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Wan« kann der Name geändert werden?

Sammelnamen können durch Zusatznamen unterschieden werden

Die AltherrenschaftMotor' faßte den Entschluß, die KameradschaftGottlieb Daimler' im NSDStB. an der Höheren Maschinenbau­schule Eßlingen zu betreuen.

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Tie durch Berufung des früheren Ortsvorstehers zum Gemeindepsleger nach Sulzbach a. M. seit fast einem Jahr unbesetzte Ortsvorsteherstelle in Hausen a. R. wurde durch Einsetzung des Bür­germeisters Friedrich Neinhardt von Fichten­berg als gemeinsamer Ortsvorsteher für die Ge­meinden Fichtcnberg und Hausen wieder besetzt.

Vaihingen/Enz, 14. Januar. Wegen Uever- tretung der seuchenpolizeilichen Vorschriften wurde ein Landwirt in Untermberg vom Landrat mit einer erheblichen Geld­strafe belegt. Nur mit Rücksicht auf sein Alter und seinen schlechten Gesundheitszu­stand sah man von seiner Festnahme ab.

Tübingen, 14. Januar. (N o ch e i n F ü n f. Hunderterl Laß die Gewinne der WHW.-Lotterie mitunter auch aus die ..Un­glückszahl 13' fallen, wurde wieder einmal am Tonnerstag. 13. Januar, offenkundig. In einem hiesigen Gastwirtshaus taten sich zwei Volksgenossen zum Kauf eines Loses der WHW.-Lotterie zusammen und ihr Staunen war groß, als sie von dem ebenfalls hoch- 'rfreutcn Verkäufer der Glückslose vernäh, men. daß sie mit dem gemeinsamen Los 500 Reichsmark gewonnen hatten.

lui.r, l i egiea> l belohnte

G a st s r e u n d s ch a f t.) Auf einem Gutshos bei Ledenwaldstetten sprach vor einiger Zeit ein 86 Jahre alter lediger Mann um Ge­währung emez Nachtquartiers vor. Tie Bitte wurde ihm gewährt. Er wurde bei dem I4jährigen Tienstknecht einquartiert. In der Nacht verging er sich an dem Jungen nach 8 175 schwer. Ter Wüstling muß nunmehr sein Verbrechen mit sieben Monaten G e- sängnis büßen.

Weinsberg, 14. Januar. (Professor Tr. Meißner s.) In Lichtenstern (Kreis Hcilbronnl starb der erste Vorstand der Württ. Versuchsanstalt für Obst- und Wein­bau in Weinsberg. Landesökonomierat Pro?. Tr. Richard Meißne r. Er hat sich um den Weinbau in Württemberg bedeutende Ver­dienste erworben, wie auch sein Name in allen Fragen des Weinbaus überhaupt einen großen Klang hatte. Auch um die Geschicke der Stadt Weinsberg und um den dortigen Justinus-Kerner-Verein hat sich Prof. Meiß­ner. der ein ausgezeichneter Geschichtskenner und hervorragender Redner war, in hohem

Zu der reichsrechtlichen Vereinheitlichung und Neuregelung über die Aenderung und Feststellung von Familiennamen hat der Reichsminister umfangreiche Richtlinien erlassen. Danach ist ein ausreichender Grund ur Namensänderung im allgemeinen nicht chon darin zu erblicken, daß dem Antrag­steller der ihm zustehende Name mißfällt, daß ihm der angestrebte Name ein besseres Fortkommen verspricht oder daß er sich von seiner Familie und den Trägern seines bis­herigen Namens lossagen will. Künstler- und Phantasie-Namen (Pseudo­nyme) sind regelmäßig nicht als Familien­name zu gewähren. Als ausreichender Grund zu einer Namensänderung ist es an- zusehen, wenn der bisherige Name anstößig oder lächerlich klingt, oder doch geeignet ist, sei es auch nur in gewissen Gegenden, Dia­lekten oder Volkskreisen Anlaß zu srivolen oder unangemessenen Wortspielen oder Scherzen zu geben.

Ein Name darf nur geändert werden, wenn aus der Person des Antragstellers keine Be- denken dagegen bestehen. Als neuer Name wirb in erster Linie der eines Vorfah­rens des Antragstellers in Frage kommen. Ein Name, der durch frühere Trä­ger bereits eine bestimmte historische, litera­rische oder politische Bedeutung erhalten hat, ist in der Regel nicht zu wählen. Da der Name der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Familie kennzeichnet, sollen grundsätzlich alle Familienangehörigen den gleichen Na­men führen. Erhebliche Bedeutung hat für das ganze Verfahren der Namensänderung ein etwaiger Widerspruch der Ehefrau des Antragstellers.

Bei ehelichen Kindern können nur schwere Vorstrafen, etwa Sittlichkeitsdelikte des Vaters die Namensänderung begründen. Den Gesuchen unehelicher Kinder, die bezwecken, die uneheliche Geburt nicht erkenntlich wer­den zu lassen, ist, wenn ein ausreichender Grund sie rechtfertigt, tunlichst entgegenzu- kommen. Auch für Stief- und Pflegekinder wird eine entgegenkommende Regelung vor­gesehen. Von besonderer Bedeutung ist für Verlobte, daß, wenn der Bräutigam un­erwartet gestorben und die ernstliche Absicht der Eheschließung nachgewiesen ist, die Be-

wungung seines Namens für die Braut in Betracht kommen wird. Vor allem ist den Interessen von Brautkindern nachzu­kommen.

Bei Gewährung von Doppelnamen ist mit größter Zurückhaltung zu Verfahren. Gewisse Sammelnamen (Vulgärnamen) aber unterscheiden ihre Träger nicht mehr. Hier liegt die Hinzufügung eines unterschei- denden Zusatzes im öffentlichen wie im In- teresse der Träger. Als solche Sammelnamen bezeichnet der Minister: Braun. Becker. Fischer. Haase. Hoffmann. Krause. Krüger. Lehmann. Lange. Mäher. Müller. Neumann. Richter. Schmidt. Schneider, Schröder. Schulz. Schwarz. Wa.«,er. Weber. Weiß. Wolfs und Zimmermann, ebenso die mit ihnen lautlich oder ähnlich klingenden Namen. Als Zuname kommt in erster Linie der Geburtsname der Mutter oder einer Großmutter in Frage. Führen deutschblütige Personen jüdische Namen, so kann Anträgen auf Aenderung stattgegeben werden. An- trägen von Juden und Mischlingen, ihren Namen zu ändern, wird grundsätzlich nichl stattgegeben, damit nicht die Abstammung verschleiert wird.

Das Narnensänderungsverfah- ren findet ausschließlich vor den Verwaltungs­behörden statt. Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll gestellt werden. Ein Vor­mund oder Pfleger bedarf dazu der Genehmi­gung des Vormundschaftsgerichts. Der Antrag muß den Grund enthalten, der die Namens- änderung rechtfertigen soll. Weiter hat der Antragsteller seine Staatsangehörigkeit und seine Abstammung nachzuweisen, die Bei- trittserklärung seiner Ehefrau beizufügen, eine Bescheinigung über seine Einkommens­verhältnisse vorzulegen und einige weitere Formalien zu erfüllen. Die Entscheidung über den Antrag trifft regelmäßig die höhere Verwaltungsbehörde. Der Minister behält sich jedoch in einigen Fällen die Entscheidung selbst vor, vor allem, wenn ein Name erbeten wird, der eine frühere Adelsbezeich­nung enthält und wenn gemäß den Richt­linien die Aenderung eines jüdischen Namens erfolgen soll. Die Namensänderung wird mit dem Zeitpunkt der Aushändigung der Ge­nehmigungsurkunde wirksam.

Maste angenommen.

Vuchau a. F., 14. Januar. (Zahme Rehe vergiftet.) Der Besitzer der hie­sigen Schlangenfarm, Widmann, hielt in seinem Gehege sünf zahme Rehe. Sämtliche sünf Tiere sind in letzter Zeit eins nach dem anderen eingegangen. Sachverständige haben als Todesursache einwandfrei Vergif­tung durch Arsenik sestgestellt. Von den Tätern dieses gemeinen Bubenstücks sehlt ietzt jede Svur.

Stuttgart hat jetzt 452000 Einwohner

Stuttgart, 14. Januar. Wie Oberbürger­meister Dr. Strölin in der gestrigen Rats­herrensitzung bekanntgab. ist die Einwoh­nerzahl der Stadt Stuttgart im letzten Jahre aus rund 452 000 gestiegen. Mit besonderer Genugtuung wurde ferner die Mitteilung ausgenommen, daß die Zahl der Juden in Stuttgart ständig im Abnehmen begriffen und bereits unter 4000 gesun­ken ist.

Erzieher im EKitratnlng

Stuttgart, 14. Januar. Wie auch in den vergangenen Jahren, haben schwäbische Er- ieher und Erzieherinnen die Winter- erien in der winterlichen Pracht des Hochgebirges zuaebracht. um sich hier vor allem dem Schitraining zu widmen. Vom 26. Dezember bis 1. Januar und wiederum vom I. bis 6. Januar fanden unter Leitung von Gausachbcrater Jäger auf der Jahn­hütte im Walsertal, auf der Unterlauchalm bei Steibis-Lberstaufen und in Bolsterlang bei Fischen die diesjährigen Schikurfe des NS.-Lehrerbundes Gau Würt- temberg-Hohenzollern statt. 120 Erzieher und Erzieherinnen nahmen an den sechs Kursen, die bei denkbar besten Schneeverhältnissen diirchgcsührt werden konnten, teil.

rer Nerkar ist ujorvstt

Lausten a. N., 14. Januar. Infolge des an­haltenden föhnigen Wetters, das in den letz­ten Tagen auch in den höheren Lagen zur Schneeschmelze führte, ist der Neckar raich angesticgcn. Bereits am Donnerstagnach­mittag war der Fluß hier und in der Um­gebung ufervoll. An manchen Stellen z. B. beim Leinpfad, trat er sogar zeitweise über seine User.

Non einer stürzenden Fickte setstt!

Döttingen, Kr. Münsingen. 14. Januar. Der 35 Jahre alte, erst seit zehn Wochen verheiratete Albert Ostertag war mit einigen Arbeitskameraden mit dem Füllen von Fichten beschäftigt. Dabei wurde er von einem zu Boden stürzenden Fichtenstamm tödlich getroffen. Ostertag scheint die Warnung seiner Kameraden, die ihn auf die drohende Gefahr aufmerksam gemacht hat- len. nicht beachtet zu haben.

Arbeitslast M nickt ungünstig

Stuttgart, 14. Januar. Nachdem in der ersten Dezemberhälfte die Beschäftigungslage in Südwestdeutschland allgemein noch recht günstig gewesen war. ist gegen Ende des Monats eine teilweise Verschlechte­rung eingetreten. Durch den Einbruch win­terlicher Witterung ist im Baugewerbe die Einstellung verschiedener Außenarbeiten not­wendig geworden. In allen Bezirken ist des­halb die Zahl der Arbeitslosen mehr oder weniger stark gestiegen. In Württem­berg und Hohenzollern waren Ende Dezember 2482 und in Baden 6876 Arbeits­lose mehr gemeldet als im Vormonat. Die Lage in der Industrie ist bemerkenswert günstig geblieben und selbst die Ver- braiichsguleiuioustrien haben nach Beenoi- gung der Weihnachtsaufträge die eingestell­ten Saisonkräfte nur zum kleinen Teil ent- lassen; bezeichnend dafür ist. daß die Zahl der weiblichen Arbeitslosen im Dezember so- gar noch etwas abgenommen hat.

Tie Gesamtzahl der Arbeits­losen. die bei den Arbeitsämtern in Würt­temberg und Baden vorgemerkt waren, be­lief sich Ende Dezember auf 33 930 Personen (28 416 Männer und 5514 Frauen). Aus Württemberg und Hohenzollern kamen 5741 Arbeitslose (4893 Männer und 848 Frauen) und auf Baden 28 189 Arbeitslose (23 523 Männer und 4666 Frauen). Der Stand an unterstützten Arbeitslosen wies im Dezember eine Zunahme um 5459 Hauptunterstützungs- empfänger der Neichsanstalt auf.

M mußte auf ihn Wetzen!"

Nottweil, 14. Januar. Vor der hiesigen Großen Strafkammer hatte sich der in Trossingen wohnhafte Ernst Koch wegen versuchten Mords zu verantworten. Ter Angeklagte, der infolge eines Eisenbahn- unsalls geistig gestört ist und bereits eine Zeitlang in Tübingen und Nottenmünster zur Beobachtung seines Geisteszustandes war. hatte an einem Septemberabend des vergangenen Jahres seinen Karabiner von der Bühne herabgeholt und mit diesem auf seinen zukünftigen Schwager, den Graveur Erwin Werner aus Trossingen geschossen, ohne daß irgendein Streit vorausgegangen wäre oder ein andSrer Grund zu der Tat Vorgelegen hätte. Der Schwager wurde da­mals schwer verwundet und befindet sich noch heute in einem Krankenhaus. Das Ge­richt kam zu dem Urteil, daß der Angeklagte zwar nicht für seine Tat verantwortlich ge­macht werden könne, aber als gemeingefähr­lich anzusehen sei. Es ordnete daher seine dauernden nterbringungineine Heil- und Pflegeanstalt an. Aus die Frage des Gerichtsvorsitzenden an den An- geklagten, warum er denn die Tat begangen habe, antwortete er nur:Ich mußte auf ihn schießen."

Unglaubliche Roheit und Herzlosigkeit

Ellwangen, 14. Januar. Vor dem Schöf­fengericht wurde ein seltener Fall von Herz­losigkeit und Roheit von Angehörigen einer Pflegebedürftigen Verwandten gegenüber ver­handelt. Tie jetzt 30jährige Magdalena Neißmüller in Stödtlen, Kreis Ellwan­gen. war im Alter von 13 Jahren an Ge­hirnentzündung erkrankt und in deren Folge pflegebedürftig geworden. Aber Mutter und Geschwister sahen das arme Wesen als un­nütze Last an und behandelten es demgemäß ärger als ein Stück Vieh. Die Magdalena wurde u. a. vom gemeinsamen Mittagstisch weggewiesen und mußte ihre Mahlzeiten am Spültisch in der Küche oder vielfach auch im Winter auf der Treppe im Hausgang einnehmen. Im Winter 1936/37 wies die Mutter ihr krankes Kind aus seiner bis­herigen Schlafstube, weil sie den Raum zur Aufbewahrung von Mehl und Aepseln brauchte, die sonst auf dem Dachboden er­froren wären. Dieser Dachboden war aber gerade gut genug, die Kranke dort un­terzubringen. Trotz ihrer Schwäche mußte die Magdalena von morgens bis abends arbeiten. Dabei wurde das arme Wesen von seiner Mutter und seinen Brüdern jahraus, jahrein verprügelt, wobei sich insbe­sondere der jetzt 28jährige Anton Neißmüller durch unmenschliche Roheit auszeichnete.

Die ärgste Mißhandlung, die schon an einen Mordversuch grenzte, erlaubte sich der Bruder im Juli v. I. Die kranke Schwester hatte wieder einmal nicht zu seiner Zufrie­denheit auf dem Feld gearbeitet. Darüber geriet er in Wut und drohte der Kranken, er werde sie, wenn sie heimkomme, an einen Strick hinhängen. Zu Hause machte er die Drohung wahr, indem er der Schwester einen Strick um den Hals legte und sie an einer Eisenstange am Tor des Kornstadcls sestband. Da er sie später, als sie ohn­mächtig geworden war. losmachte und sie gemeinsam mit der Mutter dann mit Wasser besprengte und ins Bett trug, nahm die An­klage keine Tötungsabsicht an. sondern un­terstellte dieser Noheitstat nur die Absicht, das arme Mädchen zu quälen und zu äng­stigen. Das Schöffengericht verurteilte den rohen Bruder zu acht Monaten Gefäng­nis mit Anrechnung von zwei Monaten Untersuchungshaft, die herzlose 70jährige Mutter zu drei Monaten Gefängnis. Ter Haftbefehl gegen Anton Neißmüller wurde aufrecht erhalten.

Neues MMjM-MhsllWrr

Mainhardt, 14. Januar. Im Schulhaus in Gailsbach wird im Frühjahr von der HI. ein Landdienst-Mädellager mit fünfzehn Mädeln eingerichtet werden. In einer Ver­sammlung der Ortsbauernschast zeichneten sich sofort elf Bauern in die Anmeldeliste zur Beschäftigung eines Landdienstmädels ein.

Maln und Lahn führen KocklviMr

Frankfurt a. M., 14. Januar. Infolge des Tauwetters führen die Nebenflüsse des Mains Hochwasser; hierdurch ist auch der Main in seinem Unterlauf beträchtlich gestiegen. Die Negenfälle der letzten Tage und die Schneeschmelze im Westerwald und Taunus ließen die Lahn plötzlich an- schwellen.

..Unsere Fröhlickkeir"

Obergebirtsftthrcr Cerff über die Geselligkeit der HI

In der ZeitschriftDie Spielschar" ver­öffentlicht der Chef des Kulturamtes der Reichs-Jugend-Führung, Obergebietsführer Cerff, im Hinblick auf die kommende Karnc- valszcit einen AufsatzUnsere Fröhlichkeit", jn dem er erklärt, er wolle einmal ein grund­sätzliches Wort über die Freizeit und den Frohsinn der Hitlerjugend sagen. Es heißt darin zunächst, cs habe einmal den Anschein gehabt, als sei die Jugend nur feierlich, ernst und verpflichtend. Aber selbst in der Zeit vor der nationalsozialistischen Machtergrei­fung habe jederzeit die Parole gegolten: Humor ist, wenn man trotzdem lacht". Da­mals habe der politische Gegner reichlich Stoff für Witz und Satire geboten; um so mehr Anlaß hätte man heute, nachdem die niederdrückende Zeit überwunden sei, zur Fröhlichkeit. Obergcbictsführer Cerff will einer echten Fröhlichkeit in den Reihen der Jugend einen Weg zeigen, der nicht in zügel­lose Ausgelassenheit und Zweideutigkeit aus­arte. Denn die nationalsozialistische Weltan­schauung gebe auch für das private Leben die Ausrichtung. Deshalb hält es Cerff für er­forderlich, daß auch ein lustiger Kamcrad- schaftsabend eine Führung habe. Es muffe jemand da sein, der für den sinnvollen Ab­lauf eines solchen Abends sorge, und der zur rechten Zeit Schluß zu machen verstehe. Fröh­liche Stunden der Entspannung dürften nicht alles wieder zerschlagen, was in ernster Arbeit aufgebaut worden sei.Der Jude hat genau gewußt, warum er sich besonders bei den Ein­richtungen der Unterhaltung maßgebend ein­geschaltet hat. Für viele unmerklich, aber um so systematischer hat er über das Lachen sein Gift in das Volk verspritzt."

Obergebietsführer Cerff verweist dann auf das Beispiel Adolf Hitlers. Niemand brauche seine Arbeit wichtiger und ernster zu nehmen als er und dennoch sei er ein großer Freund der Fröhlichkeit und des Lachens. Jeder kenne ja die lustigen Bilder, die Adolf Hitler mit der Jugend zeigten. Und wo seien schließlich mehr frohe Menschen zu finden als in der Jugend? Ihr müsse man auch den richtigen Weg für ein geselliges Zusammensein von Mädchen und Jungen zeigen. Für solche ge­meinsamen Abende sei die zivile Kleidung das Paffende. Dies gelte besonders für die Mäd­chen. Sic hätten den Wunsch, und das sei ihr gutes Recht, sich nach getaner Arbeit schön zu machen.Und wenn wir ehrlich sind, so kön­nen wir eigentlich nicht sagen, daß nns dieser Zug Lei ihnen mißfällt."

Dienstzeiten der Hitler-Jugend

Gebietsführer Sundermann gibt bekannt: Im Hinblick aus die notwendige weltansckiauliche, politische und körperliche Erziehungsarbeit an der Hitler-Jugend wurde von mir ein allgemein gül­tiger Dienstplan geschaffen. Die Gesundheits- sührung der Jugend fordert einen klaren und verantwortungsbewußten Diensteinsatz Die Dienste vom 15 Januar bis 15. Februar 1933 sind wie folgt festgelegt:

Samstag, l5.. Sonntag, 16. Januar: Führer­schaftsappell der schwäbischen Hitler-Jugend in den Bannen.

Montag. 17. Januar: Führerdienst der Gefolg­schaften: Führerdienst der Fähnlein: Führerdienst der BDM.- und IM -Gruppen.

Mittwoch, 19. Januar: HJ.-Heimabend; DJ-- Heimnachmittag; JM.-Heimnachmittag. Donnerstag, 20. Januar: BDM-Heimabend.

Mittwoch. 26. Januar: HJ.-Singabend (Teil­nahme der DJ.-Führer); DJ.-Heimnachmittag; IM.-Sportnachmittag.

Donnerstag. 27. Januar: BDM.-Sportabend.

Sonntag. 31. Januar: Tag der Machtübernahme Teilnahme der HI. nach Festlegung durch die Gebietsführung

Mittwoch, 2. Februar: HJ.-Singabend (gemein­sam mit BDM.); DJ.-Heimnachmittag: JW.» Sportnachmittag.

Donnerstag/3. Februar: BDM.-Sportabend.

Sonntag. 6. Februar: HJ.-Schardienst; DJ.» Fähnleindienst.

Mittwoch, 9. Februar: HI.-Heimabend; DJ.- Heimnachmittag: JM.-Heimnachmittag.

DonhLrstag, 10. Februar: BDM.-Heimabend.

Der Sport der Hitler-Jugend, der im allge­meinen jeweils am Fre-tag einer Woche durch­geführt wird, konnte nicht gebietseinheitlich sest- gelegt werden, da in den verschiedenen Stand­orten den oft unzureichenden Voraussetzungen Rechnung getragen werden muß. Die Bannführer geben in ihren Kreiszeitungen die entsprechenden Zusatzbestimmungen.

Ich mache darauf aufmerksam, daß diese Dienst« für alle Einheiten der Hitler-Jugend bindend sind und daß eine nichtplanmäßige Dienstbean­spruchung der Hitler-Jugend durch Veranstaltun­gen der Partei und des Staates nur nach den Bestimmungen des Jugendführers des Deutschen Reiches vom Dezember 1937 erfolgen kann.