Das Vrsenselder SA.-Unglüü vor Gericht

Die Aussage« der Angeklagte« «nd der Zeuge»

Rottweil, 17. September.

Unter dem Borsitz von Landgerichtsdirek- tor Klöß begann am Donnerstagvormittag vor der Großen Strafkammer des Land­gerichts Rottweil im. Schwurgerichtssaal die Verhandlung wegen des furchtbaren Unglücks, daß am Nachmittag des 26. Juli d. I. den Mannheimer SA.- Sturm 45/171 anläßlich eines Ausflugs auf einem Lastkraftwagen mit Anhänger in den Schwarzwald auf der Besen seid er Steige bei Freudenstadt betroffen hat und dem insgesamt 25 SA.-Männer und zweiBdM. »Mädchen zum Opfer sielen. Die sofort nach dem Unfall von der zustän­digen Staatsanwaltschaft Rottweil eingelei- teten Ermittlungen haben am 10. August zur Anklageerhebung und am 4. September zur Eröffnung des Hauptverfahrens flegen vier Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung u. a. geführt.

Angeklagt sind der 24 Jahre alte, ledige, zur Zeit in Untersuchungshaft befindliche Wilhelm Scherer von Mannheim (Führer des Lastkraftwagens mit Anhänger), der 31 Jahre alte verheiratete HugoSche» re, von Mannheim (Halter des Lastkraft­wagens), der 54 Jahre alte verheiratete Hermann Backfisch von Mannheim (Eigentümer des Anhängers) und der 28 Jahre alte verheiratete Heinz Slangen von Mannheim (Führer des SA.-Sturms und Leiter der Fahrt). Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, unter Außerachtlassung der erforderlichen Aufmerksamkeit den Tod von 27 Personen und außerdem die Körperverletzung von 36 Perso­nen durch Fahrlästigkeit verursacht zu haben.

Aus der Anklageschrift geht hervor,

daß der Sturm 45/171 am Samstagnach­mittag, 25. Juli, auf Lastwagen einen iV-tägigen Ausflug nach Sulz, OA. Nagold, machte. Den Lastwagen stellte Hugo Sche - rer. während der Fuhrunternehmer Back­fisch den Anhänger, besten Oeldruckauf- laufbremse ausgetrocknet war und nicht funktionierte, zur Verfügung stellte. Die Bänke wurden von dem Sturm selbst gestellt. Mit der Ausführung der Fahrt beauftragte Hugo Scherer seinen Bruder Wilhelm. Poli- zeiuche Erlaubnis zu der Fahrt war nicht erteilt. Sturmsührer Slangen hatte sich zwar Hugo Scherer gegenüber erboten, solche einzuholen; er nahm aber davon Abstand, da die Zeit nicht mehr reichte, und erklärte Scherer vor Antritt der Fahrt, daß alles in Ordnung sei. Um noch der Tag anzukom­men. weil der Hinterwagen kerne Lichtlei­tung hatte, fuhr der Chauffeur auf der gan. zen Strecke nach Sulz rn so raschem Tempo, daß es beinahe zweimal einen Unfall gegeben hätte. Am Sonntagnachmittag zwischen 3 und 4 Uhr wurde me Rückfahrt angetreten. Der Lastwagenführer fuhr mit zu großer Geschwindigkeit in die Besenfelder Steige ein. Anfangs konnte er die Geschwindigkeit noch einigermaßen zügeln, bald aber steigerte sich diese, da das Gefälle stetig zunimmt, immer mehr, weil eben die Bremse des Anhängers nicht funktionierte und deshalb die Last des Hinterwagens mit ungeheurer Wucht auf den Vorderwagen drückte. So kam es. daß der Lastzug in einer Kurve mit mindestens 70 ols 80 Kilometer Geschwindigkeit nach rechts einen 5 Meter tiefen bewaldeten Abhang hinunterraste

Wilhelm Scherer wird nun borge- worfen, daß ex den fremden Anhänger nicht näher untersucht und die Bremse nicht ge­prüft habe. Außerdem hätte er für die Be­festigung der Bänke sorgen und auf der ganzen Fahrt langsam und mit großer Vor- sicht fahren sollen. Den Angeklagten Hugo Scherer trifft eine geringere Schuld. Er hätte sich aber als Halter des Wagens um die Genehmigung zur Beförderung von Personen selbst kümmern müssen und sich nicht auf die Erklärung des Sturmführers verlassen dür­fen. Aehnlich ist es bei Backfisch, der den Anhänger nicht ungeprüft zur Verfügung stellen durfte. Zu einem nicht geringen Teil ist der Sturmführer Slangen mit verant­wortlich. da er die polizeiliche Genehmigung nicht eingeholt hat.

Die Angeklagten werden vernommen

In der Vormittagsverhandlung wurden sämtliche 4 Angeklagten vernom­men. Der Kraftwagenführer Wilhelm Scherer erklärte, nicht genau gewußt zu haben, wohin die Fahrt gehe. Der Sturm­führer habe ihm nur gesagt, es gehe zu einer ueoungsfahrt in die Gegend von Pforzheim.

des Vorsitzenden gab er zu, daß er den Anhänger zunächst beanstandet habe, da er verschmutzt und schmalspurig war. Im übri­gen habe er geglaubt, der Anhänger sei in Dränung. Er mußte weiter zugeben, daß er nach der Bremse nicht gesehen habe. Um die Polizeiliche Genehmigung habe er sich nicht gekümmert und sich mit der Versicherung des sturmfuhrers, alles sei in Ordnung, begnügt Zu der Unglucksfahrt auf der Besenfelder Steige gab er an, daß er die zweite Warnung genau gesehen und bei der ersten Kurve auch gebremst und vom vierten auf den dritten Gang Huruckgeschaltet habe. Mit einer Ge- schwindigkeit von 30 Km. sei er dann in die zweite Kurve gefahren. Sein Versuch, hier auf den zweiten Gang umzuschalten, sei aber nicht

mehp geglückt. Der Wägen kam dann auf der Steige in immer schnellere Fahrt und stürzte beim Ausweichen vor einem entgegenkommen­den Motorradfahrer rechts den Abhang hin­unter.

Der Eigentümer des Wagens. Hugo Scherer, gab ebenfalls an, sich auf den Sturmführer Slangen verlassen zu haben, ddr die Papiere des Wagens geholt habe und ihm dann versicherte, die Genehmigung zur Personenbeförderung sei erteilt. Der Eigentümer des Anhängers, Backfisch, der. wie Scherer, aus Gefälligkeit ohne Ent­gelt seinen Wagen der SA. zur Verfügung stellte, sagte aus, daß er der festen Ueber» zeugung gewesen sei, die Bremse seines An­hängers sei in Ordnung, während die Untersuchung ergeben hatte, daß die Oel- druckbremse völlig ausgetrocknet war. Er gab weiter an. geglaubt zu haben, auf seinen Anhänger komme nur Gepäck, aber nicht Personen.

Der Sturmsührer Slangen gab offen zu. von dem Adjutanten seiner Standarte darauf aufmerksam gemacht worden zu sein, die polizeiliche Genehmigung zur Fahrt einzuholen. Er verteidigte sich aber damit, daß er auch die feste Absicht gehabt habe, die Genehmigung zu besorgen, aber am SamStag. 25. Juli, sei vor Antritt der Fahrt keine Zeit mehr gewesen, die Wagen bei der Polizei Vorfahren zu lasten. In den vorangegangenen Tagen habe dies auch nicht geschehen können, da die Wagen auf Fahrt waren. Der Angeklagte gab weiter an. daß der Kraftwagenführer zwar immer ein gutes Tempo gehabt hat, aber nicht zu rasch gefahren ist. Aus der Unglückssteige habe er den Wahrer mehrmals ermahnt, ja sogar angeschrien, langsamer zu fahren, aber da war es schon zu spät. Der Angeklagte, der wie der Fahrer nur leichter verletzt worden ist, hat sich dann zusammen mit dem Fahrer sofort um die Toten und Verwundeten be­müht und Hilfe herbeigeholt.

In der Nachmittagsverhandlung wurde mit der Vernehmung der 28 geladenen Zeu- gen begonnen. Von Wichtigkeit ist die Aus- sage des Adjutanten der Standarte Mann­heim 171, der den Sturmführer Slangen unter Hinweis von eventuellen Folgen auf seine Pflicht, die Fahrtgenehmigung der Po­lizei emzuholen. aufmerksam machte.

Ein als Zeuge vernommener Mannheimer Polizeiwachtmeister, der die Lastwagen aus die Verkehrssicherheit zu prüfen hat. bekun­dete, daß er. wenn der Lastwagen des Sche- rers ihm vorgeführt worden wäre, nach den gesetzlichen Vorschriften sowohl den Fahrer als den Wagen mit dem Anhänger hätte be­anstanden müssen, da der Fahrer keine zwei­jährige Fahrpraxis hatte und auf den Wa­gen die Bänke nicht befestigt und die Brem­sen des Anhängers nicht in Ordnung waren. Hervorzuheben sind noch die Aussagen zweier Motorradfahrer, die kurz vor dem Unglücks­fall dem Lastwagen in der Gegenrichtung auf der Besenfelder Steige begegnet sind. Beide Fahrer wunderten sich über das Tempo des Lastzuges.Der hat gute Bremsen, der kann es sich leisten*, hatte einer der Motorrad­fahrer seinem Begleiter zugerufen. Beide Fahrer konnten nur mit Mühe dem herun­tersausenden Lastzug ausweichen. Die als Zeugen vernommenen SA.-Männer deS Mannheimer Sturmes machten ziemlich gleichlautende Angaben. Sie bekundeten, daß der Fahrer zwar sicher, aber schnell gefahren sei. Die SA.-Männer klopften an beiden Fahrtagen an das Fenster des Führerhauses, um den Führer zu langsamerer Fahrt zu veranlaßen, zumal der Anhänger mehrfach schwankte. Die Zeugen gaben auf Fragen weiter an, daß der Fahrer auf der Hinfahrt nur sehr knapp an zwei entgegenkommenden Omnibussen vorbeigekommen ist. Auf weitere Fragen des Vorsitzenden bekundeten die SA.- Männer. daß der angeklagte Sturmführer Slangen am Tage vor der Fahrt seine Sturmmänner zur Berkehrsdisziplin ermahnt und ihnen jedes Stehen im Wagen unter­sagt hat. Die Verhandlung aeht weiter.

Schluß mit dem Unfug!

Haltende Straßenbahnen dürfen nicht überholt werden!

Stuttgart, 16. September.

Der DDAC. teilt uns mit: Auf Grund eines Vorkommnisses in der Kanzleistraße ist an den Deutschen Automobil-Club eine An­frage gerichtet worden, die das Vorbeifahren an haltenden Straßenbahnwagen betrifft. Da in den letzten Wochen wiederholt ähnliche Anfragen an den DDAC. gerichtet worden sind, geben wir zur Frage des Vorbeifahrens an haltenden Straßenbahnwagen folgende Erklärung unserer Juristischen Zentrale bekannt:

Wenn der Gesetzgeber festsetzt, daß Schie­nenfahrzeuge rechts zu überholen sind und nur bei Raummangel links überholt werden dürfen, so gilt dies auch für haltende Schie­nenfahrzeuge. Wenn ein Fahrzeug im Stra. ßenverkehr kurz anhält, um demnächst seine Fahrt fortzusetzen, so gilt es als noch im Verkehr befindlich und kann deshalb auch begrifflich überholt werden. Dies gilt auch für Straßenbahnen, zumal dann, wenn diese, wie in dem vorliegenden Fall vorausgesetzt, nicht am Rande, sondern auf der Fahrbahn anhalten. Nur in Einbahnstraßen darf so­wohl rechts als links überholt werden. Diese Auffassung wird auch durch die Ausfüh­rungsanweisungen zu 8 25 der RSTVO. be­stätigt. Hier ist davon die Rede, daß an Haltestellen von Straßenbahnen der Führer eines Fahrzeugs, wenn die Fahrgäste auf seiner Fahrbahn ein- und aussteigen müssen, langsam und mit angemessenem Abstand vor. beifahren, nötigenfalls anhalten muß. Aus den Schlußworten dieser Bestim- mung folgert zutreffend der Kommentar von Müller, daß auch der haltenden Straßen­bahn gegenüber das Ueberholen auf der linken Seite nur dann zulässig ist, wenn eS rechts an dem erforderlichen Zwischenraum mangelt. Es wird dann noch ausdrücklich betont, daß für Schienenfahrzeuge an Halte- stellen die gleichen Regeln gelten, wie für die fahrenden Schicnenfahrzeuge. Reicht also der objektiv vorhandene Raum zum Rechts- überholen aus, glaubt aber der Fahrer beim Rechtsüberholen Fahrgäste zu gefährden, so darf er nicht links überholen, er muß vielmehr anhalten. (Dies müssen vor allem auch die auswärtigen Besucher der Landeshauptstadt beachten!)

Sonderzug zum Wrkeberg

Die Gaupropagandaleitung gibt bekannt: Das Gauamt der NS.-GemeinschaftKraft durch Freude", Abteilung Reisen und Wan- dern, führt zusammen mit der Landcsbauern- schaft und deren Dienststellen einen Sonder- zugzumErntedankfestauf dem Bücke­berg durch. Dieser Sonderzug fährt in Stutt­gart am Samstag, 3. Oktober, mor­gens, ab, wobei alle Anschlüsse abgewartet werden. Am Dienstag, 6. Oktober, erfolgt die Rückfahrt, und zwar so rechtzeitig, daß alle Teilnehmer noch abends nach Hause kommen.

Außer der Teilnahme am Staatsakt selbst, der wieder wie im vergangenen Jahr durch Vorführungen der Wehrmacht umrahmt wird, sind für Montag, 5. Oktober, Wanderungen, Besichtigungen und Führungen in Bad Pyr­mont und Umgebung, also in einem der reiz­vollsten Teile des Teutoburger Waldes, vor­gesehen. Weiterhin ist an diesem Tage Gelegen­heit zu Omnibusfahrten zum Hermannsdenk­mal und zu Dampferfahrten auf der Weser geboten. Ueber die schönste Rheinstrecke, über Koblenz und Bingen, wird dann die Heimreise angetreten. Der Teilnehmerpreis be­trägt ungefähr 22.50 RM.; darin sind ein­geschlossen die Fahrt, die Verpflegung vom Abendessen am 3. Oktober bis zum Frühstück am 6. Oktober, außer dem Mittagessen am Sonntag. Auf der Rückfahrt wird ebenfalls eine im Preis enthaltene Mitropa-Verpflegung ausgegeben. Anmeldungen zu diesem Sonder­zug nehmen sämtliche KdF.-Dienststellen ent­gegen.

Vorsicht bei der Eüßmostbereitung!

Besonders in diesem Jahr, in dem die Ernte an Kernobst nicht so ausgefallen ist, wie wir es uns gern gewünscht hätten, muß die Haus­frau darauf bedacht sein, kein Obst verderben ^u lassen. Zur Geleebereitung ist das Fallobst fetzt weniger mehr verwendbar, und so besteht die einfachste Haltbarmachung dieses, für den Rohgenuß nicht geeigneten Obstes in der Her­stellung von Süßmost.

Für den kleinen Haushalt ist noch immer das Sterilisieren in gewöhnlichen Flaschen die ein­fachste und bewährteste Methode. Zu diesem Zweck werden die gut gereinigten Flaschen mit dem betreffenden Saft, den man zunächst in einem kühlen Raum etwas absetzen ließ, bis Kwei Zentimeter unter den Rand gefüllt und m einen mit einem Rost versehenen Eindünst­apparat oder Waschkessel gestellt. In eine der Flaschen wird das Thermometer des Eindünst­apparates, natürlich ohne Blechhülse, gesteckt. Langsam wird der Saft nun erhitzt, bis das Thermometer etwa 70 bis 75 Grad anzeigt. Als bester Verschluß haben sich in neuerer Zeit fast allgemein dieObererlenbacher Gummi­kappen" eingeführt. Es ist bei dieser Schlußart nur darauf zu achten, daß die Flaschen jeweils vor dem Verschließen randvoll gefüllt werden. Daher empfiehlt es sich, eine kleine Menge Saft mitzusterilisieren, damit die Flaschen vor dem Ueberstülpen der Gummiklappen eventuell nachgefüllt werden können. Die Gummikappen müssen vor dem Gebrauch ausgekocht, oder mit Alkohol entkeimt und sofort auf die dem Wasserbad entnommenen Flaschen aufgesetzt werden. Zunächst werden diese aufrecht stehend in einen Korb oder eine Kiste gestellt und mit Tüchern zugedeckt, damit sie langsam abkühlen: später können sie in den Keller gebracht werden.

Mancher Hausfrau wird diese einfachste Art der Süßmostherstellung doch noch etwas um­ständlich erscheinen. Man könnte ja vielleicht an verschiedene chemischeZusatze denken, die geeignet wären, die Hefepilze in den Mosten abzutöten, aber dasReichSg-.sundheitS- am 1 hat dieselben für Säfte, die in den Han-

I Ein köstlicher Mief

Briefe schreiben ist nicht jedermanns Sache.

1 Wir haben alle schon oft die verschiedenartigsten erhalten, aber was da vor einiger Zeit dem Mindelheimer Arbeitsdienst ins Haus flatterte, das erinnert lebhaft an Ludwin Thomas köstliche Filserbriese. Wii wollen unse. ren Lesern dieses Schreiben nicht vorenthalkn und sind sicher, daß alle ebenso Tränen lachen werden, wie wir es getan haben, als wir dieses Kleinod imAllgäuer Beobachter* ent- deckten, dessen Schriftleitung für die Echtheit des Schreibens einsteht.

Lieber Trupp!

Indem daß mich einer von Euch versetzt hat. schreibe ich an Euch alle. Dieser (Alfred), wo mir so schöne Augen gemacht hat, hat mich einfach hocken lassen. Und in meinem Hellen Rock sind wegen ihm lauter Gras­flecken. wo ich mit ihm in Mindelheimer Markt fort war indem daß ich es erst beim Ausschlafen bemerkt habe. Jetzt schiebt er mit einer andern, so schön wie die bin ich auch, das ist ein langstattliches Luder, da bin ich schon besser durchwaxen. Der Alfred hat mir so gut gefallen, er ist ein so feiner Mann, aber ich wäre mit einem andern von Euch schon auch zufrieden. Ich soll nämlich im Herbst heiraten und ich möchte einen vom Arbeitsdienst, weil ihr ganz anderes her. kommen habt, als die Bauerbuben, und in Euren Uniformen so nobelhäftig ausseht und man mit Euch Staat machen kann. Wir haben einen Hof, 1 Gockel, 25 Hennens, IS Biberle, 1 Mollen 10 Kühe und 2 Kalben,

2 Sauen und eine hat vornächt geworfen 10 Stück Suckeln. Wir haben 30 Tagwerk und am Haus ein Wiederkehr. 1 Gsodma- schine und andere. Von mir lege ich ein kleines Bild bei, das bin ich und meim Freundin beim Baden in den Dirlewanger Auen. Wir haben unS von unserem Knecht machen lassen. Aber ich habe deswegen nichÄ mit dem Knecht, er hat uns nur abphoto- graphiert. Schwimmen kann ich noch nicht, weil man in unserem Wasser nur den Hunds- dappler machen kann.

Ich bin 20 Jahre alt und ein sauberes Weibsbild, bin fleißig und brav und habe ein lediges Kind, aber das macht mir nichts aus. Elimente bekomme ich keine, aber ich meine das stört niemand. Ich habe in der Haushaltschule Kochen gelernt, jetzt brauche ich nur noch einen Mann, Vater und Mut. ter gehen dann ins Stüble und dann ist nur's Anle da, aber die ist fast blind und flackt den ganzen Tag auf dem KanaPPe, die geht nur noch zum Kartoffel schelfen und später zum Kindsmagd machen, weil mich dieser Saukerl ausgeschmiert hat. Jetzt wißt ihr von mir alles, vielleicht will einer von Euch bei mir Bauer werden, der soll mir dann auch schreiben, ob Euch der Zopf ge« schmeckt hat, dann schicke ich das nächstemal Ofennudeln und einen Zwetschgentatschen und er darf mir aber nicht heimschreiben, weil man schimpft, ich komme oft nach Türk­heim und Wörishofen, er soll mir nach Türkheim schreiben: K. W. Türkheim Post- sagernd. Auch gleich wenn wir uns treffen können.

Indem ich Euch grüße verbleibe ich mit ergebenen Grüßen Eure K. W.

del gebracht werden, aus gesundheitlichen Gründen verboten. Wenn nun vom Gesund­heitsamt aus der Zusatz von Chemikalien zu Süßmosten, die in den Handel gebracht wer- den, verboten ist, sollte doch jede Hausfrau, die für das Wohlergehen ihrer Familie größte Verantwortung trägt, sich wohl überlegen, ob sie derartige Stoffe zur Süßmostbereitung im eigenen Haushalt verwenden will. Es liegt doch sehr nahe, daß ein Mittel, das das Leben im Obstsaft abtötet, auch für den menschlichen Genuß nicht gerade bekömmlich ist, abgesehen davon, daß die Gefahr besteht, daß unvor­schriftsmäßig größere Mengen^ dieser Stoffe verwendet werden, um einer späteren Gärung vorzubeugen.

Entrahmte Milch - ein wertvolles Nahrungsmittel

Die in der Reichsarbeitsgemeinschaft für Volks­ernährung befindlichen Vertreter der beteiligten NeichSbehörden und Dienststellen der Partei usw. haben nach eingehenden Besprechungen über Fra­gen der Ernährung mit Milcheiweiß am 3l. August 1936 folgende Entschließungen ge- faßt:

1. Das in der Milch enthaltene Eiweiß ist als hochwertig anzusehen und geeignet, den Gehalt an Eiweißstoffen besonders bei pflanzlichen Lebensmitteln zu ergänzen. Milcheiweiß ist eben­so wie anderes tierisches Eiweiß für die mensch­liche Ernährung von erheblicher Bedeutung.

2. Milcheiweiß steht in der entrahmten Milch aus eigener Erzeugung In ausreichender Menge zur Bcrsügung. Es ist zu wünschen, daß diese einheimische Eiweitzquelle der Volksernährung in größerem Umsang als bisher unmittelbar nutz­bar gemacht wird.

3. Hierbei gebührt der Nerwendung von iri­scher, entrahmter Milch im Haushalt der Borzug. An zweiter Stelle steht die Ver­wertung der entrahmten Milch zur Herstellung von Quark und Magerkäse. An dritter Stell« kommt die Verarbeitung zu Dauererzeugnissen wie Pulver aus entrahmter Milch oder zu Nähr» käse in Betracht.

4. Es ist vor allem zu wünschen, daß neben der Bollmilch frische, entrahmte Milch wie. der in größerem Umfang im Haushalt und bei der Massenberpslegung Verwendung findet. Aber auch di« übrigen Milcheiweiß enthaltenden Lebensmittel sollten stärker als bisher berückstch- Nat werde«.