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Nr. 147

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Amtsblatt sür das Oberamt "Neuenbürg

Samstag den 27. Juni 1938

94. Jahrgang

s neue Gesetze

Die letzte Sitzung -es NeichskadinsttS vor der Sommerpause

LZ 13« auf MI seiest

Friedrichshafen- 26. Juni.

Während die beiden LuftschiffeGraf Zeppelin" undHindenburg" un fahrplanmäßigen Dienst den Ozean auf ihren Fahrten nach Nord- und Südamerika überqueren, wird in der Heimatwerft in Friedrichshafen rüstig am Ban des Schwesternschiffes desHindenburg gearbeitet.

Am Dienstag erfolgte in der großen Lust­schiffhalle, in der auch LZ. 129 entstanden ist. die Kiellegung des LZ. 130. Die ersten Ringe, ein Haupt- und drei Hilis- ringe. sind wie der Fachausdrnck lautet gekippt" worden und hängen bereits am Hallendach. Es wird nun an der Montie- rung der Längsträger gearbeitet. Damit ist das Großabteil des Dnralnminium-Gerüstes geschaffen.

Der Bau des LZ. 130 wird rasch voran- schreiten, denn zwei weitere Geripperinge sind in der Halle in Arbeit. In der neu erstellten Ningbauhalle nördlich der Halle desGras Zeppelin" ist mit dem Aufriß eines weiteren Ringes begonnen worden. Eine Anzahl von Einzelteilen für weitere Ringe sind bereits fertiggestellt; das Bau­tempo ist demzufolge bedeutend rascher als bei LZ. 129. Die Werstleitung rechnet mit der Fertigstellung bis Ende nächsten Jahres. Die Maschinengondeln befinden sich bereits im Bau. LZ. 130 erhält wie sein Schwcsterschiff Räumlichkeiten für 50 Fahr- gäste; die Ausenthaltsränme für die Mann­schaften werden noch etwas vergrößert.

Frankfurt a. M., 26. Juni.

Brausender Jubel empfing das Luftschiff Hindenburg", als es, begleitet von einer Jagdstaffel von fünf Maschinen und einer Reihe anderer Flugzeuge, eine große Schleife über der Stadt zog. Der Jubel schwoll zum Orkan an, als das Luftschiff um 5.40 Uhr am Ankermast festmachte. Hier bereits stieg Max Schmeling aus, während die übrigen Fahrgäste in der üblichen Weise in der Lnft- schiffhalle abgefertigt wurden,

Max Schmeling wurde bei seinem Rund- ang am Rande des Flughafens von einer egeisterten Menschenmenge stürmisch be­läßt. Am Eingang zum Flughafen begrüßte andesstellenleiter Müller-Scheid im Namen des Gauleiters und des gesamten Gaues Hessen-Nassau den Boxer, der in Ame­rika so erfolgreich sein Vaterland vertreten hat. Mr die deutsche Sportgemeinde sprach der Gauspo>'-refere"t SA. - Gruppenführer Becke rle. - -

Der offizielle Empfang oer Stadl Frank- surt a. M. war nur kurz. Vor einigen ge- ladenen Gästen begrüßte Bürgermeister Linder im Aufträge des verhinderten Oberbürgermeisters Staatsrat Dr. Krebs den Boxer und seine Gattin. Anschließend trug sich Max Schmeling in das Goldene Buch der Stadt Frankfurt ein. Inzwischen hatten sich auf dem Römerberg Tausende eingefunden, die in Sprechchören den Boxer auffvrderten. sich zu zeigen. Als Schmeling dann auf den Balkon trat, erschallte tausend, stimmiger Jubel.

Hatte Selattie halt feine Ansprüche aufrecht

Genf, 26. Juni. Der Negus hat heute abend in einem Hotel die Vertreter der Presse empfangen und ihnen eine Erklärung über­geben. Wie schon bisher hält er darin seine Ansprüche unvermindert aufrecht und ver­langt in scharfen Worten, daß der Völkerbund seinen Verpflichtungen gerecht wird. Dazu hslßt es im Einzelnen u. a. noch: Wir sind hier Sprecher des abessinischen Volkes und wir werden unsere ganzen Kräfte der Verteidi­gung seiner gerechten Sache widmen. Unsere Regierung im Westen ist die einzig recht­mäßige Regierung unseres Landes. Der Völ­kerbund kann sie weder verleugnen noch ihr Handeln einschränken oder durchkreuzen zu MM,tcu einer Regierung, die durch die Ge­rs",^ eines Angreifers eingesetzt ist. Unser Volk hat das Recht, sich frei zu regieren, nicht oerloren.

Berlin, 26. Juni.

Das Reichskabinett trat am Freitagnach­mittag zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammen, um noch einige Gesetzentwürfe rechtlicher und wirtschaftlicher Natur zu verabschieden.

Angenommen wurde ein Gesetz zur Aen- derung des Strafgesetzbuches, nach dem einmal ein erweiterter Schutz ge- gen Wehrmittelbeschädigung geschaffen wird, und ferner der Bruch der Amtsverschwie­genheit sowohl bei Beamten als auch bei nichtbeamteten Personen durch besondere Be- stimmungen dem Strafrecht unterstellt wird.

Das Gesetz über Hypotheken- zinsen stellt eine Fortsetzung der Zins- senkungsaktion dar, in dem nunmehr auch die Zinsen der Hypotheken, die sich in pri­vater Hand befinden, der Zinsermäßigung unterworfen und die Voraussetzungen für eine Angleichung der Zinssätze der Hypothe­ken des freien Marlies an Me Satze oei Anstaltshypotheken geschaffen werden. Dabei ist an einen gesetzlichen Zwangseingriss nicht gedacht. Falls eine freie Vereinbarung zwi- sehen dem Schuldner und dem Hypotheken- gläubiger nicht zustande kommt, soll durch Vertragshilse des Reiches eine Senkung von nicht mehr zeitgemäßen Hypothekenzinseu er­reicht werden. Die Regelung soll nur für den langfristigen Nealkredit gellen.

Das zweite Gesetz über die Gewähr­leistung für den Dienst von Schuldverschreibungen der Konter- tionskasse für deutsche Auslandsschulden sieht eine Verlängerung der bisherigen Bestim­mungen für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dez. 1936 vor, da eine Besserung der Devi­senlage nicht eingetreten ist, die die Ausgabe von vorzinslichen Fundierungsschuldver-

Berlin, 26. Juni. Die Reichsregierung hat in der Sitzung vom 26. 6. auf Vorschlag des Reichsministers der Justiz, Dr. Gärtner, ein Gesetz zur Aenderung des Strafgesetzbuches verabschiedet. Dieses Gesetz schließt Lücken, die das geltende Strafgesetzbuch in einigen Be­stimmungen austveist. Einmal ergänzt es die Strafvorschriften gegen die Wehrmittelüeschä- diguug. Es stellt numehr jede Beschädigung, Zerstörung und Unbrauchbarmachung von Wohrmitteln und Einrichtungen, die der deut­schen Landesverteidigung dienen, unter Strafe, wenn diese Handlungen die Schlag­fertigkeit der deutschen Wehrmacht gefährden. Auch wird mit Strafe bedroht, wer wissent­lich ein Wehrmittel oder eine der Landes­verteidigung dienende Einrichtung fehlerhaft herstellt oder liefert und dadurch die Schlag­fertigkeit der deutschen Wehrmacht gefährdet. Die Strafe sieht Gefängnis nicht unter drei Monaten, in besonders schweren Fällen zeiti­ges oder lebenslanges Zuchthaus oder Todes­strafe vor. Ferner wird mit Strafe derstrige bedroht, der von dem Vorhaben einer Wehr- mittelbeschädignng Kenntnis hat und es un­terläßt, der Behörde oder dem Bedrohten hiervon rechtzeitig Anzeige zu machen.

Das bisher geltende Strafrecht kannte keine allgemeine Sirafvorschrisk gegen Bruch der Amtsverschwiegenheit. Nur einzelne Fälle waren im Strafgesetzbuch oder in Nebenge­setzen unter Strafe gestellt. Im Interesse der unbedingten Wahrung von Amtsgeheimnissen war jedoch eine Verstärkung des Strafschutzes nicht zu entbehren. Demgemäß erhält der Entwurf der amtlichen Strafrechtskommis­sion, die unter Leitung des Reichsministers der Justiz, Dr. Gärtner, ein neues Strafrecht ansarbcitet, sowohl eine allgemeine Strafvor­schrift gegen die Verletzung der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit als auch eine Reihe von Vorschriften, die darüber hinaus ans einzelnen Gebieten, wie z. B. für das Post-, Fcrnmelde- und Steuergeheimnis einen weitgehenden Strafschutz vorsehcn. Schon vor Inkrafttreten des zukünftigen Strafgesetzbuches aber hat das

jchretvungen ver Konvertionskasse an Stelle Bartransser von Zinsen, Dividenden usw. notwendig gemacht hat.

Lurch das Gesetz zur Aenderung des Beförderungssteuergesetzes sollen Einnahmequellen für den Bau der Reichs- autobahuen, insbesondere für die Tilgung und Verzinsung der eingegangenen Verbind­lichkeiten, erschlossen werden. Darnach wird die Beförderungssteuer auf den gewerbs­mäßigen Kraftfahrzeugverkehr, und zwar den Güterfernverkehr und den Werkfernverkehr sowie auf andere gewerbsmäßige Beförde­rungsarten ausgedehnt. Hierzu gehören der Ortslinienverkehr mit Kraftomnibussen, die Personenbeförderung durch die Deutsche Reichsbahn, der Gelegenheitsverkehr, der Linienverkchr und der Kraftdroschkenverkehr. Bei letzterem tritt durch diese Neuregelung eine Erhöhung der Besteuerung im ganzen nicht ein.

Das Reichsumlegungsermäch­tigungsgesetz bezweckt die Zusammen­legung zersplitterten ländlichen Grund- I besitzes, um den Erfolg der Meliorationen, der durch diese Zersplitterung beeinträchtigt wurde, voll zur Wirkung kommen zu lassen.

Schließlich verabschiedet das Reichskabinett ein Gesetz über die Befähigung zum höheren bautechnischen Verwaltungsdienst, das die Grundlage für die Vereinheitlichung des Ausbilduugs- und Prüsungswesens für den Nachwuchs der höheren bautechnischen Ver­waltungsbeamten bildet.

Am Schlüsse der Sitzung sprach der Füh - rer und Reichskanzler den Mitglie­dern des Neichskabinetts seinen Dank für die im ersten halben Jahre geleistete Arbeit aus und entließ die Kabinettsmitglieder mit den besten Wünschen in die Sommerserien.

numehr erlassene Gesetz die Lücke des bisher geltenden Rechts wenigstens für schwerste Fälle des Geheimnisbruches durch Amtsträger ge­schlossen. Danach wird ein Beamter oder früherer Beamter, der unbefugt ein ihm bei Ausübung seines Amtes anvertrautes oder zugängig gewordenes Geheimnis offenbart lind dadurch wichtige öffentliche Interessen ge­fährdet, mit Gefängnis, in besonders schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren be­straft. Einem Beamten steht eine' für eine Behörde tätige Person gleich, die ans die ge­wissenhafte Erfüllung ihrer Dienstpflicht durch Handschlag oder zur Verschwiegenheit beson­ders verpflichtet worden ist. Die Tat wird nur mit Zustimmung der dem Täter Vorgesetz­ten Behörde verfolgt. Darüber hinaus ist tine Bestimmung in das Strafgesetzbuch aus­genommen worden, welche die unbefugte Wei­tergabe des Inhalts geheimer Schriftstücke öder vertraulicher Mitteilungen auch durch Nichtbeamte verhindern soll.

Seksr auf ö§r MWl

München, 25. Juni. Der 51 Jahre alte katholische Pfarrer Camillns von Lama aus Obcrfinuig bei Landsberg am Lech hatte in einer Predigt am 6. 1. in zersetzender und die Autorität des Staates bedrohender Form gegen die Regierung Stellung genommen und ihr die Vertrauenswürdigkeit abgesprochen, ferner, obwohl schon wegen dieser Acnßernn- gen ein Verfahren eingeleitct war, in einer späteren Predigt die . Glaubwürdigkeit der über die bekannten Verfehlungen der Fran­ziskaner ausgcgebencn Gerichtsberichte bezwei­felt.

Pfarrer CamilluS von Lama wurde nun vom Sondergericht München wegen Ver­gehens gegen tz 2 des Gesetzes vom 20. 12.1934 und wegen Vergehens des Kanzelmißbrauches nach Z 130s zu insgesamt neun Monaten Gefängnis verurteilt.

Israel in Nöten

Im Jahre 1789 verkündete man in Paiis eine Parole, die eine ganze Welt erschüttern sollte:Freiheit Gleichheit und Brüderlich­keit!" Alle Menschen sollten haargenau gleich sein; so gleich, daß man gar keinen Unter­schied mehr sah zwischen jenen, die den Kops bildlich, und jenen, die ihn aus der Guil­lotine verloren. Sonderbarerweise merkte auch kein Mensch, daß bei diesem seltsamen Freiheits'spiel bloß eine Art von Men­schen weder den Kops aus dem Schaffst, noch das Gold an Papier-Assignaten verlor. Sie merkten es noch 140 Jahre lang nicht, weil man glaubte, daß der Gleichheitsgrundsatz der Revolution von !789 so unumstößlich sei, daß eben jeder, derFranzose" sein wollte oder mußte, auch nichts anderes sein durfte: Berber, Neger. Madagassen. Jndochinesen und Juden. Der Moritz Rosen seid nannte sich -Maurice Champs des Roses" und der Levy KatzMr. de Chat": damit wurde man unantastbarer Franzose und hatte außerdem daS Recht, statt mit alten Hosen mit Schneider-Creuzot-Papieren zu handeln, inculture" zu machen und bei einigem Talent mit Ministern und Ab­geordneten zwischen Hors d'oeuvres und Braten die wirklichen Franzosen zu be- schwindeln. 140 Jahre lang!

Jetzt aber scheint diese Herrlichkeit zu Ende zu gehen. Saß da kürzlich in Paris im Kaffee Cnpole" dieBlüte zweier Völker", die Repräsentation daitschen Geistes", die selbst­verständlich auchgute Franzosen" sind, von vergangenen Kurfürstendamm - Zeiten mau­schelnd beisammen, als plötzlich waschechte Franzosen erschienen und Kaffeetassen auf Glatzen und Kraushaarplatten zertöpperten, als ob sie bei Georg Bernhards Greuel-Nazi in die Schule gegangen wären! Und ihr Ge- winsel in reinstem Dnjestr-Französisch:Herr Franzosleben, jach bin ka Jüd, jach bin ä Emigrant!", fand kein anderes Echo als den immer stürmischer werdenden Ruf:A bas les juifs!"

Dagegen könnte man noch etwas tun, sagten sich die mit ondulierten Nasen und Beinen behaftetenOriginal-Franzosen", wo­zu hätten auch die Marxisten die Macht und ihre Polizei die Gummiknüppel? Aber wie ein Unglück selten allein kommt, so mußte Israel erfahren, daß nicht nur der Syna» gogenjchlüssel das ästhetische Gefühl derEin­geborenen" von Paris verletzt hat. Im Gene­ralrat des Seine-Departements erhob sich Monsieur Darquier de Pelle poix und brachte einen Antrag ein, der den Groß- rat der Alliance Jsraelue länger als eine halbe Stunde die Börsenkurse vergessen ließ:

In Anbetracht dessen, daß es höchste Zeit ist. dem Ausverkauf Frankreichs ein Ende zu machen . ... daß die Erwerbung der fran­zösischen Nationalität allen denjenigen zu­gebilligt wurde, die andere Völkerfamilien ausgestoßen haben . . .. daß es ganz beson­ders unerträglich ist, daß erbärmliche Politiker sich so eine Wählerschaft er­worben haben. dieauSAusländernbe- steht, die serienweise nach Frankreich impor- tiert wurden . . .. daß Frankreich unter dem heuchlerischen Vorwand, damit eine Tradi­tion der Gastfreundschaft aufrechtzuerhalten, aus diese Weife vielmehr der Abfall­kübel der Welt geworden ist .. .. daß man ganz besonders aus der Hut sein muß den Juden gegenüber, die eine die Welt durchirrende Nation sind, aus der sich die internationalen Makler rekru.-. tieren sür die Politische Anarchie, sür das yaiioelsiiymarotzerlum und für die vagavum dierende Finanzmacht, und deren Geist, gleichzeitig zerstörend und aus­nützend, unausweichlich auf die Auflösung der Nationen hinzielt . . ., daß der schäd­liche Einfluß derIuden auf die all­gemeine Sittlichkeit des Landes und auf die Verwaltung des Rechtes durch all die letzten Skandale bis zum Ueberfluß nachgewiesen wurden . . ., daß die nationale Erziehung, die Neligionspolitik, die Unversehrtheit unse­res Kolonialreiches, ja sogar der Bestand der französischen Vvlkerfamilie durch den Einfluß der Juden (im Parlament, im Schrifttum, in den hohen Aemteru usw.) beeinflußt wurde und noch stark beeinflußt wird, und zwar mit dem Ziel, die Verdummung und Versklavung der Franzosen zu er­reichen . . ., daß der Einfluß des Judentums und dev Freimaurerei noch in neuester Zeit die Außenpolitik Frankreichs verfälscht hat, so daß die Gefabr des Weltkrieqes

Gesetz zur Aenderung des Strafgesetzbuches

Strafrechtlicher Schutz gegen Wehrmittelbeschüdigung und Verletzung

des Amtsgeheimnisses