MKS

126 . Amts- und ÄnzeigeblatL für den Bezirk Calw. 82. Jahrgang

ErscheinungStage: DienStaz, Donnerstag. EamS- tllx. Sonntag. JnserttonSpreiL 10 Pfg. pro Zeile für Stad t and SqirkSorte; außer Bezirk 12 Psg.

Samstag de« 10. August 1907.

A-ormemsnL-pr.ind. Stadt pr.löirrtelj. Mt. l.ioinel.Lrügerl. ÄierteljLhrl. PostLrzuzLpreiS ohne Bestallg. f. d. OrtS- u. Nachbar. srtSoerkshr 1 LN., f. d. sonst. Verkehr Ml. I., Bestellgeld 20 Nfü»

warf dann der Regierung einen zu umfangreichen Gebrauch ihres Genehmigungsrechts vor, wünschte die Möglichkeit rascher Erledigung von Baugesuchen, begrüßte die in dem Entwurf vorgesehene Möglich­keit der Zusammenlegung von Grundstücken zum Zweck der Durchfübrung des Ortsbauplans durch Zonenenteignung, sowie die Schutzbestimmnngen gegen eine Verhunzung der Städtebilder und für eine Wahrung und Pflege des Ästhetischen. Der Entwurf bilde somit eine geeignete Grund­lage zur Beratung. Schmid-NereSheim (Ztr.) ging in längeren Darlegungen auf die Mängel der alten Bauordnung ein und hob hervor, daß der Entwurf in anerkennenswerter Weise den früheren Klagen abzuhelfen bestrebt sei, aber nicht genügenden Unterschied zwischen Stadt und Land mache. Auf Grund des Entwurfs könne aber ein brauchbares Gesetz geschaffen werden und er be­antrage dessen Verweisung an eine Ibgliedrige Kommission. Der Abg. Reyhling (Vp.) brachte ebenfalls einige Wünsche zu Gunsten der kleinen Gemeinden vor und sprach die Hoffnung aus, daß die neue Bauordnung zum Segen des Landes ge­reichen werde. Zum Schluß sprach dann noch der Abg. Häffner (T. P.), der in dem ganzen Ent­wurf das Bestreben der Anpassung des Baurechts an die Bedürfnisse und Wünsche der Bevölkerung in Stadt und Land erblickte und den Entwurf auch bezüglich der einheitlichen Behandlung von Stadt und Land als aus dem richtigen Mittelweg sich be­wegend bezeichnte. Er ging, wie Gauß, aus einzelne Bestimmungen ein, teilweise in gleichem Sinn wie dieser verschiedene Neuerungen, namentlich die An­passung an die Forderungen der Hygiene, der Ver­kehrs-, Feuer- und Wohnungssicherheit sowie der Aesthctik begrüßend und ebenfalls eine scharfe Ab­grenzung des Gebiets von Verordnung und Orts­baustatut wünschend. Wesentliche Bedenken äußerte er bezüglich der Frage der Zuständigkeit der Be­hörden hei der Entscheidung über Baugesuche in dem Sinn, daß den kleinen Gemeinden bezüglich kleiner Bauten eine weitere Zuständigkeit eingeräuml werde. Er erklärte sich mit Kommissionsberatung einverstanden. Morgen steht das Diätengesetz, das heute von der Tagesordnung abgesetzt werden mußte, da die Kommission ihre Beratungen noch nicht beendigt hatte, aus der Tagesordnung, außer­dem die Fortsetzung der Beratung über die Bau­ordnung.

Stuttgart 8. Aug. Gegenwärtig werden hier mit einem preußischen Militärauto, mobilzug, der aus der Daimlerschen Fabrik in Untertürkheim hervorgegangen ist, Probefahrten gemacht. Der Zug besteht aus sechs 45-pferdigen vierzylindrigen Lastautomobilen, hierzu kommen in den nächsten Tagen noch zwei Stück 60-pferdige Lastautos, bei denen der Antrieb auf allen vier Räder wirkt. Hierdurch ist es ermöglicht, auch schwierige Steigungen und schlechtes Terrain zu überwinden. Außerdem baut dis Daimlersche Fabrik noch ein 25-pferdiges schnellfahrendes Last, automobil für die Militärbehörde. Von einem Kommando der Verkehrstruppen unter dem Befehl von zwei Offizieren wird der Lastzug nach Berlin und Potsdam überführt werden.

Tübingen 8. Aug. Auf der Fahndung nach dem aus einem Professorenhaus gestohlenen Damenrad wurden zwei junge Strauchdiebe entdeckt, welche zwar nicht hier, aber in Reutlingen ein Damenrad gestohlen und dort auf dem Bahn. Hof einem in die Ferien reisenden Knaben das Portemonnaie mit 10 ^ geraubt hatten. Da« Geld verjubelten die Missetäter in Stuttgart.

Amtliche Bekanntmachungen.

Bekslmtmachlmg,

die Maul- und Klauenseuche betreffend.

Wegen Ausbruchs der Maul- und Klauen­seuche in Oltenbronn sind in Baden von den Be-, zirksämtern nachstehende Anordnungen getroffen worden:

1. Führer von Vieh (Rindvieh, Schafen, Schweinen und Ziegen), das aus dem Oberamts­bezirk Calw nach Baden eingeführt werden soll, müssen im Besitze tierärztlicher Zeugnisse über den Gesundheitszustand der Tiere sein, in denen bezeugt ist, daß nach dem Ergebnis der von dem Tierarzt eingezogenen Erkundigungen und der Besichtigung der zu transportierenden Tiere diese seit 5 Tagen sich in seuchenfreiem Zustande in der Gemarkung besanden, in der ihre Untersuchung erfolgte und daß in dieser Gemarkung keine an Maul- und Klauenseuche er­krankten Tiere sind.

2. Werden von Händlern zum Zweck des Verkaufs Rindvichstücke aus dem Oberamtsbezirk Calw aufgestellt, so sind die Händler und in ihrer Vertretung die Besitzer von Gast- und Privatställen verpflichtet, von der Einstellung der Tiere dem Bürgermeisteramt spätestens im Verlauf vom 12 Stunden von der Einstellung an Anzeige zu machen.

3. Die Ortspolizeibehörde hat hierüber eine Bescheinigung auszustellen und dem Bezirkstierarzte von dem Tag der Einstellung der Tiere unter An­gabe der Zahl, des Alters, der Farbe, des Geschlechts schriftlich Mitteilung zu machen.

4. Ehe die am 5. Tage nach erfolgter Ein­stellung vorzunehmende Untersuchung durch den Gr. Bezirkstierarzt stattgefunden hat und die Tiere für seuchenfrei erklärt worden sind, dürfen dieselben nur znm Zwecke sofortiger, am Aufstellungsorte zu bewirkender Schlachtung aus dem Stalle entfernt werden.

5. Sind während der Dauer der Beobachtung weitere der Beobachtung unterliegende Tiere in den Stall eingestellt worden, so dürfen auch die früher eingestellten, abgesehen von dem Fall des vorher­gehenden Abschnitts, aus dem Stalle nicht entfernt werden, bevor nicht die Beobachtungsfrist der später eingestellten abgelaufen ist.

6. Nach Ablauf der fünftägigen Frist ist eine gründliche Reinigung der von den zusammenge­brachten Tieren jeweils benutzten Stallungen nach den Angaben des Gr. Bezirkstierarztes vorzunehmen.

7. Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung werden auf Grund von § 66 des Reichsseuchen­gesetzes mit Geldstrafe bis zu 150 ^ oder mit Haft bestraft.

Calw, 9. August 1907.

K. Oberamt.

Voelter.

Tagesuenigkeiteu.

Calw. Vom Donnerstag den 8. August ab verkehrt Werktags wie im vorigen Winter ein Personenzug mit 4. Klaffe Pforzheim ab 8.10 nachm., Hirsau an 9.10 nachm. Der Personenzug 301, Pforzheim ab 8.00 nachm., darf nur noch durch Inhaber von Arbeiterfahrkarten nach den über Hirsau hinaus gelegenen Stationen benützt werden. Ferner wird der bisher nur an Sonn- und Feiertagen verkehrende Zug 1181 Pforzheim ab 8.06 nachm, vom gleichen Tag ab auch Werktags jedoch nur mit 4. Klaffe, auf der Strecke Pforzheim-Neuenbürg ausgeführt.

sAmtlicheS aus dem Staatsanzeiger.j Se. König!. Majestät haben am 1. August d. I. allergnädigst geruht, die erledigte Straßenbau­inspektion Calw dem ctatsmäßigen Regierungsbau- m^ster Kurz in Ebingen zu übertragen.

Liebenzell 8. Aug. Noch eine Woche und der höchste Stand der Kur« und Bade­saison wird hier erreicht sein. Die Gäste treffen so zahlreich ein, daß trotz der vielen neu eingebauten Zimmer nur noch wenige Wohnungen zur Verfügung stehen. Die Gesamtzahl der Kur­gäste beträgt bis jetzt 2441. An Veranstaltungen der Kurverwaltung fehlt es nicht. Die eingeführten Abendkonzerts bei elektrischem Licht in den König Wilhelms-Anlagen erfreuen sich fortdauernd großer Beliebtheit. Während in voriger Woche in den Kuranlagen italienische Nacht stattsand, welche außerordentlich gut besucht war, hatte die Kur­verwaltung am letzten Sonntag zu einem Wald­fest eingsladen. Der hiezu auserwählte, von dem K. Foistamt in dankenswerter Weise zur Ver­fügung gestellte Waldplatz im hiesigen Monbach- tal war hiezu wie geschaffen. In großen Scharen hatten sich Hunderte von Kurgästen, Einheimischen und Touristen dort eingefunden und erfreuten sich an den Konzertstücken der Kurkapclle und am gebotenen Tanzvergnügen. Auch für Restauration war gesorgt. Hochbefriedigt und erst gegen Abend verließen die Teilnehmer den idyllischen Ort. Abends konzertierte das Kurorchester in den König- Wilhelms-Anlagen und punkt 9 Uhr erstrahlte unsere Burgruine im schönsten Glanze. Märchen­haft trat der Burgriese majestätisch aus dem Walddunkel hervor. Unsere Kurgäste wurden mit dieser Veranstaltung angenehm überrascht und erfreut. Auf nächsten Sonntag nachmittag hat die Kurverwaltung in den König Wilhelms-Anlagen ein Militärkonzert, gegeben von der Kapelle des 3. Bad. Feld.-Art.-Regts. Nro. 50 aus Karlsruhe, festgesetzt, worauf wir besonders aufmerksam machen möchten. Den Glanzpunkt unserer Unterhaltungen wird aber die auf 14. Aug. anberaumte Kuran­lagenbeleuchtung mit Prachtfsuerwerk bilden.

Stuttgart 8. Aug. Die Zweite Kammer hat heute die allgemeine Beratung der Bau­ordnung begonnen. Als erster sprach v. Gauß (Vp.,) der das allgemeine Urteil über den Entwurf als günstig bezeichnte und in ihm eine Reihe wesentlicher Fortschritte und Besserungen, sowie eine Anzahl wert­voller neuer Gedanken erblickte, wobei er besonders be­tonte, daß die Anregungen der großen Stadtver­waltungen Berücksichtigung gefunden hätten, während sonst gerade das Ministerium des Innern solche An­regungen verschmähe. Er kritisierte den bisherigen Baulinienzwang als eine merkwürdige bureaukratische Einrichtung und ging auf einzelne Bestimmungen des neuen Entwurfs ein, der in weitem Umfang den Bedürfnissen des täglichen Lebens Rechnung trage, aber anstatt den Polizeibehörden möglichst freien Spielraum zu lassen, mehr strikte Vorschriften enthalten sollte im Interesse einer größeren Rechts­sicherheit und einer Beschleunigung des Verfahrens. Dispensationen von Gesetzen sollten überhaupt nicht eintreten. Mit dem Grundsatz der einheitlichen Vorschriften für Stadt und Land sei er einverstanden, zumal da durch Ortsstatut besonderen Verhältnissen noch Rechnung getragen werden könne. Nicht zu billigen sei dagegen der der Verwaltungsordnung eingeräumte große Spielraum, zu wünschen sei viel­mehr genaue Regelung der Gemeindekompetenz und eine Abgrenzung des Verordnungsgebicts. Der Redner