Bekanntmachung
über Errsrmer-- u. VerbrauOerhöchWreffe für Speise-Kartoffeln.
Die Preisüildnngsstclle beim Württ. Wirtschaftsminister hat die in Anlage 1 abgedrnckte Verordnung über Erzeugerund Verbraucher-Höchstpreise für Speisekartoffcln erlassen, die hiermit zur Kenntnis gebracht wird. Die Zuteilung der Gemeinden in die Preisgcbiete F, L, L und O ergibt sich aus Anlage 2.
Neuenbürg, den 22. September 1937.
Der Landrat: LemPP.
Anlage 1.
BeMNilg d§§ Mrkt. WirWastsmimsters
— Preisbildungsftelle —
über Sortcnzuschläzc zu den Erzeugerfestprcisen und über Verbraucherhöchstpreise für Speisekartoffeln für das Land Württemberg und die Hohcnzollerischen Lande.
Auf Grund des Z 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahrsplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — Pom A. Oktober 1956 (Reichsgesetzül. I S. 927) und der Ziffer 1 Abs. 2 der Ersten Anordnung über die Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Reichskommissars für die Preisbildung vom 12. Dezember 1936 (Reichsanzeiger Nr. 291) treffe ich für das Land Württemberg und für die Hohcnzollerischen Lande — bei den Zeutnerpreisen frei Keller des Verbrauchers für die Hohenzollerischen Lande im Einverständnis mit dem Regierungspräsidenten in Sigmaringen, Preisüberwachnngsstelle — nachstehende Anordnung:
8 1-
Die Erzeugerfestpreise für Spcisekartoffeln je 50 Kg. frachtfrei Empfangsstation betragen gemäss 8 1 der Verordnung>-Les Rcichskommissars für die Preisbildung vom 23. März 1937 (Rcichsgesetzbl. I S. 377) für die Monate September, Oktober, November und Dezember 1937:
für gelbe Sorten 2.65 RM.,
für weisse, rote und blaue Sorten 2.35 RM.
Gemäss K 2 vorstehender Verordnung erhält der Erzeuger für die von ihm gelieferten Kartoffeln den frachtfrei Empfangs- station festgesetzten Preis abzüglich der tatsächlich entstandenen Fracht, bei Selüstabholung durch den Käufer abzüglich höchstens 15 Rpf. je 50 Kg.
Als Sortcnzuschläge werden festgesetzt je 50 Kg. frachtfrei Empfangsstation:
g) für „Kuppinger" und „Juliniereu"
1. NM. auf Len Erzeugerpreis für gelbe Sorten, b) für „Frühe Hörnchen", „Tannenzapfen" und „Eifeler
Platte" 2 RM. auf den Erzeugerpreis für gelbe Sorten.
8 2.
Für die Abgabe von Speisekartoffeln an Kleinverteiler und Verbraucher werden für die Monate September, Oktober, November und Dezember 1937 nachstehende Höchstpreise festgesetzt:
Gelbe Sorten:
Prcisgebiet -1: Preisgebiet 6: Preisgebict L: Preisgebiet Ö;
Zenlnerpreis ab Lager Zentnerpreis des Ladenpreis oder Großmarkt Kleinoerteikers frei bei Abgabe an Kle^In- an 2^r- Keller des von S
3.15 3.30 3.50 4l
3.10 3.20 3.40 40
3.10 3.20 3.35 40
Weiße, rote und blaue Sorten:
Prcisgebiet d-:
2.85
3.—
320
Preisgebict 6:
2.80
2.90
3.10
Preisgebiet 0:
2.80
2.90
3.05
Prcisgebiet V:
—
—
38
37
37
Die Preisgsbietseinteilung ergibt sich aus der Anlage zu dieser Verordnung.
Die für gelbe Speisekartoffeln festgesetzten Verbraucher- Höchstpreise erhöhen sich für „Kuppinger" und „Julinieren" um 1 RM-, für „Frühe Hörnchen", „Tannenzapfen" und „Eifeler Platte" um 2 RM. je 50 Kg.
Bei unmittelbarem Verkauf durch den Erzeuger an den Verbraucher dürfen die festgesetzten Erzeugerpreise nicht überschritten werden. Für Lieferung frei Keller des Verbrauchers kann folgender Zuschlag je 50 Kg. für Anfuhr, Abladen und Einbringen in den Keller berechnet werden:
1) für das Preisgebict 7i bis zu —.85 RM -
2) für das Preisgebiet 6 bis zu —.75 RM.
3) für das Preisgebiet L bis zu —.70 RM.
4) für das Preisgebiet v bis zu —.30 RM.
8 4.
^1) Wer den Bestimmungen dieser Verordnung oder Len ;u ihrer Durchführung oder Ergänzung erlassenen Vorschriften vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis und Geldstrafe, letztere in unbegrenzter Höhe, oder mit einer dieser Strafen bestraft. Dabei kann die Einziehung des erzielten Entgeltes und der Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, sowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils verfügt werden.
(2) Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein.
(3) Die Bestimmungen des 8 4 Abs. 3 und des 8 6 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgesctzbl. I S. 955) finden entsprechende Anwendung.
8 5.
Die Verordnung tritt mit dem Tag nach ihrer Verkündung ln Kraft.
Stuttgart, den 20. September 1937.
In Vertretung: (gez.) Staig er.
Anlage 2.
öoleilW der Gemeinde» i« die Preirzebiele L.», v md ü.
Preisgeüiet F:-—
Preisgebiet 6: Neuenbürg, Birkenfeld. Calmbach, Herren- alb, Schömberg, Wildbad.
Preisgebiet L: Bernbach, Dennach, Dobel, Enzklösterle, Höfen, Loffenau, Neusatz, Rotensol, Salmbach, Schwarzenberg, Unterlengenhardt.
Prcisgebiet v: Arnbach, Weinberg, Bieselsberg, Conweiler, Engelsbrand, Feldrennach, Gräfenhansen, Grimbach, Jgelsloch, Kapfenhardt, Langenbrand, Maisenbach, Niebelsbach, Oberlengenhardt, Ottenhausen, Schwann, Waldrennach.
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Gottesdienst-Anzeiger
Evang. Landeskirche
18. Sonntag nach dem Dreieinigkeitsfest, 26. Sept. 1S37 (Jugendsonntag)
Neuenbürg. 8.30 Uhr Christenlehre (Söhne). 9.30 Uhr Predigt (Schwemmle). 10.30 Uhr Kinderkirche. Mittwoch: Abends 8 Uhr: Bibelstunde.
Waldrennach. Kinderkirche (10 Uhr Grosse, 11 Uhr Kleine).
Herrenalb. 10 Uhr Predigt (Luk. 9, 60; Lied 215); 11 Uhr Jugendgottesdicnst.
Bernbach. 8 Uhr Predigt (Luk. 9, 60; Lied 215).
Wildbad. 9.30 Uhr Predigt (Lied 89): Jung. Christenlehre (Söhne) ist in Len Hanptgottesdienst verlegt. 20 Uhr Abendgottesdienst: Jung. Donnerstag 1 Uhr Bibelstunde im Katharinenstift: Jung.
Sprollenhaus. Sonntag den 26. Sept. 1937, 2 Uhr- Predigt: Jung.
Evang. Freikirchen
Evangelische Gemeinschaft Birkenfelö. Sonntag vormittags 9.30 Uhr: Gottesdienst. Prediger Veihelmann. Sonntag vormittags 10.15 Uhr: Sonntagsschnle. Sonntag abends 7.30 Uhr: Gottesdienst (Eröffnungsfeier des Religionsunterrichtes, Prediger Veihelmann). Dienstag abends 8.15 Uhr: Missionskreis für jedermann. Mittwoch abends 8.15 Uhr: Bibelstunde.
Methoöistenkirche. Sonntag, vormittags 9.30 Uhr: Neuenbürg, Gräfenhansen, Calmbach; nachm. 2 Uhr: Höfen, 2.30: Ottenhausen; abends 7.30: Arnbach, 8 Uhr: Neuenbürg.
Katholische Gottesdienste
19. Sonntag nach Pfingsten (26. September)
Wildbad. Hl. Messen 7, 8, 9, 10.30 Uhr. 18 Uhr Andacht. Werktag 7 Uhr hl. Messe.
Schömberg. Sonntag: 8 Uhr Austeilung der hl. Kommunion. 9 Uhr hl. Messe; Werktags 8 Uhr. Beichtgelegenheit: Samstag: 1.30—5 Uhr; Sonntag: 8—9 Uhr.
Oberarutsstadt Neuenbürg
Mosterei bete.
Der Apfeltrester soll verwertet werde» und wird in den Mostereien gesammelt. Es ist deshalb untersagt, den Apfeltrester (auch wenn Birnentrester deigemischt ist) ungenutzt verderben zu lassen. Näheres siehe Anschlag am Rathaus.
Der Bürgermeister.
Birkenseld.
Für einen angenehmen Mieter suchen wir auf I. November oder später eine schöne
oder Einssmilienhaus in Birkenseld zu mieten. Eilangcbotc erbeten an das
Bürgermeisteramt.
rseeenneroteskL 12
kgMiM 8ie mkillM ki!m im M-Iliester!
ZwansS-VersteigemRg.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die auf Markung Höfen belegenen, im Grundbuch von Höfen, Heft 221, Abt. I, Nr. 1, 3 und 1, zur Zeit der Eintragung des Versteigernngs- vermerks auf den Namen dcr
Anna B r c ch t, geb. Lemppenau, Ehefrau des Ernst
Brecht, Diplom-Ingenieurs in Laupheim,
eingetragenen Grundstücke: . Amtl. Schätzung
vom 15. 9. 1937:
P. Nr. 203/2: Baumgarten am Eiberg 7 a 20 qm 800.— RM- P. Nr. 201: Baumgarten am Eiberg 6 a 87 qm 300.— RM. in Langenäckern.
Best. Weg unter Feldweg Nr. 12.
Geb. Nr. 1: Wohnhaus, Abort, Fabrikgebäude, Maschinenbaus 3 u 65 qm
a. Schuppen, Hofraum 1 a 80 qm
b. Holzschuppen ' — n 89 qm
P. Nr. 181: Hofraum — a 31 qm
Oben im Dorf 9 n 65 qm 20 000.- RM
Znbehörden 150.- RÄl.
am Montag den 8. November 1937, nachmittags 3 Uhr, auf dem Rathause in Höfen/Enz versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 18. August 1937 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Vcr- steigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstshendes Recht haben, werden ausgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbcizuführen, widrigenfalls für das Recht der Vcr- steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Neuenbürg, den 20. September 1937-
Kommissär: Bezirksnotar Klett.
Otto I,uber, Wilübsö
1 >euli 3 nöei- uncl bssicl. Lückei-revisor
UMgSLOSSN
nacli üennbsckstraöe 22 (Lalmengarten) — Telefon 2l5
— -. , .
Neuenbürg.
Hausverkauf.
Stockwerkseigentum mit vier Zimmern, zwei Kammern, Küche, Speisekammer, Bad und gewölbtem Keller. 6 a 33 <D> Garten mit Gartenhaus anschließend ans Haus.
Die Kaufsbedingungen können sehr günstig gestellt werden. Interessenten erhalten bereitwilligst Auskunft.
Anfragen unter Chiffre Z 101 durch den Verlag des EnztäleH
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