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Aushebung der Talgablieferungspflicht

Die im Herbst vorigen Jahres vom Reichs­nährstand durch die Hauptvereinigung der deut­schen Viehwirtschaft in die Wege geleitete Talg- ablieferuuqsaktion. die die zur Wiederaussüllung der Vorräte notwendigen Mengen sicherstellen sollte, konnte wegen Erreichung des gesteckten Zieles ab I. Februar ausgehoben werden.

Briefe mit zollpflichtigem Inhalt

^ Bei allen Ariefsendungen mit zollpflichtigem Inhalt nach Ländern, die die Einsuhr zrllpfiich. tiger Gegenstände in dieser Form zulassen, ist vom Absender der g r ü n e Z o l l z e t t e IZoll- Douane" stets auf die Vorderseite der Sen­dung und nicht, wie es hin und wieder geschieht suf die Rückseite zu kleben. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehe» Schwierigkeiten bei der Aushändigung der Sendungen.

Vorsicht an Bahnübergängen!

Der Eisenbahnbetrieb bringt es mit sich, dak Triebwagen. Kleinlokomotiven und Gleiskrast- fahrzeuge mit akustischen Signalmitteln ausge- rüstet werden müssen, deren Töne sich von den Schallzeichen der Kraftfahrzeuge lHupen usw, nicht deutlich unterscheiden. Hört ein Kraft- sahrer bei Annäherung an einen schienengleichen Bahnübergang ein dem Schallzeichen von Kraft- fahrzeugen gleiches oder ähnliches Zeichen, so darf er sich deshalb nicht daraus verlassen, daß dieses Zeichen von einem Kraftfahrzeug ausgeht- vielmehr muß er damit rechnen, daß sich ein Triebwagen oder ein anderes Schienen- fahrzeuy nähert und sein Verhalten dement­sprechend einstellen.

Die Auswandererbriefe find wertvoll

Auswandererbriefe aus den verschiedensten Zei- ten und Ländern sind die wertvollsten Dokument« auslandsdeutschen Lebens und Schaffens. Deshalb sammelt das Deutsche Ausland-Jnstitut im Auf- trag der Stadt der Ausländsdeutschen Stuttgart und in Fühlung mit asten maßgebenden Stellen solche Briefe. Das eingegangene Briesmaterial beweist, daß in den Häusern im Schwabenland noch unzählige derartige Briefdokumente liegen müssen. Die sehr vielen Zuschriften zeigen aller­dings auch eine ernste Gefahr für diese wertvollen Schriftstücke. Aus Münster wurde z. B geschrie­ben:Den beiliegenden Brief fand ich eben noch unter dem Altpapier, das schon sortgeführt wer­den sollte.* Gerade dieser Brief enthielt eine äußerst lebendige Schilderung von der Auswan­derung eines Mädchens nach Argentinien aus dem Jahre 1894 und eine Beschreibung der bet uns damals noch völlig unbekannten Bananen. In einem anderen Begleitbrief aus Maubach stieß es: .Lsch war im Besitz, von einigen Bündeln

Briefen. Meine Frau hat sie bei der Entrümpe­lung verbrannt * Also Vorsicht bei der Abgabe von Altpapier! Weg mit allem unnötigen Ballast; alle Briefe aber durchsehen und Briefe von Aus­gewanderten an Ratsherrn Götz im Deutschen Auslands-Jnstitut in Stuttgart senden.

MWer ZWurgerW

Die Folgen einer schlechten Erziehung

Der letzte Fall, den das Schwurgericht Tübingen in seiner ersten Periode verhan­delte, war ein Schulbeispiel dafür, wie weit eine schlechte Erziehung und ein schlechtes Beispiel führen kann. Auf der Anklagebank fast die erst 21jährige Eleonore Saaler von Tenningen bei Emmendingen (Baden). Sie hat, das ergab die Hauptverhandlung ein­deutig, eine schlechte Erziehung genossen und an ihrem Vater ein noch schlechteres Vorbild gehabt. In ihren Kinderjahren hätte sie sich nicht träumen lassen, daß sie auf derartige Abwege geraten würde. Denn die Angeklagte gehört einer Familie an, die in früheren Jahren sehr vermöglich war. Ihr Vater war Direktor und Mitinhaber einer Fabrik in Tenningen, hat es dann aber durch seine Trunksucht soweit gebracht, daß er in seinen letzten Jahren in seiner früher zum großen Teil eigenen Fabrik noch als Portier beschäf­tigt worden war. Mit der Angeklagten haben noch zwei Brüder daraus nichts Gutes ge­lernt, das beweisen schon die Vorstrafen, die die Brüder der Angeklagten bisher erlitten hatten. Die Angeklagte selbst besuchte die höhere Schule bis zur mittleren Reife, fing aber schon während ihrer letzten Schuljahre ein sehr leichtfüßiges Leben an, das sie bis zum letzten Jahre fortsetzte. Um sie wieder auf bessere Wege zu bringen, steckte man sie im letzten Jahr in eine Haushaltungsschule in Herrenal b. Aber nur kurze Zeit hielt sie es dort aus, um dann in Freiburg, das schon vorher ihrWirkungsort" war, Stel­lung als Hausgehilfin anzunehmen. Inner­halb weniger Monate wechselte sie zweimal ihre Stellung und stahl in dieser Zeit ihren Dienstherrschaften Geld und sonstige Dinge, die für die weibliche Eitelkeit Passend waren. Das führte dann dazu, daß sie wegen fortge­setztem Diebstahl zu drei Monaten Gefäng­nis verurteilt wurde.

Im Juni letzten Jahres, als sie noch in

Herrcnalb war, hatte sie aber auch noch ein Verbrechen begangen, denn sie schwor vor dem Amtsgericht Neuenbürg, wo sie kom­missarisch als Zeugin vernommen wurde, einen Meineid. Diese letztere Tat hat sie vor allem ihrem falschen Geltungsbedürfnis zu verdanken. Ihr kam es auf eine Lüge mehr oder weniger nicht an, wenn sie dadurch nur erreichen konnte, irgendwie tätig zu sein. So auch in diesem Fall, der sich in Tenningen zugetragen hat. Es war anfangs 1937, da erzählte die Angeklagte einer bekannten Fa­milie in Tenningen, die im gleichen Gebäude wohnte, daß ein dritter Hausbewohner, der mit den beiden andern verfeindet war, auf dem Speicher der Familie Saaler Holz ge­stohlen habe. Die Angeklagte erzählte in weit­schweifigen Einzelheiten, der erwähnte Haus­bewohner sei von ihr ertappt worden, als er gerade daran war, einen weiteren Korb Holz' von dem Speicher der Familie Saaler auf seinen Speicher zu tragen. Ohne ein Wort zu sagen, habe er dann das Holz liegen lassen. Sie aber sei sofort in seinen Speicher gegan­gen. wo sie noch mehr Holz, das ihren Eltern gehörte, vorgefunden habe. Dieses Holz habe derDieb" auf ihre Anordnung hin dahin zurückgetragen, wo er es gestohlen habe. Es dauerte nicht lange, da war diese Geschichte schon in der ganzen Fabrik, in welcher der Dieb" eine bevorzugte Stellung hatte, be­kannt. Dre Verhältnisse wurden dadurch für den Beschuldigten nicht besser, im Gegenteil. Nach einiger Zeit erfuhr er, was über ihn gesagt werde. Alsbald stellte er dann gegen denjenigen Arbeitskameraden, dem die Ge­rüchtemacherin Saaler die Geschichte erzählt hatte, Anzeige wegen Beleidigung. Dieser wiederum benannte die jetzige Angeklagte als Kronzeugin. Da sie zur Zeit des Beleidi­gungsverfahrens, wie schon erwähnt, in Her- renalb war, wurde sie vor dem Amtsgericht Neuenbürg vernommen. Hier erzählte sie wiederum die gleiche Geschichte und beschwor sie auch. Die Folge war, daß der angebliche Dieb, da er keinerlei Entlastungszeugen hatte, seine Klage zurücknahm, sich auch eine neue Stellung und damit auch eine andere Woh­nung suchen mußte.

Aber nur zu schnell wandte sich das Blatt. 'Anläßlich einer Hausdurchsuchung, die bei der Angeklagten wegen ihrer schon erwähnten Diebstähle in Freiburg gemacht wurde, fand

sich auch ein Brief vor, der den ersten Anlaß zu dem jetzt abgeschlossenen Meiueidsverfah- ren gab. Die Angeklagte wurde darüber im Gefängnis Bruchsal vernommen, damals leugnete sie noch, einen Meineid geschworen zu haben. Ais sie dann aber im Januar dieses Jahres in Tübingen dem Untersuch­ungsrichter vorgeführt wurde, gestand sie das Verbrechen ein. Ja, sie bestätigte es auch dem Staatsanwalt und dem Referenten dieser Schwurgerichtsverhandlung gegenüber. Sic schrieb cs auch ihrem Verteidiger und beich­tete in einem Brief selbst ihrer Mutter. In der Hauptvcrhandlung leugnete sie aber wie­der hartnäckig bzw. gab nur zu, daß es un­wahr sei, daß der angebliche Dieb mehrere Körbe gestohlenes Holz wieder in ihren elter­lichen Speicher zurückgetragen habe. Schon dies allein hätte für eine Verurteilung wegen Meineids ausgereicht, aber die Beweisauf­nahme widerlegte auch die restlichen Behaup­tungen der Angeklagten. Da sie sich aber, wenn sie als Zeugin die Wahrheit gesagt hätte, selbst strafbar gemacht hätte, kam ihr der Eidnotstandsparagraph zugute und das Urteil lautete deshalb auf neun Monate Ge­fängnis.

kukdstt

Die Spielansetzung für den kommenden Sonntag ist nicht gaizz verständlich. Es sollen nämlich spielen:

Kreisklaffe 1

Engelsbrand Gräfenhausen, Wildbad Neuenbürg, Feldrennach Calmbach, i Schwann Conweiler.

Es tritt also der seltsame Fall ein, daß auf dem Platz in Schwann gleich zwei Spiele stattfinden sollen. Dafür ist für den darauf­folgenden Sonntag weder auf dem Platz in Schwann, noch auf dem in Conweiler ein Spiel vorgesehen. Nur ein Spiel findet statt in der

Kreisklasse 2.

Aber hier wird sich aller Voraussicht nach die Meisterschaft dieser Abteilung entscheiden. Es handelt sich um das Spiel Höfen Pfinz­weiler. Bei gutem Wetter findet vielleicht ein a. K.-Spiel statt (Waldrennach Con­weiler).

Verwandten, Ureuncken nnck gekannten teilen wir mit, ckak unser lieber, guter Vater, Orokvater, Lekwager uncl Onkel

UViillHSllRH MgvermMn

gestern trüb im icreiskrankenliaus, im älter von 60 sastren, unerwartet rasest von uns genommen wurcle. . .

vis trsuvrneßsn üßintvrviisdsnsn.

SirbsntsIS, 5. lledruar 1938.

Leerciigung am Sonntag nackmittag 3 Ostr,

Stadt Ealw.

Der auf s. Februar 1938 fallende

Vieh- und Schweinemarft

wird nicht abgehalten.

Der Bürgermeister.

WinterMsiiittk, Grt»«r»W Wiidbad.

Am Montag, den 7. Febrnar 1938. findet auf der Geschäfts- stelle von s11 Uhr an alle Betreuten nochmals eine Kartoffelschetn-- Ausgade usw. statt. Die Ausgabe der Kartoffeln selbst erfolgt gegen Abgabe des Scheines Montag nachmittag von 13 Uhr tm Lager, Uhlandstraße.

Ferner den Volksgenossen Wildbads zur Kenntnisnahme, daß am Mittwoch, den 9. Februar 1938, die vorletzte Pfundipe-Wr stattfindet. Am 13. Februar 1938 wird in der Turnhalle abends der traditionelle Tag demscher Bolksgem« nschart des WHW. mit Aufführungen und Tanz abgehalten werden. Hierüber erscheint in der Zeitung noch eine nähere Bekanntgabe.

Der Ortsbeauftragte des WHW: Erich Spingier.

VsgeiftmiSverem Wjldbad

Am Donnerstag, 19. Febrnar, 20.15 Uhr, im alten Volks­schulgebäude

Hauptversammlung

Berkandlungsgeqenftände: Iahresllbersicht, Kassenbericht, Kassen­prüfung, Satzungsänderung, Wahlen.

Etwaige Anträge sind spätestens bis Mittwoch, 9. Februar, beim Vorsitzenden oder einem Ausschußmitglied schriftlich einzureichen.

Die Mitglieder werden zu zahlreichem Besuch der Versammlung herzlich eingeladen.

Vorsitzender und Ausschuß.

Heute Samstag

Kostümball

bis 2 Uhr

im Gasthof zumOchsen" in Höfen.

Kostüm-Prämiierung. Tauzkaprlle Gentner. Eintritt strtl

Unser lieber Kollege

Wilhelm Schöniugee

Wapnermeister

in Birkenfeld ist gestorben. Die Beerdigung findet am Sonntag den 6. Februar, nachm. 3 Uhr. statt.

Um zahlreiche Beteiligung wird gebeten.

Der Obermeister.

V^einkarleri Lpeisekarten 8erv!etten^ asclien 8ervietten

V.Ueed'»°b° LllebürMerei

d^euenbürA

Aufgeweckter Junge wird als

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zur gründlichen Ausbildung ange­nommen.

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