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Birkenfelder, CalmVacher und Herrenalber Tagblatt

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Neuenbürg, Montag den 11. Januar 1S37

SS. Jahrgang

Absichten des französischen Generalstabes

SvanM-Maroklo soll von französischen Truppen besetzt werden

Parts, 10. Januar. Die Haltung der Pa­riser Sonntagabend-Blätter bestätigt die aug französischen Rechtskreisen kommenden Angaben, daß der französische Generalstab Pläne einer militärischen Besetzung Spanisch-Marokkos aus­gearbeitet habe und für eine solche Besetzung auch bereits die notwendigen Vorbereitungen treffe- So erörtern die Pariser Sonntagabend-Blätter insbesondere die historische Entwickelung der Marokko-Frage und beschäftigen sich mit den Voraussetzungen, die für ein Eingreifen Frank­reichs in Spanisch-Marokko notwendig wären. Daß sie dabei die Lüge von deutschen Truppen­landungen in Marokko trotz dreimaligen deut­schen Dementis wiederholen, nimmt nicht mehr wunder. Damit ist klar und eindeutig der Zweck der gesamten Pariser Preffemache der letzten drei Tage entlarvt. Es dürfte nunmehr feststehen, daß Frankreich die Gelegenheit ausnutzen will, ein­mal zugunsten der spanischen Roten gegen Gene­ral Franco militärisch zu intervenieren, indem Spanisch-Marokko durch französische Truppen besetzt wird, zum anderen Spanisch-Marokko in französische Gewalt zu bringen. Denn es be­darf keines Hinweises, daß das durch den Bürgerkrieg geschwächte Spanien nicht in der L-rge ist, mit Frankreich sich in irgendeinen Kampf um Spanisch-Marokko einzulassen. Frankreich will also Leim spanischen Bürgerkrieg profitieren und sich nunmehr an der Meerenge von Gibraltar direkt festsetzen.

Nachdem die sranzchischen Absichten so ein- veutig und klar entlarvt sind, darf man gespannt darauf sein, was England dazu sagt: denn es dürfte England kaum gleichgültig sein Mimen, wenn Frankreich sich gegenüber von Gibraltar militärisch sestsetzt und dort nun ei i zweites Gibral­tar anlegt und wenn Frankreich gleichzeitig Ver­suche macht, die Bewegungen des Generals Franco lahm zu legen und mit Hilft eines von Frank­reich abhängigen Eowjstspaniens Gibraltar auch vom Norden zu bedrohen Es dürste klar sein, daß das Mittelmeer von diesem Zeitpunkt an sür England jederzeit verschlossen werden kann und England dann mehr denn je ein Vasall von Frank­reichs Gnaden würde.

Durchsichtige Machenschaften

Berlin, 10. Januar.

Ein neuer schlagartig einsehender Lügen- und Hetzfeldzug der ausländischen, insbeson- dere der französischen Presse, veranlaßt die deutschen Zeitungen, gegen dieses verbreche­rische Treiben Stellung zu nehmen und den Lügenwust in seiner ganzen Unwahrhastig­keit und Bösartigkeit zu kennzeichnen.

DerVölkische Beobachter" greift zunächst eine der letzten Tendenzlügen auf. die man sich in Paris über angebliche deutsche mili­tärische Bestrebungen in Spanisch-Marokko ausgedacht hat. und sagt u. a.: Wer die Methoden der Pariser öffentlichenMei­nung" kennt, wußte allerdings, daß etwas Derartiges kommen mußte. Denn dieFrie­densfreunde" in Paris, haben mit viel Un- behagen sehen müssen, wie sich England und Italien den Status qno im Mittelmeer garantierten. Man hat in einzelnen Kreisen in Paris aber keinerlei Interesse daran, daß die Diskussion über Spanien in eine ruhigere Atmosphäre übergeht. Diese Möglichkeit be- fürchteten jene Kreise zum erstenmal nach dem Mittelmeerabkommen, noch viel mehr aber jetzt nach der Veröffentlichung der deut­schen und italienischen Antwortnoten, die mit ruhigen, in jedem Punkt stichhaltigen Argu­menten am besten alle jene Lügen widerlegen, die von einer deutschen oder italienischen Kriegspolitik sp>, hen. Es wäre jenen Wege- lagercrn der internationalen Politik zu viel Ehre angetan, wenn man alle ihre Lügen der letzten Wochen aufzählen würde. Heute sind es die frisch entdecktenPutschpläne Deutschlands in Marokko", dis dem alten Zweck dienen sollen, vor allem aber auch England vor einer weiteren ruhigen Beurtei­lung des Spanienkonfliktes abhalten und Verhindern sollen, daß die Weltöffentlichkeit das Gefühl einer Entspannung bekommt.

Wir gtauven unsererseits nicht, daß man in London die Rolle eines Nervenarztes zu spie­len gedenkt.

DwBörsenzeitung" bringt ebenfalls eine groteske Blütenlese deutschfeindlicher Mel­dungen vom spanischen Kriegsschauplatz. Darin wird den armen französischen Zer- tungslesern erzählt, vor Madrid ständen ganze deutsche Armeen und dreiviertel der spanischen Verwaltung auf der Seite des Generals Franco seien in deutschen Händen. Ferner werde Deutschland beginnen, Marokko militärisch zu besehen, um die dortigen Erz­gruben in seinen Besitz zu bringen. Uin das Bild abzurunden, wurden Nachrichten über Zwistigkeiten unter den leitenden Männern Deutschlands, über bevorstehende Kabinetts­umbildung usw., bald hier, bald dort in der wegen ihrer Unzuverlässigkeit zu trauriger Berühmtheit gelangten Pariser Presse er­zählt. Hierzu sagt das Blatt: Wir kennen den Zauber. Je höher in der Welt die Woge der Verwirrungen ansteigt, die durch die Initiative des Bolschewismus und durch die Schuld gewisser mit ihm sympathisierender Demokratien entstanden sind, je hilfloser dann die schuldigen Staaten dem chaotischen

Durcheinander gegcnüberstehen, um so lau­ter Pflegen aus ihrer Mitte in solchen Situationen die Parolen zu erschallen: Deutschland ist an allem Schuld, mit Deutsch­land steht es überhaupt faul Deutschland muß bekämpft werden!

Wir Deutsche lassen uns durch solche Machenschaften um so weniger in der Ver­folgung unseres geraden, auf die Sicherung des Friedens gerichteten Weges beirren, als wir die Methoden und ihre Urheber kennen, und weil wir seit Beginn der spanischen Un­ruhen ja genau verfolgen konnten, wie die Träger der Hauptschuld, die Einmischungs- Mächte Sowjetrußland und Frankreich, im­mer um so lauter über Deutschland und Italien schrien, je dichter die sowjetrussischen Dampfer und die südwärts rollenden fran­zösischen Mumtions- und Materialzüge einander folgten. Man sollte eben nach der ParoleHaltet den Dieb" den Blick von der Oesftntlichkeit ablenken, sowohl 0on den von vornherein unternommenen deutsch » italie- Nischen Bemühungen um klare Abriegelung des spanischen Brandherdes als auch von der eigenen Unterstützung der roten Bestien in Spanien.

>g im Mord- jurter

Die Frage der Hintermilarier mutz geprüft werde»

Basel, 10. Januar.

Die 50 Folio-Seiten umfassende Begrün­dung zum Urteil im Frankfurter-Prozeß ist von der Kanzlei des Kantongerichtes von Graubün­den nunmehr ausgefertigt und den beteiligten Parteien zugestellt worden. Sie beginnt mit einer sehr ausführlichen Darlegung des ganzen Tatbestandes der Ermordung Wilhelm Gust- loffs am 4. Februar 1936 unter Anführung aller einzelnen Angaben des Mörders selbst, namentlich in dem ersten, aber auch in den spä­teren Verhören usw. Im wesentlichen handelt es sich hierbei um Dinge, die auch in der mehr­tägigen Prozeßverhandlung im Dezember in Chur in aller Breite bereits behandelt worden sind.

Auf Grund aller Feststellungen der Vor­untersuchung erwähnt die Urteilsbegründung die Frage, ob die Tat Frankfurters als Mord im Sinne des bestehenden Strafgesetzes zu be­werten sei. In eingehenden Darlegungen wird festgestellt, daß Frankfurter die Tat lange vorher geplant und beschlossen habe, ebenso wie seine Vorbereitungen zur Ausführung auf längere Zeit zurückgehen. Schon aus diesem Grunde muß daran festgehal- teil werden, so erklärt die Urteilsbegründung, daß es eine Tötung mit Vorbedacht, mit Ue b e r l e g n n g, mit besonnener Ueberlegnng sei.

Das Gericht hält an der Auffassung fest, daß nach dem Material der Voruntersuchung Frankfurter keine Hintermänner gehabt habe. (In Deutschland wird bekanntlich in diesem Punkt auf Grund unserer Kenntnis der jüdi­schen Machenschaften eine andere Auffassung vertreten.) Das Primäre Motiv sei sür Frank­furter die Situation des verbummelten Stu­denten gewesen, der keinen Ausweg mehr sah als den Selbstmord und dann im Zusammen­hang hiermit auf den Gedanken kam, eine Bluttat zu begehen. Aus diesem Grunde wird »auch dem von der Verteidigung vorgelegtcn Material über die Behandlung der Juden in Deutschland kein entscheidendes Ge­wicht sür die Beurteilung der Tat Frank­furters beigelegt. Somit ergebe sich für das Gericht das V o r l i e g e n v o n M o r d und weiterhin aus den gleichen Erwägungen her­aus, daß diese Dinge nickst wesentlich als Milderuugsgrund in Betracht kommen kön­nen. Als mildernd sei zu erwähnen, daß Frankfurter nicht vorbestraft sei, und die Tatsache, daß er sofort »ach Begehung der Tat sich selbst der Polizei stellte. Das Gericht könne daaeaen der Berteidiauna nicht folgen.

wenn diese Vie Tat entschcibend'auf'eine aus gerechter Ursache entstandene heftige Gemüts, bewegung abstellen möchte.

Die Begründung kommt dann auf die Ver­nehmung von Bekannten Frankfurters in Bern zu sprechen und darauf, daß gewisse deutsche Zeitungen, aus denen Frankfurter seineAufregungen" gezogen haben will, im Handel gar nicht zugängig waren und an den Orten, wo er zu verkehren Pflegte, auch nicht auflagen. Uebcreinstimmend sagten die Zen- gen dann auch aus, sie hätten nicht den Ein­druck gehabt, daß David Frankfurter regeren politischen Anteil an den Weltereignissen nahm, auch nicht einmal an der Ausrollung der Jud-enfrage in Deutschland. Damit ver­liere also auch diese von der Verteidigung in den Vordergrund ihrer Ausführungen ge­stellte Judensrage in Deutschland jeden irgendwie auf die Beurteilung des Verbre­chens entscheidend einwirkenden Einfluß.

Entgegeuzutretcn sei sodann mit aller Ent- schiedenheit dem Versuch des Täters selbst, seine Tat so darzustellen, als hätten seine angeblichenGemütsbewegungen" sich auch darauf erstreckt, daß er nicht habe mit an- sehen können, daßNazi-Agenten" wie Gnst- loff usw. die schweizerischen staatlichen Ein­richtungen und sogar die staatliche Existenz der Schweizgefährden" und bedrohen. Dis Schweizer Behörden beanspruchten vorder­hand »och selbst und ganz allein für sich das Recht, in ihrem Lande die Ordnung aufrecht- zuerhalten und auch, wenn nötig, Ordnung zu schassen gegen Ausländer, die daS Gast- recht mißbrauchten. Zudem habe der Ermor­dete als Privatmann eine untadelige Füh­rung gezeigt und nach den Akten sei nicht er- wiesen, daß er in seiner Eigenschaft als Leiter der Laudesgrnppe Schweiz der NSDAP, ein? denLandcsinteressen abträgliche Tätigkeit entfaltet" habe. Es war also, w stellt die Ur­teilsbegründung fest, nicht Sache des auch als Ausländer in der Schweiz Gastrcelst ge­nießenden David Frankfurter, »ach dem Rechten zu sehen. Der Schweiz hat er mit seiner veraluchennngswürdigen, feigen Tal jedenfalls alles andere alz einen Dienst er­wiesen. wie er es anfänglich darzustellcn sich erdreistet hat. Strafverschärfend wirke an­dererseits zu Lasten Frankfurters die Bös- artigkeit und Gefährlichkeit des Willens, die ihn zur Tat bestimmten, und weiter die Be­harrlichkeit. Dreistigkeit und Grausamkeit, die er bei der Verübung an den Tag gelegt habe.

Ans allen diesen Erwägungen ergebe sich für das Gericht, daß es dem vom Ankläger

geforderten Strafmaß von 18 Jahren Zucht­haus sowie den Milderungsgründen wie den Strafverschärfungsgründen Rechnung trage.

Schon die Darstellung des Tatbestandes läßt erkennen, daß der erst in der in dieser Begründung enthaltenen Hauptverhandlung von Frankfurter gemachte Versuch, entgegen seinem Geständnis vor der Polizei, nunmehr seine Mordabsichten zu bestreiten, auf das Gericht keinen Eindruck gemacht hat. Deut­lich stellt das Urteil fest, daß wohlüberlegter Mord und nicht bloßer Totschlag vorliegt. Ebenso wird die Zurechnungsfähigkeit Frank- furters bejaht.

Von besonderem Interesse sind die Aus­führungen über die strafmildernden und yrapoerilliarieiioen nmsluuoe oer >rai. Das in Graubünden geltende ^Strafgesetzbuch vom Juli 1851 sieht nämlich in viel weiterem Maße, als dies im deutschen Recht der Fall ist, die Berücksichtigung strafmildernder aber auch strafverschärfender Umstände vor und läßt auch bei Mord die Annahme mildernder Umstände zu.

Als strafverschärfend werden zunächst hervor­gehoben die Gründe der entstandenen Rechts­verletzung, bestehend in der Vernichtung des Lebens eines Menschen, der zudem in der Vollkraft stand und dessen Verlust demnach für die Hinterbliebene Witwe ganz abgesehen vom seelischen Schmerz auch sonst entspre­chend schwere nachteilige Folgen hat. Als strafmildernd werden anderseits die bisherige Unbestraftheit des Täters und die Tatsache, daß er sich der Polizei stellte, angesehen. Das Gericht lehnt aber ganz entschie­den die Behauptung der Vertei­digung ab, daß Frankfurter infolge der Judengesetzgebung in Deutschland in einer aus gerechter Ursache entstandenen heftigen Gemütsbewegung gehandelt habe.

Der tz 50 Ziffer 3 des Strafgesetzbuches von Graubünden bestimmt nämlich, daß mildernde Umstände auch dann vorliegen, wenn der Täter die Tat in einer aus gerechter Ursache entstan­denen heftigen Gemütsbewegung begangen hat. Auf diese Bestimmung hatte sich der Verteidiger berufen, als er IV- Tage dem Gericht Greuel­propaganda über Deutschland vortrug. Damit ist durch das Urteil festgestellt, daß diese Ver­teidigung völlig gescheitert ist und der ganze Greuelvortrag der Verteidigung rechtlich uner­heblich war und nur zu politischen Zwecken ge­macht wurde.

Wörtlich sagt das Urteil hierzu:So betrach­tet verliert also dieses von der Verteidigung in den Vordergrund gestellte Problem der Juden­verfolgung in Deutschland jeden irgendwie auf die Beurteilung des an sich recht klar und offen zutage gebrachten Verbrechens entscheidend einwirkenden Einfluß."

Noch schärfer weist das Urteil die Behaup­tung Frankfurters zurück, daß er durch die Er­mordung Gustloffsder Schweiz einen.Dienst*

Sroße FM» zum 3«. stamm

Berlin, 10. Januar

Eine Dienststelle der Reichspropaganda­leitung der NSDAP, hatte in einem Aufruf das Gaststättengewerbe aufgefordert, am 30. Januar entsprechend der Würde des Tages keine Faschingsveranstaltungen ab­zuhalten. Da in diesem Jahre infolge der Kürze der Faschingszeit die Faschingseinnah­men des Eaststättengewerbes schon an sich gegenüber den Vorjahren beeinträchtigt wer­den und darüber hinaus der 30. Januar in diesem Jahre auf einen Samstag, also einen Hauptcinnahmetag des Gaststättengewerbes fällt, außerdem für den 30. Januar bereits zahlreiche, mit bedeutenden Kosten verbun­dene Verpflichtungen von großen Gaststätte» cingcgangen worden sind, hat der Reichs­minister für Volksaufklärung und Propa­ganda verfügt, daß keine Einschränkung von Faschingsveranstaltungen am 30. Januar er­folgen soll. Es können also am 30. Januar Faschingsveranstal­tungen ungehindertabgehalten werden.

Es wird selbstverständlich am 30. Januar im Verlaufe des Tages in großen politischen Veranstaltungen der Würde und Bedeutung des Tages in ausreichendem Maße Rechnung getragen werden. DaS Programm für den 30. Januar wird in Kürze bekanntgeaeben.