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Me-er Einiops '

Z8.Am Sonntag gibt's dann wieder Bra­ten, Salat und Spätzle, fabelhaft. Ich freu' mich schon auf die ..."Auf den Ein­topf wolltest du doch Wohl sagen. Oder bin ich etwa falsch verbunden?"Eintopf? Ach so, ganz richtig, Eintopf. Zweiter Sonniag des Monats, der 10. Januar! Stimmt! Schade, und mir lief schon das Wasser im Munde zu­sammen wegen des Sonntagsbratens!"An sich kann ich mich ja nicht daran erinnern, daß du letztesmal, beim letzten Eintopf, hungrig vom Tisch gegangen bist. Aber immer diese ewige Meckerei, diese ..."Das soll Wohl der Anlauf zu einer Gardinenpredigt sein. Du hast ja recht. Ich kann mich noch erinnern, daß es mir das letztemal ausgezeichnet ge­schmeckt hat. Fast so gut wie der Braten. New, nicht nur fast so gut, noch besser. Es war eine sehr angenehme Abwechslung. Jawohl, ich will sogar, daß du Eintopf kochst. Verstanden!!" Du tust ja gerade, als ob ich dagegen gewesen wäre, das ist ja. . . Aber immerhin, wir kochen Eintopf, das steht nun fest!"

Und nicht nur dieses Ehepaar ißt Eintopf, nein, das ganze deutsche Volk sitzt am Tisch der Gemeinschaft, der durch das gleiche Essen ver­sinnbildlicht wird. Wieder werden die Män­ner mit den Sammelbüchsen von Hans zu Haus gehen und die Groschen sammeln, die sich als Ueberschuß zwischen dem gewöhnlichen Sonntagsbraten" und dem Eintopf ergeben. Keiner darf hierbei zurückstehen, wenn es um das Wohl des Volkes geht!

SmAuktrag-esKriegßmiWerium^

Im Hinblick auf die Tatsache, daß sich ver­schiedentlich Vertreter von Buchvertriebs, und Verlagsanstalten in der Wirtschaft und bei Organisationen dadurch Eingang ver­schafften, daß sie sich alsim Aufträge des Reichskriegsministeriums arbeitend" bezeich- neten oder auch einen militärischen Dienst­grad benutzten und auf das Reichskriegs. Ministerium hinwiesen, ist eine grundsätzliche Klärung erfolgt. Im Einvernehmen mit dem Reichskriegsministerium stellt der Werberat ausdrücklich fest, daß eine Werbung, die die Autorität des Reichskriegsministeriums zur Erreichung eigennütziger Zwecke einfetzt, unter allen Umständen unterbunden wird.

Wer erhä" das SleiKs-Feuemehd ehrenzeichen

Außer den Mitgliedern der Feuerlösch­polizei. die sich um das Feuerlöschwesen be­sondere Verdienste erworben haben, wird das Reichsfeuerwehrehrenzeichen auch vor­nehmlich sonstigen Personen verliehen, die sich im Sinne der ministeriellen Vorschriften um die Vereinheitlichung des deutschen Feuerwehrwesens verdient gemacht haben. Außerdem erhalten alle Feuerwehrmänner, welche vor dem 1. Mai 1936 bereits ihr 25. Dienstjahr vollendet haben, gleichfalls das Ehrenzeichen. Die Verleihung von Landes­und Provinzial-Feuerwehrehrenzeichen ist nach der Schaffung des Reichsfeuerwehr­ehrenzeichens nicht mehr gestattet.

Ausgeschlossen von der Verleihung sind selbstverständlich Personen, die sich in staats­feindlichem Sinne betätigt haben. Das Ehrenzeichen darf auch nicht an Personen verliehen werden, die eine Zuchthausstrafe oder eine mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verbundene Bestrafung erlitten haben. Die Tatsache einer gerichtlichen Be­strafung schließt im übrigen die Verleihung nicht ohne weiteres aus. wenn die Strafe nicht Ausfluß einer ehrlosen Gesinnung war. In jedem solchen Falle wird eine sorgfältige Prüfung stattfinden. Das Rcichsfeuerwehr- ehrcnzeichen wird im Namen des Neichsmini- sters des Innern vom Reichsführer SS. und Chef der deutschen Polizei verliehen. Die Aushändigung erfolgt außer bei besonderen Anlässen am ..Tag der deutschen Arbeit" und amErntedanktaa".

Polizei im SiMe des WM

Der Tag der deutschen Polizei am 16. und 17. Januar 1937 stellt die g e s a m t e P o l i- zei des Reiches in den Dienst des WHW. Wie schon beim ersten Tag der deutschen Polizei im Dezember 1934 wird auch jetzt der Appell zur Kameradschaft der Tat zu einem vollen Erfolg führen. Eine weitere erstmalig gestellte Aufgabe ist der,Einsatz zur Aufklärung über die tau­send Gefahren, in denen der einzelne Volksgenosse tagtäglich steht. So soll dieser Tag der deutschen Polizei ein Weckruf zur Wachsamkeit sein und stets die Einsatzfreudigkeit, Aufgeschlossenheit und Be­weglichkeit, die enge Verbundenheit der Polizei mit dem Volke unter Beweis stellen.

Achtung! Eigentümer von Kraftfahrzeugen!

Der Eigentümer eines Kraftfahrzeugs ist gesetzlich verpflichtet, der Zulassungsstelle Qberamt) Anzeige zu erstatten, wenn er seine Bohnung wechselt, das Fahrzeug veräußert,

es umbaut oder außer Betrieb setzt. Zieht er mit dem Fahrzeug in den Bezirk einer anderen Zulasfungssstelle, hat er sein Kraftfahrzeug bei der einen abzumelden und bei der anderen anzumeldeu. Wechselt er seine Wohnung im Bezirk der gleichen Zulassungsstelle, sind die Angaben über die Wohnung im Kraftfahr­zeugbrief und -Schein und in den amtlichen Karteien durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Es ist auch der Zulassungsstclle zu melden, wenn technische Aenderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, z. B. der Motor ausgewechselt, der Aufbau geändert, zu einem Kraftrad ein Beiwagen beschafft wird. Dabei ist immer der Kraftfahrzeugbrief mit- vorzulegen. Wird das Fahrzeug nicht nur vorübergehend außer Betrieb gesetzt, so sind Kraftiahrzeugbrief und -Schein abzulie­fern.

Ohne pünktliche Erfüllung dieser Verpflich­tungen, die sämtlich den Eigentümern der Kraftfahrzeuge im Interesse der Verkehrs­sicherheit auferlegt sind, ist auch die richtige Führung der Kraftfahrzeugkartei bei den Be­hörden nicht möglich. Nachlässigkeit der Kraft­fahrzeughalter bei diesen Obliegenheiten muß daher streng bestraft werden, und zwar mit Geldstrafe bis 150 RM. oder mit Haft bis 6 Wochen.

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Zum Wachenende. Immer noch hält das ungesunde, stürmischeApril"wetter an. Wir Wollen jedoch hoffen, daß die Wetterkundigen, die uns für die Mitte des Hartung Kälte und Schnee vorhergesagt haben, recht behalten. Am Donnerstagabend versammelten sich Be­amte, Angestellte und Arbeiter der Gemeinde im KaffeeUhland" zu einem Gefolgschafts­abend. Bürgermeister Dr. Steimle leitete den Abend mit einer kurzen Ansprache ein. Bei geselliger Unterhaltung und Tanz, ge­meinschaftlichen Gesängen, sowie Solovorträ­gen des Herrn Oskar Eberle, der von Frau Marquardt begleitet wurde, ver­flossen die Stunden nur allzurasch. Unsere erste Mannschaft fährt am Sonntagnachmittag nach Pforzheim auf den Holzhof zum Rück­spiel gegen den VfR. Das Vorpsiel konnten die Pforcheimer mit 1:0 Ter-u knapp ge-

SÄöfferiserrrhl Neuenbürg

Der gestohlene Photoapparat und der verdächtige Unbekannte

Neuenbürg, 9. Januar.

Im März vergangenen Jahres kam im Photogeschäft K. in Schömberg eine Taschen­kamera im Wert von 7080 RM. abhanden. Der Geschäftsinhaber hatte ein Fräulein im Verdacht, das am selben Tag, an welchem der Diebstahl ausgeführt wurde, in seinem Laden war. Er benachrichtigte das Landjägerstations­kommando in Neuenbürg. Ein Beamter des­selben nahm das fremde Fräulein abends, als es mit dem Postauto in Neuenbürg ankam, um mit der Bahn nach Essen zu fahren, in Verhör. Die Staatsanwaltschaft leitete dann sofort die Untersuchung ein.

Gestern vormittag begann nun vor dem hie­sigen Schöffengericht die Hauptverhandlnng gegen die Angeklagte A. P. von Essen, zn der eine Reihe von Zeugen und eine Schriftsach­verständige erschienen waren. Der Angeklag­ten wird vorgeworfen, sie habe an dem frag­lichen Märztag in Schömberg im Photohaus K. ans der Schaufensterauslage einen Ta- schen-PhotoaPparat gestohlen. Außerdem yabe sie im Zusammenhang damit eine Urkunden­fälschung begangen. Bei der Vernehmung durch den Gerichtsvorsitzenden gab die Ange­klagte, die bereits vorbestraft ist, eine Darstel­lung, wie sie nach Schömberg kam. Ein Be­kannter von ihr weilte dort in Erholung. Den­selben besuchte sie und blieb so einige Tage im schönen Schwarzwald. Ihr Freund E. habe dann eines Tages zu ihr gesagt, er hätte auch gerne eine Kamera, aber eine billige wolle er nicht, für ihn käme nur etwas Besseres in Frage. Dieser Ansicht war auch sie. Aus die­sem Grunde habe sie sich gelegentlich in den Photogeschäften Schömbergs umgesehen, sei in das Photohaus K. und in die Photo-Drogerie K. gegangen und sich dort Prospekte und neue Apparate zeigen lassen. Mit ihrem alten Ap­parat hatte sie einige Aufnahmen gemacht, die sie zum Entwickeln ins Photohans K. mit­nahm und zur weiteren Behandlung abgab. Daß sie, während der Inhaber im Labrora- torium tätig war, einen in den Auslagen stehenden Apparat weggenommen habe, öe- stritt sie ganz entschieden. Vielmehr sei es dann so gekommen: Nachmittags sei sie im Kaffee Bl. bei einer Tasse Kaffee gesessen. Zwei fremde Herren seien dorthin gekommen. Einer derselben habe sich ihr gegenüber als der Vertreter desWildbader Photohauses" und als ein Herr Weigle Vovgestellt. Bald sei von Photoapparaten gesprochen worden und da sie für ihren Freund Kaufabsichten hatte, sei ihr ein Apparat angeboten worden. Der Kauf sei zustandegekommen. Da sie nicht ge­

winnen. Auch wenn die Reihen des VfR. verstärkt worden sind, wie man hört, so hat unsere Elf in ihrer gegenwärtigen Form doch die besseren Aussichten, am Sonntag zum Siege zu kommen. Eine große Anzahl hiesiger Sportfreunde wird die Mannschaft begleiten und ihr so einen gewissen Rückhalt bieten. Der Turnverein trägt auf seinem Platz ein Handballpflichtspiel gegen den Turnverein Brötzingen aus. Wie wir hören, setzt die hiesige Luftschutzschule in der nächsten Woche die Ausbildung von Hauswarten im alten Schnlhaus wieder fort.

Rotensol, 7. Jan. Am Erscheinungsfest unternahm der hiesigeSängerkranz" einen Keinen Ausflug und besuchte unter ariderem seine erkrankten Mitglieder im Kreiskranken­haus Neuenbürg, die er durch einige schöne Chöre überraschte. Der Gesang wurde von den vielen Kranken, die zur Zeit dort weilen müssen, als freudige Abwechslung ausgenom­men und allgemein begrüßt. Nach kurzem Aufenthalt bei unseren Kranken setzten wir die Fahrt fort es gab eine Fahrt ins Blaue. Am Abend ging alles, trotz des schlechten Wetters, in bester Stimmung nach Hause.

Ittersbach, 9. Jan. Beim Holzfällen im Gemeindewald ereignete sich zu Beginn dieser Woche ein schwerer Unfall. Dem verheirateten Karl Wilhelm Gsgenheimer wurde von einem rollenden Baumstamm der Oberschenkel völlig zerquetscht. In schwerverletztem Zustande wurde der Holzmacher in das Krankenhaus verbracht.

Pforzheimer Stadtthrater

Sonntag, 10. Jan.: Zum letzten Male: Eine Stunde Tanz in Verbindung mitHänsel und Gretel", Märchenoper von Engelbert Humperdinck. (Anfang 15.30 Uhr, Ende 18.15 Uhr.)

Sonntag, 10. Jan.:Der Zarewitsch", Ope­rette in drei Akten von Franz Lehar. (An­fang 20 Uhr, Ende 23 Uhr.)

nügend Geld bei sich hatte, habe sie an der Kaufsumme von 55 RM. 40 RM. sofort be­zahlt, worüber Weigle eine Quittung aus­stellte. Auf diese seltsame Art kam Fräulein P. aus Essen zu einem recht hübschen Photo­apparat, vorüber sich gewiß auch ihr angeb­licher Freund gefreut hat. Mit der ihr eigenen Intelligenz erzählte die Angeklagte daun dem Gerichtshof, wie sie sich bemüht habe, um dem Wildbader Photohaus" die restlichen 15 RM. zu schicken. Zweimal habe sie geschrieben, wie sie am besten den Betrag überweisen könne, nie kam Antwort, auch die Postkarten erhielt sie nicht zurück. Der Inhaber des Photo­hauses in Wildbad und dessen Vertreter Weigle brauchten sich aber auch keine Mühe wegen des ausstehenden Betrages von 15 RM. machen, denn dieselben existieren ja gar nicht, außer in der phantasiereichen Vorstellung der Angeklagten. Als der Vorsitzende und Staats­anwalt sie auf einige Widersprüche in ihren Angaben aufmerksam machten und darauf hinwiesen, daß es in Wildbad ein Photohaus wie es der Stempel auf der Quittung aus­weist, nicht gebe, daß auch kein Herr Weigle aufzufinden sei, kam sie zwar in große Ver­legenheit, blieb jedoch nach wie vor kaltblütig steif und fest bei ihren Angaben: sie wisse nichts von der gestohlenen Taschenkamera, die als Beweisstück auf dem Gerichtstisch lag, viel­mehr habe sie dieselbe rechtmäßig erworben und darüber Quittung erhalten.

Allerdings müsse sie noch die restlichen 15 RM. begleichen.

Als erster Zeuge wurde der Inhaber der Photo-Drogerie K. vernommen. Zu ihm kam die Angeklagte mit der unter günstiger: Um­ständen erworbenen Kamera, weil daran ein kleiner Fehler war, den er gleich behoben hatte. Der Geschäftsinhaber legte dann auch Filme ein. Die Dame wollte wissen, was der Apparat wert sei; er nannte ihr einen Kauf­preis von etwa 70 bis 80 RM

Das Bedienungsmädchen im Kaffee Bl. sagte aus. daß sie Wohl das Fräulein bedient habe, sie habe jedoch nicht beobachtet, daß es mit einem Herrn wegen Kauf eines Photo­apparates verhandelte. Wäre dies der Fall gewesen, so hätte sie cs bemerken müssen. Alle vernommenen Zeugen wurden nachträglich auf ihre Aussagen vereidigt.

Ausführlich verbreitete sich die Schriftsach­verständige über die Ergebnisse ihrer Unter­suchungen. Dieselben seien dahin zusammen­zufassen und zu verstehen, daß die inkrimi- nierte Quittung von einer Person angefertigt wurde, die intelligent und sehr schriftgewandt sei. Diese gleichen Erkenntnisse ergeben sich auch aus den Schriftproben, die dem Gericht Vorlagen. Quittung und Schriftproben zeigen sehr deutlich gleiche charakteristische Merkmale, sodaß die erhebliche Wahrscheinlichkeit bestehe,

Allltl.NSDAP.NllchrichienI

Xrskt rlureti k'rsucks" 1«I» mit:

Betr.: Fußball-Ländcrkampf Deutschland Frankreich am 21. 3. 1937 in Stuttgart. Wir führen zum Länderspiel Sonderfahrten durch. Da die Kartenbestellung bereits in den näch­sten Tagen erfolgen muß, bitten wir die Vgg., welche sich daran beteiligen wollen, ihre An­meldung und Kartenbestellung sofort bei den Betricbswarten, Ortswarten oder beim Kreis­amt abzugeben. Sammelbestellungen er­wünscht. Eilt! Die Walter und Warte der DAF und KdF werden gebeten, die bei ihnen eingegangenen Anmeldungen sofort an daS Krcisamt weiterzugeben. Kreisamt.

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daß die -Quittung von derselben Hand stammt, von welcher die Schriftproben angefcrtigt wurden. Da ein wichtiger Zeuge nicht erschie­nen war, konnte die Verhandlung nicht wet­tergeführt werden und wurde auf Samstag früh 9 Uhr vertagt.

Ä-us Pforzheim

Von unserem Hl-Berichterstatter Ein abgefeimter Betrüger

Das Schöffengericht verucinlir gestern den wiederholt vorbestraften 26 Fahre alten ver­heirateten Hans Jakob Küpers von Essen wegen fünffachen Betrugs und erschwerter Urkundenfälschung zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr 6 Monaten. Der Beschuldigte trat einem in wirtschaftliche Notlage gerate­nen Volksgenossen gegenüber als Geldver­mittler auf und brachte verschiedene Wechsel seinesKlienten" in Höhe von nahezu 1000 RM. unter, ohne den Erlös dem Auftrag­geber abzuführen. Mit einer selbst angefer­tigten Urkunde, die mit dem Namen des Dar­lehenssuchenden unterschrieben war, verkaufte Küppers die Wohn- und Schlafzimmerein­richtung seinesKunden", ließ sich unter der Vorspiegelung, der Geldgeber wolle die Wohn- zimmereinrichtung auf ihren Wert abschätzen, vom Geldsuchenden während Lessen Dienstzeit die Schlüssel zur Wohnung aushändigen, um dem Möbelkäufcr Gelegenheit zu geben, die Möbel abzufahren. Das ALfahren der Möbel konnte der noch rechtzeitig hinzugekommen« entsetzte Eigentümer der Möbel verhindern. Küppers hingegen war mit dem Kaufgeld von 400 RM. verschwunden. Er hatte ein Auto requiriert und war damit nach Essen gefahren. In Karlsruhe wurde erstmals Station ge­macht und dort ein Teil des ergaunerten Geldes in Bordells verludert. In Essen lebte Küppers gut, doch ging sehr schnell das Geld aus, sodaß er eine in Pforzheim erschwindelte

Nie Eci Netter?

Auf der Rückseite der nach Osten abziehenden Druckstörung wird sich nunmehr eine Beruhi­gung der Atmosphäre einstellen. Ein von Süd­frankreich bis nach Skandinavien sich erstrecken­des Zwischenhoch wird auch unserem Gebiet eine vorübergehende Wetterbesserung bringen. Das neue über dem Nordatlantik liegende Sturmtief wird zunächst noch nicht auf Mittel­europa übergreifen. Wir rechnen daher bei abflauendea "Winden mit zeitweise stärkerer Aufheiterung, besonders in den nördlichen Gebieten In Aufklarungsgebieten kommt es zu Nachtfrost oder Nebel- und Hochnebel­bildung. _____

Wetterbericht t>eS RetchSivetterdteutteS.

AuSgabeort Stuttgart Ausgabe,eit L1.S0 llbr.

Vorhersage für Sonntag: In Hochlägen zeit­weise heiter, in Tieflagen Nebel und Hoch­nebelbildung.