Zwölf Bibelforscher vor dem Sonbergericht
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In Bon darf bei Herrenberg wurde der Landwirt E. Kuß maul von seinem Sohn im Verlaufe eines Streite? mit der Axt auf den Kops geschlagen und erheblich verletzt, so daß er ins KreiskrankcnhauS übergeiührt werden mußte.
In Dörtel (Kreis Mergentheims vollendete Georg Lederols sein 82 Lebensjahr. Der Greis ist noch erstaunlich rüstig Gr besorgt noch selbst eüwn Teil seiner Geldgeschäfte und unternimmt nicht selten noch größere Gänge nach auswärts.
Der trübere Schultheiß der Gemeinde Lonsingen tKreis Urachs. Georg Ravp. konnte dieser Tage in voller Frische und Rüstigkeit seinen 84. Geburtstag feiern
Sind die Straßen verkehrssicher?
ES besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß der Kraftfahrer in der gegenwärtigen Jahreszeit keine größere Fahrt unternimmt» ohne sich über die Straßenverhältnisse der Strecken, die er benützen will, zu unterrichten. Eine Reihe von Vorfällen, die dem DDAC. zur Kenntnis gekommen sind, beweist, wie wichtig eS für die Durchführung des schwierigen Winterbetriebes ist, daß durch guteKennrniS derStraßen-undWetterverhält- nisse der Kraftfahrzeugverkehr so weit wie irgendwie möglich sichergestellt wird.
Der Fall, daß z. B. ein Kraftfahrer, der es versäumt hat, Ghneeketten mitzunehmen, irgendwo steckenbleibt, und sich von ein paar Pferden aus der Patsche helfen lassen muß, ist, obwohl er sehr häufig vorkommt, noch nicht ein. mal entscheidend. Wirklich schlimm sind die Fälle, bei denen sich das Fehlen von Schneeketten oder ungenügende Reifenprofilierung dadurch auswirkt, daß Kraftfahrzeuge ins Schleudern kommen und große Personen- und Sachschäden verur- sachen Diese Vorfälle sind leider nicht selten. Dem Bedürfnis nach Unterrichtung hat der DDAC. dadurch Rechnung getragen, daß er täglich kostenlos Auskunft über alle Straßen und Wetter betreffende Fragen gibt.
Ulmer Schlachtbiehmarkt von, S4./25. Januar. Zufuhr: II Ochsen. 32 Bullen. 45 Kühe. 19 Für- ssn, 152 Kälber. 857 Schweine. Preise für -/- Kilo- gramm Lebendgewicht: Ochsen a> 42 bis 43. b) 35 bis 88; Bullen al 33 bis 41, k» —. cl 26 d) 25: Kühe al 83 bis 41. bl 32 bis 87. cl 24 bi? 31. d) 13: Färsen a> 40 bis 42: Kälber al 6» bis 63. bl 58 bis 59 cl 41 bis 50, dl 85 bis 40: Schweine al 55.50. I bl 54.50. 2 bl 58.50, cl 51,50. dl 43,50. el 43 50, fl 43,50. fette Specksallen gt> 52.50. andere Sauen g 2l 50.50, Marktverlaus: Großvieh a- und b-Tiere zugeteilt und d-Tiere belebt. Kälber lebhaft, Schweine zuyeteilt.
Sie Lage am Eiermarkt
Der württembergische Eiermarkt erhielt wieder kleinere Zufuhren an ausländischen Frischeiern. Kühlhauseier wurden zusätzlich in Berkehr gebracht. Auf den großen Vervraucherplätzen konnte sich bisher der geringe Anfall inländischer Frischeier noch nicht bemerkbar machen. Er trat ledig- lich im Einflußgebiet der Erzeügergemeinden >n Erscheinung. Die anhaltende milde Witterung begünstigt jedoch bereits spürbar die Legetätigkcit. Es dürste daher in absehbarer Zeit auch aus den Verbraucherplätzen mit einer Auflockerung der Bersorgungslage zu rechnen sein. Mit wenigen Ausnahmen konnte der dringende Bedarf einigermaßen gedeckt werden.
Neuenbürg, 26. Jan. Das Sondergericht Stuttgart unter Vorsitz von Senatspräsident Cuhorst tagte gestern im Sitzungssaal des hiesigen Amtsgerichts. Es stand zur Verhandlung die Anklage gegen 12 Angehörige der laut Gesetz vom Jahre 1933/34 verbotenen Internationalen Bibelforscher-Vereinigung, von Lenen 11 in Pforzheim ihren Wohnsitz haben. Seit Herbst 1937 befinden sich die Angeklagten in Untersuchungshaft. Es wurde ihnen vorgeworfen, daß sie nach dem Verbot der Sekte für diese tätig waren, indem sie im Jahre 1936/37 sogenannte „Gute-Hoffilungs- Beiträge" bei bekannten Glaubensgenossen einkassiertcn, verbotene Zeitschriften und die berüchtigten, gegen das nationalsozialistische Deutschland und seine Regierung gerichteten Luzerner Hetzbriefe verteilten. Das Haupttätigkeitsgebiet war Pforzheim - Brötzingen, nur in einem Falle wurde die gesetzwidrige Tätigkeit auch in anderen Orten ausgeführt.
Die Verhandlung begann um halb 10 Uhr vormittags. Zunächst verlas der Vorsitzende die Namen der 12 Angeklagten und hernach die Anklageschrift. In der Beweisaufnahme wurden die Angeklagten einzeln vernommen und zwar als erster der Beschuldigte Franz Bart h. Er gehört der Sekte schon seit 1923 an und spielte die Hauptrolle, denn er begleitete das Amt eines GruppendienerS und war von „höherer" Stelle als solcher beauftragt, dafür zu sorgen, das; möglichst recht große Geldbeträge einkassiert und „geistige Nahrung" anderen Mitmenschen vermittelt wird. Die Angeklagten Friedrich Burger und A. Ditsch ko mski waren Kilfsgrup- Pendiener und fleißige Mitarbeitr. Trotzdem ihnen bekannt war, daß eine Betätigung für diese staatsfeindliche Sekte gesetzlich verboten ist, verspürten sie keinerlei Hemmungen. Sie bedienten sich, wie vom Vorsitzenden ausdrücklich betont wurde, in ihrer Werbetätigkeit einer Methode, die von jener der Kommunisten nur wenig abweicht. Heimlich steckten sie die Luzerner Hetzbriefe und die Zeitschriften in die Briefkästen. Die damit Bedachten waren zum überwiegenden Teil davon nicht sonderlich erfreut und erstatteten pflichtgemäß bei der Polizei Anzeige, wodurch cs möglich wurde, dem Treiben der Bibelforscher in Pforzheim ein Ende zu setzen. Beim Einkassieren derGute-Hoffnungs-Beiträge wurde eine Tarnung vorgenommen, indem den Spendern gesagt wurde, diese würden für soziale Zwecke verwendet, in Wirklichkeit flössen die Gelder aber den üblen Drahtziehern zu, die sie wiederum für die Hetze und Lüge gegen Deutschland verwendeten. Der Angc- klPjte Re ule war nicht in Pforzheim tätig, er fnhr ans seinem Motorrad in verschiedenen Orten des Schwarzwalds herum, um ihm dort benannten und bekannten Glaubensgenossen „geistige Nahrung" zu bringen. Die Angeklagte Elise Baroni glaubte, sic müsse dem Sondergericht zur Kenntnis geben, cs sei Gottes Wille gewesen, daß sie sich für die Verbreitung des „Wahren" Evangeliums einsetzte. Aus ihrem Munde erfuhr man auch, daß sie 1921 im Pforzhcimcr Stadtbad entsprechender Hebung der Sekte getauft wurde. Bei
einigen andern Angeklagten war es ebenso. Die Angeklagten Marie Keck, Hedwig Ruf und der Angeklagte Max Schult räumten zwar die ihnen zur Last gelegten Straftaten ein, versuchten aber denselben eine harmlose Note zu geben, indem sie Vorgaben, sie hätten die Gelder für notleidende Glaubensgenossen gesammelt, und im übrigen das WortGot- tes verkündet. Welch ablehnende Einstellung zum nationalsozialistischen Staat und seinen Einrichtungen in den Kreisen der Internationalen Bibelforscher vorhanden ist. dafür nur zwei Beispiele aus der Verhandlung: Einer der Angeklagten verweigerte aus Glaubens- Überzeugung dein Vaterland die Wehrdienst- Pflicht und wurde deshalb vom Kriegsgericht mit 43 Tagen Gefängnis bestraft. Er will jetzt seine Einstellung geändert haben. An einen anderen älteren Beschuldigten richtete der Vorsitzende die Frage, warum er für angeblich soziale Zwecke der verboteneil Organisation Geld gab und nicht dem WHW. Darauf antwortete er, daß nach seiner Ansicht das WHW nicht sozial sei, hingegen die Bibel- forschervereinigung.
In längeren Ausführungen nahm der Staatsanwalt zu dem Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung. Sie habe eindeutig dem Gericht gezeigt, daß sich die 12 Angeklagten im Sinne der Anklage schuldig gemacht haben. Ihre Straftaten sind nur ein Ausschnitt aus dem Register von über hundert Fällen, mit denen sich das Sondergericht zu befassen hatte. Es hat sich gezeigt, daß die früheren Strasen nutzlos waren und auf die fanatischen Anhänger der verbotenen Sekte keinen Eindruck machten. Im Gegenteil, sie bedienten sich in chrer Arbeit derselben Taktik wie die Kommunisten. Infolgedessen können nur harte Strafen dem Gesetz Genüge leisten. Der Staat duldet diese heimtückischen Umtriebe nicht mehr, das müssen sich die allzuüberzeugten Anhänger der Internationalst Bibelforscher gesagt sein lassen. Als den Hauptschuldigen bezeichnet er den Angeklagten Franz Barth. Er war der Verantwortliche. Gegen ihn beantragte er eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren, gegen Burger, Reule und Ditschkomski je 1 Jahr und 6 Monate, gegen Baroni, Schult, Keck und Ruf je 1 Jahr, gegen den Angeklagten Ernst Scherle 5 Monate und gegen die Angeklagten Johannes Lehmann, Mathilde Wolf, Marie Gollmer je 3 Monate. Die drei Verteidiger traten für eine mildere Bestrafung ein. Das Urteil wurde nachmittags verkündet. Es lautete wegen unerlaubter Betätigung für die gesetzlich verbotene Internationale Bibelforscheroereinigung im Sinne des Gesetzes des Herrn Reichspräsidenten vom Jahr 1933 und den erlassenen Gesetzen in Baden und Württemberg vom Jahre 1933/34 für Franz Barth auf 2 Jahre, Friedrich Burger, Reule und Ditschkomski auf ein Jahr und 6 Monate, Schult, Keck und Ruf auf 1 Jahr und für alle andere» Angeklagten auf 2 Monate Gefängnis. Das von Reule für die Fahrten benützte Kraftrad wird gerichtlich eingezogen. Die Angeklagten haben die Kosten zu tragen. Dem Angeklagten Barth werden vier, den Beschuldigte« Burger, Ditschkomski
und Rente drei und de» Angeklagten Schult, Keck und Rnf zwei Monate Untersuchungshaft angerechnet. Der Haftbefehl bei Scherle wurde aufgehoben, die andern Haftbefehle bliebe» aufrechterhalten.
In der Urteilsbegründung führte Senats- Präsident Cuhorst ans, daß sich die Angeklagten für die verbotene Bibelforschervereinigung betätigt haben. Die illegale Tätigkeit dieser Sekte sei zu einer Gefahr für den Staat geworden und müsse durch harte Strafen geahndet werden, nachdem mildere Strafen nicht viel nützten. Die Angeklagten haben versucht, ihre Tätigkeit als recht harmlos hinznstellen, das'Gericht schenkte diesen Beweismitteln jedoch keinen Glauben, es ist vielmehr davon überzeugt, daß sie genau wußten, daß sie gegen den Staat und seine Gesetze arbeiteten. Ihre Tätigkeit könne man nicht als harmlose religiöse Verirrung bezeichnen, sondern als Planmäßige Hetzarbeit gegen den Staat und die Volksgemeinschaft. -ö-
ChrW Cranz siegt bei den AdsatzrtslSusen
der Wintersportwoche in Garmisch-Partenkirchen
Bei der zweiten Internationalen Wintersport- Woche in Garmisch-Partenkirchen brachte der Mittwoch auf der olympischen Strecke des Kreuzecks die Abfahrtsläufe der Männer und Frauen. Beide Rennen endeten mit deutschen Siegen durch Christi Cranz und Roman Wörndle.
Ungefähr vier Kilometer hatten die Frauen vom 1580 Meter hohen Kreuzwankl bis zur Tal- station <760 Meter) zurückzulegen und dabej sechs Pflichttore zu nehmen 24 Läuferinnen, aus sechs Nationen fanden sich am Start ein. Der erwartete Zweikamps Deutschland — Schweiz endete mit einem großen Erfolg der deutschen Frauen. Weltmeisterin Christi Cranz ging als eine der ersten über die Strecke, standsicher und zügig fegte sie über die schwersten Stellen und erzielte die ausgezeichnete Zeit von 4:35.8 Minuten Lisa Nesch erkämpfte mit 4:44.4 für Deutschland den zweiten Platz, gefolgt von Erna Steuri-Schweiz. Erst hinter Käthe Grasegger und List Hofe- rer plazierte sich Tina Künzli. Schweiz.
Der Start der Männer lag rund l50 Meter höher auf dem Kreuzjoch. Schade, daß Läufer wie Rudi Matt, Willi Walch, Anton Seelos und unser Rudi Cranz nicht antreten konnten. Olympiasieger. Weltmeister und Spitzenläuser des vergangenen Winters waren zur Stelle und lieferten sich einen mitreißenden Kampf Als einer der ersten legte Franz Psnür mit 4:45 Minuten eine gute Zeit vor. der französische Jungmanne Couttet drückte sie auf 4:37.4 Minuten. Noch schneller war aber unser Jungmann Harro Cranz, der gleich darauf aber von Hans Kem- ser übertrumpft wurde und Sechster mit 4:36 wurde. Dann aber legte Roman Wörndle 4:22,4 Minuten hin lind keiner der Teilnehmer war schneller als er Nur Eberhard Kueißl- Oesterreich glückte es noch unter 4:30 Minuten zu kommen, eine Zeit, die als Dritter der junge Wiesseer Josef Gantner überraschend erreichte, Beim Steilhang am Baderstadel stürzte Serto- relli-Jtalien schwer: er mußte mit Schlitten abtransportiert werden. Ohne ersichtlichen Grund gab Weltmeister Emile Allais schon nach wenigen 100 Metern auf. Der Olympiasieger Frinz Pinür hat seine Bestform noch nicht wieder erreicht
Bei dem Abfahrtslaus der Frauen starteten 27 Teilnehmerinnen, von denen nur drei unterwegs aufgaben. Die elf Besten gelangen in den Torlauf am Donnerstag. Von den 32 Männern kamen 71 ins Ziel, am Torlaus sind 80 startberechtigt.
Hüten a. ck. Cnr, 27. jasuar 1938.
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Oennacb, 26. Januar 1938.
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Am Freitag den 28. Januar 1938, findet für die WHW.- Betreutcu eine
Ledensmittel-AnSgabe
statt und zwar für die Buchstaben
A—K von vormittags 9—12 Uhr,
L—Z von nachmittags 2—S Uhr.
Der Orsbeaustragte des WHW.
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Es werden öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert am Freitag den 28. Jan. 1838 vorm. 10 Uhr, in Herren- alb:
1 Friseurtoilette:
Samstag. 28. Jan. 1838. vorm. 10 Uhr, in Wildbad:
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Zusammenkunft jeweils b. Rathaus.
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Wildbad.
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sagt ckie Kleins i-ieseloitv, als sie kört, ckaö Onkel brita seinen kiusten so scAnell los gv«vr- cken ist. -lecken 8io bitte vor: ltusta-OIycin killt bei Husten unck VerscLlslmung, sstbma- tiscbsn Ssscdrvercken, scbmecict gut unck kostet ckie MascAe nur MA 1.— grobe lllsscbs Mck 1.65 ^ '/, Itr Sparklascbe kUA 3.25. vose itustabons 0.75, Kröuterkonbons. viele begeisterte Urteile
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ebenso ein Quantum Wagner- Holz (Eiche).
Karl Kraft» Schmied.