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Wan« kann der Name geändert werden?
Sammelnamen können durch Zusatznamen unterschieden werden
Die Altherrenschaft „Motor' faßte den Entschluß, die Kameradschaft „Gottlieb Daimler' im NSDStB. an der Höheren Maschinenbauschule Eßlingen zu betreuen.
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Tie durch Berufung des früheren Ortsvorstehers zum Gemeindepsleger nach Sulzbach a. M. seit fast einem Jahr unbesetzte Ortsvorsteherstelle in Hausen a. R. wurde durch Einsetzung des Bürgermeisters Friedrich Neinhardt von Fichtenberg als gemeinsamer Ortsvorsteher für die Gemeinden Fichtcnberg und Hausen wieder besetzt.
Vaihingen/Enz, 14. Januar. Wegen Uever- tretung der seuchenpolizeilichen Vorschriften wurde ein Landwirt in Untermberg vom Landrat mit einer erheblichen Geldstrafe belegt. Nur mit Rücksicht auf sein Alter und seinen schlechten Gesundheitszustand sah man von seiner Festnahme ab.
Tübingen, 14. Januar. (N o ch e i n F ü n f. Hunderterl Laß die Gewinne der WHW.-Lotterie mitunter auch aus die ..Unglückszahl 13' fallen, wurde wieder einmal am Tonnerstag. 13. Januar, offenkundig. In einem hiesigen Gastwirtshaus taten sich zwei Volksgenossen zum Kauf eines Loses der WHW.-Lotterie zusammen und ihr Staunen war groß, als sie von dem ebenfalls hoch- 'rfreutcn Verkäufer der Glückslose vernäh, men. daß sie mit dem gemeinsamen Los 500 Reichsmark gewonnen hatten.
lui.r, l i egiea> l belohnte
G a st s r e u n d s ch a f t.) Auf einem Gutshos bei Ledenwaldstetten sprach vor einiger Zeit ein 86 Jahre alter lediger Mann um Gewährung emez Nachtquartiers vor. Tie Bitte wurde ihm gewährt. Er wurde bei dem I4jährigen Tienstknecht einquartiert. In der Nacht verging er sich an dem Jungen nach 8 175 schwer. Ter Wüstling muß nunmehr sein Verbrechen mit sieben Monaten G e- sängnis büßen.
Weinsberg, 14. Januar. (Professor Tr. Meißner s.) In Lichtenstern (Kreis Hcilbronnl starb der erste Vorstand der Württ. Versuchsanstalt für Obst- und Weinbau in Weinsberg. Landesökonomierat Pro?. Tr. Richard Meißne r. Er hat sich um den Weinbau in Württemberg bedeutende Verdienste erworben, wie auch sein Name in allen Fragen des Weinbaus überhaupt einen großen Klang hatte. Auch um die Geschicke der Stadt Weinsberg und um den dortigen Justinus-Kerner-Verein hat sich Prof. Meißner. der ein ausgezeichneter Geschichtskenner und hervorragender Redner war, in hohem
Zu der reichsrechtlichen Vereinheitlichung und Neuregelung über die Aenderung und Feststellung von Familiennamen hat der Reichsminister umfangreiche Richtlinien erlassen. Danach ist ein ausreichender Grund ur Namensänderung im allgemeinen nicht chon darin zu erblicken, daß dem Antragsteller der ihm zustehende Name mißfällt, daß ihm der angestrebte Name ein besseres Fortkommen verspricht oder daß er sich von seiner Familie und den Trägern seines bisherigen Namens lossagen will. Künstler- und Phantasie-Namen (Pseudonyme) sind regelmäßig nicht als Familienname zu gewähren. Als ausreichender Grund zu einer Namensänderung ist es an- zusehen, wenn der bisherige Name anstößig oder lächerlich klingt, oder doch geeignet ist, sei es auch nur in gewissen Gegenden, Dialekten oder Volkskreisen Anlaß zu srivolen oder unangemessenen Wortspielen oder Scherzen zu geben.
Ein Name darf nur geändert werden, wenn aus der Person des Antragstellers keine Be- denken dagegen bestehen. Als neuer Name wirb in erster Linie der eines Vorfahrens des Antragstellers in Frage kommen. Ein Name, der durch frühere Träger bereits eine bestimmte historische, literarische oder politische Bedeutung erhalten hat, ist in der Regel nicht zu wählen. Da der Name der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Familie kennzeichnet, sollen grundsätzlich alle Familienangehörigen den gleichen Namen führen. Erhebliche Bedeutung hat für das ganze Verfahren der Namensänderung ein etwaiger Widerspruch der Ehefrau des Antragstellers.
Bei ehelichen Kindern können nur schwere Vorstrafen, etwa Sittlichkeitsdelikte des Vaters die Namensänderung begründen. Den Gesuchen unehelicher Kinder, die bezwecken, die uneheliche Geburt nicht erkenntlich werden zu lassen, ist, wenn ein ausreichender Grund sie rechtfertigt, tunlichst entgegenzu- kommen. Auch für Stief- und Pflegekinder wird eine entgegenkommende Regelung vorgesehen. Von besonderer Bedeutung ist für Verlobte, daß, wenn der Bräutigam unerwartet gestorben und die ernstliche Absicht der Eheschließung nachgewiesen ist, die Be-
wungung seines Namens für die Braut in Betracht kommen wird. Vor allem ist den Interessen von Brautkindern nachzukommen.
Bei Gewährung von Doppelnamen ist mit größter Zurückhaltung zu Verfahren. Gewisse Sammelnamen (Vulgärnamen) aber unterscheiden ihre Träger nicht mehr. Hier liegt die Hinzufügung eines unterschei- denden Zusatzes im öffentlichen wie im In- teresse der Träger. Als solche Sammelnamen bezeichnet der Minister: Braun. Becker. Fischer. Haase. Hoffmann. Krause. Krüger. Lehmann. Lange. Mäher. Müller. Neumann. Richter. Schmidt. Schneider, Schröder. Schulz. Schwarz. Wa.«,er. Weber. Weiß. Wolfs und Zimmermann, ebenso die mit ihnen lautlich oder ähnlich klingenden Namen. Als Zuname kommt in erster Linie der Geburtsname der Mutter oder einer Großmutter in Frage. Führen deutschblütige Personen jüdische Namen, so kann Anträgen auf Aenderung stattgegeben werden. An- trägen von Juden und Mischlingen, ihren Namen zu ändern, wird grundsätzlich nichl stattgegeben, damit nicht die Abstammung verschleiert wird.
Das Narnensänderungsverfah- ren findet ausschließlich vor den Verwaltungsbehörden statt. Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll gestellt werden. Ein Vormund oder Pfleger bedarf dazu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Der Antrag muß den Grund enthalten, der die Namens- änderung rechtfertigen soll. Weiter hat der Antragsteller seine Staatsangehörigkeit und seine Abstammung nachzuweisen, die Bei- trittserklärung seiner Ehefrau beizufügen, eine Bescheinigung über seine Einkommensverhältnisse vorzulegen und einige weitere Formalien zu erfüllen. Die Entscheidung über den Antrag trifft regelmäßig die höhere Verwaltungsbehörde. Der Minister behält sich jedoch in einigen Fällen die Entscheidung selbst vor, vor allem, wenn ein Name erbeten wird, der eine frühere Adelsbezeichnung enthält und wenn gemäß den Richtlinien die Aenderung eines jüdischen Namens erfolgen soll. Die Namensänderung wird mit dem Zeitpunkt der Aushändigung der Genehmigungsurkunde wirksam.
Maste angenommen.
Vuchau a. F., 14. Januar. (Zahme Rehe vergiftet.) Der Besitzer der hiesigen Schlangenfarm, Widmann, hielt in seinem Gehege sünf zahme Rehe. Sämtliche sünf Tiere sind in letzter Zeit eins nach dem anderen eingegangen. Sachverständige haben als Todesursache einwandfrei Vergiftung durch Arsenik sestgestellt. Von den Tätern dieses gemeinen Bubenstücks sehlt ietzt jede Svur.
Stuttgart hat jetzt 452000 Einwohner
Stuttgart, 14. Januar. Wie Oberbürgermeister Dr. Strölin in der gestrigen Ratsherrensitzung bekanntgab. ist die Einwohnerzahl der Stadt Stuttgart im letzten Jahre aus rund 452 000 gestiegen. Mit besonderer Genugtuung wurde ferner die Mitteilung ausgenommen, daß die Zahl der Juden in Stuttgart ständig im Abnehmen begriffen und bereits unter 4000 gesunken ist.
Erzieher im EKitratnlng
Stuttgart, 14. Januar. Wie auch in den vergangenen Jahren, haben schwäbische Er- ieher und Erzieherinnen die Winter- erien in der winterlichen Pracht des Hochgebirges zuaebracht. um sich hier vor allem dem Schitraining zu widmen. Vom 26. Dezember bis 1. Januar und wiederum vom I. bis 6. Januar fanden unter Leitung von Gausachbcrater Jäger auf der Jahnhütte im Walsertal, auf der Unterlauchalm bei Steibis-Lberstaufen und in Bolsterlang bei Fischen die diesjährigen Schikurfe des NS.-Lehrerbundes Gau Würt- temberg-Hohenzollern statt. 120 Erzieher und Erzieherinnen nahmen an den sechs Kursen, die bei denkbar besten Schneeverhältnissen diirchgcsührt werden konnten, teil.
rer Nerkar ist ujorvstt
Lausten a. N., 14. Januar. Infolge des anhaltenden föhnigen Wetters, das in den letzten Tagen auch in den höheren Lagen zur Schneeschmelze führte, ist der Neckar raich angesticgcn. Bereits am Donnerstagnachmittag war der Fluß hier und in der Umgebung ufervoll. An manchen Stellen z. B. beim Leinpfad, trat er sogar zeitweise über seine User.
Non einer stürzenden Fickte setstt!
Döttingen, Kr. Münsingen. 14. Januar. Der 35 Jahre alte, erst seit zehn Wochen verheiratete Albert Ostertag war mit einigen Arbeitskameraden mit dem Füllen von Fichten beschäftigt. Dabei wurde er von einem zu Boden stürzenden Fichtenstamm tödlich getroffen. Ostertag scheint die Warnung seiner Kameraden, die ihn auf die drohende Gefahr aufmerksam gemacht hat- len. nicht beachtet zu haben.
Arbeitslast M nickt ungünstig
Stuttgart, 14. Januar. Nachdem in der ersten Dezemberhälfte die Beschäftigungslage in Südwestdeutschland allgemein noch recht günstig gewesen war. ist gegen Ende des Monats eine teilweise Verschlechterung eingetreten. Durch den Einbruch winterlicher Witterung ist im Baugewerbe die Einstellung verschiedener Außenarbeiten notwendig geworden. In allen Bezirken ist deshalb die Zahl der Arbeitslosen mehr oder weniger stark gestiegen. In Württemberg und Hohenzollern waren Ende Dezember 2482 und in Baden 6876 Arbeitslose mehr gemeldet als im Vormonat. Die Lage in der Industrie ist bemerkenswert günstig geblieben und selbst die Ver- braiichsguleiuioustrien haben nach Beenoi- gung der Weihnachtsaufträge die eingestellten Saisonkräfte nur zum kleinen Teil ent- lassen; bezeichnend dafür ist. daß die Zahl der weiblichen Arbeitslosen im Dezember so- gar noch etwas abgenommen hat.
Tie Gesamtzahl der Arbeitslosen. die bei den Arbeitsämtern in Württemberg und Baden vorgemerkt waren, belief sich Ende Dezember auf 33 930 Personen (28 416 Männer und 5514 Frauen). Aus Württemberg und Hohenzollern kamen 5741 Arbeitslose (4893 Männer und 848 Frauen) und auf Baden 28 189 Arbeitslose (23 523 Männer und 4666 Frauen). Der Stand an unterstützten Arbeitslosen wies im Dezember eine Zunahme um 5459 Hauptunterstützungs- empfänger der Neichsanstalt auf.
„M mußte auf ihn Wetzen!"
Nottweil, 14. Januar. Vor der hiesigen Großen Strafkammer hatte sich der in Trossingen wohnhafte Ernst Koch wegen versuchten Mords zu verantworten. Ter Angeklagte, der infolge eines Eisenbahn- unsalls geistig gestört ist und bereits eine Zeitlang in Tübingen und Nottenmünster zur Beobachtung seines Geisteszustandes war. hatte an einem Septemberabend des vergangenen Jahres seinen Karabiner von der Bühne herabgeholt und mit diesem auf seinen zukünftigen Schwager, den Graveur Erwin Werner aus Trossingen geschossen, ohne daß irgendein Streit vorausgegangen wäre oder ein andSrer Grund zu der Tat Vorgelegen hätte. Der Schwager wurde damals schwer verwundet und befindet sich noch heute in einem Krankenhaus. Das Gericht kam zu dem Urteil, daß der Angeklagte zwar nicht für seine Tat verantwortlich gemacht werden könne, aber als gemeingefährlich anzusehen sei. Es ordnete daher seine dauernden nterbringungineine Heil- und Pflegeanstalt an. Aus die Frage des Gerichtsvorsitzenden an den An- geklagten, warum er denn die Tat begangen habe, antwortete er nur: „Ich mußte auf ihn schießen."
Unglaubliche Roheit und Herzlosigkeit
Ellwangen, 14. Januar. Vor dem Schöffengericht wurde ein seltener Fall von Herzlosigkeit und Roheit von Angehörigen einer Pflegebedürftigen Verwandten gegenüber verhandelt. Tie jetzt 30jährige Magdalena Neißmüller in Stödtlen, Kreis Ellwangen. war im Alter von 13 Jahren an Gehirnentzündung erkrankt und in deren Folge pflegebedürftig geworden. Aber Mutter und Geschwister sahen das arme Wesen als unnütze Last an und behandelten es demgemäß ärger als ein Stück Vieh. Die Magdalena wurde u. a. vom gemeinsamen Mittagstisch weggewiesen und mußte ihre Mahlzeiten am Spültisch in der Küche oder vielfach — auch im Winter — auf der Treppe im Hausgang einnehmen. Im Winter 1936/37 wies die Mutter ihr krankes Kind aus seiner bisherigen Schlafstube, weil sie den Raum zur Aufbewahrung von Mehl und Aepseln brauchte, die sonst auf dem Dachboden erfroren wären. Dieser Dachboden war aber gerade gut genug, die Kranke dort unterzubringen. Trotz ihrer Schwäche mußte die Magdalena von morgens bis abends arbeiten. Dabei wurde das arme Wesen von seiner Mutter und seinen Brüdern jahraus, jahrein verprügelt, wobei sich insbesondere der jetzt 28jährige Anton Neißmüller durch unmenschliche Roheit auszeichnete.
Die ärgste Mißhandlung, die schon an einen Mordversuch grenzte, erlaubte sich der Bruder im Juli v. I. Die kranke Schwester hatte wieder einmal nicht zu seiner Zufriedenheit auf dem Feld gearbeitet. Darüber geriet er in Wut und drohte der Kranken, er werde sie, wenn sie heimkomme, an einen Strick hinhängen. Zu Hause machte er die Drohung wahr, indem er der Schwester einen Strick um den Hals legte und sie an einer Eisenstange am Tor des Kornstadcls sestband. Da er sie später, als sie ohnmächtig geworden war. losmachte und sie gemeinsam mit der Mutter dann mit Wasser besprengte und ins Bett trug, nahm die Anklage keine Tötungsabsicht an. sondern unterstellte dieser Noheitstat nur die Absicht, das arme Mädchen zu quälen und zu ängstigen. Das Schöffengericht verurteilte den rohen Bruder zu acht Monaten Gefängnis mit Anrechnung von zwei Monaten Untersuchungshaft, die herzlose 70jährige Mutter zu drei Monaten Gefängnis. Ter Haftbefehl gegen Anton Neißmüller wurde aufrecht erhalten.
Neues MMjM-MhsllWrr
Mainhardt, 14. Januar. Im Schulhaus in Gailsbach wird im Frühjahr von der HI. ein Landdienst-Mädellager mit fünfzehn Mädeln eingerichtet werden. In einer Versammlung der Ortsbauernschast zeichneten sich sofort elf Bauern in die Anmeldeliste zur Beschäftigung eines Landdienstmädels ein.
Maln und Lahn führen KocklviMr
Frankfurt a. M., 14. Januar. Infolge des Tauwetters führen die Nebenflüsse des Mains Hochwasser; hierdurch ist auch der Main in seinem Unterlauf beträchtlich gestiegen. Die Negenfälle der letzten Tage und die Schneeschmelze im Westerwald und Taunus ließen die Lahn plötzlich an- schwellen.
..Unsere Fröhlickkeir"
Obergebirtsftthrcr Cerff über die Geselligkeit der HI
In der Zeitschrift „Die Spielschar" veröffentlicht der Chef des Kulturamtes der Reichs-Jugend-Führung, Obergebietsführer Cerff, im Hinblick auf die kommende Karnc- valszcit einen Aufsatz „Unsere Fröhlichkeit", jn dem er erklärt, er wolle einmal ein grundsätzliches Wort über die Freizeit und den Frohsinn der Hitlerjugend sagen. Es heißt darin zunächst, cs habe einmal den Anschein gehabt, als sei die Jugend nur feierlich, ernst und verpflichtend. Aber selbst in der Zeit vor der nationalsozialistischen Machtergreifung habe jederzeit die Parole gegolten: „Humor ist, wenn man trotzdem lacht". Damals habe der politische Gegner reichlich Stoff für Witz und Satire geboten; um so mehr Anlaß hätte man heute, nachdem die niederdrückende Zeit überwunden sei, zur Fröhlichkeit. Obergcbictsführer Cerff will einer echten Fröhlichkeit in den Reihen der Jugend einen Weg zeigen, der nicht in zügellose Ausgelassenheit und Zweideutigkeit ausarte. Denn die nationalsozialistische Weltanschauung gebe auch für das private Leben die Ausrichtung. Deshalb hält es Cerff für erforderlich, daß auch ein lustiger Kamcrad- schaftsabend eine Führung habe. Es muffe jemand da sein, der für den sinnvollen Ablauf eines solchen Abends sorge, und der zur rechten Zeit Schluß zu machen verstehe. Fröhliche Stunden der Entspannung dürften nicht alles wieder zerschlagen, was in ernster Arbeit aufgebaut worden sei. „Der Jude hat genau gewußt, warum er sich besonders bei den Einrichtungen der Unterhaltung maßgebend eingeschaltet hat. Für viele unmerklich, aber um so systematischer hat er über das Lachen sein Gift in das Volk verspritzt."
Obergebietsführer Cerff verweist dann auf das Beispiel Adolf Hitlers. Niemand brauche seine Arbeit wichtiger und ernster zu nehmen als er und dennoch sei er ein großer Freund der Fröhlichkeit und des Lachens. Jeder kenne ja die lustigen Bilder, die Adolf Hitler mit der Jugend zeigten. Und wo seien schließlich mehr frohe Menschen zu finden als in der Jugend? Ihr müsse man auch den richtigen Weg für ein geselliges Zusammensein von Mädchen und Jungen zeigen. Für solche gemeinsamen Abende sei die zivile Kleidung das Paffende. Dies gelte besonders für die Mädchen. Sic hätten den Wunsch, und das sei ihr gutes Recht, sich nach getaner Arbeit schön zu machen. „Und wenn wir ehrlich sind, so können wir eigentlich nicht sagen, daß nns dieser Zug Lei ihnen mißfällt."
Dienstzeiten der Hitler-Jugend
Gebietsführer Sundermann gibt bekannt: Im Hinblick aus die notwendige weltansckiauliche, politische und körperliche Erziehungsarbeit an der Hitler-Jugend wurde von mir ein allgemein gültiger Dienstplan geschaffen. Die Gesundheits- sührung der Jugend fordert einen klaren und verantwortungsbewußten Diensteinsatz Die Dienste vom 15 Januar bis 15. Februar 1933 sind wie folgt festgelegt:
Samstag, l5.. Sonntag, 16. Januar: Führerschaftsappell der schwäbischen Hitler-Jugend in den Bannen.
Montag. 17. Januar: Führerdienst der Gefolgschaften: Führerdienst der Fähnlein: Führerdienst der BDM.- und IM -Gruppen.
Mittwoch, 19. Januar: HJ.-Heimabend; DJ-- Heimnachmittag; JM.-Heimnachmittag. Donnerstag, 20. Januar: BDM-Heimabend.
Mittwoch. 26. Januar: HJ.-Singabend (Teilnahme der DJ.-Führer); DJ.-Heimnachmittag; IM.-Sportnachmittag.
Donnerstag. 27. Januar: BDM.-Sportabend.
Sonntag. 31. Januar: Tag der Machtübernahme — Teilnahme der HI. nach Festlegung durch die Gebietsführung
Mittwoch, 2. Februar: HJ.-Singabend (gemeinsam mit BDM.); DJ.-Heimnachmittag: JW.» Sportnachmittag.
Donnerstag/3. Februar: BDM.-Sportabend.
Sonntag. 6. Februar: HJ.-Schardienst; DJ.» Fähnleindienst.
Mittwoch, 9. Februar: HI.-Heimabend; DJ.- Heimnachmittag: JM.-Heimnachmittag.
DonhLrstag, 10. Februar: BDM.-Heimabend.
Der Sport der Hitler-Jugend, der im allgemeinen jeweils am Fre-tag einer Woche durchgeführt wird, konnte nicht gebietseinheitlich sest- gelegt werden, da in den verschiedenen Standorten den oft unzureichenden Voraussetzungen Rechnung getragen werden muß. Die Bannführer geben in ihren Kreiszeitungen die entsprechenden Zusatzbestimmungen.
Ich mache darauf aufmerksam, daß diese Dienst« für alle Einheiten der Hitler-Jugend bindend sind und daß eine nichtplanmäßige Dienstbeanspruchung der Hitler-Jugend durch Veranstaltungen der Partei und des Staates nur nach den Bestimmungen des Jugendführers des Deutschen Reiches vom Dezember 1937 erfolgen kann.