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Me-er Einiops '
Z8. „Am Sonntag gibt's dann wieder Braten, Salat und Spätzle, fabelhaft. Ich freu' mich schon auf die ..." — „Auf den Eintopf wolltest du doch Wohl sagen. Oder bin ich etwa falsch verbunden?" — „Eintopf? Ach so, ganz richtig, Eintopf. Zweiter Sonniag des Monats, der 10. Januar! Stimmt! Schade, und mir lief schon das Wasser im Munde zusammen wegen des Sonntagsbratens!" — „An sich kann ich mich ja nicht daran erinnern, daß du letztesmal, beim letzten Eintopf, hungrig vom Tisch gegangen bist. Aber immer diese ewige Meckerei, diese — ..." — „Das soll Wohl der Anlauf zu einer Gardinenpredigt sein. Du hast ja recht. Ich kann mich noch erinnern, daß es mir das letztemal ausgezeichnet geschmeckt hat. Fast so gut wie der Braten. New, nicht nur fast so gut, noch besser. Es war eine sehr angenehme Abwechslung. Jawohl, ich will sogar, daß du Eintopf kochst. Verstanden!!" — „Du tust ja gerade, als ob ich dagegen gewesen wäre, das ist ja. . . Aber immerhin, wir kochen Eintopf, das steht nun fest!"
Und nicht nur dieses Ehepaar ißt Eintopf, nein, das ganze deutsche Volk sitzt am Tisch der Gemeinschaft, der durch das gleiche Essen versinnbildlicht wird. Wieder werden die Männer mit den Sammelbüchsen von Hans zu Haus gehen und die Groschen sammeln, die sich als Ueberschuß zwischen dem gewöhnlichen Sonntags„braten" und dem Eintopf ergeben. Keiner darf hierbei zurückstehen, wenn es um das Wohl des Volkes geht!
„SmAuktrag-esKriegßmiWerium^
Im Hinblick auf die Tatsache, daß sich verschiedentlich Vertreter von Buchvertriebs, und Verlagsanstalten in der Wirtschaft und bei Organisationen dadurch Eingang verschafften, daß sie sich als „im Aufträge des Reichskriegsministeriums arbeitend" bezeich- neten oder auch einen militärischen Dienstgrad benutzten und auf das Reichskriegs. Ministerium hinwiesen, ist eine grundsätzliche Klärung erfolgt. Im Einvernehmen mit dem Reichskriegsministerium stellt der Werberat ausdrücklich fest, daß eine Werbung, die die Autorität des Reichskriegsministeriums zur Erreichung eigennütziger Zwecke einfetzt, unter allen Umständen unterbunden wird.
Wer erhä" das SleiKs-Feuemehd ehrenzeichen
Außer den Mitgliedern der Feuerlöschpolizei. die sich um das Feuerlöschwesen besondere Verdienste erworben haben, wird das Reichsfeuerwehrehrenzeichen auch vornehmlich sonstigen Personen verliehen, die sich im Sinne der ministeriellen Vorschriften um die Vereinheitlichung des deutschen Feuerwehrwesens verdient gemacht haben. Außerdem erhalten alle Feuerwehrmänner, welche vor dem 1. Mai 1936 bereits ihr 25. Dienstjahr vollendet haben, gleichfalls das Ehrenzeichen. Die Verleihung von Landesund Provinzial-Feuerwehrehrenzeichen ist nach der Schaffung des Reichsfeuerwehrehrenzeichens nicht mehr gestattet.
Ausgeschlossen von der Verleihung sind selbstverständlich Personen, die sich in staatsfeindlichem Sinne betätigt haben. Das Ehrenzeichen darf auch nicht an Personen verliehen werden, die eine Zuchthausstrafe oder eine mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verbundene Bestrafung erlitten haben. Die Tatsache einer gerichtlichen Bestrafung schließt im übrigen die Verleihung nicht ohne weiteres aus. wenn die Strafe nicht Ausfluß einer ehrlosen Gesinnung war. In jedem solchen Falle wird eine sorgfältige Prüfung stattfinden. Das Rcichsfeuerwehr- ehrcnzeichen wird im Namen des Neichsmini- sters des Innern vom Reichsführer SS. und Chef der deutschen Polizei verliehen. Die Aushändigung erfolgt außer bei besonderen Anlässen am ..Tag der deutschen Arbeit" und am „Erntedanktaa".
Polizei im SiMe des WM
Der Tag der deutschen Polizei am 16. und 17. Januar 1937 stellt die g e s a m t e P o l i- zei des Reiches in den Dienst des WHW. Wie schon beim ersten Tag der deutschen Polizei — im Dezember 1934 — wird auch jetzt der Appell zur Kameradschaft der Tat zu einem vollen Erfolg führen. Eine weitere erstmalig gestellte Aufgabe ist der,Einsatz zur Aufklärung über die tausend Gefahren, in denen der einzelne Volksgenosse tagtäglich steht. So soll dieser Tag der deutschen Polizei ein Weckruf zur Wachsamkeit sein und stets die Einsatzfreudigkeit, Aufgeschlossenheit und Beweglichkeit, die enge Verbundenheit der Polizei mit dem Volke unter Beweis stellen.
Achtung! Eigentümer von Kraftfahrzeugen!
Der Eigentümer eines Kraftfahrzeugs ist gesetzlich verpflichtet, der Zulassungsstelle Qberamt) Anzeige zu erstatten, wenn er seine Bohnung wechselt, das Fahrzeug veräußert,
es umbaut oder außer Betrieb setzt. Zieht er mit dem Fahrzeug in den Bezirk einer anderen Zulasfungssstelle, hat er sein Kraftfahrzeug bei der einen abzumelden und bei der anderen anzumeldeu. Wechselt er seine Wohnung im Bezirk der gleichen Zulassungsstelle, sind die Angaben über die Wohnung im Kraftfahrzeugbrief und -Schein und in den amtlichen Karteien durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Es ist auch der Zulassungsstclle zu melden, wenn technische Aenderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, z. B. der Motor ausgewechselt, der Aufbau geändert, zu einem Kraftrad ein Beiwagen beschafft wird. Dabei ist immer der Kraftfahrzeugbrief mit- vorzulegen. Wird das Fahrzeug — nicht nur vorübergehend — außer Betrieb gesetzt, so sind Kraftiahrzeugbrief und -Schein abzuliefern.
Ohne pünktliche Erfüllung dieser Verpflichtungen, die sämtlich den Eigentümern der Kraftfahrzeuge im Interesse der Verkehrssicherheit auferlegt sind, ist auch die richtige Führung der Kraftfahrzeugkartei bei den Behörden nicht möglich. Nachlässigkeit der Kraftfahrzeughalter bei diesen Obliegenheiten muß daher streng bestraft werden, und zwar mit Geldstrafe bis 150 RM. oder mit Haft bis 6 Wochen.
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Zum Wachenende. Immer noch hält das ungesunde, stürmische „April"wetter an. Wir Wollen jedoch hoffen, daß die Wetterkundigen, die uns für die Mitte des Hartung Kälte und Schnee vorhergesagt haben, recht behalten. — Am Donnerstagabend versammelten sich Beamte, Angestellte und Arbeiter der Gemeinde im Kaffee „Uhland" zu einem Gefolgschaftsabend. Bürgermeister Dr. Steimle leitete den Abend mit einer kurzen Ansprache ein. Bei geselliger Unterhaltung und Tanz, gemeinschaftlichen Gesängen, sowie Solovorträgen des Herrn Oskar Eberle, der von Frau Marquardt begleitet wurde, verflossen die Stunden nur allzurasch. — Unsere erste Mannschaft fährt am Sonntagnachmittag nach Pforzheim auf den Holzhof zum Rückspiel gegen den VfR. Das Vorpsiel konnten die Pforcheimer mit 1:0 Ter-u knapp ge-
SÄöfferiserrrhl Neuenbürg
Der gestohlene Photoapparat und der verdächtige Unbekannte
Neuenbürg, 9. Januar.
Im März vergangenen Jahres kam im Photogeschäft K. in Schömberg eine Taschenkamera im Wert von 70—80 RM. abhanden. Der Geschäftsinhaber hatte ein Fräulein im Verdacht, das am selben Tag, an welchem der Diebstahl ausgeführt wurde, in seinem Laden war. Er benachrichtigte das Landjägerstationskommando in Neuenbürg. Ein Beamter desselben nahm das fremde Fräulein abends, als es mit dem Postauto in Neuenbürg ankam, um mit der Bahn nach Essen zu fahren, in Verhör. Die Staatsanwaltschaft leitete dann sofort die Untersuchung ein.
Gestern vormittag begann nun vor dem hiesigen Schöffengericht die Hauptverhandlnng gegen die Angeklagte A. P. von Essen, zn der eine Reihe von Zeugen und eine Schriftsachverständige erschienen waren. Der Angeklagten wird vorgeworfen, sie habe an dem fraglichen Märztag in Schömberg im Photohaus K. ans der Schaufensterauslage einen Ta- schen-PhotoaPparat gestohlen. Außerdem yabe sie im Zusammenhang damit eine Urkundenfälschung begangen. Bei der Vernehmung durch den Gerichtsvorsitzenden gab die Angeklagte, die bereits vorbestraft ist, eine Darstellung, wie sie nach Schömberg kam. Ein Bekannter von ihr weilte dort in Erholung. Denselben besuchte sie und blieb so einige Tage im schönen Schwarzwald. Ihr Freund E. habe dann eines Tages zu ihr gesagt, er hätte auch gerne eine Kamera, aber eine billige wolle er nicht, für ihn käme nur etwas Besseres in Frage. Dieser Ansicht war auch sie. Aus diesem Grunde habe sie sich gelegentlich in den Photogeschäften Schömbergs umgesehen, sei in das Photohaus K. und in die Photo-Drogerie K. gegangen und sich dort Prospekte und neue Apparate zeigen lassen. Mit ihrem alten Apparat hatte sie einige Aufnahmen gemacht, die sie zum Entwickeln ins Photohans K. mitnahm und zur weiteren Behandlung abgab. Daß sie, während der Inhaber im Labrora- torium tätig war, einen in den Auslagen stehenden Apparat weggenommen habe, öe- stritt sie ganz entschieden. Vielmehr sei es dann so gekommen: Nachmittags sei sie im Kaffee Bl. bei einer Tasse Kaffee gesessen. Zwei fremde Herren seien dorthin gekommen. Einer derselben habe sich ihr gegenüber als der Vertreter des „Wildbader Photohauses" und als ein Herr Weigle Vovgestellt. Bald sei von Photoapparaten gesprochen worden und da sie für ihren Freund Kaufabsichten hatte, sei ihr ein Apparat angeboten worden. Der Kauf sei zustandegekommen. Da sie nicht ge
winnen. Auch wenn die Reihen des VfR. verstärkt worden sind, wie man hört, so hat unsere Elf in ihrer gegenwärtigen Form doch die besseren Aussichten, am Sonntag zum Siege zu kommen. Eine große Anzahl hiesiger Sportfreunde wird die Mannschaft begleiten und ihr so einen gewissen Rückhalt bieten. — Der Turnverein trägt auf seinem Platz ein Handballpflichtspiel gegen den Turnverein Brötzingen aus. — Wie wir hören, setzt die hiesige Luftschutzschule in der nächsten Woche die Ausbildung von Hauswarten im alten Schnlhaus wieder fort.
Rotensol, 7. Jan. Am Erscheinungsfest unternahm der hiesige „Sängerkranz" einen Keinen Ausflug und besuchte unter ariderem seine erkrankten Mitglieder im Kreiskrankenhaus Neuenbürg, die er durch einige schöne Chöre überraschte. Der Gesang wurde von den vielen Kranken, die zur Zeit dort weilen müssen, als freudige Abwechslung ausgenommen und allgemein begrüßt. Nach kurzem Aufenthalt bei unseren Kranken setzten wir die Fahrt fort — es gab eine Fahrt ins Blaue. Am Abend ging alles, trotz des schlechten Wetters, in bester Stimmung nach Hause.
Ittersbach, 9. Jan. Beim Holzfällen im Gemeindewald ereignete sich zu Beginn dieser Woche ein schwerer Unfall. Dem verheirateten Karl Wilhelm Gsgenheimer wurde von einem rollenden Baumstamm der Oberschenkel völlig zerquetscht. In schwerverletztem Zustande wurde der Holzmacher in das Krankenhaus verbracht.
Pforzheimer Stadtthrater
Sonntag, 10. Jan.: Zum letzten Male: Eine Stunde Tanz in Verbindung mit „Hänsel und Gretel", Märchenoper von Engelbert Humperdinck. (Anfang 15.30 Uhr, Ende 18.15 Uhr.)
Sonntag, 10. Jan.: „Der Zarewitsch", Operette in drei Akten von Franz Lehar. (Anfang 20 Uhr, Ende 23 Uhr.)
nügend Geld bei sich hatte, habe sie an der Kaufsumme von 55 RM. 40 RM. sofort bezahlt, worüber Weigle eine Quittung ausstellte. — Auf diese seltsame Art kam Fräulein P. aus Essen zu einem recht hübschen Photoapparat, vorüber sich gewiß auch ihr angeblicher Freund gefreut hat. Mit der ihr eigenen Intelligenz erzählte die Angeklagte daun dem Gerichtshof, wie sie sich bemüht habe, um dem „Wildbader Photohaus" die restlichen 15 RM. zu schicken. Zweimal habe sie geschrieben, wie sie am besten den Betrag überweisen könne, nie kam Antwort, auch die Postkarten erhielt sie nicht zurück. Der Inhaber des Photohauses in Wildbad und dessen Vertreter Weigle brauchten sich aber auch keine Mühe wegen des ausstehenden Betrages von 15 RM. machen, denn dieselben existieren ja gar nicht, außer in der phantasiereichen Vorstellung der Angeklagten. Als der Vorsitzende und Staatsanwalt sie auf einige Widersprüche in ihren Angaben aufmerksam machten und darauf hinwiesen, daß es in Wildbad ein Photohaus wie es der Stempel auf der Quittung ausweist, nicht gebe, daß auch kein Herr Weigle aufzufinden sei, kam sie zwar in große Verlegenheit, blieb jedoch nach wie vor kaltblütig steif und fest bei ihren Angaben: sie wisse nichts von der gestohlenen Taschenkamera, die als Beweisstück auf dem Gerichtstisch lag, vielmehr habe sie dieselbe rechtmäßig erworben und darüber Quittung erhalten.
Allerdings müsse sie noch die restlichen 15 RM. begleichen.
Als erster Zeuge wurde der Inhaber der Photo-Drogerie K. vernommen. Zu ihm kam die Angeklagte mit der unter günstiger: Umständen erworbenen Kamera, weil daran ein kleiner Fehler war, den er gleich behoben hatte. Der Geschäftsinhaber legte dann auch Filme ein. Die Dame wollte wissen, was der Apparat wert sei; er nannte ihr einen Kaufpreis von etwa 70 bis 80 RM
Das Bedienungsmädchen im Kaffee Bl. sagte aus. daß sie Wohl das Fräulein bedient habe, sie habe jedoch nicht beobachtet, daß es mit einem Herrn wegen Kauf eines Photoapparates verhandelte. Wäre dies der Fall gewesen, so hätte sie cs bemerken müssen. Alle vernommenen Zeugen wurden nachträglich auf ihre Aussagen vereidigt.
Ausführlich verbreitete sich die Schriftsachverständige über die Ergebnisse ihrer Untersuchungen. Dieselben seien dahin zusammenzufassen und zu verstehen, daß die inkrimi- nierte Quittung von einer Person angefertigt wurde, die intelligent und sehr schriftgewandt sei. Diese gleichen Erkenntnisse ergeben sich auch aus den Schriftproben, die dem Gericht Vorlagen. Quittung und Schriftproben zeigen sehr deutlich gleiche charakteristische Merkmale, sodaß die erhebliche Wahrscheinlichkeit bestehe,
Allltl.NSDAP.NllchrichienI
„Xrskt rlureti k'rsucks" 1«I» mit:
Betr.: Fußball-Ländcrkampf Deutschland — Frankreich am 21. 3. 1937 in Stuttgart. Wir führen zum Länderspiel Sonderfahrten durch. Da die Kartenbestellung bereits in den nächsten Tagen erfolgen muß, bitten wir die Vgg., welche sich daran beteiligen wollen, ihre Anmeldung und Kartenbestellung sofort bei den Betricbswarten, Ortswarten oder beim Kreisamt abzugeben. Sammelbestellungen erwünscht. Eilt! Die Walter und Warte der DAF und KdF werden gebeten, die bei ihnen eingegangenen Anmeldungen sofort an daS Krcisamt weiterzugeben. Kreisamt.
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daß die -Quittung von derselben Hand stammt, von welcher die Schriftproben angefcrtigt wurden. Da ein wichtiger Zeuge nicht erschienen war, konnte die Verhandlung nicht wettergeführt werden und wurde auf Samstag früh 9 Uhr vertagt.
Ä-us Pforzheim
Von unserem Hl-Berichterstatter Ein abgefeimter Betrüger
Das Schöffengericht verucinlir gestern den wiederholt vorbestraften 26 Fahre alten verheirateten Hans Jakob Küpers von Essen wegen fünffachen Betrugs und erschwerter Urkundenfälschung zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr 6 Monaten. Der Beschuldigte trat einem in wirtschaftliche Notlage geratenen Volksgenossen gegenüber als Geldvermittler auf und brachte verschiedene Wechsel seines „Klienten" in Höhe von nahezu 1000 RM. unter, ohne den Erlös dem Auftraggeber abzuführen. Mit einer selbst angefertigten Urkunde, die mit dem Namen des Darlehenssuchenden unterschrieben war, verkaufte Küppers die Wohn- und Schlafzimmereinrichtung seines „Kunden", ließ sich unter der Vorspiegelung, der Geldgeber wolle die Wohn- zimmereinrichtung auf ihren Wert abschätzen, vom Geldsuchenden während Lessen Dienstzeit die Schlüssel zur Wohnung aushändigen, um dem Möbelkäufcr Gelegenheit zu geben, die Möbel abzufahren. Das ALfahren der Möbel konnte der noch rechtzeitig hinzugekommen« entsetzte Eigentümer der Möbel verhindern. Küppers hingegen war mit dem Kaufgeld von 400 RM. verschwunden. Er hatte ein Auto requiriert und war damit nach Essen gefahren. In Karlsruhe wurde erstmals Station gemacht und dort ein Teil des ergaunerten Geldes in Bordells verludert. In Essen lebte Küppers gut, doch ging sehr schnell das Geld aus, sodaß er eine in Pforzheim erschwindelte
Nie Eci Netter?
Auf der Rückseite der nach Osten abziehenden Druckstörung wird sich nunmehr eine Beruhigung der Atmosphäre einstellen. Ein von Südfrankreich bis nach Skandinavien sich erstreckendes Zwischenhoch wird auch unserem Gebiet eine vorübergehende Wetterbesserung bringen. Das neue über dem Nordatlantik liegende Sturmtief wird zunächst noch nicht auf Mitteleuropa übergreifen. Wir rechnen daher bei abflauendea "Winden mit zeitweise stärkerer Aufheiterung, besonders in den nördlichen Gebieten In Aufklarungsgebieten kommt es zu Nachtfrost oder Nebel- und Hochnebelbildung. _____
Wetterbericht t>eS RetchSivetterdteutteS.
AuSgabeort Stuttgart — Ausgabe,eit L1.S0 llbr.
Vorhersage für Sonntag: In Hochlägen zeitweise heiter, in Tieflagen Nebel und Hochnebelbildung.