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Birkenfelder, CalmVacher und Herrenalber Tagblatt
Amtsblatt für den Kreis Neuenbürg Parteiamtliche nationalsozialistische Tageszeitung
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Neuenbürg, Montag den 11. Januar 1S37
SS. Jahrgang
Absichten des französischen Generalstabes
SvanM-Maroklo soll von französischen Truppen besetzt werden
Parts, 10. Januar. Die Haltung der Pariser Sonntagabend-Blätter bestätigt die aug französischen Rechtskreisen kommenden Angaben, daß der französische Generalstab Pläne einer militärischen Besetzung Spanisch-Marokkos ausgearbeitet habe und für eine solche Besetzung auch bereits die notwendigen Vorbereitungen treffe- So erörtern die Pariser Sonntagabend-Blätter insbesondere die historische Entwickelung der Marokko-Frage und beschäftigen sich mit den Voraussetzungen, die für ein Eingreifen Frankreichs in Spanisch-Marokko notwendig wären. Daß sie dabei die Lüge von deutschen Truppenlandungen in Marokko trotz dreimaligen deutschen Dementis wiederholen, nimmt nicht mehr wunder. Damit ist klar und eindeutig der Zweck der gesamten Pariser Preffemache der letzten drei Tage entlarvt. Es dürfte nunmehr feststehen, daß Frankreich die Gelegenheit ausnutzen will, einmal zugunsten der spanischen Roten gegen General Franco militärisch zu intervenieren, indem Spanisch-Marokko durch französische Truppen besetzt wird, zum anderen Spanisch-Marokko in französische Gewalt zu bringen. Denn es bedarf keines Hinweises, daß das durch den Bürgerkrieg geschwächte Spanien nicht in der L-rge ist, mit Frankreich sich in irgendeinen Kampf um Spanisch-Marokko einzulassen. Frankreich will also Leim spanischen Bürgerkrieg profitieren und sich nunmehr an der Meerenge von Gibraltar direkt festsetzen.
Nachdem die sranzchischen Absichten so ein- veutig und klar entlarvt sind, darf man gespannt darauf sein, was England dazu sagt: denn es dürfte England kaum gleichgültig sein Mimen, wenn Frankreich sich gegenüber von Gibraltar militärisch sestsetzt und dort nun ei i zweites Gibraltar anlegt und wenn Frankreich gleichzeitig Versuche macht, die Bewegungen des Generals Franco lahm zu legen und mit Hilft eines von Frankreich abhängigen Eowjstspaniens Gibraltar auch vom Norden zu bedrohen Es dürste klar sein, daß das Mittelmeer von diesem Zeitpunkt an sür England jederzeit verschlossen werden kann und England dann mehr denn je ein Vasall von Frankreichs Gnaden würde.
Durchsichtige Machenschaften
Berlin, 10. Januar.
Ein neuer schlagartig einsehender Lügen- und Hetzfeldzug der ausländischen, insbeson- dere der französischen Presse, veranlaßt die deutschen Zeitungen, gegen dieses verbrecherische Treiben Stellung zu nehmen und den Lügenwust in seiner ganzen Unwahrhastigkeit und Bösartigkeit zu kennzeichnen.
Der „Völkische Beobachter" greift zunächst eine der letzten Tendenzlügen auf. die man sich in Paris über angebliche deutsche militärische Bestrebungen in Spanisch-Marokko ausgedacht hat. und sagt u. a.: Wer die Methoden der Pariser öffentlichen „Meinung" kennt, wußte allerdings, daß etwas Derartiges kommen mußte. Denn die „Friedensfreunde" in Paris, haben mit viel Un- behagen sehen müssen, wie sich England und Italien den Status qno im Mittelmeer garantierten. Man hat in einzelnen Kreisen in Paris aber keinerlei Interesse daran, daß die Diskussion über Spanien in eine ruhigere Atmosphäre übergeht. Diese Möglichkeit be- fürchteten jene Kreise zum erstenmal nach dem Mittelmeerabkommen, noch viel mehr aber jetzt nach der Veröffentlichung der deutschen und italienischen Antwortnoten, die mit ruhigen, in jedem Punkt stichhaltigen Argumenten am besten alle jene Lügen widerlegen, die von einer deutschen oder italienischen Kriegspolitik sp>, hen. Es wäre jenen Wege- lagercrn der internationalen Politik zu viel Ehre angetan, wenn man alle ihre Lügen der letzten Wochen aufzählen würde. Heute sind es die frisch entdeckten „Putschpläne Deutschlands in Marokko", dis dem alten Zweck dienen sollen, vor allem aber auch England vor einer weiteren ruhigen Beurteilung des Spanienkonfliktes abhalten und Verhindern sollen, daß die Weltöffentlichkeit das Gefühl einer Entspannung bekommt.
Wir gtauven unsererseits nicht, daß man in London die Rolle eines Nervenarztes zu spielen gedenkt.
Dw „Börsenzeitung" bringt ebenfalls eine groteske Blütenlese deutschfeindlicher Meldungen vom spanischen Kriegsschauplatz. Darin wird den armen französischen Zer- tungslesern erzählt, vor Madrid ständen ganze deutsche Armeen und dreiviertel der spanischen Verwaltung auf der Seite des Generals Franco seien in deutschen Händen. Ferner werde Deutschland beginnen, Marokko militärisch zu besehen, um die dortigen Erzgruben in seinen Besitz zu bringen. Uin das Bild abzurunden, wurden Nachrichten über Zwistigkeiten unter den leitenden Männern Deutschlands, über bevorstehende Kabinettsumbildung usw., bald hier, bald dort in der wegen ihrer Unzuverlässigkeit zu trauriger Berühmtheit gelangten Pariser Presse erzählt. Hierzu sagt das Blatt: Wir kennen den Zauber. Je höher in der Welt die Woge der Verwirrungen ansteigt, die durch die Initiative des Bolschewismus und durch die Schuld gewisser mit ihm sympathisierender Demokratien entstanden sind, je hilfloser dann die schuldigen Staaten dem chaotischen
Durcheinander gegcnüberstehen, um so lauter Pflegen aus ihrer Mitte in solchen Situationen die Parolen zu erschallen: Deutschland ist an allem Schuld, mit Deutschland steht es überhaupt faul — Deutschland muß bekämpft werden!
Wir Deutsche lassen uns durch solche Machenschaften um so weniger in der Verfolgung unseres geraden, auf die Sicherung des Friedens gerichteten Weges beirren, als wir die Methoden und ihre Urheber kennen, und weil wir seit Beginn der spanischen Unruhen ja genau verfolgen konnten, wie die Träger der Hauptschuld, die Einmischungs- Mächte Sowjetrußland und Frankreich, immer um so lauter über Deutschland und Italien schrien, je dichter die sowjetrussischen Dampfer und die südwärts rollenden französischen Mumtions- und Materialzüge einander folgten. Man sollte eben nach der Parole „Haltet den Dieb" den Blick von der Oesftntlichkeit ablenken, sowohl 0on den von vornherein unternommenen deutsch » italie- Nischen Bemühungen um klare Abriegelung des spanischen Brandherdes als auch von der eigenen Unterstützung der roten Bestien in Spanien.
>g im Mord- jurter
Die Frage der Hintermilarier mutz geprüft werde»
Basel, 10. Januar.
Die 50 Folio-Seiten umfassende Begründung zum Urteil im Frankfurter-Prozeß ist von der Kanzlei des Kantongerichtes von Graubünden nunmehr ausgefertigt und den beteiligten Parteien zugestellt worden. Sie beginnt mit einer sehr ausführlichen Darlegung des ganzen Tatbestandes der Ermordung Wilhelm Gust- loffs am 4. Februar 1936 unter Anführung aller einzelnen Angaben des Mörders selbst, namentlich in dem ersten, aber auch in den späteren Verhören usw. Im wesentlichen handelt es sich hierbei um Dinge, die auch in der mehrtägigen Prozeßverhandlung im Dezember in Chur in aller Breite bereits behandelt worden sind.
Auf Grund aller Feststellungen der Voruntersuchung erwähnt die Urteilsbegründung die Frage, ob die Tat Frankfurters als Mord im Sinne des bestehenden Strafgesetzes zu bewerten sei. In eingehenden Darlegungen wird festgestellt, daß Frankfurter die Tat lange vorher geplant und beschlossen habe, ebenso wie seine Vorbereitungen zur Ausführung auf längere Zeit zurückgehen. Schon aus diesem Grunde muß daran festgehal- teil werden, so erklärt die Urteilsbegründung, daß es eine Tötung mit Vorbedacht, mit Ue b e r l e g n n g, mit besonnener Ueberlegnng sei.
Das Gericht hält an der Auffassung fest, daß nach dem Material der Voruntersuchung Frankfurter keine Hintermänner gehabt habe. (In Deutschland wird bekanntlich in diesem Punkt auf Grund unserer Kenntnis der jüdischen Machenschaften eine andere Auffassung vertreten.) Das Primäre Motiv sei sür Frankfurter die Situation des verbummelten Studenten gewesen, der keinen Ausweg mehr sah als den Selbstmord und dann im Zusammenhang hiermit auf den Gedanken kam, eine Bluttat zu begehen. Aus diesem Grunde wird »auch dem von der Verteidigung vorgelegtcn Material über die Behandlung der Juden in Deutschland kein entscheidendes Gewicht sür die Beurteilung der Tat Frankfurters beigelegt. Somit ergebe sich für das Gericht das V o r l i e g e n v o n M o r d und weiterhin aus den gleichen Erwägungen heraus, daß diese Dinge nickst wesentlich als Milderuugsgrund in Betracht kommen können. Als mildernd sei zu erwähnen, daß Frankfurter nicht vorbestraft sei, und die Tatsache, daß er sofort »ach Begehung der Tat sich selbst der Polizei stellte. Das Gericht könne daaeaen der Berteidiauna nicht folgen.
wenn diese Vie Tat entschcibend'auf'eine aus gerechter Ursache entstandene heftige Gemüts, bewegung abstellen möchte.
Die Begründung kommt dann auf die Vernehmung von Bekannten Frankfurters in Bern zu sprechen und darauf, daß gewisse deutsche Zeitungen, aus denen Frankfurter seine „Aufregungen" gezogen haben will, im Handel gar nicht zugängig waren und an den Orten, wo er zu verkehren Pflegte, auch nicht auflagen. Uebcreinstimmend sagten die Zen- gen dann auch aus, sie hätten nicht den Eindruck gehabt, daß David Frankfurter regeren politischen Anteil an den Weltereignissen nahm, auch nicht einmal an der Ausrollung der Jud-enfrage in Deutschland. Damit verliere also auch diese von der Verteidigung in den Vordergrund ihrer Ausführungen gestellte Judensrage in Deutschland jeden irgendwie auf die Beurteilung des Verbrechens entscheidend einwirkenden Einfluß.
Entgegeuzutretcn sei sodann mit aller Ent- schiedenheit dem Versuch des Täters selbst, seine Tat so darzustellen, als hätten seine angeblichen „Gemütsbewegungen" sich auch darauf erstreckt, daß er nicht habe mit an- sehen können, daß „Nazi-Agenten" wie Gnst- loff usw. die schweizerischen staatlichen Einrichtungen und sogar die staatliche Existenz der Schweiz „gefährden" und bedrohen. Dis Schweizer Behörden beanspruchten vorderhand »och selbst und ganz allein für sich das Recht, in ihrem Lande die Ordnung aufrecht- zuerhalten und auch, wenn nötig, Ordnung zu schassen gegen Ausländer, die daS Gast- recht mißbrauchten. Zudem habe der Ermordete als Privatmann eine untadelige Führung gezeigt und nach den Akten sei nicht er- wiesen, daß er in seiner Eigenschaft als Leiter der Laudesgrnppe Schweiz der NSDAP, ein? den „Landcsinteressen abträgliche Tätigkeit entfaltet" habe. Es war also, w stellt die Urteilsbegründung fest, nicht Sache des auch als Ausländer in der Schweiz Gastrcelst genießenden David Frankfurter, »ach dem Rechten zu sehen. Der Schweiz hat er mit seiner veraluchennngswürdigen, feigen Tal jedenfalls alles andere alz einen Dienst erwiesen. wie er es anfänglich darzustellcn sich erdreistet hat. Strafverschärfend wirke andererseits zu Lasten Frankfurters die Bös- artigkeit und Gefährlichkeit des Willens, die ihn zur Tat bestimmten, und weiter die Beharrlichkeit. Dreistigkeit und Grausamkeit, die er bei der Verübung an den Tag gelegt habe.
Ans allen diesen Erwägungen ergebe sich für das Gericht, daß es dem vom Ankläger
geforderten Strafmaß von 18 Jahren Zuchthaus sowie den Milderungsgründen wie den Strafverschärfungsgründen Rechnung trage.
Schon die Darstellung des Tatbestandes läßt erkennen, daß der erst in der in dieser Begründung enthaltenen Hauptverhandlung von Frankfurter gemachte Versuch, entgegen seinem Geständnis vor der Polizei, nunmehr seine Mordabsichten zu bestreiten, auf das Gericht keinen Eindruck gemacht hat. Deutlich stellt das Urteil fest, daß wohlüberlegter Mord und nicht bloßer Totschlag vorliegt. Ebenso wird die Zurechnungsfähigkeit Frank- furters bejaht.
Von besonderem Interesse sind die Ausführungen über die strafmildernden und yrapoerilliarieiioen nmsluuoe oer >rai. Das in Graubünden geltende ^Strafgesetzbuch vom Juli 1851 sieht nämlich in viel weiterem Maße, als dies im deutschen Recht der Fall ist, die Berücksichtigung strafmildernder aber auch strafverschärfender Umstände vor und läßt auch bei Mord die Annahme mildernder Umstände zu.
Als strafverschärfend werden zunächst hervorgehoben die Gründe der entstandenen Rechtsverletzung, bestehend in der Vernichtung des Lebens eines Menschen, der zudem in der Vollkraft stand und dessen Verlust demnach für die Hinterbliebene Witwe ganz abgesehen vom seelischen Schmerz auch sonst entsprechend schwere nachteilige Folgen hat. Als strafmildernd werden anderseits die bisherige Unbestraftheit des Täters und die Tatsache, daß er sich der Polizei stellte, angesehen. Das Gericht lehnt aber ganz entschieden die Behauptung der Verteidigung ab, daß Frankfurter infolge der Judengesetzgebung in Deutschland in einer aus gerechter Ursache entstandenen heftigen Gemütsbewegung gehandelt habe.
Der tz 50 Ziffer 3 des Strafgesetzbuches von Graubünden bestimmt nämlich, daß mildernde Umstände auch dann vorliegen, wenn der Täter die Tat in einer aus gerechter Ursache entstandenen heftigen Gemütsbewegung begangen hat. Auf diese Bestimmung hatte sich der Verteidiger berufen, als er IV- Tage dem Gericht Greuelpropaganda über Deutschland vortrug. Damit ist durch das Urteil festgestellt, daß diese Verteidigung völlig gescheitert ist und der ganze Greuelvortrag der Verteidigung rechtlich unerheblich war und nur zu politischen Zwecken gemacht wurde.
Wörtlich sagt das Urteil hierzu: „So betrachtet verliert also dieses von der Verteidigung in den Vordergrund gestellte Problem der Judenverfolgung in Deutschland jeden irgendwie auf die Beurteilung des an sich recht klar und offen zutage gebrachten Verbrechens entscheidend einwirkenden Einfluß."
Noch schärfer weist das Urteil die Behauptung Frankfurters zurück, daß er durch die Ermordung Gustloffs „der Schweiz einen.Dienst*
Sroße FM» zum 3«. stamm
Berlin, 10. Januar
Eine Dienststelle der Reichspropagandaleitung der NSDAP, hatte in einem Aufruf das Gaststättengewerbe aufgefordert, am 30. Januar entsprechend der Würde des Tages keine Faschingsveranstaltungen abzuhalten. Da in diesem Jahre infolge der Kürze der Faschingszeit die Faschingseinnahmen des Eaststättengewerbes schon an sich gegenüber den Vorjahren beeinträchtigt werden und darüber hinaus der 30. Januar in diesem Jahre auf einen Samstag, also einen Hauptcinnahmetag des Gaststättengewerbes fällt, außerdem für den 30. Januar bereits zahlreiche, mit bedeutenden Kosten verbundene Verpflichtungen von großen Gaststätte» cingcgangen worden sind, hat der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda verfügt, daß keine Einschränkung von Faschingsveranstaltungen am 30. Januar erfolgen soll. Es können also am 30. Januar Faschingsveranstaltungen ungehindertabgehalten werden.
Es wird selbstverständlich am 30. Januar im Verlaufe des Tages in großen politischen Veranstaltungen der Würde und Bedeutung des Tages in ausreichendem Maße Rechnung getragen werden. DaS Programm für den 30. Januar wird in Kürze bekanntgeaeben.