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Amtsblatt für clas Oberami Fleuenbürg

Nr. 143

Dienstag den 23. Juni 1938

94. Jahrgang

Meerengenkonserem eröffnet

Allgemeine und grundsätzliche Zustimmung zu den Forderungen der Türkei

MMrake für Kindesraub

Berlin, 22. Juni.

Die Reichsregierung hat am 22. Juni 1936 ein Gesetz über den erpresserischen Kindesraub erlassen, das vom Führer und Reichskanz­ler sowie dem Reichsminister der Justiz, Dr. Gürtner, unterzeichnet ist. Das Gesetz be­droht denjenigen, der in Erpressungsabsicht ein fremdes Kind durch List, Drohung oder Gewalt entführt, oder sonst der Freiheit beraubt, m i t d em To d e. Als Kind gilt der Minderjährige unter 18 Jahren.

Der erpresserische Kindesraub ist ein Ver­brechen, das in den letzten Jahren große Staaten heimgesucht hat. In Deutschland sind bisher Fälle dieses Verbrechens verschwindend Hering gewesen. Vor wenigen-Tagen hat sich Jedoch ein Fall ereignet, der Anlaß gibt, mit energischen gesetzgeberischen Maßnahmen vor­zugehen. Durch das neue Gesetz soll dieses Hebel .an der Wurzel ausgerottet werden. Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1936 ab in Kraft.

Wieder ist das nationalsozialistische Deutschland beispielgebend und führend vor­angegangen auf dem Gebiete der Verbre­chens- und Verbrecherbekämpfung. Noch er­innert man sich an die Entführung des Lind- bergh-Kindes, die durch Monate die ganze Welt in Spannung hielt. Seither sind jn Amerika, aber auch in europäischen Ländern zahllose Fälle von Kindesentführungen vor- gerommen nur zu dem Zwecke, von den Eltern Geld zu erpressen. Kürzlich ist ein solcher Fall auch in Bonn zu verzeichnen ge- wesen. Aber zum Unterschied von anderen Ländern hat die Retchsregierung sofort und scharf eingegrisfen. Unabhängig von viel­redenden und selten handelnden Parlamen­tarischen Einrichtungen hat die Reichsregie­rung ein Gesetz verkündet, das auf die er­presserische Kmdesentführung die Todesstrafe setzt. Damit ist dem Uebergreifen des Kind- nappertums auf deutsches Gebiet ein Riegel borgeschoben und der nationalsozialistische Staat bürgt dafür, daß das Gesetz in seiner ganzen Schärfe angewandt wird. Justiz, komödien, wie im Falle Hauptmann, werden auf deutschem Boden sich nicht abspielen können.

Eden besucht den NesuS

London, 22. Juni. Wie halbamtlich mitge­teilt wird, wird der Negus am Dienstag vor­mittag den Außenminister Anthony Eden in der abessinischen Gesandtschaft empfangen. Der Kaiser wird sich Ende der Woche nach Genf begeben, um während der Tagung des Bölkerbundsrats in Genf anwesend zu sein.

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Nach einer Rsutermeldung aus Kairo traf dort am Montag der abessinische General Makonnen ein. Wie Reuter behauptet, beab­sichtigt er, sich nach der wostabessinischen Pro­vinz Gore zu begeben, um dort die Lage zu überprüfen.

Auf die Anfrage des Abgeordneten Rath- bone (Arbeiterpartei), ob sich Außenminister Eden auf der kommenden Völkerbundstagung gegen oder für die Anerkennung der Annexion Abessinis durch Italien auszusprechen beab­sichtige, erklärte Eden, die britische Regierung habe nicht die Absicht, auf der kommenden VölkerSundssttzung die Anerkennung der An­nexion Abessiniens durch Italien vorzuschla­gen oder einem Vorschlag zuzustimmen.

Suvich Votschatter in WMingion

Washington, 22. Juni. Präsident Roosevelt erteilte am Montag das Aggrcment für den neuernannten italienischen Botschafter Fnlvio Snvich, dem früheren Staatssekretär im ita­lienischen Außenministerium. Bei dieser Ge­legenheit wurde jedoch betont, daß dieses Aggrement nicht etwa die Anerkennung der Annexion Abessiniens durch Italien bedeute. Sollte in dem Beglaubigungsschreiben, das Suvich überreichen werde, Suvich als Ver­treter des Königs von Italien und Kaisers von Abessinien bezeichnet werden, so werde die amerikanische Regierung diese Formulierung hmnehmen, aber mit keinem Wort auf den Zusatz eingehen.

Montreux, 22. Juni.

Die Mcerengenkonferenz ist am Montag um 16 Uhr im Hotel Montreux Palace in öffentlicher Sitzung von dem schweizerischen Bundesrat Motta eröffnet worden. Der türkische Außenminister Nüschdi Aras dankte den schweizerischen Behörden für die der Konferenz erwiesene Gastfreundschaft und fuhr dann, zu den Delegierten gewandt, fort: Indem wir Ihnen den von uns aus­gearbeiteten Abkommensentwur s zur Auf­stellung einer Rechtsordnung im Sinne der eigenen Souveränität der Türkei übergaben, haben wir eine internationale Zusammen­arbeit zur Regelung des Meerengenregimes schaffen wollen, nachdem wir festgestellt haben, daß dasjenige von 1923 seine Da­seinsberechtigung verloren hat und infolge von Umständen, die seine ganze Grundlage verändert haben, unanwendbar geworden ist.

Italienische Vorbehalte

Die italienische Negierung hat an den tür­kischen Außenminister als Einberufer der Konferenz von Montreux eine Note gerichtet, in der sie erklärt, sie habe bereits darauf hingewiesen, daß nach ihrer Auffassung der gegenwärtige Augenblick für die Behandlung so wichtiger Fragen ungünstig gewählt sei. Sie glaube, daß diese Fragen nach den be­vorstehenden Genfer Tagungen mit größe­rem Nutzen erörtert werden könnten. Indem sie an diesem Standpunkt festhalte, erkläre sie sich jedoch schon jetzt bereit, die Frage zu erörtern, wenn sich die Lage geklärt hat. Bis dahin müsse sie hinsichtlich aller Beschlüsse, die in ihrer Abwesenheit getroffen werden sollten, alle Vorbehalte machen.

Die türkischen Vorschläge

Der Entwurf der türkischen Abordnung für das neue Abkommen über die Meer­engen, das an die Stelle des Lausanner Abkommens treten soll, sieht u. a. vor:

Handelsschiffe haben in Friedenszeiten so­wie in Kriegszeiten, wenn die Türkei neu­tral ist, freie Durchfahrt bei Tag und Nacht ohne Rücksicht auf die Flagge und Ladung.

In Kriegszeiten, wenn die Türkei krieg- führend ist, wird die Freiheit der Durchfahrt den neutralen Handelsschiffen unter der Be­dingung zuerkannt, daß sie in keiner Weise den Fernd unterstützen.

Kriegsschiffe haben in Friedenszeiten mit Ausnahme von Unterseebooten freie Durch­fahrt bei Tage, wenn^sie folgende Bedingun­gen erfüllen: Sie müssen der Türkei einen Monat vorher unter Angabe der Bestim­mung, des Namens, der Gattung und der Zahl der Schiffe angemeldet werden. Unter diesen Bedingungen kann jeder Nichtufer- Staat des Schwarzen Meeres Kriegsschiffe bis zur Stärke einer Flotteneinheit durch die Meerengen fahren lassen. Eine Flotteneinheit besteht aus einem Kreuzer und zwei Tor- peddbooten, wobei die Gesamttonnage 14 000 Tonnen nicht übersteigen darf. Wenn jedoch die türkische Flotte von ihrer Marmara- basts abwesend ist oder wenn eines ihrer Schiffe von mehr als 10 000 Tonnen vor- läufig außer Dienst gestellt erscheint, kann die ausländische Einheit die Meerenge nur in zwei Abschnitten durchfahren. Im Schwär- zen Meer darf die Gesamttonnage der Nichtuferstaäten gehörenden Kriegsschiffe nicht mehr als 28 000 Tonnen betragen. Die ausländischen Kriegsschiffe müssen das Schwarze Meer in längstens 15 Tagen wie­der verlassen. Die erwähnten Bedingungen mit Ausnahme der Höchsttonnage und der zeitlichen Begrenzung gelten auch für Kriegsschiffe der Uferstaaten des Schwarzen Meeres bei der Durchfahrt ins Mittelmcer. Beantragt ein Uferstaat des Schwarzen Meeres die Durchfahrt eines Kriegsschiffes, dessen Tonnage größer ist als das für die Durchfahrt zugelassene Höchstmaß, so bedarf es einer besonderen Bewilligung durch die Türkei.

Wenn in Kriegszeiten die Türkei neutral ist, ist es den Kriegführenden verboten, in den Meerengen andere Schisse aufzubringen oder zu beschießen. Gehört aber in Kriegs­zeiten die Türkei zu den Kriegführenden oder betrachtet sie sich als im Zustand der Kriegs­gefahr befindlich, so behält st- das Recht

vor, vom System der besonderen Bewilli­gungen dem Völkerbund zur weiteren Ver­anlassung Mitteilung zu machen.

Zivil- und Militärluftfahrzeuge können die Meerengen nicht überfliegen, sondern müssen zum Schwarzen Mer einen von der Türkei zu bestimmenden Kurs einschlagen.

Nachdem der türkische Außenminister Rüschti Aras über den türkischen Entwurf eines neuen Meerengen-Abkommens gespro­chen hatte, erklärten die Vertreter der Bälkan- staaten ihre grundsätzliche Zustimmung zur Neuregelung der betreffenden Bestimmungen des Lausanner Vertrages. Die Delegierten Rumäniens, Jugoslaviens, Griechenlands und Bulgariens hoben hervor, daß sich die Türkei von Erwägungen der Sicherheit und Strate­gie leiten lasse, dabei aber Rücksicht auf die Handcsinteressen der Uferstaaten nehme. Titn- lescu betont«, daß die Meerengen, wenn sie das Herz der Türkei bildeten, für Rumänien die Lunge bedeuteten. Man könnte zwar sa­gen, daß das türkische Vorgehen einen gefähr­lichen Präzedenzfall darstelle, aber man müsse bedenken, daß cs sich dabei keineswegs um eine territoriale Revision handle. Außerdem habe nicht die Türkei mit der Vertragsrevision be­gonnen. Dies hätten vielmehr die verschie­denen Reparationskonferenzen getan. Der bulgarische Vertreter Nicolajeff erklärte, daß sich Bulgarien durch die ihm auferlegten Ent- waffuuugsböstimmungen in einer noch ungün­stigeren Lage als die Türkei befinde und von einem Zugänge zum freien Meer abgeschnitten sei. Er begrüße daher mit Sympathie die tür­kischen Forder"""--

Rom, 22. Juni. Das halbamtlicheGior- nale d'Jtalia" erklärt in einem Sonderartikel über die Konferenz in Montreux:Die For­derung der Türkei hat eine sehr viel größere Reichweite, als dies auf den ersten Blick schei­nen kann. Sie gründet sich u. a. auf die An­nahme einer vorhandenen Kriegsdrohung im Mittelmeer. Was Italien üetrisft, so hat der Duce mit größter Klarheit unwiderleglich be­tont, daß er dem abessinischen Unternehmen einen kolonialen Charakter geben und es ver­meiden wolle, daß sich dieser Streitfall zu einer Reibung innerhalb Europas auswachse. Daher entbehrt in Wirklichkeit einer der An­lässe der türkischen Forderung seiner Begrün­dung. Nach den Lehren der Geschichte müßten sich Rußland, Bulgarien und Rumänien der türkischen Forderung entgegenstellen, da diese Staaten außer den Dardanellen keine andere Zugangsstraße zum offenen Meer haben. Alle Mächte mit Interessen am Schwarzen Meer unter ihnen nimmt Italien vom Gesichts­punkt des Außenhandels heute Len ersten Platz ein sollen eifersüchtig auf die vollständige Freihaltnng dieser Durchgangsstraße bestehen, deren Oeffuung während des Krieges so große Opfer kostete."

Abschließend wiederholt der Aufsatz, daß ' Italien aus wohlbekannten Gründen in Mon­treux nicht anwesend sei. Die von Italien ausgesprochenen Vorbehalte seien jedoch eine deutliche Mahnung dafür, daß jegliche Ent­schließung ohne die italienische Zustimmung eventuell neue Abmachungen für Italien un­wirksam mache.

Tribuna" erklärt u. a., man dürfe nicht vergessen, daß das Problem von Montreux durch Mächte geregelt wurde, die im vergange­nen Dezember sich die Mittelmecrgarantien für den Fall eines nicht provozierten italie­nischen Angriffes gaben und daß dieses Ga- rantieshstem weiter in Kraft bleibe.

Paris, 22. Juni.

Jn Paris kam es am Sonntag nachmittag an mehreren Stellen zu politischen Zwischen­fällen. Seit einigen Tagen veranstalten auf

Der englische Delegierte Lord Stanhope erinnerte daran, daß zur Zeit des Lausanner Vertrages das Vertrauen auf eine allgemeine Abrüstung und auf den Völkerbund sehr stark gewesen sei. Ereignisse in der letzten Zeit hätten aber gezeigt, daß die kollektive Sicher­heitlangsam arbeite". Man müsse der Türkei besonderen Dank dafür wissen, - sie nicht einseitig vorgegangeu sei. Die britische Regie­rung wünsche der Konferenz vollen Erfolg. Im Namen Frankreichs schloß sich Paul-Bou- cour der allgemeinen Anerkennung für die Art des türkischen Vorgehens au.

Litwinow wies auf das unmittelbare Inter­esse der Sowjetunion an der Meerengenfrage hin. Die Illusion, daß der Weltkrieg der letzte Krieg gewesen sei, sei im Jahre 1920 noch sehr stark gewesen. Inzwischen hätten sich die na­tionalen Gegensätze verschärft.

Der japanische Delegierte, Botschafter Sato. erklärte, daß sein Land die Notwendigkeit einer Abänderung erkenne und den türkischen Entwurf grundsätzlich annehme. Da Japan dem Völkerbund nicht angehöre, könne sich allerdings seine Mitarbeit nicht in dessen For­men vollziehen.

Auf Vorschlag des rumänischen Außen­ministers wurde sodann der australische Dele­gierte Bruce zum Vorsitzenden, der Grieche Politis zum Vizepräsidenten und der Dele­gierte der Abrüstungsabteilung des Völker- bundssekretariats, Aghnides, zum General­sekretär der Konferenz gewählt.

Die Konferenz beschloß, vom türkischen Ab- kommensentwurf Kenntnis zu geben und über ihn morgen die allgemeine Aussprache zu er­öffnen.

Gemäß einem Antrag des englischen Ver­treters wird diese Aussprache nicht öffentlich sein.

Veranlassung einer Zeitung mehrere Mili­tärkapellen in Paris Konzerte. Als am Sonntag eine dieser Kapellen über den Kon­kordiaplatz zog, riefen Tausende von Zu­schauern:Frankreich den Franzosen!" und sangen die Marseillaise. Zwei von ihnen wurden verhaftet, weil sie der Aufforderung der Polizei, weiterzugehen, nicht nachkamen. Auch aus dem Platz vor dem Jnvalidendom hörte man den RufFrankreich den Fran­zosen!" undNieder mit den Sowjets!". Zweihundert rechtsstehende Kundgeber rie­fen:Frankreich dey Franzosen! Nieder mit den Juden!". Hier wur­den vier Personen sestgenommen, darunter einer, der ausgerufen hatte:Nieder mit Blum, hoch lebe der König!". Jn den späten Nachmittagsstunden befanden sich auf dem Platz vor dem Jnvalidendom über 2000 Per­sonen. Als etwa 700 in den Ruf ausbra­chen:Hoch lebe Oberst de la Rocque!", griff die Polizei energisch ein und nahm 15 Per­sonen fest. An verschiedenen Punkten der Stadt ist es ferner zu Zusammenstößen zwi­schen gegnerischen Zeitungsverkäuferp gt kommen

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Waldbröl, 22. Juni

Am samstag abend weilte Neichsorgani- sationsleiter Dr. Ley in Waldbröl und nahm hier an der Feier des 75jährigen Be- stehens der Hollenberaschule, die er einst be-

h"t, teil. Dabei sprach Dr. Ley aus- uhrlich über weltanschauliche Schulungs- ^agen der Partei. Er kündigte an, daß'in Waldbröl demnächst mit dem Bau einer Kreisschulungsburg der NSDAP, begonnen werde. Neben dieser Kreisburg solle die Ortsgruppe Marienberghausen in seiner obcrliergischen Heimat eine Ortsburg der NSDAP., die erste im Reich, als Musterburg erhalten. Jn der in Waldbröl zu bauenden Kreisschulungsburg soll die Hollenbergschnle weitergeführt werden. Tie Kreisschulungs­burg werde der Führung des Kreisleiters unterstehen.

Dr. Ley verbreiten nch dann eingehend über die Ziele dieser SchnliingSbnrgen. Der junge Mensch kommt zunächst drei Jahre in die

Mies Mißtraue« m Ratte«

Gironale d'Jtalia: Alle Möchte mit Interesse» im Schwarze« Meer sollten eifersüchtig anf der Freihaltnng der Dardanellen bestehen