Mllch^TNia^MMatlich RM. I.« einschließlich 20 Rpsg. Zusiell- g-böhr, durch die Post NM. 1.78 (einschließlich 36 Rpsg. P°st- ,-itungsg-bllhren). Preis der Einzelnummer 10 Rpsg. 2n Fallen höherer Gewalt besieht kein Anspruch aus Li-s-rnng der Zeitung oder aus Rückerstattung des B-zugsprelses. Gerichlsst°nd ür b'ide Teil- Ist Neuenbürg (Württ.) F-rnspr-cher ^ 0 I,-D°r°ntworIch für den gesamten Inhalt Fndolin Bi-singer, Neuenburg (Württ.)

Nr. 260

Birkenfelder, Calrrrbacher und Herrenalber Tagblatt

Amtsblatt für den Kreis Neuenbürg Parteiamtliche nationalsozialistische Tageszeitung

Neuenbürg, Freitag den 6. November 1936

Anzeigenpreis-

Die kieinspaltige inm-Zeile 7 Rps., Familienanzeigen 6 Rpsg.. amtl. Anzeigen S,S Rpsg., T-rtzeil-18 Rpsg. Schluß der Anzeigenannahme 8 Uhr vorm. Gewähr wird nur für schriftlich erteilte Aufträge über­nommen. Im übrig, gellen die vom Werberat der deutschen Wirtschaft aufgestellten Bestimmungen. Vordrucke stehen zur Verfügung. Zurzeit ist Preisliste Nr. 4 gültig,. X. 36 : 4050. Verlag u. Rotations­druck: C.Meeh'sche Duchdruckerei. Inh. Fr. Diesiuger. Neuenbürg.

94. Jahrgang

Beschleunigte Durchführung des Leipziger Abkommens

Vereinbarung zwischen Dr. Lei, und Dr. Schacht

-Berlin, 5. November.

Angesichts der Dringlichkeit und Bedeu­tung der unter dem Vierjahresplan erforder­lichen Arbeiten sind der Leiter der Arbeits­front, Dr. Let>, und der Neichswirtschafts- minister Dr. Schacht, übereingekommen, die Arbeiten für die Ausführung des Leip­ziger Abkommens beschleunigt vorwärtszu­treiben und in allen ihren Gliederungen gemeinschaftlich alle Arbeiten zu fördern, die zur Verwirklichung dieses Planes führen können.

Me Landeshandwerksmeister bei Schacht

Am 5. November dieses Jahres wurden die Landeshandwerksmeister vom Reichswirt- schaftsminister zu einer längeren Anssprache empfangen.

Dr. S ch a ch t wies ans die großen Aufgaben hin, die der Reichsgrnppe Handwerk im Nah­men des Bierjahrcsplanes gestellt werden. Insbesondere liegen diese Ausgaben auf dem Gebiete einer verstärkten und verbesserten Aus­bildung des Nachwuchses, für die alle Kräfte eingesetzt werden müßten. Der Minister werde gerade der Facharbeiterfrage sein be­sonderes Augenmerk zuwenden. Nach einer sehr lebhaften Anssprache, an der sich die meisten Landeshandiverksmeister beteiligten, machte Dr. Schacht Ausführungen darüber,- Welche ungeheure Bedeutung für die Gesamt- Wirtschaft und das gesamte Volk in der Erhal­tung eines gesunden Handwerks und in der Wahrung bester handwerklicher Traditionen und Einrichtungen liege.

Zum Schluß ging der Minister ans die so­eben mit dem Leiter der Deutschen Arbeits­front Unterzeichneten Erklärung ein, die eine neue gemeinschaftliche Arbeit der beiden gro­ßen Organisationen, nämlich der Organisa­tion der gewerblichen Wirtschaft und der Deutschen Arbeitsfront, im Sinne der Leip­ziger Vereinbarung verspreche. Beide Orga­nisationen hätten ihre eigenen Auf­gaben, die aber wiederum so viele Be­rührungspunkte enthielten, daß nur eine loyale Zusammenarbeit für das gemein­same Ziel, unter Anerkennung der beider­seitigen besonderen Funktionen zum Gelin­gen des großen Werkes, das der Führer der deutschen Wirtschaft gestellt habe, beitragen könne.

560 Millionen für Befestigungen

Paris, 5. November.

Im Heeresausschuß der französischen Kam­mer beantwortete Kriegsministsr Da lä­dier einen Fragebogen, wobei er u. a. eine Erhöhung der Zahl der Offiziere und Unter­offiziere in der Armee ankündigte. Weiter teilte er mit, daß die Grenzbefestigungen entsprechend der Haltung der Nachbarstaaten ergänzt werden. Er kündigte an. daß die Negierung allein für die Besestigungsiverke an der belgischen Grenze 500 Millionen Franken zur Verfügung stellen wird. A u ch an der Schweizer Grenze sind Be- festig u üi gen vorgesehen.

Eingreifen Roofevelts in den Streik

Täglich 500 000 Dollar Schaden durch den Ausstand der Hafenarbeiter

Neuyork, 5. November.

Wie man hört, beabsichtigt Präsident R o o- ievelt in den nächsten Tagen in den Streik der Hafenarbeiter, der beide Küsten der Ver. Staaten erfaßt und bisher 325 Schiffe still ge legt hat, einzugreifen. Die Schiffs­reeder schätzen den durch die Lahmlegung des Schiffsverkehrs entstehenden Schaden auf täg­lich eine halbe Million Dollar. Man befürchtet au einzelnen Orten sogar einen Lebensmittel- mangei. In Philadelphia ist es dem Bürger­meister übrigens schon gelungen, den Streik beizulegen. Von der Pazifikküste werden ver- schiedentliche Ausschreitungen gemeldet.

3m Buche klingen das Lachen und die Sehnsucht eines Volkes wider.

Vas «eae Strafrecht

Sühne für Unrecht. Schutz des Volkes. Festigung des GemeinfchafzswirienS

kk. Berlin, 5. November

Nach dreieinhalbjähriger Arbeit hat die amtliche Strafrechtskommission ihre Arbeiten beendet, den Entwurf des neuen Strafgesetz­buches fertiggcstellt und sich damit des Auf­trages entledigt, den sie vom Führer im Frühjahr 1933 erhalten hat. Aus diesem Anlaß empfingen Neichszustizminister Dr. Gürtner und Staatssekretär T-r. Freis­ter die Presse, um ihr in einer Reihe von Vorträgen die in einer 200 Seiten star­ken SchriftDas neue Strafrecht, grundsätzliche Gedanken zum Ge­leit" zusammengefaßt sind einen Ncber- blick über Grundsatz und Inhalt des neuen Strafrechtsentwnrfes zu geben. >

Die Grundsätze

Tie Grundsätze, auf denen das neue Straf­gesetzbuch sich anfüaut, sind in folgendem V o r s P r n ch znsämmengefaßt:Ucberzengt, daß das deutsche Strafrecht von national­sozialistischer Grundanschannug durchdrun­gen sein muß, hat die Reichsrcgiernng dieses Gesetz beschlossen und übergibt es dem deut­schen Volke. Das gesunde Empfin­den des Volkes für Recht und Un­recht best! m m t Inhalt n n d An­wendung des Strafrechtes. Sühne für Unrecht, Schutz des Volkes. Festigung des Willens zur Gemeinschaft ist Sinn und Zweck des Strafrechtes. Ehre und Treue, Nasse und Erbgut. Wehrhaftigkeit und Arbeitskraft, Zucht und Ordnung zu wah­re». ist feine Aufgabe. Das BekenntnisG e- meinnutz geht vor Eigennutz" gibt ihm die Prägung. In diesem Geist soll Recht gesprochen werden von berufenen Richtern, die als Wahrer der Gerechtigkeit dem deut­schen Volke dienen."

Mord und Totschlag

lieber dieses Kapitel des neuen Strafgesetz­buches sprach Ministerialdirektor Schäfer. Mörder ist. wer ans Mvrdlnst. zur Be­friedigung des Geschlechtstriebes, ans Hab­gier oder sonst aus niedrigen Beweggründen heimtückisch oder grausam oder mit gemein­gefährlichen Mitteln, oder zur Ermöglichung einer anderen Straftat einen Menschen tötet. Die Strafe für den Mörder ist die Todesstrafe: nur in besonderen Ausnahmefällen kann auf lebenslanges Zuchthaus erkannt werden. Alle übrigen Fälle der vorsätzlichen Tötung sind Totschlag, der mit lebenslänglichem Zuchthaus oder Zuchthaus nicht unter fünf Jahren geahn­det wird- Während Selbstmordversuche und die Beihilfe zum Selbstmord nicht mit Stra­fen bedroht werden, wird in Hinkunft die Verleitung zu m Selb st m o r d, auch wenn es mir zum Selbstmordversuch ge­kommen ist. strafbar sein. Strafbar wird ferner der fest zum Mord oder Totschlag Entschlossene auch schon bei bloßer Beschaf­fung oder Bereitstellung von Mordwerk,zeu­gen wegen Vorbereitung der Tö­tung und jeder, der w isse n t l i ch n n d gewissenlos Menschenleben -ge- f ä hrde t.

Schuh des Kindes

Tei kostbarste Besitz des Volkes, die Kin­der. sind unter besonderen Schutz gestellt. Wie Prof. Tr. Kohlrausch erklärte, ist künftig strafbar: Oesfentliche Ver­ächtlichmachung von Ehe und Mutterschaft, die öffentliche Aufforde­rung zur Beschränkung der Kinderzahl in der Ehe; Abtreibung, Kindesaussetznng, kör­perliche und seelische Kindcrmißhandlung bleiben weiter strafbar. Beim erpresse­rischen Kindesraub bleibt es bei der absoluten Todesstrafe.

Schutz -er Arbeit und Wirtschaft

Unter besonderen Schutz stellt das neue Strafrecht auch die Arbeitskraft des einzelnen und der Nation. Aus­gangspunkt des ischutzes ist eine Vorschrift negen die öffentlich begangenen hetzerischen

Angriffe ans den Willen des Volkes zur Arbeit; besonders werden dabei hcrausgehsben Angriffe auf den Neichsarbeitsdienst als den lebendigsten Ansdruck des völkischen Arbeitswillens. Streik und Aussperrung, Ver- femung der Arbeiter und ihre Ver­drängung vom Arbeitsplatz durch Verleumdungen, Ärbeits- betrng und Arbeitswuchcr werden strafbar sein. Das gleiche gilt für gewissen­loses Verschleudern von Be­triebsmitteln durch den Betriebs­führer, wenn dadurch der Betrieb zum Er­liegen und Arbeiter zur Entlassung kommen, den Verrat von Betriebsgeheimnissen an das Ausland und die böswilligeHerbei- f ü h r u n g e i n e r V e r k n a P P u n g von lebensnotwendigen Waren.

Die Strafen

Die nationalsozialistische Grundhaltung zeigt sich auch in der Bemessung der Stra­fen. Bei jeder Strafe muß die Persönlichkeit des Täters, seine Stellung und Bewährung in der Volksgemeinschaft, gewürdigt werden, Su sollen Geldstrasen in erster Linie als Bruchteile oder Vielfaches von Tages- bnßcn verhängt werden. Tagesbuße ist das tägliche Einkommen des Schuldigen; so wird vermieden, daß der Reiche zu milde, der Arme zu hart bestraft wird. Für den Armen sind lange Zahlungsfristen und Teilzahlniigsmöglichkeiteii vorgesehen. Kann er trotzdem den Betrag nicht aufbringen, so kann er seine Schuld durch freie Arbeit til­gen, wobei eine Tagcsbnße gleich einem Arbeitstag ist. Wer aber nicht zahlen kann oder will, muß die Ersatzstrafe (Haft) absitzcn. Wenn es nicht möglich ist, den Arbeitswilligen Arbeit zuzuweisen, kön­nen Erleichterungen durch den Richter ein- trcten.

Schuh der Ehre

Dem Ehrenschntz ist nationalsozialistischer Auffassung entsprechend ein breiter Raum ein- geränmt. In Zukunft wird der Staatsanwalt wegen einer Beleidigung erst nach Anhörung des Beleidigten Vorgehen. Liegt kein krimi­nelles Unrecht in der erfolgten Ehrenkränkung, so übergibt er die weitere Behandlung einem neu vorgesehenen friedensrich­terlichen Verfahren, das, nicht­öffentlich, auf Versöhnung und gegebe­nenfalls auf einen Schiedsspruch hinausläuft somit in einer Instanz erledigt. Die werden dadurch entlastet, strafbar

und sich Gerichte

sind grundlos herabsetzende öffentliche Behaup­tungen aus dem Einzel- oder Familienleben, die die Allgemeinheit nicht berühren, und die Hervorholung zurückliegender Dinge in Schmähabsicht über jemanden, der sich im Leben bewährt hat. Dabei wird ohne Rücksicht auf Wahrheit oder Unwahrheit geurteilt. Bei ehrlicher Abbitte, Aussöhnung oder, wenn sich der Täter in verständlicher Erregung über das Benehmen des anderen zur Beleidigung hat hmreißen lassen, kann von der Strafe abge­sehen, bzw. die Strafe gemildert werden.

Ehrenschuh der Gemeinschaft

Dieser Teil des Strafrechtsentwnrfes bringt die weltanschauliche Wandlung be­sonders stark zum Ausdruck. Beschimp­fung u n d V e r l e n in d n n g des deut­schen Volkes sind unter schwere Stra­fen gestellt. Jede Beschimpfung des Führers (ohne Unterscheidung zwischen Reichskanzler und Parteiführer, Staats­mann und Privatmann) bedeutet eine un­mittelbare Verunglimpfung des deutschen Volkes. Besondere Formen der Volks­besch i in P f n n g sind Verunglimpfungen der Partei, des Reiches, der Wehrmacht und des Arbeitsdienstes. Die Herabwürdi­gung der Taten deutscher Heere und des Heldentodes deutscher Soldaten, die öffentliche Verächtlichmachung ver­ehrungswürdiger Männer der deutschen Vergangenheit ist straf­bar. Wer Hindenburg, Schlageter oder Horst Wessel beschimpft, kann mit Zuchthaus be­straft werden. Darüber hinaus werden alle lebendigen Gemeinschaften in ihrer Ehre ge­schützt, die ihr Leben in der Volksgemein-, schuft entfalten, also auch der einzelne SA.- Sturni, das Regiment, dis Gemeinde, die Familie ustv. Selbstverständlich umfaßt die­ser strafrechtliche Schutz nicht die Dritte In­ternationale oder Weltanschanungsgrup.' Pen, die dem deutschen Volk neutral gegen­überstehen oder keine im Volkstum wur­zelnde selbständige Ehre besitzen. Das Straf­recht enthält nichts über den Zweikampf, da man nicht in einer Reihe wichtigster Ge­meinschaften verlangen kann, daß der Mann gegebenenfalls mit der Waffe für seine Ehre eintrcte, um ihn gleichzeitig in diesem Falle vor den Staatsanwalt zu ziehen.

Richter und Recht

, Das neue Strafrecht räumt dem Richter eine große Freiheit ein. Es gilt die freie Beweiswürdigung. Der Richter muß nach ungeschriebenem Recht bestrafen. Das neue Strafrecht macht die Grenzen zwischen den einfachen und schweren Fällen beweglich und stellt dem Richter verschiedene Straf­arten und Strafgrößen zur Wahl. Es faßt die allgemeinen Grundsätze für die Strafbemessung so, daß der Richter eine Anleitung empfängt, aber nicht ein­geengt wird.

adrid wird beschossen

Mostcles vor Madrid, 5. Nov. (Vom Son­derberichterstatter des DNB.) Die bei Alcor- con stehende nationale Artillerie beschoß am Donnerstag vormittag Madrid. Das Ziel des Feuers war insbesondere der in der Stadt­mitte gelegene Platz Pncrta del Sol. an dem sich n, a. auch das Innenministerium befindet. Die Roten feuerten zur gleichen Zeit ans 10,5 Zentimeter-Geschützen, die im Westen der Stadt, im Bolkspark Casa de Campo, stehen, auf das Dorf Alcorcon und die nach Madrid führende Landstraße. Die vorgeschobensten Posten der nationalen Truppen in diesem unter dem Oberbefehl des Obersten Aagne stehenden Abschnitt liegen an dem Vercini- gungspunkt der von Valdeiglesias und von Talavera nach Madrid führenden Straßen. Bei Getafc versuchten die Roten verschiedene Gegenangriffe, die jedoch schlecht vorbereitet waren und dementsprechend ohne jeden Er­folg blieben. Die Nationalisten benutzten den Tag hauptsächlich dazu, die am Vortage er­oberten Stellungen wenige Kilometer vor den Toren der Hauptstadt zu sichern. Auf dem westlichen Flügel schützen die Truppen unter Oberstleutnant Delgado von Brnnete

aus die Flanke gegen etwaige Durchbrnchsver- snchc der Roten.

Rote Horden plündern

Paris, 5. Nov. Nach einer Meldung der Agentur Radio aus Navalcarnero hatten ge­fangene Milizsoldatcn ansgesagt, daß die Kommunisten und Anarchisten in Madrid be­reits mit der Plünderung einiger im Mittel­punkt der Stadt liegender Geschäfte begonnen hätten. Man müsse befürchten, daß sämtliche in den Madrider Gefängnissen schmachtenden politischen Geiseln abgeschlachtet werden würden.

Sowjetrussische Waffentransporte

Paris, 5. Nov. DemMatin" wird aus Hcndaye gemeldet, daß in letzter Zeit 23 svw- jetriissische Fahrzeuge die Dardanellen durch­fahren hätten. Sie seien mit Waffen, Flug­zeugen, Geschützen, Kriegsmaterial aller Art und Lebensmitteln für Spanien beladen. Der sowjetrussische PetrolciimdampfcrAvari- stas", der Brenstoffe an Bord führe, sei nach Alicante unterwegs.