Mllch^TNia^MMatlich RM. I.« einschließlich 20 Rpsg. Zusiell- g-böhr, durch die Post NM. 1.78 (einschließlich 36 Rpsg. P°st- ,-itungsg-bllhren). Preis der Einzelnummer 10 Rpsg. 2n Fallen höherer Gewalt besieht kein Anspruch aus Li-s-rnng der Zeitung oder aus Rückerstattung des B-zugsprelses. Gerichlsst°nd ür b'ide Teil- Ist Neuenbürg (Württ.) F-rnspr-cher ^ 0 I,-D°r°ntworIch für den gesamten Inhalt Fndolin Bi-singer, Neuenburg (Württ.)
Nr. 260
Birkenfelder, Calrrrbacher und Herrenalber Tagblatt
Amtsblatt für den Kreis Neuenbürg Parteiamtliche nationalsozialistische Tageszeitung
Neuenbürg, Freitag den 6. November 1936
Anzeigenpreis-
Die kieinspaltige inm-Zeile 7 Rps., Familienanzeigen 6 Rpsg.. amtl. Anzeigen S,S Rpsg., T-rtzeil-18 Rpsg. Schluß der Anzeigenannahme 8 Uhr vorm. Gewähr wird nur für schriftlich erteilte Aufträge übernommen. Im übrig, gellen die vom Werberat der deutschen Wirtschaft aufgestellten Bestimmungen. Vordrucke stehen zur Verfügung. Zurzeit ist Preisliste Nr. 4 gültig, vä. X. 36 : 4050. Verlag u. Rotationsdruck: C.Meeh'sche Duchdruckerei. Inh. Fr. Diesiuger. Neuenbürg.
94. Jahrgang
Beschleunigte Durchführung des Leipziger Abkommens
Vereinbarung zwischen Dr. Lei, und Dr. Schacht
-Berlin, 5. November.
Angesichts der Dringlichkeit und Bedeutung der unter dem Vierjahresplan erforderlichen Arbeiten sind der Leiter der Arbeitsfront, Dr. Let>, und der Neichswirtschafts- minister Dr. Schacht, übereingekommen, die Arbeiten für die Ausführung des Leipziger Abkommens beschleunigt vorwärtszutreiben und in allen ihren Gliederungen gemeinschaftlich alle Arbeiten zu fördern, die zur Verwirklichung dieses Planes führen können.
Me Landeshandwerksmeister bei Schacht
Am 5. November dieses Jahres wurden die Landeshandwerksmeister vom Reichswirt- schaftsminister zu einer längeren Anssprache empfangen.
Dr. S ch a ch t wies ans die großen Aufgaben hin, die der Reichsgrnppe Handwerk im Nahmen des Bierjahrcsplanes gestellt werden. Insbesondere liegen diese Ausgaben auf dem Gebiete einer verstärkten und verbesserten Ausbildung des Nachwuchses, für die alle Kräfte eingesetzt werden müßten. Der Minister werde gerade der Facharbeiterfrage sein besonderes Augenmerk zuwenden. Nach einer sehr lebhaften Anssprache, an der sich die meisten Landeshandiverksmeister beteiligten, machte Dr. Schacht Ausführungen darüber,- Welche ungeheure Bedeutung für die Gesamt- Wirtschaft und das gesamte Volk in der Erhaltung eines gesunden Handwerks und in der Wahrung bester handwerklicher Traditionen und Einrichtungen liege.
Zum Schluß ging der Minister ans die soeben mit dem Leiter der Deutschen Arbeitsfront Unterzeichneten Erklärung ein, die eine neue gemeinschaftliche Arbeit der beiden großen Organisationen, nämlich der Organisation der gewerblichen Wirtschaft und der Deutschen Arbeitsfront, im Sinne der Leipziger Vereinbarung verspreche. Beide Organisationen hätten ihre eigenen Aufgaben, die aber wiederum so viele Berührungspunkte enthielten, daß nur eine loyale Zusammenarbeit für das gemeinsame Ziel, unter Anerkennung der beiderseitigen besonderen Funktionen zum Gelingen des großen Werkes, das der Führer der deutschen Wirtschaft gestellt habe, beitragen könne.
560 Millionen für Befestigungen
Paris, 5. November.
Im Heeresausschuß der französischen Kammer beantwortete Kriegsministsr Da lädier einen Fragebogen, wobei er u. a. eine Erhöhung der Zahl der Offiziere und Unteroffiziere in der Armee ankündigte. Weiter teilte er mit, daß die Grenzbefestigungen — entsprechend der Haltung der Nachbarstaaten — ergänzt werden. Er kündigte an. daß die Negierung allein für die Besestigungsiverke an der belgischen Grenze 500 Millionen Franken zur Verfügung stellen wird. A u ch an der Schweizer Grenze sind Be- festig u üi gen vorgesehen.
Eingreifen Roofevelts in den Streik
Täglich 500 000 Dollar Schaden durch den Ausstand der Hafenarbeiter
Neuyork, 5. November.
Wie man hört, beabsichtigt Präsident R o o- ievelt in den nächsten Tagen in den Streik der Hafenarbeiter, der beide Küsten der Ver. Staaten erfaßt und bisher 325 Schiffe still ge legt hat, einzugreifen. Die Schiffsreeder schätzen den durch die Lahmlegung des Schiffsverkehrs entstehenden Schaden auf täglich eine halbe Million Dollar. Man befürchtet au einzelnen Orten sogar einen Lebensmittel- mangei. In Philadelphia ist es dem Bürgermeister übrigens schon gelungen, den Streik beizulegen. Von der Pazifikküste werden ver- schiedentliche Ausschreitungen gemeldet.
3m Buche klingen das Lachen und die Sehnsucht eines Volkes wider.
Vas «eae Strafrecht
Sühne für Unrecht. Schutz des Volkes. Festigung des GemeinfchafzswirienS
kk. Berlin, 5. November
Nach dreieinhalbjähriger Arbeit hat die amtliche Strafrechtskommission ihre Arbeiten beendet, den Entwurf des neuen Strafgesetzbuches fertiggcstellt und sich damit des Auftrages entledigt, den sie vom Führer im Frühjahr 1933 erhalten hat. Aus diesem Anlaß empfingen Neichszustizminister Dr. Gürtner und Staatssekretär T-r. Freister die Presse, um ihr in einer Reihe von Vorträgen — die in einer 200 Seiten starken Schrift „Das neue Strafrecht, grundsätzliche Gedanken zum Geleit" zusammengefaßt sind — einen Ncber- blick über Grundsatz und Inhalt des neuen Strafrechtsentwnrfes zu geben. >
Die Grundsätze
Tie Grundsätze, auf denen das neue Strafgesetzbuch sich anfüaut, sind in folgendem V o r s P r n ch znsämmengefaßt: „Ucberzengt, daß das deutsche Strafrecht von nationalsozialistischer Grundanschannug durchdrungen sein muß, hat die Reichsrcgiernng dieses Gesetz beschlossen und übergibt es dem deutschen Volke. Das gesunde Empfinden des Volkes für Recht und Unrecht best! m m t Inhalt n n d Anwendung des Strafrechtes. Sühne für Unrecht, Schutz des Volkes. Festigung des Willens zur Gemeinschaft ist Sinn und Zweck des Strafrechtes. Ehre und Treue, Nasse und Erbgut. Wehrhaftigkeit und Arbeitskraft, Zucht und Ordnung zu wahre». ist feine Aufgabe. Das Bekenntnis „G e- meinnutz geht vor Eigennutz" gibt ihm die Prägung. In diesem Geist soll Recht gesprochen werden von berufenen Richtern, die als Wahrer der Gerechtigkeit dem deutschen Volke dienen."
Mord und Totschlag
lieber dieses Kapitel des neuen Strafgesetzbuches sprach Ministerialdirektor Schäfer. Mörder ist. wer ans Mvrdlnst. zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, ans Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln, oder zur Ermöglichung einer anderen Straftat einen Menschen tötet. Die Strafe für den Mörder ist die Todesstrafe: nur in besonderen Ausnahmefällen kann auf lebenslanges Zuchthaus erkannt werden. Alle übrigen Fälle der vorsätzlichen Tötung sind Totschlag, der mit lebenslänglichem Zuchthaus oder Zuchthaus nicht unter fünf Jahren geahndet wird- Während Selbstmordversuche und die Beihilfe zum Selbstmord nicht mit Strafen bedroht werden, wird in Hinkunft die Verleitung zu m Selb st m o r d, auch wenn es mir zum Selbstmordversuch gekommen ist. strafbar sein. Strafbar wird ferner der fest zum Mord oder Totschlag Entschlossene auch schon bei bloßer Beschaffung oder Bereitstellung von Mordwerk,zeugen wegen Vorbereitung der Tötung und jeder, der w isse n t l i ch n n d gewissenlos Menschenleben -ge- f ä hrde t.
Schuh des Kindes
Tei kostbarste Besitz des Volkes, die Kinder. sind unter besonderen Schutz gestellt. Wie Prof. Tr. Kohlrausch erklärte, ist künftig strafbar: Oesfentliche Verächtlichmachung von Ehe und Mutterschaft, die öffentliche Aufforderung zur Beschränkung der Kinderzahl in der Ehe; Abtreibung, Kindesaussetznng, körperliche und seelische Kindcrmißhandlung bleiben weiter strafbar. Beim erpresserischen Kindesraub bleibt es bei der absoluten Todesstrafe.
Schutz -er Arbeit und Wirtschaft
Unter besonderen Schutz stellt das neue Strafrecht auch die Arbeitskraft des einzelnen und der Nation. Ausgangspunkt des ischutzes ist eine Vorschrift negen die öffentlich begangenen hetzerischen
Angriffe ans den Willen des Volkes zur Arbeit; besonders werden dabei hcrausgehsben Angriffe auf den Neichsarbeitsdienst als den lebendigsten Ansdruck des völkischen Arbeitswillens. Streik und Aussperrung, Ver- femung der Arbeiter und ihre Verdrängung vom Arbeitsplatz durch Verleumdungen, Ärbeits- betrng und Arbeitswuchcr werden strafbar sein. Das gleiche gilt für gewissenloses Verschleudern von Betriebsmitteln durch den Betriebsführer, wenn dadurch der Betrieb zum Erliegen und Arbeiter zur Entlassung kommen, den Verrat von Betriebsgeheimnissen an das Ausland und die böswilligeHerbei- f ü h r u n g e i n e r V e r k n a P P u n g von lebensnotwendigen Waren.
Die Strafen
Die nationalsozialistische Grundhaltung zeigt sich auch in der Bemessung der Strafen. Bei jeder Strafe muß die Persönlichkeit des Täters, seine Stellung und Bewährung in der Volksgemeinschaft, gewürdigt werden, Su sollen Geldstrasen in erster Linie als Bruchteile oder Vielfaches von Tages- bnßcn verhängt werden. Tagesbuße ist das tägliche Einkommen des Schuldigen; so wird vermieden, daß der Reiche zu milde, der Arme zu hart bestraft wird. Für den Armen sind lange Zahlungsfristen und Teilzahlniigsmöglichkeiteii vorgesehen. Kann er trotzdem den Betrag nicht aufbringen, so kann er seine Schuld durch freie Arbeit tilgen, wobei eine Tagcsbnße gleich einem Arbeitstag ist. Wer aber nicht zahlen kann oder will, muß die Ersatzstrafe (Haft) absitzcn. Wenn es nicht möglich ist, den Arbeitswilligen Arbeit zuzuweisen, können Erleichterungen durch den Richter ein- trcten.
Schuh der Ehre
Dem Ehrenschntz ist nationalsozialistischer Auffassung entsprechend ein breiter Raum ein- geränmt. In Zukunft wird der Staatsanwalt wegen einer Beleidigung erst nach Anhörung des Beleidigten Vorgehen. Liegt kein kriminelles Unrecht in der erfolgten Ehrenkränkung, so übergibt er die weitere Behandlung einem neu vorgesehenen friedensrichterlichen Verfahren, das, nichtöffentlich, auf Versöhnung und gegebenenfalls auf einen Schiedsspruch hinausläuft somit in einer Instanz erledigt. Die werden dadurch entlastet, strafbar
und sich Gerichte
sind grundlos herabsetzende öffentliche Behauptungen aus dem Einzel- oder Familienleben, die die Allgemeinheit nicht berühren, und die Hervorholung zurückliegender Dinge in Schmähabsicht über jemanden, der sich im Leben bewährt hat. Dabei wird ohne Rücksicht auf Wahrheit oder Unwahrheit geurteilt. Bei ehrlicher Abbitte, Aussöhnung oder, wenn sich der Täter in verständlicher Erregung über das Benehmen des anderen zur Beleidigung hat hmreißen lassen, kann von der Strafe abgesehen, bzw. die Strafe gemildert werden.
Ehrenschuh der Gemeinschaft
Dieser Teil des Strafrechtsentwnrfes bringt die weltanschauliche Wandlung besonders stark zum Ausdruck. Beschimpfung u n d V e r l e n in d n n g des deutschen Volkes sind unter schwere Strafen gestellt. Jede Beschimpfung des Führers (ohne Unterscheidung zwischen Reichskanzler und Parteiführer, Staatsmann und Privatmann) bedeutet eine unmittelbare Verunglimpfung des deutschen Volkes. Besondere Formen der Volksbesch i in P f n n g sind Verunglimpfungen der Partei, des Reiches, der Wehrmacht und des Arbeitsdienstes. Die Herabwürdigung der Taten deutscher Heere und des Heldentodes deutscher Soldaten, die öffentliche Verächtlichmachung verehrungswürdiger Männer der deutschen Vergangenheit ist strafbar. Wer Hindenburg, Schlageter oder Horst Wessel beschimpft, kann mit Zuchthaus bestraft werden. Darüber hinaus werden alle lebendigen Gemeinschaften in ihrer Ehre geschützt, die ihr Leben in der Volksgemein-, schuft entfalten, also auch der einzelne SA.- Sturni, das Regiment, dis Gemeinde, die Familie ustv. Selbstverständlich umfaßt dieser strafrechtliche Schutz nicht die Dritte Internationale oder Weltanschanungsgrup.' Pen, die dem deutschen Volk neutral gegenüberstehen oder keine im Volkstum wurzelnde selbständige Ehre besitzen. Das Strafrecht enthält nichts über den Zweikampf, da man nicht in einer Reihe wichtigster Gemeinschaften verlangen kann, daß der Mann gegebenenfalls mit der Waffe für seine Ehre eintrcte, um ihn gleichzeitig in diesem Falle vor den Staatsanwalt zu ziehen.
Richter und Recht
, Das neue Strafrecht räumt dem Richter eine große Freiheit ein. Es gilt die freie Beweiswürdigung. Der Richter muß nach ungeschriebenem Recht bestrafen. Das neue Strafrecht macht die Grenzen zwischen den einfachen und schweren Fällen beweglich und stellt dem Richter verschiedene Strafarten und Strafgrößen zur Wahl. Es faßt die allgemeinen Grundsätze für die Strafbemessung so, daß der Richter eine Anleitung empfängt, aber nicht eingeengt wird.
adrid wird beschossen
Mostcles vor Madrid, 5. Nov. (Vom Sonderberichterstatter des DNB.) Die bei Alcor- con stehende nationale Artillerie beschoß am Donnerstag vormittag Madrid. Das Ziel des Feuers war insbesondere der in der Stadtmitte gelegene Platz Pncrta del Sol. an dem sich n, a. auch das Innenministerium befindet. Die Roten feuerten zur gleichen Zeit ans 10,5 Zentimeter-Geschützen, die im Westen der Stadt, im Bolkspark Casa de Campo, stehen, auf das Dorf Alcorcon und die nach Madrid führende Landstraße. Die vorgeschobensten Posten der nationalen Truppen in diesem unter dem Oberbefehl des Obersten Aagne stehenden Abschnitt liegen an dem Vercini- gungspunkt der von Valdeiglesias und von Talavera nach Madrid führenden Straßen. Bei Getafc versuchten die Roten verschiedene Gegenangriffe, die jedoch schlecht vorbereitet waren und dementsprechend ohne jeden Erfolg blieben. Die Nationalisten benutzten den Tag hauptsächlich dazu, die am Vortage eroberten Stellungen wenige Kilometer vor den Toren der Hauptstadt zu sichern. Auf dem westlichen Flügel schützen die Truppen unter Oberstleutnant Delgado von Brnnete
aus die Flanke gegen etwaige Durchbrnchsver- snchc der Roten.
Rote Horden plündern
Paris, 5. Nov. Nach einer Meldung der Agentur Radio aus Navalcarnero hatten gefangene Milizsoldatcn ansgesagt, daß die Kommunisten und Anarchisten in Madrid bereits mit der Plünderung einiger im Mittelpunkt der Stadt liegender Geschäfte begonnen hätten. Man müsse befürchten, daß sämtliche in den Madrider Gefängnissen schmachtenden politischen Geiseln abgeschlachtet werden würden.
Sowjetrussische Waffentransporte
Paris, 5. Nov. Dem „Matin" wird aus Hcndaye gemeldet, daß in letzter Zeit 23 svw- jetriissische Fahrzeuge die Dardanellen durchfahren hätten. Sie seien mit Waffen, Flugzeugen, Geschützen, Kriegsmaterial aller Art und Lebensmitteln für Spanien beladen. Der sowjetrussische Petrolciimdampfcr „Avari- stas", der Brenstoffe an Bord führe, sei nach Alicante unterwegs.