Vas Ende -er Konfessionsschule«

Deutsche Volksschule - beherrschende Schulform 1« Württemberg

S« SM des Nodensees

8m schweren Sturm gekentert un- ertrunken

Friedrichshasen, IS. Juli.

Am Samstagabend brach über dem Boden­see kurz vor 1v Uhr ganz plötzlich ein hes- tiger Sturm los, der leider seine Opfer forderte. Von Kreuzlingen (Schweiz) aus befanden sich zwei Ruderboote aus der Fahrt zur Schloßbeleuchtung nach Meersburg und wurden in der Konstanzer Bucht beim Horn vom Sturm über­rascht. Eines der Boote kenterte sofort und sämtliche Insassen stürzten ins Wasser. Ein Mann kam dabei unglücklicherweise unter das Boot und ertrank. Die übrigen drei Insassen schwammen dem kieloben treibenden Boot zu und hielten sich IV- Stun­den fest, bis sie von einem Rettungsboot ausgcfunden wurden. Das zweite Boot mit fünf Insassen füllte sich durch die iiberschlagenden Wellen mit Wasser und alle fünf Personen stürzten in den See. Eine 48 Jahre alte Frau Rei­chert aus Mannheim versank so­glei chwährend die übrigen sich durch Schwimmen zu retten suchten. Doch nach einer Viertelstunde ertrank auch die aus kreuzlingen stammende Frau Maier und längere Zeit darauf ihr Gatte. Die letzten zwei Männer, Schweizer, hielten sich bis früh 4 Uhr an dem zerschellten Boot fest und wurden vor Hagnau von Rettungsbooten ge­borgen.

Ein Schweizer Paddelboot ver­unglückte ebenfalls und von den beiden Fah­rern konnte sich das 15 Jahre alte Mädchen Aebersold aus Kreuzlingen durch Schwimmen retten. Es entledigte sich im Wasser seines Trainingsanzugs und erreichte schwimmend das Ufer von Meersburg. Der Mitfahrer, der als guter Schwimmer bekannt ist, wird bis jetzt vermißt. Von den Lei­chen der Ertrunkenen konnte noch keine ge­borgen werden.

Skr Führer in Myreuth

Bayreuth, 19. Juli.

Der Führer traf zur Teilnahme an den Bayreuther Festspielen am Sonntagvormit­tag in Bayreuth ein. In seiner Begleitung befanden sich der Gauleiter von München- Oberbayern, Staatsminister Adolf Wag­ner, Obergruppenführer Brückner, Bri­gadeführer Schaub und der stellvertretende Pressechef der Reichsregierung, Ministerial­rat Berndt. Der Führer wurde auf dem Bahnhof von Gauleiter Wächtler und den Führern der Gliederungen der Bewegung im Gau bayrische Ostmark empfangen imd begrüßt. Ferner sind in Bayreuth Reichs­minister Dr. Goebbels und Botschafter von RibbentroP eingetroffen.

Me«in in Anwesenheit -es Führers

Glanzvoller Auftakt in Bayreuth Bayreuth, 20. Juli

In der festlich geschmückten Hauptstadt der bayrischen Ostmark erfolgte am Sonntag, nachmittag die Eröffnung der bay­rischen Festspiele 1 936 mit der glanzvollen Aufführung von Richard Wag­ners romantischer OperLohengrin", die sen 1909 nicht mehr in Bayreuth aufgeführt worden war. Der Führer ein Ver­ehrer wagnerscher Musik hat es sich nicht nehmen lassen, selbst nach Bayreuth zu kom­men, um inmitten der großen Wagner­gemeinde der Aufführung beizuwohnen.

Unter den nahezu 2000 Musikfreunden aus aller Welt bemerkte man die Reichsminister Dr. Goebbels. Göring und N u st. den Generalseldmarschall von Blomberg, Ge­neraloberst Freiherr von Fritsch, die Bot­schafter von RibbentroP und von P a- pen. die Gauleiter Wächtler, Strei­cher, Adolf Wagner und Koch, die Neichsstatthalter Robert Wagner und Saukel, den bayr. Ministerpräsidenten Siebert, Obergruppenführer Brückner, Korpssührer Hühnlein und Brigadefüh­rer Schaub. Aus dem Verwandten- und Bekanntenkreise des Hauses Wahnfried sind u. a. Frau Eva Chamberlain und Grä­fin Gravina zugegen. Ferner sieht man eine große Zahl Intendanten und namhafte Dirigenten aus dem Reich. An bekannten Persönlichkeiten sind weiterhin zu nennen Benno vonArent und Oberbürgermeister Dr. S ch l u m P f r e ch t-Bayreuth. Frau Winifred Wagner führt die Verant­wortliche Oberleitung, Generalintendant Tietjen hat die Gesamtregie und Staats­rat Dr. Furtwängler die Führung des Dirigentenstabes übernommen. Zu der von den ersten Gesangskräften Deutschlands ge- iragenen und Prachtvoll ausgestatteten Aus­führung hat Emil Praetortu 8-München Bühnenbilder

l ierkvlircklger Tekaldeglnu Io 8o«je>ruM»oiI

In einigen Tagen beginnt das neue Lowjet-Schuljahr. Wie nunmehr sestgestellt wurde, ist noch nicht einmal der vierte TeildernotwendigenBücherund Hefte bereitgestellt. Die Preise für Heite, Federhalter und Tintenfässer, die nur äußerst mangelhaft ausgesührt sind, haben eine erbebliche Verteuerung erfahren

Die Einheit des deutschen Volkes über alle geschichtlich gewordenen Trennungen hinweg zu schaffen, ist die Aufgabe des National­sozialismus. Ihr dienten und dienen auch die Bestrebungen auf dem Gebiet des Schulwesens, die scharfe Trennung nach Be­kenntnissen zu beseitigen durch Schaffung einer Schule der Volksgemeinschaft, in der die Jugend das Zusammenleben mit Ange­hörigen anderer Bekenntnisse als selbstver­ständlich empfindet, und die gleichzeitig zur Achtung vor allen religiösen Bekenntnissen und damit zur Ueberbrückung der konfessio­nellen Gegensätze erzieht.

Im Laufe dieses Frühjahrs wurde in fast allen Gemeinden, die bisher Schulen beider Bekenntnisse hatten, durch Abstimmung der Estern erzielt, daß die evangelischen und katholischen Schulen entweder restlos in der Deutschen Volksschule vereinigt wurden, oder daß höchstens eine verschwindende Minder­heit auf der katholischen Konfessionsschule bestand, die dieser Minderheit dann auch ent­sprechend den Vorschriften des Konkordats gewährt wurde. So wurden in diesen Ge­meinden zwischen 90 und 100 Prozent der Schüler nach dem Willen ihrer Eltern in die Deutsche Volksschule überführt.

Nun waren aber in der Mehrzahl unserer Gemeinden nur Schulen eines Bekennt­nisses, weil entweder das andere Bekenntnis nicht, oder in so geringer Zahl vertreten ist, daß eine eigene Schule nicht möglich war. Im ersten Fall waren natürlich auch in der Schule nur Kinder eines Bekenntnisses, im zweiten gingen die Kinder der Minder­heitskonfession einfach in die Schule der Mehrheitskonfession. In fast allen diesen

Cleve, 19. Juli.

Im großen Petrusheimer Schmuggel­prozeß wurde am Samstag das Urteil ver­kündet. Der Hauptangeklagte Bruder Si­gisbert (Adolf Keller) erhielt sechs Jahre Zuchthaus und eine Geldstrafe von insgesamt 1 51000V RM.

Die übrigen Brüder und Laien erhielten Zuchthaus-, Gefängnis, und Geldstrafen. Die Geldstrafen betrugen bis zu 350 000 NM. Die Gefängnis- und Zuchthausstrafen bewegten sich zwischen 1 und 3 Jahren. Ein weiterer Angeklagter, Matthias Koch, er- hielt wie der Hauptangeklagte eine Geld­strafe von über einer Million, nämlich 1 304 000 RM. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen.

Das Urteil legt im einzelnen die Haftung für die Wertersatzstrafen fest, wobei hervor­zuheben ist. daß gemäß 8 416 der Reichs- abgabeordnung die Caritas G. m. b. H. in Waldbreitbach für die Vergehen des Bru­ders Sigisbert in Höhe von 400 000 RM. durch die Schmuggelgeschäfte und in Höhe von 100 000 RM. für die Devisenvergehen für haftbar erklärt wurde.

In der Urteilsbegründung wurde u. a. hervorgehoben, daß Bruder Sigisbert die Schmuggeleien aus Petrusheim plan­mäßig ausgedacht und in großem Umfange organisiert hat. Insgesamt seien mindestens 30 000 Zentner Getreide. Honig, Benzin, Rinder und Schweine geschmuggelt worden, wofür mindestens 300 000 RM. als Gegen­wert für die gelieferten Waren nach Hol­land ausgeliefert wurden.

Bruder Sigisbert hat sich eines besonders schweren Vertrauensbruchs schuldig gemacht. Durch sein Verhalten ständen heute zwei Beamte und die übrigen Angeklagten vor Gericht. Als Hauptschuldiger hat er sich feige ins Ausland geflüchtet und sich dadurch dem Gericht entzogen. Sein Verhalten wurde als verderblich und gemein bezeichnet und deshalb sei aus Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt worden. Die Urteilsbegründung geht weiter im ein­zelnen auf die Straftaten der Angeklagten ein und stellt schließlich sest: Die Caritas G. m. b. H. hat aus dem Schmuggelgeschäst des Bruders Sigisbert großen Gewinn ge- zogen. Gegen die Verfehlungen des Bruders Sigisbert sei von dem Generaloberen Pankratius in keiner Weise Front gemacht worden. Bruder Sigisbert hat sich als Vertreter und Bevollmächtige! der Ge­nossenschaft der Caritas G. in. b. H. durch die Schmuggelgeschäfte einen Vorteil von rund 100 000 NM. gesichert.

Die Existenzberechtigung der Waldbreit­bacher Franziskanergenossenschaft sei durch das Verhalten des Bruders Sigisbert ver­wirkt und die Caritaß G. m. b. H. für haftbar erklärt worden.

Unfruchtbarkeit vir- auf Kosten -er Krankenkasse beban-elt!

Wichtige Entscheidung des Reichsversicherungs­amtes

Berlin, IS. Juli.

In einer grundsätzlichen Entscheidung hat das Relchsversicherungsamt die Frage ge­prüft, ob Unfruchtbarkeit bei Ehe­frauen als Krankheit im Sinne der Reichsversicherunasordnung zu gelten hat

Gemeinden hat die Einführung der Deut­schen Volksschule keine unmittelbaren prak­tischen Folgen.

Es war aber trotzdem erwünscht, auch hier den Schritt zur gemeinschaftlichen Volksschule zu tun, denn es wäre falsch ge­wesen, hier eine nach unserer Ausfassung überlebte konfessionelle Schul­form auch nur dem Namen nach fortleben zu lassen. Es mußte angestrcbt werden, daß die Ueberzahl der württ. Volksschulen zu Deutschen Volksschulen erklärt werden. Die­sem Ziel diente eine umsassende Aufklärung durch die Vertreter der Partei und des Staates, die in dieser Woche durchgesührt wurde. Auf Grund dieser Aufklärung haben nunmehr alle Gemeinden mit wenigen Ausnahmen durch Bürgermeister und Gemeinderat die Errichtung der Deutschen Volksschule beantragt. Dieser Antrag ist vom Kultminister bereits genehmigt, so daß vom heutigen Tag an die Deutsche Volks­schule die beherrschende Schul­form Württembergs ist. Partei und Staat, mit ihnen aber das ganze württem- bergische Volk, dürfen stolz sein auf diesen neue,, Beweis der Durchdringung aller Kreise mit nationalsozialistischem Gedanken­gut.

Zu allem Ueberfluß möge auch in diesem Zusammenhang noch einmal betont werden, daß die religiöse Erziehung in diesen Schu­len genau so gesichert ist, wie in den Be­kenntnisschulen. . Der Religionsunterricht wird nach Bekenntnissen getrennt gegeben, in allen anderen Fächern aber werden die Kinder gemeinsam in völkischem Sinne er­zogen.

und ob daher die Krankenkasse die Kosten für die Behebung der Unfruchtbarkeit tragen mutz. Im Gegensatz zu der bisherigen Rechtsprechung wurde diese Frage bejaht.

Das Urteil baut auf dem.nationalsozia­listischen Grundsatz auf, daß dem Schutz per­sönlicher Interessen die Wahrung des Ge­meinwohls vorangeht. Dieser Grundsatz, der die Gesetzgebung zur Förderung einer gesun­den, für die Erhaltung des Volksbestandes ausreichenden Nachkommenschaft beherrscht, muß auch für die Sozialversicherung gelten. Dementsprechend kann bei der Frage, was Krankheit" im Sinne der RVO. ist, das Interesse der Allgemeinheit an der Hebung der Bevölkerungszahl nicht unberücksichtigt , bleiben. Tie Unfruchtbarkeit der Frau ist Häher, auch ohne daß sie Beschwerden ver­ursacht oder mit Arbeitsunfähigkeit verbun­den ist, als K r a n k h e i t imSinne der RVO. anzusehen. Mithin haben die Kran- kenkassen aus Antrag ärztliche Hilfe zur Be­seitigung der Unfruchtbarkeit bei Frauen zu gewähren. Allerdings setzt dies im Einzel­sall voraus, daß das Vorliegen der Un- Fruchtbarkeit sowie die Möglichkeit ihrer Be­seitigung durch ärztliche Behandlung ein­wandfrei seststeht und daß die Beseitigung im Interesse der Allgemeinheit erwünscht ist.

Durch diese bedeutsame Entscheidung räumt das Relchsversicherungsamt mit über, holten Gesetzesauslegungen' aus und stellt, klar, daß auch im Sozialversicherungsrecht von den Grundsätzen auszugehen ist. die heute unser Staats- und Volksleben beherr­schen. Nur dadurch war es möglich, im vor» liegenden Falle zu einer Entscheidung zu ge­langen, die wirksam unsere Bevölkerungs- Politik unterstützt.

Französisches U-Boot beschießt Riviera-Küste Paris. 19. Juli.

Ein aufregendes Schauspiel gab es am Freitagabend in dem französischen Seebad St. TroPez. Eine im Hasen liegende Jacht war in Brand geraten. Die in der Nähe lie- genden Jachten wurden nach und nach eben­falls ein Opfer der Flammen. Ta die Poli­zei nicht über geeignete Geräte und Boote verfügte, um das Feuer zu bekämpfen, ver­suchte das französische U-BootAt alante" das brennende Schiff auf die hohe See hin­auszuschleppen. Durch die Strömung und durch den Wind kam die Jacht wieder los und wurde an das Ufer zurückgetrieben. Jetzt versuchten die Kanoniere derAtalante" die Jacht durch einige Granaten zu versenken. Etwa 15 Schuß aus der 7.5- Zentimeter-Kanone wurden abgegeben, von denen jedoch nur drei ihr Ziel erreichten. Die übrigen Schüsse gingen zu hoch und schlugen auf dem Ufer. nahebeidemBadeort St. Maxime ein. Die Panik war groß, als die erste Granate auf dem Dach einer Klempnerei einschlug. Alles flüchtete bei dieser unfrei­willigen Scharsschießübuna in die Keller. Ein zweiter Schuß zerstörte die elektrische Hoch­spannungsleitung, ein dritter schlug 100 Meter vor der Terrasse des Palasthotels aus dem Strande ein. Weitere Granaten sielen aus eine Eisenbahnstrecke, explodierten aber nicht. Die weiteren Geschosse richteten in einer Holzsägerei beträchtlichen Schaden an. Personen sollen wunderkarerweise nicht zu Schaden gekommen sein.

Vas Urteil im Vetrirsheim-Prozetz

SaiW greift durch

Maßnahmen gegen die skrupellose Opposition

Danzig, 19. Juli.

Die Danziger Negierung hat auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom Juni 19ZZ eine Nerhe von Maßnahmen zur Au fr echt, erhaltung der öffentlichen Si. Her heit und Ordnung beschlos­sen, die heute im Gesetzblatt veröffentlicht werden. Es handelt sich um Abänderungen der Danziger Nechtsverordnung vom 30 ^uni 1933 betreffend Maßnahmen zur Er­

höhung der öffentlichen Sicherheit und Orb- »ung. Die Aenderungen dieser Verordnung waren notwendig, weil sich angesichts des jkrupellosen Treibens der Lp- Positionsparteien die bisherigen Bestimmungen nicht als voll ausreichend er­wiesen haben.

Tie neuen Bestimmungen besagen u a. folgendes: Durch eine Abänderung des Vcr- einsrechts ist bestimmt worden, daß Vereine auch daun der Auflösung verfallen, wenn Mitglieder des Vorstandes oder son­stige Mitglieder des Vereins mit Wissen des Vorstandes Nachrichten verbreiten, die geeignet sind, die Staats- inte ressen zu gefährden. Diese Be­stimmung bezieht sich nicht nur aus die Ver­öffentlichung derartiger Nachrichten, sondern auch auf ihre Wei'terleitung an politische Stellen.

Durch eine Aenderung des 8 128 des Lan­desverwaltungsgesetzes wird bestimmt, daß polizeiliche Verfügungen politischer Art nicht mehr der gerichtlichen Nachprüfung unter- liegen. Diese Bestimmung bezieht sich aus po­lizeiliche Verfügungen betreffend Bersamm- lungsrecht. Vereinsrecht, Presserecht, Was- fenbesitz und Schutzhaft.

Weiterhin wird die zulässige Höchstdauer bei der Verhängung der Schutzhaft von 3 WochenaufZ Monateverlängert. Ferner wird eine frühere Bestimmung wie­der eingeführt, wonach Abgeordnete nicht Verantwortliche Schriftleiter sein dürfen, widrigenfalls die betreffende Zeitung dem Verbot verfällt.

Gleichzeitig mit diesen Bestimmungen hat die Danziger Negierung ans dem Verord­nungswege ein Sch ächtverbot erlassen.

Gauleiter Fsestee öder die Auf- saden der RSVAV. in Danzig

Danzig, 19. Juli. Auf einem Kreispartei­tag der NSDAP in Sobbowitz bei Danzig sprach am Sonntag der Gauleiter von Danzig Albert Förster über die Ausgaben und die Stellung der NSDAP in Danzig-

Der Gauleiter wies darauf hin, daß^die Partei auch in Danzig der entscheidende Fak­tor des Wiederaufbaues gewesen sei und bleibe. Hinter der NSDAP stehe die Mehr­heit der Danziger Bevölkerung,. darum sei sie allein verantwortlich für die innere Ent­wicklung DanzigS, nicht aller der Völker­bundskommissar Lester. Die nationalsoziali­stische Regierung sei die Vollstreckern! des Willens der Partei.

Ans die jüngsten Vorgänge eingehend er­klärte Gauleiter Förster mit starkem Nach­druck: Die Tätigkeit des Völkevbundskommis- sars Lester in Danzig ist nur geeignet, aus Danzig einen Herd der Unruhe und des Bol­schewismus zu machen. Wir werden daher von nun an die notwendigen Maßnahmen zur innerpolitischcn Befriedung ohne Herrn Le­ster durchführen. Wir Nationalsozialisten sind nicht gewillt, den Frieden im Osten, insbeson­dere die guten Beziehungen zu unserem Nach­barstaat Polen, durch die Hetze der von Herrn Lester unterstützten Opposition stören zu lassen.

Die Ausführungen des Gauleiters fanden die stürmische Zustimmung der Teilnehmer des Kreisparteitages. Die Tagung, bei deren Eröffnung am Samstag auch Senatspräsi­dent Greiser das Wort ergriffen hatte, stanö ganz im Zeichen der entschlossenen Zuversicht, die heute mehr denn je alle Danziger Partei­genossen und darüber hinaus die übergroße Mehrheit der Danziger Bevölkerung erfüllt.

Erste Befrie-WgsmaßmhMN

Entlassung österreichischer Nationalsozialisten aus der Untersuchungshaft

Graz, 18. Juli.

Einem an das Oberlandesgericht Graz gerichteten Gesuch der Verteidigung der in Untersuchungshaft befindlichen National­sozialisten um deren Haftentlassung hat das Oberlandesgericht stattgegeben. Tie Staats­anwaltschaft hatte keinen Einspruch erhoben. Es sind 58 Untersuchungsgesan- gene aus der Haft entlassen worden. Die Einstellung des ge­richtlichen Verfahrens gegen diese und andere Nationalsozialisten ist tn Vor- bereitung. Auch aus dem Gefängnis der Staatspolizei sind Nationalsozialisten frei­gelassen worden. Ihre Zahl soll ge­gen lOObetragen. Dagegen sind in der Grazer Strafanstalt Karlau, in der Hunderte verurteilte Nationalsozialisten untergebrach! sind, nur die üblichen halbjährigen Begna­digungen erfolgt. Wie verlautet, werden auch dort Vorbereitungen für eine Amnestie in größerem Umfange, die Ende nächster Woche erfolgen soll, getroffen.