihnen:

2. in verschmutzten Flaschen Eierschalen und Essig zusammen gut schüttelt und aiisfpült. lassen sie sich mühelos reinigen:

3. Wachstuch mit kalter Milch behandelt, wird es sauber und bleibt dauerhaft:

4. Nußbaumblätter in den Kleiderschrank legt, hat man den billigsten Moltenschutz:

5. unsaubere Spielkarten mit Magnesia trocken abreibt, werden sie wieder wie neu. 11 8

W'ö werden wir unsere feuchten Hände los?

Kommen wir tm Sommer ohnehin leicht ins Schwitzen, so ist es uns doppelt peinlich, immer wieder feuchte Hände zu bekommen, und zwar meist dann, wenn wir sie am wenigsten gebrauchen können.

Befällt uns dieses Leiden vornehmlich im Sommer dann brauchen wir uns weiter keine großen Sorgen zu machen. Wir baden einfach unsere Hände mehrmals am Tage in schwachsaurem Essigwasser und pu­dern sie nach dem Waschen gut ein. Allge­meine Schwächezustände, Nervenüberan­strengung und Stofffwechselstörungen kön- neu vorübergehend die Hände feucht machen. In leichteren Fällen hust schon eine Ern- reibung mit Franzbranntwein. Tritt der Handschweiß stärker auf. so waschen wir die Hände zweimal täglich in einer Alaunlösung, wobei wir einen Eßlössel Alaun auf einen Liter Master geben.

Aber schon Kölnisches Wasser, das wir sa bequem in winzigen Fläschchen bei

uns in der Tasche tragen können hilft über peinliche Minuten hinweg. Tritt das Leiden ziemlich stark aus. dann können wir es mit dem Waschen in einer Formalin 1 ö - sung <1 Teelöffel Formalin aus ein Glas Wasser) oder in einer Zitronensäure- lösung i20 Gramm Zitronensäure aus 1 Liter Wasser) versuchen. Doch dürfen un­sere Hände dabei keine Niste oder Hautab- schürsungen haben.

Plötzlich austretender Handschweiß kann jedoch auch ein Anzeichen einer inneren Er- krankung sein darum empfiehlt sich, wenn die Hausmittel versagen, einen Arzt auszu- suchen.

Dieser Rat ist auf alle Fälle zu beachten, wenn der Handschweiß ständig vorhanden ist und sich die Hände dazu nach kalt an­fühlen. Hier kann wirklich nur der Arzt die richtige Behandlung des Leidens durch- führen.